Protokoll der Sitzung vom 04.04.2003

Bürokostenentschädigung für Gerichtsvollzieher (Drucksache 14/10812)

Die Aussprache hat bereits gestern stattgefunden. Es findet jetzt nur noch die Abstimmung über diesen Antrag statt. Der federführende Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen empfiehlt die Ablehnung des Antrags. Wer dagegen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie Herr Kollege Hartenstein. Gegenstimmen? Das ist die CSU-Fraktion. Damit ist der Antrag abgelehnt.

Ich rufe auf:

Tagesordnungspunkt 4 h

Gesetzentwurf der Staatsregierung

zur Änderung denkmalrechtlicher Vorschriften (Drucksache 14/12042)

Erste Lesung –

Der Gesetzentwurf wird vonseiten der Staatsregierung begründet. Das Wort hat Herr Staatsminister Zehetmair.

Herr Präsident, Hohes Haus! Denkmalschutz und Denkmalpflege haben in Bayern einen guten Stand. Die Leistungen der beteiligten staatlichen, aber vor allem auch der kommunalen, der kirchlichen und der privaten Stellen hat die Staatsregierung in ihrer Beantwortung der Interpellation der Abgeordneten Glück, Freiherr von

Redwitz, Dr. Spaenle, Dr. Wilhelm, Kuchenbaur und CSU-Fraktion zum Thema Denkmalschutz in Bayern im Sommer 2001 im Einzelnen dargestellt. Wir hatten uns im Laufe der vergangenen Monate darum bemüht, eine Fortschreibung des Gesetzes, das seit 1973 bewährt ist, vorzunehmen. Ich will gleich mit dem ersten Punkt beginnen, damit klar wird, dass ich vor Ihnen nichts schönreden will.

Meine eigentliche Zielsetzung, nämlich bei der Bodendenkmalpflege eine klare Regelung zur Kostentragung zu bekommen, konnte ich nicht erreichen. Der gesamte kommunale Bereich hat sich massiv dagegen gewandt, alle kommunalen Gliederungen. Gestern hat dieses Hohe Haus die Frage der Finanzsituation der Kommunen behandelt und hat trotz unterschiedlicher Akzente letztlich festgestellt, dass hier dringend Handlungsbedarf für die Gemeindefinanzreform besteht. Dazu kommt, dass dieses Hohe Haus gestern einstimmig die Einführung des Konnexitätsprinzips auf den Weg gebracht hat.

Beides bedeutet, dass es der Respekt gegenüber den betroffenen Straßenbauern gebietet – im Übrigen auch auf der staatlichen Seite des Straßenbaus –, dass wir uns dieser mühsamen Prozedur noch einmal stellen. Das bedeutet, dass dies eine wichtige Aufgabe der kommenden Legislaturperiode sein wird. Herr Kollege Regensburger, ich mache mir keine Illusion: Es geht nur, wenn wir eine andere finanzielle Basis für die Kommunen als Betroffene schaffen können.

Auch der Hinweis, dass man Private entsprechend beanspruchen müsse, greift in keinem Land so richtig, weil als Basiswert die Überschreitung der 500000 EuroGrenze angesetzt wird. Das bedeutet für Otto Normalverbraucher, dass er darunter liegt. Diesen Punkt wollte ich am Anfang bringen, um klar zu sagen, dass diese schwierigen Fragen noch eine lange Zeitspanne in Anspruch nehmen und deren Beratung sicher weit in die kommende Legislaturperiode hineinreichen wird.

Die Bestimmungen des bayerischen Denkmalschutzgesetzes über die Bau- und Kunstdenkmalpflege haben sich im Wesentlichen bewährt. In einigen Bereichen bestehen jedoch Möglichkeiten, durch Abänderung des Gesetzes Verwaltungsverfahren zu vereinfachen und Zuständigkeiten anzupassen. Natürlich haben wir dann auch die Gelegenheit wahrgenommen, einige redaktionelle Korrekturen vorzuschlagen.

Lassen Sie mich die wesentlichen Punkte aufzählen: Erstens. Bei der Behandlung von Veränderungen bei Ensembles wird das denkmalschutzrechtliche Erlaubnisverfahren gelockert. Das heißt konkret, Maßnahmen im Innern von Nicht-Denkmälern in Ensembles, die ohne Auswirkung auf das Ensemble sind, werden künftig erlaubnisfrei gestellt.

Zweitens. Für Bauvorhaben des Bundes, der Länder und der Bezirke soll entsprechend der Regelung in der Bayerischen Bauordnung eine Anpassung der Zuständigkeit vorgenommen werden. Künftig sollen in diesen Fällen auch für den Denkmalschutz die Zuständigkeiten bei den Regierungen gebündelt werden. Damit wird das Denkmalschutzrecht mit dem Baurecht und benachbarten

Rechtsgebieten harmonisiert und eine Erleichterung der Verfahren bewirkt.

Drittens. Die Untersuchung des Denkmalschutzrechts und der Denkmalschutzverwaltung hat gezeigt, dass die bisherige Regelungstechnik für Archivgut und das Fehlen einer Regelung für bestimmte Bereiche beim Bibliotheksgut und bei Kunstsammlungen nicht befriedigend war. Mit der Neuregelung gehen wir den Weg einer bereinigten Lösung für alle denkmalpflegerischen Aufgaben, das heißt, Konzentration beim Landesamt für Denkmalpflege.

Die Bestimmung über die Forschungstätigkeit des Landesamts für Denkmalpflege wird präzisiert und deutlich auf die praktischen Bedürfnisse ausgerichtet. Das heißt jedoch nicht, dass die hohe Qualität der Forschung des Landesamtes als Kriterium hintangestellt wird.

Die bisher dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege zugeordnete Landesstelle für nichtstaatliche Museen soll zum Bayerischen Nationalmuseum verlagert werden. Die Landesstelle hat gegenüber den übrigen Bereichen des Landesamtes ein weitgehend eigenständiges Profil entwickelt und ist in der täglichen Praxis so gut wie ausschließlich im Museumsbereich tätig. Auch das für die Zukunft vorgesehene gemeinsame Informationszentrum der bayerischen Museen im Alten Hof in München wird von der Landesstelle und den in Betracht kommenden staatlichen Museen gemeinsam unterhalten. Die Logik ergibt die Zuordnung; eine gesetzliche Verankerung im Denkmalschutzgesetz kann entfallen.

Es ist eine Kleinigkeit, dass die nichtparlamentarischen Mitglieder ebenfalls auf fünf Jahre gewählt werden entsprechend der Dauer der Legislaturperiode des Bayerischen Landtags. Artikel 12 Absatz 3 hat nie gegriffen und soll deshalb gestrichen werden. Im Wege der Harmonisierung des Denkmalschutzrechts mit dem Baurecht soll eine Terminsetzung von einem Monat eingeführt werden. Das alles hat auch mit dem Abbau von Vorschriften zu tun, also mit Deregulierung. Wir dürfen nicht nur darüber reden, sondern müssen in allen Gesetzen versuchen, das auch zu tun.

Die Vorschrift über kirchliche Denkmäler hat sich bewährt. Sie wird den gegenwärtigen staatskirchlichen Gegebenheiten angepasst.

Das zweite Gesetz zur Zinsverbilligung für Darlehen für die Instandsetzung von Kunstdenkmälern im nichtstaatlichen Besitz ist gegenstandslos geworden und soll aufgehoben werden. Gleiches gilt für die Verordnung, durch die denkmalpflegerische Aufgaben auf die Generaldirektion der staatlichen Archive Bayerns übertragen wurden. Diese Verordnung ist durch die bereits genannte Konzentration der denkmalpflegerischen Aufgaben beim Landesamt gegenstandslos geworden und soll aufgehoben werden.

Im Übrigen handelt es sich um redaktionelle Anpassungen. Es war natürlich zu bemerken, dass unmittelbar Betroffene die Vorschriften gern aufrechterhalten und neue dazunehmen würden. Wenn wir aber eine glaub

würdige Konzeption haben wollen, weniger Vorschriften zu erhalten, dann ist das die Grundlage, die ich diesem Hohen Haus im Namen der Staatsregierung vorlege mit der Bitte, es möglich zu machen, dass die Änderungen grundsätzlich zum 1. August 2003 in Kraft treten.

(Beifall bei der CSU)

Ich eröffne die Aussprache. Ich erinnere an die Redezeit von fünf Minuten pro Fraktion. Erster Redner: Kollege Odenbach.

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Berg hat gekreißt und ein Mäuslein geboren – anders kann man diesen Gesetzentwurf beim besten Willen nicht bewerten. Mit seiner Presseerklärung im Vorfeld dazu hat der zuständige Minister den wirklichen Anliegen des Denkmalschutzes in unserem Land einen sehr schlechten Dienst erwiesen. Diese Presseerklärung war offenbar ein Versuch, diesen Gesetzentwurf optisch sichtbar zu machen, und zwar durch Aufblasen auf Erbsengröße.

(Beifall bei der SPD)

Was Sie hier bieten, ist negativer Denkmalschutz, negative Denkmalpolitik. Dabei hatten wir in Bayern einstmals einen hohen, überall geschätzten und zum Teil sogar bewunderten Stand im Denkmalschutz und in der Denkmalpflege. Dass wir heute nicht noch weiter abgesunken sind, ist ausschließlich – trotz aller von oben verordneten Widrigkeiten und Verschlechterungen – dem Landesamt für Denkmalpflege und seinen äußerst engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu verdanken.

(Beifall bei der SPD)

Deshalb gilt unser Dank ausschließlich und allein diesen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Der vorgelegte Entwurf zeigt, dass die Staatsregierung keinerlei Interesse an einem modernen Denkmalschutzrecht in Bayern hat.

Dieser Gesetzentwurf bringt weitgehend Marginales. Wieder einmal wird die für unsere Museumskultur im Lande sehr wichtige – ich betone dies ausdrücklich – Landesstelle für nichtstaatliche Museen umressortiert. Die Gründe sind zwar einleuchtend, sind aber die gleichen, die damals schon gegolten haben, als man diese Landesstelle vom Nationalmuseum wegnahm. Diese Maßnahme ist geradezu typisch für das Wenige, das Sie hier einbringen. Bewegung wird vorgetäuscht, und in Sachen Fortschritt für den Denkmalschutz wird auf der Stelle getreten.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Überschriften werden geändert, Zuständigkeiten neu geregelt. Zum Nachteil des Landesamtes für Denkmalpflege wird der originäre Forschungsauftrag dieses Landesamtes eingeschränkt und das auch noch als Fortschritt verbrämt. Im Vorblatt wird Selbstbespiegelung betrieben und sich auf die Schulter geklopft. Angesichts

der in den letzten zehn und mehr Jahren erfolgten massiven Verschlechterungen bei der Finanzierung des Denkmalschutzes und des dringenden Reformbedarfes in diesem Bereich ist das fast der Versuch der Volksverdummung.

Dieser Entwurf ist das von der Staatsregierung für sie selbst ausgestellte Armutszeugnis in Sachen Denkmalpolitik. Praktisch alles, was zu verändern wichtig wäre, alles was Fortschritt und Besserung bringen würde, ist nicht vorhanden, wurde ausgespart. Die am häufigsten gebrauchte Formulierung lautet: Die Änderung ist redaktioneller Art. Was uns da vorgelegt wird, ist wirklich viel Lärm um Nichts. Statt notwendiger Innovationen, Herr Staatsminister, bieten Sie dem Denkmalschutz in Bayern neue Interpunktionen. Statt neuer Arbeitsweisen und einer notwendigen finanziellen Verstärkung bieten sie denkmalschutzpolitische Wassersuppe.

(Beifall der Frau Abgeordneten Dr. Baumann (SPD))

Darauf, dass die Schmerzgrenze im Bayerischen Denkmalschutz schon längst überschritten ist, hat auch der Landesdenkmalrat schon mehrfach mit mahnenden Worten hingewiesen, im Übrigen auch die Vorsitzenden dieses Denkmalrates, der ausgeschiedene und der neue Vorsitzende. Beide sind ja langjährige Mitglieder der CSU-Fraktion.

In diesem Sinne, Herr Kollege Dr. Spaenle – ich weiß nicht, ob er da ist, vielleicht interessiert es ihn auch nicht; er ist da –, kann ich Ihnen nur raten: Beschädigen Sie das Renommee des Vorsitzenden des Landesdenkmalrates, der Sie ja sind, nicht dadurch, indem Sie versuchen, das zu loben, was man uns hier vorgelegt hat. Für diesen jämmerlichen Gesetzentwurf gibt es nur eine Lösung in zwei Schritten, Herr Kollege Dr. Spaenle. Erstens: Sagen Sie besser nichts dazu. Zweitens: Sorgen Sie dafür, dass er zurückgezogen wird. Mehr ist er nämlich nicht wert. Sorgen Sie lieber gemeinsam mit uns dafür, dass unser Denkmalschutz wieder nach vorne kommen kann, dorthin, wo wir einmal waren und wo jetzt andere sind, nämlich an die Spitze.

(Beifall bei der SPD)

Nächste Wortmeldung: Herr Kollege Dr. Spaenle.

Herr Präsident, Hohes Haus, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Verehrter Kollege Odenbach, das „Viel Lärm um Nichts“ hallt mit großem Donnerhall dorthin zurück, wo es herkommt. Der Denkmalschutz in Bayern hat – das ist, glaube ich, nicht nur innerhalb der Bundesrepublik, sondern auch europaweit unumstritten – internationales Spitzenniveau, und dies seit Jahrzehnten. Das Bayerische Denkmalschutzgesetz bietet eine der hervorragendsten gesetzlichen Grundlagen, um Denkmalschutz von der Basis bis zur Spitze in guter Qualität in der Praxis umzusetzen.

Ich kann mich Herrn Kollegen Odenbach anschließen: Wir haben eine Denkmalschutzverwaltung, die auf höchstem fachlichen Niveau, ausgehend vom Einzelfall

bis hin zur internationalen Forschungslandschaft – ich denke etwa an den Beitrag zum Erhalt der chinesischen Tonkrieger-Armee, die in München eindrucksvoll zu besichtigen war –, einen Beitrag geleistet hat. Sie hat auch im technologisch-innovativen Bereich internationales Spitzenniveau.

Das Denkmalschutzgesetz selbst sieht eine ausgewogene Aufgabenverteilung und Instrumentierung vor. Beim Denkmalschutz geht es oft um schwierige Einzelfallentscheidungen. Denkmalschutz ist immer ein konfliktreicher Abwägungsprozess. Das ist Denkmalschutz: schwierige Güterabwägung. Ich bin bemüht, das kulturelle Erbe zu erhalten, bin aber gleichzeitig bemüht und muss bemüht sein, den Denkmalschutz in Vereinbarkeit mit den Anforderungen einer modernen Industriegesellschaft und der wirtschaftlichen Entwicklung zu bringen und dabei das wesentliche kollektive Gedächtnis unseres Landes, unseres Kulturstaates Bayern zu erhalten. Insofern ist eine vorsichtige, überlegte, mit Augenmaß betriebene Fortentwicklung des Denkmalschutzrechtes angebracht.

Ich möchte – da sind wir einer Meinung, das darf ich als Vorsitzender des Landesdenkmalrates sagen – genau das anmahnen, was Herr Staatsminister schon angesprochen hat. Wir stehen vor einem wichtigen Reformdesiderat des Denkmalschutzrechtes, nämlich vor der grundlegenden Überarbeitung und Novellierung des Bodendenkmalschutzes. Warum stehen wir in diesem Bereich vor so großem Handlungsbedarf, der aber eine präzise und wohlüberlegte Handlungsweise voraussetzt? – Weil wir seit dem In-Kraft-Treten des Denkmalschutzgesetzes durch die großen Erfolge bei der Luftbildarchäologie eine nahezu explosionsartige Vermehrung von Fundstellen haben und dadurch in die Lage versetzt sind, an einer Vielzahl von Stellen und Orten zusätzliche denkmalschutzpflegerische Fälle, auch Konfliktfälle zu lösen.

Deshalb ist auch die eindeutige Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände zur Neufassung des Veranlasserprinzips bei der Bodendenkmalpflege von hohem Gewicht. Der Landesdenkmalrat ist einstimmig der Meinung, dass die Einführung des Veranlasserprinzips richtig ist. Deshalb sind wir gut beraten, dieses in der notwendigen Seriosität und Gründlichkeit anzugehen, um damit auch eine notwendige finanzielle Ausgleichsmöglichkeit sowohl für Privateigentümer als auch für öffentliche Träger von Baumaßnahmen und für öffentliche Grundeigentümer auf den Weg zu bringen.

So wichtig dieser Teil einer möglichen Denkmalschutznovelle sein würde – zum jetzigen Zeitpunkt, zum Ende einer Legislaturperiode wären wir schlecht beraten, dies über das Knie zu brechen.

Im folgenden Punkt stimme ich mit allen Kollegen im Landesdenkmalrat überein. Wir stehen vor der schwierigen Situation, dass wir seit einer Reihe von Jahren einen deutlichen Rückgang der operativen Mittel zu verzeichnen haben. Hier ist Nachbesserung notwendig – das sage ich ganz deutlich.