Thomas Kreuzer
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Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Dr. Hahnzog, Sie haben zu vielen – aus Ihrer Sicht – allgemeinen Problemen gesprochen, nur relativ wenig zum Inhalt des Gesetzentwurfs.
Ich finde an diesem Gesetzentwurf etwas sympathisch, nämlich die Tatsache, dass Sie ihn so spät vorgelegt haben, sodass er sofort aufgrund der Diskontinuität verfällt und wir ihn nicht mehr diskutieren müssen.
Dass dieser Gesetzentwurf nicht Gesetz werden kann, ist das Sympathischste an ihm. Das ist ein typischer Gesetzentwurf der bayerischen SPD. Das ist ein Gesetzentwurf zur Behinderung der Polizeiarbeit, ein Gesetzentwurf zur Erschwerung der Polizeiarbeit durch komplizierte und unnötige Datenverarbeitungsregelungen. Das ist typisch für Sie. Sie behindern Polizeiarbeit, Sie fördern sie nicht. Der Grund dafür liegt in Ihrem überkommenen Staatsverständnis. Sie reden von einem Überwachungsstaat, der installiert werden soll. Herr Kollege Dr. Hahnzog und die Sicherheitspolitiker der SPD haben bis heute nicht begriffen, dass die Gefahren für die Menschen in diesem Staat nicht etwa von der Polizei ausgehen, sondern von Terroristen und Kriminellen, von Ereignissen wie in New York und Washington.
Wer mit diesen Ansätzen an die Themen herangeht, wird in den Einzelfragen immer zu den falschen sicherheitspolitischen Ergebnissen kommen. Dieser Gesetzentwurf ist rechtlich nicht geboten. Sie beziehen sich auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur strategischen Fernmeldeüberwachung. Dies hier ist ein Gebiet, bei dem eine konkrete Einzelanordnung der Wohnraumüberwachung durch die jeweils zuständigen Organe vorliegen muss. Das sind entweder Gerichte oder die entsprechenden Gremien. Die Entscheidung, die Sie heranziehen, ist hier nicht einschlägig und nicht heranziehbar. Das wissen Sie auch.
Der Gesetzentwurf ist außerdem in der Sache nicht notwendig. Für die klassische Wohnraumüberwachung gilt nämlich zunächst Artikel 37 Absatz 2 Satz 1 PAG, wonach die Speicherung, Veränderung oder Nutzung der Daten grundsätzlich nur zu dem Zweck erfolgen darf, zu dem diese Daten erlangt worden sind. Die Nutzung einschließlich einer erneuten Speicherung und Veränderung zu einem anderen polizeilichen Zweck ist nach dem PAG nur zulässig, soweit die Polizei die Daten für diesen Zweck erheben durfte. Uns liegen überhaupt keine Anhaltspunkte vor, dass sich die Polizei an diese Vorschriften nicht halten würde oder dass rechtswidrig gehandelt worden sei. Die Grundsätze dieses Rechtszustandes werden beachtet. Somit gibt es keine Anhaltspunkte für die Notwendigkeit einer Rechtsänderung.
Herr Kollege Dr. Hahnzog, Sie sind in dieser Frage isoliert. Die bayerische SPD befindet sich mit ihrem sicherheitspolitischen Denken jenseits von Gut und Böse. Das zeigt sich auch daran, dass der Bundesgesetzgeber im Bundesverfassungsschutzgesetz bei der Neuregelung der Befugnis zum Einsatz technischer Mittel im Schutzbereich des Artikels 13 Grundgesetz keine Kennzeichnungspflicht vorgesehen hat. In der StPO beim § 100 f StPO ist keine Kennzeichnungspflicht eingeführt wor
den, obwohl die Datenerhebungsregeln der StPO durch Einfügung der Regelung zum IMSI-Catcher erst kürzlich geändert worden sind.
Meine Damen und Herren, wo Sie regieren, machen Sie es anders. Im Bund könnten Sie diese Regelungen einfügen, tun es aber nicht. Herr Innenminister Schily ist teilweise auf dem Boden der Tatsachen in der Sicherheitspolitik angekommen, Sie aber nicht.
Meine Damen und Herren, deswegen sind diese Bestimmungen unnötig. Wir können es uns aber leisten, sie nicht abzulehnen, sondern in die Ausschüsse zu verweisen. Der Ältestenrat hat so entschieden. Diese Bestimmungen werden ohnehin der Diskontinuität zum Opfer fallen.
Nachdem Frau Kollegin Köhler solange geredet hat, Frau Kollegin Stahl, kann ich Ihren Appell auf einen Verzicht nicht recht ernst nehmen.
Herr Präsident, Hohes Haus, liebe Frau Kollegin Köhler! Ich gehe davon aus – nach der Tagesordnung ist dies
wohl sicher –, dass dies Ihre letzte Rede zu ausländerpolitischen Themen in diesem Hohen Hause ist. Ich sage Ihnen: Wir haben neun Jahre auf diesem Gebiet miteinander zu tun gehabt und sind uns ganz selten einig gewesen. Deswegen hätte ich mich eigentlich gefreut, wenn ich Ihrem letzten Anliegen hätte zustimmen können und es der CSU zur Zustimmung empfehlen können. Aber es ist mir aus inhaltlichen Gründen auch diesmal nicht möglich, dies will ich gleich von vornherein ankündigen.
Die Annahme des Antrags kann nicht erfolgen, da Ihr eigener Bundesgesetzgeber neue Anforderungen in Bezug auf die Überprüfung gestellt hat. In § 8 Absatz 1 Nummer 5 des Ausländergesetzes heißt es:
Die Aufenthaltsgenehmigung wird auch bei Vorliegen der Voraussetzungen eines Anspruchs nach diesem Gesetz versagt, wenn er die freiheitliche demokratische Grundordnung oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährdet oder sich bei der Verfolgung politischer Ziele an Gewalttätigkeiten beteiligt oder öffentlich zur Gewaltanwendung aufruft oder mit Gewaltanwendungen droht...
Dies ist von den Ländern zu überprüfen, bevor sie eine Aufenthaltserlaubnis verlängern. Sie haben sich ganz offensichtlich dazu entschlossen, die Bestimmung in das Gesetz aufzunehmen, dies durch Rot-Grün in Berlin mit großem Brimborium als Beruhigungspille für die Bürgerinnen und Bürger nach außen darzustellen, aber das Angekündigte nicht umzusetzen. Das machen wir natürlich nicht mit.
Wer so etwas fordert, der muss dann auch Anstrengungen unternehmen, um zu überprüfen, ob die Voraussetzungen beim Einzelnen vorliegen. Der erste Schritt hierfür ist ein Fragebogen, der beispielsweise nach Ausweisungen aus Deutschland oder anderen Schengen-Staaten, nach dem Besitz von Schusswaffen oder nach Aufenthalten in sonstigen Staaten fragt, in denen es im Vorfeld des 11. September verstärkte Aktivitäten der Al Kaida gegeben hat. Das ist der Sinn der Fragebogenaktion. Ich frage Sie: Wo liegt denn hier die Problematik? Können wir von Menschen, die sich bei uns aufhalten wollen, nicht mehr verlangen, dass sie, bevor der Aufenthalt verlängert wird, einen Fragebogen ausfüllen? Wo sind wir denn überhaupt in diesem Staat?
Da muss ich einmal schauen, was von unseren Mitbürgerinnen und Mitbürgern alles verlangt wird – ich brauche mir nur den Bericht der Henseler-Kommission anzusehen –, was zum Beispiel an statistischen Erhebungen in Unternehmen verlangt wird. Hier soll es nicht mehr zumutbar sein, dass ein Fragebogen ausgefüllt wird. Das ist eine verkehrte Welt.
Das Verlangen des Ausfüllens eines Fragebogens ist keine Vorverurteilung oder Vorverdächtigung, sondern es sollen Erkenntnisse gewonnen werden. Hierdurch wird niemand unter Terrorismusverdacht gestellt. Eine solche Argumentation ist an den Haaren herbeigezogen.
Auch die Liste der Organisationen impliziert nicht automatisch, dass dies Terrororganisationen sind.
Sie haben Beispiele genannt. Diese Liste impliziert, dass wir wissen wollen, wenn jemand mit einer solchen Organisation Kontakt hatte. Die Folge ist lediglich, dass im Anschluss daran ein Gespräch mit einem Mitarbeiter des Landesamts für Verfassungsschutz stattfindet, der den Sachverhalt näher abklärt. Es wird also niemand die Aufenthaltserlaubnis aufgrund des Ausfüllens des Fragebogens verweigert.
Das ist die Tatsache, und so läuft der Vorgang ab.
In einem dürfen Sie sicher sein, meine Damen und Herren, wir werden keine Anstrengungen unterlassen, unsere Bevölkerung, so gut es geht, vor terroristischen Anschlägen und vor Gewalttaten in diesem Land zu schützen, und dabei werden wir jemand, der bei uns bleiben will, auch in Zukunft zumuten, dass er einen Fragebogen ausfüllt.
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Kollege Vogel, Sie haben mit beredten Worten versucht, meine Kolleginnen und Kollegen von der CSU-Fraktion zu bewegen, dem Zuwanderungsgesetz der Bundesregierung in Berlin zuzustimmen. Sie haben das Gesetz unverändert wieder eingebracht; es hat traurige Berühmtheit, und zwar deswegen – daran sieht man, dass Sie vor nichts zurückschrecken –, weil Rot-Grün –
im Bundesrat, Wowereit und Kollegen, versucht haben, ein Gesetz durch Verfassungsbruch in Kraft zu setzen.
Sie mussten vom Bundesverfassungsgericht gestoppt werden.
Dies alles wird von einer beispiellosen Desinformationskampagne der Bundesregierung und Rot-Grün über den Inhalt dieses Gesetzes begleitet. Sie versuchen, den Bürgerinnen und Bürgern in diesem Land mit millionenschweren Werbekampagnen vorzumachen, dass dieses Gesetz die Zuwanderung in Deutschland begrenzt.
Das Gegenteil ist der Fall. Ich kann nur jedem empfehlen, einen Blick in die Begründung des Gesetzes zu werfen. Sie lässt nicht den geringsten Zweifel über die Ziele der Koalition offen. Darin heißt es wörtlich:
Zu den öffentlichen Interessen gehören im Gegensatz zum geltenden Ausländergesetz nicht länger eine übergeordnete ausländerpolitisch einseitige Grundentscheidung der Zuwanderungsbegrenzung oder der Anwerbestopp.
Sie sagen selbst in der Begründung, Sie wollen keine Zuwanderungsbegrenzung, Sie wollen eine andere Ausländerpolitik. Das ist etwas ganz anderes, als Sie den Menschen in Ihrer Werbekampagne sagen.
Durch dieses Gesetz wird die Zuwanderung in allen Bereichen massiv ausgeweitet. Dies gilt für die Zuwanderung unter Vorgabe humanitärer Gründe ebenso wie für die Arbeitsmigration. Deutschland soll unter Preisgabe seiner Identität in ein multikulturelles Einwanderungsland verwandelt werden.
Insgesamt müssen wir nach In-Kraft-Treten des Gesetzes mit einer Steigerung des jährlichen Zuwanderungssaldos um circa 100000 Personen rechnen. Dies entspricht im Übrigen auch der Einschätzung von Rita Süßmuth und ihrer Kommission, deren Konzeption das Zuwanderungsgesetz fast unverändert übernommen hat. Im langjährigen Durchschnitt haben wir in Deutschland bereits jetzt eine jährliche Nettozuwanderung von 200000 Ausländern. Mit dem neuen Recht würde der Saldo also auf 300000 Ausländer pro Jahr ansteigen. Nach den Berechnungen des Bevölkerungswissenschaftlers Münz von der Humboldt-Universität in Berlin ergäbe sich damit bis 2050 bundesweit ein Ausländeranteil von 18 bis 20%. Zugleich würde der Ausländeranteil in einer Reihe von Städten auf über 50% ansteigen.
Zu erwarten ist dies zum Beispiel für Frankfurt am Main, Hamburg und München.
Das sind Berechnungen eines Bevölkerungswissenschaftlers, nicht von Mitgliedern unserer Fraktion.
In vielen Großstädten wird schon ab 2010 der Anteil der Zugewanderten bei den unter 40-Jährigen bei mindestens 50% liegen.
Der führende deutsche Bevölkerungswissenschaftler Birg stellt fest, dass durch eine Ausweitung der Zuwanderung in diesem Sinn die deutsche Bevölkerung in vielen Städten und Regionen zu einer Minderheit im eigenen Land werden würde.
Ich zitiere jeweils bevölkerungswissenschaftliche Untersuchungen.
Besonders deutlich wird das Täuschungsmanöver der rot-grünen Bundesregierung bei der Zuwanderung in den Arbeitsmarkt mit der generellen Aufhebung des Anwerbestopps auch für weniger oder nicht Qualifizierte. Vom angeblichen Vorrang einheimischer Arbeitnehmer bleibt hier nicht mehr viel übrig. Darüber hinaus erlaubt die Zuwanderung im Auswahlverfahren – das Kernstück der Neuregelung – die Zuwanderung einschließlich Familiennachzug ohne jede Bedarfsprüfung und sogar ohne jegliches Arbeitsplatzangebot. Das Gesetz sieht künftig für Arbeitsplatzmigration die Möglichkeit einer pauschalen Prüfung aufgrund der Entscheidung des Verwaltungsausschusses des örtlichen Arbeitsamtes vor; die bundesweite Lage wird nicht mehr berücksichtigt.
Auch in Sachen Asyl sind die Aussagen von Rot-Grün irreführend. Die wichtigste Aufgabe besteht darin, den Zustrom der Asylbewerber abzuwehren, die sich derzeit zu 80%, ja über 90%, zu Unrecht auf das Asylrecht berufen, weil sie sich bei uns – aus ihrer Sicht verständlich – ein besseres Leben erhoffen. Stattdessen eröffnet das neue Recht weitere Anreize zur ungesteuerten Zuwanderung in die Sozialsysteme. Ich nenne hier nur die Härtefallregelung, die ein weiteres Verfahren nach Ablehnung durch die Gerichte ermöglicht. Ich nenne die Erweiterung um den Asylgrund nichtstaatliche oder geschlechtsspezifische Verfolgung.
Selbst Bundesinnenminister Schily hat immer betont, dass er dies nicht für richtig hält und von der Koalition zu diesen Dingen gezwungen wurde.
Das können Sie nachlesen; Schily hat selbst immer betont, dass er es persönlich nicht für notwendig hält, diesen Grund aufzunehmen. Das ist in den Koalitionsverhandlungen erfolgt.
Das künftige Zuwanderungsgesetz schafft die Duldung ab. Es gibt nur noch zwei Möglichkeiten des Aufenthaltsstatus. Das kann dazu führen, dass derjenige, der heute geduldet wird, zukünftig eine befristete Aufenthaltsberechtigung hat und dass es ihm auf diese Weise möglich ist, länger in Deutschland zu bleiben und zudem mit diesem Aufenthaltsstatus, beispielsweise abgelehnter Asylbewerber, auch noch ein Recht auf Familiennachzug geltend machen kann. Das alles wird durch dieses Gesetz ermöglicht.
Schließlich behaupten Sie und die Bundesregierung, die Zuwanderung belaste die Sozialkassen nicht. Das Gegenteil ist der Fall: Von Zuwanderung profitieren in erster Linie die Zuwanderer, nicht aber die Bundesrepublik Deutschland. Dies hat eine Untersuchung im Jahr 2001 im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung ergeben. Nur bei einer langen Aufenthaltsdauer von über 25 Jahren ergibt sich ein Überschuss der geleisteten über die empfangenen Zahlungen. Bei Zuwanderern liegt die Bezugsquote bei der Arbeitslosenhilfe wesentlich höher: 2002 Deutsche 9,9%, Ausländer 18,8%.
Ähnlich sieht es bei der Sozialhilfequote aus: Stand Ende 2000, Deutsche 2,8%, Ausländer 8,1%. Dieses Gefälle beruht auf gravierenden Bildungsunterschieden. So sind von 100 deutschen Arbeitslosen 33 ohne Berufsausbildung, von 100 Ausländern dagegen mehr als drei Viertel.
Das sind die wahren Zahlen. Diese müssen Sie den Menschen nennen, wenn Sie objektiv über Zuwanderung diskutieren wollen. Diese Zahlen müssen Sie vertreten und sagen, dass das so ist und Sie sich trotzdem eine weitere Erhöhung der Zuwanderung vorstellen können. Nur dann ist die Diskussion ehrlich und vollständig und wir können uns damit auseinander setzen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich noch zum Thema Integration kommen: Herr Kollege Vogel, auch hier sind die Ansätze des Gesetzes völlig unzureichend. Tatsächlich soll es Integrationskurse nur für neu hinzukommende Ausländer geben. Es gibt keine vernünftigen Sanktionsmöglichkeiten, wenn diese Integrationskurse nicht angenommen werden. Für diejenigen, die heute schon bei uns sind und die sich aus verschiedenen Gründen nicht integriert haben – das sind in bestimmten Städten leider sehr viele –, enthält das Gesetz überhaupt keine Integrationsangebote.
Hier haben wir auch nicht nur den geringsten Integrationsansatz. Im Gegenteil: Es sind teilweise Verschlechterungen enthalten; ich nenne nur das Stichwort Aussiedler.
Dabei sind wir uns einig: Der Integrationserfolg muss verbessert werden. Hier sind Anstrengungen zu unternehmen. Deswegen, Herr Kollege Vogel, bin auch ich dafür, wenn es zu keiner Einigung im Bundesrat kommt, dass man dann versucht, einen Integrationsteil zu dem Gesetz separat zu verabschieden.
Wer dies ablehnt, dem ist es mit der Integration nicht ernst.
Er muss erkennen, wenn auf der einen Seite keine Einigung ist, er aber trotzdem Integration fördern will, dann muss er dieses Gesetz teilen. Wer dies ablehnt, will keine Integration, dem ist dieses Anliegen nicht ernst. Das sage ich nochmals.
Folgende Punkte sind nach meiner Auffassung in Ihrem Antrag nicht richtig aufgenommen. Integration ist bei Ihnen eine Einbahnstrasse. Ich möchte noch einmal betonen: Meine Damen und Herren, um eine vernünftige Integration durchführen zu können brauchen wir eine begrenzte Zuwanderung. Zuviel Zuwanderung überfordert die Gesellschaft. Integration ist dann nicht möglich. Wir sehen das an den Schulen. Wir haben nicht dort Schwierigkeiten, wo es in den Klassen zwei oder drei Ausländerkinder gibt, sondern dort, wo von fünfundzwanzig Schülern einzwanzig Ausländerkinder sind.
Integration funktioniert dann nicht mehr. Deshalb ist die erste Voraussetzung eine strikte Begrenzung der Zuwanderung.
Wir haben bei der Integration in Bayern einiges geleistet. Ich verweise auf den Bericht und den Folgebericht zur Ausländerintegration, der vom Sozialministerium vorgestellt worden ist. Darin werden die Integrationsbemühungen aufgezeigt. Meine Damen und Herren, wir haben auch Erfolge erzielt. Das muss ich Rot-Grün schon sagen: Schauen sie doch einmal in die Pisa-Studie, dann werden sie sehen, dass bei uns Ausländerkinder, selbst in der deutschen Sprachkompetenz, teilweise besser abgeschnitten haben als deutsche Kinder in rotgrün regierten Bundesländern.
Das zeigt, dass wir zur Integration einiges getan haben. Sie sollten sich bemühen, in gewissen Bundesländern im Hinblick auf das Niveau deutscher Schulkinder zumindest aufzuschließen.
Wir wehren uns aber gegen Begriffe wie Integrationsplan oder Integrationsprogramme. Diese Begriffe zeigen Ihre Denkweise und Ihren falschen Lösungsansatz. Für Sie ist Integration eine Einbahnstrasse. Es ist eine Bringschuld des Staates. Der Staat, die Länder und die Gemeinden sind nach ihrer Auffassung verantwortlich für das Gelingen oder Scheitern der Integration. Sie haben Angebote zu erbringen, die finanziellen Lasten zu tragen, und wenn es in Ihren Augen nicht klappt, sind diese Bemühungen zu verstärken. Dieser Ansatz, meine Damen und Herren, ist nach meiner Auffassung einseitig. Auch die Menschen, die in unser Land kommen, sind für die Integration mitverantwortlich. Wir müssen auf der einen Seite fördern, genauso aber müssen wir von diesen Menschen fordern. Fördern und fordern gehört bei der Integration zusammen. Der Staat bietet selbstverständlich auch allen Ausländerrinnen und Ausländern die gesamte soziale Infrastruktur an. Denken wir nur an die Kindergärten und das relativ gut ausgebaute Schulsystem. Aber, meine Damen und Herren, wir erwarten und fordern von den Zuwanderern, dass sie sich auf unsere Gesellschaft einlassen, und dass sie die Angebote der Integration annehmen. Nur dann werden sie Erfolg haben und nur dann werden wir in unseren Bemü
hungen insgesamt gesehen weiter kommen. Nur wer sich integrieren will, wird in unserer Gesellschaft auf Dauer zurechtkommen. Dies ist ein Ansatz, den wir klarer herausstellen müssen: Fördern und fordern. Alle müssen ihren Beitrag leisten.
Meine Damen und Herren, ich fasse zusammen: Das rot-grüne Zuwanderungsgesetz ist ein Gesetz, das die Zuwanderung nicht begrenzt, sondern ausweitet. Wir lehnen eine zusätzliche Ermöglichung von Einwanderung zur Arbeitsaufnahme bei fast fünf Millionen Arbeitslosen ab. Wir sind gegen eine Verstärkung der Zuwanderung in unsere Sozialsysteme, angesichts der derzeit leeren Kassen, und wir lehnen dies als unverantwortlich ab.
Wir sind für zusätzliche Anstrengungen der Integration. Sie müssen aber auf dem Prinzip Fördern und fordern beruhen. Alle sind gefordert, in diesem Bereich mitzuarbeiten. Mit einer Bringschuld, mit einer einseitigen Lastenzuweisung wird dies nie gelingen.
Meine Damen und Herren, wir können den Anträgen von Rot-Grün deshalb nicht zustimmen. Wir werden sie ablehnen, weil sie in die falsche Richtung gehen, weil sie in eine Richtung gehen, die von der Bevölkerung in Bayern überwiegend nicht gewollt wird. Ich bitte sie gleichzeitig, dem Dringlichkeitsantrag der CSU zuzustimmen.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Bevor ich die nächste Wortmeldung aufrufe, gebe ich bekannt, dass seitens der CSU-Fraktion namentliche Abstimmung zu ihrem Dringlichkeitsantrag beantragt wurde.
Zum Antrag der SPD auch, Herr Dr. Hahnzog?
Dann gibt es also zwei namentliche Abstimmungen. Nun hat Frau Köhler das Wort.
Frau Präsidentin, Hohes Haus! Der technische Fortschritt gerade im Bereich der Telekommunikation ist atemberaubend. Wir stellen immer wieder fest, dass sich gerade Kriminelle, und noch stärker organisiert Kriminelle, dieses technisches Fortschritts, dieser neuen technischen Möglichkeiten bedienen.
Wir als Verantwortliche für die innere Sicherheit in diesem Land, in diesem Staat sind natürlich aufgefordert, der Polizei gleich gute technische Möglichkeiten zur Verfügung zu stellen, damit unsere Sicherheitskräfte und unsere Strafverfolgungsbehörden nicht aufgrund dieses technischen Fortschritts und der neuen technischen Möglichkeiten ins Hintertreffen geraten. Es ist unsere Aufgabe, jeweils zu prüfen, was bezüglich Änderungen der Sicherheitsgesetze oder der Strafprozessordnung veranlasst ist, um diesen neuen Möglichkeiten gerecht zu werden.
Unser Gesetzentwurf zum PAG enthält ein Bündel von Maßnahmen. Ich will mit dem beginnen, was meines Erachtens unstrittig ist, nämlich den automatisierten Kennzeichenerkennungssystemen. Diese Systeme erkennen Kennzeichen und gleichen diese mit dem Fahndungsdatenbestand ab. Die Daten werden ausgewertet und ansonsten sofort wieder gelöscht, es findet also keine Speicherung über längere Zeit statt. Das ist notwendig, um den grenzüberschreitenden Verkehr oder gewisse Brennpunkte zu kontrollieren. Davon betroffen ist nur derjenige, der im Fahndungscomputer bzw. in den entsprechenden Dateien ausgeschrieben ist.
Darüber hinaus geht es um die Überwachung von Telekommunikation in verschiedenen Bereichen: nämlich zum einen um die Befugnis zur Anforderung von Telekommunikationsverbindungsdaten von den Anbietern, zum Beispiel Beginn und Ende von Verbindungen, Rufund Kartennummern, zum anderen um die Identifikation und Lokalisation von Kommunikationsteilnehmern mittels technischer Geräte wie IMSI-Catchern.
Auch die Befugnis, Verbindungen im Ernstfall zu unterbrechen, ist im Gesetz enthalten und schließlich die Überwachung des netzgebundenen und des netzungebundenen Fernsprech- sowie sonstigen Telekommunikationsverkehrs.
Meine Damen und Herren, ich möchte ausdrücklich betonen, dass der Bundesgesetzgeber unter der rotgrünen Koalition alle diese Möglichkeiten in der Strafprozessordnung eröffnet hat. Alles das, was ich angesprochen habe, ist nach der Strafprozessordnung bei repressiven Maßnahmen, also bei der Verfolgung von Straftaten, heute schon möglich, und zwar nach einem Beschluss von Rot-Grün. Man soll also heute nicht so tun, als seien dies alles Maßnahmen, die völlig undenkbar sind.
Wir haben heute eine Lücke im präventiven Bereich.
Wir haben keine Möglichkeit, die von mir aufgezählten Maßnahmen zu ergreifen, um drohende Straftaten zu verhindern, um also zum Beispiel eine Explosion auf einem Marktplatz zu verhindern, um Gefahr für Leib und Leben abzuwenden. Wir können diese Maßnahmen nur
dann anwenden, wenn bereits etwas passiert ist, was zur Strafverfolgung Anlass bietet.
Meine Damen und Herren, wir müssten uns einig darüber sein, dass wir diese Maßnahmen zur Gefahrenabwehr brauchen. Wir müssen diese Maßnahmen auch anwenden können, um Gefahr von Leib und Leben – zum Beispiel bei einer Geiselnahme – abzuwenden. Um das geht es bei diesem Gesetzentwurf. Worüber wir uns unterhalten müssen, ist der Rahmen, wann dies geschehen kann. Wir haben in diesem Gesetzentwurf einen Vorschlag gemacht, in dem die Abwehr einer Gefahr für den Bestand der Sicherheit des Bundes oder des Landes, der Gesundheit und Freiheit einer Person und der Verdacht der Ausführung von Straftaten nach Artikel 30 Absatz 5 PAG aufgeführt sind. In der Gesetzesberatung kann man selbstverständlich darüber reden, welcher Katalog insgesamt angemessen ist.
Es gibt die Diskussion, ob man Geheimnisträger, also zum Beispiel Journalisten, von den Überwachungsmaßnahmen ausnehmen soll. Auch hierüber können wir selbstverständlich diskutieren. Ich sage Ihnen aber, dass die Ausnahme dieser Personen in der Strafprozessordnung ein Ausfluss aus dem Zeugnisverweigerungsrecht, einem typischen Recht der Strafverfolgung, ist. Dieses Recht ist in der Prävention in den Gesetzen des Bundes und der Länder bisher nicht vorgesehen. Es ist ein der Prävention völlig fremdes Element. Bei der Gefahrenabwehr haben Zeugnisverweigerungsrechte und ähnliche Schutzrechte weder in den einschlägigen Bestimmungen des Landes noch in den Gesetzen der Länder eine Rolle gespielt.
Wir werden darüber sprechen. Die Konsequenz wird sein, dass Sie die Maßnahme abbrechen und die Gefahr eintreten lassen müssen. Dass diese Regelungen zur Strafverfolgung nicht herangezogen werden dürfen, ist selbstverständlich und ergibt sich aus der Strafprozessordnung. Dass wir uns richtig verstehen: Es geht nur darum, die Maßnahmen zur Gefahrenabwehr einzubringen.
Das ist unser Vorschlag. Wir müssen darüber ausführlich diskutieren. Es handelt sich um ein wichtiges Gesetz für die innere Sicherheit; es geht um ein Eingriffsgesetz, das die Freiheiten des Einzelnen beschränkt. Deshalb werden wir die Anhörung, die Sie fordern, durchführen. Wir wollen die Sache keineswegs übers Knie brechen; wir sehen die Problematik sehr wohl. Auch im Bund ist über das Gesetz im Rahmen der Repression lang und ausführlich beraten worden. Das wollen wir auch hier tun.
Meine Damen und Herren, das ist der Sachverhalt. Hier will niemand unnötig die Rechte Dritter beschneiden, aber wir wollen eine wirksame Gefahrenabwehr. Wir sind verantwortlich für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in diesem Staat. Es geht nicht an, dass neue technische Möglichkeiten nur zur Strafverfolgung, aber nicht zur Abwehr von Gefahren genutzt werden können. Das ist eine wesentliche Regelungslücke. Wir werden diesen Gesetzentwurf diskutieren und eine Anhörung
durchführen, und wir werden diese Gesetzeslücke, die die Anwendung neuer technischer Möglichkeiten zur Abwehr von Gefahren für Leib und Leben betrifft, schließen. Wir brauchen dieses Instrument, und wir werden uns einer ausführlichen Diskussion in den Ausschüssen und in der Anhörung nicht verschließen.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Herr Kreuzer, gehe ich recht in der Annahme, dass Sie bereits in der Aussprache gesprochen haben?
Ja.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: In Ordnung. Nächste Wortmeldung: Herr Kollege Prof. Dr. Gantzer.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal will ich Ihre Ausführungen, Herr Dr. Hahnzog, die Ausländerpolitik der CSU sei schändlich und unmenschlich, mit aller Entschiedenheit zurückweisen.
Wir müssen ganz klar sehen, dass wir Ausländerpolitik mit gesetzlichen Bestimmungen machen müssen. Wir haben ein Asylrecht und eine Asylverfahrensgarantie, um zu diesem Punkt zu kommen, die internationalen Standards entsprechen und wesentlich großzügiger sind als in den meisten anderen Ländern Europas. Wir sehen das an den Asylbewerberzahlen in Deutschland. Die Leute kommen ja nicht zu uns in überdurchschnittlichem Maße, weil hier die Dinge besonders streng geregelt sind, sondern weil sie hier Chancen haben.
Erwecken Sie doch bitte nicht den Eindruck, als ob wir künftig Asyl- und Ausländerpolitik in nennenswertem Umfang über Härtefälle abwickeln könnten. Das ist völlig falsch, egal, ob wir die Härtefallkommission einführen oder nicht. Die Regel muss die normale Entscheidung nach Recht und Gesetz und die Überprüfung durch Gerichte sein. Das wird auch in Zukunft die Ausländerpolitik ausmachen, nicht aber Einzelfallentscheidungen durch Härtefallkommissionen. Das kann, wenn man es
überhaupt macht, nur die Ausnahme sein. Deswegen würde ich davor warnen, die Ausländerpolitik Bayerns, aber auch die der Bundesrepublik Deutschland – denn diese wird bis heute einheitlich gehandhabt – als unmenschlich, schäbig oder stur, wie Sie es getan haben, Frau Kollegin Köhler, zu bezeichnen.
Zum Zweiten fordern Sie bereits heute eine Verordnung auf Grundlage eines Gesetzes, von dessen Inkrafttreten wir nicht ausgehen.
Nach unseren Überzeugungen ist dieses Gesetz, das Zuwanderungsgesetz insgesamt, verfassungswidrig in Kraft gesetzt und verabschiedet worden. Wir haben es zusammen mit anderen beim Bundesverfassungsgericht angegriffen. Die mündliche Verhandlung hat stattgefunden, und es wird noch in diesem Jahr, also in wenigen Tagen, entschieden werden, ob dieses Gesetz so in Kraft treten wird.
Wie gesagt, wir gehen nicht davon aus.
Wenn dieses Gesetz nicht kommt, müssen wir erst einmal sehen, ob es innerhalb des Bundesrats und zwischen den Parteien zu einer Einigung auf dem Gebiet des Ausländerrechts kommt, was ja angekündigt worden ist. Abzuwarten bleibt, wie eine eventuelle Klausel auf diesem Gebiet aussehen würde.
Deswegen schlage ich vor, dass wir heute im Detail keine inhaltliche Diskussion über diesen Antrag führen. Wir sollten abwarten, ob das Gesetz so, wie es verabschiedet wurde, in Kraft gesetzt wird. Dann sollten wir uns über die im Gesetz vorgesehene Klausel unterhalten. Sollte das Gesetz abgelehnt werden und es zu einer Nachfolgeregelung kommen, dann müssten wir uns über eine Klausel unterhalten, die dann in Kraft gesetzt wird. Ich persönlich halte eine Auseinandersetzung im Detail für unnötig. Ich bin aber auch in der Sache nicht der Auffassung, die Sie vorgetragen haben. Ich bitte Sie also zu überprüfen, ob Sie diesen Antrag zurückstellen, damit wir uns auch in den Ausschüssen dann wieder unterhalten können, wenn dieses Gesetz mit dieser Klausel oder später ein anderes Gesetz mit einer anderen Klausel in Kraft tritt.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung.
Bitte, Herr Kollege.
Herr Präsident, Hohes Haus, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Güller, der Beitrag von Ihnen war typisch für Ihr Verhalten gegenüber der Öffentlichkeit, wie wir es während des ganzen Untersuchungsausschusses miterlebt haben: Vermutungen statt Beweise, Verleumdungen statt Fakten.
Es hätte nicht der Arbeit eines Untersuchungsausschusses bedurft, um so etwas heute vorzutragen.
Sie haben in den letzten Tagen behauptet, die CSU sei an Aufklärung nicht interessiert gewesen. Wir hatten in diesem Ausschuss die Mehrheit. Wir haben nicht einen einzigen wesentlichen Beweisantrag abgelehnt. Wir haben nicht eine Frage, die Sie gestellt haben – da waren genug unzulässige dabei –, abgelehnt. Sie haben die Dinge aufklären können.
Im Untersuchungsausschuss des Bundestags hat sich die Opposition beim Bundesverfassungsgericht erstreiten müssen, dass Leute wie Müntefering – Lichtgestalten der SPD – überhaupt vorgeladen wurden.
Das haben wir nicht nötig gehabt. Ich sage Ihnen auch warum: Wir sind nämlich von Anfang an davon ausgegangen, dass hier nichts zu verbergen ist. Das hat sich auch herausgestellt. In Bayern hat sich im Gegensatz zu Nordrhein-Westfalen niemand bestechen lassen.
Nun will ich trotzdem versuchen, zu einigen Fakten zu kommen, die dieser Untersuchungsausschuss zutage gefördert hat.
Lassen Sie mich mit einem Blick auf die rechtlichen Grundlagen für die Arbeit eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses beginnen. Nach Art. 2 Abs. 1 des Untersuchungsausschussgesetzes ist es die Aufgabe eines Untersuchungsausschusses, Tatbestände, deren Aufklärung im öffentlichen Interesse liegt, für die Berichterstattung an die Vollversammlung des Landtags zu untersuchen. Art. 11 Abs. 1 des Untersuchungsausschussgesetzes bestimmt, dass der Untersuchungsausschuss die durch den Untersuchungsauftrag gebotenen Beweise erhebt und dabei die Strafprozessordnung entsprechend anzuwenden ist. Ähnliches findet sich in Art. 25 der Bayerischen Verfassung.
Somit ist im Wesentlichen nach den für ein Gerichtsverfahren geltenden Grundsätzen vorzugehen. Zu nennen sind hier rechtsstaatliche Prinzipien: die Pflicht zur Objektivität, ein faires Verfahren und die Unschuldsvermutung.
Der Untersuchungsausschuss Schreiber hat gezeigt, dass SPD und GRÜNE Aufgaben und Funktionen eines Untersuchungsausschusses grundlegend missverstehen. Solche Gremien dienen nicht vordringlich der Inszenierung eines parteipolitischen Wahlkampfspektakels ohne Rücksichtnahme auf Fakten oder rechtliche Vorgaben und auch nicht der Diffamierung des politischen Gegners.
SPD und GRÜNE haben den Untersuchungsausschuss im Landtag im Laufe der Zeit immer mehr für ein Politspektakel missbraucht und damit seines tatsächlichen Sinnes und Zweckes beraubt. Sie haben dadurch dem Ansehen des Ausschusses in der Öffentlichkeit geschadet und das Instrument des parlamentarischen Untersuchungsausschusses insgesamt infrage gestellt.
Das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die objektive Aufklärungsarbeit des Untersuchungsausschusses wurde aufgrund seiner für jedermann klar erkennbaren politischen Instrumentalisierung enttäuscht.
SPD und GRÜNE haben damit auch die hervorragende Ermittlungsarbeit der Augsburger Staatsanwaltschaft und der Augsburger Steuerfahndung in ein falsches Licht gerückt. Ich bedauere dies außerordentlich.
Den eindrucksvollsten Beweis für die parteipolitische Inszenierung von rot-grün liefert die Zeugenladung unseres Ministerpräsidenten Dr. Edmund Stoiber.
Es spricht Bände, dass die SPD einige Tage nachdem sich der Ausschuss Ende April dieses Jahres einvernehmlich auf die endgültige Terminierung und Zeugenliste verständigt hat und bis dato von einer Zeugenladung von Dr. Stoiber nie die Rede war, einen äußerst fadenscheinigen Beweisantrag aus dem Hut zauberte, nur um Edmund Stoiber doch noch vor den Untersuchungsausschuss zu zitieren. Begründet haben Sie dies mit dem Argument, man hätte erst jetzt ein Schreiben des Justizministers an den Ministerpräsidenten im Zusammenhang mit dem Haftbefehl gegen Karlheinz Schreiber in den Akten gefunden, das der Aufklärung bedürfe. Wer es glaubt, wird selig.
Die Fakten sehen ganz anders aus. Die maßgebliche Akte lag dem Untersuchungsausschuss zu diesem Zeitpunkt schon fast ein Jahr lang vor. Darum drängt sich der Eindruck auf, dass dieser Beweisantrag schon geraume Zeit in der Schublade der SPD lag und nun, wenige Monate vor der Bundestagswahl, quasi kurz vor Torschluss, aus dem Ärmel gezaubert wurde. Zudem wäre die Zeugenladung Dr. Stoibers zur Klärung der Angelegenheit überhaupt nicht notwendig gewesen. Es war nämlich schon aus den Akten erkennbar, dass das besagte Schreiben nie ausgelaufen ist. Das hat Justizminister Dr. Weiß Anfang Mai gegenüber dem Untersuchungsausschuss klipp und klar schriftlich bestätigt und im Rahmen seiner Zeugenaussage vor dem Ausschuss noch einmal bekräftigt.
Obwohl dem Untersuchungsausschuss der maßgebliche Briefentwurf seit einem Jahr vorlag, und obwohl es eigentlich auf der Hand lag, dass ein solcher Brief Ministerpräsident Dr. Stoiber nie erreicht hat, haben Sie „Skandal“ gerufen und in den Medien unbewiesene Behauptungen gestreut. Dies lässt nur einen Schluss zu, meine Damen und Herren: Der Zeuge Dr. Stoiber wurde nicht als Ministerpräsident geladen, sondern als Kanzlerkandidat der Union und zu Wahlkampfzwecken missbraucht. Ein Wahlkampfspektakel war das Ihrerseits.
Besonders dreist und – im Lichte elementarster rechtsstaatlicher Grundsätze betrachtet – besonders unglaublich war es aber, dass Vorsitzender Güller seine völlig abwegige Äußerung, es stehe im Raum, dass die CSUSpitze unter Strauß käuflich gewesen sei, mit der These zu rechtfertigen versuchte, was nicht bewiesen ist, muss nicht automatisch unwahr sein.
Das ist das Gegenteil von Aufklärung, das ist pure Unterstellung. Der Opposition ist jedes Mittel recht, um die von Schreiber gekochte dünne Suppe aus Kanada weiter am Kochen zu halten.
Hier wird die Methode der SPD offenkundig: Verleumdung statt Beweise. Herr Kollege Güller hat damit in
unverantwortbarer und nicht nachvollziehbarer Weise zu einer Skandalisierung des Verfahrens beigetragen.
Wie allgemein bekannt ist, hat Schreiber aus der Schweiz und aus Kanada mehrere Briefe an den bayerischen Ministerpräsidenten gesandt. Darin brachte er ganz klar zum Ausdruck, dass er vor dem Zugriff der bayerischen Justiz geschützt werden wollte. Dieses zutiefst rechtswidrige Ansinnen des Justizflüchtlings Schreiber wurde vom Ministerpräsidenten und der Staatskanzlei mehrmals mit allem Nachdruck abgewiesen. In mehreren Antwortschreiben der Staatskanzlei wurde Herr Schreiber eindringlich aufgefordert, sich den zuständigen Justizbehörden zu stellen. Als Schreiber realisierte, dass die bayerische Staatsregierung nicht in seinem Sinne auf das Vermittlungsverfahren einzuwirken bereit war, versuchte er auf äußerst plumpe Weise, dem Ministerpräsidenten zu drohen. So schrieb er etwa im September 2000:
Ich bin schon heute sicher, dass Sie eines Tages bitter bereuen müssen, dass Sie sich der Angelegenheit nicht angenommen haben.
Das ist die Faktenlage. Das ist das Interesse Schreibers. Diese Ausgangslage für die Bewertung der jüngsten Verleumdungen durch Schreiber ist den Vertretern der Opposition im Untersuchungsausschuss sehr wohl bekannt gewesen. Trotzdem setzten sie auf einen Mann, der eigentlich in Untersuchungshaft sitzen müsste, und für den es nur einen Platz geben sollte: die Anklagebank im Landgericht Augsburg.
Schreiber verleumdet Ministerpräsident Dr. Stoiber, weil dieser keinen Einfluss auf das gegen Schreiber gerichtete Ermittlungsverfahren nimmt. Andererseits werfen SPD und Grüne dem Ministerpräsidenten vor, Einfluss genommen zu haben. Dafür zitieren Sie wiederum Schreiber als Zeugen. Das kann ich nur als absurdes Theater bezeichnen.
Ich bin überzeugt davon, dass diese Vorgänge auf SPD und Grüne zurückfallen werden. Die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land lassen sich nicht täuschen.
Sie merken, dass die wahren Motive der Opposition in Bayern nicht Aufklärung und Wahrheitssuche, sondern Verunglimpfung und Beschädigung des Rufes des bayerischen Ministerpräsidenten und Unionskanzlerkandidaten sind.
Ein solcher Politikstil schadet dem Ansehen der Politik insgesamt und dem Vertrauen der Bürger. Darüber hinaus hat die Opposition aber auch in weiteren Fällen
gezeigt, dass sie von sachlicher, tatsachenorientierter Aufklärungsarbeit nicht viel hält. Für geradezu ungeheuerlich halte ich es zum Beispiel, dass der Ausschussvorsitzende Güller in unmittelbarem Anschluss und aufgrund der Zeugenaussage von Staatsanwalt Dr. Maier den Rücktritt von Generalstaatsanwalt Froschauer gefordert hat.
Zum einen wurde diese Forderung bar jeder Rechtskenntnis erhoben. Jedermann weiß doch, dass Beamte nicht zurücktreten können. Darüber hinaus hat Güller banalste Grundsätze eines rechtsstaatlichen Verfahrens missachtet.
Hierzu gehört, dass erst einmal alle Seiten gehört werden müssen, bevor man sich ein abschließendes Urteil bildet.
Wiederum zeigt sich, dass die SPD nur an politischer Schaumschlägerei interessiert war. Sie vermutet, das zu wissen, sie beleidigt den politischen Gegner, fordert Rücktritte von Beamten, die gar nicht zurücktreten können, und fällt ihr Urteil in der Art eines mittelalterlichen Inquisitionsgerichtes, nämlich nach dem Motto: Ein Zeuge genügt.
Aus den Aussagen eines Zeugen wird der Schluss einer nirgendwo nachgewiesenen politischen Verantwortung gefolgert, ohne der anderen Seite – insbesondere Generalstaatsanwalt Froschauer und Leitendem Oberstaatsanwalt Nemetz – Gelegenheit zu geben, zu den einzelnen Sachverhalten überhaupt auch nur zu Stellung nehmen. Ein Richter würde bei einer solchen Verfahrensweise wegen Befangenheit gnadenlos aus dem Verfahren fliegen.
Es wird das Geheimnis von Herrn Güller bleiben, wie er bei einer solchen Ausgangslage den von ihm bereits im Vorfeld gebrandmarkten Zeugen noch vorurteilsfrei und unbefangen gegenübertreten konnte, wie es in einem Gerichtsverfahren die Pflicht eines Richters gewesen wäre. Das ihm dies auch nicht gelungen ist, zeigt sich ganz offenkundig bei der Lektüre des Minderheitenberichts, der von Unterstellungen, Spekulationen, Verdächtigungen und unbelegten Behauptungen geradezu strotzt.
Lassen Sie mich nun zu den weiteren Ergebnissen des Untersuchungsausschusses kommen. Der Untersuchungsauftrag gemäß Einsetzungsbeschluss des Bayerischen Landtags vom 15. Februar 2001 lautete, dass zu untersuchen sei, ob und gegebenenfalls inwieweit direkt oder indirekt unzulässiger Einfluss durch amtierende oder frühere Mitglieder der bayerischen Staatsregierung oder durch sonstige mit dem Ermittlungsverfahren befasste bayerische Behörden oder einzelne Amtsträger auf die strafrechtlichen Ermittlungen der Augsburger
Staatsanwaltschaft gegen die Beschuldigten genommen worden ist. Der lange Satzbau liegt nicht an mir, sondern das ist der Titel des Untersuchungsauftrages, und den haben Sie formuliert. Des Weiteren sollte untersucht werden, ob im Zusammenhang mit den genannten strafrechtlichen Ermittlungen eine rechtswidrige Verknüpfung von Staats-, Partei-. Wirtschafts- und Privatinteressen stattgefunden hat und ob indirekt oder direkt Vorteilsgewährungen erfolgt sind.
Der Untersuchungsausschuss hat dazu Folgendes festgestellt: Er konnte keine über die rechtlich zulässige und gebotene Dienstaufsicht hinausgehende Einflussnahme feststellen. Von einer politisch motivierten Lenkung des Verfahrens kann keine Rede sein. Der Ministerpräsident und die Staatskanzlei haben auf das Ermittlungsverfahren keinerlei Einfluss genommen. Die jeweiligen Justizminister haben, soweit sie überhaupt mit dem Verfahren befasst waren, die Entscheidungen der Fachebene stets gebilligt, und, wenn nötig, unterstützt. Der Generalstaatsanwalt hat die ihm von Gesetzes wegen auferlegte Dienstaufsicht verantwortungsvoll und in rechtlich unantastbarer Art und Weise wahrgenommen. Ein Fehlverhalten vorgesetzter Behörden konnte nicht festgestellt werden. Bei dem zu Grunde liegenden Ermittlungsverfahren in Augsburg handelte es sich um ein äußerst schwieriges Verfahren mit einer sehr komplexen Ausgangslage.
Anknüpfungspunkt der Ermittlungen waren, wie inzwischen allgemein bekannt, fast ausschließlich die verschlüsselten Eintragungen in Schreibers Kalender. Es ist den beharrlichen Ermittlungen und der kriminalistisch hervorragenden Arbeit der Steuerfahndung und der Staatsanwaltschaft Augsburg zu verdanken, dass die kryptischen Notizen Schreibers weitgehend entschlüsselt und die Beweiskette geschlossen werden konnte. Die Ermittler in Augsburg konnten ihre Ermittlungen ohne Ansehen der Person und ohne politische Rücksichtnahme durchführen, was gerade auch die Aufdeckung des CDU-Spendenskandals zeigt.
Meine Damen und Herren, mir war es immer unverständlich, dass gerade in einem Verfahren, in dem der CDU-Parteispendenskandal aufgedeckt und nicht vertuscht worden ist, immer wieder behauptet wurde, dass politisch Einfluss genommen worden sei. Es hat sich herausgestellt, dass es nicht so ist. Aber diese Behauptung war von vornherein für mich nicht nachvollziehbar.
Die Ermittlungen des Untersuchungsausschusses haben auch keine Anhaltspunkte für direkte oder indirekte Vorteilsgewährungen der Beschuldigten an amtierende oder frühere Mitglieder der Bayerischen Staatsregierung oder sonstiger bayerischer Amtsträger im Zusammenhang mit dem Ermittlungsverfahren erbracht. Ebenso wenig gab es Erkenntnisse über diesbezügliche Zuwendungen an Parteien, Vereine oder Stiftungen.
Bedauerlicherweise war das Verfahren in Augsburg von Anfang an dadurch geprägt, dass zahlreiche vertrauliche Informationen in unzulässiger Weise an Beteiligte oder
die Medien weitergeleitet wurden. So hatte etwa der Verteidiger Schreibers offensichtlich Zugriff auf Informationen aus dem polizeilichen Fahndungscomputer, den er sich allerdings in ganz Deutschland verschaffen kann, wie wir wissen. Der Verteidiger von Kiep konnte bereits unter einem Datum eine Schutzschrift gegen die Verhaftung seines Mandanten fertigen, zu dem der Haftbefehl noch gar nicht erlassen war. Ungewöhnlich war auch, dass die Medien immer wieder vertrauliche Informationen aus dem Ermittlungsverfahren erlangen konnten. So hat etwa die Journalistin der „Süddeutschen Zeitung“ offenbar bereits einige Tage vor Erlass des Haftbefehls gegen Kiep von entsprechenden Plänen erfahren.
Der Untersuchungsausschuss konnte leider nicht klären, wer für die verschiedenen Indiskretionen verantwortlich war. In Betracht kommen neben den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der beteiligten Behörden auch die Zeugen, die Beschuldigten und deren Anwälte. Indiskretionen haben verständlicherweise zu gelegentlichem Misstrauen und Differenzen zwischen den beteiligten Personen und Behörden beigetragen. Sie haben die Durchführung des Ermittlungsverfahrens aber nicht wesentlich erschwert oder gar unmöglich gemacht. Die Opposition kommt in ihrem Minderheitenbericht zu dem Ergebnis, dass die Indiskretionen auch aus dem Bereich der bayerischen Justiz- und Finanzbehörden stammen. Außerdem kritisiert sie, dass Justizministerium und Generalstaatsanwaltschaft es in vorwerfbarer Weise unterlassen hätten, die undichten Stellen zu ermitteln.
Dies ist in mehrfacher Hinsicht falsch. Zum einen hat die Beweisaufnahme keineswegs ergeben, dass eine Verantwortlichkeit aus dem Bereich bayerischer Behörden nachgewiesen ist. SPD und GRÜNE belegen dies auch nicht weiter, sondern belassen es wie üblich bei bloßen Vermutungen und Spekulationen. Zum anderen haben die zuständigen Behörden selbstverständlich zahlreiche Überlegungen hierzu angestellt und auch Maßnahmen getroffen. Ich erinnere nur an die Durchsuchung der Augsburger Steuerfahndung durch die Augsburger Staatsanwaltschaft, die für erhebliche Schlagzeilen gesorgt hat. Es gab allerdings keine weiteren Ermittlungsansätze. Wo hier vorwerfbares Verhalten gegeben sein soll, ist mir schleierhaft.
Ausführlich erörtert wurde auch die Frage, ob die Staatsregierung mit den zahlreichen Schreiben, mit denen Schreiber eine Einflussnahme auf sein Ermittlungsverfahren zu seinen Gunsten eingefordert hat, in sachgerechter Weise verfahren ist. Dies ist nach Auffassung des Untersuchungsausschusses der Fall. Das Justizministerium hat seinerzeit zunächst zu Recht darauf verzichtet, die Schreiben, die, wie gesagt, im Wesentlichen die Aufforderung an die politisch Verantwortlichen enthielten, auf das Ermittlungsverfahren zugunsten Schreibers Einfluss zu nehmen, an die Augsburger Staatsanwaltschaft weiterzuleiten. Dadurch sollte vermieden werden, dass bei der Staatsanwaltschaft Augsburg der Eindruck einer Einflussnahme entsteht. Zuvor war durch sorgfältige Prüfung ausgeschlossen worden, dass die Schreiben einen ermittlungsrelevanten Erkenntnisgewinn für die Staatsanwaltschaft erbringen.
Nachdem einige Zeit später in der Öffentlichkeit Kritik an dieser Vorgehensweise laut wurde, wurde der Staatsanwaltschaft Augsburg sämtliches Material übermittelt. Der Leitende Augsburger Oberstaatsanwalt Nemetz hat daraufhin bestätigt, dass die Schreiben auch zum Zeitpunkt ihres jeweiligen Eingangs beim Justizministerium keinen ermittlungsrelevanten Inhalt hatten.
Sie verschweigen dies und stellen die Dinge in einem falschen Licht dar. Es ist sehr wohl geprüft worden, ob dies eine Ex-post-Betrachtung ist oder nicht.
Frau Pöschel hat nicht das Gegenteil behauptet, sondern Frau Pöschel hat diese Prüfung vorgenommen und ist ihrerseits in einem Bericht an Herrn Nemetz zu der Auffassung gekommen, dass es keine ermittlungsrelevanten Tatsachen enthalten hat.
Ein Schwerpunkt unserer Arbeit war der vom Zeugen Dr. Maier an die Adresse von Generalstaatsanwalt a. D. Froschauer gerichtete Vorwurf, er habe mittels bestellter Berichte in unzulässiger Weise Einfluss auf die Ermittlungen genommen. Konkret wurde Herr Froschauer verdächtigt, die von der Augsburger Staatsanwaltschaft beabsichtigte Vernehmung von Bundeskanzler a. D. Dr. Helmut Kohl als Zeugen und die geplante Durchsuchung der Parteizentrale der CDU untergraben und das Justizministerium über die Absichten der Ermittlungsbehörden bewusst im Unklaren gelassen zu haben. Auf die damit zusammenhängenden indiskutablen Reaktionen der SPD habe ich bereits hingewiesen. Die Vorwürfe sind grundlegend falsch, und zwar aus mehreren Gründen.
Aufgrund zahlreicher Zeugenaussagen stand bereits vor dieser geplanten Ermittlungsmaßnahme fest, dass die Einlassung Kieps, die ihm von Schreiber übergebene Million sei nicht ihm, sondern wirtschaftlich der CDU zugeflossen, nicht zu widerlegen war. Egal was Kohl ausgesagt hätte, und egal, ob die Durchsuchung der CDU-Parteizentrale Ergebnisse gebracht hätte oder nicht – das Verfahren gegen Kiep wäre aufgrund der gegebenen Beweislage so oder so einzustellen gewesen. Die Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft, von einer Vernehmung und Durchsuchung abzusehen, ist deshalb nach Auffassung des Untersuchungsausschusses sachgerecht und nicht zu beanstanden. Im Gegenteil, meine Damen und Herren: Eine Staatsanwaltschaft ist aufgefordert, Ermittlungsmaßnahmen durchzuführen, die ein Verfahren in der Sache weiterbringen. Wenn von vornherein feststeht, dass sich nichts ergeben kann, haben Durchsuchungen und sonstige Eingriffsmaßnahmen zu unterbleiben. Dies wäre sogar ein Fehler. Es gibt kein Ermessen.
Selbstverständlich hat der Generalstaatsanwalt an den Ermittlungen mitgewirkt. Genau dies ist auch seine Auf
gabe. Nach § 147 des Gerichtsverfassungsgesetzes steht dem Generalstaatsanwalt die Dienstaufsicht über alle Staatsanwälte seines Bezirks zu. § 146 desselben Gesetzes bestimmt, dass die Beamten der Staatsanwaltschaft den dienstlichen Anweisungen ihrer Vorgesetzten, auch des Generalstaatsanwalts, nachzukommen haben. Dies ist im Übrigen eine Bundesregelung und wird in allen Ländern so gehandhabt. Das ist keine bayerische Spezialität. Der Unterschied ist nur: Bei uns sind Generalstaatsanwälte normale, nicht politische Laufbahnbeamte. In vielen SPD-regierten Ländern handelt es sich um politische Laufbahnbeamte, die nach Parteibuch eingesetzt werden.
Ein Generalstaatsanwalt, der auf Ermittlungsverfahren keinerlei Einfluss nehmen würde, wäre schlichtweg überflüssig und hätte seinen Job verfehlt.
Die Frage kann also nur sein, ob seine Einflussnahme pflichtwidrig oder sachdienlich war. Dass die Ablehnung der Zeugenvernehmung von Bundeskanzler a. D. Dr. Helmut Kohl und der Durchsuchung der CDU-Parteizentrale sachgerecht war, habe ich ausgeführt. Dies trifft auch auf alle sonstigen Handlungen des Generalstaatsanwalts in diesem Verfahren zu, z. B. bei der Zurückstellung des Vollzugs des Haftbefehls gegen Pfahls und bei anderen Entscheidungen, die in der Generalstaatsanwaltschaft getroffen wurden.
Fakt ist weiter, dass Dr. Pfahls schon geraume Zeit vor Erlass des ersten Haftbefehls nach Asien aufgebrochen war. In dem maßgeblichen Zeitraum hielt er sich in Bangkok, Singapur, Hongkong und Taiwan auf, nicht aber am oberbayerischen Tegernsee, wo ihn die Staatsanwaltschaft Augsburg vermutete. Um es noch einmal ganz klar zu sagen: Als die Staatsanwaltschaft Augsburg den Haftbefehl erwirkte und die Generalstaatsanwaltschaft zum ersten Mal damit befasst wurde, war Pfahls längst über alle Berge. Wir haben hier ganz klar den Sachverhalt, dass ein Fehler der Staatsanwaltschaft Augsburg vorgelegen hat, die bewusst pflichtwidrig nicht die entsprechenden Berichte an die Generalstaatsanwaltschaft erstattet hat.
Lassen Sie mich bei dieser Gelegenheit auf eine weitere Persönlichkeit der bayerischen Justiz zu sprechen kommen, die SPD und GRÜNE als Spielball ihres parteipolitischen Rundumschlags auserkoren haben: Ministerialdirektor Wolfgang Held. Die Opposition beschimpft Herrn Held als willfährigen Helfer im stoiberschen System, der Vetternwirtschaft und als Dreh- und Angelpunkt der staatlichen Einflussnahme auf das Ermittlungsverfahren. Das ist Ihre Wortwahl, meine Damen und Herren.
Mittels einiger Falschzitate und Unterstellungen versucht die Opposition, Herrn Held in Misskredit zu bringen, und erdreistet sich, als Ergebnis dieses Szenarios in ihrer Pressekonferenz am 10. Juli seine Entlassung zu fordern. Dies, meine Damen und Herren, ist aufgrund der Ergebnisse eine bodenlosen Frechheit.
Die Arbeit des Untersuchungsausschusses hat nicht die geringste Stütze für diese Anschuldigungen erbracht. Soweit der Amtschef des Justizministeriums mit dem Ermittlungsverfahren überhaupt befasst war, hat er stets verantwortungsvoll und sachgerecht gehandelt. Eine Selbstverständlichkeit ist, dass eine so herausragende Stellung wie die des Amtschefs eines Ministeriums gewisse Kontakte mit sich bringt. Allein aufgrund der Position eines Beamten oder aufgrund persönlicher Bekanntschaften auf unlautere Methoden zu schließen ist ungeheuerlich. SPD und GRÜNE haben nicht den geringsten Beweis erbracht. Sie haben dies auch gar nicht versucht, weil das zu einer Verleumdung nicht notwendig ist. Sie haben noch nicht einmal einen tatsächlichen Anhaltspunkt für ein Fehlverhalten dargetan.
Sie nehmen Ministerialdirektor Held im Rahmen ihres parteipolitischen Feldzugs in Sippenhaft. Das ist ungeheuerlich. Ein Untersuchungsausschuss hat die Aufgabe, Tatsachen festzustellen und nicht ungerechtfertigte Verleumdungen zu streuen.
So führt die Opposition dieses parlamentarische Kontrollinstrument völlig ad absurdum.
Breiten Raum nahmen auch die Diskussionen um die bei Max Josef Strauß beschlagnahmte Festplatte und das Streamerband ein. Der Untersuchungsausschuss stellte hierzu Folgendes fest:
Beide Datenträger sind verschwunden. Dies geschah definitiv außerhalb des Einflussbereichs der beteiligten Behörden. Wer dies verschuldet hat, konnte letztendlich nicht geklärt werden.
Die Verantwortung für diese Asservate liegt jedenfalls beim sachbearbeitenden Staatsanwalt in Augsburg. Ein vorwerfbares Verhalten ihm gegenüber, das zu ahnden wäre, kann ich jedoch nicht erkennen. Wichtig erscheint mir aber, dass in Zukunft der Umgang mit Asservaten, vor allem wenn sie außer Haus gegeben werden – zu privaten Sachverständigen –, sorgfältiger gehandhabt wird. Die Dinge müssen, wenn sie nicht mehr gebraucht werden, zurückverlangt und wieder normal asserviert werden; darin sind wir uns einig.
Das Verschwinden der beiden Datenträger hatte auf das Ermittlungsverfahren keine negativen Auswirkungen. Vor dem Verschwinden der Festplatte und des Streamerbandes war nämlich die Rekonstruktion der Daten bereits mehrfach versucht worden, allerdings erfolglos.
Drittens. In Bezug auf das Streamerband hat das Landeskriminalamt den Versuch einer Datenkonvertierung zu Unrecht abgelehnt. Es hat verkannt, dass sich der private Sachverständige bei seiner Bitte auf einen staatsanwaltschaftlichen Auftrag stützen konnte und es deshalb zu entsprechenden Maßnahmen verpflichtet gewesen wäre. Diese Fehleinschätzung wurde allerdings von der Staatsanwaltschaft Augsburg nicht gerügt. Sie führte letztlich auch zu einer teilweise unzutreffenden Sachdar
stellung von Staatsminister Dr. Beckstein gegenüber dem Landtag. Der Sachverhalt konnte geklärt und korrigiert werden, nachdem Staatsminister Dr. Beckstein eine Überprüfung der Angelegenheit beim Landeskriminalamt angeordnet hatte.
Die Schlussfolgerungen der Opposition gehen indessen an der Sache weit vorbei. Die zuständigen Beamten des Landeskriminalamts haben vor dem Untersuchungsausschuss keineswegs vorsätzlich falsch ausgesagt. Sie haben vielmehr glaubwürdig und nachvollziehbar dargelegt, dass für sie der generelle Grundsatz im Vordergrund stand, aus Gründen der Arbeitsüberlastung privaten Sachverständigen keine Unterstützung zu gewähren. Sie haben des Weiteren überzeugend bekundet, dass eine fehlerhafte Ablage, also ein Büroversehen, Ursache für die zunächst unzutreffende Unterrichtung des Staatsministers des Innern und des Untersuchungsausschusses gewesen ist. Damit ist die Verschwörungstheorie der Opposition in sich zusammengebrochen.
Noch ein Wort zum Leuna/Elf-Aquitaine-Komplex. Völlig zu Recht hat die Staatsanwaltschaft Augsburg diesbezüglich keine Ermittlungen angestellt. Es bestand nämlich weder eine Tatort- noch eine Wohnsitzzuständigkeit, auch keine Zuständigkeit kraft Sachzusammenhangs. Versäumnisse lassen sich deshalb nach Ansicht des Untersuchungsausschusses nicht feststellen.
Abschließend komme ich zu der Frage, ob amtierende oder frühere Mitglieder der Bayerischen Staatsregierung oder sonstige Amtsträger der Bayerischen Staatsverwaltung oder Parteien, Vereine oder Stiftungen aus Bayern von Schreiber im Zusammenhang mit dem Ermittlungsverfahren Zahlungen oder sonstige Vorteilsgewährungen erhalten haben. Die klare Antwort: Nein, meine Damen und Herren!
SPD und GRÜNE haben bei dieser Frage ihre ganzen Hoffnungen auf den Justizflüchtling Schreiber gesetzt und versucht, seine abwegigen Hirngespinste für ihre politischen Zwecke zu nutzen. Das hat Ihnen freilich nicht geholfen. Über die in dem maßgeblichen Zeitraum von Schreiber oder seinen Firmen getätigten Spenden an die CSU und an andere Parteien – Herr Kollege Güller, Sie haben vorhin geflissentlich vergessen, dass auch die SPD Empfänger von Schreiber-Spenden ist –
wurde umfassend Auskunft erteilt.
CSU-Generalssekretär Dr. Goppel hat anlässlich seiner Zeugenvernehmung ein Testat einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vorgelegt, in dem ganz klar ausgeführt wurde, dass es die von Schreiber behaupteten Zahlungseingänge bei der CSU nie gegeben hat. Alles andere ist reine Spekulation und Verdächtigung. Vielleicht haben SPD und GRÜNE am Ende doch erkannt, dass sie den Märchenkönig Schreiber nicht als Gralshüter der Wahrheit verkaufen können.
Dies könnte auch der Grund dafür sein, dass sie nun uralte Themen wieder aufwerfen, die mit dem Untersuchungsauftrag nicht das Geringste zu tun haben. Es sind Themen, die viele Jahre, ja, Jahrzehnte zurückliegen, Themen, die alle bereits parlamentarisch aufgeklärt sind. Ich sage Ihnen: Zu diesem Bericht und dieser Passage wurde schon vor Jahren alles gesagt. Es ist wirklich ein Armutszeugnis der Opposition, dass sie mehr nicht hat feststellen können.
Sie wissen, meine Damen und Herren, wie ich das gemeint habe.
Was hat uns der Untersuchungsausschuss gebracht? Sie sind mit großen Sprüchen angetreten und haben am Ende nichts beweisen können.
Große Sprüche waren es; es war nichts dahinter.
Der Untersuchungsausschuss hat gezeigt, dass die Justiz in Bayern hervorragende Arbeit leistet. Er hat gezeigt, dass die Vorgesetzten verantwortungsvoll und sachgerecht mit ihrer Führungsaufgabe umgegangen sind und die Ermittlungen jederzeit zielführend begleitet und vorangebracht haben. Er hat vor allem gezeigt, dass die vielen Spekulationen, Unterstellungen und Anschuldigungen gegen die Vertreter der Justiz in Bayern ungerechtfertigt waren.
Er hat schließlich gezeigt, dass es zur einer effektiven Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität dringend erforderlich wäre, die Möglichkeiten der Rechtshilfe zu verbessern.
Hier ist die Bundesregierung aufgerufen, zusammen mit unseren Nachbarländern die Voraussetzungen zu schaffen, dass die Verfahren zügiger und unkomplizierter betrieben werden auch innerhalb der Europäischen Union, wie das Rechtshilfeersuchen an Frankreich gezeigt hat.
Was vom Fazit des Minderheitenberichts von SPD und GRÜNEN zu halten ist, habe ich an verschiedenen Stellen meiner Rede klar zum Ausdruck gebracht. Gestatten Sie mir dazu noch einige abschließende Anmerkungen.
Die SPD hat im Laufe dieses Untersuchungsausschusses nur ihre parteipolitischen Interessen im Auge gehabt.
Dafür waren ihr alle Mittel recht.
(Zuruf des Abgeordneten Hoderlein (SPD)
In Ihrer Pressekonferenz vom 10. Juli haben Herr Güller und Frau Tausendfreund von unserem Freistaat Bayern ein übles Bild gezeichnet.
Sie haben vor allem die bayerischen Beamtinnen und Beamten massiv beleidigt.
Sie haben von einem erschreckenden Sittengemälde der bayerischen Justiz, von einer Hörigkeit des bayerischen Beamtenapparates und von einer Selbstherrlichkeit der Staatsanwaltschaft gesprochen.
Und Sie haben davon gesprochen, dass sich die CSU den Rechtsstaat zur Beute gemacht habe.
Ich will diese sprachlichen Unsäglichkeiten nicht weiter kommentieren. Aus diesen Worten spricht nicht nur die Stimme des Wahlkampfs, daraus spricht auch der Frust einer jahrzehntelangen erfolglosen Opposition,
die sich mit dem Ergebnis des Ausschusses nicht anfreunden kann und nicht damit, dass der SchreiberUntersuchungsausschuss nicht die gewünschten Resultate erbracht hat.
Aber statt dies einzusehen, bleibt es weiter bei Vermutungen statt Beweisen, bei Verleumdungen statt Tatsachen. Schäbig! Wenn man dies betrachtet, brauchten wir zukünftig keine Untersuchungsausschüsse.
Seifenblasen haben es an sich, dass sie irgendwann platzen, meine Damen und Herren. Das ist jetzt passiert. Damit hätten Sie eigentlich rechnen müssen.
Ich möchte mich zum Abschluss ebenfalls bedanken, zuerst bei den Mitgliedern des Untersuchungsausschusses, vor allem bei meinen Kolleginnen und Kollegen, die mitgewirkt haben,
bei der Kollegin Guttenberger,
beim Kollegen Heike, beim Kollegen Obermeier und beim Kollegen Ettengruber. Herzlichen Dank.
Ich bedanke mich bei den Vertretern der Ministerien, bei den Mitarbeitern des Landtagsamtes und bei meinen Mitarbeitern Dr. Widmann und Dr. Lohner.
Meine Damen und Herren, gestatten Sie mir nun noch ein persönliches Wort zum Schluss. Ich war Richter in einem Schwurgericht und habe mir oft gedacht, wenn wir dort so gearbeitet hätten und eine Sitzungsleitung gehabt hätten wie in diesem Untersuchungsausschuss, dann wäre ich in diesen Jahren überhaupt nicht mehr nach Hause gekommen.
Dann wären wir nämlich Tag und Nacht gesessen.
Wenn eine Frage zum zehnten Mal gestellt wurde, wurde sie immer noch einmal zugelassen und die Zeugen wurden tagelang festgehalten, meist ohne Erkenntnisgewinn.
Auch dies sollte uns eine Lehre sein, dass wir die Dinge rechtsstaatlich, aber zügig abwickeln; denn ein Untersuchungsausschuss sollte kein organisierter Zeitdiebstahl sein.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Das Wort hat nun die Frau Abgeordneten Tausendfreund.
Herr Vorsitzender, liebe Kolleginnen und Kollegen, Hohes Haus! Ich möchte zunächst für meine Fraktion zu diesem Punkt namentliche Abstimmung beantragen.
Herr Kollege Schuster, wir haben diesen Gesetzentwurf in den Ausschüssen sachlich diskutiert. Es häufen sich die Vorkommnisse, so dass ich zum Verhalten der SPD bei den Gesetzesberatungen zu Beginn meiner Rede ein paar Takte sagen will: Man hat den Eindruck, als versuchten Sie, den Gesetzentwurf madig zu machen. Man hat den Eindruck, als hätte sich die SPD-Fraktion mit den konkreten Bestimmungen nur sehr spät und nur sehr unzureichend befasst. Mit anderen Worten: Sie hat sich sachlich zu wenig mit den Dingen befasst.
Ich will Ihnen zwei Bespiele nennen: Sie haben gestern im Kommunal- und Innenausschuss einen Änderungsantrag gestellt. Wenn die CSU Ihrer Formulierung gefolgt wäre, wäre das Rote Kreuz von den Rettungsleitstellen ausgeschlossen gewesen. Das haben Sie nicht bemerkt, weil Sie die Dinge nicht geprüft haben.
Erst auf unseren Hinweis haben Sie Ihren Antrag notdürftig mit einer miserablen Formulierung umgebaut.
Sie treten hier oberlehrerhaft auf, Frau Kollegin, wenn ich Ihre Änderungsanträge sehe.
Zweitens. Sie geben eine Pressemitteilung heraus, in der der Kollege Schuster – anscheinend der Experte bei Ihnen in diesen Fragen – heute schreibt:
Hinzu kommt, dass die Nummern 110 – Polizei –, 19222 – Sanitäter – und 112 – Feuerwehr – nur im Festnetz ohne Vorwahl zu erreichen sind. Handybesitzer müssen die jeweilige Ortsvorwahl kennen und wählen.
Das ist falsch, Herr Kollege Schuster: Die Nummern 110 und 112 sind heute schon vorwahlfrei und im ganzen Land erreichbar. Sie kennen nicht die Fakten.
Es kommen Änderungsanträge heraus, die fachlich nicht durchdacht sind, sondern ein Sammelsurium von Wünschen von Verbänden darstellen, die nicht zu 100 Prozent erfüllt sind; man hängt dem Populismus nach und meint, man könnte sich, obwohl man sich mit dem Thema nicht befasst hat, noch beim einen oder anderen Verband beliebt machen und abstauben. Das reicht nicht aus.
Ihre Änderungsanträge sind zu Recht abgelehnt worden. Ich will kurz darauf eingehen: Wir haben Ihnen gestern mühsam versucht zu erklären, dass selbstverständlich auch die Alarmierung im Katastrophenfall, ebenso wie in anderen Fällen, durch den Gesetzeswortlaut gedeckt ist und somit nicht eigens aufgenommen werden muss. Wir haben Ihnen gesagt, dass die bestehenden Feuerwehreinsatzzentralen aufrecht erhalten werden können, aber nur dann, wenn dies auf Kosten der Landkreise geschieht und in einem Fachgutachten, in dem das Staatsministerium des Inneren den Inhalt vorgibt, dargelegt wird, dass sie die gleichen Leistungen wie die Integrierten Leitstellen erbringen, insbesondere dass es zu keinen Verzögerungen kommt.
Wir wollen Private nicht von vornherein ausschließen, obwohl wir uns nicht vorstellen können, dass dieser Vorschrift in der Praxis eine große Relevanz zukommen wird. Ich nenne Ihnen ein Beispiel: Die Flughafenfeuerwehr München ist ein privater Betreiber. Wenn sich der Rettungszweckverband einigt, dort die Leitstelle anzusiedeln, wird aus fachlichen Gründen wahrscheinlich nichts dagegen sprechen. Dagegen spricht nur ihre grundsätzliche Angst, Privaten etwas zu übertragen, was auch der Staat kann. Wir haben diese Angst grundsätzlich nicht, sondern wir prüfen im Einzelfall, ob die Übertragung sinnvoll und notwendig ist. Dies werden wir auch in diesem Fall tun. Das Rote Kreuz kann sich auf jeden Fall nach unseren Vorstellungen – im Gegensatz