Protokoll der Sitzung vom 15.05.2019

Der liegt Ihnen besonders am Herzen.

Ja, ganz besonders. Immerhin sind hierüber ja auch über 5 Millionen € nach Ba den-Württemberg geflossen. Ich wäre Ihnen also dankbar, wenn Sie mir im Nachgang noch schriftlich beantworten wür den, wohin die Mittel konkret gingen.

Aber gern.

Ich möchte aber noch an die Frage meines Kollegen Joscha Frey anschließen, mit Blick auf die zukünftige Förderperiode. Das Pariser Klima schutzabkommen ist verbindlich; dies ist ein völkerrechtlich verbindlicher Vertrag für Baden-Württemberg, aber auch für die EU. Inwieweit wird sich die Landesregierung dafür ein setzen, dass bei der zukünftigen Förderperiode insbesondere und verstärkt verträgliche, klimaschutzfördernde Maßnahmen zum Einsatz kommen? Und wenn sie sich hierfür einsetzt, wie wird sie das machen?

Diese Landesregierung hat sich wie keine andere Landesregierung in dieser wie auch in anderen Fragen zu künftigen Schwer punkten in Europa geäußert. Nehmen Sie etwa unser Europa leitbild, das wir in einem langen Prozess erarbeitet haben, und schauen Sie es sich einmal Punkt für Punkt an: Dort ist ein ei genes Zukunftsbild dem Klimaschutz gewidmet. Dadurch, dass er derart Niederschlag in unserem Leitbild gefunden hat, ist dies natürlich auch zu einer Grundlage dessen geworden, wie wir uns den künftigen Mehrjährigen Finanzrahmen vor stellen – genauso, wie wir in unserem Leitbild Fragen der Si cherheit, auch der sozialen Sicherheit, und anderes in insge samt zehn Zukunftsbildern thematisiert haben.

Dieses Leitbild ist ein umfassender Ansatz für das, was für uns in Europa und für Europas Zukunft – und damit eben auch für den Finanzrahmen – wichtig ist. Insofern will ich da durch aus eine Deckungsgleichheit zwischen unseren Vorstellungen zum künftigen Finanzrahmen und dem, was wir in diesem Leitbild niedergeschrieben haben, feststellen.

(Beifall bei der CDU – Vereinzelt Beifall bei den Grünen)

Vielen Dank. – Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen zu diesem Thema. Damit ist dieses Thema erledigt.

Das nächste Thema kann ich nicht mehr aufrufen; wir haben nämlich gerade noch eine Minute Zeit. Daher bitte ich um Ver ständnis; ich kann es leider nicht aufrufen.

Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf:

Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Anpassung des besonderen Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 für Justiz- und Bußgeldbehör den sowie zur Änderung vollzugsrechtlicher Gesetze – Drucksache 16/5984

Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Aus schusses – Drucksache 16/6157

Berichterstatter: Abg. Dr. Boris Weirauch

Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Allge meine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Frakti on festgelegt.

Für die Fraktion GRÜNE erteile ich Herrn Abg. Sckerl das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsi dentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der heutigen Zweiten Beratung schließen wir einen längeren Prozess zur Neuordnung des Datenschutzes für den Geschäftsbereich des Justizministeriums ab. Wir übernehmen das Regelwerk der europäischen Datenschutz-Grundverordnung nun in die ein zelnen Gesetze des Landes, stärken den Datenschutz – das ist uns sehr wichtig –, stärken aber auch die Rechtssicherheit im Umgang. Damit stärken wir, ganz nebenbei bemerkt – das ist, glaube ich, auch wichtig in diesem Land –, die Rechte des Landesbeauftragten für den Datenschutz, der sich in den letz ten Monaten unbestritten um eine konstruktive und kollegia le Zusammenarbeit mit den Ministerien und Behörden ver dient gemacht hat.

Datenschutz, meine Damen und Herren, können ausnahmslos alle in Anspruch nehmen: Justizbedienstete, aber auch Men schen, die inhaftiert sind. Es gibt da keinen Unterschied. Das ist uns sehr wichtig. Der Gesetzentwurf stellt für uns eine ge lungene Kombination aus der Stärkung der Datenschutz- und Bürgerrechte einerseits und der Sicherheitsinteressen der Be schäftigten und des Justizbetriebs andererseits dar.

Das Gesetz geht, nebenbei bemerkt – auch darauf sind wir stolz –, deutlich weiter als z. B. entsprechende Regelungen im Bundesdatenschutzgesetz durch die Große Koalition. Da sind wir in Baden-Württemberg deutlich besser aufgestellt.

Wir sorgen gleichzeitig für mehr Sicherheit in den Gerichts gebäuden und insbesondere in den Haftanstalten. Die Vor kommnisse der letzten Monate – wir hatten ja einige Diskus sionen aufgrund von Anfragen und Anträgen von Kollegin nen und Kollegen – machen deutlich, dass in dieser Hinsicht nach wie vor Handlungsbedarf besteht. Gewalt in Haftanstal ten ist nicht hinzunehmen, verehrte Kolleginnen und Kolle gen. Ausdruck dieser klaren Haltung, die diese Koalition in dieser Frage hat, sind etliche Maßnahmen, die wir jetzt mit diesem Artikelgesetz auf den Weg bringen.

Wir schaffen Rechtssicherheit, habe ich gesagt, für alle Betei ligten. Es gibt klare Spielregeln. Es gibt keine Grauzonen. Es gibt eine klare Haltung gegenüber allen Fragen, die in diesem Zusammenhang auftreten.

Im Kern steht die Verbesserung des Schutzes der Justizbe diensteten. Wenn man sich ihre Situation in Haftanstalten, aber auch z. B. die beruflich schwierige Situation der Gerichtsvoll zieher anschaut, dann weiß man, in welch schwierige Gefah renlagen diese alltäglich zu ganz unterschiedlichen Tageszei ten – bei Gerichtvollziehern oft ganz früh am Morgen oder auch noch spät am Abend – geraten können. Wir sind diesen Menschen, die unseren Rechtsstaat schließlich auch in schwie rigen Sphären vertreten, den bestmöglichen Schutz einfach schuldig. Deswegen kommen wir dem nach, auch wenn es Maßnahmen gibt – das räumen wir durchaus ein –, die kri tisch gesehen werden können.

Zum Gesetzentwurf liegen am heutigen Tag ja auch Ände rungsanträge vor. Wir haben uns damit, werte Kolleginnen und Kollegen von der SPD, ernsthaft auseinandergesetzt. Es ist nicht so, dass das unwichtig wäre. Das ist wichtig. Ände rungsanträge verdienen es, dass man sich mit ihnen beschäf tigt. Ich will kurz erläutern, warum wir ihnen dennoch nicht zustimmen.

Das gilt zum einen für die maximale Speicherfrist im Bereich der Videoüberwachung, z. B. bei der Vorführung vor Gericht. Dazu haben Sie in den Debatten in unzulässiger Weise immer wieder versucht, den Eindruck zu erwecken, wir würden ein fach eine Vierwochenfrist festsetzen und alle Daten, die da er fasst werden, würden vier Wochen gespeichert. So ist es na türlich nicht. Die vier Wochen sind eine Maximalfrist, und an sonsten gilt die gleiche Rechtsvorschrift wie überall sonst im Datenschutzrecht, dass unverzüglich dann zu löschen ist, wenn es keine Tatbestände gibt, die strafrechtlich weiterzuverfol gen sind. Deswegen macht es, wenn wir uns den Behörden vollzug, die Zusammenarbeit von Justiz- und Sicherheitsbe hörden anschauen, schon Sinn, an dieser Vierwochenfrist – das haben wir uns gut überlegt – festzuhalten.

Die Vierwochenfrist ist z. B. auch im zentralen § 18 des Lan desdatenschutzgesetzes vorgesehen. Jetzt hier eine andere Frist zu nehmen und damit unterschiedliche Fristen für Be hörden zu schaffen wäre, glaube ich, nicht verständlich.

Nur der kleine Hinweis: Im Bundesdatenschutzgesetz, das ei ne SPD-Ministerin in Berlin verantwortet, gibt es überhaupt keine Maximalfrist; die gibt es da schlicht und einfach nicht. Es gibt die Möglichkeit, unendlich lange zu speichern. Da sind wir, glaube ich, deutlich besser aufgestellt.

Das Gleiche gilt für die Möglichkeit der verdeckten Alarmie rung in gefährlichen Lagen, etwa für Gerichtsvollzieher. Das ist keine einfache Maßnahme, aber wir halten sie aufgrund von tatsächlichen Gefahren für begründet. Man muss sich ge nau ansehen, wie es geht. Ich glaube aber, dass es in der Ri sikoabwägung möglich ist, das zu machen, und dass es auch möglich ist, das Ganze über die Netzleitstelle der EnBW zu machen. Das ist keine private Einrichtung, die mit Daten un sorgsam umgehen würde, sondern das ist eine sehr erfahrene Einrichtung, was den Betrieb der Kraftwerke angeht.

(Zuruf des Abg. Jonas Weber SPD)

Die EnBW ist, wie Sie sicherlich wissen, mehrheitlich im Be sitz der öffentlichen Hand.

(Zuruf des Abg. Jonas Weber SPD)

Wir glauben, dass das verantwortbar ist und es bei den paar Fällen, die wir haben werden – es werden wenige Fälle sein –, unverhältnismäßig wäre, da eine eigene Einrichtung zu schaf fen. Deswegen unter dem Strich: Zustimmung auch zu dieser Maßnahme.

Zum Schluss: Es war wichtig, die Zusammenarbeit von Jus tizbehörden untereinander und auch der Justizbehörden mit Sicherheitsbehörden zu verbessern. Das erreichen wir mit die sem Gesetz, und wir werben daher um die Zustimmung die ses Hohen Hauses zu dem Gesetzentwurf.

Vielen Dank.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

Für die CDU spricht Herr Abg. von Eyb.

Frau Präsidentin, ver ehrte Kolleginnen und geehrte Kollegen! Der Schutz und die Sicherheit der personenbezogenen Daten werden in unserer zunehmend digitalisierten Welt immer wichtiger.

Noch nie war es leichter, Ton- und Bildaufnahmen zu fertigen und so menschliches Verhalten festzuhalten und nachvollzieh bar zu machen. Gerade wenn sich eine Person der Video- und Tonüberwachung nicht entziehen kann, ist ein besonders sen sibler Punkt erreicht.

Dies ist gerade in den Gefängnissen und in den Vorführberei chen der Gerichte der Fall. Dort geht es seit Jahren jedoch auch immer rauer zu. Verstärkte Neigung zu Gewalt und psy chischen Auffälligkeiten von Gefangenen und Schuldnern fal len auf.

Der Rechtsstaat hat nicht zuletzt auch als Arbeitgeber gegen über seinem Personal eine besondere Fürsorgepflicht. Ganz zu Recht fordern deshalb die Gerichtsvollzieher bereits seit Jahren eine Mithörfunktion für die mobilen Alarmgeräte. Ei ne übertriebene Hysterie ist hier fehl am Platz, den Rechten der Einzelnen geradezu abträglich. Dies zeigt die Diskussion über den vorliegenden Gesetzentwurf exemplarisch.

Die Opposition hält sich hier an jedem Strohhalm fest, um den klug austarierten Gesetzentwurf des Justizministeriums in ein schiefes Licht zu rücken. Vollkommen an den Haaren herbei gezogen ist der Vorwurf, Justizbedienstete liefen Gefahr, kri minalisiert zu werden. Selbst wenn die Anklageerhebung un ter Verstoß gegen Datenschutzpflichten erfolgen sollte, Schä digungsabsichten haben Staatsanwälte dabei sicherlich nicht.

Ziel und Pflicht sind es, einen möglicherweise strafrechtlich relevanten Sachverhalt aufzuklären. Auch sind die Änderungs vorschläge der FDP/DVP bei den Strafvorschriften deutlich weniger bestimmt als der Entwurf der Landesregierung.

Außerdem: Wieso soll das unbefugte Löschen von Daten nicht strafbar sein? Die Löschung kann etwa den Rechtsschutz der Betroffenen deutlich erschweren. Auch war die Mithörfunk tion bei den bereits ausgelieferten mobilen Geräten gerade de aktiviert. Wer hier das Gegenteil behauptet, verdreht bewusst die Tatsachen – Fake News.

Kritisiert wird die Länge der Speicherfristen für Video- und Tonaufnahmen durch Justizbedienstete. Wer den Gesetzestext

liest, stellt fest, dass es sich ohnehin nur um Maximalfristen handelt. Sie ermöglichen eine Auswertung des Materials wie auch den effektiven Rechtsschutz der Betroffenen.

Die Mithörfunktion des mobilen Alarmgeräts der Gerichts vollzieher und Betreuungsrichter dient nur deren Schutz. In diesem Fall ist das Mithören in der Wohnung nach Artikel 13 Absatz 5 des Grundgesetzes gedeckt und ohne richterlichen Beschluss möglich.

Im Übrigen ergibt sich schon aus dem Wortlaut von § 6 des Gesetzentwurfs, dass die Tonaufzeichnung in der Regel offen erfolgen muss. Gerade dies wird in den meisten Fällen bereits zur Deeskalation der Gefahrensituation führen und damit den Zweck erfüllen.

Die zwischen Gerichtsvollziehern und Polizeidienststelle ge schaltete Leitstelle ist die Leitstelle der Netze BW, nicht ir gendein privater Dienstleister. Diese befindet sich mehrheit lich in Anteilseignerschaft der grundrechtsgebundenen öffent lichen Hand; Kollege Sckerl hat darauf bereits hingewiesen. Die Leitstelle ist ständig verfügbar – 24 Stunden rund um die Uhr – und bereits jetzt verlässlich im Bereich der Kraftwerks überwachung für die EnBW tätig.

Bei Licht betrachtet bleibt von der geäußerten Kritik nicht sehr viel übrig.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Grünen – Abg. Thomas Blenke CDU: Eigentlich gar nichts!)

Wir werden dem Gesetzentwurf der Landesregierung daher heute unsere Zustimmung erteilen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Grünen – Abg. Thomas Blenke CDU: Sehr gut! – Zurufe von der SPD)