Frau Präsidentin, ver ehrte Kolleginnen und geehrte Kollegen! Wir leben in siche ren Verhältnissen. – Denkste! Krieg in der Ukraine, Versor gungsengpässe, noch nicht erledigte Auswirkungen der Pan demie und die erschütternde Erkenntnis, dass auch bei uns hier erhebliche Kräfte am Werk sind, um das, was wir wert schätzen, kaputt zu machen.
Weil unser Rechtsstaat geschützt werden muss, ist 2019 das Projekt „Rechtsstaat macht Schule“ initiiert worden. Hier wer den Schülerinnen und Schüler von Angehörigen der Justiz, Polizei und Anwaltschaft praxisorientiert geschult und erken nen spielerisch die Errungenschaften des gelebten Rechts staats. Mit neuen Mitteln unterstützen wir das gewinnbringen de Konzept daher auch in diesem Doppelhaushalt weiter und sorgen so dafür, dass es nun endlich erfolgreich durchstarten kann.
Eine der wichtigsten Errungenschaften für unseren Rechts staat, die wir mit diesem Doppelhaushalt schaffen, ist jedoch die Einrichtung eines Cybercrimezentrums zur Verbrechens aufklärung im Land. Nach dem Vorbild anderer Bundeslän der wollen wir Kompetenzen bündeln und damit effektiver und zielgenauer ermitteln, insbesondere bei Straftaten unter Verwendung des Internets.
Das wird auch allerhöchste Zeit. Gerade die Zahlen kinderpor nografischer Straftaten mit all ihren Verbreitungsformen im Internet steigen und steigen. Auch bislang schon haben die Beschäftigten der Staatsanwaltschaften im Land ihr Mögli ches getan, um entsprechende Verfahren aufzuklären. Aller dings reicht dies nicht, um Ermittlungserfolge vorzuweisen, vor allem, wenn die Tatverdächtigen im Ausland sitzen oder
über das Darknet handeln. Hier braucht es gewachsene Ex pertise und ein gutes Netzwerk zwischen Ländern und Behör den, in Baden-Württemberg selbstverständlich auch mit der neu gegründeten Cybersicherheitsagentur.
Die Einrichtung des neuen Cybercrimezentrums ist daher ein wichtiger Schritt hin zu mehr Ermittlungserfolg mit Effizienz in der baden-württembergischen Justiz.
Um direkt beim Thema zu bleiben: Mit einem neuen Staats schutzsenat am Oberlandesgericht Stuttgart sorgen wir zudem dafür, dass Verfahren gegen mutmaßliche Terroristen und Staatsfeinde schnell und zielgerichtet einem Senat zugeleitet und von diesem abgearbeitet werden können.
Denn die Alternative, dass mutmaßliche Schwerstkriminelle ohne Verhandlung freizulassen sind, weil ihnen der Prozess aus personellen Gründen nicht gemacht werden kann, darf schließlich nicht unser Ziel sein. Die Einrichtung des neuen Senats ist daher eine absolute Notwendigkeit, die wir, die CDU-Fraktion, sehr gern unterstützen.
Auch ein weiterer Punkt liegt mir, wie viele von Ihnen wis sen, sehr am Herzen: der Justizvollzug. Als Strafvollzugsbe auftragter meiner Fraktion komme ich dabei regelmäßig mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Justizvollzugs anstalten in Kontakt. Immer öfter ist dort der Tenor zu hören, dass ein würdiger Umgang mit der zunehmenden Anzahl von psychisch erheblich angeschlagenen Gefangenen kaum noch leistbar sei. Dazu komme, dass immer mehr Ausfälle auch un ter den Kolleginnen und Kollegen zu beklagen seien, ganz zu schweigen von anhaltenden Nachwuchssorgen; und dies alles bei weiterhin steigenden Gefangenenzahlen und anhaltenden Einschränkungen wegen der Pandemiesituation –
Mit diesem Einzelplan schaffen wir über 100 echte Neustel len für den Vollzug, was ein gewaltiger Schritt in die richtige Richtung ist.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Vereinzelt Bei fall bei den Grünen – Abg. Thomas Blenke CDU: Sehr gut!)
Wir dürfen nicht nur das in den Fokus rücken, was nicht funk tioniert. Sicherlich, im Vollzugsalltag müssen einige Hürden überwunden werden. Aber es gibt auch ganz wunderbare Er folge zu verkünden.
Im Sommer dieses Jahres fand eine Aufführung junger Straf täter der Justizvollzugsanstalt Adelsheim gemeinsam mit Mu sikern der Stuttgarter Philharmoniker im Wilhelma Theater statt. Am Ende der Veranstaltung hat die Halle getobt, denn die Jugendlichen sind über sich hinausgewachsen und haben alle Anwesenden begeistert. Das war ein wirklich großartiges Erlebnis. Ich war dabei.
Damit Vergleichbares auch in Zukunft möglich ist, haben wir Mittel für ein Folgeprojekt im Haushalt verankert. Denn wir
alle wissen: Nur durch Teilhabe, Aufmerksamkeit und Reso zialisierung kann es gelingen, die Straftäter wieder in gere gelte Bahnen zurückzuführen, gerade wenn es sich um Ju gendliche handelt.
(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen sowie der Abg. Andreas Kenner und Gernot Gruber SPD – Vereinzelt Beifall bei der FDP/DVP)
Die Teilnahme und Resozialisierung von Gefangenen gilt auch für ein weiteres Projekt, das wir für unterstützungswürdig hal ten: die Erprobung eines Haftraummediensystems. Was steckt hinter diesem etwas sperrigen Wort? Langjährige Strafgefan gene und Sicherungsverwahrte erhalten begrenzten und gesi cherten Zugriff auf Telefon, Internet und Fernsehen direkt in ihren Zellen. Damit sollen sie lernen, mit dem technischen Fortschritt draußen mitzuhalten. Denn gerade langjährige Strafgefangene oder Sicherungsverwahrte haben diese digita le Transformation der Welt draußen beinahe völlig verpasst. Um diesem Prozess entgegenzuwirken, wollen wir mit dem Pilotprojekt eruieren, ob eine begrenzte Mediennutzung in der JVA zielführend und sicher umsetzbar sein kann. Dies scheint in einer immer digitaleren und schnelllebigeren Zeit zeitge mäß.
Aber auch die Justiz insgesamt wird mehr und mehr digitali siert. Hier haben wir in den vergangenen Jahren bereits viel erreicht – von Videoverhandlungen über die E-Akte bis hin zu unserem Pilotprojekt der gemeinsamen Strafakte in Ulm. Die Digitalisierung der baden-württembergischen Justiz ist bundesweit ein Vorzeigeobjekt. Diesen Weg wollen wir na türlich auch in den künftigen Jahren verfolgen und sehen da für entsprechende Mittel im Doppelhaushalt vor. Denn eines ist klar: Im Jahr 2026 muss die E-Akte flächendeckend auch in der Strafjustiz eingeführt sein. Bis dahin ist allerdings noch einiges zu tun.
Auch in puncto digitaler Ausbildung verharren wir nicht im Stillstand, sondern gehen mutig voran und erproben digitale Staatsexamina. Damit erlebt auch die juristische Ausbildung einen Ruck hin in das digitale Zeitalter. Auch wenn es mir per sönlich schwerfällt, das zu sagen, ist auch diese Entwicklung durchaus zeitgemäß, so zeitgemäß wie die geplante Vollver sammlung der Justiz. Wenn man herausfinden will, wo der Schuh drückt und wo Verbesserungsbedarf besteht, fragt man am besten diejenigen, die täglich damit zu tun haben.
Lassen Sie mich am Schluss ganz herzlich unserer Justizmi nisterin Marion Gentges und ihrem gesamten Team danken. Nachher wird der Kollege Andi Deuschle noch etwas zur Mi gration sagen und den Staatssekretär erwähnen. Auch herzli chen Dank an unseren grünen Koalitionspartner, besonders an die Arbeitskreisvorsitzende Frau Evers herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsiden tin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir, Staat und Gesell schaft, befinden uns seit fast drei Jahren wirklich im dauern den Krisenmodus: zuerst die Coronapandemie mit den beiden Wintern, die hinter uns liegen, die unserer Gesellschaft enorm zugesetzt haben, nun die Folgen des verbrecherischen An griffskriegs Russlands in der Ukraine, die – machen wir uns nichts vor – unseren Staat und unsere Gesellschaft vor eine große Belastungsprobe stellen. Da kann es nicht verwundern, dass auch das Vertrauen der Bevölkerung in den Staat, in sei ne Institutionen leidet.
Erfreulich ist aber auch – das muss man an dieser Stelle er wähnen –, dass gemäß einer aktuellen forsa-Umfrage diese Zuschreibung die Justiz nicht trifft. Nur 4 % der Bundesbür gerinnen und Bundesbürger gehen davon aus, dass die Justiz überfordert ist. Ich finde, das ist ein ganz gutes Zeichen, auf das wir heute beim Beschluss über den Einzelhaushaltsplan gemeinsam aufbauen können.
Wir können also mit Fug und Recht behaupten, dass unser Rechtsstaat nicht nur in der Pandemie einwandfrei gearbeitet hat, Grenzen gesetzt hat und damit auch der Gewaltenteilung, dem Kern unseres demokratischen Rechtsstaats, Geltung ver schafft hat, sondern auch darüber hinaus gut funktioniert.
Die in der vergangenen Woche unter Federführung des Gene ralbundesanwalts zeitgleich durchgeführten Razzien gegen mutmaßliche Mitglieder und Unterstützer einer terroristischen Vereinigung aus der Reichsbürgerszene sind ein starkes Zei chen. Unsere Verfassung ist nicht verhandelbar. Unsere De mokratie ist wehrhaft.
Die Bewältigung dieser komplexen Lagen, verbunden mit den Angriffen auf diejenigen, die für unseren Staat tagtäglich ein stehen, stellt nicht nur unsere Demokratie, sondern auch un seren Rechtsstaat vor eine große Belastungs- und Bewäh rungsprobe. Deswegen möchte ich zunächst einmal die Gele genheit nutzen, all den Menschen, die unseren Rechtsstaat in den Gerichten, in den Staatsanwaltschaften, in der Bewäh rungshilfe tragen, den Gerichtsvollzieherinnen und Gerichts vollziehern sowie den zahlreichen Mitarbeiterinnen und Mit arbeitern im Justizvollzug für ihren Einsatz und ihr Engage ment herzlich zu danken.
Wir sind als Haushaltsgesetzgeber dafür verantwortlich, die Institutionen des Rechtsstaats so auszustatten, dass sie hand lungsfähig und einsatzfähig sind. Die Rechtsweggarantie nach Artikel 19 Absatz 4 des Grundgesetzes muss in der Realität bestehen.
Es ist für mich ein gutes, aber auch notwendiges Zeichen, dass die demokratischen Fraktionen hier im Landtag, was die Stär kung der Justiz und der Justizvollzugsanstalten im Einzel plan 05 angeht, auch bei Unterschieden in rechtspolitischen Fragestellungen grundsätzlich das gleiche Ziel verfolgen. Es ist unabdingbar, die Gerichte sicherer und auch digital fit zu machen, den Gerichten Ansprechpartnerinnen und Ansprech partner für die E-Akte zur Verfügung zu stellen, damit Stö
rungen möglichst schnell behoben werden können und Ge richtsabläufe nicht unnötig in die Länge gezogen werden.
Auch die neuen Stellen zur Bekämpfung von sexualisierter Gewalt, insbesondere gegenüber Kindern, die Stellen zur Be kämpfung von Wirtschaftskriminalität, die Stellen zur Stär kung beschleunigter Verfahren, die Stellen zur Einrichtung weiterer Häuser des Jugendrechts und nicht zuletzt auch die im Finanzausschuss nachträglich gemeinsam beschlossene Einrichtung eines weiteren Staatsschutzsenats beim OLG Stutt gart sind gerade auch in Anbetracht des bundesweiten Einsat zes gegen mutmaßliche Terroristen aus der Reichsbürgersze ne konsequente Schritte, bei denen auch wir, die SPD, mitge hen.
Was uns, der SPD, aber nach wie vor fehlt, ist ein mit dem Stellenaufwuchs auf den Richterbänken einhergehendes Stel lenplus beim Personal in den Geschäftsstellen der Gerichte. Das ist hier etwas aus der Balance geraten. Ein Urteil, das zwar im Namen des Volkes gesprochen wird, aber wegen Ar beitsüberlastung in den Geschäftsstellen nicht zeitnah voll streckt werden kann, ist nun mal wenig geeignet, das Vertrau en in unseren Rechtsstaat zu stärken.
Wir, die SPD, hatten bereits im vergangenen Jahr mit einem entsprechenden Entschließungsantrag auf die Notwendigkeit hingewiesen und jetzt im Finanzausschuss 40 zusätzliche Stel len in diesem Bereich beantragt, leider ohne Erfolg.
Im Bereich Justizvollzug ist es gelungen, mit der verfassungs rechtlich gebotenen Umsetzung des Viersäulenmodells Stel lenzuwächse im Haushalt zu verankern. Das war überfällig, zumal unsere Haftanstalten aus allen Nähten platzen und die Bediensteten dort am Limit oder schon darüber hinaus arbei ten müssen.
Unabhängig von den Gemeinsamkeiten komme ich aber nicht umhin, auch zwei bemerkenswerte Vorgänge anzusprechen, mit denen die grün-schwarze Landesregierung unserem Rechts staat einen Bärendienst erwiesen hat. Zum einen ist es für uns, die SPD, nach wie vor nicht nachvollziehbar, dass ein stell vertretender Ministerpräsident und Verfassungsminister Er mittlungen gegen sich selbst bewusst unterläuft, indem er der ermittelnden Staatsanwaltschaft die erforderliche Ermächti gung zur Strafverfolgung nicht erteilt, und das offenbar mit der vollen Rückendeckung des Ministerpräsidenten und der grün-schwarzen Regierungsfraktionen. Ein solches Verhalten schadet nicht nur der Politik, sondern auch unserem Rechts staat, unserer rechtsstaatlichen Gewaltenteilung insgesamt.
Zum anderen ist es weiterhin nicht nachvollziehbar, dass Sie, Frau Ministerin Gentges, in einem Land, in dem die Präsidi alverfassung in diesem Jahr ihr 50-jähriges Bestehen feiert, die eigene Richterschaft verklagen, weil Ihnen die Zustim mung zur Ernennung Ihrer Kandidatin für die Präsidentenstel le des OLG Stuttgart verweigert wurde, anstatt, wie es das Ge setz verlangt, den Richterwahlausschuss einzuberufen. Jetzt gab es dafür erwartbar die Schlappe vor dem Verwaltungsge richt. Ihre Klage war nicht einmal statthaft. Das muss man erst mal hinbekommen.
Was bleibt, ist das mehr als angekratzte Verhältnis zwischen Ministerin und Justiz. Es liegt jetzt an Ihnen, Frau Ministerin,
auf die Richterschaft zuzugehen und Gräben zuzuschütten. Dazu gehört auch, keine Rechtsmittel vor dem Verwaltungs gerichtshof einzulegen und unverzüglich den Richterwahlaus schuss einzuberufen, damit die Spitze des Oberlandesgerichts nicht weiter vakant bleibt.
Seit der Regierungsbildung bildet der Einzelplan 05 auch den Bereich Migration ab. Spätestens seit dem Anstieg der Zahl der Flüchtlinge aus der Ukraine wurde klar, dass die Landes regierung auch in diesem Bereich ihre Hausaufgaben nicht ge macht hat. An allen Ecken und Enden fehlen Aufnahmekapa zitäten,