einen Halbsatz beim Nutzungsbestandsschutz gestrichen oder auch die Haftpflicht im Sinne des Verbraucherschutzes einge führt.
Aber manchmal hat man eben keine Mehrheiten für seine Po sition. Wichtig ist einfach, dass wir hier in der Anhörung ge hört haben, dass alle Akteure diese Reform befürworten und sich auch wünschen. Ein Großteil bewertet sie als sehr, sehr gut und auch mutig. Deshalb muss man manchmal einfach machen und dann evaluieren und gegebenenfalls auch nach steuern. Das gehört beim Bürokratieabbau einfach mit dazu.
In anderen europäischen Ländern, z. B. in Dänemark, setzt man sich Ziele, die durch stetige Anpassungen auch erreicht werden. Wenn Probleme auftauchen, dann löst man sie. Ge nau das werden wir auch hier machen. Aber wir müssen end lich mit dem Bürokratieabbau anfangen. Deshalb ist dieser Gesetzentwurf wichtig. Dazu gibt es heute den Startschuss.
Weil sich SPD und FDP/DVP gleich auf das eine, was für sie nicht geklappt hat, nämlich die Stellplatzverordnung, konzen trieren werden, werde ich das auch gleich ansprechen. In der Anhörung wurde klar, dass hier unterschiedliche Auffassun gen über die Ausgestaltung der Reform bestehen, und zwar von der Bauwirtschaft, von der Wohnungswirtschaft und von den Kommunen. Also: Hier muss einfach noch mal mit allen Akteuren zusammengesessen werden und etwas Gutes und Sinnvolles ausgearbeitet werden;
Die jetzige Stellplatzverordnung ist so angelegt, dass Kom munen viel Spielraum haben und diesen auch nutzen können. Dazu müssen sie Mehrheiten im Gemeinderat finden. Das ist unsere gemeinsame Aufgabe.
(Beifall bei den Grünen – Abg. Dr. Dorothea Kliche- Behnke SPD: Und nicht nur reden! – Zuruf des Abg. Daniel Born SPD)
Klar hätten wir noch lange diskutieren können, aber das hät te die Novelle verzögert, und daran ist uns Grünen nicht ge legen. Aber es gilt: Nach der Reform ist vor der Reform. Bü rokratieabbau ist eine ständige Aufgabe. Das bedeutet konti nuierliche Verbesserung, Innovation und Fortschritt. Genau dafür steht Baden-Württemberg. Und dafür stehen wir Grü nen in Baden-Württemberg.
(Beifall bei den Grünen – Abg. Daniel Born SPD: Das schafft keine Verlässlichkeit! Keine Verlässlich keit! – Gegenruf der Abg. Cindy Holmberg GRÜNE: Doch! Es gibt ja eine Stellplatzverordnung! – Lachen bei der SPD)
Ich darf jetzt für die CDU-Fraktion der Kollegin Christine Neumann-Martin das Wort erteilen. Bitte sehr.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Beschleunigung und Vereinfachung, den Abbau baulicher Standards und den Ausbau der erneuerbaren Energien – all das verfolgt das Ge setz für das schnellere Bauen.
Wir, die CDU-Fraktion, haben diesen Gesetzentwurf intensiv studiert und begrüßen die darin enthaltenen Anpassungen. Bei
der Anhörung im Ausschuss mit den Verbänden und kommu nalen Vertretern gab es einige konstruktive Anregungen. Da für an dieser Stelle vielen Dank.
Für uns steht fest: Wir stehen zu unseren Kommunen. Wir ha ben ein Ohr für ihre Anliegen und für unsere Kommunen. Wir werden auch in Zukunft vertrauensvoll mit ihnen zusammen arbeiten. Unser Ziel ist doch klar: Wir alle wollen mehr Woh nungsbau in Baden-Württemberg.
Es ist kein Geheimnis, dass der Wohnungsmarkt in vielen Re gionen unseres Landes sehr angespannt ist. Die Nachfrage nach Wohnraum wächst.
Besonders in großen Städten, aber auch im ländlichen Raum benötigen wir dringend neue Wohnungen. Der vorliegende Gesetzentwurf setzt hier die richtigen Signale.
Mit der Reform der Landesbauordnung optimieren und be schleunigen wir die Baugenehmigungsverfahren. Eine neue Genehmigungsfiktion und die Abschaffung des Widerspruchs verfahrens schaffen mehr Tempo auf dem Weg zur Baugeneh migung. Mit einer neuen Typengenehmigung unterstützen wir das serielle Bauen.
Außerdem setzen wir auf den Abbau baulicher Standards. Bei spiele hierfür sind die Überarbeitung der Kinderspielplatzver pflichtung und die Vereinfachung bei den Abstandsregelun gen.
Ein ganz wesentlicher Punkt: Wir stärken auch das Bauen im Bestand. So gilt bei einer Aufstockung von Gebäuden das strengere aktuelle Baurecht nur noch für die Aufstockung selbst; für den Bereich unterhalb der Aufstockung bleibt es künftig beim alten Baurecht.
Erst in dieser Woche haben wir, die CDU-Landtagsfraktion, hierzu ein Fachgespräch mit kommunalen Vertretern geführt. Wir haben dafür sehr viel Zustimmung erfahren.
Unterstützt wird mit der LBO-Novelle auch der Ausbau er neuerbarer Energien, beispielsweise durch eine umfassende Verfahrensfreiheit bei der Einrichtung der Ladeinfrastruktur.
Klar ist aber zugleich: Das Bauordnungsrecht bleibt immer eine Baustelle. Mit Blick auf die hohen Baukosten müssen wir uns auch das Baunebenrecht noch einmal genau anschauen; denn es sind gerade auch diese fachgesetzlichen Vorschriften, die das Bauen unnötig verteuern.
Abschließend möchte ich sagen: Die LBO-Reform ist ein gro ßer Schritt in die richtige Richtung. Zwar kann sie die Her ausforderungen beim Bauen und am Wohnungsmarkt nicht al lein lösen; sie wird aber dazu beitragen, Bauen in BadenWürttemberg wieder schneller und vor allem einfacher zu ma chen.
Wir, die CDU-Fraktion, unterstützen diese Reform, weil wir davon überzeugt sind, dass sie die Weichen richtig stellt, weil
sie das Bauen in Baden-Württemberg vereinfacht und be schleunigt. Damit ist sie ein wichtiger Hebel bei der Schaf fung zusätzlichen Wohnraums.
Sehr geehrter Herr Präsident, lie be Kolleginnen, liebe Kollegen, sehr geehrte Frau Ministerin Razavi! „Kein Gesetz kommt aus dem Parlament so heraus, wie es eingebracht worden ist.“ Dieser Satz von Peter Struck gilt leider nicht bei Ihnen und nicht für Ihren Gesetzentwurf für das schnellere Bauen.
Sie ignorieren unsere Vorschläge aus der ersten Lesung ge nauso hartnäckig wie die Ratschläge der Experten aus der An hörung am 19. Februar 2025. Selbst die Kolleginnen und Kol legen von den Grünen – wir haben es gerade gehört – haben schon nach der Anhörung im Ausschuss gefordert, nach der Novelle die nächste Novelle anzugehen.
(Abg. Christine Neumann-Martin CDU: Das war ich! – Heiterkeit – Zuruf der Abg. Cindy Holmberg GRÜ NE)
Das ist schon etwas peinlich. Warum gehen Sie es nicht so fort an und legen gleich eine bessere Lösung auf den Tisch?
Der lange Bestandsschutz der Betriebserlaubnis für ungenutz te Ställe in unseren geschlossenen Siedlungen blockiert durch unnötige Abstandsregelungen den Wohnungsbau in zentralen Lagen unserer Dörfer. Jeder leere Kuhstall ist besser geschützt als sinnvolle Tierhaltungsanlagen im Außenbereich. Als je mand, der aus der Landwirtschaft stammt, kann ich Ihnen al len aus eigener Erfahrung sagen, dass die Abschaffung der Kühe für jeden Landwirt eine sehr schwere Entscheidung ist. Ist sie aber einmal vollzogen, wird in keinen leeren Stall mehr eine Kuh einziehen.
Eine Reduzierung der Betriebserlaubnis von sechs Jahren auf zwei Jahre finden Sie in unserem Änderungsantrag.
Ein zweites Beispiel: Die Einschränkung des Widerspruchs verfahrens und der Nachbarschaftsbeteiligung ist ganz grund sätzlich zu begrüßen. Dass Sie aber die Warnung einiger Ver bände wie der Architektenkammer sowie Bauwirtschaft BW ignorieren, verwundert mich. Sie gehen das Risiko ein, dass alle Meinungsverschiedenheiten gleich vor das Verwaltungs