Außerdem schlägt der Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen noch folgende Beschlussfassung vor:
Das Staatsministerium der Finanzen wird ermächtigt, die aufgrund der beschlossenen Änderungen erforderlichen Berichtigungen insbesondere in den Erläuterungen, der Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen und den sonstigen Anlagen beim endgültigen Ausdruck des Einzelplans vorzunehmen.
Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist das gesamte Hohe Haus. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Dann ist so beschlossen.
Unter Bezugnahme auf die geänderte Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen, Drucksache 14/4926, weise ich darauf hin, dass die Änderungsanträge auf den Drucksachen 14/4481, 14/4506, 14/4507 und 14/4529 ihre Erledigung gefunden haben. – Das Hohe Haus nimmt hiervon zustimmend Kenntnis.
Nun kommen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 5. Der Abstimmung liegen der Entwurf des Haushaltsplans 2001/2002, Einzelplan 03 B, sowie die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen auf Drucksache 14/4946 zugrunde. Der Einzelplan 03 B wird vom Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen mit den in der Beschlussempfehlung auf Drucksache 14/4946 genannten Änderungen zur Annahme empfohlen. Wer dem Einzelplan 03 B entsprechend der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das ist die Fraktion der CSU. Gegenstimmen bitte ich auf die gleiche Weise anzuzeigen. – Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie Herr Kollege Hartenstein. Damit ist der Einzelplan 03 B mit den vom Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen vorgeschlagenen Änderungen angenommen.
Gemäß § 132 Absatz 5 der Geschäftsordnung gelten zugleich die vom Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen zur Ablehnung vorgeschlagenen Änderungsanträge als abgelehnt. Eine Liste der Änderungsanträge liegt Ihnen vor.
Außerdem schlägt der Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen noch folgende Beschlussfassung vor:
Das Staatsministerium der Finanzen wird ermächtigt, die aufgrund der beschlossenen Änderungen erforderlichen Berichtigungen insbesondere in den
Erläuterungen, der Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen und den sonstigen Anlagen beim endgültigen Ausdruck des Einzelplans vorzunehmen.
Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist das gesamte Hohe Haus. Gegenstimmen? – Ich sehe keine. Stimmenthaltungen? – Keine. Dann ist so beschlossen.
Unter Bezugnahme auf die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen, Drucksache 14/4946, weise ich darauf hin, dass der Änderungsantrag auf Drucksache 14/4469 seine Erledigung gefunden hat.
Das Hohe Haus nimmt davon zustimmend Kenntnis. Die Beratung der Einzelpläne 03 A und 03 B ist damit abgeschlossen.
Die Fragestunde dauert 90 Minuten, also bis 14.10 Uhr. Ich bitte zunächst den Leiter der Staatskanzlei, Herrn Staatsminister Erwin Huber, um die Beantwortung der ersten Frage. Der erste Fragesteller ist Kollege Pfaffmann. Bitte, Herr Kollege.
Herr Staatsminister, nachdem der „Konsensumbau“ des Münchner Olympiastadions gescheitert ist, obwohl der Ministerpräsident den Stadionumbau 1999 zur Chefsache gemacht hatte, frage ich, wie bewertet der Ministerpräsident das Scheitern des unter seiner Leitung in drei „Stadiongipfeln“ in der Bayerischen Staatskanzlei zustande gekommenen Konsensmodells des Münchner Olympiastadions, und ist der Ministerpräsident bereit, die Stadionfrage in München weiter als Chefsache des Ministerpräsidenten zu behandeln und zu weiteren „Stadiongipfeln“ in die Staatskanzlei einzuladen?
Frau Präsidentin, Herr Fragesteller! Offenbar traut der Fragesteller der Landeshauptstadt München die Lösung dieses Problems nicht zu. Ministerpräsident Dr. Stoiber hat bereits am 7. Dezember 2000 zum Ergebnis des Hearings im Münchner Stadtrat wie folgt Stellung bezogen: „Wenn die Architekten die von ihnen selbst entwickelten Pläne in Frage stellen, ist die Konsenslösung keine realistische Lösung mehr.“
Der Ministerpräsident stellte darüber hinaus klar, dass es jetzt Aufgabe der Landeshauptstadt München ist, das Trauerspiel zu beenden und umgehend alle Alternativen und Optionen einschließlich des Neubaus eines Fußballstadions erneut und vorurteilsfrei zu prüfen. Es bleibt dabei, dass der Freistaat allein mit Blick auf ein Eröffnungsspiel der Fußballweltmeisterschaft 2006 in München einen Beitrag für ein fußballgerechtes Stadion leisten wird. Damit sollen die Chancen aus der Fußballwelt
meisterschaft auch in wirtschaftlicher Hinsicht gegen eine harte Konkurrenz anderer Städte gewahrt werden.
Voraussetzungen sind eine gemeinsame Lösung zwischen Stadt und Vereinen sowie ein finanzielles Engagement der Landeshauptstadt München. Der Bund hat leider mehrmals eine Mitfinanzierung für München abgelehnt, obwohl er in Berlin und Leipzig große Summen investiert.
Ministerpräsident Dr. Stoiber hatte als Moderator zu den drei Spitzengesprächen am 24. Januar, 20. Juli und am 3. November 2000 in die Staatskanzlei eingeladen. Teilnehmer waren Vertreter der Stadt, der im Münchner Stadtrat vertretenen Parteien und die Präsidenten der beiden Münchner Bundesliga-Fußballvereine. Im Juli und November nahmen auch die Architekten teil.
Ich fasse zusammen: Der Freistaat wird seinen Beitrag zu einer zukunftsfähigen Lösung leisten. Zunächst sind jetzt allerdings die Landeshauptstadt und der Oberbürgermeister am Zug. Sie haben die Planungshoheit und tragen die Verantwortung dafür, dass die Streitfragen um Standort und Ausgestaltung des Stadions möglichst schnell geklärt werden. Die Stadt muss unvoreingenommen alle Standortvorschläge für einen Stadionneubau rasch auf ihre Realisierbarkeit hin prüfen. Schließlich geht es um eine weitreichende Frage für die Attraktivität und Handlungsfähigkeit der Stadt München. Wenn es der Landeshauptstadt und ihrem Oberbürgermeister nicht gelingt, innerhalb der Stadtgrenzen rechtzeitig ein Stadion zu errichten, das den Maßstäben für ein WM-Eröffnungsspiel gerecht wird, führt das zu nachhaltigem Schaden für München und ganz Bayern. Oberbürgermeister Ude darf die mit der Fußballweltmeisterschaft verbundene Chance auf weltweiten Imagegewinn und enormen wirtschaftlichen Schub nicht verspielen. Die Zeit eilt.
Können Sie verdeutlichen, was es heißt, wenn Sie sagen: „Der Freistaat wird seinen Beitrag leisten,“? Was bedeutet dies konkret in finanzieller Hinsicht? Wird der Ministerpräsident zu weiteren „Stadiongipfeln“ einladen, oder bedeuten Ihre Ausführungen, dass jetzt alles auf die Landeshauptstadt München abgeschoben wird?
Ich habe die Voraussetzungen für eine finanzielle Beteiligung des Freistaats Bayern in meiner Antwort bereits dargelegt. Ich sehe es keineswegs so, dass die Sache auf die Landeshauptstadt München abgeschoben wird. Gerade Ihre Partei, Herr Kollege, tritt als Vertreter der kommunalen Selbstverwaltung auf, manchmal allerdings mehr verbal als überzeugend. Ich stelle fest, die Planungshoheit liegt bei der Landeshauptstadt München. Die Landeshauptstadt ist auch über die von ihr beherrschte Gesellschaft Eigentümer des gegenwärtigen Olympiastadions.
Daraus ergibt sich eindeutig, dass als erstes die Landeshauptstadt München zuständig ist. Ob und wann der Ministerpräsident sich an weiteren Gespräche beteiligen wird, hängt ganz entscheidend davon ab, welche Weichen von der Landeshauptstadt München gestellt werden. Ich hoffe, es gelingt, baldmöglichst Klarheit zu schaffen. Wenn ich aber die Münchner Presse nehme, so schreibt die „Abendzeitung“ heute beispielsweise von einer handfesten Blamage und davon, dass im Rathaus das Chaos perfekt ist. Deshalb sollte sich der Oberbürgermeister zunächst einmal an der eigenen Nase fassen.
Herr Staatsminister, sind Sie nicht auch der Meinung, dass es auch in dieser Anfrage um den verzweifelten und peinlichen Versuch geht, vom schwachen Agieren der Landeshauptstadt und Ihres Oberbürgermeisters abzulenken? Offensichtlich schafft man es nicht, eine mehrere Millionen umfassende Zusage, wie sie sich andere Städte in Bayern nur wünschen können, in der eigenen Stadt umzusetzen und damit ein großes Ereignis, das weltweites Aufsehen und entsprechende wirtschaftliche Folgen nach sich ziehen wird, für die Landeshauptstadt zu nutzen.
Herr Abgeordneter, ich teile Ihre Auffassung voll und ganz. In der Anfrage des Kollegen Pfaffmann wird eine gewisse Hilflosigkeit der Landeshauptstadt München deutlich. Die Zuständigkeit liegt ganz eindeutig bei der Landeshauptstadt. Sie sollte sich der weltweiten Bedeutung des Ereignisses für die Stadt und den gesamten Wirtschaftsraum vor Augen führen. Wenn ich aber heute in einem Aufsatz des Kulturreferenten lese, dass es eigentlich nur eine Lösung für die Landeshauptstadt geben kann, dann muss ich hier eine starke Blickverengung bei Rot-Grün feststellen. Man kann dieses Thema nicht angehen, wenn man nur einen Standpunkt zulässt, ohne auch nur zu versuchen, mit den Nutzern, den Vereinen, auf einen Konsens zu kommen.
Ich hoffe, dass man heute zumindest klüger ist als in den letzten Jahren. Die Landeshauptstadt hat es seit Jahren nicht geschafft, dieses Gezerre zu lösen. Deshalb muss die erste Forderung an die Landeshauptstadt München gehen, mit allen Beteiligten zu versuchen, zu einer gemeinsamen Lösung zu kommen. Ich teile deshalb Ihre Auffassung voll und ganz, Herr Kollege.
Herr Minister Huber, angesichts des Kuhhandels, des Millionengeschiebes und auch der Tatsache, dass dafür plötzlich Geld vorhanden ist, frage ich Sie, ist Ihnen bekannt, in welchem Grade im ganzen Land Wut, Enttäuschung, aber insbesondere auch Unzufriedenheit darüber bestehen, dass einerseits draußen ein Antragsstau von über 250 Millionen DM
Die Sportvereine draußen müssen bis zu zehn Jahren auf die gesamte Mittelzuteilung warten, während man hier mit solchen Riesen-Millionen-Beträgen plötzlich bei der Hand ist. Da reichen meines Erachtens doch diese 50 Millionen, das heißt zweimal 25 Millionen, nicht aus. Das ist bestenfalls nur ein Trostpflaster. Also irgendwo muss man doch auch das ganze Land sehen.
Herr Kollege, wenn Sie versuchen sollten, hier eine Doppelstrategie der SPD dahin gehend aufzubauen, dass Sie einerseits den finanziellen Beitrag des Freistaates Bayern für ein fußballgerechtes Stadion in München wünschen und wollen und für den Münchner Raum fordern, während Sie auf der anderen Seite im ländlichen Raum dagegen Stimmung machen, so sage ich Ihnen, dass diese Doppelstrategie – wie auch alle anderen Ihrer Doppelstrategien – nicht erfolgreich sein wird.
Wir sehen hier keinen vergleichbaren Fall. Ein WM-taugliches Fußballstadion macht den Wirtschaftsstandort Bayern insgesamt und auch den Wirtschaftsraum der Landeshauptstadt München attraktiver. Beim Bau eines solchen Stadions geht es in erster Linie nicht um Sportförderung, sondern um die Steigerung der Attraktivität der Wirtschaftsstandorte Bayern und München und damit um Wirtschaftsförderung. Selbstverständlich kennen wir die Probleme, die mit dem Antragsstau bei der Sportförderung verbunden sind. Deshalb möchte ich der CSU-Fraktion auch ausführlich dafür danken, dass sie die Überlegungen der Staatsregierung zu diesem Problem sofort im Haushalt umgesetzt und dafür zwei Mal 25 Millionen DM, insgesamt also 50 Millionen DM, zur Verfügung gestellt hat. Wie Sie vielleicht gelesen haben, hat der Präsident des Bayerischen Landessportverbandes, Herr Professor Kapustin, sich ausdrücklich lobend über diese Finanzspritze ausgesprochen. Das, was die Staatsregierung hier macht, kommt im Lande sehr gut an.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Herr Staatsminister, ich danke Ihnen dafür, dass Sie diese Fragen so ausführlich beantwortet haben. Herr Kollege Unterländer hat mich davon unterrichtet, dass er nicht hier sein kann. Deshalb rufe ich als Nächstes das Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen auf und bitte Herrn Staatsminister um die Beantwortung der nächsten Fragen. Nächster Fragesteller ist Herr Kollege Sprinkart. Er ist auch nicht hier. Wird die Frage von der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN übernommen? – Frau Kellner bitte.
Herr Staatsminister, ich frage Sie: Bedeuten die 150 DM pro Hektar und Jahr, die im Plan zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes in Bayern zur Verordnung interjection: (EG) Nr. 1257/1999 des Rates vom 17. Mai 1999 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes durch den EAGFL 2000 bis 2006 für die Maßnahmen „Zur Sicherung der ökologischen Strukturvielfalt“ unter
9.9.3.2.1 aufgeführt sind, dass Landwirte in FFH- und Vogelschutzgebieten, die ihre Flächen im Rahmen des Vertragsnaturschutzprogramms bewirtschaften, automatisch eine zusätzliche Prämie in oben genannter Höhe erhalten, oder ist eine solche Prämie an das Vorhandensein von Managementplänen bzw. zusätzlichen Auflagen gebunden, und bis wann werden die Managementpläne vorliegen?
Frau Präsidentin, Frau Kollegin Kellner, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Europäische Kommission hat in der Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums die Kofinanzierung von Zahlungen zum Ausgleich von „Kosten und Einkommensverlusten“ vorgesehen, die sich „in Gebieten mit umweltspezifischen Einschränkungen durch die Umsetzung von auf gemeinschaftlichen Umweltvorschriften beruhenden Beschränkungen der landwirtschaftlichen Nutzung ergeben“. So lautet der Text der Verordnung wörtlich. In den bayerischen Plan zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums wurde auf dieser Grundlage eine Ausgleichszahlung für landwirtschaftlich genutzte Flächen in FFH-Gebieten aufgenommen. Diese Zahlung in Höhe von 150 DM pro Hektar und Jahr kann nur bei zusätzlichen Leistungen gewährt werden, und zwar bei Bereitschaft zur Erhaltung der ökologischen Strukturvielfalt, d.h., es darf kein Grünlandumbruch erfolgen und ökologisch wertvolle Strukturelemente wie Hecken, Steinriegel und Raine müssen erhalten werden, und bei Bereitschaft zur ökologischen Verbesserung des Gebiets durch naturschonende Wirtschaftsweisen nach dem Vertragsnaturschutzprogramm oder durch Extensivierungsmaßnahmen nach dem Kulturlandschaftsprogramm.
Eine allgemeine, sozusagen „leistungslose“ Prämie alleine für die Tatsache, dass eine Fläche in einem FFHGebiet liegt, gibt es dagegen nicht, denn das Verschlechterungsverbot nach der FFH-Richtlinie lässt die bisherige Nutzung bekanntlich unberührt. Im Gegenteil, im Regelfall ist es sogar wünschenswert, dass die bisherige Nutzung fortgeführt wird, weil sie ja gerade den erhaltungswürdigen Zustand hervorgerufen hat. Die Ausgleichszahlung wurde allerdings nur rein vorsorglich angemeldet und wird nicht praktiziert. Zum einen wird die Entscheidung der EU-Kommission über die bayerische Meldung noch längere Zeit in Anspruch nehmen. Das wissen wir, darüber haben wir auch im Ausschuss gesprochen. Zum anderen ergäbe sich das Problem, dass mit der Zahlung Landwirte innerhalb und außerhalb von FFH-Gebieten unterschiedlich behandelt würden, womit das Ziel gefährdet würde, dass die Landwirte weiterhin beim Naturschutz auf der ganzen Fläche und im Bayernnetz Natur mitmachen. Entscheidend ist letztlich die Qualität des zu erhaltenden Zustandes. Ob wir diesen über die FFH-Richtlinie oder über das Bayernnetz Natur erreichen, kann dahingestellt bleiben. Entscheidend ist, dass die Qualität erhalten bleibt.
Die Frage nach den Managementplänen ist davon abhängig. Für alle Fördermaßnahmen des Naturschutzes gelten klare fachliche Vorgaben. Diese werden für Natura 2000-Gebiete in den zu erstellenden Managementplänen zusammengefasst. Die erforderlichen fachlichen Ziele und Konzepte hat die bayerische Naturschutzverwaltung für die ökologisch wertvollen Gebiete insgesamt bereits seit langem in Form des Arten- und Biotopschutzprogramms – ABSP –, des Landschaftspflegekonzepts, der Pflege- und Entwicklungspläne für Naturschutzgebiete und der gemeindlichen Landschaftspläne erarbeitet. Die in diesen Materialien enthaltenen naturschutzfachlichen Ziele werden für die Managementpläne weitgehend lediglich zusammengestellt und gegebenenfalls aktualisiert. Angesichts der Zahl der gemeldeten Gebiete wird dabei schrittweise nach Prioritäten vorzugehen sein. Ein Zeitpunkt für das Vorliegen aller Managementpläne lässt sich noch nicht benennen.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Gibt es Zusatzfragen? – Keine. Dann rufe ich Herrn Hartenstein auf.
Herr Staatsminister, welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung über das Ausmaß der gentechnischen Forschungen der Bundeswehr im Zusammenhang mit der Abwehr von B-Waffen vor? Welche Institute in Bayern wurden bislang mit entsprechenden Projekten beauftragt und welche Behörden sind im Freistaat für die Überwachung dieser Arbeiten zuständig?
Frau Präsidentin, Herr Kollege Hartenstein, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Vollzug des Gentechnikgesetzes in Bayern sind für die nordbayerischen Regierungsbezirke Unterfranken, Mittelfranken, Oberfranken und Oberpfalz die Regierung von Unterfranken und für die Regierungsbezirke Oberbayern, Niederbayern und Schwaben die Regierung von Oberbayern zuständig. Der Regierung von Unterfranken liegen keine Informationen über gentechnische Forschungen der Bundeswehr vor. Die Regierung von Oberbayern hat zwei gentechnische Anlagen zu Forschungszwecken an der Akademie des Sanitäts- und Gesundheitswesens der Bundeswehr in München genehmigt, und zwar das Institut für Mikrobiologie und das Institut für Radiobiologie. In diesen Anlagen werden gentechnische Arbeiten der Sicherheitsstufen 1 und 2 durchgeführt.
Zur Beauftragung anderer Institute bzw. Einrichtungen oder Unternehmen in Bayern durch die Bundeswehr liegen keine Informationen vor. Gentechnische Arbeiten unterliegen einer Genehmigungs- oder Anmeldepflicht. Die Angabe des Auftraggebers ist erforderlich. Das Bundesministerium der Verteidigung berichtet dem Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages regelmäßig über die Forschungs- und Entwicklungsvorhaben mit gentechnischen Arbeitsmethoden. Zuletzt hat es am 25. Mai 2000 berichtet. Insoweit bleibt es Ihnen, Herr Kollege Hartenstein, unbenommen, dass Sie sich