Protokoll der Sitzung vom 17.07.2019

In diesem Sinn: Lassen Sie uns darum kämpfen, dass der Tou rismus die Leitökonomie in Baden-Württemberg bleibt, die er ist, und noch besser wird. Das Kurorte- und Heilbädergesetz ist ein Schritt dazu. Deswegen signalisiere ich Zustimmung vonseiten der Fraktion der FDP/DVP.

(Beifall bei der FDP/DVP sowie Abgeordneten der Grünen und der CDU – Zuruf des Abg. Karl Zimmer mann CDU)

Nun darf ich Herrn Mi nister Wolf ans Redepult bitten.

Frau Prä sidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es scheint sich ei ne ganz große Zustimmung zu dem vorliegenden Gesetzent wurf abzuzeichnen. Das ist auch insoweit erfreulich, als es – wie vielfach bei Fragen des Tourismus – eine große Überein stimmung in diesem Haus gibt, was den Stellenwert des Tou rismus in Baden-Württemberg angeht, was aber auch die Not wendigkeit angeht, diesen Stellenwert des Tourismus in der Zukunft noch stärker zu betonen.

Letztlich ist das, was wir heute hier verabschieden, auch im Gesamtzusammenhang mit der Tourismuskonzeption zu se hen, die wir in dieser Woche im Kabinett beschlossen haben, die gestern den Medien vorgestellt werden konnte und der ein anderthalbjähriger Prozess der Beteiligung vieler Akteure im Tourismus, in der Gastronomie, in den vielen Verbänden vo rausgegangen ist.

Baden-Württemberg ist ein erfolgreiches Tourismusland. Wir verzeichnen im achten Jahr in Folge eine steigende Zahl von Gästeankünften und Übernachtungen. Das ist eine Entwick lung, auf der wir uns aber nicht ausruhen wollen, sondern die wir zum Anlass nehmen, das Tourismusland krisensicher oder wetterfest für konjunkturell schlechtere Zeiten zu machen.

Deshalb passt dieser Gesetzentwurf, zu dem ich Sie heute um Zustimmung bitte, sehr gut in diesen Gesamtzusammenhang. Denn Baden-Württemberg ist ja traditionell auch das Bäder land Nummer 1. Heilbäder und Kurorte gehören zum Profil des Tourismuslands Baden-Württemberg. Aber auch hier wol len wir mit dem Gesetzentwurf unter Beweis stellen, dass wir nicht bereit sind, uns mit dem zufriedenzugeben, was wir ha ben, sondern qualitativ noch besser werden wollen.

(Beifall bei der CDU und der Abg. Sandra Boser GRÜNE)

Liebe Frau Kollegin Wölfle, vieles von dem, was Sie – wie ich finde, zu Recht – angesprochen haben, ist, glaube ich, nicht zwingend ein Thema des heute zu behandelnden Gesetzent wurfs. Ich bin gern bereit, Aspekte dessen, was Sie angespro chen haben, im Zuge der Umsetzung der Tourismuskonzepti on aufzugreifen.

(Zuruf der Abg. Sabine Wölfle SPD)

Dort haben wir vier Leitprinzipien: Nachhaltigkeit, Qualität, Innovation und letztlich auch Tourismus für alle im Sinne der Barrierefreiheit, die Sie angesprochen haben. Das sind natür lich wesentliche Bestandteile, die für alle Bereiche im Touris mus gelten müssen und die wir auch in ganz besonderer Wei se in den Blick nehmen.

Der Titel des der heutigen Beratung zugrunde liegenden Ge setzentwurfs – Gesetz über die Anerkennung von Kurorten und Erholungsorten – klingt schon ein bisschen nüchtern und trocken. Da kommen einem schon ganz andere Bilder in den Kopf. Jetzt muss man vorsichtig sein, wenn man einzelne he

rausgreift; aber ein paar fallen einem doch auf den ersten Blick beispielhaft für viele ein: Baden-Baden, Bad Wildbad, Bai ersbronn, Bad Waldsee, Bad Dürrheim. Das verbindet man dann natürlich – –

(Abg. Karl Zimmermann CDU: Bad Cannstatt! – Weitere Zurufe)

Ich weiß, Sie können jetzt alle noch weitere beisteuern. Ich kann auch noch „Bad Tuttlingen“ beisteuern. Ich weiß, da kommen Ihnen jetzt viele Aspekte in den Sinn, die man dann auch mit Wohlbefinden verbindet.

Dieses Gesetz, das wir auf den Weg bringen wollen, ist dar auf ausgerichtet, dass die Qualität, die mit einem Prädikat ver bunden ist, auch nachhaltig gewährleistet und gesichert ist.

Wir wollen den Blick in die Kurorte und Erholungsorte rich ten. Daher habe ich zwei Gutachten in Auftrag gegeben, die sich zum einen mit dem Blick der jungen Bevölkerung auf das Prädikat und zum anderen mit der Inwertsetzung des Prädi kats in der Bevölkerung befassen. Wir wissen, dass die Be völkerung, dass die Touristen sehr stark auf die Prädikate ach ten und sie auch zum Motiv, zum Anlass ihrer Entscheidung für einen bestimmten Zielort nehmen.

Unser Ziel, liebe Kolleginnen und Kollegen, muss es sein, die Identifikation der Bewohner und Dienstleister mit ihrem je weiligen Ort zu stärken. Orte, in denen sich Touristen wohl fühlen, sind Orte, in denen sich auch die Bewohner wohlfüh len. Das sind keine Gegensätze. Investitionen in den Touris mus sind immer auch Investitionen in die Standortqualität, in die Lebensqualität der Menschen vor Ort. Das dürfen wir nicht vergessen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die wesentlichen Änderun gen der Neufassung habe ich Ihnen letzte Woche bereits er läutert: Qualitätssteigerung durch die Einführung der Über prüfung von Erholungsorten, die erweiterte zehnjährige Über prüfung

(Unruhe)

prädikatisierter Orte und die Abbildung des Verwaltungsver fahrens bis hin zur besseren Systematisierung. Wie bereits ausgeführt, liegt das Hauptaugenmerk auf der Verfestigung der Qualität in den Kurorten und Erholungsorten durch die re gelmäßig stattfindenden Kontrollen.

Kollege Professor Schweickert, Sie haben die Bund-LänderArbeitsgruppe angesprochen, die wir aus Baden-Württemberg heraus initiiert haben. Sie wird demnächst zum vierten Mal zusammentreten. Die Vergleichbarkeit, die Werthaltigkeit der Prädikate in allen Ländern ist gegeben. Es ist uns wichtig, dass hier keine regionalen, keine länderspezifischen Unterschiede bestehen. Da sind wir auf einem guten Weg.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, ich möchte die Zeit nutzen, um noch auf die Aspekte einzugehen, die im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens eingebracht wurden. Bereits in der Sitzung des Ausschusses für Europa und Internationales konn te die Nachfrage von Herrn Abg. Professor Schweickert be züglich der Ortsschildinitiative geklärt werden. Es gab mit dem zuständigen Innenministerium, dem Verkehrsministeri um und unserem Haus Gespräche. In diesen Gesprächen ha

ben wir uns darauf verständigt, die Möglichkeit eines Sam melantrags aller interessierten Gemeinden in Form eines Ka binettsbeschlusses zu initiieren. Momentan haben 38 Gemein den ihr Interesse an einem solchen Sammelantrag bekundet. Da es sich um eine Entscheidung handelt, die in die kommu nale Selbstverwaltung fällt, müssen hierzu Beschlüsse in den Gemeinderäten herbeigeführt werden. Wir gehen davon aus, dass wir bis zum Herbst dieses Jahres diese Maßnahme ent sprechend umsetzen können.

Thema des Anhörungsverfahrens war auch ein gegebenenfalls mit dem Gesetz verbundener Mehraufwand. Hierbei möchte ich betonen, dass es sich allenfalls um einen fiktiv berechne ten Mehraufwand handelt, der – wie in der Begründung auf geführt – bei dem für den Tourismus zuständigen Ministeri um und den zuständigen Regierungspräsidien durch die je weiligen Rezertifizierungen entsteht. Den Kommunen entsteht hingegen kein nennenswerter Mehraufwand. Das haben wir mit den Kommunen noch einmal intensiv diskutiert.

Für den Prozess der erneuten Zertifizierung soll natürlich das Prinzip gelten: minimaler Aufwand, maximale Qualitätsprü fung. Die Vorgaben werden wir in enger Zusammenarbeit mit den Regierungspräsidien entwerfen, sodass der Mehraufwand von den Stellen, bei denen er anfällt, gering gehalten werden kann.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der vorliegende Ge setzentwurf hilft dabei, unseren hohen qualitativen Anspruch an die Kur- und Erholungsorte im Land zu sichern. Ich habe schon viel Zustimmung vernommen. Sie haben nachher die Chance, dies im Zuge der Abstimmung auch zum Ausdruck zu bringen. Dafür schon jetzt herzlichen Dank.

(Beifall bei den Grünen und der CDU, Abgeordneten der SPD und der FDP/DVP sowie des Abg. Dr. Rai ner Balzer AfD)

Meine Damen und Her ren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Damit kommen wir in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 16/6450. Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Aus schusses für Europa und Internationales, Drucksache 16/6517. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf zuzustim men.

Ich rufe auf

Artikel 1

Gesetz über die Anerkennung von Kurorten und Er

holungsorten (Kurortegesetz – KurorteG)

mit den §§ 1 bis 10. Ich schlage Ihnen vor, dass ich Artikel 1 insgesamt zur Abstimmung stelle. Sind Sie damit einverstan den? –

(Zurufe: Ja!)

Sehr schön. – Wer also Artikel 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthal tungen? – Da sehe ich keine. Also ist Artikel 1 einstimmig zu gestimmt.

Ich rufe auf

Artikel 2

Änderung des Finanzausgleichsgesetzes

Wer Artikel 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke sehr. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Diese liegen nicht vor. Also ist auch Artikel 2 einstimmig zugestimmt.

Ich rufe auf

Artikel 3

Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Wer Artikel 3 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Enthaltungen liegen nicht vor. – Damit ist Artikel 3 einstimmig zugestimmt.

Die Einleitung

lautet: „Der Landtag hat am 17. Juli 2019 das folgende Ge setz beschlossen:“.

Die Überschrift

lautet: „Gesetz zum Neuerlass des Gesetzes über die Anerken nung von Kurorten und Erholungsorten und zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes“. – Sie stimmen der Überschrift zu.

Wir kommen zur

S c h l u s s a b s t i m m u n g