Protokoll der Sitzung vom 16.05.2019

Die zweite, ergänzende Frage war, welche Hinweise auf Er folgsfaktoren es gibt. – Ich lese die Frage natürlich nicht noch einmal ganz vor. – Mit diesen Mitteln des Sonderprogramms ist es möglich geworden, in den Handlungsfeldern „Redukti on des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln“, aber auch „Si cherung genetischer Ressourcen vor dem Hintergrund des Kli mawandels“ oder auch „Umsetzung von Natura 2000 im Wald“ Entwicklungen anzustoßen, zu beginnen oder wieder aufzugreifen. Auf deren Grundlage wird es dann möglich sein, dringend benötigte Empfehlungen für die land- und forstwirt schaftliche Praxis auszusprechen.

Ihnen ist vielleicht auch geläufig, dass die Umsetzung des Sonderprogramms von einem Fachgremium begleitet wird. Es soll auch ein Monitoring gemacht werden. Das sind acht externe Wissenschaftler, die ein Auge darauf werfen. In sei

ner Würdigung hat dieser Fachbeirat jetzt die bisherige Um setzung bewertet und hat bestätigt, dass trotz der kurzen Vor laufzeit die meisten Vorhaben im Laufe des Jahres 2018 ge startet werden konnten. Allein diese Tatsache hat dieser Bei rat schon als anerkennenswert gelobt.

In allen Handlungsfeldern erkennt das Fachgremium gute bis sehr gute, ja teilweise absolut notwendige Ansätze, die biolo gische Vielfalt zu erhalten und zu fördern.

Mehr als die Hälfte der vom MLR begonnenen Vorhaben wur den mit Mitteln aus dem Sonderprogramm angeschoben. Der langfristige Erfolg hängt natürlich auch davon ab, wie dieses Programm finanziell und personell weitergeführt wird. Darü ber werden wir uns sicherlich im Zuge der Haushaltsberatun gen Gedanken machen.

Zum anderen ist nachvollziehbar, dass sich nach der noch kur zen Laufzeit des Sonderprogramms natürlich keine absolut messbaren Erfolge darstellen lassen. Aber das Programm hat große Potenziale, die biologische Vielfalt auf allen Ebenen zu stützen. Es geht immer auch darum, Trittsteine für die Arten zu haben, damit diese sich vernetzen können.

Um diese Potenziale auszuschöpfen, liegen diesem wissen schaftlichen Fachgremium eine Reihe von Empfehlungen vor, die dieses dann prüft und eine mögliche Fortführung des Pro gramms zusammen mit den Akteuren anstößt – ob das Kom munen sind oder auch Privatleute. Die Kommunen müssen wir noch viel mehr sensibilisieren; Landwirte, Imker oder auch Streuobstwiesenbesitzer und Jäger sollten auch mit ins Boot.

Ich darf Sie jetzt noch auffordern, auf unsere Homepage zu gehen. Mein Minister hat heute ein Programm „Baden-Würt temberg blüht auf“ ins Leben gerufen, und er wünscht sich, dass alle Akteure mitmachen, auch Privatleute. Ich glaube, wenn jeder ein paar Quadratmeter in seinem Garten zum Blü hen bringt, mit Biodiversität versieht, ist schon viel erreicht.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen, der CDU und der SPD)

Vielen Dank, Frau Staats sekretärin. – Die Antwort war umfassend. Gibt es trotzdem noch Nachfragen? Herr Abg. Hockenberger, ist die Anfrage beantwortet? – Dann dürfen wir die Anfrage unter Ziffer 8 als erledigt betrachten. – Vielen Dank, Frau Staatssekretärin GurrHirsch.

Wir können jetzt die Anfragen unter den Ziffern 9 und 10 der Drucksache 16/6055 hier nicht mehr mündlich beantworten lassen, weil unsere Zeit für die Fragestunde abgelaufen ist. Aber die Fragen können dann, wie Sie wissen, schriftlich be antwortet werden.

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. D a n i e l K a r r a i s F D P / D V P – E i n s a t z e h r e n a m t l i c h e r R e t t u n g s h u n d e s t a f f e l n b e i d e r S u c h e n a c h v e r m i s s t e n o d e r v e r u n g l ü c k t e n P e r s o n e n

a) Wie haben sich die Zahlen der Einsätze bzw. Alarmierun

gen ehrenamtlicher Rettungshundestaffeln bei der Perso nensuche seit der Polizeireform der grün-roten Landesre gierung entwickelt?

b) Nach welchen Kriterien entscheiden die örtlichen Polizei

stellen, ob eine ehrenamtliche Rettungshundestaffel, die polizeieigene Rettungshundestaffel oder keine Rettungs hundestaffel bei der Personensuche eingesetzt wird?

Schriftliche Antwort des Ministeriums für Inneres, Digi talisierung und Migration:

Zu a: Der Landesregierung liegen keine belastbaren Daten zu den Alarmierungen und zum Einsatzaufkommen ehrenamtli cher Rettungshundestaffeln bei der Personensuche vor. Auf die Antwort der Landesregierung zu der Kleinen Anfrage Drucksache 16/4721 wird verwiesen.

Kernaussagen aus der Drucksache 16/4721:

Die rettungshundeführenden Organisationen mit BOS-Zulas sung (Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben) haben sich 2012 auf Landesebene zu einer „Landesarbeitsge meinschaft Rettungshunde Baden-Württemberg“ zusammen geschlossen. Die Landesarbeitsgemeinschaft beabsichtigt, ein einheitliches Reporting-System einzuführen, um künftig sta tistische Daten bereitstellen zu können. Aktuell liegt jedoch noch keine valide Einsatzstatistik der ehrenamtlich tätigen Rettungshundestaffeln vor.

Hinsichtlich der Einsatzzahlen insgesamt hat die Landesar beitsgemeinschaft für die Jahre ab Inkrafttreten der Polizei strukturreform (2014) Einsätze wie folgt gezählt: 2017 329 Einsätze, 2016 370 Einsätze, 2015 413 Einsätze und 2014 334 Einsätze. Diese Zahlen beruhen allerdings auf einer je weils unterschiedlichen Zahl von Rückmeldungen der einzel nen Rettungshundestaffeln und sind deshalb untereinander nicht ohne Weiteres vergleichbar.

Angaben zu Einsatzzahlen für das Jahr 2018 liegen der Lan desregierung nicht vor.

Zu b: Die Polizei Baden-Württemberg hat zum 1. März 2019 die Alarmierung von ehrenamtlichen Rettungshundestaffeln landeseinheitlich in einem Geschäftsprozess standardisiert, um das ehrenamtliche Engagement der Rettungshundestaffeln bestmöglich in die Einsatzmaßnahmen der Polizei zu integ rieren und um gegenüber den ehrenamtlichen Rettungshun destaffeln ein möglichst hohes Maß an Transparenz zu ge währleisten.

Bei der Suche nach hilflosen/vermissten Personen können die Rettungshundestaffeln eine wertvolle Ergänzung zu den poli zeilichen Einsatzmitteln, welche grundsätzlich priorisiert ein zusetzen sind, darstellen.

Ein Kernpunkt des Prozesses ist u. a. auch ein intensiver In formationsaustausch mit den Integrierten Leitstellen (ILS) als „Single Point of Contact“ zu den Rettungshundestaffeln. Dies beinhaltet nicht nur die frühzeitige Einbindung der ILS in Suchmaßnahmen, sondern auch eine intensive Abstimmung über den Suchprozess hinweg, um die verschiedenen Mittel zur Suche (beispielsweise Personenspürhunde der Polizei, Rettungshunde, aber auch die Suche mittels Polizeihubschrau ber u. a. erfolgreich kombinieren zu können.

Die Entscheidung über Art und Auswahl der eingesetzten Füh rungs- und Einsatzmittel bei der Personensuche obliegt letzt endlich der Polizeieinsatzleitung. Sie wird auf der Grundlage der Gegebenheiten des konkreten Einzelfalls und der Hinwei se durch die Fachberatung getroffen.

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. D r. E r i k S c h w e i c k e r t F D P / D V P – U m s e t z u n g d e s D i g i t a l p a k t s i n B a d e n - W ü r t t e m b e r g

a) Inwieweit gibt es für Baden-Württemberg – auf der Grund

lage der Aussage der Bundesbildungsministerin vom 11. Mai 2019 über die Verteilung der Gelder aus dem Di gitalpakt – einen Zeitrahmen für Bundes-/Landeszuschüs se sowie einen Kriterienkatalog, der es ermöglicht, dass die Kommunen den digitalen Ausbau ihrer Schulen verlässlich planen können?

b) Können nach Kenntnis der Landesregierung diese Bundes

zuschüsse nachträglich für bereits begonnene Projekte be antragt werden?

Schriftliche Antwort des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport:

Zu Frage a: Der DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 wird in Form einer Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern geschlossen. Diese Verwaltungsvereinbarung gibt den Rahmen für die jeweilige landesspezifische Umset zung vor. Damit diese Verwaltungsvereinbarung Wirkung ent faltet, muss sie von allen Beteiligten unterzeichnet werden. Vor diesem Hintergrund lief das Unterzeichnungsverfahren, das mit der heutigen Unterzeichnung durch den Bund abge schlossen ist.

Damit die Mittel aus dem DigitalPakt Schule fließen können, sind in den Ländern Bekanntmachungen erforderlich. Sie re geln innerhalb des von der Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern vorgegebenen Rahmens die lan despezifischen Förderkriterien und das konkrete Verwaltungs verfahren. Diese Bekanntmachung (in Form einer Verwal tungsvorschrift) wird derzeit vom Kultusministerium erarbei tet.

Zweck der Verwaltungsvorschrift ist es, den Verwaltungsauf wand für die Antragstellung so gering wie möglich zu halten, eine effiziente Bearbeitung von Förderanträgen sicherzustel len, ein „Windhundverfahren“ zu verhindern und den Schul trägern Planungssicherheit zu gewähren. Um dies zu gewähr leisten, fanden u. a. Gespräche mit den kommunalen Landes verbänden statt.

Der Entwurf dieser Verwaltungsvorschrift muss noch mit dem Finanz- sowie dem Innenministerium abgestimmt werden, be vor er in die Anhörung gegeben und dem Normenkontrollrat vorgelegt werden kann. Er wird auch noch im Kabinett bera ten. Schließlich muss sich das Land noch ins Benehmen mit dem Bund setzen.

Vor diesem Hintergrund kann ein konkreter Zeitpunkt für das Inkrafttreten der Verwaltungsvorschrift noch nicht genannt werden. Wir streben an, die Verwaltungsvorschrift zum Som mer veröffentlichen zu können.

Zu Frage b: Die Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern sieht die Möglichkeit vor, vor deren Inkrafttreten „be gonnene, aber noch nicht durch Abnahme aller Leistungen ab geschlossene Investitionsmaßnahmen“ zu fördern, „wenn im Antrag erklärt wird, dass es sich um selbstständige, noch nicht begonnene Abschnitte einer laufenden Investitionsmaßnahme handelt“. Es ist beabsichtigt, eine entsprechende Regelung in die Bekanntmachung des Landes aufzunehmen. Derzeit wird geprüft, inwieweit dies möglich ist.

Wir kommen jetzt zurück zu Tagesordnungspunkt 3, der ursprünglich für heute Vor mittag angesetzt war:

Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion der AfD – Gesetz zur Einführung des neuen neunjährigen Gymna siums in Baden-Württemberg (Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes für Baden-Württemberg) – Drucksache 16/5979

Das Präsidium, meine Damen und Herren, hat hierzu für die Begründung eine Redezeit von fünf Minuten und für die Aus sprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion angesetzt.

Zuerst hat Herr Abg. Dr. Balzer für die AfD das Wort. – Ich darf Sie, Herr Abg. Dr. Balzer, ans Redepult bitten.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Kollegen Abgeordnete! Das, was wir heute hier einreichen, hat es in der Schullandschaft in Deutschland bisher noch nicht gegeben

(Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: In der Tat!)

in der Tat; hierauf können wir stolz sein –:

(Beifall des Abg. Bernd Gögel AfD – Zuruf der Abg. Sandra Boser GRÜNE)

ein neunjähriges Gymnasium mit individueller Lernzeitver kürzung, um der Vielfalt der Schüler Rechnung zu tragen. In Bayern wird im Übrigen an einem ähnlichen Gesetzentwurf gearbeitet; er wird eingebracht.

Doch unser Gesetzentwurf unterscheidet sich davon gravie rend. Er ist aus einem ganz anderen Geist heraus geschrieben. Hervorzuheben ist die Stärkung der Eigenverantwortung der Schüler, die Stärkung der Eigeninitiative. Wir wollen private Zeit schaffen, freischaufeln für Bildung am Nachmittag, für das Training im Sportverein, für die Musikschule, für das Ler nen bei privaten Musiklehrern, wenn man ein Instrument rich tig lernen möchte. Das ist sehr sinnvoll oder, um es auf Neu deutsch zu sagen, ein gutes Gesetz für das neue neunjährige Gymnasium.

(Beifall bei Abgeordneten der AfD – Abg. Sandra Bo ser GRÜNE: Große Begeisterung bei der AfD!)

Ich nenne zwei Gründe für die Einbringung unseres Gesetz entwurfs: die Mehrheit der Eltern und die Mehrheit der Schü ler, die unnötigen Belastungen der großen Mehrheit der Fa milien durch das achtjährige Gymnasium. Das achtjährige Gymnasium war eine Erfindung einer stark ökonomisch ge