werden. Der Haushalt entspricht dem Prinzip der Nachhaltigkeit, fördert das Kreislaufdenken und ist gegenwarts- und zukunftsorientiert. Zusammen mit den Haushaltstiteln für Natur, Umwelt und Lärmschutz etc. aus den anderen Häusern wendet Bayern weit mehr als 2 Milliarden DM auf, um den gestellten Aufgaben gerecht zu werden. Deshalb gilt mein Dank Herrn Staatsminister Dr. Schnappauf und Frau Staatssekretärin Stewens sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Ministerium und in den nachgeordneten Behörden für ihren Dienst an der Natur und für die Umwelt. Ich bitte um Zustimmung zum Einzelplan 14 in der vorliegenden Fassung des Haushaltsausschusses. Wegen der Bedeutung des Haushaltes beantrage ich namens der CSUFraktion namentliche Abstimmung.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Namentliche Abstimmung ist beantragt. Wir können sie frühestens um 17.20 Uhr durchführen. Die Zeit bis dahin werden wir ohnedies brauchen. – Nächste Wortmeldung: Frau Kollegin Paulig, bitte.
Sehr geehrte Damen und Herren, Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Umweltminister! Die soeben vorgebrachte Forderung nach einer namentlichen Abstimmung ist ausgesprochen hilfreich, stelle ich doch fest, dass Herr Umweltminister Dr. Schnappauf zeitweise einziger Vertreter der Bayerischen Staatsregierung war. Er hatte kurzfristig eine Unterstützung durch Staatsminister Huber, der für alles zuständig ist, gelegentlich war ein Staatssekretär dabei. – Ich grüße Sie, Herr Spitzner.
Vorher war Herr Regensburger da, und jetzt sind Sie da. Was wir einfordern müssen, dass nämlich Umweltschutzpolitik alle Bereiche betrifft, wird hier sträflich vernachlässigt. Umweltpolitik ist in Bayern das Schlusslicht, nicht nur wegen des Zeitpunkts der Aussprache, sondern auch wegen des Ausmaßes der Aufmerksamkeit, die ihr die Bayerische Staatsregierung entgegenbringt.
Ich möchte zwei Bereiche ganz besonders nennen, zum einen Natur- und Artenschutz – dazu habe ich bei den Haushaltsberatungen ganz, ganz wenig, wenn nicht sogar nichts gehört – und zum anderen die ökologische Zukunft Bayerns mit einem Gewinn an Lebensqualität. Mit diesen beiden Themenfeldern werden wir uns auseinanderzusetzen haben.
Herr Staatsminister, ich habe mir Ihren Haushalt sehr genau angeschaut und dabei festgestellt – damit gingen wir auch an die Öffentlichkeit –, dass Sie angemessene, teilweise gute Mittelansätze für die naturschutzfachlichen Aufgaben haben. Wir stellen aber immer fest, dass die Ist-Ausgaben bei weitem unter den möglichen SollAusgaben liegen. Das erschüttert uns schon. Warum schöpfen Sie denn diese Ansätze für die naturschutzfachlichen Aufgaben nicht aus, die in Ihrem Hause angesiedelt sind? Beim Naturschutz, der Landschaftspflege, beim Bodenschutz, Grunderwerb bei Gewässern zweiter Ordnung, zum Beispiel im Falle von Gewässerrandstreifen, der Luftreinhaltung, beim Lärmschutz – überall liegen die Ist-Zahlen, also die tatsächlichen Ausgaben, unter den Soll-Zahlen. Das ist bedauerlich. Schöpfen Sie doch endlich diese Möglichkeiten für einen konsequenten Natur- und Artenschutz in Bayern aus.
Wir fordern in unserem Dringlichkeitsantrag in diesem Zusammenhang mehr Transparenz bei den Ausgaben für Naturschutz. Wir haben eine Stärkung der Stellen des Naturschutzes an den Regierungen verlangt, da dort tatsächlich viele neue Aufgaben zu erfüllen sind, gerade durch die Umsetzung der Entwicklungspläne der FFHGebiete. Hier muss eine Aufstockung erfolgen, da sehr viele intensive neue Aufgabenbereiche entstanden sind.
Im Arten- und Biotopschutzprogramm, bei der Renaturierung von Hoch- und Niedermooren, stellen wir erhebliche Defizite fest. Unsere Haushaltsanträge und -ansätze muss man selbstverständlich auch im Zusammenhang mit dem Landwirtschaftshaushalt und der Forstwirtschaft sehen. Aus gutem Grund haben wir eine Stärkung des ökologischen Landbaus eingefordert. Wir wollen, dass die Vermarktung gestärkt wird. Im Forsthaushalt sollen die notwendigen Grundlagen einer FFHBiotopkartierung vorangebracht werden.
Zum biologischen Landbau: Wir haben festgestellt, dass die Bioproduktion in Bayern überhaupt nicht ausreicht. Wir müssen bereits jetzt 50% der Nachfrage durch Importe aus Italien, Frankreich, Dänemark, Österreich und der Schweiz decken. Nach dem BSE-Skandal werden wir jetzt eine gigantische Nachfrage nach ökologischen und gesund erzeugten Lebensmitteln bekommen. Ich vermisse deshalb Ihr Engagement für die Stärkung des ökologischen Landbaus in Bayern.
Lassen Sie mich noch einmal auf das FFH-Verfahren und auf das Verfahren zur Umsetzung der Vogelschutzrichtlinie zurückkommen. Sie haben das Dialogverfahren durchgeführt. In einigen Punkten war es nicht gut strukturiert, darüber haben wir im Ausschuss ausführlich diskutiert, deshalb brauchen wir es hier nicht wiederholen. Ich stelle aber dennoch fest, dass die naturschutzfachlichen Kriterien nicht wie vorgeschrieben umgesetzt wurden. Sie verweisen immer auf irgendwelche Prozentzahlen. Daran können wir aber nichts festmachen, denn es geht um die naturschutzfachlichen Kriterien. Unser
Antrag, jetzt eine Bilanz darüber zu ziehen, inwieweit diese Richtlinien umgesetzt worden sind, dieser Antrag auf eine Bilanz Ihrer naturschutzfachlichen Meldungen, wurde im Landtag abgelehnt. Diese Bilanz ist bis heute nicht auf den Tisch gelegt worden. Das ist ein sträfliches Versäumnis.
Wir können nur noch einmal daran erinnern, dass die Ausweisung der FFH-Gebiete nicht nach naturschutzfachlichen Kriterien und nicht nach den von Ihnen in Ihrem Haus als vorrangig erfassten Kriterien durchgeführt worden ist. Kiesabbau, Straßenbauplanungen, all diese Projekte haben vorrangigen und höheren Wert genossen. Daran ist auch die dringend notwendige FFHGebietsausweisung der Donau gescheitert.
Lassen Sie mich noch einen weiteren Zusammenhang anführen. Es wird höchste Zeit, dass die Planung über die FFH-Prämie jetzt den Bauern mitgeteilt wird. Die Landwirte müssen wissen, was sie demnächst für ihre FFH-Gebiete erhalten, damit sie die finanzielle Struktur ihrer Betriebe organisieren können. Ich bitte deshalb um einen Anschub, damit den Landwirten klar ist, welche Mittel sie bekommen. Soweit ich informiert bin, gibt es 150 DM pro Hektar plus die Mittel aus dem Vertragsnaturschutzprogramm. Diese Mittel müssen zügig überwiesen werden.
Ihre Rede war vom Wortlaut her teilweise sehr schön, in vielen Bereichen auch sehr glatt. Umweltschutzpolitik muss aber im Hinblick auf einzelne Projekte in Bayern auf den Prüfstand. Hier sieht es sehr duster und übel aus. Nehmen wir doch einmal den Geigelstein. Morgen werden wir die Petition im Umweltausschuss behandeln, ob auf den Geigelstein eine Straße gebaut wird. In der Stellungnahme Ihres Hauses heißt es, der Bau von einer Straße mit einer Breite von 1,20 Metern – früher waren es 1,30 Meter; hier sind sie jetzt heruntergegangen – sei keine erhebliche Beeinträchtigung. Da frage ich mich aber schon, wie Sie das sehen, denn es handelt sich hier um ein Naturschutzgebiet, um ein FFH-Gebiet. Warum stellen Sie sich hier nicht auf die Hinterfüße? Hier geht es nicht um die Erschließung einer Wirtschaftsalm, sondern um die Roß-Alm, und die wird bereits jetzt als Wirtschaft genug genutzt. Es wird genug an Getränken hinaufgeflogen. In diesem Fall haben wir die konkrete Bewerbung einer qualifizierten Sennerin, die sagt, dass sie die Alm nur bewirtschaftet, wenn keine Straße hinaufgeht. Sie will die Alm bewirtschaften, aber keine Wirtschaft führen. Wir haben einen Ortstermin des Umweltausschusses durchgeführt und dabei festgestellt, dass der Fußweg jetzt schon mitten durch die Orchideenhänge geht und durch Hänge, die massive Erosion aufweisen. Über 20 Erosionsflächen gibt es an dem Hang, an dem Sie eine 1,20 Meter breite Schneise bauen wollen. Die Straße soll so breit sein, aber überlegen Sie einmal, wie viel Beton verbaut werden muss und wie hier ein Naturschutz- und FFH-Gebiet im Kern zerstört wird. Diese Eingabe wird morgen im Umweltausschuss eine Nagelprobe der bayerischen Umweltpolitik sein.
Nehmen wir ein anderes Beispiel: die Flussperlmuschel in Europa. Sie haben zu diesem Problem einen wunderschönen Kongress in Hof im Oktober veranstaltet. Soweit ich mich erinnere, war Ihr Haus daran doch federführend beteiligt. Für den Flussperlmuschelschutz ist es fünf vor zwölf. Wir haben in Bayern die wichtigsten Bestände, doch derzeit würden die Perlen nicht für eine einzige Kette reichen, während früher Tausende von Arbeitsplätzen mit der Herstellung solcher Flussperlmuschelketten beschäftigt waren. Engagieren Sie sich endlich für konsequenten Natur- und Artenschutz! Wir haben noch gute Bestände in der Oberpfalz, in Niederbayern und in Oberfranken. Die Landwirtschaft aber zerstört die Flussperlmuschel durch die Eutrophierung. Die Landwirtschaft stellt deshalb die größte Gefahr dar, auch wenn andere Faktoren hinzukommen. Wo bleibt Ihr Engagement? Auch hier wurden Gebiete nicht als FFHGebiete ausgewiesen, obwohl das notwendig und richtig gewesen wäre.
Immer schöne Worte. Ich will diesen konkreten Beispielen ein weiteres hinzufügen. Es geht um den Artenschutz und um den Hochwasserschutz. Nehmen wir die Uffinger Ach. Auch hierzu hatten wir eine Petition, die von der Mehrheit der CSU-Mehrheit abgelehnt wurde und die Ihr Haus nicht unterstützt hat. Es ging um ein Siedlungsgebiet, ein Gewerbegebiet und eine Kläranlage, und all das in einem Überschwemmungsgebiet. Gleichzeitig ging es um die Einleitung der restlichen Klärwässer aus der Kläranlage. Dabei handelt es sich um ein Brutgebiet, in dem man noch die Äsche findet, und die Fischer Oberbayerns haben an uns appelliert, dieses ganz wichtige Laich- und Artenschutzgebiet zu schützen. Doch Ihr Haus ist abgetaucht, weggetaucht, und die CSU-Fraktion hat die Petition abgelehnt. Immer nur hohle Worte, doch wenn es um konkrete Taten geht, dann muss man weit suchen, bis man sie findet.
Wir haben längst ein ökologisches Hochwasserschutzprogramm gefordert. Wir begrüßen es, dass die Mittel erhöht wurden und der Abbau der Personalstellen in den Wasserwirtschaftsämtern nicht so drastisch vonstatten ging, wie anfangs angekündigt. Auf der Tagesordnung muss aber vor allem Ausweisung und Anlage der Retentionsräume stehen. Wir werden die Novelle des Landesentwicklungsprogramms deshalb besonders kritisch überprüfen. Sie haben davon gesprochen, dass Sie, wenn es um den Schutz von Überschwemmungsflächen geht, auch von Enteignungsgefahren nicht zurückschrecken werden. Wir werden Ihren Einsatz und Ihre Taten prüfen.
Landesplanung, ein weiterer wichtiger Punkt. Mein Vorredner hat es bereits angesprochen: Die Landesplanung ist in Bayern inzwischen zu Grabe getragen worden. Keiner nimmer sie mehr ernst. Raumplanerische Vorgaben werden den Wünschen von Investoren unterworfen, anstatt den Zielen der Regionalplanung Rechnung zu
tragen. Umgehungsstraßen sind nicht mehr zum Lärmschutz da, sondern sie sind Anschlussstraßen für neue Gewerbegebiete. An jeder Autobahnausfahrt herrscht Goldgräberstimmung und krebsartiger Flächenfraß.
Auch hier möchte ich ein konkretes Beispiel anführen. Wir haben intensiv über den Bau des Schnellrestaurants von McDonald‚s am Irschenberg diskutiert. Er ist eine Zerstörung der Alpenlandschaft. Im Umweltausschuss haben wir jüngst aber ein weiteres Beispiel gehabt. Es handelt sich um ein Gewerbegebiet von über 9 Hektar Größe, dem Logistikzentrum Kathrein bei Bad Aibling, das in einem der größten Niedermoorgebiete der Region 18 in Oberbayern, im Willinger Weitmoos angelegt werden soll. Dieses Gebiet ist nach dem Arten- und Biotopschutzprogramm geschützt. Es handelt sich um ein landesweit bedeutsames Feuchtgebiet und um einen der letzten Teilräume im Rosenheimer Becken, der noch das typische Landschaftsbild der Voralpen aufweist.
Was aber passiert hier? Die CSU erachtet für dieses Industriegebiet von über neun Hektar noch nicht einmal ein Raumordnungsverfahren für notwendig. Wenn wir uns die Dinge genauer ansehen, wird die Sache noch kurioser. Die Regierung von Oberbayern hat in ihren Stellungnahmen ganz klar dazu gesagt, dass ein Raumordnungsverfahren erfolgen muss, dass ohne dieses Verfahren keine Planung umgesetzt werden kann. Die entsprechenden Zitate kann ich Ihnen gern geben. Die Regierung von Oberbayern hat sich gegenüber der Landesanwaltschaft ganz klar dafür ausgesprochen, dass es allenfalls um Alternativstandorte gehen kann, und dass eine positive Beurteilung keinesfalls in Aussicht gestellt werden könne. Was aber passiert? Der Bund Naturschutz ruft das Verwaltungsgericht an und bekommt in der Sache mehrfach Recht. Ich verweise auf die Begründung des Verwaltungsgerichts. Die Landesanwaltschaft aber legt Berufung ein, und das ganze Verfahren wird aus formalen Gründen gekippt.
Ich frage Sie an dieser Stelle: Was sind die Ziele der Landesplanung denn überhaupt noch wert, wenn sie so grob missachtet werden – ganz unabhängig von der Entscheidung des Bürgerbegehrens, das hiermit nichts zu tun hat. Sie aber sollten mit Ihren Genehmigungsbehörden darauf achten, dass die landesplanerischen Ziele auch umgesetzt werden.
Der Gipfel in diesem Zusammenhang ist aber, dass die Regierung von Oberbayern eine im März 1999 eingeleitete landesplanerische Überprüfung eingestellt hat,
als sie die Abschrift eines Briefes des Landrats des Landkreises Rosenheim an die Firma Kathrein bekommt, in dem steht, man werde das Projekt schnellstmöglich umsetzen. Aufgrund des Schreibens des Landrats an die Firma stellt die Regierung von Oberbayern die Prüfung bezüglich der landesplanerischen Zielsetzungen ein. Das Raumordnungsverfahren wird eingestellt. Man sagt, man macht die kleine landesplanerische Überprüfung. Wenn Ihre Planungsgesetze irgendwo
Ich will noch einmal kurz auf die Landesplanung eingehen. Die Verwaltungsvereinfachung ist Ihr Punkt. Das Ziel ist grundsätzlich durchaus richtig. Ich denke aber, es kann nicht angehen, dass die Verwaltungsvereinfachung dazu benutzt wird, den vernünftigen Naturschutz auszuhebeln. Bayern hat als einziges Bundesland fünf Jahre lang die Ausgleichsregelung bei Eingriffen nicht umgesetzt, sondern Ausnahmen gemacht. Mit der Regelung, die ab 1. Dezember 2001 in Kraft tritt, soll die Eingriffsregelung, dass bei Eingriffen in die Landschaft ein Ausgleich zu schaffen ist, endlich gelten. Im Moment merken wir schon, dass das Dezemberfieber ausbricht. Die Kommunen planen wie die Blöden und wollen die Beschlüsse schnellstens umsetzen. Fakt ist: Es gibt ein Dezemberfieber zur Landschaftszerstörung, und von Ihnen kommt kein Wort dazu.
Im Rahmen des Umweltpaktes komme ich zur Überwachung der Firmen, die nach EU-Ökoaudit zertifiziert sind. Das ist gut und richtig. Aber zu sagen, sie müssten jetzt nicht mehr die Mitteilungspflichten zur Betriebsorganisation und die Pflichten zur Messung im Rahmen der Überwachung erfüllen und sie können auch Erleichterungen im Abfallrecht geltend machen, ist nicht sinnvoll. Dass Betriebe zertifiziert werden, begrüßen wir außerordentlich. Aber diese Daten und Fakten sollten wie bei allen anderen Betrieben gemeldet werden.
Ich möchte auch ansprechen, dass der Flächenverbrauch für Gewerbe und Straßen fast exponentiell steigt. Wir vermissen Initiativen zur Altlastenbeseitigung und eine Politik des Flächenrecyclings. Initiativen in dieser Hinsicht werden grob vernachlässigt. Das Nichtabschöpfen der Haushaltsmittel tut ein Übriges. Täglich werden in Bayern 27 Hektar versiegelt. Das sind pro Jahr 10000 Hektar, eine Fläche so groß wie der Chiemsee, und die Zahlen steigen. Zu den Gewerbeflächen ist zu sagen, nach einer Untersuchung des Bundes Naturschutz vom Mai 1999 sind 11000 Hektar an Gewerbeflächen in Bayern ungenutzt. Trotzdem wird überall massiv weiter ausgewiesen.
Ich will ganz kurz noch ein trauriges Kapitel ansprechen, nämlich die Umweltverträglichkeitsprüfung. Bayern hat das Gesetz fast zehn Jahre lang hinausgezögert. Das Gesetz wurde in diesem Hause letztlich so verabschiedet, dass es eigentlich ein Gesetz zur Verhinderung von Umweltverträglichkeitsprüfungen ist. Man kann sagen, bei den hohen Schwellenwerten gehen zirka 90% der Eingriffe in die Landschaft nicht in die Umweltverträglichkeitsprüfung ein. Ein paar Beispiele dazu: Umweltverträglich sind Kiesabbauflächen bis zu 25 Hektar. Erst ab dieser Grenze braucht man eine UVP. Eingriffe in Naturschutzgebiete sind bei bis zu 5 Hektar ohne UVP möglich. Für Beschneiungsanlagen gilt, bei einer künstlichen Beschneiung von bis zu 15 Hektar ist keine UVP erforderlich. Ich frage Sie: Wie wollen Sie sich hier hinstellen und sagen, in Bayern wird der Umweltschutz konsequent umgesetzt?
Lassen Sie mich abschließend zu einem weiteren Punkt kommen. Meine Redezeit ist leider knapp; ich hätte sehr viel zu sagen. Wir brauchen eine Klimapolitik, die wirklich den Anforderungen der Zukunft gerecht wird. Sie haben die niedrigen CO2-Emissionen pro Kopf in Bayern angesprochen. Hier stimme ich Ihnen zu. Wir haben auch keine Großindustrie. Wir registrieren aber eine Zunahme der CO2-Emissionen seit 1990 um 10%. Sie wollen aber in den nächsten zehn Jahren eine Reduzierung um 10 Millionen Tonnen CO2 erreichen. Den Unterlagen Ihres Hauses, des Landesamtes für Umweltschutz, ist zu entnehmen, dass Prof. Wagner sagt, allein in einem Jahr könnten wir, wenn wir konsequent Wärmeschutz und Versorgungstechnik auf den neuesten technischen Stand bringen, 7 Millionen Tonnen pro Jahr einsparen. Ihr Ziel für den Klimaschutz für die nächsten zehn Jahre sind 10 Millionen Tonnen. Ich muss sagen, kümmerlicher geht es nicht.
Wenn Sie von der Bundesregierung wissen wollen, wie wir uns den Klimaschutz vorstellen, dann sagen wir, Atomenergie ist eine auslaufende Risikotechnologie. Wir müssen aussteigen, so schnell es geht. Wenn Sie uns nach den Potenzialen für die Umsetzung der Klimaschutzziele fragen – bundesweit haben wir eine Reduktion der CO2-Emissionen um 16%.
Wir Grünen im Bund sagen ganz klar: Bis zum Jahr 2010 muss eine Verdoppelung der Nutzung der erneuerbaren Energien und eine Verdoppelung effizienter Stromerzeugung durch Kraft-Wärme-Koppelung stattfinden. Bis zum Jahr 2050 besteht bei konsequentem politischen Handeln – wenn es durch die CSU nicht blockiert wird – das Potenzial, den Primärenergieverbrauch um über 50% zu senken und den Verbrauch im Stromsektor um mehr als ein Drittel zu reduzieren. Das sind Entwicklungsziele, die tatkräftig umgesetzt werden müssen. Ich würde mich sehr freuen, wenn die notwendigen Impulse dazu aus Bayern kämen.