Protokoll der Sitzung vom 07.03.2024

(Abg. Erwin Köhler GRÜNE: Ich möchte noch ein mal ganz kurz das Wort haben!)

Bitte, dann jetzt, Herr Abg. Köhler.

Herzlichen Dank, Herr Präsi dent. – Ich ergreife noch einmal das Wort; das wird nicht so lange gehen.

Mich freut eines sehr: Es scheint doch Debattenbedarf zum Thema zu geben. Das beweist eigentlich mehrere Dinge. Es beweist zunächst, dass einerseits das Ministerium Politik macht und andererseits wir, der Landtag; aber wir machen nicht ir gendwie allein Politik und entscheiden über Köpfe hinweg. Alles, was gefördert wird, ist am Bedarf orientiert. Das habe ich in meiner Rede gesagt. Wir merken, dass diese Program me abgerufen werden.

Einige, die heute gesprochen haben, waren nicht auf dem ak tuellen Stand. Der Antrag ist zwar alt, es hat sich seitdem aber einiges getan. Es kam, so glaube ich, nicht heraus, dass z. B. die durch die MFG geförderten Projekte – bzw. durch das, was wir hier als Benchmark gesetzt haben – mittlerweile Produk tionsstandards in ganz Deutschland setzen – nicht nur bei den

Öffentlich-Rechtlichen, sondern auch bei den Privaten. Ich glaube, Sie müssen aufhören, RTL zu schauen.

(Abg. Anton Baron AfD: Die Debatte heute war RTL- reif!)

Herzlichen Dank.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

Meine Damen und Herren, mir liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor.

Damit kommen wir zur geschäftsordnungsmäßigen Behand lung des Antrags Drucksache 17/2783. Der Antrag ist ein rei ner Berichtsantrag und kann für erledigt erklärt werden. – Sie stimmen zu.

Damit ist Punkt 5 der Tagesordnung erledigt.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 6 auf:

Nachwahl eines Mitglieds des Kuratoriums der Landes zentrale für politische Bildung auf Vorschlag der Frakti on der CDU

Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen, wir haben heute die Nachwahl eines Mitglieds in das Kuratorium der Landes zentrale für politische Bildung vorzunehmen. Die Fraktion der CDU hat mit Schreiben vom 27. Februar 2024 mitgeteilt, dass Herr Abg. Dr. Albrecht Schütte aus dem Kuratorium ausschei den wird. Als Nachfolger schlägt die Fraktion Herrn Abg. Dr. Michael Preusch vor.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Dieser Wahlvorschlag liegt Ihnen vor (Anlage). Es ist eine ge heime Wahl beantragt. Wir brauchen nun wie üblich eine neun köpfige Wahlkommission. Ich berufe deshalb in die Wahlkom mission die folgenden Mitglieder des Landtags: Dr. Rainer Balzer, Silke Gericke, Manuel Hailfinger, Sabine HartmannMüller, Raimund Haser, Daniel Karrais, Katrin SteinhülbJoos, Fadime Tuncer und Dorothea Wehinger.

Der Ablauf wird wie bei den anderen, Ihnen bekannten gehei men Wahlen sein. Ein Mitglied der Wahlkommission – ich schlage hierfür Frau Abg. Wehinger vor – nimmt vom Rede pult aus den Namensaufruf gemäß § 97a der Geschäftsord nung vor.

Die Mitglieder der Wahlkommission bitte ich, ihre Stimme dann am Schluss abzugeben.

Gewählt ist, wer mehr Ja- als Neinstimmen erhält.

Wir treten jetzt in die Wahlhandlung ein. Es folgt der Namensaufruf, beginnend mit dem Buchstaben A, und damit die Wahl handlung. Bitte sehr.

(Namensaufruf und Wahlhandlung)

Ist jemand im Saal, der bislang nicht gewählt hat? – Das ist nicht der Fall. Damit schließe ich die Wahlhandlung und bit te die Mitglieder der Wahlkommission, das Wahlergebnis fest zustellen. Ich werde das Wahlergebnis später bekannt geben, und wir fahren nun in der Tagesordnung fort.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 7 auf:

a) Beschlussempfehlungen und Berichte des Ausschusses

für Finanzen zu den Mitteilungen des Rechnungshofs vom 13. Juli 2023 – Denkschrift 2023 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württem berg – Drucksachen 17/5100, 17/5101 bis 17/5121, 17/5701 bis 17/5721

Berichterstattung: Abg. Emil Sänze

b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für

Finanzen zu dem Antrag des Rechnungshofs vom 18. Ok tober 2023 – Prüfung der Rechnung des Rechnungshofs (Einzelplan 11) für das Haushaltsjahr 2021 durch den Landtag – Drucksachen 17/5722, 17/5952

Berichterstattung: Abg. Martin Rivoir

c) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für

Finanzen zu dem Antrag des Ministeriums für Finan zen vom 20. Dezember 2022 – Haushaltsrechnung des Landes Baden-Württemberg für das Haushaltsjahr 2021 – Vermögensrechnung des Landes Baden-Württemberg zum 31. Dezember 2021 – Drucksachen 17/3770, 17/5950

Berichterstattung: Abg. Nicolas Fink

Das Präsidium hat für die Aussprache eine Redezeit von zehn Minuten je Fraktion festgelegt.

Wie üblich erteile ich das Wort nun zunächst der Präsidentin des Rechnungshofs, Frau Dr. Cornelia Ruppert, die ich hier mit auch begrüße.

(Vereinzelt Beifall)

Danach treten wir dann in die Aussprache ein. – Bitte sehr, Frau Präsidentin.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Frau Ministerin Gentges, sehr geehrte Frau Staatssekretärin Dr. Splett, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Landtag berät heute die Denkschrift 2023, und ich freue mich, zum ersten Mal in meiner Funktion als Präsidentin des Rechnungshofs hier sprechen zu dürfen.

Was beschäftigt das Land und damit auch den Rechnungshof? Der Doppelhaushalt 2025/2026 ist vor dem Hintergrund eines unsicheren konjunkturellen Umfelds und des Urteils des Bun desverfassungsgerichts zur Schuldenbremse aufzustellen. Wir werden unsere Aufgaben mit immer weniger Fachpersonal be wältigen müssen. Die Babyboomer stehen vor dem Ruhestand. Daher stehen wir vor der Herausforderung, schlanke Verfah ren und IT-gestützte Prozesse voranzubringen.

Mit seinem Urteil vom 15. November 2023 hat das Bundes verfassungsgericht die Vorgaben im Umgang mit der Schul denbremse teilweise konkretisiert. Es hat über den Wortlaut der gesetzlichen Regelungen hinaus Feststellungen zum The ma Naturkatastrophe, zu einer außergewöhnlichen Notsitua tion, zur notlagenbedingten Kreditaufnahme und zur Verwen dung von Notkrediten innerhalb eines jeweiligen Haushalts jahrs getroffen. Der Rechnungshof begrüßt, dass die Landes

regierung ein Gutachten in Auftrag gegeben hat, um die Ver fassungskonformität des eigenen Handelns zu bewerten.

Ein wichtiger Punkt im Urteil ist, dass die Übertragbarkeit von Ausgaben grundsätzlich einen Ausnahmetatbestand darstellt. Baden-Württemberg macht von dieser Ausnahme zunehmend regen Gebrauch in Form von Ausgaberesten. Diese haben sich in den letzten zehn Jahren mehr als vervierfacht; zuletzt sind sie auf fast 10 Milliarden € gestiegen. Damit sind 2022 rech nerisch 17 % des zugrunde liegenden Etats nicht – oder bes ser: noch nicht – dort angekommen, wofür sie vorgesehen wa ren.

Besonders schwierig ist es, dass die Ausgabereste auch in Be reichen auflaufen – etwa im Baubereich –, in denen wir drin gend Maßnahmen umsetzen müssen. Häufig sind die Ursa chen natürlich lang andauernde Verwaltungsverfahren und der Mangel an Fachkräften, insbesondere auch hier wieder im Baubereich. Der Rechnungshof rät dennoch dazu, angestoße ne und finanzierte Maßnahmen zügig umzusetzen, bevor neue Projekte aus der Taufe gehoben werden. Dadurch würden die Ausgabereste effektiv reduziert werden können.

Für das anstehende Planaufstellungsverfahren empfehlen wir, stringent zu prüfen, ob zumindest in manchen Bereichen, in denen über Jahre Ausgabereste aufgebaut wurden, die Etatan sätze abgesenkt werden können.

(Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Sehr gut!)

Dem Rechnungshof ist natürlich bewusst, dass man dabei dif ferenziert vorgehen muss. So eignen sich Ausgabereste aus Leistungen im kommunalen Finanzausgleich oder aus durch laufenden Mitteln hierfür nicht. Denn dort sind die künftigen Etatansätze bereits vorgezeichnet. Aber dort, wo das Land ei nen Einfluss auf Haushaltsansätze hat, muss eine solche Prü fung erfolgen.

Dass es für das Planaufstellungsverfahren wichtig sein wird, finanzielle Ressourcen zu heben, zeigt der Blick auf die mit telfristige Finanzplanung. Sie weist für 2025 und 2026 eine Deckungslücke von insgesamt 7,3 Milliarden € auf. Damit hat sich gegenüber der letzten Planung die Lücke um insgesamt 2 Milliarden € für denselben Zeitraum vergrößert.

In den vergangenen Jahren konnten Deckungslücken durch Steuereinnahmen und aus Überschüssen der Vorjahre gedeckt werden. Aus dem Jahr 2022 steht dem Land ein Rechnungs überschuss von 4,7 Milliarden € als Deckungsmasse zur Ver fügung. Aber das reicht nicht, um das Loch vollständig zu stopfen. Ob das Jahr 2023 mit einem Überschuss abschließt und wie hoch die Deckungsmasse ausfallen wird, zeigt sich erst im Laufe des Jahres.

Auch bei der Entwicklung der Steuereinnahmen ist mit einem Fragezeichen zu rechnen. Für 2023 bleiben die Nettosteuer einnahmen um 600 Millionen € hinter den im Haushalt etati sierten Erwartungen zurück.

Die Konjunkturaussichten für das laufende Jahr fallen verhal ten aus. Die Bundesregierung geht in der aktuellen Jahrespro jektion 2024 noch von einem nominellen Wachstum von 3,5 % aus. Preisbereinigt ist dies eine Steigerung des BIP um 0,2 % gegenüber dem Vorjahr.

Die Herausforderung ist nun natürlich, unter den Vorgaben der Schuldenbremse den Haushalt zu decken. Es hat sich in der Coronakrise gezeigt, dass die Schuldenbremse in ihrer der zeitigen Ausgestaltung die Handlungsfähigkeit des Landes ge sichert hat. Sie ermöglicht einerseits die Aufnahme neuer Schulden. Andererseits stellt sie durch die impliziten Til gungsregelungen auch sicher, dass sich die Landesschulden nicht strukturell erhöhen. Und genau das halten wir für einen wichtigen und gewichtigen Aspekt.