Zur Beauftragung anderer Institute bzw. Einrichtungen oder Unternehmen in Bayern durch die Bundeswehr liegen keine Informationen vor. Gentechnische Arbeiten unterliegen einer Genehmigungs- oder Anmeldepflicht. Die Angabe des Auftraggebers ist erforderlich. Das Bundesministerium der Verteidigung berichtet dem Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages regelmäßig über die Forschungs- und Entwicklungsvorhaben mit gentechnischen Arbeitsmethoden. Zuletzt hat es am 25. Mai 2000 berichtet. Insoweit bleibt es Ihnen, Herr Kollege Hartenstein, unbenommen, dass Sie sich
Herr Staatsminister, welche Hinweise gibt es, dass bayerische Überwachungsbehörden vom Bundesministerium der Verteidigung über bestimmte Forschungsarbeiten nicht informiert würden?
Herr Staatsminister, sind Ihnen entsprechende Presseberichte bekannt, aus denen hervorgeht, dass die bayerischen Behörden nicht informiert wurden?
Entsprechende Presseberichte sind mir sehr wohl bekannt. Auf Nachfrage wurde jedoch mitgeteilt, dass bei entsprechenden Überprüfungen keine Mängel festgestellt werden konnen.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Danke schön, Herr Staatsminister. Nun sind die Fragen aus Ihrem Ressort erledigt. Als Nächstes rufe ich das Staatsministerium für Wirtschaft, Verkehr und Technologie auf.
Sie haben sich vorhin nicht gemeldet. Ich habe jetzt bereits das Staatsministerium für Wirtschaft, Verkehr und Technologie aufgerufen. Ich bitte deshalb Herrn Staatssekretär um die Beantwortung der nächsten Frage. Der nächste Fragesteller ist Herr Rudrof.
Herr Staatssekretär! Welche Güterverkehrsstellen unterhält die Deutsche Bahn AG derzeit in den einzelnen bayerischen Regierungsbezirken, und ist der Bayerischen Staatsregierung bekannt, wie viele und welche der Güterverkehrsstellen im Rahmen des beabsichtigten neuen Güterverkehrskonzepts reduziert bzw. welche konkreten Maßnahmen zur Stärkung des kombinierten Verkehrs durch die Deutsche Bahn AG für Bayern ergriffen werden?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Kollege Rudrof, ich will Ihre Frage wie folgt beantworten: Im Rahmen ihres neuen „Marktorientierten Angebotes Cargo“ will die DB AG bekanntlich vermehrt Ganzzugtransporte und Direktverbindungen für 320 industrielle Großkunden anbieten und 7000 weitere Einzelkunden auf wenige Sammelstellen konzentrieren. Geplant sind hierfür Investitionen bis 2004 in Höhe von rund 5,3 Milliarden DM in Streckenlokomotiven, in Güterwagen, Transportbehälter und Container sowie in Steuer- und Kontrollsysteme.
Die DB AG plant darüber hinaus die Überprüfung der 2100 Güterverkehrsstellen in Deutschland und, wo weiterhin erforderlich, die Nahbereichsbedienung von voraussichtlich noch verbleibenden rund 1000 Güterverkehrsstellen in Kooperation mit eigenen und externen Schienen- und Straßenverkehrsunternehmen.
Die DB AG unterhält in Bayern derzeit 356 Güterverkehrsstellen, davon 200 in Südbayern und 156 in Nordbayern. Die Untersuchungen für eine Umstrukturierung bei der Bahn sind erst angelaufen; Ergebnisse liegen hierzu deshalb noch nicht vor. Demgemäß können auch Aussagen zu konkreten Maßnahmen zur Stärkung des kombinierten Verkehrs durch die DB AG in Bayern derzeit noch nicht gemacht werden.
Die geschilderten Planungen betreffen ausschließlich – das möchte ich bewusst hervorheben, Herr Kollege Rudrof – den Verantwortungsbereich der DB AG und des Bundes als Eigentümer; das Land ist davon nicht berührt. Es ist festzustellen, dass von einer Stärkung der Schiene, wie sie von der rot-grünen Koalition angekündigt wird, auch in diesem Zusammenhang nicht die Rede sein kann.
Die Bayerische Staatsregierung hält zwar eine Umstrukturierung und Stärkung des Schienengüterverkehrs für dringend erforderlich. Sie wird sich aber gegenüber der DB AG dafür einsetzen, dass es im Interesse gerade der mittelständischen Kunden der DB AG nicht zu starken Einschränkungen bei den Güterverkehrsstellen kommt. Eine einseitige Orientierung auf den Fernverkehr mit Großkunden wäre nach unserer Meinung ein wirtschafts- und verkehrspolitisch falsches Signal. Darüber hinaus setzt sich die Staatsregierung dafür ein, dass die DB AG in Zukunft verstärkt Kooperationen mit Privatbahnen und dem Straßengüterverkehrsgewerbe eingeht.
Herr Staatssekretär, habe ich Sie richtig verstanden, dass die DB AG keinen konkreten Termin nennen kann, bis wann ungefähr das neue Güterverkehrskonzept der Öffentlichkeit vorliegt?
Sie haben mich richtig verstanden. Wir haben von der DB AG keine klaren Terminvorstellungen erhalten. Ich sage noch einmal: Das liegt einzig und allein in der Ver
antwortung der DB AG und des Bundes als Eigentümer. Unsere Aufgabe ist gerade die Intention, die Sie angesprochen haben, nämlich die Intervention für unsere mittelständische Wirtschaft in Bayern zu verstärken. Das werden wir von Seiten der Bayerischen Staatsregierung tun.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Ich sehe keine weitere Zusatzfrage. Dann bitte ich Herrn Egleder, seine Frage zu stellen.
Herr Staatssekretär! Aus welchen Kraftwerken – Ort und Art – soll der laut Forschungsbericht „Energieverbrauchsprognose für Bayern“ des Instituts für Energiewirtschaft und rationelle Energieanwendung der Universität Stuttgart vom Mai 2000 für Bayern zu beziehende Atomstrom für das Jahr 2020 produziert und geliefert werden?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Kollege Egleder, die vom Staatsministerium für Wirtschaft, Verkehr und Technologie in Auftrag gegebene Energieprognose hat zum einen die voraussichtliche Entwicklung des Energie- und speziell auch des Stromverbrauchs in Bayern bis zum Jahr 2020 abgeschätzt. Zum anderen hat sie die Frage untersucht, wie dieser Bedarf unter grundsätzlich weiterhin marktwirtschaftlichen Bedingungen gedeckt werden könnte.
Die Vorgabe „unter marktwirtschaftlichen Bedingungen“ heißt unter anderem, dass der Gutachter – in Absprache mit dem Auftraggeber – keinen politisch erzwungenen Ausstieg aus der Kernenergienutzung zugrunde gelegt hat. Ich lege bewusst Wert auf diese Feststellung. Der Gutachter hat unter dieser Annahme in einem Basisszenario untersucht, durch welche Art von Kraftwerken der im Zeitraum zwischen 1997 und 2020 noch um rund 14% steigende Strombedarf jeweils in den verschiedenen Lastbereichen – also in der Grund-, Mittel- und Spitzenlast – nach energiewirtschaftlichen Kriterien gedeckt werden würde.
Der Gutachter ist dabei zu dem Ergebnis gekommen, dass der steigende Strombedarf in der Grundlast nach diesem Kriterium durch entsprechend verstärkte Stromerzeugung aus Kernenergie gedeckt würde, die zunächst noch in den bestehenden Kernkraftwerksblöcken erfolgen könnte, nach 2010 aber den Zubau zusätzlicher Kapazität erfordern würde.
Ich weise darauf hin: Diese rein rechnerische energiewirtschaftlich begründete Abschätzung enthält keine Aussagen darüber, wann genau, wo und von wem ein solcher Kapazitätszubau realisiert werden könnte oder gar sollte. Zu berücksichtigen ist dabei auch, dass die Leistung von Kernkraftwerksblöcken einer möglichen
künftigen Reaktorlinie deutlich größer ist als der auch im Jahr 2020 prognostizierte zusätzliche Bedarf in Bayern.
Herr Staatssekretär, wie will die Bayerische Staatsregierung das, was im Gutachten an Atomstrom angesetzt ist – abgesehen davon, dass dieses Gutachten, das sicher nicht billig war, damit auch wertlos ist – ausgleichen?
Herr Kollege Egleder, Sie wissen, dass uns eine preisgünstige, ökologisch saubere und sichere Energieversorgung
seit jeher ein besonderes Anliegen ist. Sie wissen auch, dass Bayern in der Förderung der erneuerbaren Energien unter allen Bundesländern an der Spitze ist. Sie wissen weiter, dass es kein anderes Bundesland gibt, das in den letzten Jahren so viel ausgegeben hat – über eine halbe Milliarde DM – für rationale Energieverwendung, für die Erprobung und Erforschung alternativer Energietechnologien. Wir bestehen weiterhin auf einem Energiemix. Wir wollen alle Gutachten, dieses und andere, in einer Gesamtbetrachtung in unsere politische Diskussion einbeziehen.
Herr Staatssekretär! Da das Werk Ohu I seit 1979 in Betrieb ist, die Anlage in Grafenrheinfeld seit 1982 und Gundremmingen seit 1984 und daher absehbar ist, dass diese Anlagen nach der politischen Willensbekundung etwa bis 2020 aus dem Betrieb genommen werden, frage ich Sie, ob daran gedacht ist – und wenn ja, in welchem Umfang –, aus Kraftwerken aus dem osteuropäischen Raum Atomstrom zu beziehen?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Egleder, den Ausstieg aus der Kernenergie haben nicht wir, sondern hat die Bunderegierung beschlossen. Sie wissen, dass der Strommarkt in Europa mittlerweile liberalisiert ist. Niemand kann sagen, woher in Zukunft der Strom bezogen werden wird, ob aus dem Osten oder aus dem Westen.
Herr Staatssekretär, welche Mitglieder der Staatsregierung und der für die Raumordnungs-, Genehmigungs- und
Gerichtsverfahren von Seiten des Freistaates Bayern zuständigen Institutionen haben bei welchen Gelegenheiten mündlich und schriftlich zur Entscheidungsfindung und dem Abschluss der Finanzierungsvereinbarung für die ICE-Strecke Nürnberg – Ingolstadt beigetragen, und welche Unterlagen, zum Beispiel Aktenvermerke, gibt es hierzu?
Frau Kollegin Kellner, Hohes Haus! Eine umfassende Darstellung der einschlägigen Entscheidungsprozesse über die ICE-Strecke Ingolstadt – Nürnberg würde den Rahmen einer mündlichen Anfrage sprengen.
Lassen Sie mich dazu sagen: Die Staatsregierung war in den Entscheidungsprozessen ausschließlich mit der Frage der alternativen Streckenführungen über Augsburg oder Ingolstadt befasst und hatte sich im Übrigen auf die Prüfung des Projekts unter den Gesichtspunkten der Raumordnung und der Landesplanung zu beschränken. Die Planung und die Finanzierung des Projekts sind dabei gesondert zu betrachten.
Zur Planung des Projekts: Erstens. Der Bau und Ausbau der ICE-Strecke München – Ingolstadt – Nürnberg ist eine Planung der Deutschen Bundesbahn und der DB AG als deren Rechtsnachfolgerin.
Zweitens. Bereits im Bundesverkehrswegeplan von 1985 wird erstmals die Strecke Nürnberg – München erwähnt, wobei die Trassenführung damals bekanntlich offen blieb.
Drittens. 1988 erfolgte die Einbindung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Technologie als oberster Landesverkehrsbehörde in die Planungen der Deutschen Bundesbahn nach § 49 des Bundesbahngesetzes. Die Deutsche Bundesbahn hat seinerzeit von den acht Trassenvarianten die zwei Varianten über Augsburg und über Ingolstadt als beste Lösungen vertieft untersucht und dann die Trassenführung über Ingolstadt vorgezogen.
Viertens. Der Bayerische Ministerrat hat am 19. Juli 1989 seine Präferenz für die Trasse über Ingolstadt bekundet, die auf einer schriftlichen und mündlichen Anhörung basierte. Hierin haben sich sechs bayerische Regierungsbezirke und die dort ansässigen Industrieund Handelskammern für die Variante Ingolstadt ausgesprochen. Bekanntlich votierte für Augsburg lediglich Schwaben. Gleichzeitig forderte der Ministerrat, die Strecke München – Augsburg viergleisig auszubauen, um gute Fernverkehrsverbindungen zwischen Augsburg und Nürnberg zu schaffen.