Georg Schmid
Sitzungen
14/34
14/36
14/38
14/42
14/44
14/48
14/62
14/65
14/68
14/76
14/81
14/95
14/98
14/102
14/109
14/116
14/119
14/121
Letzte Beiträge
Frau Präsidentin! Herr Kollege Pachner, die zitierten Meldungen sind nicht zutreffend. Ursprünglich sollten die Erstattungsleistungen des Bundes für Mehrbelastungen infolge des Grundsicherungsgesetzes, das zum 1. Januar dieses Jahres in Kraft getreten ist, erst im September oder Oktober bei den Ländern eingehen. Erst massive Proteste der Länder und der Kommunalen Spitzenverbände haben den Bund zu einer etwas rascheren Mittelzuweisung bewegt.
Gleichwohl ist festzustellen, dass die verzögerte Auszahlung durch den Bund wenig Kommunalfreundlichkeit erkennen lässt. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Erstattungsleistungen nach den bisherigen Erkenntnissen bei weitem nicht ausreichen werden, die Mehrbelastungen der Kommunen zu kompensieren.
Die 33,538 Millionen e, die auf Bayern entfallen, sind am 1. Juli 2003 vom Bund eingezahlt und am 2. Juli 2003 in Bayern verbucht worden. Bereits am 3. Juli 2003, also einen Tag später, ist der genannte Betrag dem Landesamt für Versorgung und Familienförderung, das mit der Verteilung auf die einzelnen Kommunen beauftragt wurde, zugewiesen worden.
Das Landesamt ist angewiesen, die Gelder so rasch wie möglich den Kommunen zukommen zu lassen. Die nötigen Vorarbeiten dafür sind getroffen. Das Landesamt hat uns mitgeteilt, dass die Überweisungen an die Kommunen Anfang nächster Woche veranlasst werden.
Auf Wunsch der Kommunalen Spitzenverbände werden die Mittel heuer in Form von Abschlagszahlungen an die Landkreise und kreisfreien Gemeinden weitergeleitet. Grundlage dieser vorläufigen Verteilung sind – ebenfalls auf Vorschlag der Kommunalen Spitzenverbände – die jeweilige amtliche Einwohnerzahl und der sich daraus ergebende Anteil an der Einwohnerzahl aller Landkreise und kreisfreien Gemeinden. Die Bezirke erhalten – mit Einverständnis des Verbandes der bayerischen Bezirke – für 2003 keine Abschlagszahlung, da ihre Belastungen vermutlich durch Einsparungen kompensiert werden.
Die endgültige Berechnung der den einzelnen Trägern der Grundsicherung zustehenden Leistungen wird auf der Basis der noch zu erlassenen Rechtsverordnung nach Artikel 3 Absatz 2 Satz 2 des Ausführungsgesetzes zum Grundsicherungsgesetz vorgenommen. Die kommunalen Spitzenverbände haben uns mitgeteilt, dass sie uns bis Herbst ihre diesbezüglichen Vorstellungen mitteilen werden.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Herr Pachner, wollen Sie eine Zusatzfrage stellen? – Keine.
Die nächste Fragestellerin ist Frau Peters.
Frau Kollegin Peters, durch die Maßnahme „Junge Menschen in Arbeit – zwölf Starthilfen“ ist der regional begrenzte Maßnahmenkatalog „Junge Menschen in Arbeit – 13 Starthilfen“ zum Stichtag 27. Mai 2003 auf ganz Bayern ausgedehnt worden.
Die Förderung erfolgt entsprechend den Anträgen. Die ursprünglich bereitgestellten Mittel für die Aktion Oberfranken und nördliche Oberpfalz wurden erhöht. Eine Umverteilung zulasten Oberfrankens und der nördlichen Oberpfalz wird deswegen nicht stattfinden.
Insgesamt sollen die Maßnahmen wie folgt finanziert werden: Circa 200000 e kommen aus dem ESF, dem Europäischen Sozialfonds, circa 4 Millionen e aus dem Arbeitsmarktfonds, circa 250000 e aus Haushaltsmitteln und circa 45000 e aus Mitteln Privater. Bundesmittel werden nicht bereitgestellt.
Es wird davon ausgegangen, dass die vorhandenen Mittel ausreichen werden.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Eine Zusatzfrage, bitte.
Nein, diese Zahl ist nicht richtig. Ich darf es Ihnen noch einmal erläutern.
Wir haben bei diesen Maßnahmen immer wieder ein Gesamtpaket zu öffnen. Es geht um Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds und vor allem aus dem Arbeitsmarktfonds. Das sind natürlich bayerische Mittel – um das einmal konkret zu sagen –, weil es sich bei diesem Arbeitsmarktfonds um bayerische Mittel und nicht um irgendwelche Mittel handelt. Aus den Privatisierungserlösen sind der Sozialfonds und der Arbeitsmarktfonds entwickelt worden. Daraus stammen also die Mittel in Höhe von circa 4 Millionen e. Es sind also bayerische Mittel, die für die Maßnahmen zur Verfügung stehen.
Es wird nicht so sein, dass irgendein Antrag abgelehnt werden muss. Die Sache haben wir so konzipiert, dass man davon ausgehen kann, dass alle Anträge, die gestellt werden, insbesondere Anträge auf Mobilitätsbeihilfen, bedient werden können.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Eine weitere Zusatzfrage: Frau Peters.
Frau Kollegin Peters, das ist relativ einfach zu vermitteln. Ursprünglich hatten wir für Oberfranken und die nördliche Oberpfalz einen Betrag zwischen 700000 und 800000 e vorgesehen. Jetzt ist der Betrag auf die genannte Summe von weit über 4 Millionen e aufgestockt worden. Deswegen können Sie davon ausgehen, dass alle Anträge in Oberfranken, in der nördlichen
Oberpfalz, aber auch im ganzen Freistaat Bayern bedient werden können.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Noch eine Zusatzfrage.
Ja, den gibt es. Bei uns gehen vor allem Anträge auf Mobilitätsbeihilfen ein. Diese gibt es in zweierlei Variationen. Wenn die jungen Leute länger als zweieinhalb Stunden unterwegs sein müssen – in der Addition der Fahrtwege am Morgen und am Abend –, bekommen sie diese Beihilfe bis zu 200 e, und zwar entweder als Fahrtkostenzuschuss oder, wenn eine Wohnung genommen wird, praktisch als Mietzuschuss. Dafür liegen schon zahlreiche Anträge bei uns vor. Die ersten sind bereits bewilligt.
Ich gehe aber davon aus, dass die jungen Menschen zunächst versuchen, in ihrem eigenen Umfeld, möglichst nahe an ihrem Heimatort, eine Lehrstelle zu bekommen. Erst in den letzten Wochen werden sie ausweichen und das dritte oder vierte Angebot annehmen, was möglicherweise mit einer größeren Entfernung von zu Hause verbunden ist. Daher gehen wir davon aus, dass erst im August oder auch noch im September die Zahl der Anträge erheblich ansteigen wird.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Danke schön. Nächste Fragestellerin Frau Werner-Muggendorfer, bitte.
Frau Kollegin Werner-Muggendorfer, die Familienbildung gemäß § 16 SGB VIII ist vorrangige Aufgabe der Kommunen. Die Bayerische Staatsregierung misst jedoch ungeachtet dessen der Entwicklung von neuen niedrigschwelligen Konzepten der Familienbildung höchste Bedeutung zu.
Ich möchte Ihnen auch die konkreten Zahlen nennen. Im Haushaltsjahr 2003 sind für die Familienbildung Mittel in Höhe von 494000 e eingestellt. Diese Mittel kommen vor allem der erzieherischen Familienbildung am Wochenende durch die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege zugute. Außerdem wird aus diesen Mitteln die regelmäßige Überarbeitung der Elternbriefe gefördert.
Darüber hinaus wurden 2001 vom Landtag einmalig 1,02 Millionen e zur Entwicklung von niedrigschwelligen Angeboten zur Verfügung gestellt. Damit wurden 19 Modellprojekte gefördert, die im Laufe des Jahres 2003 zum Abschluss gelangen und deren Ergebnisse im Rah
men einer Fachtagung Ende des Jahres der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Für die Umsetzung der Projekte stehen 200000 e zur Verfügung. Eine Liste der geförderten Modellprojekte, aus der sich Träger und Maßnahme ergeben, könnte ich Ihnen gern zur Verfügung stellen, damit Sie einmal sehen, welche Projekte und Träger wir fördern.
Einen wesentlichen Beitrag zur Familienbildung leisten auch die 180 bayerischen Erziehungsberatungsstellen mit ihren präventiven Angeboten zur Stärkung der Erziehungskompetenz, also durch Informationsveranstaltungen und Elternseminare in Kindergärten und Schulen. Die Erziehungsberatungsstellen werden vom Freistaat Bayern mit jährlich rund 8,7 Millionen e bezuschusst.
Seit 2001 wird ferner vom Freistaat Bayern im Rahmen der Förderung des erzieherischen Jugendschutzes das Projekt Elterntalk der Aktion Jugendschutz Landesstelle Bayern e.V. mit jährlich rund 120000 e gefördert. In dem Projekt werden neue Wege der medienpädagogischen Erwachsenenbildung modellhaft erprobt. Schließlich – das ist die letzte Bemerkung – leisten auch die 158 Eheund Familienberatungsstellen in Bayern einen wichtigen Beitrag zur Ehe- und Familienbildung. Diese werden in Bayern überwiegend von kirchlichen Trägern angeboten. Der Freistaat Bayern fördert den Einsatz des hoch qualifizierten Beratungspersonals, also insbesondere Diplom-Psychologen, Diplom-Pädagogen, Diplom-Sozialpädagogen, Ärzte, Juristen, durch Personalkostenzuschüsse in Höhe von jährlich 1,66 Millionen e.
Das sind die einzelnen Zahlen zu den unterschiedlichen Projekten und Programmen.
Wie ich gerade gesagt habe, stehen für die Umsetzung noch einmal diese 200000 e zur Verfügung. Dann werden die Projekte normal laufen müssen, in die anderen Bereiche hinein. Wir haben damals auch gesagt, dass die Projekte, für die 1 Million e vorgesehen war, um neue Konzepte zu entwickeln und neue Wege zu gehen, wenn sie einmal implementiert sind, von sich aus laufen müssen. Das ist immer so bei Modellförderungen. Das war von Anfang an auch so geplant und vorgesehen. Das ist der Stand zum heutigen Tag.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Zusatzfrage: Frau Kollegin Werner-Muggendorfer bitte.
Sie haben völlig Recht: Es gibt natürlich immer wieder neue Überlegungen und neue, zusätzliche Möglichkeiten, hier sozusagen prospektiv voranzukommen, neue Gedanken einfließen zu lassen. Damals hat der Landtag beschlossen, diese Sonderaktion mit der 1 Million e zu machen, um daraus Projekte für die Zukunft entstehen zu lassen. Ich halte wenig davon, dass wir in Permanenz mit Modellprojekten arbeiten. Aus den Modellprojekten heraus sollen dann Konzepte entwickelt werden, die mittel- oder auch langfristig weitertragen. Ich halte es für völlig falsch, in Permanenz neue Dinge zu machen, sodass man nicht beruhigt auf einem festen Fundament weiter arbeitet.
Ich glaube, dass wir mit diesen 19 Modellprojekten, deren detaillierte Beschreibung ich Ihnen mitgeben werde, einen guten Weg gegangen sind. Sie sind sehr fruchtbar gewesen. Auf ihnen können wir für die Zukunft aufbauen.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Letzte Zusatzfrage: Frau Kollegin Werner-Muggendorfer.
Ich versuche immer, weit in die Zukunft zu schauen. Das hängt natürlich davon ab, wie wir mit den Haushaltsverhandlungen weiterkommen, wie sich der Haushalt weiterhin gestaltet. Diese Frage hängt nicht konkret von meinem Haus ab, sondern das ist ein Thema der Gesamtentwicklung in unserem Land.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Danke schön, Herr Staatssekretär. Ich rufe das Staatsministerium der Justiz auf. Nächste Fragestellerin: Frau Stahl, bitte.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Ich darf eine knappe Bemerkung aus meiner Sicht und aus der Sicht des Sozialministeriums machen: Ich darf mich ausdrücklich dem anschließen, was Kollegin Pongratz dargestellt hat.
Die rechtliche Lage ist klar und eindeutig. Liebe Frau Kollegin Naaß, mich hat erschüttert, obwohl wir vor wenigen Tagen das Gleichstellungsgesetz miteinander verabschiedet haben, werfen Sie jetzt der CSU wegen dieser Diskussion, –
die wir hier führen, vor, dass wir uns nicht um die Gleichstellung der behinderten Menschen in unserem Land kümmerten. Ich darf diese Vorwürfe ausdrücklich zurückweisen. Das entspricht nicht der Realität, Frau Kollegin Naaß.
Entweder, es geht uns um die behinderten Menschen in diesem Land, oder es geht uns darum, uns auf dem Rücken der behinderten Menschen zu profilieren, was Sie hier gemacht haben.
Sie kennen die Rechtslage ganz genau. Ich sage Ihnen eines: –
Das Thema der Integration der Kinder in den Kindergärten ist uns ein gemeinsames Anliegen.
Zum 1. Januar 2002 hatten wir 407 solcher Kindergartengruppen. Wir haben den gemeinsamen Auftrag, diese Gruppen weiterhin auszubauen. Das ist ein gemeinsamer Auftrag; wir sollten uns nicht in Polemik verlieren, –
sondern uns auf die Rechtslage besinnen. Schuld an dieser Problematik ist der Tarifvertrag und nicht das Bayerische Kindergartengesetz. Deshalb ist der Antrag abzulehnen.
Lieber Herr Kollege, auch ich höre es immer gerne, wenn ich von Kolleginnen und Kollegen der Opposition gelobt werde. Deshalb habe ich mich sehr gefreut, dass es nahezu keinen Widerspruch gab, und ich habe das als Lob aufgefasst.
Frau Kollegin, das ist notwendig, wenn man sich mit diesem Thema beschäftigt, das uns im Moment alle umtreibt.
Wir haben dieses 13-Punkte-Programm auf ganz Bayern ausgeweitet, und ich halte das angesichts der Zahlen auch für richtig. Bezüglich der Zahlen, die Sie in Ihrem Antrag nennen, scheinen Sie nicht richtig informiert zu sein. Ich habe die korrekten Zahlen da, und ich werde Sie Ihnen gerne zur Verfügung stellen. In Punkt 3 Ihrer ersten Frage – Ihr dritter Spiegelstrich – erwecken Sie den Eindruck, dass viele Arbeitsamtsbezirke eine ausgeglichene Lehrstellenbilanz hätten. Das ist überhaupt nicht mehr der Fall. Es sind nur noch drei übrig. Deshalb ist die Mehrzahl der Arbeitsamtsbezirke von dieser Gesamtsituation betroffen. Wir haben Mobilitätshilfen, und wir haben Fahrkostenzuschüsse geschaffen. Diese Hilfen werden auch angenommen. Das zeigt, dass das Programm wirkt. Deshalb halte ich es auch für richtig, dass wir dieses Programm in den kommenden Wochen und Monaten intensiv anbieten, um zusätzlich Lehrstellen besetzen zu können.
Die Akquisiteure vor Ort arbeiten übrigens hervorragend. Wir können noch Lehrstellen akquirieren. Wir konnten das auch durch viele Gespräche erreichen, und wir konnten es auch, weil sich die Kammern in hervorragender Weise engagieren. Die Kampagne, welche die Staatsregierung nicht alleine, sondern gemeinsam mit den Organisationen der bayerischen Wirtschaft, insbesondere mit den Kammern, ins Leben gerufen hat, zeigt Ihre Wirkung. Wir haben für die Kampagne eine Koordinierungsstelle geschaffen. Das ist sehr positiv, und so sollte man das auch sehen. Frau Kollegin Steiger, Sie sollten das nicht despektierlich begleiten. Ich hoffe doch, dass es Ihnen auch noch um das Ziel geht, zusätzliche Lehrstellen zu schaffen und nicht allein darum, zu polemisieren.
Ich habe alle Landräte und alle Bürgermeister der kreisfreien Städte konsultiert, und ich stieß dort auch ohne Ihren Antrag auf eine überaus positive Resonanz. Frau Kollegin, ich könnte Ihnen sofort einige Landräte und
Oberbürgermeister nennen, die mir zusätzlich Lehrstellen angeboten haben.
Frau Biedefeld, lassen Sie es mich doch einmal erklären. Es geht jetzt um die Frage, ob wir das noch zusätzlich staatlich fördern und begleiten. Wir hatten bereits vor einigen Jahren ein Programm, bei dem es darum ging, zusätzlich zur Verfügung gestellte Ausbildungsplätze zu fördern. Das hat riesige Probleme gegeben, weil derjenige, der schon immer viel ausgebildet hat, in einem Jahr aber weniger oder gleich viele Lehrstellen zur Verfügung stellte, dieses Programm nicht in Anspruch nehmen konnte. Ich halte den Ansatz deshalb für falsch.
Ich erachte es vielmehr als richtig, dass der, der jemanden aus einer Praxisklasse oder einen benachteiligten Jugendlichen einstellt, eine Förderung von Seiten des Staates aus dem Europäischen Sozialfonds – ESF – oder von der Landesanstalt für Aufbaufinanzierung – LfA – durch ein Darlehensprogramm bekommt. Das ist der richtige Ansatz. Ich halte es für falsch, in der jetzigen Situation denen, die früher Ausbildungsplätze zur Verfügung gestellt haben, nichts zu geben und denen, die jetzt noch einen zur Verfügung stellen, einen Ausgleich seitens der öffentlichen Hand zu bezahlen. Das würde in den kommenden Jahren zu der Konsequenz führen, dass jeder bis Ende des Jahres wartet, bis es eine staatliche Begleitung gibt, um dann noch in die Ausbildung einzusteigen.
Ich kann Ihnen sagen, dass Leute aus den Praxisklassen eingestellt werden und dass dieses Geld in Anspruch genommen wird. Die zur Auszahlung notwendigen Mittel werden bei uns im Ministerium von der mit der Umsetzung betrauten Stelle angefordert. Es ist richtig, dass noch finanzielle Mittel frei sind, weil für den einen oder anderen Beruf höchste Qualifikationen gefordert werden und deshalb die Zuschüsse für die Absolventen der Praxisklassen nicht in Anspruch genommen werden können. Das Geld aber wird angefordert, und das ist auch
gut so. Ich erachte es als richtig, dass wir dieses zusätzliche Angebot machen.
Mir geht es darum, dass wir in den kommenden Wochen und Monaten durch eine gemeinsame Anstrengung auf der Grundlage dieses 13- bzw. 12-Punkte-Programms der Bayerischen Staatsregierung in Zusammenhang mit der 7-Punkte-Kampagne so viele Lehrstellen gemeinsam akquirieren können, dass wir am Schluss des Ausbildungsjahres eine ausgeglichene Lehrstellenbilanz haben. Darum geht es, und das ist unser Ziel. Wir wollen bis zum September jedem ausbildungsfähigen und jedem ausbildungswilligen jungen Menschen eine Ausbildungsstelle zur Verfügung stellen können.
Frau Kollegin Steiger, es ist richtig, und ich sage es noch einmal, weil Sie mich vorhin zitiert haben: Wer heute keine Ausbildung hat, der hat keine Chance. Deshalb haben wir alle die Verpflichtung, an der Verfolgung dieses Zieles mitzuarbeiten. Wir haben nicht nur Forderungen an die anderen gestellt, wie Sie das formuliert haben, sondern werden durch die Kampagnen und die Initiativen der Bayerischen Staatsregierung ein exzellentes Ergebnis erreichen.
Herr Präsident, Frau Kollegin Steiger, die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns hat bestätigt, dass der Chefarzt der Frankenwaldklinik Kronach über eine persönliche Ermächtigung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung verfügt. Diese Ermächtigung hat der zuständige Zulassungsausschuss insoweit eingeschränkt, als sie sich ab 1. April dieses Jahres nicht mehr auf die ambulante Behandlung von Diabetes-Patienten erstreckt. Grund für diese Entscheidung war die veränderte Bedarfssituation in der vertragsärztlichen Versorgung im Planungsbereich Kronach, die es mittlerweile ermöglicht, dass Diabetes-Patienten durch eine ausreichende Anzahl niedergelassener fachärztlicher Internisten betreut werden. Nach Auskunft der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns sind im Planungsbereich Kronach bei einem rechnerischen Soll von zwei Facharzt-Internisten mittlerweile sieben Facharzt-Internisten niedergelassen. Das entspricht einem Versorgungsgrad von 417,4%.
Das Sozialgesetzbuch V und die Ärzte-Zulassungsverordnung sehen für die ambulante ärztliche Versorgung einen Vorrang der niedergelassenen Ärzte vor. Eine Ermächtigung für Krankenhausärzte zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung ist nur dann zu erteilen, soweit und solange eine ausreichende Versorgung ohne die besonderen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden oder Kenntnisse von hierfür geeigneten Krankenhausärzten nicht sichergestellt wird.
Angesichts des hohen Versorgungsgrades im fachärztlich-internistischen Bereich in Kronach sehe ich keine Anhaltspunkte dafür, dass der Zulassungsausschuss seine Entscheidung auf rechtswidrige Erwägungen gestützt hat.
Ergänzend weise ich darauf hin, dass die Entscheidung über die Ermächtigung eines Krankenhausarztes zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung sowie deren Entziehung ausschließlich dem örtlich zuständigen Zulassungsausschuss vorbehalten sind. Bei den Zulassungsausschüssen handelt es sich um selbständige Gremien der gemeinsamen Selbstverwaltung von Ärzten und Krankenkassen, die sich in eigener Verantwortung und Unabhängigkeit befinden und deren Mitglieder an Weisungen nicht gebunden sind.
Die Rechtmäßigkeit der Sachentscheidungen der Zulassungsausschüsse kann ausschließlich im Rahmen von Widerspruchsverfahren von den zuständigen Berufungsausschüssen und weiter im Klagewege von den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit überprüft werden.
Das bayerische Sozialministerium hat keine Möglichkeit, Beschlüsse eines Zulassungsausschusses rechtsaufsichtlich zu überprüfen bzw. im Voraus darauf Einfluss zu nehmen, da sich die Rechtsaufsicht lediglich auf die Geschäftsführung der Zulassungsgremien erstreckt, nicht dagegen auf deren Sachentscheidungen.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Das Thema der Betreuung unserer Kinder hat in unserem Hause, im Familienministerium, einen ganz besonderen Stellenwert. Ich meine, es ist dort auch gut aufgehoben. Wir haben auf zwei Ebenen zu diskutieren:
Auf der einen Seite geht es um die Weiterentwicklung der Konzeption der Betreuung der Kinder und auf der anderen Seite um die finanzielle Begleitung. Ich glaube, dass beide Ebenen in ganz besonderer Weise von unserem Hause vertreten werden.
Zunächst, was die finanzielle Situation angeht – Kollege Unterländer hat gerade noch einmal die Zahlen genannt; sie waren ja heute Vormittag auch Gegenstand der Regierungserklärung –: 520 Millionen plus diese 313 Millionen. Damit kommt zum Ausdruck, dass dieses Thema uns in der Staatsregierung und der CSU-Fraktion ein wichtiges Anliegen ist.
Wir haben aber auch die Erkenntnis: Nichts ist so stabil, dass es nicht weiterentwickelt und verbessert werden müsste. Deswegen ist diese Diskussion, die wir eben führen, auch richtig. Wir müssen ständig an diesem System weiterentwickeln und neue sowie moderne Entwicklungen mit einfließen lassen. Aber eines ist schon klar – darin besteht auch letztlich der Streit –: Wir sagen, die Eltern sollen die Wahlfreiheit haben und der Staat hat dafür die Rahmenbedingungen zu schaffen. Deswegen halte ich es auch für falsch, den Eltern eine Pflicht vorzugeben, das Kind in den Kindergarten zu schicken. Im Übrigen hat auch das Bundesfamilienministerium – wenn ich das kurz zitieren darf – die Einführung eines Kindergartenpflichtjahres im Hinblick auf die Erziehungsverantwortung der Eltern als verfassungsrechtlich unzulässig angesehen. Mich wundert es daher, dass Sie im Gegensatz dazu sagen, das sei zulässig und das sei die ideale Lösung. In diesem Punkt haben wir einen Widerspruch und so können wir das nicht stehen lassen.
Eine Verpflichtung – wenn ich das noch einmal sagen darf – ist doch überhaupt nicht notwendig. Kollege Unterländer hat gerade noch einmal deutlich gemacht, dass im Alter von fünf und sechs Jahren 98% unserer Kinder im Kindergarten sind. Die Eltern, die sich anders entscheiden, werden dafür ihren Grund haben. Ich halte es auch für falsch, die 2% zu verpflichten, ihre Kinder in den Kindergarten zu schicken. Sie wollen – darin besteht auch die unterschiedliche Auffassung – mehr Staat und wir wollen mehr Eigenverantwortung. Darin liegt in Wirklichkeit der Grund.
Wir brauchen eher noch den Hinweis darauf, dass die ausländischen Kinder rechtzeitig in den Kindergarten gehen, um sie auf die schwierige Situation der Sprache vorzubereiten. Wir haben dafür Konzepte entwickelt und vorgelegt, auf die ich jetzt nicht im Detail eingehen möchte. Was richtig ist, Frau Kollegin Schopper: Wir brauchen natürlich die Altersmischung, wir brauchen natürlich die Öffnung der Kindergärten, dass Kinder unter drei Jahren in diese Einrichtung gehen können, dass aber in dieser Betreuungseinrichtung auch Kinder versorgt werden können, die sieben Jahre alt sind. Jeder vierte Kindergarten in Bayern nimmt im Übrigen bereits Unter-Dreijährige und Schulkinder auf. Deswegen meine
ich, dass das der richtige Weg ist, den wir gemeinsam gehen.
Zur Kostenfreiheit, die bisher nur das Saarland für ein Kindergartenjahr beschlossen hat, darf ich Folgendes sagen: Ich halte eine solche Forderung für populistisch. In Bayern beträgt der Elternbeitrag im Durchschnitt 70 e – wir liegen damit am günstigsten in ganz Deutschland. Es sollen zuerst einmal die SPD-regierten Bundesländer die Kostenfreiheit vormachen. Dann sehen wir weiter.
Ich weiß schon, dass Sie das nicht hören wollen.
Im Übrigen: Wenn Sie permanent von stabilen Finanzen reden, dann sollte man auch einmal überlegen, ob es richtig ist, an dem Punkt anzusetzen, wo wir tragbare finanzielle Belastungen haben und der Staat, zusammen mit der kommunalen Familie, schon einen großen Beitrag einbringt. Ich habe eben die Summe noch einmal genannt und ich glaube schon, dass sie sich sehen lassen kann. So weit sind wir ja gar nicht auseinander, Frau Kollegin Werner-Muggendorfer. Der Bildungs- und Erziehungsplan wird kommen, darüber wird man reden, der wird auch von Fachleuten gemacht; Gott sei Dank sind da nicht nur Politiker beteiligt, sondern wir haben die Fachleute eingeschaltet, Frau Kollegin; nicht dass der Vorwurf kommt, es hätten nur Politiker daran gearbeitet.
Den Senat hat man abgeschafft und jetzt sucht man ihn im Nachhinein. Das kenne ich schon.
Was die Ausbildung der Erzieherinnen angeht, gebe ich Ihnen, Herr Kollege Unterländer, Recht: Es wird in unseren Erziehungseinrichtungen exzellente Arbeit geleistet. Wir sollten heute einen Dank an die Erzieherinnen, an die Kinderpflegerinnen und all diejenigen, die in diesen Einrichtungen arbeiten, sagen. Das ist exzellente Arbeit. Herzlichen Dank dafür.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Herr Staatssekretär, gestatten Sie eine Zwischenfrage von Frau Schieder?
Ich danke für diese Bemerkung, ich kann Ihnen dann die Antwort noch mitgeben: Es ist zunächst einmal gut, dass man aus eigener Erfahrung reden kann.
Auch das, Herr Kollege Odenbach. Auch Staatssekretär und Ministerin haben Kinder. Wenn alle, die da mitreden, so viele hätten, wäre das in Ordnung. Wir haben auch eigene Lebenserfahrung.
Ich halte es nur für wichtig und richtig – um das noch einmal deutlich zu machen –, dass wir auch externen Sachverstand beiziehen. Ich habe aber den Eindruck, dass in der SPD und bei den GRÜNEN so viel Sachverstand vorhanden ist, dass man niemals jemanden von außen fragen muss. Deswegen machen Sie auch eine so schlechte Politik, weil Sie nicht nach draußen hören.
Ich meine, wir haben gemeinsam einen wichtigen Auftrag zu erfüllen. Wir sollten uns bei der Neukonzeption Zeit lassen, auch was die Fördersituation angeht, über die in diesen Tagen so vehement diskutiert wird. Die Modellversuche laufen bis Ende dieses Jahres, wir haben dann die Evaluation und dann werden wir wiederum die Fachleute von außen fragen. Liebe Frau Kollegin Steiger, Sie brauchen das nicht, Sie haben das alles so im Auge und deswegen können Sie das auch nicht. Dann werden wir 2005 – so wie es vorgesehen war – ein Gesamtkonzept auf den Weg bringen, das beispielhaft für ganz Deutschland sein wird.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Die Aussprache ist geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung, die in namentlicher Form durchgeführt wird. Dazu werden die Tagesordnungspunkte wieder getrennt.
Ich lasse zunächst über den Tagesordnungspunkt 8 – das ist der Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion auf Drucksache 14/10528 abstimmen. Der federführende Ausschuss für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik empfiehlt die Ablehnung des Dringlichkeitsantrags. Die Ja-Urne steht auf der Seite der SPD, die Nein-Urne steht auf der Seite der CSU und die Urne für die Enthaltungen auf dem Stenografentisch.
Mit der Abstimmung wird begonnen. Es stehen dafür fünf Minuten zur Verfügung.
Die Stimmabgabe ist abgeschlossen. Das Abstimmungsergebnis wird außerhalb des Plenarsaals ermittelt. Das Ergebnis gebe ich später bekannt.
Nun lasse ich über den Dringlichkeitsantrag der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 14/10538, in namentlicher Form abstimmen. Auch hier empfiehlt der federführende Ausschuss für Sozial-, Gesundheit- und Familienpolitik die Ablehnung. Die JaUrne steht auf den SPD-Seite, die Nein-Urne auf der CSU-Seite; die Urne für die Stimmenthaltungen auf dem Stenografentisch. Mit der Abstimmung kann nun begonnen werden. Es stehen fünf Minuten zur Verfügung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Abstimmung ist abgeschlossen. Das Ergebnis wird außerhalb des Plenarsaals ermittelt. Ich werde es später bekannt geben.
Frage an die Fraktionen: Kommen wir mit der Redezeit zu Tagesordnungspunkt 10 aus? – Der Tagesordnungspunkt 10 wird von der Tagesordnung abgesetzt, weil die Redezeit, die dafür nötig wäre, nicht ausreicht.
Außerhalb der Tagesordnung gebe ich gemäß § 24 Absatz 2 der Geschäftsordnung nun folgende Ausschussumbesetzungen bekannt:
Ausschuss für Landesentwicklung und Umweltfragen: Herr Abgeordneter Klaus Pacher anstelle des verstorbenen Kollegen Horst Heinrich;
Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten: Herr Abgeordneter Dr. Helmut Simon anstelle des Herrn Abgeordneten Klaus Pacher;
Ausschuss für Hochschule, Forschung und Kultur: Frau Abgeordnete Ulrike Gote anstelle der Frau Abgeordneten Petra Münzel.
Das Hohe Haus nimmt davon zustimmend Kenntnis. Ich gebe nun das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum SPD-Dringlichkeitsantrag 14/10528 bekannt. Es gab 48 Ja-Stimmen, 82 Nein-Stimmen und 11 Enthaltungen. Damit ist dieser Dringlichkeitsantrag abgelehnt.
Das Ergebnis des Dringlichkeitsantrags des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN liegt noch nicht vor. Damit schließe ich die heutige Plenarsitzung und wünsche Ihnen noch einen schönen Abend.
Sehr verehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Ich bedauere sehr, dass wir uns heute überhaupt mit diesem Thema beschäftigen müssen.
Ich bedauere das deswegen, weil wir der Auffassung sind, dass der Bund dieses Gesetz überhaupt nicht hätte erlassen sollen. Wir hätten deshalb heute auch nicht über die Frage diskutieren müssen, ob wir ein Ausführungsgesetz brauchen.
Ich hätte Ihnen diese Debatte gerne erspart, aber die Rufe aus dem Bundesrat hat die Bundesregierung nicht gehört. Das Grundsicherungsgesetz wird zum 01. 01. des Jahres 2003 in Kraft treten. Deswegen brauchen wir dazu ein Ausführungsgesetz.
Ich bin der Meinung, dass mit diesem Gesetz vom Grundsatz der Eigenvorsorge abgewichen wird. Mit der Grundsicherung wird eine Leistung eingeführt, die nicht abhängig von vorherigen Versicherungsleistungen ist. Damit wird das Ziel einer aktivierenden, auf Eigenverantwortung setzenden Sozialpolitik konterkariert. Wir sind der Meinung, dass dieses Grundsicherungsgesetz verfassungsrechtlich bedenklich ist. Es ist zu verwaltungsaufwendig und höchst kostenintensiv. Aus der Sicht der Kommunen ist es nicht verantwortbar. Wir erkennen gerade in diesen Tagen, wie schwierig die finanzielle Situation unserer Kommunen ist. Ich bin der Auffassung, dass dieses Gesetz zu einer zusätzlichen Belastung der kommunalen Finanzen führt. Dieses Gesetz passt nicht
in die momentan herrschende Finanzsituation der Kommunen.
Dieses Gesetz wird die Kommunen massiv belasten. Der Bund hat das mit Zahlen dokumentiert und geht von einer Belastung von 1,9 bis 2,3 Milliarden Euro aus.
Die Daten, die uns die Bundesregierung bisher zur Verfügung gestellt hat, sind nicht realistisch. Die Kommunen werden zusätzliche Belastungen hinnehmen müssen – zusätzlich zu dem, was sie jetzt schon verkraften müssen.
Über Konnexität wird in diesen Tagen sehr viel gesprochen. Über Konnexität wird auch in diesem Hause sehr viel diskutiert. Ich meine, dass der Grundsatz –
Lieber Herr Kollege Hahnzog, dieser Grundsatz gilt auch für das Verhältnis des Bundes zum Land und des Bundes zu den Kommunen. Was der Bund momentan den Kommunen zur Verfügung stellt, wird nicht ausreichen, um diese Defizite abzudecken. Von den Verwaltungskosten will ich an dieser Stelle noch gar nicht sprechen.
Deswegen wäre es ganz gut, wenn Sie sich mit den kommunalen Spitzenverbänden unterhalten würden. Die sagen Ihnen nämlich ganz konkret, wie die kommunale Seite durch dieses Gesetz belastet werden wird.
Ich kann es Ihnen genau sagen. Auf Bayern heruntergebrochen wird dieses Gesetz 200 Millionen Euro kosten, 150 Millionen Euro Ersparnis bringen.
Lassen Sie es sich doch erklären.
Ich werde Ihnen die offiziellen Daten noch einmal nennen, weil ich sie sehr genau im Kopf habe: 200 Millionen Euro wird die Grundsicherung kosten. 150 Millionen Euro werden bei der Sozialhilfe eingespart.
Damit sind es 50 Millionen Euro Defizit. Aus der Gesamtsumme von 409 Millionen Euro entfallen 35 Millionen Euro auf den Freistaat Bayern.
Herr Kollege Wahnschaffe, das Defizit zwischen 35 Millionen und 50 Millionen Euro beträgt 15 Millionen Euro. Das ist eine realistische Zahl.
Jetzt hören Sie doch einmal zu.
Auch im Haushaltsausschuss ist dieses Thema diskutiert worden – ich war selbst anwesend –, im Übrigen gar nicht so kontrovers, wie Sie das hier andeuten. Es war eine realistische Zahl, die wir gemeinsam diskutiert haben.
Die Kommunen nennen noch wesentlich höhere Zahlen. Sie können davon ausgehen, dass diese Schätzung realistisch ist. Die Verwaltungskosten werden übrigens auch hier nicht erstattet, die kommen noch dazu. Damit wird es zu einer weiteren Belastung der Kommunen kommen.
Mit diesem Ausführungsgesetz versuchen wir, parallele Strukturen zwischen der Sozialhilfe und dem neuen Grundsicherungsgesetz zu schaffen, sodass wir die notwendigen Synergieeffekte nutzen können. Außerdem ist dieses neue Aufgabenfeld in Absprache mit den kommunalen Spitzenverbänden in den Wirkungskreis der Kommunen übertragen worden.
Ich glaube, dass wir aus dieser Situation – uns wurde ein Bundesgesetz vorgegeben –, das Optimale gemacht haben. Ich darf Sie sehr herzlich bitten, nach der Beratung diesem Ausführungsgesetz zuzustimmen. Wir können das Grundsicherungsgesetz der Bundesregierung nicht mehr ändern. Wir müssen es hinnehmen und akzeptieren und das Beste daraus machen. Ich bitte Sie um Zustimmung zu dem Gesetz.
Wir haben dieses Problem auch anderswo. Wenn beispielsweise ein neuer Grundschullehrplan erstellt wird, müssen die neuen Elemente von denjenigen, die damit befasst sind, aufgenommen werden, sie müssen sich mit den Themen beschäftigen. Das gilt auch für die Kindergärten. Wir sind der Auffassung, dass hier die Fortbildung ein ganz wesentliches Element sein wird und sein muss. Das wird zu gegebener Zeit entschieden werden.
Im Übrigen braucht man Fort- und Weiterbildung immer, nicht nur für die Umsetzung von neuen Plänen oder Konzeptionen. Fort- und Weiterbildung ist in unserer schnelllebigen Zeit ein Grundsatz, der immer zu beachten ist.
Es wird nicht die Entscheidung des Staates sein, an welchem Kindergarten wann welche Fortbildung durchgeführt wird. Hier haben natürlich die Träger die Verantwortung; wir haben die Rahmenbedingungen vorzubereiten, aber dann sind die Maßnahmen vor Ort durchzuführen. Als Kommunalpolitiker kann ich Ihnen sagen, dass die Kommune als Träger dafür verantwortlich sind, dass all das gewährleistet wird. Da haben die Träger selbstverständlich auch eine ganz besondere Verantwortung.
Wir haben im Hohen Hause wiederholt Diskussionen darüber geführt, wie notwendig die sprachliche Vorbereitung der Kinder ist. Wenn die Kinder die Sprache nicht beherrschen, haben sie von Anfang an Defizite. Deswegen ist das ein wichtiges Thema.
Wir haben versucht, hier schon jetzt eine Verbesserung zu erreichen. Wir müssen die Eltern einbeziehen, insbesondere die Frauen, die ja zu Hause auch ihre Probleme mit der Sprache haben,
siehe die Migrationsdiskussion. Das ist weniger ein Problem der Männer, Frau Kollegin Hirschmann, als in ganz besonderer Weise der Frauen; sonst würde ich Ihnen im Sinne der Gleichberechtigung Recht geben. Aber hier wissen wir ganz konkret, wo die Probleme liegen: Wir müssen die Frauen in besonderer Weise einbinden. Die ersten Aktionen, die auch sehr erfolgreich sind, haben wir bereits durchgeführt, nämlich dass die Frauen im Kindergarten gleichermaßen „mitgenommen werden“, mit herangeführt werden. Es geht vor allem um die Zeit zwischen der Einschulung und dem Beginn der Schule, also um die letzte Phase im Kindergarten, in der wir versuchen müssen, die sprachliche Förderung insbesondere bei den Migranten zu forcieren. Wir brauchen hier weitere Maßnahmen und Aktionen, weil wir wissen, dass das ein großes Problem ist, an dessen Lösung wir arbeiten müssen.
Lieber Herr Kollege Franzke, wir haben ja gestern Nachmittag zu diesen Fragen eine ausführliche Debatte hier im Hohen Hause gehabt. Ich halte wenig davon, dass wir nochmals mit Zahlen hin und her jonglieren.
Ich will Folgendes festhalten: Es war richtig, dass sich im Jahre 1996 alle drei am Pakt Beteiligten diesbezüglich festgelegt haben. Es war nicht der Ministerpräsident, der gesagt hat, wir reduzieren das auf die Hälfte, sondern alle am Beschäftigungspakt Beteiligten haben Ziele zu den angesprochenen Fragen formuliert, also auch zur Ausbildungssituation und zur Problematik der Arbeitslosensituation in unserem Lande. In diesem Pakt hat man sich auf eine Zielvereinbarung verständigt, wie das eben in einer vertraglichen Vereinbarung immer der Fall ist. Die Vertragsbeteiligten haben sich also diese Zielformulierung für die künftige Arbeit vorgegeben und haben auf der Grundlage dieser Vereinbarung und dieser Zielsetzung einiges erreicht. Die Zahlen sind eben genannt worden.
Ich glaube – wenn ich das noch sagen darf, Herr Kollege Franzke –, dass sich dieser Beschäftigungspakt in all den Jahren sehr bewährt hat und dass Teile dieses Paktes sehr wohl erfüllt werden konnten. Auch wenn dieser Pakt momentan nicht mehr besteht, hoffen wir, dass, wenn die Zeiten wieder etwas ruhiger werden, die Arbeit in diesem Pakt fortgesetzt werden kann.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Gibt es weitere Zusatzfragen, Herr Franzke? – Bitte.
Herr Kollege Franzke, der Hintergrund Ihrer Frage war mir natürlich bewusst. Ich darf noch einmal wie folgt formulieren: Es war nicht der Ministerpräsident sozusagen als einzeln dastehende Persönlichkeit, der diese Zielformulierung vorgegeben hat, sondern es war eine Zielvereinbarung. Sie kennen ja den Beschäftigungspakt.
Wir sollten nicht auch noch darüber streiten, Herr Kollege Franzke! Es war natürlich eine Zielvereinbarung der am Beschäftigungspakt Beteiligten, sprich: der Wirtschaft – was ich auch für richtig halte –, des DGB und der Bayerischen Staatsregierung. Bedauerlicherweise ist auf der Bundesebene die Situation nicht so zustande gekommen, wie wir sie auf bayerischer Ebene gehabt haben. Das ist völlig richtig.
Ich will die Debatte von gestern zwar nicht fortsetzen, aber wenn ich das noch einmal aufgreifen darf: Jetzt kann nicht als Ziel auf Bundesebene ausgegeben werden – und es zeigt eigentlich auch, welche unerfüllbaren Konditionen hier vorgegeben werden –, dass man innerhalb von drei Jahren auf zwei Millionen herunterfahren will. Das zunächst gegebene Versprechen toppen zu wollen – von 3,5 auf 2 Millionen Arbeitslose-, halte ich für den falschen Ansatz. Ich halte es für den falschen Ansatz, sich ganz konkret solche Zahlen vorzugeben,
und zwar angesichts der Entwicklungen insgesamt in unserem Land.
Ich darf aber noch einmal festhalten, dass die Problematik vor allem darin besteht – aus unserer Sicht –, dass 1998 die falschen Rahmenbedingungen gesetzt worden sind, was im Übrigen jetzt erkannt wird. Nur noch ein Stichwort: Das Scheinselbstständigengesetz, das man 1998 verabschiedet hat, will man ja jetzt – auch auf Vorschlag der Hartz-Kommission; und es ist auch in der Bundesanstalt für Arbeit in der vorigen Woche diskutiert worden – wieder abschaffen. Daran zeigt sich doch, dass man falsche Wege gegangen ist und jetzt neue Wege gehen möchte, auch vonseiten der Bundesregierung.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Letzte Zusatzfrage: Herr Kollege Müller.
Herr Kollege Müller, werte Kolleginnen und Kollegen!
Diese Fragen sind gestern umfassend diskutiert worden. Ich gebe Ihnen Recht: Das Ziel wäre sicher leichter erreicht worden, wenn 1998 nicht – aus unserer Sicht falsche – Weichenstellungen vorgenommen worden wären, wie sie vorgenommen wurden. Ich nenne noch einmal die beiden Stichpunkte: 630-Mark-Gesetz und Scheinselbstständigkeit.
Lieber Kollege Franzke, machen Sie sich da keine Sorgen! – Das hat die Bundesregierung im Übrigen jetzt auch selbst erkannt; darin sind wir uns einig. Es ist richtig, Herr Kollege Müller, dass wir insgesamt einen starken Bevölkerungszuwachs hatten. Die Zahlen sind gestern angeklungen. Ich darf noch einmal darauf hinweisen: Es ist völlig richtig, wir hatten den stärksten Bevölkerungszuwachs – absolut und in relativen Zahlen – und darüber hinaus noch die Einpendler.
Die Einpendler wirken sich auch in der Statistik der Auszubildenden gerade in Oberfranken aus, Herr Kollege Franzke.
Ich habe alle Arbeitsamtsbezirke besucht, insbesondere die, bei denen wir keine ausgeglichene Lehrstellenbilanz hatten. Ich habe mit den Lehrlingen gesprochen und gerade in Oberfranken gespürt, dass hier ein starker Zuspruch aus den neuen Bundesländern vorhanden ist, Herr Kollege Müller, sodass ich Ihnen völlig Recht geben kann und ergänzen darf: Wenn eben die Maßnahmen 1998 in eine andere Richtung gegangen wären, hätten wir die Probleme heute nicht in dieser Dimension.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Nächste Fragestellerin: Frau Elisabeth Köhler. Bitte.
Frau Kollegin Köhler, das Zuwanderungsgesetz wurde vom Bundespräsidenten am 20. Juni 2002 unterzeichnet. Es wurde im Bundesgesetzblatt fünf Tage später veröffentlicht und tritt in seinen wesentlichen Teilen am 01.01.2003 in Kraft. Die Staatsregierung geht allerdings davon aus, dass die erforderliche Zustimmung des Bundesrats nicht auf verfassungsrechtlich einwandfreiem Wege zustande gekommen und das Gesetz daher verfassungswidrig ist.
Zur Wahrung der Rechte des Bundesrats hat das Saarland federführend für die unionsgeführten Bundesländer beim Bundesverfassungsgericht einen Normenkontrollantrag eingereicht, um die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes überprüfen zu lassen. Der Bundespräsident hat im Übrigen in seiner Erklärung zur Ausfertigung des Zuwanderungsgesetzes festgestellt, dass „eine verfassungsrechtliche Verfahrensvorschrift in gewagter Weise ausgereizt und damit eine politische Kampfsituation auf die Spitze getrieben worden“ ist. Weiter führt der Bundespräsident aus, dass er es sogar für wünschenswert hielte, wenn das Bundesverfassungsgericht die Frage klärt.
So weit zum Vorspann. – Und jetzt zu Ihrer konkreten Frage, Frau Kollegin Köhler. Wenn das Zuwanderungsgesetz in Kraft tritt, wird die Staatsregierung ihrer gesetzlichen Verpflichtung aus § 43 Absatz 3 des Aufenthaltsgesetzes selbstverständlich nachkommen. Die Staatsregierung geht dabei davon aus, dass der Bayerische Landtag die notwendigen Mittel bereitstellt, um die Durchführung der Aufbausprachkurse gewährleisten zu können.
Die Höhe der Kosten hängt von der Zahl der ausländischen Neuzuwanderer und der Ausgestaltung der Sprachkurse ab. Die notwendigen Rechtsverordnungen der Bundesregierung, die mit Zustimmung des Bundesrats erlassen werden, stehen noch aus.
Die Staatsregierung hält die Schätzungen des Bundesinnenministeriums für zu niedrig, wonach jährlich 98000 ausländische Neuzuwanderer mit Anspruch auf Sprachförderung zugrunde gelegt werden und pro Teilnehmerstunde nur 2,05 e kalkuliert sind. Obwohl im Zuwanderungsgesetz die Dauer der Sprachkurse nicht mehr geregelt ist, wird weiterhin von 300 Unterrichtsstunden für den Grundsprachkurs und 30 Unterrichtsstunden für den Orientierungskurs auszugehen sein. Die Kosten hierfür übernimmt bekanntermaßen der Bund. Weitere 300 Unterrichtsstunden für den Aufbausprachkurs sind dann von den Ländern zu finanzieren.
Für die Länder ergeben sich – danach haben Sie konkret gefragt – nach dieser Schätzung bzw. nach dem angenommenen Stundenumfang der Sprachkurse Kosten von jährlich 60 Millionen e. Abzüglich von Teilnehmerbeiträgen, die für die Hälfte der Neuzuwanderer mit 0,77 e pro Stunde erwartet werden, rechnet der Bund für die Länder insgesamt mit einer jährlichen Belastung von 49 Millionen e. Wenn von den Neuzuwanderern 15% auf Bayern entfallen, sind schon nach dieser aus unserer Sicht als zu niedrig eingeschätzten Rechnung 7,35 Millionen e jährlich aufzubringen. Das wäre der Betrag für den Freistaat Bayern.
Anspruch auf Sprachförderung haben nach dem Gesetz im Übrigen nur die Ausländer, die erstmals eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Andere Ausländer können im Rahmen verfügbarer Kursplätze zur Teilnahme zugelassen werden. Mittel hierfür werden aber vom Bund nicht gesondert zur Verfügung gestellt.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Zusatzfrage: Frau Köhler.
Sie wissen, dass in dem Gesetzentwurf praktisch bis zur letzten Sekunde dieses Thema geregelt war. Es war darin klar formuliert, dass der Bund dafür die Kosten übernimmt. Der Bund hat sich, aus welchen Gründen auch immer, von dieser Verpflichtung, die er im Entwurf formuliert hatte, verabschiedet.
Für die Zukunft gehe ich davon aus, dass die neue Bundesregierung nach dem 22. September hierfür eine Regelung treffen wird, nämlich dass auch für die in unserem Land befindlichen Menschen, die diese Integration brauchen, der Bund seiner Verantwortung nachkommen muss. Darüber gibt es keine Diskussion. Der Bund hat dafür die Verantwortung, und er braucht dafür auch die notwendigen Mittel.
So, wie man es jetzt gemacht hat – ich formuliere es mal ganz einfach: den Inhalt des Topfes gleich zu lassen und zu sagen, das reicht nicht für alle, wir machen es nur für diejenigen, die neu kommen –, ist es eine etwas zu einfache Lösung. Ich wundere mich auch, dass das die Zustimmung von Rot-Grün finden konnte, nachdem die
Frage der Integration für Sie doch von essenzieller Bedeutung ist.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Gibt es weitere Zusatzfragen? – Frau Köhler, bitte.
Frau Kollegin Köhler, das ist eine rein hypothetische Frage, weil der Bund ja gerade entschieden hat, sich nicht daran zu beteiligen, sondern völlig auszusteigen und dafür keine Gelder zur Verfügung zu stellen. Das halte ich für falsch, und Sie im Übrigen auch, sonst würden Sie die Frage ja nicht so formulieren und sagen: Wir müssen dafür sorgen, dass die Menschen integriert werden.
Wir werden unseren Beitrag insofern zu leisten haben, als wir, wie festgelegt, in den Kindertagesstätten verstärkte Integration brauchen. Ich konnte das an dieser Stelle erst vor acht Tagen noch einmal deutlich machen. Aber in der Breite, wie es aus Ihrer Sicht notwendig wäre und wofür sich der Bund eigentlich zu seiner Verantwortung bekennen müsste, kann das von den Ländern nicht übernommen werden.
Ich sage noch einmal: Ich halte es für unverantwortlich – und insoweit stimme ich Ihnen zu –, dass der Bund sagt: Ich habe nicht genügend Geld, ich mache ein Zuwanderungsgesetz – ich behaupte: mit mehr Zuwanderung –, bin aber nicht in der Lage, dafür Sorge zu tragen, dass die sprachliche Integration für Menschen, die schon im Lande sind, verbessert wird. Das halte ich politisch für nicht schlüssig.
Deshalb wäre es vernünftig gewesen, wenn der Bund sich dieser Verantwortung gestellt hätte, den Gesetzentwurf, der das alles bis zum Schluss beinhaltet hatte, nicht geändert hätte, sondern bei seiner ursprünglichen Konzeption geblieben wäre und die Integrationssprachkurse für ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger, die im Lande sind, in die Förderung mit aufgenommen hätte.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Letzte Zusatzfrage, Frau Köhler.
Wir wissen, in welche Richtung das laufen soll. Wir brauchen den Basiskurs, wir brauchen den Aufbaukurs, und wir brauchen einen Orientierungskurs. Die Stundenzahlen und alle diese Details müssen wir noch festlegen.
Ich bin auch der Meinung, dass diese Verordnung dann, wenn das Gesetz in Kraft getreten ist und vom Bundesverfassungsgericht überprüft wurde, möglichst schnell kommen muss, um die notwendigen verwaltungstechnischen Maßnahmen vorzubereiten. Nichts spricht gegen Koordination, selbstverständlich. Aber ich gehe schon davon aus, dass die Bundesregierung ihrem Auftrag, wenn das Gesetz verfassungsmäßig ist, sehr schnell nachkommt und die Verordnungen erlassen wird, um das auf dem Verwaltungsweg schnell in die Gänge zu bringen. Daran hat selbstverständlich jeder ein Interesse.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Nächster Fragesteller wäre Herr Dr. Köhler. Wird die Frage übernommen? – Das sehe ich nicht. Dann wird ihm die Antwort zugestellt.
Nächste Fragestellerin ist Frau Radermacher, bitte.
Frau Kollegin Radermacher, dem Sozialministerium liegen weder ein Konzept noch ein Antrag zur Förderung der „Jugendsozialarbeit an Schulen“ an der Gustav-Walle-Schule in Würzburg vor. Deshalb kann auch nur allgemein Position dazu bezogen werden, unter welchen Prämissen eine Aufnahme in dieses staatliche Förderprogramm grundsätzlich möglich ist. Ich darf diese drei Konditionen aus meiner Sicht kurz nennen:
Erstens. Das Jugendamt muss in Abstimmung mit dem Schulamt im Rahmen der Jugendhilfeplanung einen hohen Handlungsbedarf für ein Projekt der „Jugendsozialarbeit an Schulen“ feststellen. Dies ist anhand hoher
sozialer Belastungsfaktoren zu belegen. Ich glaube, das ist unstreitig.
Zweitens. Das Konzept muss seinen Schwerpunkt in der Jugendhilfe setzen und den inhaltlichen Eckpunkten der „Jugendsozialarbeit an Schulen“ entsprechen. Das Konzept muss in Abstimmung mit dem Jugend- und Schulamt entwickelt worden sein.
Drittens. Die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein. Hierzu bedarf es einer kommunalen Mitfinanzierung sowie gegebenenfalls der Beteiligung eines freien Trägers.
Jetzt noch ganz konkret zu Würzburg, Frau Kollegin Radermacher: Das örtlich zuständige Jugendamt der Stadt Würzburg beabsichtigt jedoch, mit dem Schuljahresbeginn 2002/2003 unter anderem an der Gustav-Walle-Schule ein Angebot der ganztägigen Betreuung und Förderung einzurichten und hierfür auch die kommunale Mitfinanzierung sicherzustellen. Eine Beschlussfassung des Jugendhilfeausschusses ist nach unseren Informationen in der kommenden Woche vorgesehen. Staatliche Fördermittel des Kultusministeriums, das dafür zuständig wäre, werden bereitgestellt.
Die Frage einer Aufnahme in die staatliche Förderung der „Jugendsozialarbeit an Schulen“ ist daher hypothetischer Natur. Die Stadt Würzburg trifft als örtlich zuständiger Träger der öffentlichen Jugendhilfe verantwortlich die Feststellung und Entscheidung, welche Angebote der Jugendhilfe geeignet und erforderlich sind.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Zusatzfragen? – Frau Radermacher.
Ich kenne das Schreiben, das an die Regierung von Unterfranken oder wohin auch immer – weil Sie gesagt haben: an die zuständigen Stellen – gerichtet wurde, nicht. Es war ja so, dass in den vergangenen Jahren über ABM, also über das Arbeitsamt, eine Begleitung vorgesehen war und das, glaube ich, auch sehr gut funktioniert hat.
Ich darf das mit zwei Bemerkungen etwas ausführlicher darstellen. Zum einen wurden von der Arbeitsverwaltung solche Projekte immer wieder gemacht, und zwar in unterschiedlichster Art, entweder über ABM oder über SAM, also Strukturanpassungsmaßnahmen. Zum anderen hat die Arbeitsverwaltung mit den Trägern vor Ort unmittelbare Konzepte entwickelt, zum Beispiel in Augsburg. Jetzt hat sie aber beschlossen, aus dieser Konzeption – vielleicht gibt es auch noch weitere Konzeptionen – einfach auszuscheiden. Es ist nicht sehr erfreulich,
dass sich die Arbeitsverwaltung so radikal zurückzieht. Wir haben da erhebliche Probleme, weil wir wissen, dass diese Projekte der Arbeitsverwaltung gut gelaufen sind. Jetzt stellt sich die Frage: Wer springt dafür ein?
Ich kann jetzt nicht en detail dazu sprechen, was die Antragstellung in Richtung Ganztagsbetreuung angeht, weil bei uns keine Schreiben bekannt sind. Grundsätzlich darf ich aber zur Frage der Schulsozialarbeit ausführen, dass wir festgelegt haben, dass die laufenden Pilotprojekte ihre Fortsetzung finden und dass wir auch bereit sind, neue Projekte zu implementieren. Wir werden in den kommenden Jahren 350 Projekte an 500 Schulen machen. Dafür werden 10 Millionen zur Verfügung gestellt. Damit steigen wir pro Jahr praktisch mit rund 30 neuen Projekten ein.
Pro Regierungsbezirk handelt es sich um vier bis fünf Projekte. Das ist die momentane Beschlusslage.
Frau Kollegin Radermacher, wir haben festgestellt, dass wir mit diesem Programm der Schulsozialarbeit nicht all das auffangen können, was die Arbeitsverwaltung – manchmal gelungen, manchmal weniger gelungen – vorher initiiert hatte. Ich nenne Ihnen noch eine Zahl: Im Landkreis Augsburg-Aichach-Friedberg und in der Stadt Augsburg gab es ohne jegliche Abstimmung mit anderen Verwaltungen insgesamt 38 Projekte. Da es keine Abstimmungen gab, bestand für uns das große Problem, die Projekte nicht begleiten zu können. Bei aller Bündelung der Ressourcen können wir das nicht auffangen.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Weitere Zusatzfrage: Herr Boutter.
Ich stimme Ihnen in der Bewertung dieser Frage nicht zu. Viele Kollegen sind in der Kommunalpolitik tätig. Dort ergeben sich andere Fragestellungen. In München besteht eine andere Situation. Im Übrigen: diese Fragestellung gibt es nicht nur in München. Sie hängt auch nicht mit der Führung der jeweiligen Stadt zusammen. Auch in anderen großen Städten besteht eine andere Situation als auf dem flachen Land. In unseren Dörfern gibt es ebenfalls solche Einrichtungen. Dies hängt immer mit der Einstellung der Verantwortlichen innerhalb der Kommunalverwaltung zusammen. Selbstverständlich gab und gibt es auf dem flachen Land solche Einrichtungen. Ich würde das nicht so bewerten, wie Sie das getan haben. In München gibt es selbstverständlich aufgrund der Größe und der besonderen Problematik dieser Stadt viele solcher Einrichtungen.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Die nächste Frage stellt Herr Kollege Schultz.
Herr Kollege Schultz, ich werde versuchen, auf die etwas komplizierte Frage möglichst einfach zu antworten. Ich werde Ihnen nachher eine kleine Tabelle zur Verfügung stellen und Ihnen notfalls weitere Materialien lie
fern, um Sie umfassend zu informieren. Die ansteigenden Platzzahlen resultieren aus dem kontinuierlichen Ausbau des Betreuungsangebots für Kinder unter drei Jahren. Im Rahmen des ifb-Familien-Reports 2000 bzw. der Interpellation „Ganztagsbetreuung in Bayern“ konnte nur auf die Zahlen aus dem Jahr 2000 und in Bezug auf die in Kindergärten betreuten unter Dreijährigen auf das Kindergartenjahr 1999/2000 abgestellt werden.
Danach bestanden an Betreuungsplätzen für unter Dreijährige rund 5500 Plätze in Krippen, 1300 Plätze in Kindergärten, 2164 Plätze in der Tagespflege und 230 Plätze in Netzen für Kinder. Für die Pressekonferenz am 18. Oktober 2001 konnten in Folge neuer statistischer Erhebungen zusätzlich die in sonstigen Betreuungseinrichtungen, zum Beispiel Kinderhäusern, Kooperationseinrichtungen, Kindertageszentren sowie von Elterninitiativen betriebenen Betreuungseinrichtungen betreuten unter Dreijährigen erfasst werden. Außerdem lagen erste Zahlen für das Kindergartenjahr 2000/2001 vor, die belegen, dass die Kindergärten zunehmend von der möglichen Altersöffnung Gebrauch machen. Somit ergab sich zum Kenntnisstand Oktober 2001, dass für unter Dreijährige in Krippen rund 5500, in Kindergärten 2800, in der Tagespflege 2100, in Netzen für Kinder 230 und in sonstigen Einrichtungen 2000 Betreuungsplätze zur Verfügung stehen.
Bei den 2000 zusätzlichen Plätzen in sonstigen Einrichtungen handelt es sich nicht um „plötzlich entstandene“ Plätze, sondern um nachträglich bekannt gewordene oder privat finanzierte Plätze, insbesondere in München. Hinsichtlich des Anstiegs der Betreuungsplätze für unter Dreijährige in Kindergärten existieren keine nach Regierungsbezirken aufgegliederte Zahlen, da diese direkt bei den einzelnen Bewilligungsbehörden erhoben wurden. Herr Kollege Schultz, in der Kürze der Zeit war es leider nicht möglich, für Sie diese Zahlen zusammenstellen zu lassen. Wenn Sie diese Zahlen brauchen, werden Sie eine entsprechende Auflistung erhalten. Finanziert wurden die Personalkosten dieser zusätzlichen Plätze – wie jeder Kindergartenplatz – zu je 40% von Staat und Kommune und zu 20% vom Träger. Ich bin gerne bereit, Ihnen weitere detaillierte Zahlen zur Verfügung zu stellen.
Zu der in den Raum gestellten Behauptung, Frau Staatsministerin Stewens habe am 5. Juli 2002 in Bayreuth erklärt, Bayern verfüge über eine Versorgungsquote von 8% für Kinder unter drei Jahren, kann ich nur Folgendes sagen:
Erstens. Am 5. Juli 2002 hat Frau Staatsministerin Stewens zwar eine Vielzahl von Terminen wahrgenommen, aber keinen in Bayreuth. Das wurde mir gesagt.
Zweitens. Frau Staatsministerin Stewens hat keine derartige Behauptung aufgestellt. Richtig ist vielmehr, dass wir für 2008 – also am Ende unseres Aufbaus des Kinderbetreuungsangebots – eine dem aktuellen Bedarf entsprechende Versorgungsquote von durchschnittlich 7% anstreben. Das wurde schon wiederholt gesagt.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Erste Zusatzfrage: Herr Kollege Schultz.
Herr Kollege Schultz, die Mütterzentren werden staatlich gefördert. Sie bekommen Geld. Deshalb halte ich es für richtig, dass sie einbezogen werden. Ich kann Ihnen das gerne nachher noch erläutern. Diese Stellen erhalten etwa 5 DM pro Stunde. Ich habe die Stellen selbst besucht und gehe davon aus, dass die Gelder korrekt überwiesen werden. Abgesehen davon halte ich es für wichtig, dass wir einmal die Summe der Betreuungsplätze ermitteln. Wir wollen am Ende schließlich nicht feststellen, dass wir etwas installiert haben, wofür draußen kein Bedarf besteht. Deshalb bin ich der Meinung, dass wir diese Zahlen, unabhängig davon, wo sie herkommen, addieren müssen.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Eine weitere Zusatzfrage: Herr Kollege Schultz.
Ich kann mir die Summe von 11 Millionen DM deswegen nicht vorstellen, weil für diesen Bauabschnitt – wir sprechen nur über diesen Bauabschnitt – im Rahmen einer Höchstbetragsfestfinanzierung 4,34 Millionen Euro vereinbart wurden. Das heißt, dass über diesen Betrag nicht hinausgegangen werden kann, jedenfalls nicht für diesen Bauabschnitt, der momentan unmittelbar läuft und abfinanziert wird. Natürlich haben wir immer das Problem, dass Beträge nicht so ausgezahlt werden können, dass keine Vorfinanzierungen anfallen. Unser Anliegen besteht letztendlich immer darin, im Falle mehrerer Bauabschnitte so in das Bauprogramm einzusteigen, dass keine Unterbrechung der Baumaßnahme stattfinden muss, sondern permanent weitergebaut werden kann. Das ist den Krankenhausträgern auch wesentlich wichtiger als das Problem der kontinuierlichen Abfinanzierung ohne Vorleistungskosten.
Ich darf noch einmal sagen: Der Bauabschnitt Heizungsund Lüftungstechnik sowie strukturverbessernde Maßnahmen, der momentan zur Finanzierung ansteht, beinhaltet einen Betrag von 4,34 Millionen Euro, also rund 8,5 Millionen DM. Deswegen kann ich mir nicht vorstellen, woher diese 11 Millionen DM kommen. Wir können die Frage aber gerne noch klären. Ich werde Ihnen dann die notwendigen Daten zukommen lassen. Momentan ist das nicht kompatibel.
Herr Kollege Möstl, es trifft zu, dass das vormalige Hotel „Ritterklause“ in Zankltrad, Markt Eslarn, zwischenzeitlich von der Regierung der Oberpfalz als Übergangswohnheim für Spätaussiedler angemietet wurde. Nicht zutreffend ist allerdings, dass das Objekt auf Kosten des Steuerzahlers umgebaut werden soll. Vielmehr trägt der Eigentümer die Kosten der notwendigen Umbaumaßnahmen. Dazu gehören auch die aus brandschutzrechtlichen Gründen notwendigen Maßnahmen mit Ausnahme des nutzungsbedingten Hausalarms. Auch beläuft sich die unterzubringende Zahl an Spätaussiedlern nicht auf 150, sondern auf 117 Personen. Bezogen auf die Gesamtbevölkerung ergibt sich daraus ein Anteil von 3,7%, der sich damit im unteren Bereich vergleichbarer Einrichtungen in der Oberpfalz bewegt. In Stamsried beträgt der Anteil zum Beispiel 5,3% und in Gleißenberg 8,6%.
Nicht zutreffend ist auch, dass der Markt Eslarn erst im Januar 2002 über das Vorhaben der Regierung der Oberpfalz informiert wurde. Die Regierung der Oberpfalz hat das Objekt am 16. November 2001 zwecks Prüfung der Eignung besichtigt und bereits in der darauf folgenden Woche mehrfach versucht, den ersten Bürgermeister von Eslarn telefonisch zu erreichen. Auch die dringende Bitte um Rückruf war erfolglos. Ende November oder Anfang Dezember hielt die Regierung telefonische Rücksprache mit dem geschäftsleitenden Beamten und kündigte die Absicht der Anmietung mit Schreiben vom 6. Dezember 2001 an.
In der Folge wurde von der Regierung der Oberpfalz mit dem Bürgermeister für den 17. Dezember 2001 ein Besprechungstermin im Rathaus Eslarn vereinbart, bei dem der Bürgermeister aber nicht anwesend war. Das Gespräch wurde mit dem geschäftsleitenden Beamten des Marktes Eslarn geführt. Dabei wurde darum gebeten, die Absicht der Regierung der Oberpfalz noch in der Dezember-Sitzung des Marktrates bekannt zu geben. Gleichzeitig hat die Regierung der Oberpfalz ihre Bereitschaft erklärt, auf Wunsch an dieser Sitzung teilzunehmen. Aus nicht bekannten Gründen ist der Bürgermeister dieser Bitte nicht nachgekommen. Da das verbindliche Angebot zur Anmietung bis zum 31. Dezember 2001 befristet war, war die Regierung der Oberpfalz gezwungen, eine Entscheidung zu treffen. Die Behauptung, erst im Januar sei eine Mitteilung weitergegeben worden, ist also nicht zutreffend.
Herr Kollege Möstl, bei der Installierung von Aussiedlereinrichtungen gibt es immer wieder Diskussionen darüber, ob eine solche Einrichtung an den jeweiligen Standort passt. Wenn eine solche Einrichtung innerhalb der Gemeinde installiert wird, wird häufig argumentiert, dass sie zu nahe an einer Schule liege, dass sie zu zentral liege oder die Belästigungen zu groß seien. Wenn eine solche Einrichtung außerhalb des Ortes errichtet wird, wird argumentiert, dass die dort lebenden Menschen nicht genügend integriert würden.
Momentan sind die Aussiedlerzahlen konstant. In der Oberpfalz gibt es im Moment zwei Problemfälle aufgrund auslaufender Verträge. Ich denke hier an Sulzbach-Rosenberg und an Hemau. Dort wird darüber diskutiert, ob eine weitere Belegung möglich ist. Die Oberpfalz muss nach einem entsprechenden Schlüssel 12,1% der dem Land Bayern zugeteilten Aussiedler aufnehmen. Wir müssen also solche Einrichtungen installieren. Die von Ihnen dargelegte Befürchtung einer Ghettoisierung teile ich nicht. Schließlich ist diese Einrichtung im Vergleich zu den anderen Einrichtungen der Oberpfalz eher klein.
Herr Kollege Möstl, die Vertretung der Gemeinde nach außen ist eine Aufgabe des Gemeinderates und des Bürgermeisters. Sie ist keine Aufgabe der Bevölkerung. Die Gemeinde und die Verwaltung der Gemeinde waren rechtzeitig informiert. Wenn die Gemeinde eine Veranstaltung zur Information der Bevölkerung durchführen möchte, ist das in Ordnung. Ich glaube aber nicht, dass es in diesem Fall nötig war, eine öffentliche Umfrage oder eine Veranstaltung durchzuführen. Der Bürgermeister, die Gemeinde und die Verwaltung sind hier die Ansprechpartner.
Für solche Fälle gibt es keine speziellen Zuweisungen von Infrastrukturfördermitteln. Wenn sich wegen dieser Einrichtung jedoch zum Beispiel die Notwendigkeit zur Errichtung eines Kindergartens ergäbe, müsste dieser Bedarf gedeckt werden. Dann würden auch Fördermittel zur Verfügung gestellt. Dies gilt sowohl für die Investitionen als auch für die Personalkosten. Für solche Fälle sind jedoch keine pauschalen Förderungen möglich. Dies ist in der staatlichen Finanzverwaltung nicht vorgesehen.
Herr Präsident, Frau Kollegin Peters! Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Verteidigung hat am 16. Juli 2001 dem Freistaat Bayern eine Liste der künftig als entbehrlich identifizierten Liegenschaften und Teilliegenschaften der Bundeswehr zugeleitet. Das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen hat mit Schreiben vom 31.08.2001 diese Liste an die Regierungen weitergeleitet mit der Bitte um Prüfung, ob an den Liegenschaften Bedarf zur Unterbringung von Aussiedlern bzw. Asylbewerbern besteht.
Für die Unterbringung von Aussiedlern und Asylbewerbern und damit auch für die Bereitstellung der benötigten Unterbringungsplätze sind die Regierungen zuständig. Die Regierungen sind nach den haushaltsrechtlichen Bestimmungen über Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gehalten, die kostengünstigste Art der Unterbringung anzustreben. Die Nutzung staatlicher Liegenschaften ist kostengünstiger als die Unterbringung in anderweitig angemieteten Einrichtungen. Das wissen wir aus den Erfahrungen der letzten Jahre.
Die Regierung von Niederbayern hat gegenüber der Bezirksfinanzdirektion München Bedarf an drei Gebäuden der Rottal-Kaserne Kirchham geltend gemacht. Nach Auskunft der Regierung von Niederbayern wurde
der Bedarf vorsorglich angemeldet, weil der Zugang an Aussiedlern und Asylbewerbern weiter steigend ist. Voraussichtlich sind ab Juli 2002 außer Asylbewerbern auch die übrigen Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz staatlich unterzubringen. Möglicherweise müssen zudem andere Unterkünfte geschlossen werden. Sie wissen, dass diese Diskussionen in Ihrer Heimat immer wieder geführt wurden.
Es kann noch nicht gesagt werden, ob und gegebenenfalls wie viele Unterbringungsplätze 2004 benötigt werden. Außerdem vertritt die Regierung die Auffassung, dass noch nicht sicher ist, ob der Bedarfsanmeldung im Jahr 2004 überhaupt entsprochen wird. Danach müssen erst Umbauerfordernisse für eine bedarfsgerechte Unterbringung geprüft werden.
Das Bayerische Sozialministerium nimmt die Anmeldung des Bedarfs durch die Regierung von Niederbayern angesichts der absehbaren Auflösung anderer Unterkünfte zur Kenntnis, zumal, wie erwähnt, ab Juli 2002 voraussichtlich auch sonstige Ausländer, die Leistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind und deren Unterbringung bis dahin den Gemeinden obliegt, staatlich untergebracht werden müssen. Die Belastung des ländlichen Raumes durch eine etwaige Nutzung von Gebäuden in der Rottal-Kaserne Kirchham für die Unterbringung von Aussiedlern oder Asylbewerbern würde durch die absehbare Auflösung von Unterkünften in Pocking und Bad Griesbach gemildert.