Friedrich Odenbach

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Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Namens der SPD-Fraktion beantragen wir zu diesem Gesetzentwurf namentliche Abstimmung. Herr Kollege Dr. Spaenle, von Euphorie war Ihre Rede nicht gerade erfüllt.
Ich denke, das war zu Recht so. Ich könnte Euphorie bei dem, was Sie hier dargestellt haben, auch nicht nachempfinden.
Mit dem heute zur Abstimmung stehenden Gesetzentwurf zur Änderung denkmalrechtlicher Vorschriften ist es der Landtagsmehrheit und der Staatsregierung leider nicht gelungen, am Beginn des 21. Jahrhunderts zeitgemäße Antworten für den Denkmalschutz auf das Kulturstaatsgebot in unserer Bayerischen Verfassung zu geben. Diese Änderungen bringen das leider nicht. Mit dem vorliegenden Entwurf wird nicht ein einziger Zentimeter an denkmalschützerischem Mehrwert für dieses Land erreicht, ganz im Gegenteil.
Diese Änderungen verschlechtern Stellung und Aufgaben des bayerischen Denkmalschutzes, und das in einer Zeit, in der alle, denen Denkmalschutz in diesem Lande ein Anliegen ist, einen zukunftsweisenden Entwurf zur Bewahrung unseres kulturellen Erbes im Jahre 2003 und für die Zukunft erwartet hätten.
Wir hätten mit Ihnen gerne über die Einzelheiten sachlich gestritten, um die besten Lösungen zu erreichen und um dafür zu sorgen, dass Bayern im Denkmalschutz
wieder dahin kommen kann, wo es vor 30 Jahren stand. Herr Kollege Dr. Spaenle, Sie haben von europäischem Vorbild gesprochen. Das war vor 30 Jahren sicher richtig, aber heute sind wir davon leider weit davon entfernt.
Ich möchte deutlich sagen: Von dieser Kritik möchte ich das hervorragende fachliche Können bayerischer Denkmalschützer trennen, das in aller Welt anerkannt wird. Mit einem besseren Gesetz könnten sie noch besser arbeiten.
Dieses hohe fachliche Können unserer Denkmalschutzexperten, das zum Beispiel auch gern in China genutzt wird, dient in jedem Fall nicht als Rechtfertigung für eine veraltete Denkmalschutzpolitik, wie wir sie heute leider wieder erleben, eine Denkmalschutzpolitik, die Stillstand und Rückschritt dokumentiert.
Ein Beispiel dafür – Kollege Dr. Spaenle hat das auch angesprochen – ist die so genannte vereinfachte Genehmigungspraxis für Baumaßnahmen an einzelnen Gebäuden innerhalb denkmalgeschützter Ensembles. Dies bringt deutliche Verschlechterungen der Schutzfunktionen dieses Gesetzes. Die Mehrheit will die Schutzaufgabe des Staates hier aus der Hand geben. Das ist eine Aushöhlung des Denkmalschutzes; denn Maßnahmen an nicht denkmalgeschützten Bauwerken innerhalb eines Ensembles können sehr nachteilige Folgen für das geschützte Objekt selbst haben, was einfach nicht berücksichtigt oder preisgegeben wird. Das ist ein Beispiel von mehreren, bei denen mit Vereinfachung argumentiert wird, aber Verschlechterung die Folge ist.
Gott sei Dank ist es im federführenden Ausschuss gemeinsam gelungen – dafür möchte ich ausdrücklich Dank sagen –, eine noch weitergehende massive Verschlechterung zu verhindern, wie sie von der Mehrheit im Kommunal- und Innenausschuss beabsichtigt war. Damit wäre die Beweissituation beim Schutz von Ensembles völlig auf den Kopf gestellt worden. Zum einen wäre ein Beweiszwang für die Denkmalschutzbehörde entstanden, um einen Bauherrn – ich möchte hier auch das Wort „Investor“ gebrauchen, um die Interessenlage deutlich zu machen; dieses Wort ist inzwischen fast ein Erpressungsbegriff in unseren Städten – daran zu hindern, in der Nachbarschaft von Denkmälern nach Belieben schalten und walten zu können, ohne jegliche Rücksichtnahme auf geschützte Baudenkmäler des gesamten Erscheinungsbildes. Ich erwähne dieses Beispiel nur und konkretisiere es gleich, um deutlich zu machen, worum es geht.
Da wurde im Landesdenkmalrat über den Entwurf eines Turms für ein japanisches Müllheizkraftwerk in Bayern diskutiert, den ein bayerischer Unternehmer gekauft hat und den er am Rande einer niederbayerischen Kleinstadt zur Bereicherung des Stadtensembles oder, um einen traditionellen Begriff zu verwenden, zur Bereicherung des Weichbildes errichten lassen wollte. Gott sei Dank ist es gelungen, so etwas abzuwenden. In Zukunft wird das noch schwieriger, und durch die beabsichtigte Änderung wäre es noch weit schwieriger geworden.
Dieser Gesetzentwurf bringt weiterhin eine Verschlechterung bei der Aufgabenstellung des Landesamtes für Denkmalpflege; denn dessen Forschungsauftrag wird deutlich eingeschränkt. Ihm werden Fesseln angelegt. Warum eigentlich? – Wissenschaftliche Forschungsarbeit, und zwar im bisherigen Umfang, ist eine wichtige Grundlage und Voraussetzung für die hohe Qualität der Arbeit unserer Denkmalschützer in Bayern. Dies wird dem Denkmalschutz nun ohne Not schwerer gemacht.
Mir ist nicht klar, warum das geschieht. Gründe sind letztlich nicht erkennbar, sind eigentlich auch nicht genannt worden. Ich weiß nicht, wen die bisherige Regelung gestört hat.
Dass es gelungen ist, die Landesstelle für nichtstaatliche Museen unter dem Dach des Denkmalschutzgesetzes entgegen der ursprünglichen Absicht des Gesetzentwurfs zu halten, kann uns alle freuen. Die Landesstelle für nichtstaatliche Museen leistet in der Beratung der vielen Museumsträger draußen im Lande wertvollste Kulturarbeit. Diese Arbeit hätte die ursprüngliche Fassung des Gesetzentwurfs in Frage gestellt, weil sie ihr die Rechtsgrundlage entzogen hätte. Damit wäre diese Landesstelle vielleicht irgendwann, weil sie keine Rechtsgrundlage mehr gehabt hätte, zur Disposition des zuständigen Ministeriums oder des Finanzministeriums gestanden. Das ist damit verhindert worden. Dafür möchte ich ausdrücklich Dank sagen.
Wir haben hier aber leider nur eine partielle Verbesserung der Verschlechterungen erreicht, die dieser Gesetzentwurf vorsieht. Diese Verbesserung ist im Übrigen auch der Grund dafür – das möchte ich deutlich sagen –, dass wir uns bei der Abstimmung über diesen Gesetzentwurf der Stimme enthalten, anstatt ihn, wie es eigentlich notwendig wäre, in Bausch und Bogen abzulehnen.
Leider muss man ansonsten feststellen, dass sich die meisten Änderungen in diesem Gesetz mit Definitionen befassen und mit Änderungen der Bezeichnung des zuständigen Ministeriums. Das ist ein wahrhaft bescheidener gesetzgeberischer Fortschritt. Die Änderungen, die vorgenommen werden sollen, will man nicht vornehmen, und jene Änderungen, die vorgenommen werden, haben eigentlich keinen Sinn. Auch die Spitzenverbände wollen im Übrigen das nicht, was hier verändert werden soll. Die Änderungen im bayerischen Denkmalrecht, auf die wir warten und wozu wir eine ganze Reihe von Anträgen gestellt haben, verweigern Sie. Herr Kollege Dr. Spaenle, ich erinnere an den Aspekt der Beratung und Dienstleistung. Wir haben dazu eine ganze Reihe von Anträgen gestellt. Dazu kann ich in dieser gesetzlichen Änderung nichts erkennen.
Der von mir sehr geschätzte Ausschussvorsitzende Herr Kollege Dr. Wilhelm hat es zu Beginn der Gesetzesberatungen als unabänderliche Tatsache bezeichnet, dass das Bodendenkmalrecht im vorliegenden Gesetzentwurf
nicht geregelt wird. Begründet wurde diese Haltung aber leider nicht. Auch das ist eine klare Sprache, nämlich die Sprache der Schwäche dieser Staatsregierung und der Mehrheitsfraktion in diesem Bereich. Dieser Gesetzentwurf vergibt die Chance, die Bodendenkmalpflege stärker zu gewichten und sie der Baudenkmalpflege gleichzustellen. Er vergibt die Chance, im Lande Bayern eine präventive Bodendenkmalpflege zu betreiben, wie wir das wollten. Er vergibt die Chance für die Denkmalpflege, rascher, frühzeitiger und vorausschauender handeln zu können und damit Kommunen und Bauherrn viel Ärger, Zeit und Geld zu ersparen. Er vergibt die Chance auf Einführung einer sinnvollen Verursacherregelung mit einer maßvollen Beteiligung dessen, der in Bodendenkmäler eingreift, ohne den normalen Häuslebauer zu belasten. Er vergibt die Chance der Einführung eines Schatzregals zur Sicherung unserer Bodenfunde, wie es nach dem Beitritt Deutschlands zur Konvention von Malta eigentlich unser Auftrag ist. Er vergibt auch die Chance – und damit die Voraussetzungen –, eine finanzielle Besserstellung der Bodendenkmalpflege zu erreichen. Ich zitiere aus dem Brief eines Experten, der einige von uns erreicht hat:
Die aktuell verheerende Kürzung der operativen Mittel für die bayerische Landesarchäologie um 40% lähmt den Vollzug der amtlichen Bodendenkmalpflege. Diese Kürzung erfolgte ohne Augenmaß. Ich hielte es für unerträglich, hätte das Kultusministerium die negativen Folgen der Mittelkürzung in den Haushaltsverhandlungen nicht deutlich gemacht. Erschreckend bleibt der Gedanke, die Wirkung könnte gar das Ergebnis erfolgreicher Lobbyarbeit sein.
Dieser Experte verweist auch deutlich darauf, dass jetzt zu befürchten ist, beispielsweise im Falle der Archäologie, dass die Luftbildarchäologie in Bayern völlig zum Erliegen kommt. Ich zitiere:
Die geophysikalische Prospektion mit bahnbrechenden Neuerungen und Forschungsergebnissen von Weltgeltung ist praktisch gelähmt. Messungen an Denkmälern sind nur noch vereinzelt und mit Fremdmitteln möglich, vorzugsweise im Ausland. Archäologische Spitzentechnologie und Erfahrungen drohen im Freistaat zu verkümmern.
Das ist die Aussage eines Experten.
Insgesamt muss ich leider feststellen: Dieser Gesetzentwurf negiert die großen Aufgaben denkmalpflegerischer Art in unserer Zeit. Für die Denkmalpflege in Bayern sind die drastischen Mittelkürzungen und dieser Minigesetzentwurf wahrlich keine Hilfe.
Es sind Beispiele für Rückschritt und Stillstand. Herr Staatsminister Zehetmair, ich muss sagen, wir haben im Ausschuss eine erfolgreiche Arbeit leisten können, als es um den Schutz einzelner Denkmäler ging. Bei der Denkmalpflege insgesamt haben Sie es aber leider nicht geschafft, sich ein Denkmal zu setzen. Denkmalschützerisch, Herr Staatsminister, kommen Sie mir eher wie ein Hans im Glück vor. Sie haben einstmals mit dem Bayerischen Denkmalschutzgesetz einen Goldklumpen in die
Hand bekommen, haben diesen Zug um Zug gegen Verschlechterungen umgetauscht und so stehen Sie heute mit einem Schleifstein da, den Sie Ihrem Nachfolger überreichen können.
Wir haben gestern in diesem Hohen Haus eine leidenschaftliche Debatte in Bezug auf den Abbau von Bürokratie erlebt. Ich sage Ihnen, werte Kolleginnen und Kollegen von der CSU: Auch das Verursachen unnötiger Gesetzentwürfe ist ein Stück Bürokratisierung, die wir alle eigentlich bekämpfen und abbauen wollen. Auch das Vorlegen dieses Gesetzentwurfes, der praktisch nichts Wichtiges bringt, erzeugt in der Gesetzgebungsvorarbeit eine Menge an Bürokratie und erzeugt anschließend im Vollzug umso mehr Bürokratie. Mit der Drucksache 14/12035 wollten Sie eine Gesetzesvorlage einbringen, mit der zuvor im Übereifer erlassenen Rechtsvorschriften wieder aufgehoben werden sollten. Ich sage Ihnen: Sie haben eine Möglichkeit, in einem frühen Verfahren mit dem Abbau von Bürokratie anzufangen. Dieser Gesetzentwurf ist ein typisches Beispiel für die Notwendigkeit von Bürokratieabbau im Sinne von Staatsminister Huber. Erforschen Sie also Ihr gesetzgeberisches Gewissen. Brauchen wir dieses Gesetz eigentlich? Ich sage Ihnen: Nein. Also zurückziehen und einstampfen.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Das Wort hat Frau Gote.
Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! In Ihrem Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Beamtenfachhochschulgesetzes schreibt die Staatsregierung: „Alternativen: Keine.“ Das stimmt natürlich nicht; denn die SPD-Fraktion hat bereits vor fast zwei Jahren am 7. Juni 2001 einen Antrag eingebracht, mit dem wir dem Modernisierungsbedarf für die Beamtenfachhochschule Rechnung tragen wollten. Lei
der konnte sich die Mehrheit im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes trotz intensiver direkter Kontakte mit dem Herrn Ausschussvorsitzenden nicht bereit finden, diesen umfassenderen Ansatz mitzuverfolgen und ihn mitzutragen. Inzwischen hatten Sie aber fast zwei Jahre lang Bedenk- und hoffentlich auch Reifezeit. Vielleicht ziehen Sie in den Beratungen doch noch mit. Jedenfalls freuen wir uns, dass aufgrund unserer Initiative, die auf dem Hintergrund vieler Gespräche und Besuche vor Ort entstanden ist, nun Bewegung in die Aufgabe der Modernisierung gekommen ist.
Als Beispiel nenne ich die Weiterbildungsangebote. Wir waren der Meinung, dass das, was an den Hochschulen des Freistaates durch dieses Haus ermöglicht wurde, nämlich im Hochschulgesetz zu dem bisherigen Schwerpunkt Lehre und Forschung die Fort- und Weiterbildung hinzuzunehmen, auch an der Beamtenfachhochschule möglich sein müsste. Damit kann die Hochschule mit ihren Absolventen weiterhin in Kontakt bleiben. In der Frage, wer alles Absolvent sein soll, wer die Hochschule durchlaufen soll, gibt es auch noch Unterschiede. Wir meinen jedenfalls, dass die Beamtenfachhochschule analog zu den anderen Hochschulen des Freistaates behandelt werden sollte.
Wir sind grundsätzlich der Auffassung, dass die Bayerische Beamtenfachhochschule – ich verwende noch den alten Begriff, auch wenn in der Begründung des Gesetzes bereits die neue Formulierung Verwendung findet, obwohl sie eigentlich noch gar nicht beschlossen wurde und diese Staatsminister Prof. Dr. Faltlhauser selber nicht gefällt, – künftig für leitende Angestellte geöffnet werden sollte, die eine gehobene Verwaltungstätigkeit sowohl innerhalb als auch außerhalb des öffentlichen Dienstes anstreben.
Da unterscheiden wir uns deutlich von Ihnen. Bei den Kommunen werden inzwischen häufig Beamte durch Angestellte ersetzt. Diese Angestellten müssen nach unserer Auffassung eine vergleichbare Ausbildung wie die Beamten erhalten. Der Lehrgang für Angestellte bei der Bayerischen Verwaltungsschule hat nicht den gleichen Umfang und das gleiche Niveau wie der Lehrgang an der Bayerischen Beamtenfachhochschule. Daher sollte es den Angestellten ermöglicht werden, an der Beamtenfachhochschule – unter einem neuen Begriff – zu studieren. Wir denken dabei vor allem an Angestellte, die in inzwischen privatisierten ehemaligen kommunalen Einrichtungen arbeiten. Das sind zum Beispiel Wasserwerke, Stadtwerke und ähnliche Einrichtungen.
Warum sollte es nicht möglich sein, die Beamtenfachhochschule zu öffnen? Schließlich war das bei der Verwaltungsfachhochschule in Kehl ebenfalls möglich. Diese Schule wurde für Verwaltungsfachleute, die aus der Wirtschaft kamen, geöffnet. Man hat uns entgegengehalten, dass damit eine Konkurrenz zur Bayerischen Verwaltungsschule und zur Bayerischen Verwaltungsakademie geschaffen würde. Dazu ist zu sagen, dass die Bayerische Verwaltungsschule mit der Bayerischen Verwaltungsakademie, an der sie beteiligt ist, selbst diese Konkurrenz geschaffen hat. An den Hochschulen und Universitäten wurde der Wettbewerb eingeführt.
Dieser Wettbewerb müsste auch bei der Ausbildung der Angestellten des öffentlichen Dienstes möglich und fruchtbar sein.
Im Übrigen halte ich es für sinnvoll, die Kapazitäten der Beamtenfachhochschule auszuweiten, da es Zeiten gibt, in denen sie durch den öffentlichen Dienst nicht ausgelastet werden kann. Diese Ausweitung sollte nicht erst dann erfolgen, wenn Not am Mann ist. Dies muss rechtzeitig geschehen. Deshalb wollen wir weitergehende Regelungen erreichen.
Herr Staatsminister, ich stimme Ihnen zu, dass die derzeitige Bezeichnung zu lang und zu umfangreich ist. Außerdem glaube ich, dass die Rechtspflege zum öffentlichen Dienst in Bayern gehört und deshalb nicht noch einmal genannt werden muss. Ich bin kein Verfassungsrechtler, glaube aber, dass man der Trennung der Gewalten nicht durch eine solche Namensgebung Rechnung tragen muss. Warum soll diese Einrichtung nicht „Bayerische Fachhochschule für den öffentlichen Dienst“ oder „Bayerische Verwaltungsfachhochschule“ heißen? Diese Begriffe wären einfacher, griffiger und würden von den Menschen angenommen.
In den Ausschüssen werden wir genügend Chancen haben, diesen Gesetzentwurf zu verbessern. Als oberfränkischer Abgeordneter möchte ich noch einen Gedanken anfügen: Die von uns geforderte Öffnung der Beamtenfachhochschule für die Aus– und Weiterbildung von leitenden Angestellten des Öffentlichen Dienstes sowie für Angestellte aus der Wirtschaft würde vor allem zusätzliche Chancen für den Standort Oberfranken und insbesondere für den Standort Hof bedeuten. Werte Kolleginnen und Kollegen von der CSU, Sie haben hier die Möglichkeit, den benachteiligten Standort Oberfranken zu stärken. Machen Sie hier mit und nicht nur bei Sonntagsreden und im Bierzelt. Stärken Sie Hof.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Berg hat gekreißt und ein Mäuslein geboren – anders kann man diesen Gesetzentwurf beim besten Willen nicht bewerten. Mit seiner Presseerklärung im Vorfeld dazu hat der zuständige Minister den wirklichen Anliegen des Denkmalschutzes in unserem Land einen sehr schlechten Dienst erwiesen. Diese Presseerklärung war offenbar ein Versuch, diesen Gesetzentwurf optisch sichtbar zu machen, und zwar durch Aufblasen auf Erbsengröße.
Was Sie hier bieten, ist negativer Denkmalschutz, negative Denkmalpolitik. Dabei hatten wir in Bayern einstmals einen hohen, überall geschätzten und zum Teil sogar bewunderten Stand im Denkmalschutz und in der Denkmalpflege. Dass wir heute nicht noch weiter abgesunken sind, ist ausschließlich – trotz aller von oben verordneten Widrigkeiten und Verschlechterungen – dem Landesamt für Denkmalpflege und seinen äußerst engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu verdanken.
Deshalb gilt unser Dank ausschließlich und allein diesen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Der vorgelegte Entwurf zeigt, dass die Staatsregierung keinerlei Interesse an einem modernen Denkmalschutzrecht in Bayern hat.
Dieser Gesetzentwurf bringt weitgehend Marginales. Wieder einmal wird die für unsere Museumskultur im Lande sehr wichtige – ich betone dies ausdrücklich – Landesstelle für nichtstaatliche Museen umressortiert. Die Gründe sind zwar einleuchtend, sind aber die gleichen, die damals schon gegolten haben, als man diese Landesstelle vom Nationalmuseum wegnahm. Diese Maßnahme ist geradezu typisch für das Wenige, das Sie hier einbringen. Bewegung wird vorgetäuscht, und in Sachen Fortschritt für den Denkmalschutz wird auf der Stelle getreten.
Überschriften werden geändert, Zuständigkeiten neu geregelt. Zum Nachteil des Landesamtes für Denkmalpflege wird der originäre Forschungsauftrag dieses Landesamtes eingeschränkt und das auch noch als Fortschritt verbrämt. Im Vorblatt wird Selbstbespiegelung betrieben und sich auf die Schulter geklopft. Angesichts
der in den letzten zehn und mehr Jahren erfolgten massiven Verschlechterungen bei der Finanzierung des Denkmalschutzes und des dringenden Reformbedarfes in diesem Bereich ist das fast der Versuch der Volksverdummung.
Dieser Entwurf ist das von der Staatsregierung für sie selbst ausgestellte Armutszeugnis in Sachen Denkmalpolitik. Praktisch alles, was zu verändern wichtig wäre, alles was Fortschritt und Besserung bringen würde, ist nicht vorhanden, wurde ausgespart. Die am häufigsten gebrauchte Formulierung lautet: Die Änderung ist redaktioneller Art. Was uns da vorgelegt wird, ist wirklich viel Lärm um Nichts. Statt notwendiger Innovationen, Herr Staatsminister, bieten Sie dem Denkmalschutz in Bayern neue Interpunktionen. Statt neuer Arbeitsweisen und einer notwendigen finanziellen Verstärkung bieten sie denkmalschutzpolitische Wassersuppe.
Darauf, dass die Schmerzgrenze im Bayerischen Denkmalschutz schon längst überschritten ist, hat auch der Landesdenkmalrat schon mehrfach mit mahnenden Worten hingewiesen, im Übrigen auch die Vorsitzenden dieses Denkmalrates, der ausgeschiedene und der neue Vorsitzende. Beide sind ja langjährige Mitglieder der CSU-Fraktion.
In diesem Sinne, Herr Kollege Dr. Spaenle – ich weiß nicht, ob er da ist, vielleicht interessiert es ihn auch nicht; er ist da –, kann ich Ihnen nur raten: Beschädigen Sie das Renommee des Vorsitzenden des Landesdenkmalrates, der Sie ja sind, nicht dadurch, indem Sie versuchen, das zu loben, was man uns hier vorgelegt hat. Für diesen jämmerlichen Gesetzentwurf gibt es nur eine Lösung in zwei Schritten, Herr Kollege Dr. Spaenle. Erstens: Sagen Sie besser nichts dazu. Zweitens: Sorgen Sie dafür, dass er zurückgezogen wird. Mehr ist er nämlich nicht wert. Sorgen Sie lieber gemeinsam mit uns dafür, dass unser Denkmalschutz wieder nach vorne kommen kann, dorthin, wo wir einmal waren und wo jetzt andere sind, nämlich an die Spitze.
Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! In unserem Lande äußert sich leider immer wieder Unmut an der Politik. Der Grund ist meistens, dass die Leute sehr wenig über Politik und politische Abläufe sowie über die Arbeit, die wir in diesem Hause leisten, wissen.
Die Wissensmängel unserer Schülerinnen und Schüler beim Thema „Politik“ sind vielfach belegt und werden immer wieder beklagt. In unserem Lande darf es beim Thema „Schulen“ nicht nur um die Pisa-Studie gehen. Wichtig ist, dass unsere Schülerinnen und Schüler möglichst viel politische Bildung erfahren und im Rahmen des Bildungsprozesses an der Schule politisches Handeln erleben können.
Die negativen Folgen werden allseits beklagt. Demokratie lebt jedoch vom Mitmachen. Wir brauchen dafür mehr Möglichkeiten an der Schule.
Für unsere demokratische Zukunft ist das Mitmachen unserer jungen Menschen erforderlich. Für mich ist deshalb das Engagement unserer schulischen Jugend gegen den anglo-amerikanischen Krieg im Irak ein Glücksfall, den wohl niemand erwartet hat. Wir haben deshalb einen Dringlichkeitsantrag eingebracht, in dem wir dieses Engagement ausdrücklich unterstützen und es als Zeichen positiven gesellschaftlichen Einsatzes würdigen. Wir fordern Sie dazu auf, diese Zivilcourage zu unterstützen.
Statt unsere Schülerinnen und Schüler für ihr Engagement gegen den Krieg im Irak zu loben und sich darüber zu freuen, bestrafen übereifrige Schulleiter die Schüler an einzelnen Orten disziplinarisch. Was für ein Verbrechen haben diese Schüler begangen, die sich nur für den Frieden auf der Welt eingesetzt haben? –
Das ist demokratisches Handeln im besten Sinne. Diese Schülerinnen und Schüler tun das Gleiche wie der Papst. Wahrscheinlich hätte der Papst in Bayern auch mit einem Verweis zu rechnen.
Ich bedaure außerordentlich, dass einzelne Schulleiter mit formaljuristischer Amtsautorität reagierten, weil sie offenbar nicht anders zu reagieren wussten. Ich danke ausdrücklich denjenigen Schulleiterinnen und Schulleitern, die in dieser Frage mehr Offenheit und eine demokratische Haltung gezeigt haben. Das war und ist gelebte Demokratie. – Eine Zwischenbemerkung: Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir beantragen zu diesem Antrag namentliche Abstimmung.
Mir tun die Schulleiter leid, die als ultima ratio ihrer Pädagogik nicht anders als mit Sanktionen zu reagieren wussten. Sie haben der gelebten Demokratie in unseren Schulen und in unserem Land einen Bärendienst erwiesen. Der zuständige Staatssekretär hat zu diesem Thema immer nur die Schulordnung zitiert.
Er redet zwar von Pädagogik, tatsächlich klammert er sich aber an die Paragraphen der Schulordnung und an die Amtsautorität.
Herr Kollege Hofmann, ich könnte jetzt auf einige Aussagen eingehen, die Herr Staatsminister Dr. Beckstein vorhin abgelassen hat. Diese Aussagen waren ebenfalls hart an der Grenze. Ich möchte „dpa“ zitieren: „Die Strafen für Schüler, die während der Unterrichtszeit an Demonstrationen gegen den Irak-Krieg teilgenommen haben, werden nicht zurückgenommen, so Kultusstaatssekretär Karl Freller.“ Ich begrüße ausdrücklich, dass das Kultusministerium die Schulen gebeten hat, auf die Fragen und Ängste der Schülerinnen und Schüler im Zusammenhang mit dem Irak-Krieg einzugehen. Gäbe es an den Schulen mehr Möglichkeiten, Demokratie nicht nur als politische Bildung zu erfahren, sondern sie zu leben, wäre es gar nicht denkbar, dass Schülerinnen und Schüler für eine aktive Friedenshaltung mit Sanktionen aus der Schulordnung bedroht würden.
Mein Kollege Dr. Manfred Scholz hat in der Fragestunde zu diesem Thema hervorragende Formulierungen gefunden. Er hat gesagt, es war ein wunderbares Erlebnis für alle Menschen in unserem Land, die es mit der Demokratie und der Erziehung ernst nehmen, zu sehen, wie diese unsere Jugend in ihrem Engagement für eine friedliche Welt von selbst aktiv geworden ist. Dieses engagierte Handeln unserer Schuljugend zeigt, dass junge Leute sehr wohl für Politik zu haben sind, wenn die Demokratie in der Gesellschaft und vor allem in der Schule Handlungsräume erhält. Sie müssen etwas zu sagen haben und Handlungsfelder erhalten. Dafür wollen wir an unseren Schulen sorgen.
Die nach wie vor bestehende Zensur von Schülerzeitungen in Bayern ist ein negativer Mosaikstein des Schullebens. Sie ist eine Belastung und eine Bedrohung für die geistige Freiheit heranwachsender Staatsbürgerinnen und Staatsbürger.
Ich freue mich ausdrücklich über die politische Bildung, die an unseren Schulen derzeit betrieben wird. Allerdings ist das noch viel zu wenig, sowohl für das Fach als auch die Demokratie. In der Hauptschule wurde die politische Bildung in einem Kombifach untergebracht und damit praktisch verringert. In der Realschule sind für die politische Bildung nur in der 10. Jahrgangsstufe zwei Wochenstunden vorgesehen. Im Gymnasium wird dieses Fach in der 11. Jahrgangsstufe in zwei Wochenstunden erteilt. Eine weitergehende Auseinandersetzung mit diesem Fach in der Kollegstufe ist freiwillig.
Deshalb fordern wir mit diesem Antrag die Staatsregierung auf, in allen Schularten die politische Bildung zu verstärken. Dies soll insbesondere durch eine Erhöhung des Anteils in den Lehrplänen, durch eine stärkere Verankerung in den Stundentafeln und durch eine Überprüfung der bestehenden Lehrpläne im Hinblick auf ihre Stimmigkeit erfolgen. Wichtig ist vor allem, dass das
Wissen um den demokratischen Rechtsstaat, um seine Einrichtungen und um politische Abläufe sichergestellt wird.
Die internationalen politischen Aspekte müssen beleuchtet werden. Hier besteht eine große Aktualität. Die politische Bildung muss in allen Jahrgangsstufen der Sekundarstufe 1 sichergestellt werden. Wir wollen eine Verstärkung der Möglichkeiten des Erprobens und Erlebens der demokratischen Vollzüge in unseren Schulen für alle, die dort leben und arbeiten. Das sind die Eltern, die Gemeinden, die Lehrerinnen und Lehrer sowie die Schülerinnen und Schüler.
Wir wollen eine Verstärkung und Ergänzung auch in der Lehrerbildung und – das halte ich auch für sehr wichtig – eine aktuelle Verstärkung und Unterstützung von Forschungen in diesem Bereich.
Meine Damen und Herren, leider haben Sie sich in den Ausschussberatungen gegen diesen Antrag ausgesprochen. Jetzt haben Sie Gelegenheit, diese Sünde wieder gutzumachen. Eine abschließende Bemerkung noch: Das Androhen von Sanktionen in Schulen gegenüber sich demokratisch verhaltenden Schülerinnen und Schülern in Bayern haben eines deutlich gezeigt: Es fehlt in diesem Lande teilweise auch bei der politischen Führung an politischer Bildung.
Herr Staatsminister, bedeutet Ihre Antwort, dass das Finanzamt Coburg in dieser Sache falsch entschieden hat? Und wie erklären Sie sich eine solche Falschentscheidung eines in Zonenrand- und Grenzlandförderungsfragen sehr erfahrenen Finanzamtes?
Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! „Seit Beginn dieses Schuljahres reißen
die Hiobsbotschaften für alle Beamten und insbesondere für die Lehrer nicht mehr ab.“ Das ist kein Zitat von mir, sondern vom Bayerischen Philologenverband, der bestimmt nicht im Verdacht der SPD-Hörigkeit steht. Diesen Satz schrieb er in der Januarausgabe seiner Zeitschrift. Das ist heute die Realität. CSU-Abgeordnete haben bei einschlägigen Veranstaltungen der Besamtenorganisationen auf schwierige Fragen immer nur eine Antwort, nämlich das hohe Lied, die Litanei vom Freistaat Bayern als Hort des Berufsbeamtentums. Herr Kollege Prof. Eykmann, ich sage das nur deswegen, um auf Ihr Bibelzitat zurückzukommen. Sie haben gesagt, man solle nicht nur reden, um den Funktionären zu gefallen.
Für die betroffenen Lehrerinnen und Lehrer stellt sich die Lage inzwischen nämlich ganz anders dar. Sie fragen sich, was von den Sprüchen der Staatsregierung und der Mehrheitspartei noch übrig bleiben wird, wenn es so weitergeht. Wie sieht es denn in Wirklichkeit draußen an den Schulen aus? An den beruflichen Schulen Bayerns – wir haben es schon neulich dargestellt – verschärft sich die Personalsituation immer mehr, was aber schon seit Jahren absehbar war. Jetzt ist ein Notprogramm aufgelegt worden, um wenigstens die größten Mängel zu beseitigen. Jetzt wird nach dem Motto „training on the job“ gehandelt, und das für unsere Schülerinnen und Schüler. Dieses Handeln ist ein Beispiel für die konzeptlose, kurzsichtig angelegte Bildungspolitik in Bayern.
An den Realschulen gibt es zu wenig Lehrer und Schulräume. Man hat fast den Eindruck, dass das Kultusministerium von der Einführung der R 6 überrascht worden wäre. Darüber, dass sich immer weniger Abiturientinnen und Abiturienten für ein Lehramtsstudium interessieren, braucht man sich auch nicht mehr zu wundern. Die Arbeitssituation an den bayerischen Schulen wird für die Lehrerinnen und Lehrer zunehmend schwieriger. Unzufriedenheit, Stundenausfall und Auslesedruck kennzeichnen diese Situation. Die Verlängerung der Beförderungswartezeiten tut ein übriges, und die unstete Schulpolitik der Staatsregierung passt noch oben drauf. Die Einführung der R 6 gefährdet inzwischen vor allem im ländlichen Raum viele Hauptschulen. Klassen müssen zusammengelegt werden, das Angebot an Wahl- und Wahlpflichtfächern wird zusammengestrichen, und die Schulleiter und die Bürgermeister kämpfen gemeinsam um das Überleben ihrer Schulen. Deshalb braucht man sich nicht zu wundern, wenn das Interesse und die Motivation für den Lehrerberuf zurückgehen.
Die neueste Repressalie aus dem Kultusministerium möchte ich wörtlich zitieren:
Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus sieht aufgrund des Mangels an Fachlehrern und Hauptschullehrern sich gezwungen, neben der Aufhebung der arbeitsmarktpolitischen Beurlaubung auch die Antragsteilzeit einzuschränken. Es hat davon Abstand genommen, die Bewilligung von Antragsteilzeit generell auszuschließen.
Oh wie gnädig! So kann ich dazu nur sagen. Den betroffenen Lehrerinnen und Lehrern, die statt bisher 14 oder 15 Unterrichtsstunden jetzt plötzlich 22 Unterrichtsstunden halten müssen, hilft das wenig. Das ist eine massive Verschlechterung. Soviel nur als Beispiel zum Thema Vertrauensbruch.
Zu einer verlässlichen Bedarfsplanung und zum Einsatz der richtigen personalrechtlichen Instrumentarien an den Schulen hat es die Staatsregierung noch nie gebracht. Sie lebt immer nur von der Hand in den Mund, von einem Tag auf den anderen. Dass sie sich nach dem 12. Dezember noch einige kleine Veränderungen und Verbesserungen hat abringen lassen, gehört zur altbewährten Strategie der hin- und hergerissenen CSU-Abgeordneten, in deren Brust zwei Seelen wohnen: Die eine muss in München gehorchen, die andere darf zuhause das Lied vom braven Mann singen, der sich mit aller Macht gegen solche Verschlechterungen gestemmt hat und doch noch retten konnte, was zu retten war.
Es hat einige Übergangsregelungen gegeben, die ich gar nicht schlecht machen will. Sie helfen den Menschen, die sie noch in Anspruch nehmen können. Den meisten helfen sie aber nicht mehr, weil sie zu spät kommen. Alle die Menschen, die davon betroffen sind, haben aber in ihrer bisherigen Lebensplanung auf die Staatsregierung und deren Vorgaben vertraut. Sie alle haben nach dem Willen der CSU eine kalte Dusche bekommen. Das war ein krasser Vertrauensbruch.
Die bayerischen Beamtinnen und Beamten können künftig erst mit 64 Jahren in den Ruhestand treten. Das trifft auch viele ältere Lehrerinnen und Lehrer sehr hart. Auch die Altersermäßigung haben Sie gestrichen bzw. eingeschränkt. Am meisten ergrimmt die Beamtenschaft dabei die Tatsache, dass der Freistaat Bayern in vielen Fällen jetzt durch diese Streichungen Gehaltsbestandteile einspart, die er den Beamtinnen und Beamten vorher gar nicht gegeben hat. Es handelt sich nämlich um Gehaltsanteile, die von den arbeitenden Menschen im öffentlichen Dienst selbst finanziert werden mussten. Trotzdem werden diese Gehaltsbestandteile jetzt auch noch gestrichen. Allein an den Gymnasien entspricht die eingesparte Summe 500 Beförderungsstellen.
Im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes haben wir uns darum bemüht, das Burn-Out-Syndrom zu bekämpfen. Sie schicken diese Menschen gezielt in den Burn-Out.
Der Freistaat stellt sich immer als die Insel der Seeligen im öffentlichen Dienst dar. Jetzt hat die Verschlechterung ein Ausmaß erreicht, bei dem wir vor allem befürchten müssen, dass das hohe Engagement und die Motivation der Menschen im öffentlichen Dienst vor die Hunde gehen werden. Das wäre das Schlimmste. Sie aber nehmen das bewusst in Kauf.
Herr Staatsminister, in welcher Höhe sind für die Leistungen der Beratungsagentur McKinsey im Zusammenhang mit der Erstellung und Verarbeitung des Zehn-Punkte-Programms zur Förderung der Wirtschaftsentwicklung in Bayern Kosten angefallen und noch vorgesehen? In welchem finanziellen Umfang sind darin auch Berichterstattungen außerhalb des Ministerrates vorgesehen?
Herr Staatsminister, welche Konsequenzen zieht die Staatsregierung aus diesem Gutach
ten, nachdem McKinsey eine sehr kritische Beurteilung der Politik der Staatsregierung vorgenommen und vor allem extreme regionale Disparitäten aufgezeigt hat?
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Herr Staatsminister.
Herr Staatsminister, beabsichtigt die Staatsregierung auch, dieses Papier den Mitgliedern des Landtags offiziell zur Verfügung zu stellen?
Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Eine Bemerkung gleich vorweg: Für den Fall, dass ich das Kultusministerium oder dessen Leitung ansprechen sollte, mache ich das wohlwissend, dass sowohl die Frau Kultusministerin als auch der Herr Staatssekretär nicht hier sein können. Das ist so akzeptiert und abgesprochen. Aber es könnte sein, dass ich sie doch direkt ansprechen muss. Das wäre dann keine Kritik an ihrer Abwesenheit, sondern eine Kritik an dem, was sie getan bzw. in diesem Fall nicht getan haben.
Werte Kolleginnen und Kollegen, die Behandlung des schwierigen Problems der Gewinnung und Sicherung junger Lehrkräfte für unsere beruflichen Schulen in Fächern mit Nachwuchsmangel und der Gewährung von Anwärtersonderzuschlägen ist wieder einmal ein Beispiel für die Art und Weise, wie die Staatsregierung versucht, mit diesem Parlament umzugehen. Am 22. Oktober und am 5. November 2002 hat sich der Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes ausführlich mit Anträgen aller drei Fraktionen zu dieser Problematik befasst. Diese Anträge liegen heute auch vor. Ich kann nur sagen, alle Mitglieder des Ausschusses haben sich in dieser Sache redlich bemüht. Auslöser der Anträge war der an beruflichen Schulen besonders eklatante Nachwuchsmangel. Dieser war zwar lange vorausprognostiziert worden, aber die Staatsregierung hat es trotz aller Warnungen versäumt, rechtzeitig entgegenzusteuern. Darin, dass auf diesem Gebiet massiver Lehrermangel herrscht, waren sich alle Fraktionen im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes einig.
Wie sieht die Entwicklung aus? – Bereits in den Jahren 2003 und 2004 treten 23% der Lehrkräfte an beruflichen
Schulen in den Ruhestand. Bis zum Jahr 2010 werden es 50% sein. Der Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes hat sich in einer sehr intensiven und engagierten Diskussion darum bemüht, die durch den Bundesgesetzgeber geschaffene Möglichkeit der Gewährung von Sonderzuschlägen für Lehramtsanwärter und Referendare für Bayern zu nutzen. Kollege Nöth hat dabei auf die Bereiche verwiesen, in denen es den größten Nachwuchsmangel gibt. Das sind im beruflichen Schulwesen die Fächer Wirtschaftswissenschaften, Metalltechnik, Elektrotechnik und Ernährungswissenschaften. Er hat eben auch beantragt, dass Anwärtersonderzuschläge, beginnend mit dem Schuljahr 2003/2004, eingeführt werden sollten.
Der Lehrermangel, der Voraussetzung für die Gewährung von Anwärtersonderzuschlägen ist, wurde am 22. Oktober 2002 durch die Vertreter der Staatsregierung bestätigt. Der Vertreter bzw. die Vertreterin der Staatsregierung haben im Ausschuss ausgeführt, dass in den Fachrichtungen, welche ich gerade genannt habe, ein Mangel vorhanden sei, weshalb ein Anwärtersonderzuschlag gewährt werden sollte. Am 22. Oktober 2002 wurde das erklärt. Der Vertreter des Finanzministeriums hat dargelegt, dass ein Anwärtersonderzuschlag nur in den Fachrichtungen gewährt werden könne, in denen ein Mangel bestehe. Nur dort sei es möglich, Anwärtersonderzuschläge zu gewähren. Vom Kultusministerium sei für die vier genannten Fachrichtungen ein Mangel geltend gemacht worden.
Unterschiedliche Auffassungen gab es im Ausschuss nur über die Höhe der Anwärtersonderzuschläge und über die Frage, ob die Studienreferendare im zweiten Jahr ausgeklammert werden sollten oder nicht.
Was aber geschah dann am 27.November im Haushaltsausschuss? Nachdem sich der Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes am 22. Oktober und am 6. November, also zweimal damit befasst hatte, hat Staatsministerin Monika Hohlmeier am 27. November im Haushaltsausschuss erläutert, durch die veränderte Arbeitsmarktsituation habe sich eine deutliche Verbesserung ergeben. Weniger Kandidaten würden eine Tätigkeit in der freien Wirtschaft vorziehen, und deshalb sei es nicht notwendig, zu dieser Maßnahme zu greifen.
Der gleiche Vertreter des Finanzministeriums wie im ÖD hat dann erläutert, besoldungsrechtlich sei zur Gewährung von Anwärtersonderzuschlägen ein erheblicher Mangel an qualifizierten Bewerbern gefordert. Das bedeute, dass die vorhandenen Stellen nicht mehr zu besetzen seien. Eine solche Situation sei nach Aussagen des Kultusministeriums derzeit nicht gegeben – dies war einige Wochen später. Deswegen hat die Frau Staatsministerin ausgeführt, zum gegenwärtigen Zeitpunkt sei es aus ihrer Sicht eher problematisch, die Zuschläge zu gewähren, da von einem Mangel nicht gesprochen werden könne. Dazu kann ich eigentlich nur sagen: Halleluja, was kümmert offenbar die Staatsregierung ihr Geschwätz von gestern?
Herr Finanzminister hat am 2. Februar Herrn Landtagspräsidenten einen Bericht zukommen lassen, den wir vor kurzem erhalten haben. Nach diesem Bericht habe sich die Situation nach Auskunft des Kultusministeriums so verändert, dass derzeit in diesen Bereichen nicht mehr von einem Mangel auszugehen sei. Ich verweise ausdrücklich auf diesen Bericht. In diesen Fachrichtungen hätten im September 2002 insgesamt 390 Anwärter den Vorbereitungsdienst angetreten. Ich stelle fest: Diese Situation war Anfang September gegeben; da begann das Schuljahr. Am 22. Oktober des gleichen Jahres hat das Kultusministerium in Übereinstimmung mit dem Finanzministerium im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes das Gegenteil behauptet. Das ist für mich eine Verhöhnung dieses Parlaments.
Außerdem zweifle ich massiv an, dass diese Aussage wirklich stimmt; denn das, was wir von den Schulen und von den Lehrerverbänden erfahren, beweist genau das Gegenteil. Man muss sehr deutlich sagen: Die Zirkusnummer um den Lehrermangel an beruflichen Schulen macht der Kultusministerin so leicht keiner nach. Das war ein Salto vorwärts mit anschließendem Salto rückwärts; und weil das Ganze so schön war, hat man es noch einmal aufgeführt.
Seine Krönung erfährt das Ganze dadurch, dass das Kultusministerium und die CSU-Fraktion im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes noch vor etwa drei Jahren eine hohe Zahl von Petitionen – nach meiner Kenntnis waren es über 80 – von fertig ausgebildeten Berufsschullehrerinnen und -lehrern aus genau diesen Mangelbereichen abgelehnt hat, vor allen Dingen aus dem Metall- und Elektrobereich. Diese Leute hatte man vorher geworben, war dann aber nicht bereit, sie zu übernehmen. Wir haben damals deutlich darauf hingewiesen, dass Lehrermangel ansteht, dass er eigentlich bereits vorhanden ist; im beruflichen Schulwesen war er absehbar. Wir haben dringend eine Übernahme gefordert. Das hat niemanden von der Regierungspartei und aus dem Ministerium interessiert.
Völlig an seinem Verstand – eigentlich muss man sagen: an der Politik des Kultusministeriums – könnte man zweifeln, wenn man nachliest, was am 20. Juni 2001 im Hochschulausschuss abgelaufen ist. Dort wurde nämlich ein Maßnahmenkatalog des Kultusministeriums mit zeitlich befristeten Notmaßnahmen zur Gewinnung von Lehrernachwuchs im Berufsschulwesen beraten.
Damals hat der Vertreter des Kultusministeriums ausgeführt, in den vergangenen drei Jahren habe sich beim Lehrernachwuchs für das Berufsschulwesen ein atemberaubender Paradigmenwechsel ergeben. Während man noch einige Jahre vorher überzählige Lehrer gehabt habe, wisse man nun nicht mehr, wo die Lehrer herkämen. Er hat dann auch noch darauf hingewiesen, dass das Ministerium damals über den Bedarf hinaus einge
stellt hätte. Das ist für mich die größte Unverfrorenheit, die ich in vielen Jahren im Landtag erlebt habe.
Wenn man die geschilderten Vorgänge exemplarisch zusammenfasst, ist man gezwungen festzustellen: Das Kultusministerium ist weniger denn je in der Lage, sinnvolle Lehrerpolitik zu betreiben. Es war bis heute nicht in der Lage, eine mit Blick auf die Schülerzahlen, die Geburtenzahlen, die Übertrittszahlen und andere Paradigmen auch nur einigermaßen vernünftig vorausschauende Personalbedarfsplanung für den Bildungssektor zu betreiben. Stattdessen erleben wir Pfauenräder über die Tabellenführung in der Zweiten Pisa-Liga. Das hilft unseren Schulen wahrhaftig nicht weiter.
Das hilft vor allen Dingen unseren Schülerinnen und Schülern an den beruflichen Schulen nicht weiter. Es verhilft ihnen nicht zur bestmöglichen Förderung, da dazu eine gewisse Zahl an Lehrerinnen und Lehrern notwendig ist.
Das Kultusministerium hat sich damit an Konzeptionslosigkeit selbst überboten. Was gilt denn nun eigentlich? Haben wir einen gravierenden Lehrermangel bei den Metall- und Elektroberufen und bei anderen Berufen oder haben wir ihn nicht? – Im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes wurde gesagt: Wir brauchen Lehrerinnen und Lehrer. Im Hochschulausschuss wurden Notmaßnahmen dargestellt. Diese Notmaßnahmen gingen so weit, dass man Ingenieure sofort im Unterricht eingesetzt hat, nach dem Motto: training on the job. Das heißt, Schulunerfahrene, die nichts weiter als ihr Praxiswissen mitbrachten, wurden nach dem Motto „Das bisschen Schule lernt sich von allein, sagt KM“ auf Schülerinnen und Schüler losgelassen.
Im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes wurde dann wiederum gravierender Lehrermangel festgestellt. Finanzielle Anreize, gemeinsame Beschlüsse, all das wurde intensiv miteinander diskutiert, und dann kommt die Frau Kultusministerin höchstpersönlich und schmeißt das Ganze wieder über den Haufen – natürlich nicht im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes oder im Bildungsausschuss, sondern im Haushaltsausschuss. Da hieß es dann: Ätsch, alles war für die Katz‚. Ich frage mich wirklich: Das soll Schulpolitik sein? Das soll Personalpolitik sein in Verantwortung gegenüber unseren jungen Menschen? – Die Plan- und Kopflosigkeit auf dem Rücken unserer Schulen ist nicht zu überbieten.
Damit hat die Führung des Kultusministeriums wirklich Überblick und Führungsstärke bewiesen. Wir dürfen da schon bescheiden fragen: Was gilt denn nun eigentlich heute amtlich? Das müssen wir wissen, damit wir wenigstens morgen wissen, was übermorgen schon wieder nicht mehr gültig ist.
Ja, dieses Schreiben ist eines. Es geht einmal vorwärts, einmal rückwärts. Die Unverschämtheit war, dass dies im September bekannt war. Im September hat man 390 Anwärter eingestellt, während wir Ende Oktober und Anfang November im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes noch darüber diskutiert haben, ob man zur Gewinnung dieser Leute finanzielle Anreize schafft. Das ist eine Verhöhnung des Parlaments.
Nach meiner Meinung kann man als Fazit feststellen, dass die Bestandskräftigkeit der Erkenntnisgrundlagen des Kultusministeriums zeitlich gesehen der Halbwertszeit einer Stubenfliege entspricht.
Das, was das Kultusministerium dargeboten hat, möchte ich in der modernen Sprache des Ministeriums ausdrücken. Zur Zeit ist da vor allem der Begriff „Modus“ sehr beliebt. Was da abgelaufen ist, war bestenfalls „Modus Aktion Nichts“ oder „Modus Ich weiß nichts“; man könnte auch sagen „Modus pipifax“
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Das Wort hat Herr Nöth.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Namens meiner Fraktion beantrage ich für unseren Antrag namentliche Abstimmung.
Am 25. Februar dieses Jahres jährt sich der Reichsdeputationsabschluss zum 200. Mal. Politisch ist das kein Thema mehr; wir Franken sind ein integrierter Bestandteil Bayerns.
Kulturell sind aber noch viele Wunden offen. Darum geht es heute.
Das Ministerium für Kunst umschreibt die Verschleppung von Kunstwerken in der Zeit der Säkularisation nach München vornehm als Verbringung. Die Liste der damals aus fränkischen Archiven, Klöstern, Residenzen, Rathäusern und Kirchen verschleppten Kunst- und Kulturgüter ist von enormer Länge. Allein aus dem Bamberger Domschatz waren es 15 Kisten und 12 Zentner Gold und Silber. Würzburg, Bamberg, Bayreuth, Weißenburg, Ebrach, Langheim, Eichstätt, Aschaffenburg, Hof, Nürnberg, Miltenberg – man könnte die Reihe fortsetzen.
Die Liste ist lang. Allein mit den Werken Dürers oder Grünewalds könnte man zwei eigene großartige fränkische Museen einrichten. Die Zahl der Gemälde wird auf 1500 beziffert. Alle Urkunden aus der Zeit von vor 1400 wurden nach München geschafft. Die Aufforderung an die Staatsregierung, ein Konzept vorzulegen, wertvolle Kulturgüter, ausgewählte Stücke von entscheidender Bedeutung für Franken, dorthin zurückzuführen, ist äußerst bescheiden.
Das Perikopenbuch von Kaiser Heinrich II., das er der Domkirche von Bamberg auf ewige Zeiten vermacht hat – das jetzt in München ist –, die Bamberger Heinrichsund Kunigundenkrone, das Würzburger Herzogschwert, Dürers Vier Apostel, – das sind nur einige bedeutende Kunstwerke. Sie könnten wenigstens ein bisschen dazu beitragen, die Unterschiede in Bayern auszugleichen.
Herr Kollege Herrmann, es ist sehr gnädig, dass Sie inzwischen für die Rückkehr der fränkischen Kunstwerke sind, dass Sie Ihr Herz entdeckt haben, nachdem ich noch vor kurzem im Ausschuss für Hochschule, For
schung und Kultur als Dünnbrettbohrer beschimpft und aufgefordert wurde, mich für diese Forderung zu schämen. Es ist schon erstaunlich, welchen Sinneswandel Sie vollziehen.
Herr Kollege Herrmann, es ist aber erfreulich, dass sich etwas tut. Sie erlauben so großherzig, dass die Kunigundenkrone wieder nach Bamberg am Main zurückkehrt: Bamberg und Erlangen liegen beide im Regnitztal. Dort möchten wir eigentlich auch bleiben. Laut Pressemeldungen haben Sie von „Bamberg am Main“ gesprochen. Das ist offenbar eine Spätfolge früher Pisa-Schädigung, die bei Ihnen vorliegt, zumindest was das Geografische betrifft.
Das haben alle Zeitungen so berichtet; dann ist das auch so gesagt worden.
Der vorliegende Antrag der CSU ist wahrlich ein Großraumantrag, der vieles verspricht, nichts halten will, ein riesiger Fesselballon, den Sie steigen lassen und der wie alle Fesselballone mit heißer Luft gefüllt ist.
München hat alles in kultureller Überfülle; das Meiste verstaubt ungesehen. Zwei Drittel aller Kunstschätze im Land Bayern sind in Kisten verpackt und befinden sich in Kellern. Wir Franken wollen nichts anderes, als das, was uns kulturell gehört. Es geht nicht um Eigentumsveränderungen – es wurden rechtliche Probleme angesprochen –, es geht um Ortsveränderungen. Die Landesausstellungen sind der Beweis dafür, dass das möglich ist. Wir wollen, dass diese identitätsstiftenden Kunstwerke auf Dauer nach Franken kommen. Ich bewundere in diesem Zusammenhang diejenigen, die 1803 – vor 200 Jahren – so intelligent waren, diese Originale nach München zu bringen, in der weisen Voraussicht, dass man im Jahr 2003 nur in München konservatorisch und auch sonst richtig mit ihnen umgehen könnte.
In München gibt es genug, wir brauchen mehr in der angestammten fränkischen Umgebung. Der nicht mehr überschaubare kulturelle Dukatenberg des bayerischen „Dagobert Duck“ ist so groß, dass man in München nicht mehr mit dem Zählen der Kulturstücke nachkommt.
Da jemand mit der Formulierung dahergekommen ist, was sich in der Münchner Schatzkammer befinde, sei kulturell zusammengewachsen, das sei das Zeugnis der Sammlungstätigkeit des Hauses Wittelsbach, möchte ich nur ein Zitat bringen:
Durch die übereilten Säkularisationen, die Kurbayern entsprechend der Befugnisse des Reichsdeputationsabschlusses sowohl in den Stammlanden
Schwaben zum Beispiel –
wie in den neuen Provinzen vornahm, wurde unter der Bevölkerung sehr viel böses Blut und äußerste, noch lange andauernde Empörung gegen München hervorgerufen.
So steht es in Spindlers „Handbuch der Bayerischen Geschichte“ – so viel zur Sammlungstätigkeit des Hauses Wittelsbach. Wir wollen nichts anderes als das, was uns kulturell gehört. Was ich hier fordere, ist ausschließlich kultureller Natur. Ich sage das ausdrücklich.
Zum Abschluss noch eines: Ich möchte Ministerpräsident Stoiber nicht hören, wenn man in gleichem Umfang bayerisches Kulturgut nach Berlin verschleppt hätte.
Herr Staatsminister, nachdem laut Presseberichterstattung vom 21.01.dieses Jahres im „Fränkischen Tag“ die oberfränkischen Notärzte davor warnen, dass die flächendeckende Notarztversorgung in Oberfranken vor allem in ländlichen Gebieten erheblich gefährdet sei und an 6 von 16 Standorten bereits jetzt kein durchgängiger Dienstplan mehr erstellt werden könne, frage ich die Staatsregierung, mit welchen Maßnahmen sie die notärztliche Versorgung für die Bevölkerung in Oberfranken in dieser Situation aktuell sicherstellen und wie sie diese langfristig gewährleisten will.
Die jetzige Konstruktion ist eine subsidiäre Konstruktion, wie wir sie eigentlich auch wollen. Sehen Sie die Grundlagen für den Erhalt dieser Konstruktion gegeben, oder muss man auch überlegen, ob andere Partner ins Boot genommen werden müssen? Denn es geht letztlich um die Bevölkerung. Den Menschen ist es egal, wer ihnen hilft. Entscheidend ist, dass die Notarztversorgung immer gewährleistet ist.
Herr Staatsminister! In welchem Umfang wurden in den letzten fünf Jahren von den einzelnen Landeshäfen Gewinne erwirtschaftet und Gewerbesteuern entrichtet?
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Herr Staatsminister.
Herr Staatsminister, Sie haben dargestellt, dass die übrigen Landeshäfen offiziell keine Gewinne machen dürfen, trotzdem werden Gelder erwirtschaftet. In der Bekanntmachung über die Bayerische Landeshafenverwaltung gibt es den Passus zur Verwendung der Mehrerträge mit dem Ziel der Senkung der Entgelte. Ist das in den letzten Jahren in einem der Häfen geschehen, oder war das bisher nicht möglich?
In letzter Zeit ist offenbar keine Senkung der Benutzergebühren vorgenommen worden, ist das richtig?
Frau Staatsministerin, da nach einem Bericht in der „Nürnberger Zeitung“ vom 23.10.2002 die Krankenkassen bei der Genehmigung von Einsätzen einer Familienpflegerin, die einspringt, wenn Mütter wegen Krankheit über längere Zeit ausfallen, immer sparsamer bei der Genehmigung solcher Einsätze werden bzw. versuchen, sich dieser Aufgabe ganz zu entledigen, frage ich die Staatsregierung, durch welche Maßnahmen sie gedenkt, den Einsatz dieser für betroffene Familien im wahrsten Sinne des Wortes notwendigen Dienste und eine kostendeckende Führung durch die Träger sicherzustellen, die in anderen Ländern offenbar durch familienfreundlichere Regelungen – nicht Regierungen, das ist ein Mißverständnis; denn ich möchte keine Grundsatzdiskussion über die Familienfreundlichkeit von Regierungen führen – gewährleistet sind, und damit die Familienpflege als eine der wenigen konkreten Hilfestellungen im Notfall zu erhalten.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Frau Staatsministerin, bitte.
Frau Ministerin, wie stehen Sie dazu, dass laut diesem Bericht die Kassen immer mehr dahin ausweichen, was offenbar mit dem Genehmigungs- und Gestaltungsspielraum der Kassen zusammenhängt, weniger gut qualifizierte Kräfte zu empfehlen oder nur diese zu genehmigen? Das ist nicht im Sinne einer echten Familienhilfe.
Die Antwort hat sich auf den Leistungszeitraum bezogen, nicht jedoch auf die Qualität derjenigen, die eingesetzt werden. Wie groß ist dort der Spielraum, und inwieweit ist es aus Ihrer Sicht akzeptabel, dass weniger gut ausgebildete Familienpflegerinnen zum Einsatz kommen? Das Problem besteht darin, dass das Gesetz von „Haushaltshilfe“ und nicht von „Familienpflegerin“ oder ähnlichem spricht.
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Ein Blick auf die aktuelle Situation unserer Lehrkräfte in Bayern: Wenn alle Mitglieder dieses Hohen Hauses aus dem Lehrberuf kämen, dann wären nicht weniger als 60 von den 90 Mitgliedern des Landtages, die über 56 Jahre alt sind, aus gesundheitlichen Gründen vom Amtsarzt bereits in den Ruhestand versetzt worden. 60 Abgeordnete aus unseren Reihen dürften also keinen Dienst mehr leisten, weil sie aus gesundheitlichen Gründen hätten frühpensioniert werden müssen. Ich sage das, um die Relationen deutlich zu machen: Durchschnittsalter: 57, zwei Drittel frühpensioniert. Das ist eine erschreckende Zahl. Jeder kann sich das für uns ausmalen. – Die Vorstellung, dass hier nur Lehrer säßen, ist etwas anderes.
Wir haben die Anträge heute auf die Tagesordnung setzen lassen, weil wir diese Entwicklung diskutieren und weil wir bewusst gegensteuern wollen. Man kann es einfach nicht mehr hinnehmen, wenn jede zweite Lehrkraft, die in Bayern frühpensioniert werden muss, psychische Erkrankungen, depressive Störungen oder das Burnout-Syndrom aufweist. Unser gemeinsames Ziel muss es sein, die Gesundheit und die Arbeitskraft unserer erfahrenen Lehrerinnen und Lehrer zu erhalten.
Ich bedanke mich ausdrücklich beim Kollegen Dr. Eykmann, dass wir uns im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes gemeinsam mit dieser Problematik befasst haben. Einen Bericht der Staatsregierung haben wir bereits gehört. Der Ausschuss wird weitere Berichte zu Verbesserungsversuchen der Staatsregierung entgegennehmen. Aber unserer Meinung nach muss viel umfassender angesetzt werden, als dies die Staatsregierung im Ausschuss dargestellt hat.
Wir fordern in den Anträgen, dass zur Erhaltung der Gesundheit und Dienstfähigkeit der staatlichen Lehrkräfte gezielt Präventions- und Rehabilitationsprogramme entwickelt werden, dass die Belastung der Lehrkräfte reduziert wird, und zwar einfach dadurch, dass mehr Lehrkräfte eingestellt werden, dass die Klassenhöchststärken abgesenkt werden, dass Anrechnungsstunden für besondere Belastungen geschaffen werden bzw. deren Zahl erhöht wird. – Einige ganz wenige gibt es zurzeit bereits. – Wir fordern, dass die verpflichtenden Arbeitszeitkonten gestrichen werden. Die Einführung dieser Arbeitszeitkonten ist sehr negativ zu beurteilen. Wir fordern, dass für die Grund-, Hauptund Förderschulen, die die stärksten Belastungen und auch die höchsten Krankheitszahlen aufweisen, ein Stufenplan zur schrittweisen Verringerung der Unterrichtspflichtzeit entwickelt wird. Ebenso fordern wir mobile Reserven für alle Schularten. In den Grund-, Haupt- und Förderschulen haben sich diese bestens bewährt. Wir fordern auch Schulsozialarbeit. Diese Forderung wurde hier schon oft erhoben.
Werte Kolleginnen und Kollegen, wir reden hier über Krankheitsbilder, die in hoher Zahl im Zusammenhang mit Dauerbelastungen im Lehrberuf, im Arbeitsfeld Schule entstanden sind und entstehen, und zwar durch negative Bedingungen. Diese Bedingungen haben sich nicht verbessert, sondern verschlechtert. Die genannten Krankheiten sind auch keine Berufsanfängerkrankheiten. Deswegen ist es aus meiner Sicht fast naiv, wenn als Vorbeugungsmaßnahme vom Kultusministerium angeführt wird, man werde junge Lehrerinnen und Lehrer vor der Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit künftig noch genauer vom medizinischen Dienst untersuchen lassen. Herr Staatssekretär Freller, ich würde vorschlagen: Verwenden Sie diese Kraft lieber dafür, die ungünstigen pädagogischen und personellen Bedingungen im Arbeitsfeld Schule einmal genauer untersuchen zu lassen.
Es gibt eine Reihe von Studien aus der letzten Zeit, unter anderem auch die immer wieder zitierte Erlanger Studie. Diese hat sehr deutlich gemacht, dass die Situation erschreckend ist. Das, was Herr Dr. Weber und seine Kollegen dargestellt haben, kann man nicht einfach vom Tisch wischen. Das muss uns alle erschrecken. Er hat in seinen Untersuchungen festgestellt, dass 5540 Lehrerinnen und Lehrer vorzeitig aus dem Schuldienst ausscheiden müssten und dass sie vor allen Dingen aufgrund psychischer und psychosomatischer Erkrankungen nicht mehr in der Lage sind, ihren Dienst auszuüben. Dies kann man nicht ignorieren. Erschöpfungs-, Burn-outSyndrom, Depressionen, auch körperliche Leiden wie Muskel-, Skelett- und Herz-Kreislauf-Erkrankungen werden genannt, und das in einem Alter, in dem man in der Lage sein sollte, sehr gut und noch sehr lange Dienst in der Schule zu leisten. – Herr Dr. Weber ist übrigens bei seinen Untersuchungen sogar auf ein Durchschnittsalter von 54 gekommen. Das muss uns erschrecken.
Dies ist nicht die einzige uns vorliegende Untersuchung. Es gibt eine Reihe von Untersuchungen. Ich will nicht weiter zitieren. Bestätigt wurde das hier Gesagte letztlich auch vom Vertreter des Kultusministeriums: 67% sind vorzeitig wegen Dienstunfähigkeit pensioniert. Nur noch ganze 12% der Lehrerinnen und Lehrer erreichen die Altersgrenze von 65 Jahren. Das Durchschnittsalter beträgt 57 Jahre. Deswegen vorhin meine Berechnung.
Bezeichnend ist – das muss man kritisch anmerken –, dass sich der oberste Dienstherr – das Kultusministerium, die Frau Kultusministerin – dieses Problems von selbst nur ganz bescheiden und halbherzig angenommen hat. Vor allen Dingen war es der Leidensdruck der Betroffenen selber, der Lehrerinnen und Lehrer, der Lehrerverbände, der das Ganze in die Öffentlichkeit gebracht hat. Am stärksten ist dieser Leidensdruck – das verwundert auch nicht – angesichts der höchsten Unterrichtsverpflichtungen und angesichts der heterogenen Schülerschaft in der Grund- und Hauptschule und vor allen Dingen auch bei den Schulleiterinnen und Schulleitern der Grund- und Hauptschulen, die nach wie vor als Lehrkräfte eingesetzt und über Gebühr belastet werden, im Gegensatz zu Schulleiterinnen und Schulleitern anderer Schularten.
Die Ergebnisse der Untersuchungen haben in der Öffentlichkeit für Schlagzeilen gesorgt. Für diejenigen, die sich auskennen, haben sie eigentlich nur das bestätigt, was wir schon immer wussten: Die Lehrkräfte sind in hohem Maße physisch und psychisch belastet. Die zentralen Ursachen hierfür liegen darin, dass die Anforderungen an die Lehrerinnen und Lehrer hinsichtlich dessen, was Schule leisten soll, permanent gestiegen sind. Hinzu kamen gleichzeitige Verschlechterungen der Bedingungen: hohe Schülerzahlen, nachlassendes Erziehungsvermögen, hohe Unterrichtsverpflichtungen, 40-Stunden-Woche, Zwangsarbeitskonto und anderes.
Das ist also nichts Neues. Das muss man sehr deutlich sagen. Der Oberste Rechnungshof hat bereits Anfang der Neunzigerjahre für die Beamten allgemein mehrfach auf diese Entwicklung hingewiesen. Was die Schulen angeht, haben wir durch eine Reihe von Anfragen immer wieder hierauf aufmerksam gemacht. Zuletzt gab es hierzu im Jahre 1996 einen Bericht. Leider ist aus dem, was die Ministerien darin dargestellt haben, nicht viel entstanden.
Das Kultusministerium hat damals unter anderem erklärt: „Für den besonders hohen Anteil der vorzeitigen Ruhestandsversetzungen wegen Dienstunfähigkeit im Volksschulsektor liegen keine verwertbaren Eckdaten vor.“ Man hat nur Vermutungen angestellt. Leider hat man es bis heute nicht für nötig gehalten, das Ganze von sich aus einmal näher untersuchen zu lassen.
Eine der Abhilfen, die man damals erwähnt hat, waren umfangreiche Seminare mit Berufshilfen für Lehrkräfte, darunter auch spezielle Seminare zum Burn-out-Syndrom. Wenn ich davon ausgehe, dass wir in Bayern 100000 Lehrkräfte haben und im Rahmen der Dillinger Lehrerfortbildung fünf, sechs oder vielleicht zehn Seminare angeboten werden können, dann erreichen diese Angebote 150, bestenfalls 250 Lehrkräfte. Wenn man das in Relation zu der genannten hohen Zahl setzt, dann sieht man sehr schnell, wie bescheiden das Ganze ist.
Damals hat das Kultusministerium auch noch gesagt – und das ist für mich eigentlich jämmerlich –: „Ein Ausbau dieses Systems berufsbegleitender Hilfen wäre jedoch mit erheblichen Kosten verbunden.“ Deswegen hat man nichts getan, und das ist sehr bedauerlich.
Wer dieses Problem ernsthaft angehen will – und unsere Anträge weisen in die richtige Richtung –, der muss sich mit den Ursachen auseinander setzen. Leider habe ich aus vielen Gesprächen mit betroffenen Lehrkräften, Kolleginnen und Kollegen, die zum Teil mit mir im Schuldienst begonnen haben, immer mehr erfahren müssen, dass die Kraft bei vielen nachlässt, dass viele einfach nicht mehr können, und darunter sind auch viele, von denen ich das nie und nimmer erwartet hätte. Viele fühlen sich im Stich gelassen, bei vielen summiert sich das mit der Zahl der Berufsjahre. Deswegen hilft es nichts, Anfänger genauer zu untersuchen. Immer mehr schaffen es ganz einfach nicht mehr, viele steigen innerlich aus und melden sich ab, und oft genug sind das die besten, die engagiertesten Lehrkräfte, die resignieren und ihre
Kräfte einfach nicht mehr genügend für die Schule einsetzen können.
Deswegen auch haben wir im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes deutlich gemacht, dass die Maßnahmen nur zum Teil zielführend sind. Die Lösung kann letztlich nicht darin bestehen, die „Reparaturdienste“ auszubauen, beispielsweise, indem man den Schulpsychologen, die für die Schülerinnen und Schüler da sind, auch noch den Auftrag erteilt, Lehrkräfte mit zu betreuen.
Die Lösung muss grundsätzlich in einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Lehrkräften, einer Verbesserung der Gesamtbedingungen von Schule bestehen. Dass aber in einer solchen Situation eine Gruppe von CSU-Abgeordneten einen Antrag einbringt mit dem Titel „Stärkung der Unterrichtsversorgung an den bayerischen Schulen“, in dem gefordert wird, dass die Bereitschaft zur Abhaltung von mehr Unterricht geweckt werden soll, also zu Überstunden, und weiterhin, dass Teilzeitangebote abgebaut werden sollen, ist für mich aberwitzig.
Dieser Antrag zeigt sehr deutlich, dass die Antragsteller entweder keine Ahnung von der Schulwirklichkeit haben oder dass es ihnen egal ist, was mit den Lehrkräften passiert.
Und da will man schnell den Jungen, die noch gesund, die noch voll einsatzbereit sind, Überstunden aufhalsen, um sie möglichst auch noch rasch vorzeitig zu verschleißen.
Wer auf Teilzeit geht, weiß, warum er auf Teilzeit geht. Dem das wieder zu verwehren, halte ich für unmöglich. Was man hier vor hat, ist wirklich ein jämmerliches Unterfangen.
Das ist jämmerlich. Das ist entgegen dem, was ein Dienstherr an Fürsorge für seine Lehrerinnen und Lehrer eigentlich tun müsste.
Werte Kolleginnen und Kollegen, die wachsende Zahl von kranken und dienstunfähigen Lehrerinnen und Lehrer einerseits und eine immer größer werdende Zahl von Schülerinnen und Schülern mit Lern- und Verhaltensproblemen andererseits zeigen mehr als deutlich, dass unsere Schule als Ganzes krank zu werden droht, wenn sie nicht schon krank ist.
Deshalb muss unsere Schule anders werden. Sie muss besser werden. Wir brauchen endlich – und jetzt komme
ich auf unser Thema von gestern zurück – genügend Ganztagsschulen, wir brauchen eine andere Lehrerbildung für ein gewandeltes Verständnis von Schule und Unterricht, für ein gewandeltes Verständnis von der Lehrerrolle in einer weltoffenen Informationsgesellschaft. Wir brauchen ein hohes Maß an Selbstständigkeit in Bezug auf Lernen und Leben in Schulen, auf die Organisation, auf die Abläufe und die Rhythmisierung des schulischen Geschehens. Lehrpläne müssen selbstständiger gestaltet werden können. Wir brauchen kleinere Klassen. Und dann wird es auch wieder weniger Lehrkräfte geben, die nicht mehr in der Lage sind durchzuhalten, dann werden endlich wieder die Lehrerinnen und Lehrern ihre Kräfte voll für ihre Schülerinnen und Schüler einsetzen können – in einer neuen, in einer besseren Schule. Wir fordern Sie auf, da mitzuziehen.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Das Wort hat Herr Dr. Waschler.(Zuruf von der CSU: Wasch ihnen den Kopf! – Allgemeine Unruhe)
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich bedanke mich für die guten Wünsche, Herr Kollege von Rotenhan.
1998 hat Herr Staatsminister Zehetmair verkündet, er werde ein Hochschulgesetz vorlegen, dass es kracht. Wir haben auch die Weiterbildung als wesentlichen neuen Schwerpunkt der Hochschulen beschlossen, aber
für diesen Bereich kann ich nicht feststellen, dass es gekracht hat. Aber stinken tut es trotzdem.
Dazu muss man einiges sagen. Es liegt uns jetzt ein Gesetzentwurf vor, der von drei Kollegen, nämlich Dr. Wilhelm, Dr. Spaenle und Dr. Eykmann eingebracht ist, nicht von der CSU-Fraktion und auch nicht von der Staatsregierung. Das lässt Rückschlüsse zu. In der Problembeschreibung heißt es:
Die derzeit bestehenden Regelungen erschweren es den Hochschulen, der Aufgabe der Weiterbildung umfassend gerecht zu werden. Dies gilt insbesondere für die Möglichkeiten, im Bereich der Weiterbildung nebenamtlich für die Hochschule tätig zu werden.
Diese Lösung einer nebenamtlichen Tätigkeit in diesem Bereich war 1998 nicht vorgesehen. Weder haben wir so gedacht noch haben Sie von einer solchen Lösung gesprochen.
Positiv finde ich – ich sage das sehr deutlich – dass die Einnahmen aus den Weiterbildungsangeboten voll bei den Hochschulen verbleiben. Das ist richtig und ein Stück Autonomie und Wettbewerb.
Was wir aber nicht wollen und wo wir erhebliche beamtenrechtliche und beamtenpolitische Probleme sehen, ist der Versuch Ihrer Lösung. Das ist beamtenrechtlich eine Art Paradoxon. Weil die Aufgabe der Weiterbildung als eine Aufgabe des Hauptamtes an den Hochschulen weitgehend brach liegt, soll sie jetzt ins Nebenamt verlagert werden. Da muss ich schon fragen, Herr Staatsminister: Wo ist die Aufsicht des Wissenschaftsministeriums über die Hochschulen geblieben?
Was hat denn die Staatsregierung seit 1998, seit diesem neuen Gesetz, unternommen, um der Hauptaufgabe der Weiterbildung zu ihrem Recht im Hauptamt zu verhelfen? Herr Kollege Dr. Wilhelm sagte neulich bei den Beratungen im Hochschulausschuss, niemand sei bereit, eine zusätzliche Arbeit ohne jeden Anreiz zu übernehmen. Dazu kann ich nur feststellen: Kein Finanzbeamter, kein Polizeibeamter, keine Lehrerin, niemand aus dem weiten Bereich des öffentlichen Dienstes wurde in den letzten Jahren jemals gefragt, wenn man ihm mehr Arbeit aufgebrummt hat, ob er zu mehr Arbeit bereit wäre.
Was die 40-Stunden-Woche betrifft, so wurde schon zweimal niemand von der Beamtenschaft Bayerns um Zustimmung gefragt.
Im Gesetz steht ganz klar, dass sich der Beamte mit voller Hingabe, das heißt mit seiner ganzen Arbeitskraft,
seinem Amt zu widmen hat. Das gilt für alle Beamtinnen und Beamte. Nur gibt es offenbar bei den Hochschullehrern mit der vollen Hingabe bei der Weiterbildung Probleme.
Im Hauptamt fehlen den Professoren Zeit und Motivation für die Weiterbildung. Fazit: Wenig Bock auf Weiterbildung, also keine volle Hingabe. Die Lösung heißt dann: Nebenamt schafft Kraft und Money. Siehe da, dann klappt es auch plötzlich mit der vollen Hingabe wieder. Das ist Ihre Lösung, unsere nicht.
Ich zitiere das Gesetz:
Aufgaben, die für den Freistaat Bayern wahrgenommen werden, sind grundsätzlich in ein Hauptamt einzuordnen. Sie sollen nicht zur Erledigung im Nebenamt übertragen werden, wenn sie mit dem Hauptamt in Zusammenhang stehen.
Die Hauptaufgabe der Weiterbildung steht nicht nur im Zusammenhang mit dem Hauptamt, sie ist ein Teil dieses Hauptamtes, und dabei bleiben wir.
Wir haben nichts dagegen, wenn Weiterbildung auch im Nebenamt betrieben wird, aber wir sind der Meinung, dass sie nicht von vornherein ins Nebenamt verlagert werden kann.
Wenn ein Teil der Weiterbildung im Hauptamt betrieben wird und darüber hinaus noch nebenamtlich etwas geleistet werden kann, dann sind wir voll auf Ihrer Linie.
Nein, das stimmt nicht. Sie verlagern die Weiterbildung von vornherein ins Nebenamt. Das haben die Beratungen im Ausschuss klar ergeben. Deswegen ist unser Vorschlag die einzig sinnvolle Regelung. Ich kann Ihnen nur sagen: Machen Sie mit, und ziehen Sie Ihren Entwurf zurück.
Guten Morgen, Herr Staatsminister, sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Nachdem es laut einem Pressebericht der „Süddeutschen Zeitung“ aufgrund von Personalproblemen am Bamberger Landgericht fraglich ist, ob es je zu einem Prozess gegen den früheren Leiter des Bamberger Sozialamtes und zwei seiner Mitarbeiter kommen wird, die von der Staatsanwaltschaft Bamberg des Betrugs und der Untreue beschuldigt werden – sie sollen der Stadt Bamberg und dem Freistaat Bayern zwischen 1991 und 1995 einen Schaden von rund 500000 DM zugefügt habe, – frage ich die Staatsregierung, was sie gegen den eklatanten Personalmangel am Bamberger Gericht zu tun gedenkt und wie sie sicherzustellen gedenkt, dass den Beschuldigten der Prozess gemacht wird.
Herr Staatsminister, welche Folgen hätte es, wenn der zuständige Richter, wie er bekundet hat, den umfangreichen Prozess wegen Betrugs und Untreue nicht verhandeln kann oder wenn er bereits inhaftierte Kinderschänder, Vergewaltiger, Rauschgiftdealer und Räuber wieder frei herumlaufen lassen muss?
Herr Staatsminister, nachdem die Ermittlungen – von der Bamberger Presse wird das ja als Justizskandal bezeichnet – in diesem Fall fünf Jahre gedauert haben, frage ich Sie, ob dies angesichts der personellen Situation in unseren Staatsanwaltschaften
und Gerichten jetzt und in Zukunft der Normalfall sein wird.
Herr Staatsminister, welchen Rat würden Sie diesem Richter geben? Wie soll er in der konkreten Situation entscheiden?
Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Ich werde mich bemühen, mich kurz zu fassen, aber einige Dinge muss man schon sagen. Vor allen Dingen muss man an das Jahr 1976/1977 erinnern. Damals gab es in diesem Haus nämlich 86 Petitionen von Lehrkräften aus dem Bereich Metall- und Elektrotechnik der beruflichen Schulen, die kein Unterkommen fanden und die einige Jahre zuvor mit einer Werbeschrift des bayerischen Kultusministeriums für diesen Beruf geworben worden waren. Darunter befanden sich viele Menschen, die ihren ursprünglichen Beruf als Ingenieur aufgegeben hatten und diesen Verlockungen gefolgt waren. Als sie fertig waren, wurde vom bayerischen Kultusministerium die Übernahmequote, die bis dahin 90% betrug, leider auf etwa 50% herabgesetzt, was zur Folge hatte, dass damals über 120 Menschen auf die Warteliste kamen und viele davon für die bayerischen Schulen ganz verloren gingen, weil sie versuchten, wieder in ihren ursprünglichen Beruf zurückzugehen oder in andere Bundesländer gingen. Das darf man nicht vergessen; daran muss man schon erinnern, wenn wir heute über diesen Gesetzentwurf sprechen.
Wir haben heute dieselbe Situation wie 1991, als damals in ähnlicher Weise die Lehrerbildung geöffnet wurde. Damals wurde leider kein Wert darauf gelegt – wir haben mit Engelszungen geredet –, diese Lehrkräfte für die Schulen in Bayern zu erhalten. Man hätte damals sehr wohl Lehrgänge für Jugendliche, die keine Ausbildungsstelle fanden, organisieren können. Das war alles nicht gewünscht. Man hat ihnen leider mitgeteilt, dass es zum Risiko gehöre, ohne einen Platz in der Schule dazustehen. Diese Anmerkungen, um das Ganze ein bisschen besser zu verstehen.
Heute liegt eine analoge Sondermaßnahme vor uns. Interessant dabei ist, dass das bayerische Kultusministerium selbst den Ernst der Situation offenbar immer noch nicht erfasst hat; denn dieser Gesetzentwurf stammt nicht aus dem Hause Hohlmeier, das eigentlich mit den Daten, mit den Fakten und mit den Zahlen am Besten vertraut sein müsste und das eigentlich aus diesen Gründen, auch aus der Verantwortung heraus, schon längst hätte handeln müssen. Dies hat es aber leider nicht getan, sondern hat das Handeln lieber der CSU-Fraktion überlassen. So stehen wir heute vor einem Gesetzentwurf nicht des Hauses Hohlmeier, sondern der CSU-Fraktion. Die Staatsregierung hat offenbar selber nichts dazugelernt. Wir haben schon vor Jahren ein Personalentwicklungskonzept für die Schulen angeboten. Stattdessen heißt es aber – das macht die heutige Debatte deutlich –: weiter wursteln, aus gehabtem Schaden nichts gelernt.
Was heute zur Abstimmung vorliegt und was so elegant mit dem Begriff Sondermaßnahme umschrieben wird, ist in Wahrheit die erste einer Reihe von pädagogischen Notverordnungen, mit denen die schädlichen Folgen Ihrer seit vielen Jahren verfehlten Schul- und Lehrerpolitik geflickt werden sollen. Wir werden zustimmen – zähneknirschend, notgedrungen, mit ausdrücklichem Hinweis auf die Verantwortung des Freistaates zur Übernahme der geworbenen Menschen am Ende der Maßnahme. Dies halte ich für ganz besonders wichtig. Wir werden zustimmen auch unter Hinweis auf die bewährten Grundlagen einer universitären Lehrerbildung, die insgesamt nicht in Frage gestellt werden darf. Wir werden zustimmen vor allem aus Sorge um unsere beruflichen Schulen, aus Sorge um die Zukunft der direkt betroffenen Schülerinnen und Schüler und ihrer Ausbildung, aus Sorge um ihre Eltern, die eine optimale schulische Bildung erwarten können. Wir werden zustimmen aus Sorge um die beteiligten Ausbildungsbetriebe und deren Engagement in diesem Bereich. Die bayerischen Berufsschülerinnen und Berufsschüler sollen nicht das ausbaden müssen, was dieses Kultusministerium zu verantworten hat.
Zum Schluss möchte ich noch eine Bemerkung machen. Sie betrifft den Sprachgebrauch. In der Lösungsbeschreibung zu dieser Gesetzesänderung steht wieder das pädagogische Unwort vom Schülerberg. Ich möchte Sie, werte Kolleginnen und Kollegen der CSU, auffordern, endlich damit aufzuhören, der Bevölkerung mit diesem Begriff einzureden, dass unsere Kinder, dass die gestiegene Zahl von Schülerinnen und Schülern an der Misere Schuld sei. Die Schuldigen sitzen alleine in der CSU-Fraktion.
Das ist die Wahrheit. Das ist das Ergebnis Ihrer Lehrerpolitik.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Das Wort hat Frau Kollegin Münzel.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Staatssekretär Freller, eines vorweg: Für das, was wir heute wieder einmal in Sorge um unsere Schulen sagen müssen, lassen wir uns von Ihnen nicht als Miesmacher diskreditieren. Das möchte ich sehr deutlich sagen. Wir tun das alles in Sorge um unsere Schulen, und diese Sorge ist mindestens genauso groß wie Ihre. Ich will Ihnen nicht absprechen, dass auch Sie sich sorgen, aber wir haben andere Lösungen parat und meinen, dass das anders geregelt werden muss. Wir haben das Thema aus Verantwortungsgefühl gegenüber den jetzigen und künftigen Schülergenerationen auf die Tagesordnung gesetzt. Es geht um die Zukunft unserer Kinder.
Die Kinder und Jugendlichen, die heute und morgen in die Schule gehen, haben alle das Recht auf eine optimale schulische Förderung im Freistaat Bayern. Das ist in der Bayerischen Verfassung garantiert. Lesen Sie bitte einmal Artikel 128 nach. Wir sind nicht einverstanden mit Ihrer Lösung, dass bei steigenden Schülerzah
len für die einzelnen Schüler weniger zur Verfügung steht. Das ist Ihre Schulpolitik.
Gott sei Dank sind die Schülerzahlen gestiegen. Sie aber sagen diesen Kindern und Jugendlichen, weil sie zahlenmäßig mehr seien, sei für sie weniger übrig.
Herr Freller, auch ich war als Lehrer an der Schule, vielleicht länger als Sie. Tatsache ist, dass sich die Situation an unseren Schulen in den letzten Jahren immer weiter verschlechtert hat. Herr Kollege Sackmann, die Umfragen, die Sie zitiert haben, bestehen vor allem aus Sprüchen von Leuten, die ihre Kinder nicht in Bayern in die Schule schicken müssen.
Es ist bezeichnend, dass heute vor allem Haushaltspolitiker der CSU die bayerische Schulpolitik erklären müssen und sich die Schulpolitiker versteckt halten. Der einzige Schulpolitiker, der etwas gesagt hat, war Herr Thätter.
Herr Stahl zählt jetzt also auch zu den Bildungspolitikern. Ich nehme das zur Kenntnis.
Wir sind erst vor kurzem von einer Informationsreise des Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes in die USA zurückgekommen. Herr Kollege Sackmann, in all den Staaten, die wir besucht haben, war man stolz darauf, dass über 40% des Staatshaushalts allein für die Erziehung und Bildung von Kindern bis zu 12 Jahren ausgegeben werden. In Bayern besteht noch erheblicher Nachholbedarf. Wir könnten gemeinsam noch wesentlich mehr tun.
Mit ihrer Schulpolitik, die von zu vielen Sprüchen und zu wenig Lehrerinnen und Lehrern geprägt ist, verweigern sie unseren Kindern und Jugendlichen den bestmöglichen Unterricht, auf den diese ein Anrecht haben. Sie nehmen Ihnen damit einen Teil ihrer Zukunftschancen. Sie reden ständig von neuen Schulreformen und meinen neue Restriktionen für die Schulen. Das kann es nicht sein.