Sicherheitshalber habe ich auch einer ganzen Reihe von Unternehmen wie zum Beispiel der Flughafen Nürnberg GmbH, der Flughafen München GmbH oder der Messe München GmbH einen Brief geschrieben. In diesem Brief heißt es:
Nach unserer Kenntnis haben Sie bis jetzt keine Spenden vergeben. Gleichwohl bitte ich Sie vorsorglich um Klarstellung...
Und dann folgt wieder der gleiche Wortlaut wie in dem zuvor zitierten Brief. Diese Briefe sind bereits versandt. Ich meine, dass wir damit einen Beitrag zu der sich im Zusammenhang mit Parteispenden entwickelnden Kultur leisten. Gerade dann, wenn man Parteispenden ausdrücklich will, sollte man diese Grenze ziehen. Der Ministerpräsident stimmt diesem Vorgehen ausdrücklich zu.
Zum zweiten Punkt des SPD-Antrages: Ich halte es für unbedacht und inkonsequent, auch die Anzeigen zu verbieten. Die Anzeigen sind etwas anderes, ein aliud, Herr Generalsekretär. Bei den Anzeigen folgt auf Leistung eine Gegenleistung. Der Charakter der Spende besteht dagegen darin, dass ich etwas hingebe, ohne eine Gegenleistung zu erhalten. Die Spende ist eine besondere Art des Geschenks. Bei der Anzeige gibt es dagegen Leistung und Gegenleistung. Man muss dabei allerdings überprüfen – das ist richtig –, ob die Gegenleistung richtig kalkuliert ist. Das wird aber auch regelmäßig getan. Wenn ich die Anzeigen verbiete, bekomme ich wegen der Pressefreiheit möglicherweise grundsätzliche Probleme mit den Medien. Anzeigen zu verbieten, wäre rechtlich sehr problematisch. Deshalb halte ich den zweiten Punkt Ihres Antrages für grundlegend falsch.
Zudem ist bei den Anzeigen auch der Gesichtspunkt der Transparenz gewahrt, auf den es uns im Zusammenhang mit Parteispenden ganz besonders ankommt. Es ist sichtbar, wer etwas wo veröffentlicht. Durch die Ausführungen des Kollegen Goppel sind Sie ja gerade Opfer dieser Transparenz geworden. Er hat nämlich die Realitäten dargelegt. Nachdem Sie mit Ihrem Antrag aber auch die Anzeigen verbieten wollen, kann man Ihrem Antrag nicht zustimmen.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! In einem Punkt muss ich dem Generalsekretär der CSU zustimmen. Ich habe Herrn Hoderlein nicht hören können, weil mich der hinter Ihnen sitzende Kollege Traublinger unabsichtlich daran gehindert hat. Wir standen draußen und führten ein Gespräch.
Bei Ihrem Beitrag, den zu hören ich die Freude gehabt habe, habe ich mich aber über zwei Punkte gewundert. Zum einen habe ich mich gewundert über Ihre Diktion und die Notwendigkeit, die Sie verspürt haben, hier in beleidigender Form Kolleginnen und Kollegen aus diesem Hause anzusprechen. Vergleiche mit der Tierwelt haben hier nichts verloren. Sie sind beschämend und fallen auf den zurück, der sie verwendet.
Zweitens habe ich mich darüber gewundert, was Sie hier alles in einen Topf geworfen haben, obwohl es nicht
zusammen gehört. Ich muss auch annehmen, dass Sie das in verleumderischer Absicht getan haben, denn Sie wussten es ja besser.
Deswegen nenne ich noch einmal die Personen und deren Namen, die bereits genannt wurden, um es auseinander zu halten. Es ist der Name Kohl gefallen. Dabei handelt es sich um ein System illegaler Machenschaften, die niemand von uns gut und richtig finden kann und die bestraft werden müssen. Hiervor schützen auch nicht der Name Kohl und die politischen Leistungen dieses Mannes. Diese Vorgänge dürfen auch nicht durch ein Ehrenwort vergessen gemacht werden. Dieses Verhalten stellt ein Vergehen gegen Recht, Gesetz und Verfassung dar.
Dann fiel der Name Schäuble. Hier handelt es sich vorwiegend um ein Glaubwürdigkeitsproblem. Wenn ich mich nicht mehr daran erinnern kann, dass mir jemand in einem Koffer 100000 DM in bar überreicht, muss ich mich schon fragen, ob das in Ordnung ist. Ich jedenfalls würde mich daran erinnern, wenn jemand zu mir kommen und mir 100000 DM in bar bringen würde. Also handelt es sich hier um ein Glaubwürdigkeitsproblem. Das sieht Ihre Partei auch so.
Dann wurde der Name Koch genannt. In Hessen wurde verlangt und beantragt, dass sich der Landtag auflösen soll. Warum? Ganz offenkundig hat die CDU in vorangegangenen Landtagswahlkämpfen – darunter auch im letzten – in hohem Maße Geld verwendet, das illegal ins Land geflossen ist und aus illegalen Quellen stammt.
Fangen Sie nicht wieder mit der SPD an. Setzen Sie doch nicht alles gleich. Im Augenblick haben wir doch das Problem, dass wir in der öffentlichen Debatte draußen alle gleichgesetzt werden. Leisten wir doch dazu keinen Beitrag und trennen wir die Vorfälle sorgfältig voneinander. Die hessische CDU hat sich an illegalen Machenschaften beteiligt. Das ist nicht zu bestreiten.
(Herrmann (CSU): Entschuldigen Sie! Einzelne Personen! Das steht doch genau in Widerspruch zu dem, was ich gesagt habe! Entweder-oder!)
(Herrmann (CSU): Ich habe auch nicht die ganze niedersächsische SPD für das verantwortlich gemacht, was Herr Glogowski gemacht hat! Das war auch sein persönliches Verhalten und nicht das der niedersächsischen SPD! – Dr. Wilhelm (CSU): Kommen Sie doch wieder zum Thema, Herr Kollege!)
Die hessische CDU hat illegales Geld über die Grenze gebracht – das kann doch niemand bestreiten –, und sie hat die Namen von Verstorbenen als Namen der Spen
der verwendet. Sie hat noch dazu jüdische Spender genannt, eine Geschmacklosigkeit, die niemand von uns verstehen wird. Das sind illegale Machenschaften der hessischen CDU,
Herr Dr. Goppel, Sie haben meinen Namen erwähnt, um hier den Eindruck zu erwecken, als hätte ich in meiner Eigenschaft als sozialdemokratischer Mandatsträger und Funktionär Anzeigen eines Verbandes in SPD-Zeitungen zu verantworten und geschaltet. Auch das haben Sie in verleumderischer Absicht gesagt.
Ich habe mich über Sie schon einmal sehr geärgert und auch gewundert, als in einer Fernsehtalkshow die Übergabe von 100000 DM an Herrn Schäuble – CDU – zur Sprache kam. Die 100000 DM von Herrn Schreiber sind als Spende nicht zu beanstanden. Dass Sie insgesamt 143000 DM von Herrn Schreiber an verschiedene Gliederungen bekommen haben, ist rechtlich nicht zu beanstanden. Der Unterschied ist, dass die 100000 DM, die Schäuble erhalten hat, nicht verbucht worden sind und keine Spendenquittung ausgestellt worden ist. In der Sendung, wo dies kritisch diskutiert wurde, haben Sie, Herr Dr. Goppel, Renate Schmidt in die Diskussion eingeführt und gesagt, diese habe auch Geld genommen.
Nicht die Höhe des Betrags spielt eine Rolle. Den Unterschied macht nicht aus, dass es in einem Fall 5000 DM und im anderen Fall 100000 DM waren. Der Unterschied ist, dass die 5000 DM, die Frau Schmidt von Herrn Schreiber bekommen hat, ordnungsgemäß verbucht worden sind und eine Spendenquittung ausgestellt worden ist. Herr Dr. Goppel, es ist infam, dass Sie diesen rechtlich einwandfreien Vorgang in Zusammenhang mit dem rechtlich nicht einwandfreien Vorgang –
Wenn man so etwas tut und zu verantworten hat, kann man keine solche Rede halten, wie Sie das getan haben.
Da ich an der Diskussion teilgenommen und sie mehrfach gesehen habe, gestatten Sie mir die nachfragende Richtigstellung: Ich habe nicht die beiden Beträge 5000 DM und 100000 DM verglichen, sondern festgestellt, dass es sich jeweils um einen Barbetrag gehandelt habe, der den Besitzer wechselte. Es ging ausschließlich darum, ob man sich daran erinnern müsse, zu einem bestimmten Zeitpunkt einen bestimmten Betrag erhalten zu haben. Hier wurden Dinge miteinander vermischt, die nichts miteinander zu tun haben. Ich bitte, dies zur Kenntnis zu nehmen.
Im zweiten Komplex wurden ebenfalls Namen angesprochen, die mit dem ersten Komplex „illegale Parteienfinanzierung und Machenschaften“ nichts zu tun haben. Sie sind erwähnt worden und müssen – getrennt vom ersten Komplex – noch einmal genannt sein. Es sind gefallen die Namen Schleußer, Rau, Glogowski, ich würde Späth hinzufügen und – nicht gleich losschreien – Stoiber. Schleußer – das ist meine persönliche Bewertung – hat sich Verfehlungen zuschulden kommen lassen.
Dass er zum Beispiel auf Kosten Dritter einen möglicherweise privaten Flug, noch dazu mit einer Begleiterin, die dafür anscheinend nicht bezahlt hat, wahrgenommen hat.