Protokoll der Sitzung vom 28.06.2000

Das ist selbstverständlich richtig. Ich habe vorhin ausgeführt, dass wir den vorzeitigen Baubeginn dann bewilligen, wenn sichergestellt werden kann, dass die Mittel spätestens im übernächsten Jahr zur Verfügung gestellt werden können. Natürlich können wir nicht warten, bis der Doppelhaushalt 2001/2002 vom Landtag verabschiedet ist. Wir müssen davon ausgehen, dass Mittel zumindest im bisherigen Umfang zur Verfügung stehen. In dem Umfang, in dem Mittel zu erwarten sind, werden die entsprechenden Planungen durchgeführt.

Nächster Fragesteller ist Herr Kollege Odenbach.

Herr Staatssekretär, welches sind die Ursachen für den auffallend schlechten Fahrbahnzustand der Autobahn A 70 zwischen der Ausfahrt VierethTrunstadt und der Ausfahrt Bamberg-Hafen, der auch zu Geschwindigkeitsbegrenzungen auf 100 bzw. 80 km/h geführt hat, und gibt es gegebenenfalls noch Möglichkeiten für Gewährleistungsansprüche?

Herr Staatssekretär, bitte.

Staatssekretär Regensburger (Innenministerium) : Herr Kollege Odenbach, im Jahr 1991 wurde auf der A 70 im Streckenabschnitt zwischen der Anschlussstelle Viereth-Trunstadt und der Anschlussstelle Bamberg-Hafen im Rahmen eines Forschungsauftrags eine Versuchsstrecke zur Untersuchung des Gebrauchsverhaltens von Asphaltdeckschichten angelegt. Dabei wurden in jeweils 200 m langen Teilabschnitten insgesamt 21 unterschiedliche Asphaltmischungen mit dem Ziel der Untersuchung des Einflusses unterschiedlicher Mineralstoffe auf das Gebrauchsverhalten von Asphaltdeckschichten eingebaut. Der Forschungsauftrag erfolgte durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen bzw. durch die Bundesanstalt für Straßenwesen und wird federführend durch die TU Berlin abgewickelt. Der Abschluss der messtechnischen Erfassungen ist für das Jahr 2003 geplant.

In mehreren Versuchsabschnitten sind nunmehr Oberflächenschäden wie Unebenheiten und Ausbrüche an der Fahrbahn der A 70 entstanden, deren Ursachen noch wissenschaftlich ausgewertet werden müssen. Aus Verkehrssicherheitsgründen wurde bis zur Behebung der Schäden eine Geschwindigkeitsbeschränkung angeordnet. Die Sanierung der Schäden ist kurzfristig vorgesehen, um die Geschwindigkeitsbeschränkung so frühzeitig wie möglich wieder aufheben zu können.

Gewährleistungsansprüche gegen die bauausführende Firma werden seitens der bayerischen Straßenbauverwaltung nicht mehr gesehen, weil die Fristen nach VOB bereits 1996 abgelaufen sind.

Zusatzfrage: Herr Kollege Odenbach.

Herr Staatssekretär, habe ich Sie richtig verstanden: Die Streckenteile, die in besonders schlechtem Zustand sind, werden verbessert, während die Versuchsphase bis zum Ablauf des Gesamtversuchs weiterlaufen wird?

Herr Staatssekretär, bitte.

Sie haben mich in diesem Sinne richtig verstanden.

Der nächste Fragesteller ist Herr Kollege Schläger.

Schläger (SPD) Herr Staatssekretär, nachdem die Staatsregierung vor zwei Jahren ein Verkehrsgutachten bei der Münchner Firma Dorsch-Consult bezüglich der Ost-West-Verkehrsströme in Nordostbayern in Auftrag gegeben hat, welches bereits vor einem Jahr fertig sein sollte, frage ich die Bayerische Staatsregierung, wann dieses endlich vorliegen wird, sodass nicht nur einige

„Auserwählte“ damit arbeiten können, wie man aus verschiedenen Äußerungen der letzten Monate schließen konnte?

Herr Staatssekretär, bitte.

Staatssekretär Regensburger (Innenministerium) : Herr Kollege Schläger, der Entwurf des Gutachtens liegt erst seit dem 20.06.2000, also seit wenigen Tagen, dem Auftraggeber, dem Straßenbauamt Bayreuth und der Regierung von Oberfranken vor. Der Entwurf wird derzeit auf Vollständigkeit und Schlüssigkeit geprüft. Anschließend wird die Regierung von Oberfranken das Gutachten mit einer eigenen Stellungnahme dem Staatsministerium des Innern vorlegen.

Inhaltliche Aussagen aus dem Gutachten wurden nach meiner Kenntnis bisher weder vom Straßenbauamt Bayreuth noch von der Regierung von Oberfranken nach außen gegeben. Insoweit verstehe ich Ihren Hinweis auf so genannte Auserwählte nicht.

Erste Zusatzfrage: Herr Kollege Schläger.

Herr Staatssekretär, wenn Sie meine Frage nicht verstehen, möchte ich nachfragen: Wie kann es sein, dass Vertreter der Regierung von Oberfranken wie auch des Straßenbauamts Bayreuth und der Obersten Baubehörde, aber auch Vertreter Ihres Hauses in Bezug auf Fragen, die von diesem Gutachten abhängen, bereits Antworten geben?

Herr Staatssekretär, bitte.

Ich kenne solche Äußerungen nicht, ich kann sie aber auch nicht absolut ausschließen.

Nächste Zusatzfrage: Kollege Willi Müller.

Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, dass die örtliche SPD diese dringend notwendige Westverbindung für den Landkreis Wunsiedel seit 25 Jahren systematisch verhindert? Stimmen Sie mir angesichts dieser Tatsache zu, dass es nicht darauf ankommt, ob das Gutachten vier Wochen früher oder später fertiggestellt wird?

(Heiterkeit und Beifall bei der CSU)

Herr Staatssekretär, bitte.

Herr Kollege Müller, Ihre erste Feststellung ist mir selbstverständlich bekannt. Ihrer Frage stimme ich zu.

Zusatzfrage: Herr Kollege Schläger.

Herr Staatssekretär, glauben Sie wirklich im Ernst, dass eine örtliche SPD im CSU-regierten Bayern eine solche Straße über Jahrzehnte verhindern könnte?

(Beifall bei der SPD)

Sind Sie nicht auch der Meinung, dass es längst überfällig ist, etwas Vernünftiges auf den Tisch zu legen, nachdem der Europaabgeordnete Ferber in den letzten Tagen eine Autobahn nach Schirnding gefordert hat, die von allen anderen bisher abgelehnt wurde? Müsste diesem Verwirrspiel nicht endlich ein Ende gesetzt werden?

Herr Staatssekretär, bitte.

Ich stimme Ihnen selbstverständlich zu, dass es dringend notwendig ist, zu einer Entscheidung zu kommen. Ich darf allerdings darauf verweisen, dass es bei den örtlich Verantwortlichen quer durch alle Parteien sehr große Meinungsunterschiede gibt. Das macht eine vernünftige Entscheidung sehr schwierig.

(Schläger (SPD): Es ist also nicht die örtliche SPD!)

Herr Staatssekretär, ich darf mich bei Ihnen bedanken und nun Herrn Staatsminister Dr. Schnappauf vom Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen zur Beantwortung der Fragen bitten. Der erste Fragesteller ist Herr Kollege Sprinkart.

Herr Staatsminister, ich frage Sie, warum unterstützt die Staatsregierung eine Initiative von Rheinland-Pfalz, die eine Änderung der Verpackungsverordnung zum Ziel hat, indem sie die Mehrwegquote von 72% auf 62,5% senken will, obwohl eine solche Absenkung vor allem zum Nachteil der mittelständischen bayerischen Getränkewirtschaft und zum Vorteil der nord- und westdeutschen Großbrauereien wäre.

Herr Staatsminister, bitte.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Antrag des Landes Rheinland-Pfalz verfolgt das Ziel, das Wirksamwerden des Zwangspfandes für Getränkeeinwegverpackungen vom Unterschreiten einer tatsächlichen Abfüllmenge in Mehrwegverpackungen von 20 Milliarden Liter abhängig zu machen, anstatt von einer starren Mehrwegquote von 72% auszugehen. Der Antrag sollte der Tatsache Rechnung tragen, dass die in Mehrwegverpackungen in Verkehr gebrachte Getränkemenge seit 1991 um nahezu 3 Milliarden Liter auf derzeit ca. 22,8

Milliarden Liter gestiegen ist. In absoluten Zahlen gerechnet ist somit seit 1991 keine Destabilisierung der Mehrwegsysteme eingetreten.

Dank der mittelständischen Brauereien, vor allem Dank der mittelständischen bayerischen Betriebe, liegt der Mehrweganteil im Freistaat weit über dem Bundesdurchschnitt. Es ist daher nicht gerechtfertigt, in der Mehrwegdiskussion bundeseinheitlich alles über einen Kamm zu scheren. Es ist vielmehr erforderlich, auch die regionalen Besonderheiten zu berücksichtigen und regionsspezifische Lösungen zuzulassen.

Die Vertreter Bayerns haben sowohl im Wirtschaftsausschuss als auch im Umweltausschuss des Bundesrats dem Antrag von Rheinland-Pfalz zugestimmt, um ohne Zeitdruck der derzeitigen Zwangspfandregelungen zu einer ausgewogenen und insgesamt sachgerechteren Lösung der Einweg-/Mehrwegproblematik zu kommen.

Es ist nicht zu erwarten, dass sich die Initiative des Landes Rheinland-Pfalz zum Nachteil der mittelständischen bayerischen Getränkewirtschaft auswirkt. Von den beteiligten Wirtschaftskreisen werden gewichtige Argumente vorgetragen, die in Zweifel ziehen, ob das Zwangspfand zur Stützung der Mehrwegsysteme überhaupt geeignet ist. Es wird im Gegenteil befürchtet, dass sich ein Zwangspfand für Einwegverpackungen kontraproduktiv auf Mehrwegsysteme auswirken wird. Diese Auffassung wird zum Beispiel vom Sachverständigenrat für Umweltfragen, vom Bayerischen Institut für Abfallforschung, vom Verband Deutscher Mineralbrunnen und vom Landesverband des Bayerischen Einzelhandels vertreten.

Das ab Mitte des Jahres 2001 drohende Zwangspfand für Getränkeeinwegverpackungen hätte zur Folge, dass der Handel Rücknahmeautomaten für Dosen, Einwegflaschen und Einwegkunststoffflaschen aufstellen müsste. Allein in Bayern wären danach mehr als 20000 Automaten

(Unruhe – Glocke des Präsidenten)

mit einem Investitionsaufwand von etwa 500 Millionen DM erforderlich. Diese Investitionen müssen sich selbstverständlich auch amortisieren. Dadurch ist zu befürchten, dass der Handel nicht zusätzlich kosten- und flächenintensive Mehrwegsysteme betreiben wird. Hinzu kommt, dass ein Zwangspfand auf Einweggebinde dem Verbraucher die ökologische Gleichwertigkeit mit Mehrwegverpackungen suggeriert, mit entsprechenden Auswirkungen auf das Verbraucherverhalten.

Herr Abgeordneter, angesichts dieser Sachlage sehe ich in dem Antrag von Rheinland-Pfalz eine Möglichkeit, das In-Kraft-Treten des Zwangspfandes Mitte 2001 zu verhindern und die zu befürchtende Gefährdung der Mehrwegsysteme zu vermeiden. Damit wäre zumindest Zeit für eine seriöse Diskussion alternativer Lösungsmöglichkeiten gewonnen.

Erste Zusatzfrage: Herr Kollege Sprinkart.

Herr Staatsminister, Sie sprechen davon, dass Sie Zeit brauchen, um dieses Thema zu diskutieren. Wie kommen Sie zu diesem Ergebnis, nachdem Ihr Vorgänger Dr. Goppel bereits vor zwei Jahren im Umweltausschuss erklärt hat, um das Vertrauen der Brauereien zu sichern, müsse der Dosenpfand bei Unterschreitung der Mehrwegquote eingeführt werden? Seither wären immerhin zwei Jahre Zeit gewesen, dieses Thema zu diskutieren.

Herr Staatsminister, bitte.

Herr Präsident, Herr Abgeordneter, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es gibt seit der Einführung der Verpackungsverordnung und der Androhung des Zwangspfandes eine deutliche Bewegung und spürbare Entwicklungen auf dem Verpackungsmarkt. Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass die Verpackungsverordnung mit der Androhung des Zwangspfandes positive Wirkungen im gewünschten Sinne hatte. So haben sich insbesondere manche Ich mache dies mit folgendem Beispiel deutlich: Der Getränkekarton hat sich im Hinblick auf seine Umweltverträglichkeit den ökologischen Vorteilen der Mehrwegsysteme angenähert.

Deshalb meine ich, wir müssen die Diskussion ohne Tabus führen. Nicht die strenge Abgrenzung zwischen Mehrweg einerseits und Einweg andererseits darf das Entscheidende sein, sondern wir sollten unseren Überlegungen die neuen Öko-Bilanzen zugrunde legen. Unser Ziel muss sein, dass wir umweltfreundliche Verpackungen gegenüber umweltbelastenden und weniger umweltfreundlichen fördern. Im Lichte der neuen Öko-Bilanzen, die vom Bundesumweltamt erstellt werden, sollten wir deshalb die Situation neu und zeitgemäß bewerten.

Nächste Zusatzfrage: Kollege Nentwig.