Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Danke schön. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Es gibt keine Enthaltungen. Also ist dem Gesetz ein stimmig zugestimmt. Ich danke Ihnen.
Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion der AfD – Gesetz gegen die Zwangsfinanzierung öffentlich-rechtli cher Medien durch freie Bürger – Drucksache 16/6486
Hierzu hat das Präsidium folgende Redezeiten festgelegt: für die Begründung fünf Minuten und für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion.
Wir müssen jetzt noch klä ren, dass auch ich bitte mit „Frau Präsidentin“ angesprochen werden möchte.
Wir können die Zeit auch kurz anhalten. – Das muss man einfach mal klären. Da bin ich mit Frau Aras ganz einig, und der Geschäftsordnung entspricht das auch. Wenn Sie da ein abweichendes Sprachempfinden haben, dann sage ich Ihnen als examinierte Germanistin: Ich habe ein anderes, und ich bitte darum, entsprechend angespro chen zu werden.
Heute ist es mir eine besondere Freude, Ihnen diesen Gesetzentwurf vorstellen zu dürfen, da er wirklich eine Schwäche unserer parlamentarischen Demo kratie aufzeigt. Wir haben ein Rechtssystem, wir haben einen Rechtsstaat, auch wenn ich bezweifle, dass dieser wirklich noch in der Form existiert,
wie er vielleicht einstmals gegründet worden ist. Ich muss sa gen, dass wir hier eklatante Schwächen haben. Im Zivilrecht gibt es einen Grundsatz, nach dem man keinen Vertrag zuun gunsten Dritter schließen darf.
Frau Kurtz, soll mir jeden Tag 50 € auf mein Konto überwei sen, damit ich mich hier im Parlament ein bisschen ruhiger verhalte. Das ist nicht möglich,
Die Ministerpräsidenten der Länder haben das getan, und zwar beim Rundfunkbeitragsstaatsvertrag. Da haben sich 16 Minis terpräsidenten zusammengetan, z. B. Herr Kretschmann für Baden-Württemberg, und eine Person hat einen Vertrag abge schlossen, durch den fast zwölf Millionen Baden-Württem berger Geld bezahlen müssen für ein Medium, ob sie es nut zen oder nicht. Ob das Ihrem Rechtsverständnis genügt, weiß ich nicht. Aber es widerspricht meinem Rechtsverständnis und dem meiner Fraktion.
Wir haben den Gesetzentwurf hier eingebracht, um diese Lü cke zu schließen, um hier für Gerechtigkeit zu sorgen. Sie dür fen das nicht falsch verstehen: Es soll nicht der gesamte Rund funk abgeschafft werden, es sollen nicht die Programme ARD und ZDF in Gänze abgeschafft werden. Aber die Beitragsfrei heit muss gewährleistet sein.
(Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Die Finanzierung ist unklar! – Zuruf von den Grünen: Arbeiten die eh renamtlich, oder wie?)
Denn jeder Bürger in Baden-Württemberg soll darüber ent scheiden dürfen, was er sieht und was er nicht sehen möchte.
Wir haben in Artikel 1 definiert, dass der Ministerpräsident zum Jahr 2021 diesen Rundfunkstaatsvertrag kündigen muss. In Artikel 1 ist eine Kündigungsfrist von einem Jahr festge legt. Dann muss der Staatsvertrag bis zum 31. Dezember 2020 gekündigt werden.
Sämtliche Einwohner Baden-Württembergs sind freie und mündige Menschen, die selbst entscheiden können, wel che Medien sie konsumieren und finanzieren wollen.
Lassen Sie sich diesen Satz einmal durch den Kopf gehen. Sind Sie dagegen, dass hier in Baden-Württemberg mündige und freie Bürger selbst darüber entscheiden, welche Medien sie konsumieren möchten, ja oder nein?
Diese Antwort können Sie mit Ihrer Abstimmung im An schluss an die Zweite Beratung geben, wenn es darum geht, über diesen Gesetzentwurf abzustimmen. Da bin ich sehr ge spannt, was Ihre Wähler dazu sagen.
Die Menschen in Baden-Württemberg sind vor jeder staatli chen Bevormundung im Bereich der Meinungsbildung zu schützen. Es wird nicht neutral berichtet in den öffentlichrechtlichen Medien.
Wir werden jetzt gleich hören, was Sie dazu sagen. Sie kön nen jetzt hier hereinrufen – Frau Präsidentin –; Sie können hier jetzt meckern.
Aber Sie werden jetzt gleich die Möglichkeit haben, dazu Stel lung zu nehmen, wie Sie es begründen, warum Sie in die Frei heitsrechte der Bürger hier derart eklatant eingreifen möch ten. Ich bin gespannt.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, werte Kolleginnen und Kol legen! Auf die geplante Provokation und darauf, dass dieser Gesetzentwurf jetzt eingebracht wird, muss man, glaube ich, nicht eingehen. In diesem Fall ist vielmehr überraschend – –