Wir werden auch bei den jetzt anstehenden Beratungen seitens der CSU-Landtagsfraktion eigene Vorschläge zusätzlich zum Gesetzentwurf der Staatsregierung einbringen. Wir werden auch diese Vorschläge wieder sorgfältig mit den Betroffenen diskutieren, damit wir ein Gesetz vorlegen können, das unsere Hochschulen in Bayern an die Spitze in Deutschland, Europa und in der Welt setzt.
Dabei werden wir natürlich auch den Gesetzentwurf der Fraktion vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einbeziehen. Anmerkungen über dessen Inhalt möchte ich im Gegensatz zu meinem Vorredner Dr. Schmid nicht machen. Er wird künftig in seiner Position als Botschafter beim Vatikan viele Möglichkeiten haben sich mit der Gleichstellung auseinander zu setzen.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Aussprache ist damit geschlossen.
Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, beide Gesetzentwürfe dem Ausschuss für Hochschule, Forschung und Kultur als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Widerspruch erhebt sich nicht. Dann ist das so beschlossen.
Zustimmung zum Protokoll zur Änderung des Europäischen Übereinkommens über das grenzüberschreitende Fernsehen (Drucksache 14/2468)
Die Vorlage wird von Seiten der Staatsregierung nicht begründet. Wortmeldungen liegen mir nicht vor.
Damit schlage ich vor, im Einvernehmen mit dem Ältestenrat den Beratungsgegenstand dem Ausschuss für Hochschule, Forschung und Kultur als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht auch damit Einverständnis? – Dann ist das ebenfalls so beschlossen.
Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Finanzgerichtsordnung (Drucksache 14/2590)
Der Gesetzentwurf wird von Seiten der Staatsregierung nicht begründet. Wortmeldungen liegen mir auch hier nicht vor.
Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich deshalb vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht auch damit Einverständnis? – Dann ist auch dies so beschlossen.
Gesetzentwurf der Abgeordneten Paulig, Kellner, Elisabeth Köhler und anderer und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Das Anhörungsrecht für die Kommunen und dessen verbindliche Festschreibung in der Bayerischen Verfassung wird von Seiten der kommunalen Spitzenverbände schon sehr lange gefordert. Bei der letzten Verfassungsänderung ist
bereits ein Schritt in diese Richtung gegangen worden, und zwar die Einführung der Anhörung durch die Staatsregierung. Es handelt sich dabei aber nicht um eine verpflichtende Form, sondern um eine Sollbestimmung, und außerdem findet die Anhörung nur durch die Staatsregierung, aber nicht durch den Landtag statt. Daraus ergibt sich für uns als zweiter, notwendiger Schritt, dass das Anhörungsrecht sowohl für Vorlagen des Landtags als auch für die der Staatsregierung verpflichtend in die Bayerische Verfassung aufgenommen wird.
Nur so werden wir der staatsrechtlichen Sonderstellung der Kommunen gerecht, denn vieles von dem, was hier beschlossen und beraten wird, betrifft die Kommunen direkt und unmittelbar. Die Kommunen sind vielfach ausführendes Organ dessen, was hier beschlossen wird und in vielen Fällen sind sie davon finanziell betroffen. Außerdem ist es im Sinne einer effektiven Beratung in diesem Hause, wenn wir uns die Fach- und Sachkompetenz der Kommunen über ihre Spitzenverbände zu Nutzen machen. Die Regelung muss allerdings so ausgestaltet sein, dass die kommunalen Spitzenverbände auch einen Anspruch auf dieses Anhörungsrecht haben.
Ich gebe zu, der jetzt vorliegende Vorschlag einer Verfassungsänderung ist aus einer gewissen Ungeduld heraus entstanden. Es gibt auch die Möglichkeit, dieses Anhörungsrecht über die Geschäftsordnung des Landtags zu regeln. Diese Regelung beträfe allerdings nur den Landtag und nicht die Staatsregierung. Es wäre aber ein Weg. Wir haben gleich zu Beginn dieser Legislaturperiode als erste Fraktion, einen entsprechenden Geschäftsordnungsantrag gestellt. Die beiden anderen Fraktionen haben jetzt nachgezogen. Nun ist die Angelegenheit an eine Kommission verwiesen worden, und es geht nichts weiter, obwohl dieses Anhörungsrecht gerade nun, nach Wegfall des Senats, erforderlich wäre, weil die kommunalen Spitzenverbände jetzt nicht einmal mehr ein indirektes Mitspracherecht haben.
Im Übrigen ist dieser Gesetzentwurf auch aus dem Ärger darüber entstanden, dass der Vorschlag der CSU-Fraktion zur Änderung der Geschäftsordnung absolut unzureichend ist. Das Anhörungsrecht ist wiederum nur als Soll-Bestimmung ausgestaltet und darüber hinaus soll die Debatte im federführendem Ausschuss unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. Das wiederspricht vehement dem Grundsatz des Öffentlichkeitsprinzips.
Weshalb soll denn eine Aussprache mit den kommunalen Spitzenverbänden in nichtöffentlicher Sitzung stattfinden? Haben Sie etwas zu verbergen oder befürchten Sie, dass hier vielleicht unter Parteifreunden unterschiedliche Meinungen zu Tage treten? Aber zurück zur Verfassungsänderung: Wir meinen, es ist jetzt Zeit, Farbe zu bekennen und das Anhörungsrecht als Anhörungspflicht durch die Staatsregierung und den Landtag in der Verfassung festzuschreiben. Nur das wird der verfassungsrechtlichen Sonderstellung der Kommunen tatsächlich gerecht.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Herr Kollege Dr. Hahnzog hat um das Wort gebeten. Bitte, Herr Kollege.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich wollte Herrn Kollegen Kreuzer natürlich den Vortritt lassen. Wir sind aber heute sicherlich noch öfter dran.
Dieses Vorhaben – Anhörungsrecht für die kommunalen Spitzenverbände und die Kommunen – haben der Kollege Weiß und ich bereits vor ein paar Jahren, im Vorfeld der Verfassungsänderungen, angesprochen. Damals war die CSU noch nicht geneigt, dieses Thema aufzugreifen. Jetzt haben die Kommunalpolitiker aber anscheinend so sehr insistiert, dass eine Regelung zwar nicht in der Verfassung festgeschrieben werden soll, aber auf der Ebene darunter. Das ist nach meiner Auffassung aber noch nicht einmal zweite oder dritte Wahl für die kommunalen Spitzenverbände.
Wenn sich die Kommunen jetzt damit zufrieden geben wollen – vielleicht unter Druck der CSU oder aus eigenem Willen – dass die Anhörungen in nichtöffentlicher Sitzung stattfinden sollen, dann ist dies ein absoluter Bruch in der Arbeit dieses Landtags, der, anders als die Parlamente in den anderen Bundesländern, von dem Öffentlichkeitsprinzip geprägt ist. Ich glaube nicht, dass in diesen Sitzungen Themen behandelt werden, bei denen datenschutzrechtliche Probleme oder Persönlichkeitsrechte eine Rolle spielen oder dass es dort um durch Geheimhaltung zu schützende Staatsinteressen geht. Wenn die Kommunen im politischen Diskussionsprozess etwas wollen, dann befürworte ich, dass dies – besser als früher im Senat – unmittelbar im Landtag in unsere Rede und Gegenrede einfließen soll. Dies soll aber öffentlich geschehen. Wir werden diese Frage demnächst auf Geschäftsordnungsebene verhandeln. Mir wäre es lieber, es käme in die Verfassung. Die Formulierung der GRÜNEN lässt dies zu Recht offen. Allerdings zielt der Gesetzentwurf darauf ab, dass sich die Regelung in das Gesamtsystem der Verfassung einbindet.
Ich halte es für eine positive Sache, die letzten Endes von den Kommunen auch gewünscht wird. Vielleicht springt die CSU noch über weitere Hürden und wir finden dann zu einer Regelung, die dem entspricht, was in diesem Gesetzentwurf steht. Nach Ihren ständigen Beschwörungen, wie wichtig die Gemeinden und die Städte in unserem Lande sind, wäre das nur konsequent. Darüber sollte die CSU noch einmal nachdenken.
Frau Präsidentin, Hohes Haus! Der Gesetzentwurf trägt den Titel „Änderung der Verfassung, Anhörungsrecht der Kommunen“. Man könnte als drittes noch darunter schreiben: „Grüner Reparaturbetrieb“. Warum? Meine Damen und Herren, wenn wir uns zurük
kerinnern, wer war denn im letzten Jahr maßgeblich daran beteiligt, dass althergebrachte Mitwirkungsrechte der Kommunen in der Bayerischen Gesetzgebung abgeschafft worden sind?
Herr Dr. Hahnzog, wer hat denn gegen den Widerstand sämtlicher kommunaler Spitzenverbände maßgeblich das Volksbegehren zur Abschaffung des Senats getragen? Entschieden haben die Bürger, aber Sie haben es initiiert. Dafür, dass diese Mitwirkungsmöglichkeit nicht mehr da ist, tragen Sie, meine Damen und Herren, eine maßgebliche Verantwortung!
Nun versuchen Sie, dies wieder auszubügeln, indem Sie ein Anhörungsrecht der Kommunen installieren wollen. Ich hoffe, Ihnen ist klar, dass dieses Anhörungsrecht immer weniger sein wird als das Mitwirkungsrecht, welches die Kommunen im Senat gehabt haben.