Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, treten wir gemäß § 60 der Geschäftsordnung unmittelbar in die Schlussabstimmung ein. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht.
Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das ist die Fraktion der CSU. Gegenstimmen bitte ich auf die gleiche Weise anzuzeigen. – Keine. Stimmenthaltungen bitte ich ebenso anzuzeigen. – Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN.
Das Gesetz ist damit angenommen. Es hat den Titel „Gesetz zur Änderung des Bayerischen Wassergesetzes, des Bayerischen Abfallwirtschaftsgesetzes, des Waldgesetzes für Bayern und des Bayerischen Gesetzes über die Zuständigkeit zum Vollzug von Vorschriften auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes, der Anlagen- und Produktsicherheit und des Chemikalienrechts“.
Staatsvertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Freistaat Bayern zur Änderung des Staatsvertrags über die Zusammenarbeit bei der Landesentwicklung und über die Regionalplanung in der Region Donau-Iller (Drucksache 14/12028)
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Bei der Änderung des Staatsvertrags zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Freistaat Bayern über die Zusammenarbeit bei der Landesentwicklung und über die Regionalplanung in der Region Donau-Iller geht es im Kern darum, den Wünschen vor Ort nachzukommen. Inhaltlich geht es vor allem darum, die Zahl der Verbandsräte um etwa die Hälfte zu reduzieren. Zugleich wird der Planungsausschuss als Verbandsorgan etabliert und mit Kompetenzen vor allem für die Teilfortschreibung des Regionalplans ausgestattet, damit die jetzt erforderliche zweifache und dreifache Beratung in den Ausschüssen und in der Verbandsversammlung für minimale Änderungen nicht mehr notwendig ist.
Diese inhaltlichen Änderungen sind vor Ort gewollt gewesen; ihnen ist auch in den Ausschüssen jetzt in der Beratung einstimmig zugestimmt worden.
Die vorgezogene Änderung ist notwendig geworden, da die Verbandsorgane zwischen dem 1. April und dem 30. Juni dieses Jahres neu gewählt werden müssen.
Meine Damen und Herren, bereits im Februar 1999 hat die Verbandsversammlung Donau/Iller diese Beschlüsse gefasst, damit im Prinzip die Ministerialbürokratie und die Ministerien die Regelung umsetzen können. Es hat dann immerhin schon im Jahr 2001 zu einem Positionspapier gereicht, und im Jahre 2002 ist sogar ein endgültiger Vertragsentwurf vorgelegt worden. Im Jahre 2003 jagen wir diese Ratifizierung des Vertrages jetzt in einer Form durchs Parlament, die eigentlich auf diese Art und Weise nicht vertretbar ist.
Meine Damen und Herren, vor Ort haben die Wahlhandlungen längst begonnen, und zwar nach altem Recht. Das neue Recht wird erst so in 14 Tagen oder drei Wochen tatsächlich in Kraft treten. Die Wahltermine der Verbandsmitglieder sind inzwischen zweimal verschoben worden, weil die Ministerien wohl nicht in der Lage waren, dem Landtag dies rechtzeitig einzureichen. Dem Landtag kann man wohl keinen Vorwurf machen, weil hier alles in schnellster Form beraten worden ist. Die Schuld liegt also woanders. Die Listen, die Aufstellungen bei den Bürgermeisterversammlungen und in den Fraktionen sind bereits abgeschlossen. Ich habe nach wie vor große Zweifel, ob dann, wenn jemand anschließend diese Wahl anficht, jetzt die Wahlhandlungen nach altem Recht und dann vielleicht Ende Juni nach neuem Recht durchgeführt werden, ob denn dies tatsächlich hält. Darauf bin ich gespannt. Ich habe in der Ersten Lesung hier deutlich nachgefragt, dieses rechtlich abzuklären, um nicht vor Ort, jetzt sage ich mal, ein kleines Abenteuer zu erleben. Da ist nichts passiert, es ist uns lediglich der Zeitablauf geschildert worden. Wie gesagt, von der fachlichen Situation her kann man den Dingen zustimmen, sie sind vor Ort gewollt und das ist auch richtig so.
Aber, meine Damen und Herren, eine Glanzleistung der Staatskunst unserer Ministerialbürokratie ist das, was hier geschehen ist, wohl in keiner Weise; man muss es eigentlich als eine echte Missachtung der Planungsregion vor Ort interpretieren. Wenn man den Ministerien vier Jahre Zeit lässt, könnte man eigentlich erwarten, dass die Sache dann auch zeitgerecht umgesetzt und ratifiziert werden muss. Es ist sicher auch kein Beispiel effizienter bürgernaher Verwaltung, auf die man bei uns immer so stolz ist und auf die man immer abhebt. Man kann sie eigentlich nur mit Schläfrigkeit entschuldigen.
Meine Damen und Herren, ich könnte mich jetzt über die bayerischen Ministerien noch furchtbar beschweren und sagen: Schaut’s rüber, wie es die Württemberger machen, die haben das toll vollzogen. – Aber da habe ich überhaupt keine Chance, die reichen das nämlich erst heute in ihrem Landtag ein und wollen es morgen verabschieden. Dazu kann man nur eines feststellen, es hat die alte Regel immer funktioniert: Die Südschiene funktioniert hier hervorragend. Trotzdem werden wir dem Gesetzentwurf zustimmen.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie haben es ja selbst schon gesagt, wir tagen nach den Ausschüssen heute zum zweiten Mal in der Lesung im Hohen Hause.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, in der Sache gibt es überhaupt keinen Widerspruch, da sind wir uns alle einig. Allerdings ist es in der Tat so, dass der Ablauf, so sage ich jetzt einmal und räume es auch ein, durchaus etwas holprig ist. Allerdings bitte ich die Opposition auch, insgesamt keine Probleme zu erzeugen und herbeizureden, wo wir eigentlich keine brauchen. Sie sind das letzte Mal hier erschienen und haben gesagt: Wir tagen über eine Brezelrunde! Heute versuchen Sie eine Anfechtung dieser Brezelrunde herbeizureden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, wir haben genügend Probleme in diesem Lande; wenn ein derartiger Staatsvertrag gemacht wird und sich eigentlich alle einig sind, dann sollten wir ihn auch beschließen und hier nicht irgendeinen Schmarrn erzeugen, den Bayern nicht braucht. Wir brauchen Lösungen für diese Region, wobei die wichtigsten Dinge, das wissen Sie ja Herr Kollege, bereits abgearbeitet sind und es inhaltlich nur noch um die Fortschreibung vor Ort geht. Das sind nur Teilbereiche. Auch hier ist es eben so, dass wir in keiner Weise, das können Sie wirklich niemandem ernsthaft unterstellen, eine Missachtung der Planungsregion wollen. Des is a Kas, das wissen Sie, nachdem jetzt die Zeit bereits so fortgeschritten ist und jetzt der eine oder andere die Sitzung auch einmal abschließen will, wollen wir den Staatsvertrag hier im Hause endgültig beschließen und ich gehe davon aus, dass wir das auch tun, wie Sie es avisiert haben. Herzlichen Dank, liebe Kolleginnen und Kollegen.
(Zurufe von der SPD und vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Lebhafter Beifall des Abgeordneten Herrmann (CSU))
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Danke schön, Herr Kollege Haedke. Das Wort hat Herr Staatsminister Dr. Schnappauf.
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich will die Diskussion nicht verlängern, aber nachdem der Kollege Geiger doch gemeint hat, sagen zu müssen, dass es sich nicht um ein „großes Werk der Staatskunst“ handelt, will ich der guten Ordnung halber noch einmal darauf hinweisen – Sie wissen doch, Herr Kollege Geiger –, dass ursprünglich einmal eine Gesamtreform geplant war. Als man zwei, drei Jahre später feststellte, dass eine Gesamtreform nicht auf den Weg kommt, ist
das, was uns jetzt vorliegt, zügig abgearbeitet worden. Nach meinem Informationsstand ist es heute zur gleichen Zeit auch in Stuttgart im Parlament. Ich glaube also, wir sollten diese Verfahrensfragen nicht höher ziehen als sie es wirklich wert sind. In der Sache ist ja ein Ergebnis da, das sich umsetzen und realisieren lässt. Damit ist es, so glaube ich, auf einem Wege, wo wir es haben wollen. Vielen Dank!
(Lebhafter Beifall des Abgeordneten Herrmann (CSU) – Zuruf vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist ja wohl ein ironischer Beifall!)
Herr Dr. Hahnzog, ich würde gerne weitermachen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Staatsvertrag auf Drucksache 14/12028 und die Beschlussempfehlung mit dem Bericht des federführenden Ausschusses für Landesentwicklung und Umweltfragen auf Drucksache 14/12244 zugrunde.
Gemäß § 61 der Geschäftsordnung kann die Abstimmung nur über den gesamten Staatsvertrag erfolgen. Der federführende Ausschuss für Landesentwicklung und Umweltfragen empfiehlt Zustimmung. Wer dem Staatsvertrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist das gesamte Hohe Haus. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch nicht. Dann ist dies so beschlossen.
Gemäß § 60 der Geschäftsordnung treten wir unmittelbar in die Schlussabstimmung ein. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht.
Wer dem Staatsvertrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das ist ebenfalls das gesamte Hohe Haus. Gegenstimmen bitte ich auf die gleiche Weise anzuzeigen. – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Dem Staatsvertrag ist damit zugestimmt worden.
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Maget, Werner-Muggendorfer, Biedefeld und anderer und Fraktion (SPD)
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Bei dieser Witterungslage über Hochwasser zu sprechen, ist natürlich etwas schwierig – das gebe ich zu. Nichtsdestotrotz würden wir uns im Moment über ein paar Tropfen Wasser freuen. Ich bin der Meinung: Wir dürfen trotzdem nicht vergessen, dass es noch kein Jahr her ist, als in Bayern Land unter war; die Schadenhöhe belief sich auf über 1 Milliarde DM. Ich meine, nachdem so etwas zweimal kurz hintereinander stattfand, sollte uns das nicht nur zu denken geben, sondern auch zum Handeln auffordern. Dieses Handeln gerät leider Gottes immer wieder sehr schnell in Vergessenheit. Ich verweise ganz aktuell auf die ominöse Lift-Studie. Welche Eingriffe Beschneiungsanlagen und Liftanlagen in den Bergwald bedeuten, brauche ich zumindest den Fachleuten nicht zu erläutern.
Ich meine, es wäre wichtig, dort, wo die Kette der Verhängnisse beginnt, speziell in Oberbayern, aber auch in den Mittelgebirgen, nämlich in den Bergen dafür zu sorgen, dass die Wasserspeicher, Berge, Bergwälder und Bannwälder in Ruhe gelassen werden. Wir müssen sie pfleglicher behandeln, als dies bisher der Fall war. Nur so wird sichergestellt, dass das Wasser bereits dort zurückgehalten wird, so dass es sich nicht in größeren Mengen ansammeln kann. Dort wird auch sichergestellt, dass wir einwandfreies Trinkwasser erhalten. Diesen Zusammenhang darf man hier nicht ganz übersehen.
Wir halten es für dringend geboten, den Versuch zu machen, Bergwälder wieder aufzuforsten, mehr als bisher zu schützen und in den Tälern dafür Sorge zu tragen, dass ausreichend Retentionsräume vorhanden sind bzw. solche neu geschaffen werden, dass Flüsse und Bäche wieder ihre natürlichen Räume erhalten, dass Versickerungsflächen vorhanden sind. Wir meinen, dass es dringend erforderlich ist, Deiche zurückzuverlegen und vor allem beim Projekt Donauausbau zwischen Straubing und Vilshofen dafür Sorge zu tragen, dass keine neuen Staustufen errichtet werden, sondern dass der Natur dort der Raum belassen wird, der für Versickerungsflächen notwendig ist.
Wir halten es für dringend geboten, dass die Quellen und Quellgebiete nach den neuen Richtlinien so gestaltet sein müssen, dass das Versickern möglich ist. Wir meinen, dass es erforderlich ist, dies so schnell wie möglich umzusetzen. Wir haben auch einen anderen Antrag
gestellt, mit dem die Wasserwirtschaftsämter dazu in die Lage versetzt werden sollen. Bei der derzeitigen personellen Lage ist das nämlich überhaupt nicht möglich. Ich meine, auch das muss man in diesem Zusammenhang sehen.
Wenn man weiß, was in Bayern – das gibt selbst der Umweltminister zu – an Flächen versiegelt wird, meinen wir, dass wir zukünftig auch unseren Kommunalpolitikern ans Herz legen sollten, vorsichtiger als bisher mit den Flächen umzugehen. Wir müssen aber auch dafür Sorge tragen, dass Verkehrsflächen nur noch dort neu ausgewiesen werden, wo dies unbedingt erforderlich ist. Wenn man aber die Forderungen, die nach wie vor kommen, sieht und hört, meint man manchmal, dass in zwei verschiedenen Welten diskutiert wird.
Ein weiterer Punkt ist, dass man dort die Siedlungsentwicklung bremsen muss. Immer wieder wird der Versuch unternommen, in Retentionsräumen zu bauen. Nachdem wieder ein Hochwasser passiert ist, müssen Reparaturen durchgeführt werden. Auch diesbezüglich müssen wir deutlich machen, wie wir das im LEP versucht haben, dass das nicht so weitergehen kann, sondern dass es im Gegenteil notwendig ist, dieser Entwicklung Einhalt zu gebieten. Die Maßnahmen sehen vor, dass Dämme erneuert werden, dass nachgerüstet und saniert wird und dass dies nicht auf die lange Bank geschoben wird.
Ein Letztes. Wir wollen das besondere Risiko durch Hochwasser, die wir nie ganz vermeiden werden können – die daraus entstehenden Schäden werden wir mit Sicherheit auch nicht ganz vermeiden können –, in eine Pflichtelementarversicherung einbringen, um damit Schäden zu decken. Dies wäre von der Allgemeinheit zu tragen. Ich meine, es ist auch fair, das Problem auf alle Schultern zu verteilen, nicht auf Einzelne, und damit den Betroffenen zu helfen. Ich halte dies letztlich auch für ein Stück Sozialstaatsgebot, nämlich denen, die in eine solche Problemlage geraten sind, zu helfen. Ich sage aber auch ganz deutlich hinzu: Denen, die meinen, sie müssen, nachdem bekannt ist, wo die Retentionsräume liegen, immer noch dort bauen, sollte man deutlich machen: Wenn du das machst, dann trägst du den Schaden in Zukunft auch alleine, und auch für die Schäden, die du verursachst, musst du gerade stehen, zum Beispiel für große Ölschäden.
Wir meinen, dass es dringend erforderlich ist, schneller zu handeln, als das bisher der Fall ist, und wir bitten deshalb um Zustimmung zu diesem Antrag, der schon einmal in den Ausschüssen war.