Protokoll der Sitzung vom 22.03.2000

der sie erzielt hat. Dann erreichen wir auch unter den Kommunen wieder mehr Wettbewerb und ein größeres Interesse der Kommunen, höhere Steuereinnahmen beispielsweise durch Wirtschaftsansiedlung zu erzielen.

Lassen Sie mich abschließend, meine Damen und Herren, noch kurz auf die Bemerkungen des Kollegen Güller eingehen. Er hat hier ein durchaus beeindruckendes verfassungsrechtliches Seminar gehalten, dem ich als Jurist natürlich mit großer Aufmerksamkeit und – wie ich zugeben muss – allerdings auch mit wachsendem Erstaunen gefolgt bin.

(Zuruf des Abgeordneten Dr. Hahnzog (SPD))

Nein, leider, lieber Herr Kollege Dr. Hahnzog, habe ich vom Kollegen Güller nicht gehört, wie er zu den Punkten, die der Herr Ministerpräsident ganz konkret genannt hat, eigentlich steht. Stehen Sie, Herr Kollege Güller, an unserer Seite, wenn wir für die bayerischen Interessen kämpfen, oder stellen Sie sich selbst ins Abseits und wollen hier nur verfassungsjuristische Debatten veranstalten?

(Beifall bei der CSU)

Die Klage vor dem Bundesverfassungsgericht – das hat der Ministerpräsident vorhin klar angesprochen – war ein Mittel, um Druck auszuüben, damit die politischen Verhandlungen über die Neuordnung des Föderalismus in Deutschland vorangehen. Und um diesem Ziel ein Stück weit näher zu kommen, war diese Klage zweifellos richtig.

Sie haben heute mehrfach mehr Beteiligung des Parlaments gefordert. Der Ministerpräsident hat klare Ziele für die weiteren Verhandlungen des Freistaates und für seine konkreten Gespräche in der Ministerpräsidentenkonferenz am Wochenende genannt. Auch zum Thema Mischfinanzierung. Da behaupten Sie hier einfach, es seien keine konkreten Dinge genannt worden. Sie können es im ausgedruckten Text Wort für Wort nachlesen. Der Ministerpräsident hat klar erklärt, was abgeschafft werden muss, was beseitigt werden muss, was geändert werden muss.

Leider habe ich dazu außer einer pauschalen Aussage vorhin von Frau Schmidt, dass man zu einem gewissen Prozentsatz mit dem Ministerpräsidenten übereinstimme, nichts Konkretes gehört. Ich habe nicht gehört, ob Sie zum Beispiel die Punkte Stadtstaatenprivileg oder die Hafenlasten, die Sie angesprochen haben, unterstützen. Sie haben das nur mit juristischen Verbrämungen angesprochen, aber hinsichtlich einer klaren Aussage, ob Sie unsere Position unterstützen, diese Dinge im Länderfinanzausgleich zu beseitigen, fehlt von Ihnen jedes konkrete Wort.

(Beifall bei der CSU)

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage von Herrn Güller?

Herr Herrmann, ist Ihnen bekannt, dass auf konkrete Nachfrage von mir in der Enquete-Kommission in der vergangenen Woche die Vertreter des Finanzministeriums keine Zahlen und keine neuen Berechnungen bekannt geben konnten, die es uns ermöglichen würden, die von Ihnen pauschal vorgetragenen Finanzierungen beurteilen zu können, und stimmen Sie, wenn Sie dies wissen, mit mir darin überein, dass es, um einen Vorschlag der Staatsregierung beurteilen zu können, notwendig ist, dass konkrete Zahlen vorliegen, oder sind Sie der Auffassung, dass man alle Aussagen des Ministerpräsidenten blind abnicken sollte, ohne die Zahlen zu kennen?

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der Frau Abgeordneten Paulig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN))

Blindheit werden Sie in unserer Fraktion mit Sicherheit nicht antreffen. Ich kann Ihnen nur sagen, dass ich leider nicht Mitglied dieser ehrenwerten Kommission bin. Wenn Sie aber das konkrete Beispiel der Hochschulbaufinanzierung nehmen, das der Ministerpräsident angesprochen hat, kann ich mir nicht vorstellen, dass es irgendeine Schwierigkeit bereitet, einerseits unmittelbar aus dem Haushalt des Freistaat Bayern und, vielleicht daneben gelegt, dem Haushalt der Bundesrepublik Deutschland zu entnehmen, wie viele Mittel im Moment in der Hochschulbaufinanzierung zur Verfügung stehen und wie das mit der hälftigen Finanzierung aussieht. Dann ist es eine klare Aussage, wenn der Ministerpräsident sagt, er trete dafür ein, diese Mischfinanzierung, diese Gemeinschaftsaufgabe zu beseitigen. Das ist doch mehr als klar und deutlich, und ich weiß nicht, was Sie diesbezüglich an weiteren Darlegungen brauchen.

(Güller (SPD): Bezüglich des Hochschulbaus hat Frau Schmidt schon vor zwei Jahren erklärt, dass das ein Vorschlag von uns sei!)

Ja, dann ist das okay. Ich hoffe, Sie vertreten das dann auch nachhaltig gegenüber Ihren Bundestagskollegen und treten dafür ein. Sie haben jetzt in Berlin die Mehrheit, solche Dinge zunächst einmal als Vorschlag auf jeden Fall auf den Tisch zu bringen.

Ich will abschließend feststellen, meine Damen und Herren: SPD und GRÜNE stehen ganz offensichtlich trotz wortreicher Erklärungen in Sachen Föderalismus völlig konzeptionslos da.

(Widerspruch bei der SPD)

Sie haben heute die Chance vertan, im Hinblick auf die von Ihnen geforderte Parlamentsdebatte Ihre Sicht bayerischer Interessen für die Ministerpräsidentenkonferenz am Wochenende darzulegen. Deshalb bleibt es dabei – das ist einerseits bedauerlich, andererseits war es fast zu erwarten –, dass die bayerischen Interessen und der Föderalismus das ureigenste Thema der CSU sind. Wir wünschen jedenfalls unserem Ministerpräsidenten bei den Verhandlungen am Wochenende viel Erfolg.

(Beifall bei der CSU)

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Zu einer zusammenfassenden Stellungnahme hat nun der Herr Ministerpräsident das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen, meine sehr verehrten Herren! Zunächst möchte ich ein herzliches Dankeschön für die Diskussion und für die Beiträge sagen, auch wenn ich nicht mit allen Beiträgen inhaltlich einverstanden bin. Aber es ist eine Selbstverständlichkeit in einer parlamentarischen Debatte, dass dabei unterschiedliche Meinungen stehen bleiben.

Ich möchte nur eines deutlich machen, Frau Schmidt: Wenn Sie hier behaupten, die Bayerische Staatsregierung würde über die Entwicklungen in Europa oder auch über die Entwicklungen des Föderalismus in Deutschland und in Europa nicht hinreichend informieren, dann kann ich das, um es vorsichtig zu formulieren, nicht nachvollziehen. Ich glaube, dass ich selbst als Ministerpräsident, dass der Europaminister und der Leiter der Staatskanzlei in einer Vielzahl von Beiträgen, Debatten, Regierungserklärungen, Beratungen und Diskussionen auch in den zuständigen Ausschüssen immer wieder sehr intensiv auf die Probleme hinweisen, die wir heute hier besprechen.

Im Übrigen glaube ich, dass es kein Parlament gibt, das so intensiv auch über Ministerpräsidentenkonferenzen informiert wird, mit seitenlangen Informationen, die ich mir selber auch sehr genau anschaue, wobei ich auch feststelle, dass ich in diesem Parlament nie eine kritische Nachfrage oder eine kritische Anmerkung zu den Ministerpräsidentenkonferenzen, deren Ergebnisprotokolle zum Teil 30 oder 40 Seiten lang sind, bekomme.

Ich kann nicht mehr tun als das, was ich jetzt hier tue, nämlich vor einer Sitzung der Ministerpräsidentenkonferenz eine Regierungserklärung abzugeben, um ein paar Grundzüge deutlich zu machen.

Ich bin Herrn Kollegen Glück sehr dankbar dafür, dass er vermerkt hat, dass erstmals unsererseits sehr konkrete Vorschläge dazu vorgetragen worden sind, in punkto Änderung der konkurrierenden Gesetzgebung letzten Endes nur noch die Gesetzgebung des Bundes und die Gesetzgebung der Länder zu kennen. Wer immer die Mischfinanzierungen eingeführt hat, spielt hier letzten Endes doch überhaupt keine Rolle. Die Mischfinanzierungen haben sich nicht bewährt. Sie haben den kooperativen Föderalismus, der natürlich auch seine Berechtigung hat, im Grunde ad absurdum geführt, weil sie im Prinzip eine Zentralisierung unter dem Deckmantel der Föderalisierung waren, und das spürt eine ganze Reihe von Ländern.

Ich will dies im Verhältnis Staatsregierung und Parlament deutlich machen. Insbesondere Herr Kollege Bocklet als Europaminister – wie auch die früheren EuropaMinister – informiert laufend den zuständigen Ausschuss und berichtet im Kabinett über die Diskussionen im Aus

schuss, wenn sich irgendeine Veränderungsnotwendigkeit für die Staatsregierung ergeben sollte. Ich will gerade auch durch diese Regierungserklärung die Diskussion weiterhin in Bewegung bringen oder halten, welche am Wochenende sicher bei weitem nicht abgeschlossen werden wird. Wir versuchen jetzt, einen entsprechenden weiteren Schritt zu gehen.

Ich möchte durchaus die Chance nutzen und die Gemeinsamkeiten in diesem Haus – wer immer sie früher oder später vertreten hat – in keiner Weise klein reden. Allerdings sind die Beiträge der GRÜNEN für mich schwer nachvollziehbar, weil ich überhaupt nicht weiß, was Ihre Kritik soll und wohin Ihre Kritik führt. Ich kann mit der Kritik der GRÜNEN nicht sehr viel anfangen, weil es mich persönlich nicht sehr viel weiterführt, wenn man über globale Themen spricht, selbst den Außenminister stellt und letztlich sagt, der Ministerpräsident hätte in Seattle auftreten müssen; da machen Sie sich in der Diskussion lächerlich.

(Beifall bei der CSU)

Zur Frage kooperativer Föderalismus und Wettbewerbsföderalismus. Anders als bei uns gibt es in den Vereinigten Staaten von Amerika, im föderalen Österreich keinen Länderfinanzausgleich wie bei uns und keine wie von uns praktizierte Solidarität. Trotzdem sind es föderale Länder. Ich will das gar nicht übernehmen. Ich sage nicht, Amerika ist im Föderalismus in allen Punkten ein Vorbild. Aber man muss die Frage stellen, ob nicht der Solidargedanke und damit der kooperative Föderalismus in hohem Maße unbeweglich und undurchsichtig sind. Herr Kollege Glück hat diesen Aspekt mit dem Beispiel der 16 Länderparlamente angesprochen, die im Prinzip niemals zu einer einheitlichen Position, etwa in der Medienpolitik, kommen könnten, wenn sie sich frei entscheiden könnten.

Es ist entscheidend, dass die Länder ohne Einflussnahme des Bundes mehr originäre Zuständigkeiten bekommen. Umgekehrt wären wir bereit, auch dem Bund mehr originäre Zuständigkeiten, wie zum Beispiel im Strafrecht und Zivilrecht zu geben, ohne dass dafür die Zustimmung des Bundesrates und der Länder erforderlich wäre, um ein Stück mehr Eigenständigkeit auch des Bundestages, der Ersten Kammer bzw. des Parlaments und natürlich auch der Regierungen zu schaffen. Über diese Ansätze habe ich leider bislang von Ihnen viel zu wenig gehört.

Zum Länderfinanzausgleich hat Herr Abgeordneter Güller entsprechende Ausführungen gemacht und gesagt, das Urteil habe nichts gebracht. Sie sagen durchgängig, es sei ein zentraler Irrtum, dass der geltende Länderfinanzausgleich als verfassungswidrig verworfen worden sei. Ich kann nicht erkennen, warum die Staatsregierung in der Bewertung des Bundesverfassungsgerichtsurteils einem Irrtum erliegen soll. Der geltende Länderfinanzausgleich ist ein Übergangsrecht mit Verfallsdatum. Das Bundesverfassungsgericht erklärt häufig Bestimmungen für verfassungswidrig und macht eine Übergangsfrist, indem es sagt, ab dem Zeitpunkt gelte diese nicht mehr.

Man sollte fair miteinander umgehen. Das Bundesverfassungsgericht sagt wörtlich: „So weit das Maßstäbegesetz nicht bis zum 1. Januar 2003 in Kraft getreten ist, wird das Finanzausgleichsgesetz mit diesem Tage verfassungswidrig und nichtig.“ Das heißt, der jetzige Finanzausgleich ist verfassungswidrig.

Das Gesetz gilt mit Auflage Maßstäbegesetz übergangsweise noch weiter bis 1.1.2003 und dies verändert die Position völlig. Es ist verständlich und nachvollziehbar, dass natürlich die Nehmer nichts hergeben wollen. Auch der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen vertritt auf Seiten der Gebenden legitime Interessen, wenn er sagt, er habe eine höhere Arbeitslosigkeit als Bayern und müsse trotzdem mehr geben, eigentlich könnte er für sein Land mehr tun. Aber, Frau Kollegin Schmidt und Herr Kollege Güller, wir kamen bisher überhaupt nicht zu den Verhandlungen, weil die nehmenden Länder natürlich wussten, dass es für sie schlechter würde.

Natürlich erfordert es sehr viel Altruismus, bereit zu sein, auf etwas zu verzichten. Wir hatten durch Erwin Huber unser Angebot gemacht, das aber heute nicht mehr gilt, weil es im Prinzip noch weiter als das Urteil ging. Zu sagen, das nehmende Land behält 50% seiner Mehreinnahmen unversehrt und ohne Anrechnung auf den Finanzausgleich, ist ein Zugeständnis an die gebenden Länder. Diese müssten im Grunde genommen, obwohl die anderen Länder immer mehr einnehmen könnten, weiterhin einen fast so hohen Finanzausgleich zahlen. Das Bundesverfassungsgericht hat uns von diesem Gesetzgebungsangebot sogar „befreit“ und in eine wesentlich bessere Situation gebracht.

Herr Güller, es ist schlichtweg ausgeschlossen, dass alles so bleiben kann, wie es ist. Allein die Ausführungen zum Nivellierungsverbot machen eine Fortsetzung der bisherigen Ausgleichsintensität des Länderfinanzausgleichs unmöglich. Zu dem von Ihnen zitierten Stadtstaatenprivileg und zur Hafenlast hat das Bundesverfassungsgericht eindeutig geäußert, dass diese nach dem gegenwärtigen Stand keine tragfähige Grundlage haben. Dies ist eindeutig, weswegen ich deutlich gemacht habe, dass das so nicht stehen bleiben kann.

(Güller (SPD): Es sei denn, sie werden anders begründet!)

Wir gleichen gegenwärtig 99,5% des Durchschnitts aus. Das heißt, ob ein Land 40, 50 oder 60% des durchschnittlichen steuerlichen Pro-Kopf-Aufkommens in Deutschland hat, spielt keine Rolle, es bekommt den Ausgleich auf 99,5%, faktisch werden also alle Länder gleichgestellt. Dies ist eine enorme Belastung der eigenen Leistungsfähigkeit, weil sie sich nicht rechnet. Die Solidarität zwingt uns, eigene Leistungen intensiv mit anderen zu teilen. Dies ist moralisch grundsätzlich in Ordnung. Aber die Frage ist, ob 99,5% in Ordnung sind. Natürlich gibt es eine Diskussion, wenn das Bundesverfassungsgericht 95% vorgibt. Wir halten 95% für die absolute Höchstgrenze, während die Nehmerländer sagen, 95% sei die Mindestgrenze. Jedenfalls wird es aber nicht mehr auf 99,5% hinauslaufen. Hierbei geht es um Umschichtungen in Höhe von 6,5 Milliarden DM.

Sehr geehrte Frau Schmidt, sehr geehrter Herr Güller, außerdem muss ich mit dem Irrtum aufräumen zu glauben, der Länderfinanzausgleich sei unabhängig vom Urteil des Bundesverfassungsgerichts befristet.

Der Länderfinanzausgleich träte 2005 mitnichten außer Kraft. Sie irren sich. Der Solidarpakt ist bis zum Jahr 2004 begrenzt. Im Rahmen des Solidarpakts sind es nur die Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen zum Abbau teilungsbedingter Sonderbelastungen. Es geht um 14 Milliarden DM. Dieser Teil des Solidarpakts läuft zum 01.01.2004 ab. Der Länderfinanzausgleich liefe nicht ab, er liefe weiter. Deswegen stimmt Ihre Aussage, man hätte nicht klagen, sondern verhandeln müssen, nicht. Der Länderfinanzausgleich bliebe bestehen, nur der Solidarpakt tritt teilweise außer Kraft. Deshalb war das Urteil außerordentlich hilfreich.

Ich bin froh, dass uns heute nicht so intensiv – wie das außerhalb Bayerns getan wird – vorgeworfen wurde, Bayern habe 38 Jahre lang Gelder aus dem Länderfinanzausgleich bekommen und gebe erst seit zehn Jahren. Ich will gar nicht aufrechnen, dass wir in den letzten zehn Jahren – auch kaufpreisbereinigt – an die anderen Länder mehr zurückgezahlt haben, als wir in 38 Jahren bekommen haben. Für mich ist das kein wichtiges Faktum. Ein wichtiges Faktum ist nur, dass die Größenordnung stimmen muss. Wenn wir aus dem Länderfinanzausgleich zwischen 400 und 500 Millionen DM mehr bekommen könnten, wäre das gut. Das ist aber nicht das Thema. In der Zwischenzeit haben wir nominal 15 Milliarden gegeben und nur 6 Milliarden DM bekommen. Indiziert man die Inflation, haben wir mehr bezahlt. Ich lasse das außen vor. Das ist nicht das Thema.

2,5 Milliarden DM wären ein stattlicher Teil für den Finanzausgleich, nämlich 4% unseres Haushalts. Würden wir den anderen Ländern nicht nur, aber ein Stückchen mehr Leistungsanreize bieten, und könnten wir dafür 400 bis 600 Millionen DM in Bayern behalten, könnten wir viele Probleme lösen, indem wir noch stärker die Technologieentwicklung, die Schulausbildung usw. fördern. Die Aufgabe der Staatsregierung und des Ministerpräsidenten ist es, in erster Linie dafür zu sorgen.

(Beifall bei der CSU)

Ich wollte das in aller Deutlichkeit zurechtrücken.

Erlauben Sie mir eine vorletzte Anmerkung. Sie sagen, ich sei erst jetzt in puncto Europapolitik sehr kritisch gegenüber der Bundesregierung geworden. Frau Schmidt, das können Sie mir nicht vorwerfen. In den letzten zehn Jahren habe ich in allen meinen Funktionen, sei es als Innenminister oder Ministerpräsident, nicht zum Wohlgefallen

(Frau Renate Schmidt (SPD): Aber erfolglos!)

Am Ende ja. –

der Bundesregierung Dinge wie die Kompetenzverteilung angesprochen.

(Frau Renate Schmidt (SPD): Aber ohne Ergebnis!)

Das stimmt nicht.

Was soll Europa werden? Wie ist die Finalität Europas? Soll es ein europäischer Staat werden, wie es der Bundesaußenminister im Europäischen Parlament und im Deutschen Bundestag klipp und klar gefordert hat? Er sagte, wir bräuchten ein Zwei-Kammer-System. Nur die Mitgliedstaaten und die nationalen Parlamente sollen noch in Europa gehört werden. Die föderativen Strukturen, also die Bundesländer in Deutschland, würden damit in Europa keinen Stellenwert mehr haben. Warum greifen Sie das nicht an? Träte das ein, könnten Sie alle nach Hause gehen.