Das müssen wir ansprechen. Hier haben wir unterschiedliche Meinungen. Wir sind der Auffassung, dass es nicht sinnvoll ist, wenn in dieser Gesellschaft langfristig erstens die Ausbildungszeiten immer länger werden, zweitens innerhalb der Arbeitszeit immer mehr Fortbildung stattfinden muss, drittens das eigentliche Berufsleben immer kürzer wird und gleichzeitig die Menschen immer älter werden.
1970 betrug die durchschnittliche Lebenserwartung der Frauen in Bayern 74 Jahre; heute liegt sie bei über 80 Jahren. Bei den Männern hat sich die Lebenserwartung in demselben Zeitraum von 67,5 auf 74 Jahre erhöht. Das ist in sehr kurzer Zeit geschehen, von 1970 bis jetzt, also innerhalb von 30 Jahren. Der Trend wird sich fortsetzen. Das heißt: Es wird fast schon normal sein, dass man 80 oder 85 Jahre alt wird – mit all den medizinischen Problemen und finanziellen Herausforderungen. In dieser Situation weiterhin eine Politik der permanenten, schematischen Arbeitszeitverkürzung zu betreiben, wie es Teile der Gewerkschaften tun – ich sage ausdrücklich: Teile –, stellt für unsere Gesellschaft eine Strategie dar, die in die falsche Richtung geht. Derlei wollen wir nicht. Das sage ich in aller Deutlichkeit.
Da bin ich einer Meinung mit Ihnen: Was manche Unternehmen tun, nämlich manche ihrer Mitarbeiter mit 55 Jahren sozusagen „hinauszuwerfen“ und die sich daraus ergebenden Soziallasten der Gesellschaft, dem Staat bzw. den Sozialversicherungssystemen aufzubürden, findet weiß Gott nicht meinen Beifall. Doch sollte die öffentliche Hand nicht dieser Fehlentwicklung folgen, indem sie eine entsprechende Politik fördert.
In der Endausbaustufe der Altersteilzeit könnte ein Beamter bei unveränderter Rechtslage, also dann, wenn die jetzt vorgeschlagenen Neuregelungen nicht in Kraft gesetzt würden, mit dem vollendeten 59. Lebensjahr in die Freistellungsphase wechseln. Das wäre meiner Ansicht nach ein falsches Signal. Wir haben gegenüber Herrn Zwickel mit Nachdruck erklärt: Eine generelle Altersgrenze bei 60 Jahren ist ein falsches gesellschaftspolitisches Ziel, und zwar gerade angesichts der Tatsache, dass die Lebenserwartung der Menschen ständig steigt. Eine entsprechende Senkung der Altersgrenze könnte kurzfristig einen Effekt auf den Arbeitsmarkt haben. Doch langfristig führte sie zu Fehlentwicklungen. – Deshalb können wir andererseits nicht die Möglichkeit eröffnen, durch eine Kombination von Altersteilzeit und Antragsruhestand bereits mit 59 Jahren aus dem Berufsleben auszuscheiden.
Vor dem Hintergrund wurde die Frage aufgeworfen, wie man hier steuernd eingreifen kann. So sind wir zu dem Vorschlag gekommen, gesetzlich festzuschreiben, dass eine Kombination von Blockaltersteilzeit und Antragsruhestand grundsätzlich ausgeschlossen wird. Ich glaube, das ist ein vernünftiger Weg. Das heißt: Derjenige, der mit 63 Jahren ausscheiden will – das ist eine rechtliche Möglichkeit, die wir niemandem nehmen –, soll nicht gleichzeitig das Blockmodell der Alterteilzeit in Anspruch nehmen können.
Eine Kombination von Altersteilzeit im Blockmodell und Antragsruhestand soll allerdings ausnahmsweise durchaus möglich sein, wenn besonders schwerwiegende Gründe dies rechtfertigen. Ich nenne die Gründe – entsprechend den gesetzlichen Regelungen, die unser Gesetzentwurf vorsieht. Hierbei handelt es sich erstens um persönliche Gründe. Gemeint sind damit schwere Krankheit oder Behinderung des Beamten. Zweitens ist die Betreuung oder Pflege kranker oder behinderter naher Angehöriger zu erwähnen. Wir sollten bei allen gesetzlichen Regelungen und bei allen unseren politischen Vorhaben berücksichtigen, dass die Pflege von Familienangehörigen neben der Berufstätigkeit möglich sein muss. Wie ich weiß, kennen viele in diesem Raum die Problematik aus ihrer eigenen Familie, ich auch. Gerade weil die Menschen immer älter werden, ist es heutzutage notwendig, Berufstätigkeit mit der Pflege von Angehörigen verbinden zu können. Dem wollen wir mit der angesprochenen Regelung Rechnung tragen.
Zweitens sollen nach unserem Entwurf dienstliche Gründe die genannte Kombination rechtfertigen. Darunter ist beispielsweise der Einzug der Planstelle oder der Wegfall der Aufgabe des Beamten zu verstehen. Hier entfällt das Interesse des Dienstherrn an einer Weiterbeschäftigung des Betreffenden bis zum Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze.
Ich will noch einige Erklärungen zur Störfallregelung geben. Aufgrund zwischenzeitlicher Erfahrungen im Vollzug erachten wir es für notwendig, die derzeitige Regelung für Leistungsstörungen während der Laufzeit der Altersteilzeit anzupassen. Dies betrifft Fälle, in denen die Altersteilzeit aufgrund einer Leistungsstörung – mich stört dieser Begriff, vielleicht könnte man einmal einen Wettbewerb für bessere Formulierungen ausschreiben –, zum Beispiel bei Dienstunfähigkeit des Beamten, nicht wie vorgesehen abgewickelt werden kann. Der Beamte soll in diesen Fällen so gestellt werden, wie es seiner tatsächlichen Arbeitsleistung entspricht. Erfahrungen aus dem Vollzug haben jedoch gezeigt, dass die derzeitige gesetzliche Regelung nicht in allen Fällen einen interessengerechten Ausgleich erlaubt und zum Teil zu einem raschen Aufzehren der besoldungs- und versorgungsrechtlichen Anreize der Altersteilzeit führt.
Meine Damen und Herren, ich komme zum dritten Punkt. Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus hat mit Bekanntmachung vom 18. August 1999 und vom 3. März 2000 für Lehrer an Grundschulen und für Fachlehrer an Volksschulen sowie an Volksschulen für Behinderte verpflichtende Arbeitszeitkonten nach Artikel 80 Absatz 3 des Bayerischen Beamtengesetzes eingeführt. Im Zusammenhang mit einem Normenkontrollantrag des BLLV vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof sind Zweifel aufgetaucht, ob eine Verwaltungsvorschrift zur Anordnung und inhaltlichen Ausgestaltung des verpflichtenden Arbeitszeitkontos ausreicht. Dazu gebe ich folgende Erklärung: Ich will betonen, der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat ausdrücklich nicht die materiellen Regelungen als verfehlt angesehen, sondern lediglich die zur Umsetzung gewählte Form der Bekanntmachung in Frage gestellt. Man hat gefragt, reicht dies als
rechtliche Grundlage aus. Es handelt sich also nicht um eine Absage an das Arbeitszeitkonto. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ausdrücklich nicht gesagt, sondern man wollte eine höherrangigere Rechtsgrundlage. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof will also hier eine verstärkte Basis rechtlicher Art.
Deshalb haben wir uns zu einem schnellen Handeln entschlossen, um eventuelle Zweifel für die Zukunft zu beseitigen. Hierzu wird Artikel 80 Absatz 3 Satz 1 des Bayerischen Beamtengesetzes um eine Bestimmung ergänzt, welche die Staatsregierung ausdrücklich ermächtigt, das verpflichtende Ansparmodell durch Rechtsverordnung einzuführen und hierbei die Einzelheiten zu regeln.
Die verpflichtenden Arbeitszeitkonten werden an den Schulen teilweise bereits seit Beginn des Schuljahres 1999/2000 praktiziert. Aus diesem Grund wird die Ermächtigungsnorm für eine Rechtsverordnung ebenfalls rückwirkend zum 1. August 1999 in Kraft gesetzt.
Die übrigen Änderungen sollen, soweit sie redaktioneller Natur sind, zum 1. Januar 2001 in Kraft gesetzt werden. Das ist der Inhalt dieses Gesetzes. Ich bitte um zügige und aufgeschlossene Beratung.
Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Jede Fraktion hat fünf Minuten Redezeit. Als erste hat Frau Kollegin Naaß um das Wort gebeten.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister, aufgeschlossen sind wir bei der Beratung. Wir haben deshalb schon einen Änderungsantrag eingereicht, und ich hoffe, dass das Hohe Haus unserem Antrag zustimmen wird. Allerdings muss ich zu Beginn feststellen, ein großer Wurf ist das Gesetz nicht. Zum Zweiten muss ich feststellen, die Nachhaltigkeit – Sie sprechen immer so gern von Nachhaltigkeit – bayerischer Beamtengesetze ist mittlerweile kürzer als die Laufzeit von Tarifverträgen.
Das zeigt sich auch am Altersteilzeitgesetz. Das Altersteilzeitgesetz ist gerade einmal ein Jahr alt. Es trat am 1. August 1999 in Kraft. Schon jetzt kommen die ersten Änderungen und Einschränkungen.
Was waren das damals für großmundige Ankündigungen von der Staatsregierung. Herr Minister, Sie selbst sprachen von einem Modell für einen Generationenwechsel in der öffentlichen Verwaltung. Tatsache war, dass dieses bayerische Gesetz, das aus lauter KannVorschriften besteht, Bayerns Beamtinnen und Beamte wieder einmal gegenüber den Bundesbeamten und den Tarifbeschäftigten schlechter gestellt hat. Tatsache ist weiter, dass sich diese Ungleichbehandlungen in dem vorliegenden Gesetzentwurf weiter verschärfen werden. Und was noch schlimmer ist – Kolleginnen und Kollegen von der CSU, das muss vor allem Sie besonders interessieren –: Die Bayerische Staatsregierung handelt im
Moment gegen geltendes Gesetz, indem sie Anträge auf Kombination von Altersteilzeit im Blockmodell und Antragsruhestand nicht genehmigt. Sie beruft sich dabei auf den Ministerratsbeschluss vom Mai dieses Jahres und auf das in Aussicht gestellte Gesetz. Sogar Herr Dr. Eykmann hat in den „BBB-Nachrichten“ hierzu festgestellt, dass diese Handhabung völlig falsch und rechtswidrig ist. Die CSU ist der Meinung, die Staatsregierung handelt rechtswidrig. Ich denke, das sollte das ganze Hohe Haus zur Kenntnis nehmen.
Herr Minister, obwohl das Altersteilzeitgesetz noch nicht einmal ein Jahr in Kraft ist, nachdem der Ministerratsbeschluss gefasst worden war, und Sie noch keinerlei Erfahrungen mit der Kombination haben – das hat sogar der Vertreter der Staatsregierung im Ausschuss klar und deutlich gesagt –, will die Staatsregierung jetzt diese Möglichkeit einschränken.
Ich erinnere daran, die Intention des Altersteilzeitgesetzes war, Beschäftigungsmöglichkeiten zu schaffen. Herr Minister, Sie haben in der „Bayerischen Staatszeitung“ ausgeführt, Sie wollen den lebensälteren Beamten einen gleitenden Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand ermöglichen und die Altersteilzeit soll einen wichtigen arbeitsmarktpolitischen Beitrag leisten, indem neue Beschäftigungsmöglichkeiten geschaffen werden. Welch wahre und hehre Worte, und das vor einem Jahr. Heute stellt sich das alles anders dar. Wir haben es gerade gehört, die Staatsregierung stellt fest, dass die durchschnittliche Lebenserwartung von Frauen bei 80 Jahren und von Männern bei 74 Jahren liegt. Ich muss schon sagen, das ist etwas ganz Neues. Davon habe ich noch nie etwas gehört. Staatsminister Prof. Dr. Faltlhauser wusste das scheinbar vor einem Jahr auch noch nicht. Aber jetzt ist er 60 Jahre alt geworden, vielleicht ist da die Betroffenheit größer, und er hat das nun auch festgestellt.
Deswegen will Staatsminister Prof. Dr. Faltlhauser beamtenpolitisch eine maßvolle Erhöhung der tatsächlichen Lebensarbeitszeit anstreben. Das ist nichts anderes als eine Aushöhlung des derzeit geltenden Altersteilzeitgesetzes. Kolleginnen und Kollegen von der CSU, ich erwarte von Ihnen, dass Sie dabei nicht mitmachen und sich an das halten, was zum Beispiel Herr Kollege Unterländer in den „BBB-Nachrichten“ vom Oktober 1999 erklärt hat. Eine ganze Seite schreibt er darüber, dass die CSU vorbehaltlos die Altersteilzeit bejahe. Ich hoffe, Sie halten sich an das, was Sie gesagt haben, und verfahren nicht nach der Devise: Was schert mich mein Geschwätz von gestern.
Der zweite Punkt sind die verpflichtenden Arbeitszeitkonten, die gegen den Willen der SPD beschlossen wurden und seit bereits über einem Schuljahr gelten. Was stellt der VGH in München dazu fest? Er stellt fest, dass für die eigenmächtige Ausdehnung der Wochenstundenzahl die gesetzliche Grundlage fehlt. Ich habe vorhin schon gesagt, es ist nicht das erste Mal, dass die Staats
Wie sind nun die Reaktionen der Staatsregierung auf die Feststellung des VGH? Sie sieht keinen Handlungsbedarf. Die Begründung vom VGH muss erst einmal vorliegen, so der Vertreter der Staatsregierung in der vergangenen Woche bei uns im Ausschuss. Anscheinend nimmt die Staatsregierung aber das VGH-Urteil sehr ernst, denn sonst würde nicht auf die Schnelle der Gesetzentwurf geändert. Im Gesetzentwurf vom 21.06. dieses Jahres war diese Regelung noch nicht enthalten. Herr Staatsminister Prof. Dr. Faltlhauser, Sie haben also sehr wohl auf die Aussage vom VGH reagiert, weil sie Angst haben, dass eine Klageflut entsteht, mit der Sie nicht zurechtkommen. Deswegen, weil Sie wissen, dass Sie ohne Rechtsgrundlage gehandelt haben, wollen Sie jetzt rückwirkend zum 01.08.1999 das Gesetz ändern. Herr Minister, ich fordere Sie auf, ziehen Sie das Gesetz in der vorliegenden Form zurück und schaffen Sie endlich wieder Vertrauen gegenüber den Beschäftigten, denn nichts ist schlimmer für die Motivation von Beschäftigten, als wenn sich der Arbeitgeber über ihre Rechte und vor allem das Gesetz laufend hinwegsetzt.
Letzte Anmerkung. Ich würde den Gesetzentwurf auch deshalb zurückziehen, weil es meines Erachtens Zweifel an der Verbandsanhörung gibt. In der Begründung steht zu lesen, der Bayerische Beamtenbund, der Deutsche Gewerkschaftsbund und, und, und stimmten dem Gesetzentwurf in weiten Teilen zu, lehnten aber den Ausschluss der Kombination ab, und deshalb frage ich Sie, Herr Minister: Waren die verpflichtenden Arbeitszeitkonten schon in der Verbandsanhörung enthalten? Meines Erachtens nicht. Die Regelung der verpflichtenden Arbeitszeitkonten kam erst am 6. Oktober in den Entwurf hinein. Dazu konnten sich die Verbände noch nicht äußern.
Frau Kollegin, Sie sollten nun wirklich zum Schluss kommen. Sie haben Ihre Redezeit schon über eine Minute überzogen.
Ich komme zum Schluss, Herr Präsident. Ziehen Sie den Gesetzentwurf aus den vorgenannten Gründen zurück.
Herr Präsident, Hohes Haus! Bevor ich zum Gesetzentwurf Stellung nehme, möchte ich die Gelegenheit nutzen, um die durchweg zeitgemäßen, sachgerechten und verantwortungsbewussten Verwaltungsabläufe innerhalb der bayerischen Behörden lobend zu erwähnen.
Ich freue mich über den Applaus auf Seiten der SPD. Unsere Beamtinnen und Beamten bemühen sich, bürgerfreundlich, sachkompetent und leistungsorientiert im Sinne des Staates und zum Wohle der Bürger zu arbeiten.
Heute steht in einer großen Tageszeitung, dass laut einer Umfrage unser öffentlicher Dienst im weltweiten Vergleich spitze ist.
In der Tat: Wer einmal mit ausländischen Behörden zu tun hatte, wird bei der Kritik unseres öffentlichen Dienstes bestimmt viel zurückhaltender. Nichtsdestotrotz beraten wir heute einen Gesetzentwurf, der nicht nur Freude auslöst. Aber aufgrund der demographischen Entwicklung – jedes Jahr steigt Gott sei Dank die Lebenserwartung um circa 2,2 Monate – muss aus gesamtpolitischer Verantwortung heraus die Lebensarbeitszeit auch im öffentlichen Dienst maßvoll erhöht werden. Dabei möchte ich anmerken, dass es durchaus angebracht ist, nicht nur darüber nachzudenken, wie Renten- und Pensionsberechtigung zeitlich hinausgeschoben werden können, sondern auch darüber, wie das Eintrittsalter in das Berufsleben gesenkt werden kann.
Wenn die Menschen heutzutage Dank des medizinischen Fortschritts älter werden, kann man wohl davon ausgehen, dass sie zum Ende ihrer beruflichen Tätigkeit noch gesünder sind, als es früher der Fall war. Dementsprechend hoch dürfte die Leistungsfähigkeit sein. Im Übrigen: Der beabsichtigte Ausschluss der Kombination von Blockaltersteilzeit und Antragsruhestand beinhaltet auch Ausnahmen, zum Beispiel Krankheit, Betreuung oder Pflege kranker oder behinderter Angehöriger, Einzug oder Wegfall der Planstelle bzw. der Aufgabe. Aufgetretene Härtefälle konnten durch die konstruktive Mitund Zuarbeit des Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes einer Lösung zugeführt werden.
Ein weiterer Schwerpunkt des Gesetzentwurfs ist die gerechtere Regelung von Leistungsstörungen im Verlauf der Altersteilzeit. Der besoldungs- und versorgungsrechtliche Anreiz der Altersteilzeit muss auch bei Dienstunfähigkeit gewahrt bleiben und darf sich nicht zum Nachteil der betroffenen Beamtinnen und Beamten auswirken.
Der so genannte bayerische Weg in der Altersteilzeit von Beamten hat sich bewährt und ist sehr beliebt. Bayern ist wieder einmal Vorreiter für den Bund und die anderen Länder.
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, es gibt also nicht nur in der Landwirtschaft einen bayerischen Weg, der erfolgreich ist.
Der dritte Teil des Gesetzentwurfs betrifft das verpflichtende Arbeitszeitkonto. Derzeit sind davon die Grundschullehrer betroffen. Die Kritik der Opposition gründet auf einem Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs; dabei wurde aber die Normenkontrollklage des BLLV als unzulässig abgewiesen. Um formelle Unklarheiten zu beseitigen, wird eine Rechtsverordnung erlassen. Außerdem hat Niedersachsen, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, sowohl eine Arbeitszeitverlängerung als auch das verpflichtende Arbeitszeitkonto längst beschlossen. Wir wollen bei vertretbaren Kosten und zumutbarer, zeitlich beschränkter Mehrarbeit die optimale Unterrichtsversorgung sicherstellen – auch in Zeiten hoher Schülerzahlen. Deshalb bitten wir um Zustimmung zum Gesetzentwurf. Bereits Bismarck sagte: „Die Aufgabe der Politik liegt in der möglichst richtigen Voraussicht dessen, was andere Leute unter gegebenen Umständen tun werden.“