Haben Sie einen Antrag? Es geht um die Abstimmung über Ihren Einspruch. Diese erfolgt ohne Aussprache, und da gibt es nichts zu regeln.
Das ist auch kei ne Aussprache. Es ist ein Antrag zur Geschäftsordnung. Den möchte ich stellen, aber ich möchte jetzt auch eine...
... Begründung abgeben. Lesen Sie bitte § 84 nach: bis zu fünf Minuten Re dezeit. Und die werde ich jetzt auch ausschöpfen.
Ich werde jetzt ganz formgerecht im Rahmen der Geschäftsordnung meinen Geschäftsordnungsantrag stellen.
Wir haben uns hoffentlich darauf verständigt, dass hier allen falls eine strafbewehrte Äußerung ein präsidialrichterliches Eingreifen rechtfertigen kann. Denn wir in unserer Unvoll kommenheit wissen oder sollten wissen, dass jede Beschnei dung der freien Rede nach willkürlichen Kriterien...
Sie reden jetzt zu dem Ordnungsruf. Das ist kein Geschäfts ordnungsantrag. Stellen Sie Ihren Antrag. Was ist Ihr Begeh ren? Stellen Sie den Antrag, und begründen Sie nicht, warum Sie gegen einen Ordnungsruf vorgehen.
Herr Abg. Dr. Fiechtner, stel len Sie – – Ich bitte Sie, zu beachten: Wir sind – sorry für die sen Ausdruck – nicht im Kindergarten. Wir sind im Parlament.
Sie haben in der letzten Sitzung zwei Ordnungsrufe bekom men. Dagegen haben Sie Einspruch eingelegt. Das ist Ihr gu tes Recht. Über diesen Einspruch wird heute abgestimmt. Auch das steht in der Geschäftsordnung. Wenn Sie dazu ei nen Antrag stellen, dann stellen Sie den Antrag, aber machen Sie keine Ausführungen zu den Ordnungsrufen, bitte.
§ 84 sieht vor, dass für einen Antrag oder eine Bemerkung zur Geschäftsordnung bis zu fünf Minuten Begründungszeit zur Verfügung stehen. Und die nehme ich mir auch heraus.
Sie stehen, auch wenn Sie Präsident dieses Landtags sind, doch nicht über der Geschäftsordnung – außer der Landtag beschließt jetzt, für die heutige Sitzung § 84 auszusetzen. Das kann man natürlich gern machen.
Die Ordnungsrufe ergingen zum einen wegen der Meinung, dass ein bestimmtes Wort hier in diesem Landtag nicht ge braucht werden dürfe. Wir sind hier im Landtag, und hier gilt Artikel 5 des Grundgesetzes wie überall für alle Bürger auch, und hier sogar ganz besonders. Wenn wir anfangen, einzelne Wörter zu reglementieren, quasi eine Sprachpolizei einzufüh ren, eine Reichsschriftungskammer,
dann haben wir hier die ersten Schritte zu einer Zensur, und das kann nicht sein. Es kann vor allen Dingen deswegen nicht sein, weil jeder Ordnungsruf letztlich dazu führen kann, wenn ein zweiter und ein dritter dazukommen, dass ein Parlamen tarier aus diesem Parlament ausgeschlossen wird und damit das Stimmenverhältnis maßgeblich verändert wird.
Es ist also ein ganz schwerwiegender Eingriff in die Freiheit eines Parlamentariers mit unter Umständen ganz weitreichen den Folgen.
Vor diesem Hintergrund fordere ich Sie auf, da Sie ja meinen Widerspruch als Parlamentarier erst heute auf den Tisch be kommen haben und demzufolge noch gar nicht Kenntnis er langen konnten, was überhaupt Inhalt meines Widerspruchs ist,
Der zweite Ordnungsruf war unverhältnismäßig, weil ich mei ne Redezeit allenfalls geringfügig überschritten hatte.