Protokoll der Sitzung vom 22.03.2000

Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Das Wort hat Herr Kollege Sinner.

Herr Präsident, meine Kolleginnen und Kollegen! Bei dem vorliegenden Gesetzentwurf geht es um die Änderung des Gesetzes über die Forstrechte und speziell um die Waldweide. Wir haben 60000 Hektar Waldweide mit Rindern, Schafen und Pferden. Bisher wurde die Waldweide durch Geld, Grund und Boden abgelöst. Mit diesem Gesetzentwurf, der auf eine Initiative des Kollege Starzmann zurückgeht – Landtagsbeschluss vom 14.07.99 – wird auch ein Ersatz durch Holzbezugsrechte ermöglicht. Das heißt, wir haben 1300 Rechtler, die ihr Waldweiderecht in Holzrechte umwandeln können. Damit erhoffen wir uns eine beschleunigte Ablösung. Alle Ausschüsse haben in den Beratungen diesem Gesetzentwurf zugestimmt, nur die GRÜNEN

haben sich enthalten. Ich bitte das Hohe Haus um Zustimmung.

Das Wort hat nun Herr Kollege Starzmann.

Ich möchte mich bei der CSU dafür bedanken, dass sie meiner Initiative auf Änderung des Forstrechtegesetzes zugestimmt hat, dass künftig Waldweide abgelöst und in Holzbezugsrechte umgewandelt werden kann. Zweitens möchte ich mich dafür bedanken, dass Sie in den Ausschussberatungen dazu beigetragen haben, dass dieses Gesetz gegenüber der Vorlage der Staatsregierung dahin gehend verbessert wurde, dass nicht nur der Bauer solche Holzbezugsrechte statt der Waldweiderechte bekommen kann, der schon Holzbezugsrechte hat und diese aufstockt, sondern auch der Bauer, der die Waldweide hergibt und bisher keine Holzbezugsrechte hatte, dadurch neue Holzbezugsrechte erhalten kann.

Nicht bedanken kann ich mich bei der CSU für die Geschwindigkeit der Erledigung meines Anliegens. Mein Antrag stammt aus dem Jahre 1989, und es hat nur zehn Jahre gedauert, bis die CSU nach mehreren ablehnenden Haltungen und Äußerungen meinem Antrag nachgekommen ist und zugestimmt hat. Bei dieser Geschwindigkeit ginge es mir ansonsten zu langsam, aber besser irgendwann als nie.

(Beifall bei der SPD)

Das Wort hat Herr Kollege Schammann. Herr Schammann, Herr Starzmann hat gerügt, es sei unangenehm, wenn Dinge lange hinausgezogen würden. Nehmen Sie sich dies zu Herzen.

Schammann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN : Herr Präsident, nicht alles, was lange reift, wird entsprechend gut. Wir enthalten uns der Stimme, da uns das Gesetz nicht weit genug geht. Wir bräuchten zur Ablösung bzw. Eliminierung dieser Waldweiderechte Zwangsmaßnahmen, wie ich im Ausschuss ausführlich dargelegt habe.

Ich habe im Ausschuss ausführlich erläutert, dass das nötig wäre. Die CSU zeigt aber wieder einmal ihre typische Hasenfüßigkeit, wenn es gegen die Bauern geht, obwohl es für den Naturschutz und den Schutzwald dringend erforderlich wäre. Mit dem Gesetz haben Sie sich genauso hasenfüßig verhalten, wie Sie das bei der Jagd machen, obwohl der Schutzwald in Frage steht. Wir werden uns der Stimme enthalten.

Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf der Drucksache 14/2152 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten auf der Drucksache 14/3107 zugrunde.

Der federführende Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten empfiehlt Zustimmung mit der Maßgabe, dass im neu eingefügten Artikel 17 a in Satz 1 der Halbsatz „wenn zugunsten des Berechtigten bereits ein Holzbezugsrecht besteht“ gestrichen wird. Der Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen stimmte bei seiner Endberatung der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses zu. Als Datum des In-Kraft-Tretens schlägt er vor, in § 2 den „15. April 2000“ einzufügen.

Wer dem Gesetzentwurf mit der vom federführenden Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten empfohlenen Änderung und dem vom endberatenden Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen vorgeschlagenen In-Kraft-Tretens-Zeitpunkt zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU und der SPD. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Das ist die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordnete Hartenstein (fraktionslos). So beschlossen.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, treten wir gemäß § 60 der Geschäftsordnung unmittelbar in die Schlussabstimmung ein. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht.

Wer dem Gesetzentwurf mit der vom federführenden Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten empfohlenen Änderung und dem vom endberatenden Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen vorgeschlagenen In-Kraft-Tretens-Zeitpunkt seine Zustimmung geben will, den bitte ich sich vom Platz zu erheben. – Das sind die Fraktionen der CSU und der SPD. Die Gegenstimmen bitte ich auf die gleiche Weise anzuzeigen. – Keine. Stimmenthaltungen? – Das sind die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordnete Hartenstein (fraktionslos). Das Gesetz ist damit so angenommen. Es hat den Titel: „Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Forstrechte“.

Ich rufe auf:

Tagesordnungspunkt 10

Gesetzentwurf der Abgeordneten Ach, LoscherFrühwald, Prof. Dr. Stockinger und anderer (CSU)

zur Änderung des Abmarkungsgesetzes (Drucksa- che 14/2270)

Zweite Lesung

Wenn ich richtig informiert bin, wird auf die Aussprache verzichtet.

(Freiherr von Rotenhan (CSU): Ich denke gar nicht daran! – Hofmann (CSU): Er hat sich intensiv vorbereitet!)

Zu Wort hat sich Herr Kollege Freiherr von Rotenhan gemeldet.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es sind noch 8 Minuten bis 19 Uhr. Ich brauche nur 2 Minuten.

Herr Kollege, wir haben aber noch mehrere Punkte zu erledigen.

Ich rede auch für die SPD-Fraktion. Herr Kollege Gartzke ist nicht mehr da, und er hat mich gebeten, auch für ihn zu reden. Ich freue mich, dass ich, kaum dass ich eineinhalb Jahre dem Hohen Haus angehöre, nicht nur vom Vertrauen meiner Fraktion, sondern auch von dem der Opposition getragen werde. Meine Damen und Herren, es geht um eine kleine Änderung im Abmarkungsgesetz. Ich möchte eine Lanze für das Ehrenamt der Siebener brechen, die in Unterfranken und ganz Franken eine große Rolle spielen. Ich habe mich bemüht zu erfahren, wie lange es dieses Ehrenamt schon gibt. Es gibt es seit Jahrhunderten. Für historische Forschungen ist das Alte Testament stets eine gute Quelle. Ich habe es dabei.

(Zurufe)

Ich werde aufgrund meiner Konfession von meinen Fraktionskollegen als „Vorzeigeprotestant“ gefrotzelt. Meine lieben Parteifreunde von der römisch-katholischen Kirche, uns verbindet, dass in den katholischen und evangelischen Häusern Bibeln vorhanden sind. Der Unterschied ist, dass wir manchmal darin lesen.

(Heiterkeit)

So kann ich Ihnen aus dem fünften Buch des Mose, 19. Kapitel, Vers 14, vorlesen:

Du sollst deines Nächsten Grenze nicht zurücktreiben, die die Vorfahren gesetzt haben in deinem Erbteil, das du ererbt hast in deinem Lande.

Oder 5. Mose, 27. Kapitel, Vers 17:

Verflucht sei, wer seines Nächsten Grenze verrückt.

Oder in den Sprüchen Salomones, Kapitel 22, Vers 28:

Verrücke nicht die vorigen Grenzen, die deine Vorfahren gemacht haben.

Meine Damen und Herren, ich will nur darauf hinweisen, dass der Beruf der Märker eine lange und ehrenhafte Tradition hat. Im Gesetzentwurf geht es darum, dass Dinge, die die Märker schon immer getan haben, aber keine Rechtsgrundlage hatten, nämlich das Wiederaufrichten und Wiedereinbringen von Grenzsteinen, die aufgrund irgendwelcher Umstände verschoben wurden durch menschliches Einwirken oder sonstige Dinge, unter einen legalen Rechtstitel gestellt wird. Ich bitte Sie herzlich um Zustimmung. In allen Ausschüssen, die dazu beraten haben, hat es fraktionsübergreifende Zustimmung gegeben. Meine letzte Bemerkung: Kollege Brosch sagte im Ausschuss für innere Sicherheit und kommunale Fragen, dass in das Amt der Märker nur ehrenwerte Menschen berufen würden.

(Brosch (CSU): Männer!)

Wie recht er mit dieser Bemerkung hat, mögen Sie daraus ersehen, dass ich selbst vereidigter Märker bin.

(Heiterkeit)

Vielen Dank Herr Kollege von Rotenhan. Die Kollegen, die schon länger im Landtag sind, sind alljährlich im Frühjahr bei den Tagungen der Feldgeschworenen. Sie kennen im Allgemeinen die Bibelsprüche schon. Für die Neuen war es ein dankenswerter Hinweis.

(Brosch (CSU): Das gibt es nur in Franken!)

Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Initiativgesetzentwurf auf der Drucksache 14/2270 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten auf der Drucksache 14/3144 zugrunde.

Der federführende Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten empfiehlt Zustimmung mit der Maßgabe, dass in § 1 Nummer 2 in den Sätzen 1 und 2 des neu gefassten Artikels 12 Absatz 2 jeweils das Wort „Aufrichten“ durch das Wort „Wiedereinbringen“ ersetzt wird. Der mitberatende Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen empfiehlt dagegen Zustimmung mit der Maßgabe, dass § 1 Nummer 2 neu gefasst wird. Ich verweise insoweit auf die Drucksache 14/3144. Dieser Empfehlung stimmt auch der Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen bei seiner Endberatung zu. Als Datum des In-Kraft-Tretens schlägt er vor, in § 2 den „1. April 2000“ einzufügen.

Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordnete Hartenstein (fraktionslos). Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Keine. So beschlossen.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, treten wir gemäß § 60 der Geschäftsordnung unmittelbar in die Schlussabstimmung ein. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht.

Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen seine Zustimmung geben will, den bitte ich sich vom Platz zu erheben. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordnete Hartenstein (fraktionslos). Gegenstimmen bitte ich auf die gleiche Weise anzuzeigen. – Keine. Stimmenthaltungen? – Keine. Das Gesetz ist damit so angenommen. Es hat den Titel: „Gesetz zur Änderung des Abmarkungsgesetzes“.

Ich rufe auf:

Tagesordnungspunkt 13

Abstimmung über Anträge etc., die gemäß § 63 Absatz 6 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden

Über die Listennummern 19 und 25 soll gesondert abgestimmt werden, da zu den nach der Geschäftsordnung jeweils der Abstimmung zugrunde zu legenden Beschlussempfehlungen der Ausschüsse kein Votum der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN vorliegt.