Sehr geehrter Herr Land tagspräsident, sehr geehrte Frau Rechnungshofpräsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Nachdem hier am Rande Fra gen eingeworfen wurden: Der Minister hat sich entschuldigt. Heute tagen u. a. die Finanzministerkonferenz und der Finanz ausschuss des Bundesrats.
Das hinter uns liegende Jahr 2023 war erneut von multiplen Krisen geprägt: der anhaltende russische Angriffskrieg gegen die Ukraine, Konflikte in Syrien und vielen anderen Ländern mit Auswirkungen auf Migrationsbewegungen und die wirt schaftliche Lage mit der Lieferkettenproblematik, zurückge henden Exportmöglichkeiten, hohen Energiepreisen. Das sind nur wenige Schlagworte. Hinzu kommen die Herausforderun gen der Transformation und des Klimaschutzes sowie der Weg in eine nachhaltige Wirtschaftsweise – eine Mammutaufgabe, die uns in den kommenden Jahren beschäftigen wird. Umso bedeutender sind zukunftsorientiertes politisches Handeln und eine solide Haushaltspolitik für unsere Gesellschaft, um poli tisch handlungsfähig sein zu können.
Vor diesem Hintergrund, sehr geehrte Frau Präsidentin Dr. Ruppert, hat der Rechnungshof mit seiner im Juli 2023 vor
gestellten Denkschrift Verwaltungshandeln hinterfragt und Po tenziale für einen wirksamen und sparsamen Umgang mit den knapper werdenden finanziellen Ressourcen aufgezeigt. In der Rechnungsprüfung haben Sie den Fokus auf die Digitalisie rung sowie die Förderprogramme des Landes gelegt. Das sind beides wichtige Bereiche.
Mit dem Ziel, digitale Leitregion in Europa zu werden, ist auch die Problematik einer guten und sachgerechten Umset zung verbunden. Hier hat uns der Rechnungshof mit seiner Denkschrift wertvolle Anregungen mit auf den – wohl noch langen – Weg gegeben.
Wenn wir uns den Abbau der bürokratischen Hemmnisse auf die Fahne schreiben, so müssen wir unseren Blick auch auf die Förderprogramme richten. Durch verbindliche Förderkri terien wird Verwaltungshandeln transparent und messbar. Sie zeigen auf, wo wir noch Nachholbedarf haben. Dies ist gera de in Zeiten wie diesen, in denen staatliches Handeln kritisch hinterfragt wird, von großem Wert.
Mit der Rechnungsprüfung 2023 haben Sie als Verwaltung uns wieder eine Fülle von Anregungen und Verbesserungsvor schlägen unterbreitet. Dafür, liebe Frau Präsidentin Dr. Rup pert, Ihnen und Ihrem Team ganz herzlichen Dank.
Schauen wir nun im Detail auf die Denkschrift 2023. Es ist für die Landesregierung und das Hohe Haus lohnend, sich ein gehend mit den einzelnen Beiträgen zu befassen.
Mit den insgesamt 21 Beiträgen werden wieder richtungwei sende Impulse zur Optimierung in vielen Verwaltungsberei chen gegeben. Aber – auch das möchte ich hervorheben – sie zeigen auch auf, wo sich Verbesserungen bereits bemerkbar machen.
Nicht nur, um in Zukunft häufiger ein Lob vonseiten des Rech nungshofs zu erhalten, sondern insbesondere aus der Verant wortung für unser Land werden wir, die Landesregierung, die Anregungen aufgreifen und so weit wie möglich umsetzen.
Ganz besonders freue ich mich darüber, dass der Rechnungs hof auch für das Coronajahr 2021 die ordnungsmäßige Haus halts- und Wirtschaftsführung bestätigt hat.
Im Beitrag Nummer 1 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes greifen Sie, liebe Frau Dr. Ruppert, und Ihr Team wieder das Thema „Anwachsende Ausgabereste“ auf. Das wurde hier jetzt auch schon von Vorrednern angesprochen. Im Ziel, die Ausgabereste zu reduzieren, sind wir alle uns völlig einig. Aber natürlich muss man differenziert auf die Ausgabe reste schauen. Vertraglich gebundene Reste oder Reste inner halb der Solidarpakte haben eben einen spezifischen Hinter grund. Insgesamt braucht es – das halte ich für einen wichti gen Punkt – auch den Mut aller an der Aufstellung des Haus
Die Schuldenbremse, in diesen Tagen vielfach diskutiert, ha ben Sie im Beitrag Nummer 4 aufgegriffen. Die Kreditermäch tigung für das Haushaltsjahr 2023 bildet die zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung bestehende konjunkturelle Situation ab. Rückschauend betrachtet entwickelte sich das nominale Wachstum im vergangenen Jahr zwar positiver als erwartet; dies ging jedoch nicht mit einer realwirtschaftlichen Verbes serung einher, sondern ist insbesondere auf energiepreisbe dingte Preissteigerungen zurückzuführen. In ihrer Jahrespro jektion reduzierte die Bundesregierung ihre Wachstumserwar tungen für das Jahr 2024 deutlich. Daher bleiben die konjunk turellen Risiken für den Doppelhaushalt weiterhin sehr hoch, sodass wir im Jahr 2023 die zulässige Kreditaufnahme in vol ler Höhe in Anspruch genommen haben.
Aus meiner Sicht haben die letzten Jahre auch sehr deutlich gezeigt, dass die Schuldenbremse hier im Land auch in schwie rigen Jahren funktioniert hat. Man kann natürlich – dafür hat sich auch Minister Bayaz sehr offen gezeigt – darüber nach denken, wie die Schuldenbremse auf Bundesebene weiterent wickelt werden könnte oder auch sollte. Aber so zu tun, als ob man dann aus dem Vollen schöpfen könnte – – Es klang für mich vorhin so nach dem Motto: Infrastruktur geht nur mit neuen Schulden. So habe ich es gehört, Herr Abg. Fink. Ich möchte darauf hinweisen, dass dem nicht so ist.
Selbst eine weiterentwickelte Schuldenbremse wird nicht die Aufgabe von uns nehmen, Ausgaben zu priorisieren, gut zu überlegen und neben der Ausgabenseite auch die Einnahme seite in den Blick zu nehmen.
Die übergreifenden Empfehlungen im Beitrag Nummer 5, die Gebühreneinnahmen stärker zu untergliedern, regelmäßig zu überprüfen und anzupassen sowie eine aussagekräftige Doku mentation vorzulegen, greifen wir auf. Der Blick auf die ge prüften Förderprogramme zeigt, dass noch viel Optimierungs potenzial besteht, insbesondere hinsichtlich klar definierter Förderkriterien.
Der Rechnungshof gibt uns ganz konkrete Handlungsanwei sungen, wie Förderprogramme auszugestalten sind, beispiels weise im Beitrag Nummer 13 zu den „Zuschüssen für mittel stands- und handwerkspolitisch wichtige Maßnahmen“, im Bei trag Nummer 14 zur Jugendsozialarbeit und im Beitrag Num mer 16 zur „Förderung eines Neubaus beim Städtischen Klini kum Karlsruhe“. In diesen Bereichen wird durch das genaue Hinsehen und Hinterfragen des Rechnungshofs die Förderung künftig stärker an Kriterien und Förderzielen orientiert.
Schwachstellen bei der Anwendung des Vergaberechts haben Sie in den Prüfbeiträgen Nummern 8 und 9 aufgegriffen. Dies
ist besonders wichtig und wird entlang der spezifischen Ge gebenheiten zu beachten sein. Weitblickend sind die Beiträge zu den IT-Fachverfahren der Regierungspräsidien, des Lan desamts für Besoldung und Versorgung sowie des Landesar chivs. Das sind die Beiträge Nummern 7, 11 und 19. Die Schwachstellenanalyse und die daraus abgeleiteten Anregun gen des Rechnungshofs werden wir beherzt angehen. Insbe sondere das Risikomanagement für das dialogisierte Abrech nungs- und Informationssystem beim Landesamt für Besol dung und Versorgung, kurz DAISY, liegt uns sehr am Herzen, sodass wir diese Anregungen bereits aufgegriffen haben.
Meine Damen und Herren, es gilt, die Verwaltung digital zu unterstützen, dadurch zukunftsfähiger zu machen. Unser ge meinsames Ziel ist es, die IT zu modernisieren und die Digi talisierung im Land gut und gewinnbringend voranzubringen.
Umso mehr freuen wir uns, dass Sie uns gute Fortschritte bei der Nachfolge der Lernplattform „ella“ attestieren und uns hilfreiche Anregungen für weitere Verbesserungen geben.
Beitrag Nummer 17 – Sie, Herr Abg. Fischer, haben es ange sprochen – befasst sich mit großen Baumaßnahmen des Lan des. Dass es bei der Qualität der Planung bei zehn Baumaß nahmen innerhalb von zwei Jahrzehnten Probleme gab, ist es sicherlich wert, sich damit zu beschäftigen; denn aus Fehlern wird man bekanntermaßen klug.
Aber es ist auch klar, dass das die Ausnahme ist, dass das nicht repräsentativ ist. Ich denke, es wäre gut, Sie würden auch die vielen großen Baumaßnahmen, die problemlos und erfolg reich zum Abschluss gebracht werden, in den Blick nehmen.
Lassen Sie mich den Bogen schlagen von der Retrospektive in die Zukunft. Wir stehen am Beginn des Aufstellungsver fahrens für den Doppelhaushalt 2025/2026. Angesichts der bestehenden Deckungslücke aus der aktuellen mittelfristigen Finanzplanung für die beiden Jahre 2025 und 2026 in Höhe von rund 7,3 Milliarden € – Sie, Frau Dr. Ruppert, haben die Zahl auch genannt – müssen wir mehr denn je priorisieren und auch Konsolidierungsmöglichkeiten nutzen. Dies ist schon mit Blick auf die eingetrübte wirtschaftliche Entwicklung und die damit verbundenen negativen Auswirkungen auf die Steu ereinnahmen unerlässlich. Diese Situation wird uns alle ge meinsam fordern.
Die Hinweise und Empfehlungen des Rechnungshofs werden uns dabei helfen, die Handlungsfähigkeiten unseres Landes auch in diesen Zeiten sicherzustellen. Deshalb ist es wesent lich, dass der Rechnungshof die Haushaltsberatungen im Fi nanzausschuss wieder konstruktiv begleitet.
Zum guten Schluss Ihnen, liebe Frau Präsidentin Dr. Ruppert, und Ihrem Team nochmals ganz herzlichen Dank – nicht nur für die Richtschnur, die Sie uns mitgegeben haben, sondern auch für die wieder gute und vertrauensvolle Zusammenar beit auf Fachebene.
Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit kommen wir jetzt zur Abstimmung über die Beschlussempfehlungen des Ausschus ses für Finanzen zur Denkschrift.
Dazu liegen insgesamt 21 Beschlussempfehlungen, Drucksa chen 17/5701 bis 17/5721, vor. Ich schlage Ihnen vor, gemäß unserer üblichen Praxis diesen 21 Beschlussempfehlungen entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Finanzausschuss zuzustimmen. – Sie sind damit einverstanden, wie ich sehe. Damit ist es so beschlossen.
(Abg. Ulli Hockenberger CDU: Ich bin Dienstleister! – Abg. Andreas Stoch SPD: Einer muss ja aufpassen!)