Protokoll der Sitzung vom 05.12.2002

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Das Wort hat Herr Pschierer.

Frau Präsidentin, Hohes Haus! Herr Kollege Hartenstein, Herr Kollege Dr. Runge, wir von der CSU-Fraktion sind hilfsbereite Menschen. Deswegen helfen wir Ihnen, etwas durchzusetzen, was Sie ganz einfach durchsetzen könnten. Sie bräuchten gar keinen Antrag im Bayerischen Landtag, auch keine Bundesratsinitiative, sondern es würde ein guter Kontakt zu Bundesumweltminister Trittin genügen.

Herr Kollege Dr. Runge, wir in diesem Hause wollen wirklich nicht auf die Koalitionsvereinbarung zwischen Rot und Grün vertrauen, die inzwischen zum größten Teil außer Kraft gesetzt ist. Wir gehen nicht davon aus, dass das, was zu diesem Thema in den Koalitionsvereinbarungen steht, jemals Wirklichkeit wird.

Ich will noch kurz auf das ablehnende Votum im Wirtschaftsausschuss eingehen, das zum damaligen Zeitpunkt begründet war. Wenn Herr Kollege Hartenstein nicht die von ihm vorgetragene Ergänzung vorgenommen hätte, würden wir diesem Antrag heute auch nicht zustimmen. Die Berichterstattung im Wirtschaftsausschuss hat sich im Wesentlichen auf den Aspekt des Datenschutzes konzentriert. Es waren fast ausschließlich datenschutzrechtliche Gründe, die uns von der CSUFraktion zur Ablehnung bewogen haben. Gerade wenn in kleinräumigen Siedlungsstrukturen Standorte für Mobilfunkanlagen gesucht wurden, wurde oft Druck auf Bürger ausgeübt, die in Gesprächen mit der Telekom Standorte angeboten haben. Selbstverständlich sind wir dazu verpflichtet, auch die Interessen dieser Bürger zu schützen. Sie wissen selbst, dass es in Einzelfällen ein Kesseltreiben gegen Leute gab, die Grundstücke für Mobilfunkanlagen angeboten haben.

Herr Kollege Hartenstein, wir werden Ihrem Antrag in geänderter Fassung zustimmen. Die geänderte Fassung berücksichtigt datenschutzrechtliche Aspekte.

(Dr. Hahnzog (SPD): Das ist neu, dass die CSU Datenschutz will!)

Herr Kollege Hartenstein, ich will eines noch deutlich herausstellen. Vom Landesamt für Umweltschutz, von

der Strahlenschutzkommission, von der Regulierungsbehörde und noch von vielen anderen Institutionen gibt es eine Vielzahl von Einrichtungen, die dem Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung bei Mobilfunkanlagen Rechnung tragen. Für mich ist eines interessant: dass in der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung Grenzwerte vorgesehen sind. Die Strahlenschutzkommission hat noch im September 2001, also unter Rot-Grün, diese Grenzwerte bestätigt und übernommen. Ich bitte um eines: Wer hier im Bayerischen Landtag bestimmte Verschärfungen beim Thema Mobilfunk fordert, der soll auch in Berlin mit stolzgeschwellter Brust vor den Bundesumweltminister hintreten und dort dasselbe einfordern.

Herr Kollege Hartenstein, ich kann Sie in diesem Fall gar nicht mehr richtig in Haftung nehmen, weil Sie der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN nicht mehr angehören. Es gab gute Gründe, warum Sie diese Fraktion verlassen haben.

(Zuruf der Frau Abgeordneten Christine Stahl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Es ist erstaunlich, mit welcher Scheinheiligkeit die GRÜNEN durchs Land laufen. Sie haben eines der miesesten Versteigerungsverfahren – die Versteigerung der UMTSLizenzen – dazu genutzt, Ihre Kassen zu füllen, und haben den Kommunen kein Geld abgegeben. Sie wissen aber, dass diese Versteigerung der Lizenzen dazu führt, dass die Mobilfunkbetreiber dieses Geld wieder verdienen müssen. Sie können doch nicht so blauäugig sein, um nicht zu wissen, dass die Mobilfunkbetreiber ihre Netze ausbauen müssen, wenn sie über 100 Milliarden Mark für die Lizenzen bezahlt haben. Flächendeckender Ausbau bedeutet eben eine Vielzahl von Standorten. Deshalb bitte ich darum, ganz genau aufzupassen, wenn Rot-Grün hier auftritt und die CSU in die Verantwortung nehmen will.

Herr Kollege Hartenstein, wir stimmen Ihrem Vorschlag zu. Uns geht es einzig und allein um den Datenschutz der Bürgerinnen und Bürger, der mit Ihrer Umformulierung gewährleistet ist. Ich plädiere dafür, dem zuzustimmen.

(Beifall bei der CSU)

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Nächste Wortmeldung: Herr Kollege Dr. Runge, bitte.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Pschierer, da Sie ein wenig zum Angriff übergegangen sind, möchte ich darauf erwidern. Erstens. Niemand hat den Ablauf der Diskussion im Wirtschaftsausschuss kritisiert. Wir haben Ihre Argumente dort sehr wohl gewürdigt. Deswegen freuen wir uns umso mehr, dass wir heute zu einem Konsens zusammenfinden.

Zweitens. Ich erinnere an die zahllosen Anträge, die auch Sie immer wieder gestellt haben, und an die Bundesratsinitiative zu Ihrer Regierungszeit in Bonn. Mir erscheint der Weg heute besonders trickreich; denn

wenn es nicht so laufen würde, vielleicht würden Sie versuchen, das aus Bayern zu hintertreiben.

Zur Koalitionsvereinbarung. Auch wir verlassen uns in vielen Punkten nicht mehr darauf; wir sind aus Erfahrung klug geworden. Ich kann mich aber daran erinnern, dass Ihr gescheiter Umweltminister behauptet hat, in dieser Koalitionsvereinbarung steht gar nichts zu dem Thema drin. Er hat es seine Mitarbeiter lesen lassen. Ich frage mich, was hat er für Leute beschäftigt oder wie liest er selbst. Es finden sich nämlich durchaus einige Formulierungen zu dem Thema und exakt auch zur Standortdatenbank.Wenn Sie jetzt wieder die Versteigerung der UMTS-Lizenzen angreifen, dann kann ich nur sagen: Diese Versteigerung hat 1 : 1 so stattgefunden, wie es zu Zeiten der Regierung Kohl von der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post vorgegeben worden ist. Die Regulierungsbehörde stand damals unter dem Vorsitz des Herrn Scheuerle, welcher persönlich von Herrn Kohl eingesetzt worden ist. Ich denke, jetzt herumzumäkeln, macht keinen Sinn. Deswegen noch einmal: Wir freuen uns über die gemeinschaftliche Zustimmung.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Nun kommen wir zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Wirtschaft, Verkehr und Technologie empfiehlt die Ablehnung des Antrags. Wer dagegen in der geänderten Fassung – das heißt, nach den Worten „Internet-Datenbank für Funksysteme“ werden die Worte „unter Beachtung datenschutzrechtlicher Anforderungen“ eingefügt – zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist, soweit ich sehe, das gesamte Hohe Haus. Gegenstimmen? – Drei Gegenstimmen von der CSU. Stimmenthaltungen? – Keine. Dann ist der Antrag angenommen.

Ich rufe auf:

Tagesordnungspunkt 32

Antrag der Abgeordneten Dr. Hahnzog, Schindler und anderer (SPD)

Rechtsverordnung für eine Härtefallkommission gemäß § 25 Abs. 4 a des neuen Aufenthaltsgesetzes (Drucksache 14/10200)

Mit aufgerufen wird die Listennummer 45 der Anlage 1, die auf Wunsch der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN einzeln beraten werden soll:

Antrag der Abgeordneten Christine Stahl, Dr. Dürr, Elisabeth Köhler und anderer und Fraktion (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN)

Einrichtung einer Härtefallkommission (Drucksache 14/10285)

Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Die Redezeit beträgt 20 Minuten pro Fraktion. Das Wort hat Herr Dr. Hahnzog.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sollten uns jetzt nicht darüber unterhalten, wie das Bundesverfassungsgericht wahrscheinlich entscheiden wird; darüber gibt es verschiedene Einschätzungen. Ich gehe davon aus, dass das Zuwanderungsgesetz am 1. Januar in Kraft treten wird.

In dem Zuwanderungsgesetz gibt es die Vorschrift des § 25, die überschrieben ist mit den Worten „Aufenthalt aus humanitären Gründen“. In diese Vorschrift ist in diesem komplizierten Verfahren in letzter Minute ein Absatz 4 a – das zeigt schon, wie spät die Änderung erfolgt ist – eingefügt worden, in dem bestimmt wird, dass es auch dann, wenn ein Aufenthaltstitel nach den gesetzlichen Vorschriften nicht erteilt werden kann oder nicht verlängert werden kann, dennoch eine Möglichkeit gibt, entgegen den gesetzlichen Bestimmungen einen Aufenthaltstitel zu erteilen, und zwar dann, wenn durch Rechtsverordnung eines Bundeslandes eine Stelle geschaffen wird, die meint, es bestünden dringende humanitäre oder persönliche Gründe für die weitere Anwesenheit des Ausländers im Bundesgebiet. Das ist etwas, was jahrelangen Forderungen der bayerischen SPD entspricht.

Dies bedeutet nicht, dass dann, wenn sich diese Stelle – ich sage einmal, dass sie Härtefallkommission heißen könnte – für einen weiteren Aufenthalt ausspricht, die Sache entschieden ist. Das ist nur sozusagen der Türöffner für die Verwaltung, damit sie nicht von vornherein sagen muss, das verstößt gegen die gesetzlichen Vorschriften. Ein positives Votum der Härtefallkommission gibt ihr nur die Möglichkeit, entgegen den gesetzlichen Vorschriften zugunsten des Ausländers zu entscheiden. Die Beurteilung durch die Kommission ist sozusagen der Türöffner. Wir stehen jetzt vor der Situation, dass Bayern sich weigert, eine solche Kommission zu schaffen. Damit ist es nicht möglich, dass die Ausländerbehörden ausnahmsweise von der Rechtslage abweichen. Nun gibt es die Äußerungen des Kollegen Kreuzer im Ausschuss, es bedürfe keiner Härtefallkommission. Den Parteikollegen im weiteren Sinne, den saarländischen Ministerpräsidenten Peter Müller, der für eine solche Klausel eingetreten ist und diese in der Zuwanderungskommission der CDU durchgesetzt hat, bezichtigt er damit, Unsinn zu reden und etwas in einem Gesetz haben zu wollen, was gar nicht nötig ist. Das ist ein reiner Vorwand, den Herr Kollege Kreuzer hier vorbringt. Er erklärt, die Bestimmung des Absatzes 4, in der von humanitären und dringenden persönlichen Gründen die Rede sei, decke die gesamte Bandbreite ab. Das ist aber nicht der Fall. Die Voraussetzungen sind hier zum Teil enger. Es geht um einen vorübergehenden Aufenthalt, und es geht darum, einen Aufenthaltstitel zu verlängern und ihn nicht primär zu erteilen.

Absatz 4 a erweitert dagegen die humanitären Möglichkeiten. Wenn Herr Kollege Kreuzer sich einmal die Mühe machen würde, das Zuwanderungsgesetz nicht nur allgemein zu verteufeln, sondern die Gesetzesbegründung zu lesen, wäre ihm das schnell klar geworden. Auf Seite 166 der amtlichen Begründung steht nämlich, dass Absatz 4 Satz 1 die bislang nach § 55 Absatz 3 mögliche Aussetzung aufgreift und in das neue Gesetz überträgt. Jetzt hört Herr Kreuzer wieder nicht zu; er hat das

sowieso nicht gelesen, weil er aus ideologischen Gründen dagegen ist; das wissen wir ja. Satz 2 entspricht nach der amtlichen Begründung inhaltlich der Möglichkeit zur Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis nach § 30 Absatz 2 des Ausländergesetzes. Fälle, die schon bisher im Ausländergesetz drin waren, sind also in Absatz 4 geregelt. Absatz 4 a geht darüber hinaus. Dies zu leugnen, widerspricht jedem gesunden Menschenverstand und dient nur als Vorwand, um diese zusätzliche, auch aus der Sicht der CDU notwendige Möglichkeit abzulehnen.

Wir kennen alle Fälle – nicht nur aus dem Flüchtlingsbereich –, die bisher schon abgelehnt wurden, obwohl es § 55 Absatz 3 und § 30 Absatz 2 des Ausländergesetzes gibt. Wir haben das im Petitionsausschuss immer wieder. Manchmal kommt sogar der Spruch, „leider“ können wir nichts machen. Wenn sich der CSU-Bürgermeister, der katholische Pfarrer, der Inhaber des größten Betriebs, die Schulleiterin, die Kindergartenleiterin und der Sportvereinsvorsitzende für eine Familie einsetzen, dann ist die CSU nicht mutig genug, zu sagen, wir wollen nicht, dass die Leute hier bleiben. Sie sagen dann, leider gestattet uns das Gesetz das nicht. Das ist die Zwiespältigkeit und Verlogenheit der CSU.

Sie hätten jetzt die Möglichkeit das Problem über Absatz 4 a zu regeln. Dies will man nicht unter Vorwänden, die nicht gerechtfertigt sind. Deswegen tritt die SPD für das ein, für das etwa der evangelische Landesbischof eintritt, für das etwa der Präsident der Diakonie in Bayern eintritt, für das etwa die Stadt München eintritt und für das auch die Wohlfahrtsorganisationen eintreten. Das wäre die eigentliche Lösung.

Das Verfahren wird nicht in vielen Fällen zum Zuge kommen. Der Punkt, der neben der aberwitzigen Ansicht von Herrn Kollegen Kreuzer, das sei sowieso schon möglich, oft genannt wurde, ist die Befürchtung, es würde ein neuer Rechtsweg eröffnet.

Auch dies ist ein Schmarrn sondergleichen, denn es gibt etwas Ähnliches im Strafrecht, wo dies hundertfach praktiziert wird. Das sind die sogenannten Gnadenentscheidungen. Diese sind auch als solche anfechtbar. Das ist aber in der Realität kein neuer, umfangreicher Rechtsweg, sondern man weiß genau, dass ein ganz weites Beurteilensermessen besteht und dass nur dann mit Erfolgsaussicht angefochten werden kann, wenn die Gnade etwa mit der Begründung verwehrt wird, jemand sei Jude, Schwarzer oder eine Frau.

Mehr kann auch in diesem Fall nicht passieren. Ich nehme an, dass die Härtefallkommission nicht solche Begründungen geben wird. Ich kann das Verhalten der CSU nur so verstehen, dass sie ihre rigide und unmenschliche Ausländerpolitik auf dem Rücken einzelner Menschen und ganzer dörflicher Gemeinschaften weiter fortführen will. Das ist schändlich und sollte hier nicht geschehen.

(Beifall bei der SPD und beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Das Wort hat Frau Kollegin Köhler.

Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Gestatten Sie mir eine Bemerkung dazu, dass sich Herr Kollege Kreuzer so vehement gegen eine Härtefallkommission wendet. Das wundert mich nicht, denn er hat in seiner Heimatstadt Kempten vor nicht allzu langer Zeit in einem Härtefall, in dem es um eine türkische Staatsangehörige ging, nach jahrelangem Kampf gegenüber seiner Ausländerbehörde eine Niederlage einstecken müssen. Die Angelegenheit ging zugunsten dieser Frau aus.

Auch wir haben einen Antrag zur Einrichtung einer Härtefallkommission in Bayern gestellt, weil sich in der Vergangenheit immer wieder gezeigt hat, dass unser Asylgesetz und unser Ausländergesetz Härtefälle produzieren. Viele dieser Härtefälle waren immer wieder Gegenstand der Auseinandersetzungen im Landtag oder Gegenstand öffentlicher Auseinandersetzungen. Auch Innenminister Dr. Beckstein hat nie bestritten, dass unser Asylrecht und unsere Ausländergesetze Härtefälle produzieren. Ich erinnere mich an die Diskussionen über das Kirchenasyl und die Kirchenkontingente. Herr Dr. Beckstein hat öffentlich eingestanden, dass es in diesem Bereich immer wieder zu unglaublichen Härten kommt.

(Beifall der Frau Abgeordneten Christine Stahl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Ich möchte daran erinnern, dass diese Härtefälle nicht nur Flüchtlinge betreffen, sondern auch zum Beispiel misshandelte ausländische Ehefrauen, minderjährige Kinder oder psychisch kranke Ausländer und Ausländerinnen.

Vier Bundesländer haben bereits in den Neunzigerjahren Härtefallkommissionen eingerichtet. Diese setzen sich dort aus Vertreterinnen und Vertretern verschiedener Institutionen zusammen. So sind beispielsweise in der nordrhein-westfälischen Härtefallkommission die Evangelische Kirche, die Katholische Kirche, der dortige Flüchtlingsrat, die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege, der Arbeitskreis Asyl, die Bundesarbeitsgemeinschaft Pro Asyl und Vertreter und Vertreterinnen des Sozial- und Innenministerium. Diese Kommissionen haben sich in den anderen Ländern bewährt. Deshalb wurden sie in das Bundeszuwanderungsgesetz aufgenommen. Zu den rechtlichen Hintergründen hat Herr Kollege Dr. Hahnzog alles gesagt. Es ist seit dem 01. 07. 2002 möglich, dass diese Härtefallkommissionen durch eine Rechtsverordnung vorbereitet werden.

Der Vorteil, den die Härtefallkommission beispielsweise gegenüber dem Petitionsausschuss hat, liegt darin, dass in der Härtefallkommission Fachleute aus den Kirchen, den Wohlfahrtsverbänden, den Flüchtlingsorganisationen oder auch dem medizinischen Bereich neben Vertretern des Innen- und Sozialministeriums zusammenarbeiten und dort die einzelnen Fälle beraten und entscheiden. Im Petitionsausschuss wird oftmals, insbesondere wenn es Flüchtlinge oder Ausländer betrifft, nicht nach

humanitären Notwendigkeiten entschieden, Herr Kollege Ritter. Das wissen Sie genau.

(Ritter (CSU): Sie wollen alle hier lassen!)

Sie entscheiden rein ideologisch oder stur gemäß der harten Linie des Innenministeriums.

(Ritter (CSU): Sie sind das!)