Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Just in time, fünf Minuten vor acht, ich werde die Zeit ausnutzen, aber nicht überziehen. Der uns vorliegende Gesetzentwurf ist kurz, aber er hat es in sich. In zwei wesentlichen Knackpunkten steckt seine Brisanz: zum einen im Ausschluss der Kombination von Altersteilzeit im Blockmodell und Antragsruhestand, zum anderen in der Reaktion der Staatsregierung auf das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zu den verpflichtenden Arbeitszeitkonten als Ergebnis der Klage des BLLV. Die Problembeschreibung der Staatsregierung zur geplanten Unvereinbarkeit von Blockaltersteilzeit und Antragsruhestand lässt sich auf die Kurzformel „Wir alle werden immer älter, deswegen müssen wir länger arbeiten“ bringen. „Bravo, bravo!“, kann ich da nur sagen. Welch fundamentale Erkenntnis und welch fehlerhafte Analyse dessen, was beamten- und arbeitsmarktpolitisch tatsächlich erforderlich wäre.
Wenn Sie wirklich der Meinung sein sollten, dass im Beamtenbereich eine Erhöhung der tatsächlichen Lebensarbeitszeit angestrebt werden müsse, hätten sie das Altersteilzeitmodell erst gar nicht einzuführen brauchen, wofür Sie allerdings allseits Belobigungen eingeheimst haben. Auf die bayerischen Beamtinnen und Beamten scheint aber noch einiges zuzukommen. Es gibt keinen Grund, weshalb, wie es so schön in der Begründung des Gesetzentwurfs heißt, aus gesellschaftspolitischer Sicht sichergestellt werden müsste, dass die aktive Dienstzeit von Beamten im Regelfall nicht vor dem sechzigsten Lebensjahr enden sollte. Die Altersteilzeit ist nicht unbedingt der Regelfall, und das Ende der aktiven Dienstzeit tritt schon jetzt bei sehr vielen Beamtinnen und Beamten wie auch bei vielen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in der freien Wirtschaft vor dem sechzigsten Lebensjahr ein.
Sollte die Lebensarbeitszeit wirklich das entscheidende Argument sein, frage ich mich, warum die vorgesehene Regelung nicht auch für das Teilzeitmodell gelten sollte. Die Altersteilzeit wurde vor allem deswegen eingeführt, damit lebensältere Beamtinnen und Beamte zugunsten der Schaffung neuer Arbeitsplätze für junge Kolleginnen und Kollegen entlastet werden. Mit der Gesetzesänderung verdeutlicht die Staatsregierung nun aber sehr drastisch die Absicht, die Altersteilzeit vor allem als Rationalisierungsmaßnahme zu missbrauchen.
Dass Sie eine Ermächtigung in Artikel 80 Absatz 3 des Bayerischen Beamtengesetzes aufnehmen wollen, ist vor allem deshalb interessant, weil im genannten Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zum verpflichtenden Arbeitszeitkonto festgestellt wurde, dass es dafür bisher keine Rechtsgrundlage gab.
Auch wenn Sie mit der Einführung dieser Ermächtigungsgrundlage bemerkenswert schnell reagierten, werden wir Ihnen dieses Verfahren nicht einfach durchgehen lassen; denn über den Sinn, besser gesagt den Unsinn dieser verpflichtenden Arbeitszeitkonten wurde in diesem Hause schon genug gesagt. Über die Details des Gesetzentwurfs werden wir in den Ausschüssen noch ausführlich diskutieren.
Die Aussprache ist geschlossen. Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Es ist so beschlossen.
Sie kennen die Liste. Wer seinem Abstimmungsverhalten bzw. dem jeweiligen Abstimmungsverhalten seiner Fraktion in den jeweils federführenden Ausschüssen beitreten will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Gegenstimmen? – Ich sehe keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Damit übernimmt der Landtag diese Voten.
Gemäß § 24 Absatz 2 der Geschäftsordnung gebe ich außerhalb der Tagesordnung noch folgende Ausschussumbesetzungen von Seiten der SPD-Fraktion bekannt. Im Ausschuss für Hochschule, Forschung und Kultur übernimmt Herr Kollege Wolfgang Vogel den noch unbesetzten Ausschusssitz. Im Ausschuss für Eingaben und Beschwerden übernimmt Herr Kollege Dieter Appelt den Sitz des Kollegen Wolfgang Vogel. Im Ausschuss für Landesentwicklung und Umweltfragen übernimmt Herr Kollege Dieter Appelt den Sitz von Frau Kollegin Susann Biedefeld. Im Ausschuss für Bundes– und Europaangelegenheiten übernimmt Frau Kollegin Renate Schmidt den Sitz des Herrn Kollegen Wolfgang Gartzke. Das Hohe Haus nimmt davon Kenntnis.