Protokoll der Sitzung vom 14.12.2000

Nun kommen wir zur Abstimmung über den Einzelplan 13, ausgedruckt als Tagesordnungspunkt 9. Der Abstimmung zugrunde liegen der Entwurf des Haushaltsplans 2001/2002, Einzelplan 13, sowie die Beschlussempfehlungen des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen auf der Drucksache 14/5210. Der Einzelplan 13 wird vom federführenden Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen mit den in der Beschlussempfehlung auf Drucksache 14/5210 aufgeführten Änderungen zur Annahme empfohlen.

Wer dem Einzelplan 13 entsprechend dieser Beschlussempfehlung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion der CSU. Gegenstimmen? – Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der Kollege Hartenstein (fraktionslos). Gibt es Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Einzelplan 13 in der vorgenannten Fassung angenommen.

Die vom federführenden Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen zur Ablehnung vorgeschlagenen Änderungsanträge gelten gemäß § 132 Absatz 5 der Geschäftsordnung als abgelehnt. Insoweit verweise ich auf den Teil I der Ihnen vorliegenden Liste.

(siehe Anlage 1)

Zum Einzelplan 13 schlägt der federführende Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen noch folgende Beschlussfassung vor: „Das Staatsministerium der Finanzen wird ermächtigt, den Ansatz bei Kapitel 13 03 Titel 546 49 – Vermischte Ausgaben und zum Ausgleich der Schlusssumme des Haushaltsplans – entsprechend anzupassen. Das Staatsministerium der Finanzen wird des Weiteren ermächtigt, die aufgrund der beschlossenen Änderungen erforderlichen Berichtigungen insbesondere in den Erläuterungen, der Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen und den sonstigen Anlagen beim endgültigen Ausdruck des Einzelplans 13 vorzunehmen.“

Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der Kollege Hartenstein (fraktionslos). Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. So beschlossen.

Mit der Annahme des Einzelplans 13 in der Fassung des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen haben die Änderungsanträge auf den Drucksachen 14/4754, 14/5009, 14/5027, 14/5045 und 14/5046 ihre Erledigung gefunden. Das Hohe Haus nimmt davon zustimmend Kenntnis. Die Beratung des Einzelplanes 13 ist abgeschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Entwurf des Haushaltsgesetzes 2001/2002. Das war der Tagesordnungspunkt 10. Der Abstimmung zugrunde liegen die Regierungsvorlage auf der Drucksache 14/4164 sowie die Beschlussempfehlungen mit Bericht des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen auf der Drucksache 14/5293. Im Zusammenhang mit der Beratung des Gesetzentwurfs hat der federführende Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen drei Änderungsanträge zur Ablehnung empfohlen. Ich darf insoweit auf den Teil II der Ihnen vorliegenden Liste verweisen.

(siehe Anlage 1)

Diese zur Ablehnung vorgeschlagenen Änderungsanträge stelle ich jetzt insgesamt zur Abstimmung. Wer seinem Abstimmungsverhalten bzw. dem der jeweils eigenen Fraktion im federführenden Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und Kollege Hartenstein (fraktionslos). Gibt es Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch nicht. Damit übernimmt der Landtag das ablehnende Votum des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen.

Zum Gesetzentwurf empfiehlt der federführende Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen Zustimmung mit der Maßgabe verschiedener Änderungen. Der Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen stimmt bei seiner Endberatung der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses zu, allerdings mit der Maßgabe weiterer Änderungen. Ich verweise insoweit auf die Drucksache 14/5293.

Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion der CSU. Gegenstimmen? – Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und Kollege Hartenstein (fraktionslos). Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. So beschlossen.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, treten wir gemäß § 60 der Geschäftsordnung unmittelbar in die Schlussabstimmung ein. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. Widerspruch erhebt sich nicht.

Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das ist die Fraktion der CSU. Gegenstimmen bitte ich auf die gleiche Weise anzuzeigen. – Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und Kollege Hartenstein (fraktionslos). Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Das Gesetz ist damit so angenommen. Es hat den Titel: „Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Freistaates Bayern für die Haushaltsjahre 2001/2002 (Haushaltsgesetz 2001/2002)“.

Durch die Annahme des Gesetzes in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechtsund Parlamentsfragen hat der Änderungsantrag auf der Drucksache 14/4643 seine Erledigung gefunden. Davon nimmt das Hohe Haus zustimmend Kenntnis.

Nun lasse ich noch abstimmen über den Tagesordnungspunkt 11. Der Abstimmung zugrunde liegt der Gesetzentwurf auf Drucksache 14/3979 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen auf Drucksache 14/5271. Der federführende Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen empfiehlt die unveränderte Annahme.

Wer dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion der CSU. Gegenstimmen? – Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und Abgeordneter Hartenstein (fraktionslos). Stimmenthaltungen? – Keine. Dem Gesetzentwurf ist damit zugestimmt worden.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, treten wir gemäß § 60 der Geschäftsordnung unmittelbar in die Schlussabstimmung ein. Diese soll auf Wunsch der CSU-Fraktion, wie in § 135 der Geschäftsordnung ohnehin vorgesehen ist, in namentlicher Form erfolgen. Für Ihre Stimmabgabe sind entsprechend gekennzeichnete Urnen bereitgestellt. Die Ja-Urne steht auf der Seite der CSU-Fraktion. Die Nein-Urne steht auf der Oppositionsseite im Bereich der Eingangstüren. Die EnthaltungsUrne steht auf dem Stenografentisch. Mit der Stimmabgabe kann nun begonnen werden. Dafür stehen fünf Minuten zur Verfügung.

(Namentliche Abstimmung von 14.19 Uhr bis 14.24 Uhr)

Die Stimmabgabe ist abgeschlossen. Das Abstimmungsergebnis wird außerhalb des Plenarsaals ermittelt und später von mir bekannt gegeben.

Wir fahren zwischenzeitlich in der Tagesordnung fort.

Ich rufe auf:

Tagesordungspunkt 16

Antrag der Staatsregierung

Fünfter Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Fünfter Rundfunkänderungs- staatsvertrag) (Drucksache 14/4192)

Zweite Lesung –

Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Herr Kollege Dr. Runge hat das Wort.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon bemerkenswert, dass es weder bei der ersten noch heute bei der zweiten Lesung vorgesehen war, im Plenum zu diesem wichtigen Thema, dem Fünften Rundfunkänderungsstaatsvertrag, zu sprechen. Bayern ist

wohl mit das letzte Land, das der Gebührenerhöhung zustimmen wird.

Wir werden uns der Stimme zum Fünften Rundfunkänderungsstaatsvertrag enthalten, was ich kurz begründen möchte. Unsere Enthaltung einmal ist die logische Konsequenz unseres gleichen Votums zum Dritten und Vierten Rundfunkänderungsstaatsvertrag, und zum anderen wollen wir signalisieren, dass wir die immensen Ausgabensteigerungen und damit auch immerhin Gebührenerhöhungen, Kern des Fünften Rundfunkänderungsstaatsvertrags, nicht gutheißen können. Wir bekennen uns zum öffentlichen Rundfunk, er hat unbestritten eine wichtige Rolle. Wir anerkennen, dass auch der bayerische Rundfunk teils ein sehr gutes Programm hat, anderenteils macht uns die schwarze Einfärbung mancher Programmteile wenig Spaß.

(Zuruf des Abgeordneten Mehrlich (SPD))

Sicherlich braucht der öffentliche Rundfunk Geld, sicherlich muss der öffentliche Rundfunk finanziert werden. Die Frage ist nur, wie viel Geld den Zwangszahlern abgenommen wird und ob die immensen Ausgabensteigerungen und damit die immensen Gebührensteigerungen der letzten Jahre wirklich sein müssen. Es ist immer das gleiche Spiel. Die Rundfunkanstalten machen ihre Anmeldungen, gehen dabei in die Vollen, und die KEF, die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs, prüft die Ansätze und kürzt den angemeldeten Finanzbedarf. Dieses Mal betrug die Kürzung sogar knapp 50%. Das Ergebnis ist trotzdem ein Anstieg von 28,25 DM im Monat auf 31,58 DM. Das ist ein Anstieg um nahezu 12% innerhalb von vier Jahren. Bei der letzten Gebührenerhöhung vor vier Jahren gab es einen Anstieg in Höhe von 18,7%, nämlich von 23,80 DM auf 28,25 DM. Vergleicht man das mit dem Anstieg der allgemeinen Lebenskosten, so stellt man fest, dass diese zwischen dem 1. Januar 1997 und dem 1. Januar 2001 um etwa 5,5% gestiegen sind. Diese Relationen sollten uns bedenklich stimmen.

(Beifall der Frau Abgeordneten Christine Stahl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es ist wenig zielführend, mit medienspezifischen Teuerungsraten zu argumentieren; denn diese werden durch die Ausgabenpolitik der öffentlich-rechtlichen Sender beeinflusst. Für die Verantwortlichen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk sind derartige Gebührenerhöhungen gerade einmal dafür ausreichend, dass der öffentliche Rundfunk seinen Auftrag zur Grundversorgung weiter erfüllen kann. Wir müssen einen Blick darauf werfen, warum die Ausgaben so erheblich angestiegen sind.

In den letzten Jahren gab es eine starke Programmmehrung, Programmausweitungen. Es gibt jetzt 14 öffentlichrechtliche Fernsehprogramme und 58 öffentliche Rundfunkprogramme. Spartenkanäle haben per se ein recht gutes Programm. Das ist unbestritten. Die Folge ist aber, dass Minderheitenprogramme und Sendungen höherer Kultur zunehmend in den Spartenkanälen verschwinden und die Hauptprogramme verflachen.

Die Sendeleistungen im Bayerischen Rundfunk sind im Zeitraum von 1993 bis 1999 beim Hörfunk um gut 10% und beim Fernsehen um 185% angestiegen. Weil immer mehr Geld für den Erwerb von Sport- und Filmrechten ausgegeben werden muss, sind beim Bayerischen Rundfunk die sonstigen Programmkosten jetzt eingefroren worden. Gleichzeitig wird bei den festen Mitarbeitern laufend Personal abgebaut. Seit 1994 sind 186 Stellen weggebrochen.

Wir stellen uns die Frage, ob immer mehr Geld für Sportübertragungen ausgegeben werden muss, die im Zweifelsfall politische Magazine verdrängen. Wenn für BR-Alpha oder BR-Online wesentlich mehr Geld ausgegeben wird als von der KEF anerkannt ist, fehlt dieses Geld an anderer Stelle. Im Falle von BR-Alpha sind beispielsweise für die letzte Gebührenperiode 22 Millionen DM bewilligt worden, es wurden aber etwa 100 Millionen DM ausgegeben. Ähnlich verhält es sich bei den Online-Aktivitäten der öffentlichen Sendeanstalten.

Im Wirtschaftsplan 2001 des Bayerischen Rundfunks finden sich beispielsweise 11 Millionen DM für BR-Online. Gleichzeitig behauptet der damalige ARD-Vorsitzende Peter Voß, dass die ARD ohnehin nur 22 Millionen DM für das Internet in den kommenden fünf Jahren ausgeben könne. Hier fehlt es schlicht und ergreifend an Redlichkeit. Wir wissen alle, dass es sich hier um zwei Paar Stiefel handelt, nämlich einmal um das, was die KEF anerkennt, und zum anderen um das, was von den Rundfunkanstalten tatsächlich für das jeweilige Gebiet ausgegeben wird.

Woran man sich ganz stark stoßen sollte, sind auftragsfremde Aktivitäten. Ein Paradebeispiel dafür ist der Medienpark Lerchenberg beim ZDF. Es sind in diesem Zusammenhang aber auch zahlreiche Beteiligungen zu nennen. Als Beispiele für den Bayerischen Rundfunk greife ich die Dokumentations- und Informationszentrum GmbH, die Gesellschaft Telepool sowie die Degeto heraus. Es gibt noch eine ganze Latte von weiteren Beteiligungen, die das Geschehen sehr intransparent machen.

Ein weiterer Kritikpunkt am Finanz- und Ausgabegebaren öffentlich-rechtlicher Sender ist das Marketing.

Die Marketingkosten des Bayerischen Rundfunks liegen bei mehr als 40 Millionen DM im Jahr. Das Verteilen von CDs, von denen die meisten ohnehin sofort im Papierkorb landen, riesige Plakate und große Zeitungsanzeigen, auf solche Maßnahmen kann der öffentlich-rechtliche Rundfunk unseres Erachtens verzichten.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Fazit: Wir bekennen uns zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk, unterstützen allerdings nicht seine Ausgabenwut. Ich wiederhole es: Bei der letzten Gebührenerhöhung betrug die Steigerungsrate 18,7% – bei einer Inflationsrate von 5%. Diesmal, vier Jahre später, sollen die Gebühren um 12% erhöht werden. Die KEF prüft nur den sparsamen und sorgfältigen Umgang mit den Geldern der Gebührenzahler. Sie prüft also nur, wie sparsam Mittel ausgegeben werden, in der Regel aber nicht

bei den einzelnen Handlungsfeldern. Hier ist schlicht und ergreifend die Politik gefordert.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Daher schließe ich die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Staatsvertrag auf Drucksache 14/4192 sowie die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Hochschule, Forschung und Kultur auf Drucksache 14/5275 zugrunde. Gemäß § 61 kann nur über den gesamten Staatsvertrag abgestimmt werden. Der federführende Ausschuss für Hochschule, Forschung und Kultur empfiehlt, diesem zuzustimmen. Wer dem Staatsvertrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU und der SPD sowie Herr Kollege Hartenstein. Gibt es Gegenstimmen? – Ich sehe keine. Stimmenthaltungen? – Das ist die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Der Staatsvertrag ist damit gebilligt worden.

Gemäß § 60 der Geschäftsordnung treten wir unmittelbar in die Schlussabstimmung ein. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch dagegen erhebt sich nicht. Wer also dem Staatsvertrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. Das sind die Fraktion der CSU und die der SPD sowie Herr Kollege Hartenstein. Gegenstimmen bitte ich auf dieselbe Weise anzuzeigen. – Ich sehe keine. Stimmenthaltungen? – Das ist die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Dem Staatsvertrag ist damit zugestimmt worden.

Ich gebe Ihnen jetzt das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zu dem Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung der Bayerischen Haushaltsordnung, Drucksache 14/3979, bekannt; das war Tagesordnungspunkt 11. Mit Ja haben 102 Mitglieder des Landtags gestimmt, mit Nein 58. Der Gesetzentwurf ist damit angenommen und zum Gesetz erhoben worden.

(Abstimmungsliste siehe Anlage 2)

Das Gesetz trägt den Titel: „Gesetz zur Änderung der Bayerischen Haushaltsordnung.“ – Die Haushaltsberatungen sind damit endgültig abgeschlossen.

Ich rufe nun auf: