Protokoll der Sitzung vom 28.06.2000

Nächste Zusatzfrage: Kollege Nentwig.

Wieso, Herr Minister Schnappauf, nehmen Sie gerade in dieser für unsere mittelständischen Brauereien so wichtigen Frage nicht verstärkt den Kontakt und das Gespräch mit diesen mittelständischen Brauereien auf, um im Besonderen über dieses Zwangspfand die Situation unserer Brauereien zu stärken und besonders auch im Sinne einer bayerischen Trink- und Bierkultur von dem Dosenbier überwiegend zu dem Bier in den Mehrwegflaschen zu kommen?

Herr Staatsminister, bitte schön.

Herr Präsident! Herr Abgeordneter, dass wir in Bayern unsere Trink- und Bierkultur – ich darf Ihr Wort aufgreifen – hochhalten, ist überhaupt keine Frage und dass die Bayerische Staatsregierung zum Mittelstand, zu den mittelständischen Brauereien steht, ist bekannt. Das gilt auch für diesen Fall. Wir stehen in engem Kontakt mit den Brauereien, mit den Vertretern der mittelständischen

Wirtschaft und auch mit den Verbänden der Getränkewirtschaft.

Ich habe vorhin ganz ausdrücklich gewürdigt, Herr Kollege Nentwig, und ich möchte das auch noch einmal tun: Dass wir in Bayern so einen hohen Mehrweganteil haben, haben wir der Getränkewirtschaft, vor allem den Brauereien in Bayern zu verdanken. Deshalb, meine ich, kann nicht alles über einen Kamm geschoren werden. Die Dosenproblematik kommt hauptsächlich vom Norden der Republik und nicht aus Bayern. Deshalb sollten wir unseren hohen Mehrweganteil und unsere hohe Verträglichkeit in Bezug auf die Verpackungen auch in Zukunft fortführen, ohne uns bundeseinheitlichen Regularien unterwerfen zu müssen.

Die letzte Zusatzfrage stellt Kollege Mehrlich.

Herr Umweltminister Schnappauf, muss dieses Gremium davon ausgehen, dass Sie einen einschlägigen Antrag aus der vergangenen Legislaturperiode, der einstimmig verabschiedet wurde, nicht kennen?

Herr Staatsminister.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Abgeordneter, ich habe auf die vorletzte Frage hin deutlich gemacht, dass die neuen Erkenntnisse, insbesondere die jüngsten Ökobilanzen des Umweltbundesamtes, zur Grundlage gemacht werden sollten, damit eine sachgerechte und zukunftsweisende Lösung auf der Basis bisheriger Beschlüsse auch in Kenntnis der Beschlüsse dieses Hauses gefunden werden kann. Ich meine aber, wir sollten immer neue Erkenntnisse der Wissenschaft, der Forschung, in diesem Falle also neue Bewertungen der Ökobilanzen der Verpackungen in Deutschland, zugrunde legen, um anstehende Entscheidungen auch im Lichte dieser neuen Erkenntnisse zu treffen.

Letzte Fragestellerin ist Frau Kollegin Werner-Muggendorfer. Bitte schön, Frau Kollegin.

Herr Staatsminister, welche Maßnahmen ergreift die Staatsregierung, um die Stadt Kelheim und ihre Ortsteile an der Donau vor Überschwemmungen zu schützen und die Nadelöhrsituation Donaudurchbruch dabei zu berücksichtigen?

Herr Staatsminister.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Abgeordnete, die Stadt Kelheim besitzt einen auf ein Jahrhunderthochwasser ausgelegten Hochwasserschutz. Dieser hat sich beim Pfingsthochwasser 1999 voll bewährt. Für die nicht gegen Hochwasser geschütz

ten Ortsteile von Kelheim wurde von Seiten der Stadt Kelheim nach dem Pfingsthochwasser 1999 Antrag auf Hochwasserschutzmaßnahmen gestellt. Das Wasserwirtschaftsamt Landshut untersucht entsprechend einer nach Schadensschwerpunkten aufgestellten Prioritätenliste die Möglichkeit eines Hochwasserschutzes für diese seit jeher im Einflussbereich der Donau befindlichen Ortsteile, einschließlich der finanziellen Konsequenzen. Die am stärksten betroffenen Ortsteile sind Staubing, Stausacker und Weltenburg. Nach Vorliegen der Ergebnisse ist mit der Stadt Kelheim zu entscheiden, ob die vorgeschlagene Lösung akzeptiert und der Hochwasserschutz realisiert wird.

Eine finanzielle Beteiligung der Stadt Kelheim ist dabei aber wie in anderen Fällen auch unerlässlich. Über die Höhe kann erst nach Vorliegen aussagekräftiger Planungen entschieden werden.

Zusatzfrage: Frau Kollegin Werner-Muggendorfer.

Herr Staatsminister, wird dabei auch berücksichtigt, dass gerade im Oberlauf der Donau sehr viele Deicherhöhungen und -verstärkungen vorgenommen worden sind, was dazu führen könnte, dass das Hochwasser verstärkt und vermehrt und wesentlich schneller in Kelheim ankommt und die Nadelöhrsituation Donaudurchbruch das Ganze dann irgendwo beschränkt?

Herr Staatsminister.

Herr Präsident! Frau Abgeordnete, ich gehe selbstverständlich davon aus, dass dies berücksichtigt wird.

Die nächste Zusatzfrage: Herr Kollege Merkl.

Herr Minister, nachdem sich Bürgermeister Reiche aus Kelheim in der Presse darüber beschwert hat, dass der Antrag schon vor so langer Zeit gestellt worden ist und es jetzt an der Zeit sei, dass er etwas erfahre, frage ich: Bis wann ist damit zu rechnen, dass das Schreiben des Bürgermeisters beantwortet wird?

Herr Staatsminister.

Herr Präsident! Herr Abgeordneter, ich kann natürlich jetzt nicht aus dem Stegreif sagen, wie weit der Gang der Beantwortung des Schreibens ist, aber ich werde mich aufgrund Ihrer Anfrage umgehend darum kümmern.

Vielen herzlichen Dank, Herr Staatsminister, für die Beantwortung der Fragen. Die Fragestunde ist damit beendet. Wir kommen zu

den namentlichen Abstimmungen. Vorher wird aber im Präsidium gewechselt.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich rufe erneut auf:

Tagesordnungspunkte 4 und 5

Gesetzentwurf der Abgeordneten Renate Schmidt, Werner Schieder, Nentwig und anderer und Fraktion (SPD)

eines Gesetzes über die Vergabe öffentlicher Bauaufträge im Freistaat Bayern (Bayerisches Bauauf- träge-Vergabegesetz – BayBAVG) (Drucksache 14/2638)

Zweite Lesung –

dazu

Änderungsantrag der Abgeordneten Renate Schmidt, Werner Schieder, Nentwig und anderer und Fraktion (SPD) (Drucksache 14/3041)

Gesetzentwurf der Staatsregierung

über die Vergabe von Bauaufträgen im Freistaat Bayern (Bayerisches Bauaufträge-Vergabegesetz – BayBauVG –) (Drucksache 14/3498)

Zweite Lesung –

Die Aussprache dazu hat bereits gestern stattgefunden. Wir kommen jetzt zur Abstimmung, und zwar zunächst zum Tagesordnungspunkt 4. Die Abstimmung soll auf Wunsch der SPD-Fraktion in namentlicher Form erfolgen.

Der Abstimmung liegen der Initiativgesetzentwurf auf der Drucksache 14/2638 unter Berücksichtigung des Änderungsantrages der SPD-Fraktion auf der Drucksache 14/3041 sowie die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Wirtschaft, Verkehr und Technologie auf der Drucksache 14/3796 zugrunde.

Der federführende Ausschuss für Wirtschaft, Verkehr und Technologie empfiehlt sowohl den Änderungsantrag als auch den Gesetzentwurf selbst zur Ablehnung. Dagegen schlägt der Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen bei seiner Endberatung die Ablehnung des Gesetzentwurfs vor, empfiehlt aber gleichzeitig, dem Änderungsantrag zuzustimmen.

Ich gehe davon aus, dass die namentliche Abstimmung über den Gesetzentwurf nur noch in der Fassung erfolgen soll, die er durch den Änderungsantrag erhalten würde. Besteht damit Einverständnis? – Das ist der Fall. Dann lege ich diese Fassung der namentlichen Abstimmung zugrunde.

Für die Stimmabgabe sind die entsprechend gekennzeichneten Urnen bereitgestellt. Die Ja-Urne ist auf der Oppositionsseite, die Nein-Urne ist auf der Seite der CSU-Fraktion jeweils im Bereich der Eingangstür aufge

stellt. Die Enthaltung-Urne befindet sich auf dem Stenografentisch.

Mit der Stimmabgabe kann nun begonnen werden. Hierfür steht ausreichend Zeit zur Verfügung.

(Namentliche Abstimmung von 10.37 bis 10.42 Uhr)

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die Stimmabgabe ist abgeschlossen. Zur Ermittlung des Abstimmungsergebnisses unterbreche ich die Sitzung.

(Unterbrechung von 10.42 bis 10.45 Uhr)

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die Sitzung wird wieder aufgenommen. Ich gebe das Abstimmungsergebnis bekannt. Mit Ja haben 67 Kolleginnen und Kollegen gestimmt, es wurden 95 Neinstimmen abgegeben. Der Stimme hat sich niemand enthalten. Der Gesetzentwurf ist damit abgelehnt, der Änderungsantrag ebenfalls.

(Abstimmungsliste siehe Anlage 2)

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 5. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 14/3498 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Wirtschaft, Verkehr und Technologie auf Drucksache 14/3795 zugrunde.

Der federführende Ausschuss für Wirtschaft, Verkehr und Technologie empfiehlt die unveränderte Annahme. Zur Abstimmung bitte ich Sie, die Stehrunden einzustellen und die Plätze einzunehmen. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktion der CSU, die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordnete Hartenstein. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Das ist die Fraktion der SPD. Dann ist so beschlossen.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, treten wir gemäß § 60 der Geschäftsordnung unmittelbar in die Schlussabstimmung ein. Diese soll auf Wunsch der CSU-Fraktion in namentlicher Form erfolgen, wie in § 135 Abs. 1 der Geschäftsordnung vorgesehen. Hierfür sind die Urnen wie folgt bereitgestellt: Die Ja-Urne ist auf der Seite der CSU-Fraktion, die Nein-Urne auf der Oppositionsseite, jeweils im Bereich der Eingangstüren. Die Enthaltung-Urne befindet sich auf dem Stenographentisch. Mit der Stimmabgabe kann begonnen werden. Hierfür steht wiederum ausreichend Zeit zur Verfügung.