Protokoll der Sitzung vom 18.05.2000

Herr Dr. Bernhard, wenn Sie hier Scheingefechte gegen unsere angebliche Blockadepolitik führen, muss ich Sie an Ihre Amtszeit erinnern. Sie waren 16 Jahre an der Regierung. Man muss sich einmal diesen Zeitraum vorstellen. Mir liegt ein Zitat des damaligen Vizepräsidenten des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks, Dieter Philipp, vor. Er sprach im Januar 1998 von einer „Vernachlässigung des Handwerks gegenüber einer umfangreichen Förderung von Großunternehmen“. Er forderte deshalb endlich eine mittelstandsfreundliche Politik der damaligen Bundesregierung.

(Dr. Bernhard (CSU): Steuerfreiheit für Industriebeteiligungen!)

So die damalige Aussage des Zentralhandwerks. Sie haben nur geredet, wir haben jetzt gehandelt, und das sollten Sie endlich zur Kenntnis nehmen.

(Beifall bei der SPD)

Bei einer Aktuellen Stunde geht es aber nicht nur um die aktuellen Fragen. Wir müssen auch nach der Bilanz und den Auswirkungen Ihrer 16-jährigen Steuerpolitik fragen. Ich möchte dazu einige Fakten aufzählen, die Sie wirklich ernst nehmen sollten. Am Anfang stand die Steuerlüge des damaligen Bundeskanzlers Helmut Kohl, der sich einmal äußerte, dass es im Hinblick auf die deutsche Einheit keine steuerliche Probleme geben werde. Lügen schaden dem Mittelstand. Der Mittelstand braucht verlässliche Rahmenbedingungen. Lügen sind aber nicht verlässlich. 1991 wurde die Mineralölsteuer um sage und schreibe 22 Pfennig pro Liter angehoben. Insgesamt wurden dadurch 13,2 Milliarden DM im Haushalt mehr eingenommen, ohne dass die Lohnnebenkosten reduziert wurden.

Das hat dem Mittelstand geschadet: 22 Pfennig Mineralölsteuer mehr pro Liter Benzin, insgesamt 13,2 Milliarden DM. 1994: Anhebung der Mineralölsteuer um 16 Pfennig pro Liter. Das bedeutete 8,7 Milliarden DM an Mehreinnahmen im Haushalt, ohne dass die Lohnnebenkosten reduziert worden wären.

(Zuruf des Abgeordneten Willi Müller (CSU))

Das hat dem Mittelstand geschadet. Das müssen Sie zur Kenntnis nehmen, meine Damen und Herren von der CSU. 1995: Wiedereinführung des Solidaritätszuschlags in Höhe von 7,5% der Einkommensteuer, Gesamtbelastung 26 Milliarden DM. Das hat unserem Mittelstand geschadet. 1991 bis 1994: Anhebung der Beitragssätze der Arbeitslosenversicherung auf 6,5%, Gesamtbelastung 11 Milliarden DM. 1994: Anhebung der Beitragssätze der Rentenversicherung auf 19,2%, Gesamtbelastung 20 Milliarden DM.

Meine Damen und Herren von der CSU, insgesamt wurden unter der von Ihnen getragenen Bundesregierung Steuern und Sozialabgaben so stark erhöht, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie die Unternehmen, im Wesentlichen auch der Mittelstand, zusätzliche Belastungen in Höhe von 117 Milliarden DM pro Jahr zu verkraften hatten. Diese Belastung hat auch dem bayerischen Mittelstand enorm geschadet. Das müssen Sie zur Kenntnis nehmen.

Die positiven Auswirkungen der neuen Steuerpolitik sind bei den verschiedenen ökonomischen Indikatoren spürbar. Die Bundesregierung rechnet eher zurückhaltend mit einem Wirtschaftswachstum von 2,75%. Die Wirtschaftsinstitute gehen von 2,8% aus, das DIW sogar von 3%. Die Zahl der Arbeitslosen in Deutschland ist endlich unter die 4-Millionen-Marke gesunken. Auch in Bayern sind diese positiven Auswirkungen durch eine Arbeitslosenquote von gegenwärtig 5,5% deutlich spürbar. Mittlerweile besteht sogar in Teilen unseres Freistaats nahezu Vollbeschäftigung. Auch dies ist eine Folge der neuen Steuerpolitik der Bundesregierung, auf die man sich verlassen kann, die solide ist. Die dargestellte Entwicklung wird auch vom Export sowie von den inländischen Investitionen unterstützt. Unternehmen, also auch der Mittelstand in Bayern, investieren nur, wenn positive Aussichten und Gewinnerwartungen bestehen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Dr. Bernhard (CSU): Vom miesen Euro-Kurs!)

Meine Damen und Herren von der CSU, Sie sollten einmal zur Kenntnis nehmen, was führende Wirtschaftsinstitute sagen. Sie machen jetzt wieder Zwischenrufe der Art, die ich schon angesprochen habe – so erleben wir es Tag für Tag –: Sie führen Scheingefechte. Stattdessen sollten Sie sich an den Fakten orientieren. So erklärte beispielsweise das IW am 27. Januar 2000, die Unternehmen könnten jetzt aufatmen, es seien positive Signale zu verzeichnen. Wenn Sie die entsprechenden Berichte aufmerksam lesen, werden Sie wissen, wohin der jetzt beschrittene Weg führt, meine Damen und Herren von der CSU.

Auch wenn die Schlagzeilen in Bayern von Großunternehmen dominiert werden – ich nenne BMW, Viag und die Kirch-Gruppe –, wissen wir, dass der Mittelstand die eigentliche ökonomische Substanz hierzulande darstellt. 78% der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind in unseren mittelständischen Betrieben beschäftigt. 80% aller Auszubildenden werden in diesen Unternehmen ausgebildet. 47% aller Umsätze werden dort getätigt. 45% der Wirtschaftsleistungen werden vom Mittelstand erbracht. Meine Damen und Herren von der CSU, die SPD-Fraktion hier im Landtag braucht von Ihnen keine Belehrung zur Bedeutung des Mittelstands.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Der Mittelstand ist besonders innovativ, flexibel sowie zukunfts- und kundenorientiert. Er braucht auch Computerexperten. Hierzu hat die Bundesregierung eine längst überfällige Initiative ergriffen. Weil wir um die Bedeutung des Mittelstands wissen, wird dieser über die Steuerreform um 20 Milliarden DM entlastet werden. Im Grunde können wir uns gemeinsam freuen. Meine Damen und Herren von der CSU, Sie haben es sicherlich noch in Erinnerung: Als die CSU an der Bundesregierung beteiligt war, gab es nichts, buchstäblich nichts, was man hätte verteilen können. Jetzt haben wir endlich wieder etwas zu verteilen. Das ist doch positiv. Das sollten Sie endlich einmal zur Kenntnis nehmen: Wir haben eine positive Entwicklung zu verzeichnen, auch für unseren Mittelstand hier in Bayern.

Der Körperschaftsteuersatz wird zum 1. Januar 2001 auf 25% gesenkt. Davon werden auch die GmbHs profitieren. Das wird dem Mittelstand nützen. 80% der Unternehmen, die Personengesellschaften sind, werden von der Senkung des Einkommensteuersatzes profitieren. Das nützt unserem Mittelstand. Personengesellschaften werden in Zukunft die Option haben, sich wie die Kapitalgesellschaften besteuern zu lassen. Das nützt dem Mittelstand ebenfalls.

(Dr. Bernhard (CSU): Das macht doch keiner!)

Der Mittelstand braucht realistische, finanzierbare Steuersenkungen. Wir haben dazu ein ordentliches Konzept vorgelegt. Die von der Bundesregierung geplante Steuerreform ist verlässlich. Sie zielt auf spürbare Entlastungen ab. Sie wird dem Aufschwung nützen, den Arbeitsplätzen, dem bayerischen Mittelstand. Meine Damen und Herren von der CSU, so kann ich Sie nur herzlich darum bitten, sich konstruktiv an der Debatte über die Steuerreform zu beteiligen. Auch das wird dem bayerischen Mittelstand nützen.

(Beifall bei der SPD)

Als nächster hat Herr Dr. Runge das Wort, und zwar auch für zehn Minuten.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Dr. Bernhard, ich verstehe Ihren Ärger und Ihre Nöte. Aber ist es wirklich nötig, so an Fakten und Realitäten vorbei zu argumentieren, wie Sie es auch in Ihrem ein

schlägigen Dringlichkeitsantrag wieder getan haben? Durchschnittliche Steuerbelastung und Spitzensteuersatz sind zwei sehr unterschiedliche Parameter. Und gerade der Mittelstand profitiert von der anstehenden Steuerreform. Ich bemühe jetzt einige Fakten und Zitate, die bereits Wirtschaftsminister Müller bei der Eröffnung der Handwerksmesse gebracht hat – zu Ihrem sichtlichen Vergnügen.

(Dr. Bernhard (CSU): Wo er sich unmöglich aufgeführt hat!)

Die gesamtwirtschaftliche Ausgangslage für Mittelstand und Handwerk wie für die gesamte deutsche Wirtschaft ist so gut wie lange nicht mehr. Die Wachstumsprognosen für das Jahr 2000 liegen zwischen 2,5 und 3,5% – das ist unbestritten. Nicht umsonst titelte die „SZ“ jüngst in Ihrem Konjunkturbericht: „Die Tourenzahl steigt“. Prof. Dr. Gerhard Fels, Leiter des BDI-nahen Instituts der deutschen Wirtschaft, hat jüngst vor ausländischen Managern verkündet, es gebe sehr gute Chancen für sieben fette Jahre in Deutschland. Grund dafür sei, so Herr Fels, die strukturelle Reformbilanz, insbesondere die Unternehmensteuerreform.

Meine Damen und Herren von der CSU, jetzt werden Sie kritisieren, das seien Worte aus Sicht der Industrie. Daher bringe ich gleich noch eine Äußerung des Handwerks. So gab der Präsident eines Handwerkskammertags für 2000 eine deutlich positive Prognose ab, und zwar auf der Basis einer Befragung von Handwerkern. Er erklärte, unter den Handwerkern herrsche derzeit – mit Ausnahme des Bauhandwerks – in allen Sparten Hochstimmung. Mit der vom Kabinett beschlossenen Einkommens- und Unternehmensteuerreform und ihrem bis zum Jahr 2005 terminierten Schritt hat die Bundesregierung in unseren Augen eine wichtige Weichenstellung vorgenommen. Damit zeigt sie Reformfähigkeit, was übrigens das Gegenteil von Aussitzen ist.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Mein Vorredner hat es schon angesprochen: Insgesamt werden die Steuerprogramme der Bundesregierung bis zum Jahr 2005 im Vergleich zum Jahr 1998 zu einer jährlichen Entlastung von mehr als 70 Milliarden DM führen. Davon werden – ich habe etwas andere Zahlen als mein Vorredner – 14 bis 18 Milliarden DM auf den Mittelstand entfallen. Nun zu Privathaushalten: Eine 4-köpfige Familie mit einem Bruttoeinkommen in Höhe von 60000 DM im Jahr hat heute schon mehr als 2000 DM mehr in der Kasse als 1998.

Zum Spitzensteuersatz. Damit bin ich schon beim Handwerk, beim Mittelstand. Wenn man die Zahlen von Handwerk und Mittelstand sieht, muss man sich schon fragen: Vor welchem Hintergrund führen die Union und der ZDH die Diskussion um den Spitzensteuersatz? Personenunternehmen müssen schon einen sehr hohen Gewinn erzielen, um über die bei Kapitalgesellschaften in Zukunft geltende Belastungsgrenze von 38% hinauszukommen. Mehr als 90% der Personenunternehmen erreichen diese Grenze nicht. Herr Dr. Bernhard, Sie sollten einmal die Steuerstatistiken lesen. Dann wüssten Sie auch, dass nur rund 8% der Personenunternehmen

Gewinne erzielen, die über 150000 DM liegen. 70% der ZDH-Mitglieder – und das sind schon die größeren Handwerksbetriebe – erreichen kaum einen Grenzsteuersatz von 25%, geschweige denn einen Durchschnittssteuersatz dieser Höhe. 70% der ZDH-Mitglieder sind beispielsweise nicht gewerbesteuerpflichtig, weil sie einen Jahresgewinn von weniger als 48000 DM erzielen.

(Zuruf des Abgeordneten Dinglreiter (CSU)

Deswegen sage ich Ihnen: Die von Ihnen geforderte Senkung des Spitzensteuersatzes nützte doch den wenigsten Handwerkern und Mittelständlern. Wichtig sind für Handwerk und Mittelstand, so es sich um Personengesellschaften handelt, die Senkung des Eingangssteuersatzes und die Anhebung des Grundfreibetrags. Und genau hierzu kommt es.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Umsetzung der dritten Stufe des Steuerentlastungsgesetzes wird um ein Jahr vorgezogen. Der Eingangssteuersatz sinkt damit von 25,9% im Jahr 1998 auf 19,9% im Jahr 2001. Der Höchststeuersatz sinkt von 53 auf 48,5%. Der Grundfreibetrag steigt auf rund 14000 DM. Der Tarifverlauf wird durchgehend abgesenkt. Ab der letzten Stufe wird der Eingangssteuersatz nur noch 15% betragen und der Spitzensteuersatz bei 45% liegen. Der Grundfreibetrag wird sich dann auf 15000 DM belaufen.

Nachdem eben einige Mitglieder der CSU-Fraktion geschmunzelt haben, möchte ich einmal vorrechnen, was das eben Gesagte bedeutet, und zwar für ein Unternehmen, das nicht schlecht verdient. Der Eingangssteuersatz wird von 26 auf 15% reduziert werden, also um 11 Prozentpunkte. Davon werden insbesondere die Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen profitieren und damit auch die vielen kleinen, weniger ertragsstarken Unternehmen.

Betrachten wir zum Beispiel einen verheirateten Personenunternehmer mit einem Gewinn in Höhe von 100000 DM. 1998 zahlte er 25,3% Steuern, 2005 wird er nur noch 19,1% bezahlen, das heißt, er wird tatsächlich in Höhe eines Viertels seiner Steuern entlastet.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

Herr Dinglreiter, die gut verdienenden Personenunternehmen profitieren auch davon, dass die Gewerbesteuer künftig pauschaliert angerechnet werden kann und die steuerliche Gewinnermittlung letztlich unberührt bleibt, so dass die Gewerbesteuer weiterhin als Betriebsausgabe abzugsfähig ist. Im Ergebnis werden die meisten Unternehmen in vollem Umfang von der Gewerbesteuer entlastet.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich komme zum Optionsmodell. Eine Steuerlast von 38,6%, nämlich Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer sollen künftig für Kapitalge

sellschaften gelten. Wenn sich Personengesellschaften für die Option, ebenso wie Kapitalgesellschaften behandelt zu werden, entscheiden, müssen sie schon einen sehr, sehr hohen Gewinn haben, nämlich knapp 200000 DM; denn sonst macht es für sie keinen Sinn. Dies gilt tatsächlich für die wenigsten.

Auch wir üben im Detail Kritik an den Plänen zur Steuerreform. Da ist selbstverständlich noch nicht alles perfekt – wie könnte das auch sein?

(Zuruf des Staatsministers Prof. Dr. Faltlhauser)

Herr Faltlhauser, ich bringe einige Stichworte: Benachteiligung gering verdienender „Mittelaktionäre“, wie ich immer sage, durch das Halbeinkünfteverfahren bei Wegfall der Körperschaftsteueranrechnung. Uns hat auch das Hin und Her nicht ganz geschmeckt, zuerst die Spekulationsfrist beim Aktienverkauf auf ein Jahr hochzusetzen, die Grenze wesentlicher Beteiligungen von 25 über 10 auf jetzt 1% zu senken mit der Begrenzung auf 5000 DM Nennwert, auf der anderen Seite aber Steuerfreiheit von Veräußerungserlösen, Beteiligungsveräußerungen für Kapitalgesellschaften zu gewähren. Hierzu gibt es aber einen Änderungsvorschlag der GRÜNEN.

Herr Faltlhauser, beim Thema Spitzensteuersatz schlagen auch wir 110000 DM als Eintrittsgrenze für den Spitzensteuersatz vor.

Das Optionsmodell stellt, wie ausgeführt, keine Benachteiligung der kleinen und mittleren Unternehmen dar, aber wir halten es trotzdem nicht für optimal. Zum Ersten verkompliziert es Steuerrecht und Steuerpraxis, zum Zweiten eröffnet es weitere Steuerschlupflöcher. Und zum Dritten steckt der Teufel einfach im Detail.

(Dr. Bernhard (CSU): In der Erbschaftssteuer!)

Betrachten wir beispielsweise einen Handwerker mit einem Jahreseinkommen von 200000 DM, der optioniert und dann auf die Idee kommt zu heiraten. Der Vorteil kehrt sich dann sehr schnell in einen Nachteil um. Das Ganze ist sehr, sehr bürokratisch. Ich denke, dass es doch noch einiges zu verbessern gibt. Hierfür haben wir auch den Vermittlungsausschuss.

Die Zeit drängt. Ich hätte gerne noch einige Sätze zur ökologischen Steuerreform gesagt, die von Ihnen auch heute wieder kritisiert wurde. Auch hier sind wir der Meinung: Diese nutzt vor allem den kleinen und mittleren Unternehmen, da diese zum einen besonders personalintensiv sind und wir versuchen, gerade dort die Lohnnebenkosten zu senken, und zum anderen werden über höhere Energiepreise gerade Betätigungsfelder für Schreiner, Glaser, Heizungsbauer, Zimmerer usw. ausgeweitet.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Nun wieder zurück zur Einkommen- und Unternehmensteuer. Bei der Aufteilung des Entlastungsvolumens auf Mittelstand und Großunternehmen ist festzustellen, dass die Unternehmensteuerreform gerade dem Mittelstand nutzt. Das Entlastungsvolumen beider Elemente der

Steuerreform 2000, also die Unternehmensteuerreform auf der einen Seite und die Senkung des Einkommensteuertarifs auf der anderen Seite, hat im Entstehungsjahr die beeindruckende Summe von insgesamt 44 Milliarden DM. Davon entfallen 23 Milliarden DM auf private Haushalte, 14 Milliarden DM auf den Mittelstand und knapp 7 Milliarden auf Großunternehmen.