Protokoll der Sitzung vom 11.03.2003

Angesichts der Haushaltsberatungen draußen in den Landkreisen wäre es dringend notwendig, dass man in dem Bereich etwas tut. Sie meinen, es würde zu einer Entlastung kommen. Wer all diese Aufgabenbeschreibungen nachvollzieht, der fragt sich schon, wie Sie das machen wollen, bei gleichem Personalstand weniger Kosten zu verursachen. Wir sind sehr gespannt, ob Sie eine Lösung gleich dem Perpetuum mobile gefunden haben. Wir werden die Frage in den Beratungen stellen. Die Eile, die Sie an den Tag legen, soll die Qualität der Beratungen nicht beeinträchtigen.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Das Wort hat Frau Schopper.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Auch von meiner Seite nur eine ganz kurze Einschätzung; der Gesetzentwurf wurde sehr kurzfristig vorgelegt. Das war so verabredet und war so auch in Ordnung. Trotzdem muss man sagen, es wurde einiges an dem verändert, was ursprünglich vorgelegen hat. Es ist richtig, dass Zuständigkeiten anders geregelt werden, dass Gesetze zusammengefasst werden und diesem Haus diese neue Struktur gegeben wird. Auf jeden Fall gibt es Einiges, dem wir zustimmen.

Bezüglich der Zuständigkeitsübertragung auf die Landratsämter konnte man aus Ihren Worten, Herr Staatsminister Sinner, noch einige Kritik heraushören. Damals, als das Gesetz zur Verlagerung der Aufgaben hier im Landtag beraten wurde, wurden große Synergieeffekte beschworen. Man konnte meinen, Hosianna bricht über den Landratsämtern und über den Arbeitsaufgaben auf. Die Synergien haben sich meines Wissens darin erschöpft, dass jeder Landrat so handelt, wie er es für richtig hält. Das nennt sich dann Synergie.

Auch von Ihrer Seite müsste man immer wieder einmal darüber nachdenken, ob tatsächlich mit der Verlagerung, wie Sie es immer behauptet haben, der Zweck erreicht wurde, den Sie im Grunde angestrebt haben. Wir haben in den Ausschussberatungen sicher noch darüber zu reden, inwieweit diese Risikobewertung und Risikoanalyse, die Sie sozusagen mit einem Federstrich beieinander halten können, tatsächlich standhält. Richtig und gut finde ich, dass die Gesundheitsberichterstattung quasi als Nebenprodukt abfällt. Das ist eine oft gestellte Forderung auch von unserer Seite. Man muss aber sehen, wie diese qualitativ aussieht. Inwieweit diese Warnsysteme bei der Verbraucherinformation tatsächlich durchzuhalten sind, müssen wir im Ausschuss auch noch bereden.

Bei den Kosten bin ich trotz Ihrer doch sehr optimistischen Prognose skeptisch, dass das mehr oder weniger alles, bis auf ein paar Stellen, in dem bezeichneten Rahmen aufkommensneutral wäre. Mit der Einrichtung neuer Aufgaben entstehen immer neue Kosten.

Sie hatten es sicher nicht leicht mit der Erarbeitung dieses Gesetzentwurfs. Das konnte man an den Einsprüchen sehen, beispielsweise ob der Veterinär genannt oder nicht genannt wird. Darüber haben Sie sicher viele graue Haare bekommen, weil sich dort immer wieder jemand anderer für wichtig befand und sich für nicht wichtig genug genommen fühlte. Soweit ich das jetzt gesehen habe, sind diese Probleme gelöst.

Wir stehen dem Gesetzentwurf positiv gegenüber. Der Teufel sitzt aber oftmals im Detail.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Das Wort hat Herr Kobler.

Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Kollegin Schopper und verehrter Kollege Geiger, ich darf mich vielleicht vorweg auch im Namen meiner Fraktion für Ihr Verständnis bedanken, das Sie diesem Gesetzentwurf entgegenbringen. Er ist die Konsequenz aus der Umstrukturierung bzw. Aufteilung des Gesundheits- und Veterinärbereiches mit dem Ziel, die Aufgaben und die Funktionen in eine rechtlich abgesicherte Position zu bringen und die Effizienz, vor allem im öffentlichen Gesundheitsdienst, der Ernährungsberatung, der Lebensmittelüberwachung und im Veterinärwesen, zu steigern. Herr Kollege Geiger, wir werden diesen Gesetzentwurf sicherlich in der vorgegebenen Zeit in der altbekannten Form fachlich konsequent und tiefgehend im Fachausschuss, vor allem im Sozialausschuss, beraten.

Ganz konkret fasst dieses neue Fachgesetz die Regelungen zu den Aufgaben bzw. Befugnissen sowie zur Behördenorganisation in den Bereichen Gesundheitsund Veterinärwesen, Ernährung und Verbraucherschutz zusammen. Das Gesetz soll auch das Gesundheitsdienstgesetz, das Lebensmittelüberwachungsgesetz, Teile des Zuständigkeitsgesetzes vom 9. April 2001 und die Verordnung über die Zuständigkeiten zum Vollzug des Futtermittelrechts ablösen. Das bedeutet eine Straffung und Vereinfachung und ist ein Beitrag zur Steigerung von Transparenz und Effizienz.

Konkret geht es darum, die Zusammenarbeit zwischen den kreisfreien Gemeinden und den Landratsämtern zu verbessern. Es werden Möglichkeiten eröffnet, Vereinbarungen zur gemeinsamen Erfüllung von Aufgaben der Behörden für Gesundheit und Veterinärwesen, für Ernährung und Verbraucherschutz zu treffen. Neu wird im Gesetz die Schaffung einer Ermächtigungsgrundlage vorgesehen, welche den Kommunen die Übertragung von Kontrollaufgaben auf private Unternehmen erlaubt, die so genannte Beleihungsmöglichkeit. Das ist ein deutlicher Schritt, die private Verantwortung einzubeziehen.

Die unterschiedlichen Themen im öffentlichen Veterinärwesen erfordern zum Teil sehr großes und spezielles Fachwissen. Deshalb ist auch die Einrichtung eines mobilen Veterinärdienstes zur Unterstützung der Fachund Vollzugsbehörden vorgesehen. Ferner ist eine gesetzliche Regelung des Sofortvollzugs für Anordnungen zum Schutz der menschlichen Gesundheit vorgesehen, also eine ganze Palette von Dingen, die hier neu hereinkommen.

Der Gesetzentwurf gliedert sich in vier Hauptteile. Vor allem im ersten Hauptteil enthält er allgemeine Vorschriften und definiert die Aufgaben der Behörden für Gesundheit, Veterinärwesen, Ernährung und Verbraucherschutz. Dem Staat sowie den Kommunen werden Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis zugeteilt. Das Zusammenwirken der Behörden für Gesundheit, Veterinärwesen, Ernährung und Verbraucherschutz wird geregelt und die Möglichkeit für Beleihungsverträge eröffnet.

Der zweite Hauptteil bildet das Herzstück dieses Gesetzentwurfes. Darin haben wir vier Schwerpunktbereiche. Die Gesundheits- und Ernährungsberatung bekommt einen neuen Stellenwert, die gesundheitliche Aufklärung und Prävention, der umweltbezogene Umweltschutz, die Veterinäraufgaben, Futtermittelkontrolle und, wie bereits angesprochen, der mobile Veterinärdienst sowie die Lebensmittelüberwachung, begonnen von der öffentlichen Warnung bei Gesundheitsgefahren bis hin zum Fleischhygienerecht. Schließlich ist im zweiten und dritten Teil das Allgemeine geregelt, vom Datenschutz bis zu den Übergangs- und Schlussvorschriften. Kollege Geiger hat bereits darauf hingewiesen, auch auf diese zahlreichen erforderlichen Änderungen.

Dieser Gesetzentwurf ist logisch aufgebaut; er fasst zusammen, was bisher aufgesplittet in verschiedenen Regelungen niedergelegt war. Er nimmt neue Bestimmungen auf und führt zu einer effizienteren und wirkungsvolleren Arbeit im Gesundheits-, Ernährungs- und Veterinärwesen. Er fasst vor allem auch die Bestimmungen für den Verbraucherschutz zusammen. Es wird ein Gesetz erreicht, das in die richtige Richtung zielt.

Ich darf auch nur darum bitten, das Thema in den Ausschüssen zügig zu beraten, damit wir es noch vor der Sommerpause endgültig vom Tisch bringen.

(Beifall bei der CSU)

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Die Aussprache ist geschlossen. Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Gesetzentwurf federführend an den Ausschuss für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Widerspruch erhebt sich nicht. Dann ist so beschlossen.

Ich rufe auf:

Tagesordnungspunkt 5

Abstimmung über Anträge, die gemäß § 63 Abs. 6 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden

Über die Listennummern 3, 7 und 24 soll gesondert abgestimmt werden, da zu den der Abstimmung zugrunde liegenden Beschlussempfehlungen kein Votum der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN vorliegt.

Ich lasse zunächst über die Listennummer 3 – das ist der Antrag des Abgeordneten Odenbach und anderer (SPD) betreffend Änderung des Bayerischen Beamtenfachhochschulgesetzes, Drucksache 14/6888 – abstimmen. Der federführende Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes empfiehlt die Ablehnung des Antrags. Wer entgegen diesem Ausschussvotum dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion der SPD und die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Das ist die Fraktion der CSU. Stimmenthaltungen? – Keine. Dann ist der Antrag abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über die Listennummer 7, das ist der Antrag der Abgeordneten Prof. Dr. Eykmann, Ach, Prof. Dr. Waschler und anderer (CSU) betreffend Änderung des Bayerischen Beamtenfachhochschulgesetzes, Drucksache 14/9179. Der federführende Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes empfiehlt die Neufassung des Antrags. Ich verweise insoweit auf die Drucksache 14/11777. Ergänzend schlage ich vor, den im letzten Satz als Vorlagetermin vorgesehenen 1. März 2003 in 1. Mai 2003 abzuändern. Wer der Neufassung mit der von mir vorgeschlagenen Änderung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion der CSU

(Dr. Dürr (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hallo!)

und Herr Dr. Dürr.

(Frau Schopper (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die ganze Fraktion!)

Die gesamte Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Das ist die Fraktion der SPD. Dann ist auch dies so beschlossen.

Ich lasse jetzt noch über die Listennummer 24 abstimmen, das ist der Antrag der Abgeordneten Dr. Kempfler, Zeller, Ettengruber und anderer (CSU) betreffend Entsendung von Bediensteten der Länder zu Institutionen der Europäischen Union, Drucksache 14/10489. Der federführende Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes empfiehlt Zustimmung mit der Maßgabe, dass ein neuer Satz eingefügt wird. Der mitberatende Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen stimmt der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses zu, allerdings mit der weiteren Maßgabe, dass der bisherige Satz 2 neu gefasst wird. Ich verweise insoweit auf die Drucksache 14/11729. Wer dem Antrag mit der vom mitberatenden Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen vorgeschlagenen Änderung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist das gesamte Hohe Haus. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch nicht. Dann ist auch dies so beschlossen.

Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlagen mit den einzelnen Voten der Fraktionen zu den übrigen Anträgen verweise ich auf die Ihnen vorliegende Liste. Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. dem jeweiligen Abstimmungsverhalten seiner Fraktion entsprechend der aufgelegten Liste einverstanden ist, den bitte ich ebenfalls um das Handzeichen. – Das ist das gesamte Hohe Haus. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch nicht. Damit übernimmt der Landtag diese Voten.

(siehe Anlage 2)

Ich rufe nun auf:

Tagesordnungspunkt 10

Antrag der Abgeordneten Dr. Dürr, Münzel, Paulig und anderer und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Verbesserung der Entenmast I (Drucksache 14/10789)

Das Wort hat Frau Abgeordnete Münzel. Bitte sehr.

(Hofmann (CSU): Jetzt in der Fastenzeit so ein Thema!)

Das ist wirklich wahr. Es passt aber auch irgendwo dazu.

Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Sie haben sicherlich Recht, Herr Hofmann: Jetzt in der Fastenzeit so ein Thema, das ist schon ziemlich hart. Aber da es schon einmal zurückgestellt worden ist, gehen wir jetzt einfach da durch.

Unser Antrag auf Verbesserung der Entenmast bezieht sich auf die Verbesserung der Bedingungen in der Entenmast, was dringend notwendig ist. Enten sind Wasservögel und brauchen deshalb einen Zugang zu Wasser. Sie müssen baden, gründeln und tauchen können. Das sagt einem schon der gesunde Menschenverstand.

Wie ist aber die Realität? Sie werden zu Tausenden in fensterlosen Hallen gehalten. Wenn sie „Glück“ haben, haben sie Streu in Form von Weichholzhobelspänen oder Strohhäckseln. Wenn sie Pech haben, stehen sie einstreulos auf Rosten entweder aus Holz, Metall oder Kunststoff oder sie stehen auf plastikummantelten Drahtgittern. Enten auf Drahtgitter, das muss man sich einfach bildlich vorstellen.

Was das Baden, Gründeln und Tauchen anbelangt, ist ebenfalls Fehlanzeige. Auch hier, wenn sie „Glück“ haben, dann können sie an den Tränkanlagen den Kopf und den Schnabel eintauchen und das Gefieder mit Wasser benetzen. Aber nicht allen Enten ist dieses Glück beschieden. In zwei bayerischen Anlagen besteht nicht einmal diese Möglichkeit. So hatte die Betreiberin des größten industriellen Entenmastbetriebes Bayerns, die Firma Gepro, auch keinen Erfolg mit einer Unterlassungsklage gegen die Tierschutzorganisation Vier Pfo

ten und gegen den Bund Naturschutz. Beide dürfen weiterhin behaupten, dass die industrielle Entenmast in Großbeständen tierquälerisch ist, und sie dürfen auch weiterhin Namen von entsprechenden Firmen nennen.

Die Probleme sind bekannt, die Zustände ebenfalls. Aus diesem Grund hat der Landtag im Mai 2002 auf unseren Antrag hin ein Forschungsprogramm zur artgerechten Haltung beschlossen, das allerdings immer noch nicht begonnen wurde. Am 24. Oktober 2002 haben wir nachgefragt, wie der Stand des Forschungsprogramms ist, und von Herrn Staatsminister Miller die Auskunft erhalten, dass mit dem Forschungsprogramm an der Lehrund Versuchsanstalt für Kleintiere in Kitzingen voraussichtlich Anfang 2003 begonnen werden könne. Wir haben Anfang 2003, nichts ist begonnen, denn die Staatsregierung hat bisher noch nicht die benötigten Gelder angewiesen. Und was noch dazukommt: Die für das Projekt benötigten Gelder wurden gekürzt.

Diese zögerliche Umsetzung ist mir ein Rätsel, denn der Verbraucherschutzminister erweckt eigentlich immer den Eindruck, als läge ihm der Tierschutz schon am Herzen. Leider folgen keine Taten, obwohl wie gesagt die entsprechenden Beschlüsse schon lange vorliegen und obwohl mit der „Empfehlung des ständigen Ausschusses des europäischen Übereinkommens zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen“ eine rechtsverbindliche Empfehlung vorliegt, in der der Zugang zu einem Auslauf und zu Badewasser als notwendig bezeichnet wird, damit die Enten als Wasservögel ihre biologischen Erfordernisse erfüllen können.

(Beifall des Abgeordneten Dr. Dürr (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN))

Die Forschungsergebnisse lassen also noch einige Zeit auf sich warten. Noch ist nicht begonnen, und der Versuch ist auf drei Jahre angelegt.

Dabei ist dringender Handlungsbedarf geboten – ich habe es anfänglich skizziert – nicht nur bei den Bademöglichkeiten, sondern auch was die Besatzdichte anbelangt, die Einstreu, das Beschäftigungsmaterial, die Art der Tränke, damit die Tiere, wenn sie schon nicht baden können, wenigstens ihren Kopf und das Gefieder benetzen können. Dringender Handlungsbedarf ist auch deshalb geboten, weil zum einen die Intensivmast von Enten an Bedeutung gewinnt und zum anderen in Bayern neue Großmastanlagen im Gespräch sind.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN)