Protokoll der Sitzung vom 07.03.2024

Zu b: Eine Förderung würden nicht die jetzigen Grundstücks eigentümer erhalten, sondern würde der Bieter erhalten, der die Ausschreibung gewinnt.

Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten zur Förderung bzw. zur finanziellen Beteiligung des Landes:

Förderung nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzie

rungsgesetz (LGVFG). Dabei ist die beihilferechtlich kon forme Ausgestaltung der Förderung voraussichtlich jedoch recht kompliziert.

Die Finanzierung erfolgt ausschließlich im Rahmen der

Ausschreibung. Die Kosten würden dann durch die Regi onalisierungsmittel gedeckt und über 30 Jahre verteilt re finanziert werden müssen.

Das Ministerium prüft derzeit noch den zu bevorzugenden Lö sungsansatz.

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. D r. E r i k S c h w e i c k e r t F D P / D V P – Q u e r u n g s h i l f e W i e r n s h e i m - I p t i n g e n

a) Wie ist es für die Gemeinde Wiernsheim zu werten, dass

das Regierungspräsidium Karlsruhe in seiner Stellungnah me zur geplanten Querungshilfe an der L 1135, Nußdorfer Straße, nicht nur die vorgelegten Pläne abgelehnt hat, son dern gleichzeitig sowohl den Sinn eines Fußgängerüber wegs an dieser Stelle anzweifelt als auch schreibt, es be stehe die Möglichkeit, bei „einer realisierbaren Planung“ eine Querungshilfe zu bauen?

b) Wie sähe nach Erachten der Landesregierung eine mögli

che Planung der gewünschten Querungshilfe aus?

Schriftliche Antwort des Ministeriums für Verkehr:

Zu a: Die vorgelegte Planung des Ingenieurbüros vom 14. De zember 2023 beinhaltet einen Fußgängerüberweg (Zebrastrei fen) mit beidseitigen Einengungen auf dem Brückenbauwerk an der L 1135 in Wiernsheim-Iptingen. Die dem Land vorlie gende Planung besteht lediglich aus einer Fotomontage des Überwegs auf der Basis eines Luftbilds; eine technische Stra ßenplanung liegt nicht vor.

Nach einer ersten Einschätzung des Regierungspräsidiums entspricht die Planung nicht den Richtlinien. Nach den Richt linien erscheint eine Umsetzung dieser Planung aufgrund der Schleppkurven für Gelenkbusse im Bereich der Buswende schleife nicht möglich. Ein entsprechender Nachweis fehlt und müsste vom Planungsbüro noch erbracht werden. Zur Erläu terung: Schleppkurven sind zeichnerisch dargestellte Flächen, die von Fahrzeugen bei Kurvenfahrt überstrichen werden.

Das Regierungspräsidium hat sich mit dem Landratsamt des Enzkreises fachlich abgestimmt, bevor eine Stellungnahme zur Planung an das Planungsbüro sowie an Herrn Bürgermeis ter Matthias Enz abgegeben wurde.

Die L 1135 ist mit 3 000 Fahrzeugen pro Tag für eine Landes straße unterdurchschnittlich belastet. Das macht nach gängi ger Abschätzung 300 Fahrzeuge pro Stunde in der Hauptver kehrszeit. Nimmt man den Einsatzbereich von 50 bis 100 Fuß gängerinnen und Fußgängern pro Stunde, dann wirft das ent sprechende Diagramm in den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt) das Stichwort „Keine Maßnahme“ aus.

Doch auch wenn sich keine zwingende Notwendigkeit aus den Richtlinien ableiten lässt, wird sich das Land der Anordnung einer Querungshilfe nicht entgegenstellen. Voraussetzung ist aber eine den Richtlinien und Verordnungen entsprechende Planung.

Zu b: Die Platzverhältnisse an der Buswendeschleife sind au genscheinlich sehr eingeschränkt. Die Realisierbarkeit einer Querungshilfe ist aus Sicht der Fachleute beim Regierungs präsidium schwierig. Es ist daher sinnvoll oder vielmehr zwin gende Voraussetzung, dass die Planerinnen und Planer Schlepp kurven vorlegen, sodass die Platzverhältnisse und -bedarfe eindeutig beurteilt werden können.

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. D a n i e l K a r r a i s F D P / D V P – S t ö r u n g e n a u f d e r G ä u b a h n

a) Welche Ergebnisse haben die in der Fragestunde am 9. No

vember 2023 zugesagten Gespräche mit dem Bahnvorstand – auch im Hinblick auf die erneute Verzögerung bei den Baumaßnahmen auf der Gäubahn – gebracht?

b) Wann sind die von Ministerialdirektor Frieß am 25. Okto

ber 2023 während eines Treffens mit dem Fragesteller im Landtag zugesagten Informationsveranstaltungen zur künf tigen Fahrplangestaltung für die Zeit der Unterbrechung in den Gäubahn-Anrainergemeinden geplant?

Schriftliche Antwort des Ministeriums für Verkehr:

Zu a: An besagtem Termin hatte Minister Hermann MdL die Gelegenheit, mit Herrn Huber von der Deutschen Bahn (DB) über verschiedene Bahnprojekte in Baden-Württemberg zu

sprechen; so war auch die Gäubahn Thema des Gesprächs. Auch in einem Termin erst im vergangenen Monat hat der Mi nister nochmals die Situation auf der Gäubahn gegenüber dem DB-Vorstand aufgerufen und dringende Verbesserungen im Sanierungs- und Baustellenmanagement angemahnt.

Es wird von der Landesregierung ausdrücklich begrüßt, dass die DB den enormen Sanierungsstau im Streckennetz mittler weile entschieden angeht. Mit dem starken Fokus auf die Hochleistungskorridore – was enorme Ressourcen bindet – dürfen jedoch Strecken wie die Gäubahn bei Planung und Sa nierung nicht in Vergessenheit geraten. Vor diesem Hinter grund hat das Verkehrsministerium auch gegenüber der DB angeregt, zu prüfen, inwieweit die Gäubahn als Pilot für eine Korridorsanierung abseits der Hochleistungskorridore ins Au ge gefasst werden könnte.

Dieser Vorstoß wurde allerdings zuletzt von der DB eher zu rückhaltend bewertet. Grund hierfür sei, dass mit der Fertig stellung der Ausbaumaßnahme Horb–Neckarhausen absehbar keine größeren Maßnahmen entlang der Gäubahn mehr ge plant sind, bis perspektivisch dann mit den Ausbaumaßnah men auf dem südlichen Teil begonnen wird. Nichtsdestotrotz hat das Verkehrsministerium bei der DB angemahnt, auch bei kleineren Instandhaltungsmaßnahmen unbedingt zeitliche Bün delungsmöglichkeiten nochmals verstärkt in den Blick zu neh men.

Mit Blick auf die weiteren Verzögerungen bei der Fertigstel lung der Maßnahme Horb–Neckarhausen verweist die DB ge genüber der Landesregierung wie auch gegenüber der Presse auf Eiswetter und extreme Niederschläge sowie akute Mate rial- und Personalengpässe, insbesondere bei Plan- und Ab nahmeprüfern. Das ist äußerst unbefriedigend. Das Verkehrs ministerium wird die Gäubahn auch weiterhin besonders im Blick behalten und nicht müde werden, Verbesserungen in den Planungen und Abläufen bei der DB anzumahnen.

Zu b: Eine Information der Region ist weiterhin geplant, so wie von Herrn Ministerialdirektor Frieß zugesagt. Sobald die Planungen und Vorarbeiten zu allen geplanten Maßnahmen abgeschlossen sind, werden diese vorgestellt. Dem Verkehrs ministerium ist hierbei wichtig, der Region ein Gesamtbild der verschiedenen Maßnahmen und Stellschrauben zur Lin derung der Folgen der Gäubahnkappung geben zu können.

Die Arbeiten hierzu sind auf einem guten Weg, und wir sind zuversichtlich, dass noch ausstehende Klärungen bald erfol gen können. Es bedarf für das Maßnahmenpaket des Zutuns mehrerer Akteure. Das sind neben dem Land auch der Ver band Region Stuttgart, der Aufgabenträger für die S-Bahn ist, aber auch DB Fernverkehr als Betreiber des Gäubahn-ICs. Anschließend soll das Gesamtpaket vorgestellt werden.

Damit ist auch dieser Tagesordnungspunkt erledigt.

Wir kommen damit zu Tagesordnungspunkt 5:

Antrag der Fraktion GRÜNE und Stellungnahme des Mi nisteriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst – Green Culture – Kunst und Kultur ökologisch nachhalti ger gestalten – Drucksache 17/2783

Das Präsidium hat für die Begründung eine Redezeit von fünf Minuten und für die Aussprache eine Redezeit von fünf Mi nuten je Fraktion festgelegt.

Bitte sehr, Herr Kollege Köhler, Sie haben das Wort.

Herzlichen Dank, Herr Präsi dent. – Meine geehrten Kolleginnen und Kollegen, sehr ge ehrte Damen und Herren, liebe Gäste! Ich möchte kurz fol gendes Szenario zeichnen: Es können keine Akustik- bzw. Un plugged-Konzerte mehr stattfinden, weil Dieselgeneratoren so laut sind, dass man ohne Anlagen gar nichts mehr hören kann. Meterhoch stapelt sich hinter den Bühnen das Einweg geschirr, aber Konzertlocations können sich die Kosten der Müllentsorgung eigentlich gar nicht mehr leisten. Die letzten Kleinveranstaltenden sind längst in die Knie gezwungen. Die Hälfte der Zuschauer steht auf dem Weg zum Konzert noch im Stau, und die Location bleibt halb leer. Nur noch im Früh ling und Herbst können Konzerte stattfinden, weil es in den Einrichtungen ansonsten einfach viel zu heiß oder viel zu kalt ist. – So könnte es in 20 Jahren aussehen – oder auch schon früher.

„Green Culture“ ist ein englischer Begriff, der aber doch den meisten von uns etwas sagen dürfte. Nachhaltigkeit in der Kultur, im Kulturbetrieb hat in den letzten Jahren an Relevanz gewonnen. Unter diesem Begriff verstehe ich – so, wie es auch im Titel des Antrags steht – die ökologische Nachhaltigkeit und den Umweltschutz. Wir verstehen darunter aber auch, wie bei den Sustainable Development Goals, die soziale Nachhal tigkeit, also das Fördern von Diversität und Gleichstellung auf, vor und hinter der Bühne.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

Abseits schrecklicher Ereignisse, also schon lange vor dem Angriff Putins auf die Ukraine und den daraus folgenden Ener giekostensteigerungen, hat das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst bereits früh damit begonnen, deutsch landweit beispielhaft voranzugehen. Wie kam es dazu? Einer seits wurden beispielsweise im Kontext der Coronapandemie investive Maßnahmen für Energieeffizienz und die Ertüchti gung von Lüftungsanlagen gefördert. Im laufenden Betrieb ist eine solch umfassende Sanierung eigentlich gar nicht mög lich. Da müssten viele Veranstaltungen ausfallen. Das hilft niemandem – weder der Einrichtung noch den Künstlerinnen und Künstlern. Das MWK hat hier aber zum richtigen Zeit punkt den Bedarf gesehen, die Einrichtungen dabei unterstützt und gut reagiert.

(Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU)

In Rahmen einer Arbeitsgruppe der landeseigenen Kulturein richtungen wurde ein Handlungsleitfaden zur Einsparung von Energie bei Kulturveranstaltungen erarbeitet. Das Stichwort: Zusammen – und zwar zusammen mit den Akteurinnen und Akteuren in Baden-Württemberg – machen wir grüne Kultur politik, meine Damen und Herren.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

So wie bei den bundeseinheitlichen Produktionsstandards im Film, die die Medien- und Filmgesellschaft, kurz MFG, in Ba

den-Württemberg federführend stark mitgeprägt hat, verhält es sich auch bei der einheitlichen Bilanzierung der Produkti onen im Kulturbetrieb, also beispielsweise bei der Musik.

Ich will klarmachen, dass dies tatsächlich ein Meilenstein ist, der hier durch die Antragstellung – die jetzt auch schon eini ge Zeit zurückliegt – und mit der Beantwortung erreicht wor den ist. Die einheitliche Bilanzierung für CO2-Emissionen bei Kulturveranstaltungen bildet nämlich erst die Grundlage, um überhaupt spartenübergreifend veranstaltende Einrichtungen bei der Ertüchtigung ihres Kulturbetriebs zu unterstützen und eine finanziell und sozial verträgliche Transformation zu er möglichen.

Wir haben uns also auf den Weg gemacht und haben dabei nicht nur an die landeseigenen Kultureinrichtungen gedacht, sondern auch an alle anderen: an die Amateurmusik und die Breitenkultur und beispielsweise auch an den Landesmusik verband.

(Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Ich habe eine mit der KEA – der Name sagt Ihnen sicher et was – und dem Landesmusikverband sowie dem MWK erar beitete Handreichung mitgebracht – hier das Deckblatt.

(Der Redner hält ein Papier hoch.)