Protokoll der Sitzung vom 22.03.2000

Zunächst lasse ich über die Listennummer 19 abstimmen: Antrag der Abgeordneten Kobler, Dr. Zimmermann, Unterländer und anderer (CSU), Verbesserte Rahmenbedingungen für das Leben im Alter; Herausnahme des Nachtdienstes aus dem allgemeinen Pflegeschlüssel (Drucksache 14/2186). Der federführende Ausschuss für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik empfiehlt auf Drucksache 14/3080 die unveränderte Annahme. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion der CSU. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Das sind die Fraktionen der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordnete Hartenstein (fraktionslos). Der Antrag ist angenommen.

Ich lasse über die Listennummer 25 abstimmen: Antrag der Abgeordneten Hausmann, Kobler, Nadler und anderer (CSU), Verbesserte Rahmenbedingungen für das Leben im Alter; Fortentwicklung der dynamischen Rente sowie Stärkung der privaten Altersvorsorge (Drucksache 14/2174). Der federführende Ausschuss für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik empfiehlt auf Drucksache 14/3086 wiederum die unveränderte Annahme. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion der CSU. Gegenstimmen? – Das sind die Fraktionen der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordnete Hartenstein (fraktionslos). Stimmenthaltungen? – Keine. Der Antrag ist ebenfalls angenommen.

Außerdem soll auf Wunsch der CSU-Fraktion über die Listennummern 41 und 43 gesondert abgestimmt werden.

Zunächst lasse ich über die Listennummer 41 abstimmen: Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Glück, Loscher-Frühwald, Ach und anderer und Fraktion (CSU), Bewältigung der Sturmschäden durch den Orkan „Lothar“ am 26. Dezember 1999 in den bayerischen Wäldern (Drucksache 14/2466). Der federführende Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten empfiehlt auf Drucksache 14/3012 die Zustimmung mit der Maßgabe, dass bei der Nummer 1 der zweite Spiegelstrich eine neue Fassung erhält. Ich verweise insofern auf die Drucksache 3012. Die CSU-Fraktion hat beantragt, der Abstimmung das Votum des federführenden Ausschusses zugrunde zu legen, allerdings ohne die Nummer 5, die für erledigt erklärt werden soll. Besteht damit Einverständnis? – Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Dringlichkeitsantrag mit der vom federführenden Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vorgeschlagenen Änderung, ohne die Nummer 5, die für erledigt erklärt worden ist, zustimmen will, den bitte

ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordnete Hartenstein (fraktionslos). Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Keine. So beschlossen.

Ich lasse über die Listennummer 43 abstimmen: Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Renate Schmidt, Starzmann und anderer und Fraktion (SPD), Hilfen zur Bewältigung von Sturmschäden, die am 26. Dezember 1999 in bayerischen Wäldern entstanden sind (Drucksa- che 14/2473). Der federführende Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten empfiehlt auf Drucksache 14/3013 Zustimmung mit der Maßgabe, dass bei der Nummer 5 der dritte Spiegelstrich gestrichen wird. Die CSU-Fraktion beantragt, der Abstimmung das Votum des federführenden Ausschusses zugrunde zu legen, allerdings ohne die Nummer 6, die wiederum für erledigt erklärt werden soll.

Besteht auch damit Einverständnis? – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann lasse ich so abstimmen. Wer also dem Dringlichkeitsantrag mit den vom federführenden Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vorgeschlagenen Änderungen, allerdings ohne die Nummer 6, die für erledigt zu erklären ist, seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen – Das sind die Fraktionen der CSU, die der SPD und die des BÜNDNISES 90/DIE GRÜNEN sowie Herr Abgeordneter Hartenstein (fraktionslos). Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Dann ist so beschlossen.

Listennummer 45: Antrag der Abgeordneten Dr. Wilhelm, Dr. Spaenle und anderer (CSU), betreffend Zuweisung der Mittel an die Hochschulen nach Artikel 7 Absatz 1 des Hochschulgesetzes nach Leistung und Belastung (Drucksache 14/2176). Abweichend von der grundsätzli

chen Regelung, nach der der Abstimmung über Anträge, die nicht einzeln beraten werden, das abweichende Votum des mitberatenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen zugrunde zu legen ist, soll auf Antrag der Fraktion der CSU bei Listennummer 45 über das Votum des federführenden Ausschusses für Hochschule, Forschung und Kultur abgestimmt werden. Die Voten der Ausschüsse zu den übrigen Anträgen liegen Ihnen vor.

Besteht Einverständnis damit, dass ich bei Listennummer 45 der Abstimmung die Empfehlung des federführenden Ausschusses für Hochschule, Forschung und Kultur, ansonsten die Ausschussfassungen entsprechend § 132 Absätze 3 und 4 der Geschäftsordnung zugrunde lege? – Widerspruch dagegen erhebt sich nicht. Dann lasse ich so abstimmen.

Wer hinsichtlich der Listennummer 45 seinem Abstimmungsverhalten bzw. dem jeweiligen Abstimmungsverhalten seiner Fraktion im federführenden Ausschuss für Hochschule, Forschung und Kultur und in den übrigen Fällen dem entsprechenden Abstimmungsverhalten in den jeweils federführenden Ausschüssen bzw. im mitberatenden Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen beitreten will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, die der SPD und die des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie Herr Abgeordneter Hartenstein. Gibt es Gegenstimmen? – Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? – Ich sehe keine. Damit übernimmt der Landtag diese Voten.

(siehe Anlage 5)

Ich schließe die Sitzung.