Ich bin der Meinung, dass nicht nur Sie zustimmen sollten, sondern das ganze Hohe Haus sollte diesem Antrag auf Veränderung der Verordnung über die Förderfähigkeit der Personalkosten anerkannter Kindergärten zustimmen. Ihr Umformulierungsantrag, den Sie im Ausschuss gestellt haben, dient im Grunde nur der Beruhigung Ihres eigenen Gewissens, der Beruhigung der Petenten und führt in keiner Weise zu einer Lösung dieses Problems. Ich bitte darum, dass wir gemeinsam noch einmal darüber nachdenken. Heute haben Sie noch die Möglichkeit, Ihre Meinung zu überdenken. Nehmen Sie die Integration von Menschen mit Behinderungen ernst, vor allem die Integration von Kindern mit Behinderungen. Es muss wirklich unser Ziel sein, bereits im Kindergartenalter damit anzufangen und nicht erst in der Schule oder wenn sie erwachsen sind. Sie haben die Möglichkeit, nicht nur über den Entwicklungs- und Bildungsplan und die integrative Erziehung, die darin enthalten ist, zu reden, sondern Sie haben heute die Möglichkeit, zu handeln. Tun Sie das bitte im Interesse der behinderten Kinder.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mit dem Antrag der SPD, die Verordnung über die Förderfähigkeit der Personalkosten anerkannter Kindergärten zu ändern, wird eindeutig das Tarifrecht tangiert. Bei der vergütungsmäßigen Gleichbehandlung der Leiterinnen von nicht integrativen und integrativen Kindergärten bei gleicher Anzahl der Gruppen sind gerade auch die Arbeitnehmerverbände gefordert. Durch die vom Antrag verfolgte Änderung würde aber lediglich die Bemessungsgrundlage für die staatliche Förderung an den Träger der Einrichtung erhöht, nicht aber ein Anspruch der betroffenen Leiterin auf eine höhere Vergütung begründet. Ein solcher ergäbe sich nur bei Änderung der entsprechenden tarifvertraglichen Bestimmungen.
Zudem wurde bereits 1991 bei den Tarifverhandlungen die Frage, ob in den Tätigkeitsbereichen der Leiterinnen von integrativen Kindertagesstätten geringere Zahlen bei der Durchschnittsbelegung angesetzt werden können, verneint. Das wissen Sie auch, Frau Naaß.
Das ist auch vor dem Hintergrund zu sehen, dass weniger die Leiterinnen als vielmehr die Gruppenleiterinnen mit erhöhten Anforderungen konfrontiert sind.
Die erhöhten Anforderungen bei den Gruppenleiterinnen in integrativen Kindergärten bei der tarifvertraglichen Eingruppierung wurden bereits berücksichtigt.
Der Antrag steht außerdem im Gegensatz zum grundsätzlichen Ziel der Verwaltungsvereinfachung, weil die daraus resultierende Entkoppelung von staatlicher Personalkostenförderung und tarifvertraglicher Eingruppierung neben förderrechtlichen Problemen auch einen erheblichen, von Jahr zu Jahr wiederkehrenden zusätzlichen Verwaltungsaufwand bedeuten würde.
Eine Änderung der Verordnung würde ohne eine entsprechende Anpassung des BAT ins Leere laufen, weil damit zu rechnen wäre, dass der Bayerische Kommunale Prüfungsverband einer übertariflichen Bezahlung durch die Gemeinden nicht zustimmen würde. Die geforderte Änderung würde Staat und Kommunen mit Mehrausgaben belasten, die angesichts der bekannten Finanzsituation, gerade auch der kommunalen Haushalte, und vor dem Hintergrund des Aspekts der Konnexität nicht zustimmungsfähig sind.
Im Übrigen unterstützt die CSU sehr wohl das Anliegen, Integrationseinrichtungen nicht zu benachteiligen. Mit dem neuen Kindergartengesetz wird das Problem bis 2005 abschließend geregelt. Die in dem Antrag geforderte Änderung einer Durchführungsverordnung würde im Hinblick auf eine Beteiligung der betroffenen Verbände einen Zeitraum von mindestens einem Jahr in Anspruch nehmen.
Hinzu kommt die Auswertung des Modellversuchs, sodass man auch bei Zustimmung zu diesem Antrag nicht früher zu einem Ergebnis kommen würde.
Drei Ausschüsse haben die Ablehnung des Antrags empfohlen, und deshalb beantrage ich jetzt auch die Ablehnung für die CSU aus vorgenannten Gründen.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich wollte ich nur die Rede des Kollegen Sprinkart zu Protokoll geben. Ich werde das nach meiner kurzen Bemerkung tun.
Das war ein beredtes Beispiel eines politischen Eiertanzes, einem Antrag nicht zustimmen, obwohl man ihn politisch für gut hält. Das ist fadenscheinig. Sie haben sich hier rumgedrückt.
Und wem hier auf die Integration schon ein Loblied gesungen wurde; bei diesem Loblied wurde der Ton nicht getroffen.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Ich darf eine knappe Bemerkung aus meiner Sicht und aus der Sicht des Sozialministeriums machen: Ich darf mich ausdrücklich dem anschließen, was Kollegin Pongratz dargestellt hat.
Die rechtliche Lage ist klar und eindeutig. Liebe Frau Kollegin Naaß, mich hat erschüttert, obwohl wir vor wenigen Tagen das Gleichstellungsgesetz miteinander verabschiedet haben, werfen Sie jetzt der CSU wegen dieser Diskussion, –
(Frau Werner-Muggendorfer (SDP): Genau deshalb! Weil sie scheinheilig ist! – Frau Naaß (SPD): Weil sie doppelzüngig ist!)
die wir hier führen, vor, dass wir uns nicht um die Gleichstellung der behinderten Menschen in unserem Land kümmerten. Ich darf diese Vorwürfe ausdrücklich zurückweisen. Das entspricht nicht der Realität, Frau Kollegin Naaß.
Entweder, es geht uns um die behinderten Menschen in diesem Land, oder es geht uns darum, uns auf dem Rücken der behinderten Menschen zu profilieren, was Sie hier gemacht haben.
Zum 1. Januar 2002 hatten wir 407 solcher Kindergartengruppen. Wir haben den gemeinsamen Auftrag, diese Gruppen weiterhin auszubauen. Das ist ein gemeinsamer Auftrag; wir sollten uns nicht in Polemik verlieren, –
sondern uns auf die Rechtslage besinnen. Schuld an dieser Problematik ist der Tarifvertrag und nicht das Bayerische Kindergartengesetz. Deshalb ist der Antrag abzulehnen.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Pongratz, es hätte gerade noch gefehlt, dass Sie das Europarecht und das Weltrecht herbeigeführt hätten, um die Ablehnung des Antrags zu begründen. Ich verstehe auch Sie, Herr Staatssekretär, überhaupt nicht: Sie wollen sich dem anschließen, was Frau Pongratz gesagt hat. Sie weisen darauf hin, dass das Gesetz, das wir gemeinsam erarbeitet und beschlossen haben, ausgezeichnet und gut sei, und liefern heute, ein paar Wochen danach den Beweis dafür, dass das Gesetz im Grunde genommen Makulatur ist. Wenn man nicht in der Lage und bereit ist, trotz eines guten Gesetzes etwas, das in der Praxis negativ aufgefallen ist – das haben Sie zugegeben – umzusetzen, dann ist dieses Gesetz nur Makulatur.
Dann frage ich mich, warum wir uns in den Ausschüssen und hier im Plenum wegen des Gleichstellungsgesetzes für Behinderte im positiven Sinn gestritten und warum wir uns damit auseinandergesetzt haben. Nach anfänglichen Geburtswehen Ihrerseits kam das Gesetz dann doch zustande.
Hier sitzen einige Kommunalpolitiker, die sich auskennen. Es geht doch nicht um den Tarifvertrag oder allenfalls bedingt um den Tarifvertrag. Der Arbeitgeber, das ist der Freistaat oder die Kommunen, hat doch die Möglichkeit zu sagen: In integrativen Kindergärten zählen behinderte Kinder für drei. Damit wäre der Tarifvertrag doch schon erledigt. Ich weiß wirklich nicht, wo bei der ganzen Sache eigentlich das Problem ist. Hier sitzen doch einige, die das wissen. Deshalb verstehe ich auch nicht, weshalb die CSU sich gegen diesen Antrag wehrt. Es gibt doch nichts Einfacheres auf der Welt als hier als Arbeitgeber zu sagen: Unter den schwierigen Bedingungen, unter denen die Damen und Herren in den Kindergärten etwas leisten, nehme ich ein behindertes Kind
und zähle es für drei. Das ist doch das einzige Problem, das sich stellt. Ich verstehe nicht, Herr Staatssekretär, warum niemand aus Ihrem Haus – der Finanzminister mag ja etwas dagegen haben – sich in dieser Frage als Igel beweist und etwas Positives leistet.
Um es noch einmal zu sagen: Selbstverständlich hat der kommunale Prüfverband, Frau Kollegin Pongratz, aufgrund der bestehenden Situation –