die Risse zeigten, nahm die Zusammenarbeit ab. Wir waren auf militärischen Druck angewiesen. Jede Forderung nach einer friedlichen Lösung minderte nach ihrer –
Das sagen diejenigen, die im Irak tätig waren und die eine friedliche Lösung des Konfliktes ermöglichen wollten.
Ich bitte um Ruhe, hören Sie sich das einmal an – fast niemand hat die Position vertreten, auch nicht Frankreich, auch nicht China und auch nicht Russland, die der deutsche Bundeskanzler eingenommen hat. Sie haben die Grundlagen, die wir alle miteinander hochgehalten haben: Die EU, das transatlantische Verhältnis und die Nato mit dieser Art von Politik gefährdet, die Sie betrieben haben. Dabei geht es nicht so sehr um die Position als solche, sondern um die Art und Weise, mit der Sie das getan haben, mit dem innerpolitischen Ziel, dieses Thema zu missbrauchen und das wird Ihnen noch zu schaffen machen.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Ebenfalls zu einer Erklärung hat Herr Güller um das Wort gebeten.
Meine Kolleginnen und Kollegen! Ich führe jetzt keine allgemein politische Diskussion um den Irak und um Kriegspolitik, wie der Kollege, ich komme auch nicht auf das zurück, was Frau Merkel heute im Deutschen Bundestag noch mal Infames gesagt hat; wenn da etwas infam war, dann war es wohl diese Äußerung von Frau Merkel heute im Bundestag, sondern ich stelle kurz und knapp für die SPD-Fraktion fest, dass es von den Äußerungen von Frau Kollegin Biedefeld nichts zurückzunehmen gibt.
Die unterwürfige Position von Frau Merkel gegenüber der amerikanischen Regierung, das ständige Herumeiern des Bayerischen Ministerpräsidenten, der es peinlichst vermeidet, den Krieg im Irak ohne UN-Mandat zu verurteilen und sich von der Position von George W. Bush zu distanzieren, lässt nur einen Schluss zu: Eine CDU/CSU-geführte Bundesregierung in ihrer kritiklosen Treue zu den USA hätte Deutschland in diesen Krieg mit hineinziehen lassen. Deshalb gibt es an den Äußerungen der Kollegin Biedefeld für die SPD keinen Punkt zurückzunehmen.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Wenn ich jetzt in der Tagesordnung fortfahre und die Absprachen der Fraktionen richtig verstanden habe, dann werden die Tagesordnungspunkte 4 a und 4 b nach der Mittagspause aufgerufen? – Wir machen jetzt also eine Mittagspause bis 14.00 Uhr.
Der Gesetzentwurf wird nicht begründet. Ich eröffne deshalb die Aussprache. Die Fraktionen haben hierzu eine Redezeit von zehn Minuten pro Fraktion vereinbart. Erste Wortmeldung: Herr Kollege Dr. Bernhard.
Wir bringen heute fraktionsübergreifend zwei Gesetzentwürfe ein, um die Bayerische Verfassung in verschiedenen Punkten zu ändern, wobei die wichtigste und weitreichendste Änderung ohne Frage die Einführung des Konnexitätsprinzips in die Bayerische Verfassung ist. Die CSU hat diese Sache angepackt, obwohl sie früher – das räume ich gerne ein – das eine oder andere Bedenken hatte, weil sich die Finanzsituation der Kommunen insgesamt massiv verschlechtert hat. Wir haben in diesem Jahr möglicherweise eine Finanzierungslücke von 10 Milliarden e bei den Kommunen. Viele Kommunen und Städte sind kaum mehr in der Lage, ihren Haushalt auszugleichen.
Es gibt massive Steuereinbrüche, vor allem bei der Gewerbesteuer, welche die Kommunen belasten. Die Sozialausgaben steigen massiv an, was auch durch die wirtschaftliche Situation bedingt ist. Die Gemeindefinanzreform wurde leider – darüber werden wir heute Nachmittag noch reden – mehrere Jahre verschleppt. Deshalb wollen wir jetzt jedenfalls auf einem Feld der Finanzpolitik, welche die Kommunen betrifft und auch belastet, etwas ändern, nämlich bei der Übertragung von Aufgaben durch den Staat, beim Stellen von Anforderungen, beim Setzen von Standards. Wir sind uns dabei aber darüber im Klaren – das werden wir anschließend noch bei der Beratung des Dringlichkeitsantrags behandeln –, dass die finanzielle Hauptbelastung, die auf die Kommunen zugekommen ist, ohne Zweifel vom Bund verursacht wurde.
Es ist bemerkenswert, dass sich Staatsregierung und Parlament in verschiedenen und auch längeren Diskussionen auf einen Vorschlag einigen konnten, nämlich darauf, ein so genanntes striktes Konnexitätsprinzip in der Verfassung zu verankern. Das heißt, wenn den Kommunen eine Belastung vom Staat aufgebürdet wird, muss es dafür einen vollen Ausgleich geben. Das eine Element ist also die finanzielle Regelung.
Das zweite Element ist die Konsultation. Es ist vorgesehen, dass die Staatsregierung mit den kommunalen Spitzenverbänden eine Konsultationsvereinbarung schließt, um im Einzelfall zu klären, wie die finanziellen Auswirkungen einer möglichen Regelung sind mit dem Ziel, sich, soweit das im Einzelfall möglich ist, zu einigen. Wir werden auch von Seiten des Parlaments die Kommunen anhören. In der Geschäftsordnung ist dafür bereits ein Anhörungsrecht vorgesehen, das nun in der Bayerischen Verfassung verankert werden soll.
Was erwarten wir von dieser Regelung? – Wir wollen damit eine permanente schleichende Auszehrung der Kommunalfinanzen verhindern, gegen die sich die Kommunen nicht wehren können. Derzeit ist ihre Finanzsituation, aber auch ihre Finanzplanung permanent gefährdet. Damit wird natürlich auch im Kern ein Stück kommunaler Selbstverwaltung und ein eigener Gestaltungsspielraum gesichert. Ich glaube, dass die präventive Wirkung dieser Regelung aber genauso wichtig ist. Sie führt nämlich dazu, dass wir uns alle vorher überlegen, auch die Verwaltung, welche Belastung durch eine Regelung auf die Kommunen zukommen kann und ob
das wirklich notwendig ist. Wenn den Kommunen eine neue Belastung auferlegt wird, muss auch Geld zum Ausgleich da sein.
Diese Regelung – das sehen die Kommunen wohl auch so – ist sehr umfassend, ist wohl die kommunalfreundlichste Regelung in der Bundesrepublik überhaupt. Deshalb haben wir mit den Kommunen eine volle Übereinstimmung erzielt. Das wird ein wichtiger Beitrag zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen sein und damit auch, so hoffen wir, ein Beitrag dazu, dass die Kommunen wieder stärker investieren können, was im Moment bei vielen Gemeinden nicht mehr der Fall ist. Insgesamt ist aber nicht mehr Geld vorhanden. Ich glaube jedoch, dass diese Regelung zu mehr Verteilungsgerechtigkeit und zu einer belastungsgerechteren Verteilung der vorhandenen Finanzmassen führen wird.
Wir hoffen natürlich, dass die Freien Wähler – sie haben inzwischen erklärt, dass sie ihre Anliegen in diesem Gesetzentwurf als voll berücksichtigt ansehen – ihr Volksbegehren nicht mehr weiterverfolgen. Die Tatsache, dass wir diesen Gesetzentwurf heute ins Parlament einbringen, ist ein Signal an die Bürgerinnen und Bürger, dass den Interessen der Kommunen in umfassender Weise Rechnung getragen wird.
Ich will den Inhalt nur stichwortartig vortragen. Es handelt sich um ein striktes Konnexitätsprinzip, das sich auch bei besonderen Anforderungen auf die freiwilligen Aufgaben erstreckt, auf die Soll-Aufgaben bei einer besonderen Regelung auf den eigenen und den übertragenen Wirkungskreis. Es wird durch alle Handlungsinstrumente ausgelöst, die der Staat hat, also durch Gesetze, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften, Richtlinien etc. Es ist ein voller finanzieller Ausgleich vorgesehen, der allerdings nicht immer mit „fresh money“ erfolgen muss und kann, sondern im Einzelfall sind im Konsultationsverfahren auch alternative Finanzierungsoptionen zu prüfen.
Wir haben den Kommunen auch zugesichert, dass das Konnexitätsprinzip kein Nullsummenspiel sein soll. Wir wollen nicht auf der einen Seite das Konnexitätsprinzip verankern und auf der anderen Seite im Einzelfall den kommunalen Finanzausgleich kürzen. So ein Verhalten wäre unseriös. Es würde den Kommunen natürlich nicht helfen.
Wir haben noch über eine Reihe anderer Verfassungsänderungen beraten und sind übereingekommen, auch insoweit die Verfassung zu ändern. Zum einen soll das Parlamentsinformationsrecht in der Verfassung verankert werden. Hierzu läuft bereits ein Gesetzgebungsverfahren. Des weiteren wollen wir das passive Wahlalter auf 18 Jahre absenken. Wir wollen auch klarstellen, dass der Schutz der Menschenwürde in der Bayerischen Verfassung dieselbe Reichweite hat wie im Grundgesetz.
Übereingekommen sind wir auch darin, dass Kinder eigenständige Rechtspersönlichkeiten sind und deswegen einen eigenständigen Schutz durch die Verfassung genießen.
Insgesamt wird dem Wähler am 21. September ein wichtiges Paket an Verfassungsänderungen vorgelegt werden. Wir hoffen natürlich darauf – und darum werden wir uns alle gemeinsam bemühen –, dass wir zu diesem Paket eine möglichst große Zustimmung bekommen.
Abschließend möchte ich mich herzlich bedanken für die weitreichende Vorarbeit bei der Staatsregierung, aber auch für die Zusammenarbeit bei den Beratungen hier im Hohen Haus. Bedanken möchte ich mich auch bei den Kolleginnen und Kollegen von der Opposition für die faire, konstruktive und schnelle Beratung, die es uns ermöglicht hat, heute dem Hohen Haus diese Verfassungsänderungen vorzulegen.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Die Kolleginnen und Kollegen der CSU werden es uns, der SPD, sicher nachsehen, dass wir mit einem guten Stück Genugtuung und Freude auf das jetzt vorliegende Gesetzeswerk blicken. Genugtuung und Freude empfinden wir deshalb, weil drei der Punkte, die in diesem Gesetzgebungsvorhaben enthalten sind, jetzt endlich Wirklichkeit werden sollen, nachdem wir dies schon seit Jahren gefordert und versucht haben, darüber mit Ihnen zu verhandeln, und nachdem wir diese Forderungen auch immer wieder in Anträge hineingeschrieben haben. Es handelt sich um die Kinderrechte, um das Konnexitätsprinzip, abgesichert durch ein Konsultationsverfahren, und um das Recht des Parlaments auf Information durch die Staatsregierung, welches nun auch in der Verfassung festgeschrieben werden soll.