Das, was Staatsminister Zehetmair gesagt hat, war schon bemerkenswert, sehr aufschlussreich, sehr sachlich und ruhig vorgetragen.
(Zuruf von der CSU: Herr Kaiser, zum Thema! – Zuruf der Frau Abgeordneten Werner-Muggendor- fer (SPD))
Herr Staatsminister Zehetmair hat erklärt, er habe damals die wirtschaftlichen Verhältnisse des Deutschen Ordens geprüft; es seien keine negativen Anmerkungen zu machen gewesen; das sei mitten im Haushaltsjahr geschehen, daher hätte man auch keine Bilanzen und keine Gewinn- und Verlustrechnung vorliegen gehabt. Ich muss wirklich sagen: Wenn die Beamten im Kultusministerium mit diesen Auskünften zufrieden waren,
Ich habe hier eine Presseerklärung des Deutschen Caritasverbandes vom 1. Dezember 2000. In ihr steht:
Der Deutsche Orden, Körperschaft des öffentlichen Rechts, hat sich wiederholt um eine Mitgliedschaft im Deutschen Caritasverband bemüht. Diesem Ansinnen hat der Deutsche Caritasverband nicht entsprochen, insbesondere deshalb, weil der Deutsche Orden, Körperschaft des öffentlichen Rechts, nicht über Aufsichtsstrukturen verfügt, die für ein Sozialunternehmen dieser Größenordnung dringend erforderlich sind. Der Zentralrat des deutschen Gesamtverbandes hat kürzlich erneut deutlich gemacht, dass für die Aufnahme in den Deutschen Caritasverband die Erfüllung des Gesetzes über die Transparenz und Kontrolle im Unternehmensbereich, KonTraG, zwingende Voraussetzung ist.
Wir als SPD-Fraktion im Bayerischen Landtag fordern, dass bei Verleihung der Körperschaftseigenschaft die gleichen Kriterien angesetzt werden, die der Deutsche Caritasverband anlegt. Das, was wir getan haben, war also nicht zu wenig.
Ich muss noch einmal auf die persönliche Verantwortung des bayerischen Ministerpräsidenten hinweisen. Mir liegt die Hauszeitschrift des Deutschen Ordens, die „DOaktuell“ vor. Diese Zeitschrift liegt in mehreren tausend Exemplaren in den Einrichtungen aus und titelt „Ein Landesvater zum Anfassen“. Ich zitiere: „Der Ministerpräsident, mit Ehefrau Karin und Werner Conrad, fühlte sich sichtlich wohl in der Zentrale der Deutschen Ordenswerke.„ Werner Conrad ist der inzwischen entlassene Geschäftsführer. Das beweist die enge Verbindung des bayerischen Ministerpräsidenten mit dem Deutschen Ordenswerk. Sie sollten endlich zu Ihrer Verantwortung stehen und beim Deutschen Ordenswerk eine Sanierung durchführen, die den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Dies würde dem Wohl der Bediensteten und dem Wohl der Patienten in den Einrichtungen dienen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Kollege Strasser, ich muss ein paar ergänzende Bemerkungen machen. Wer so wie Sie austeilt, muss auch einstecken können. Bei Ihnen habe ich immer das Gefühl, dass Sie zu allem reden, aber von vielem nichts verstehen.
(Beifall bei der CSU – Frau Werner-Muggendorfer (SPD): Wenn einem Pschierer und einem Huber nichts mehr einfällt, dann wird der Opposition die Kompetenz abgesprochen!)
Damit auch die Damen und Herren meiner Fraktion mitbekommen, wie schnell die Herrschaften auf der anderen Seite reagieren: Einen Tag, nachdem die Mitarbeiter in Dillingen und Buchloe über ausstehende Gehaltszahlungen informiert wurden, waren sowohl der Landrat des Landkreises Ostallgäu, der zuständige Stimmkreisabgeordnete Pschierer, der Bürgermeister der Stadt Buchloe, die Pflegedienstleitung, die Chefärzte und die Dillinger Franziskaner an einem Tisch gesessen. Herr Kollege Strasser, Sie sind immer dann da, wenn es darum geht, mit tränenerstickter Stimme zu erklären, wie schlimm etwas ist. Damit helfen Sie den Beschäftigten nicht.
Herr Kollege Strasser, wenn wir das, was Sie vorgeschlagen haben, in Buchloe und Dillingen gemacht hätten, gäbe es dort keine Krankenschwester mehr. Die Krankenschwestern wären alle in Scharen davongelaufen, wenn wir gewartet hätten, bis von Ihnen ein Lösungsvorschlag kommt. Wer hier versucht, politische Verantwortlichkeiten herzustellen, die es nicht gibt, tut weder den Beschäftigten noch den Menschen, die in diesen Einrichtungen betreut werden, einen Gefallen. Herr Kollege Strasser, ich weise in aller Entschiedenheit den Eindruck zurück, den Ihre Fraktion zu erwecken versucht, seitens der Staatsregierung oder des Ministerpräsidenten gebe es ein politisches oder persönliches Fehlverhalten.
Ich bedanke mich bei Herrn Kollegen Maget, der auf seinen Redebeitrag verzichtet hat. Ich erteile Herrn Staatsminister Prof. Dr. Faltlhauser zu einer abschließenden Stellungnahme das Wort.
Staatsminister Prof. Dr. Faltlhauser (Finanzministe- rium) : Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Umstand, dass wir zwei Stunden lang über den Deutschen Orden gesprochen haben, ist für mich als Finanzminister, der in zweiter und dritter Lesung einen Doppelhaushalt vorgelegt hat, ein beeindruckender Beleg für die Tatsache, dass die Opposition zu unserer Haushaltsführung keine Anmerkungen zu machen hat.
Ich freue mich über jede kritische Anmerkung zu diesem Haushalt. Von Herrn Strasser habe ich jedoch keine einzige Anmerkung gehört, die für mich notierenswert gewesen wäre.
Ich fordere Sie deshalb auf, mit uns zusammen diesen Haushalt der Stabilität, der Konsolidierung und der Nachhaltigkeit zu verabschieden.
Zwei Punkte, die mir von Frau Kollegin Kellner vorgeworfen wurden, sind für mich bemerkenswert. Frau Kellner hat gesagt, dies sei ein Haushalt ohne Akzentuierung. Wir sollten aufgrund der Steuermehreinnahmen eine Neuorientierung dieses Haushalts in Richtung Umwelt– und Gesellschaftspolitik vornehmen. Frau Kellner hat mir geraten, ich solle mich etwas mehr trauen. Damit fordern Sie mich auf, mehr Geld auszugeben.
Ich sage Ihnen Folgendes: Ein Finanzminister traut sich dann besonders viel, wenn er Geld, das zusätzlich hereinkommt, nicht ausgibt, sondern es für die Konsolidierung verwendet. Dazu gehört Mut.
Ich fordere Sie auf, Ihrerseits etwas mehr Mut zu zeigen und durch eine Politik der Konsolidierung etwas für die nächsten Generationen zu tun. Meine Damen und Herren, ich traue mich, eine Steigerung des Haushalts um rund 2% vorzulegen. Ich traue mich, Schulden zurückzuzahlen. Ich traue mich, große Schritte in Richtung auf eine dauerhafte Konsolidierung zu wagen. Wir haben auch einen großen Schwerpunkt gesetzt. Wann haben Sie jemals einen Doppelhaushalt gesehen, bei dem die Mittel für eine Zukunftsaufgabe um 40% erhöht wurden? Wir stellen für den Kultusetat insgesamt eine Milliarde DM zusätzlich zur Verfügung, im ersten Jahr 658 Millionen DM und im zweiten Jahr weitere 492 Millionen DM. Das nenne ich eine Akzentsetzung. Frau Kollegin Kellner, was soll angesichts dieser Zahlen eine Neuorientierung? Wir orientieren uns an der Stabilität und setzen Akzente. Sie konnten keine Alternativen nennen. Deshalb wurde jetzt zwei Stunden lang über ein Thema gesprochen, das mit diesem Haushalt überhaupt nichts zu tun hat.
Eine zweite Anmerkung: Ich wurde aufgefordert, im Zusammenhang mit dem Länderfinanzausgleich den „Peacemaker“ zu machen. Ich sollte auf die anderen Länder zugehen und vorschlagen, eine gemeinsame Länderfinanzausgleichsregelung auszuhandeln. Ich will eine gemeinsame Regelung. Ich habe seit einem Jahr keine scharfe Erklärung zum Länderfinanzausgleich abgegeben.
Ich tue dies, um eine Gemeinsamkeit zu erreichen. Ich möchte eine 16 : 0-Lösung aller Länder. Gegenwärtig werden jedoch von den Nehmerländern Beschlüsse gefasst, die dem Verfassungsgerichtsurteil diametral widersprechen. Das Verfassungsgericht hat uns aufgefordert, zum Beispiel das so genannte Stadtstaatenprivileg im Zusammenhang mit dem Maßstäbegesetz zu überprüfen. Die Nehmerländer haben ohne jede Prüfung Beschlüsse zur Beibehaltung gefasst. Wir haben Gut
achten in Auftrag gegeben, die noch nicht vorlagen. Die Nehmerländer gehen somit an dem Urteil aus Karlsruhe vorbei. Ich halte das für problematisch.
Erstens. Die kommunalen Finanzen dürfen nur bis zu 50% einbezogen werden. Zweitens. Wir müssen das Stadtstaatenprivileg überprüfen und sachgerecht argumentieren. Drittens. Eine Regelung ohne Anreiz wird vom Freistaat Bayern mit Sicherheit nicht mitgetragen werden.
Meine Damen und Herren, ich möchte mich am Schluss meiner Rede noch einmal beim Haushaltsausschuss und beim Landtag insgesamt für die geleistete Arbeit bedanken. Dieser Haushalt ist eine runde Sache geworden. Der Finanzminister bedankt sich dafür beim Parlament.
Wir kommen zur Abstimmung. Dazu werden die Tagesordnungspunkte wieder getrennt. Ich lasse zunächst über den Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und zur Aufhebung des Gesetzes über Beihilfen des Bayerischen Staates für den kommunalen Schulhausbau abstimmen. Der Abstimmung zugrunde liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 14/4163 und die berichtigte Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen auf der Drucksache 14/5270.
Der federführende Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen empfiehlt die Zustimmung mit der Maßgabe verschiedener Änderungen. Ich verweise hierzu auf die berichtigte Drucksache 14/5270. Der endberatende Ausschuss für Verfassungs-, Rechts– und Parlamentsfragen stimmt dieser Beschlussempfehlung zu, allerdings mit der weiteren Maßgabe, dass in § 3 Absatz 1 die Worte „mit Wirkung vom“ durch das Wort „am“ ersetzt werden.
Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion der CSU. Gibt es Gegenstimmen? – Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und Herr Kollege Hartenstein (fraktionslos). Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist das so beschlossen.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, treten wir gemäß § 60 der Geschäftsordnung unmittelbar in die Schlussabstimmung ein. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht.
Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das ist die Fraktion der CSU. Die Gegenstimmen bitte ich auf die gleiche Weise
anzuzeigen. – Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und Herr Kollege Hartenstein (fraktionslos). Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Das Gesetz ist damit so angenommen. Es hat den Titel: „Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und zur Aufhebung des Gesetzes über Beihilfen des bayerischen Staates für den kommunalen Schulhausbau (Finanzausgleichsänderungsge- setz 2001)“.
Nun kommen wir zur Abstimmung über den Einzelplan 13, ausgedruckt als Tagesordnungspunkt 9. Der Abstimmung zugrunde liegen der Entwurf des Haushaltsplans 2001/2002, Einzelplan 13, sowie die Beschlussempfehlungen des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen auf der Drucksache 14/5210. Der Einzelplan 13 wird vom federführenden Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen mit den in der Beschlussempfehlung auf Drucksache 14/5210 aufgeführten Änderungen zur Annahme empfohlen.