Protokoll der Sitzung vom 14.12.2000

Der stellvertretende Vorsitzende des Bayerischen Beamtenbundes Willi Wolf sagt über den Gesetzentwurf zur Ballungsraumzulage, sie sei die schlechteste Vorlage, die ein Ministerium je ausgearbeitet hat.

(Prof. Dr. Faltlhauser (CSU): Weil er sie nicht gelesen hatte!)

Das ist ein hartes Urteil. Es trifft umso härter, weil der Bayerische Beamtenbund seit jeher nur moderate Kritik übt, wenn überhaupt.

(Zuruf des Abgeordneten Dr. Eykmann (CSU) – Gegenruf des Abgeordneten Dr. Hahnzog (SPD))

Mit der Ballungsraumzulage sollten Nachwuchskräfte für den öffentlichen Dienst gewonnen und deren Stellen gesichert werden.

(Zuruf des Abgeordneten Dr. Hahnzog (SPD))

Wenn Sie die Ballungsraumzulage im vorgesehenen Ausmaß aushöhlen, dann werden Sie das bei den Nachwuchskräften spüren. Ich denke hier insbesondere an die Polizistinnen und Polizisten, die Sie dann einfach schwerer gewinnen können. Sie bereiten den Beamten und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes mit diesem Gesetzentwurf wahrhaft – so kurz vor Weihnachten – eine schöne Bescherung.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Die Aussprache ist geschlossen. Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Fragen des Öffentlichen Dienstes als federführendem Ausschuss zu überweisen. – Ich sehe, damit besteht Einverständnis. Damit ist das so beschlossen.

Ich gebe jetzt das Abstimmungsergebnis der namentlichen Abstimmung zum Antrag auf Drucksache 14/4146

bekannt. Mit Ja haben 9 Kolleginnen und Kollegen gestimmt, mit Nein 131. Stimmenthaltungen gab es nicht. Damit ist der Antrag abgelehnt.

(Abstimmungsliste siehe Anlage 3)

Ich rufe auf:

Tagesordnungspunkt 13

Gesetzentwurf der Staatsregierung

zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften (Drucksache 14/3980)

Zweite Lesung –

hierzu:

Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Eykmann, Ach, Dr. Waschler und anderer und Fraktion (CSU) (Drucksache 14/4216)

Änderungsantrag der Abgeordneten Kellner, Sprinkart und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 14/4293)

Änderungsantrag der Abgeordneten Franzke, Odenbach, Wörner und anderer und Fraktion (SPD) (Drucksache 14/4340)

Änderungsantrag der Abgeordneten Ach, Gabsteiger, Grabner, Meyer, Sackmann, Winter und anderer und Fraktion (CSU) (Drucksache 14/4447)

Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Die Redezeit beträgt pro Fraktion 30 Minuten. Als Erster hat sich Kollege Dr. Waschler zu Wort gemeldet.

Herr Präsident, Hohes Haus! Der vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften passt das im Jahr 1976 verabschiedete und im Jahr 1991 zuletzt novellierte bayerische Besoldungsgesetz den Erfordernissen des 21. Jahrhunderts an. Gleichzeitig wird das Versorgungsrücklagengesetz geändert.

Im Gesetzentwurf zum Bayerischen Besoldungsgesetz werden eine Vielzahl von Rechts- und Organisationsänderungen als Folgeänderungen berücksichtigt, die Auswirkungen auf das Besoldungsgesetz und die in der Besoldungsordnung geregelten Ämter haben. Es sind eine ganze Reihe von Verbesserungen in den unterschiedlichsten Tätigkeitsfeldern und den Besoldungsgruppen des öffentlichen Dienstes zu verzeichnen. Um nur einige zu nennen: Es profitieren die Fachlehrer im Justizvollzugsdienst, die Fachberater an den staatlichen Schulämtern, Beratungsrektoren an Volksschulen, Fachberater an städtischen Realschulen in München, die Zulagen erhalten, oder auch Förderschulen bei der Ausweisung von bestimmten Funktionsämtern.

Nachweisbar verfehlt und schon auf den ersten Blick unhaltbar ist die von der Opposition zu Beginn der Aus

schussberatungen erhobene Behauptung, man wolle nur bestimmte Personengruppen bevorzugen.

Vielmehr unterstreicht die Staatsregierung mit diesem Gesetzentwurf ihren konsequenten Einsatz für die bayerischen Beamten in der Gesamtheit.

Selbstverständlich lag bei den Beratungen eine große Zahl von weitergehenden Forderungen vor, insbesondere zur Lehrerbesoldung. Eine Berücksichtigung war allerdings hauptsächlich mangels Zuständigkeit nicht möglich. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, was nach verfassungsrechtlicher Kompetenzverteilung Sache des Bundes ist, muss durch den Bund geregelt werden. Berechtigte Anliegen der Verbände und Interessenvertreter sind deshalb in diesen Fällen auf Bundesebene weiter zu verfolgen.

Die CSU-Fraktion hat wichtige und wesentliche Akzente gesetzt. So sind zusätzliche Planstellen für Fluss- und Straßenmeister, die Hebung der Förderlehrer als Seminarlehrer oder die Hebung der Stellenzahl für Seminarleiter an Realschulen in den Entwurf aufgenommen worden. Weitere sieben Hebungen aus unterschiedlichen Bereichen runden den Entwurf ab.

Ein wichtiger Fortschritt ist auch die Erweiterung des Handlungsspielraums der Kommunen bei der Auslagerung der Beihilfebearbeitung. In Zeiten eines klaren Bekenntnisses zur Verwaltungsreform wird den Kommunen das Outsourcing ermöglicht, die Auslagerung der Beihilfebearbeitung an geeignete öffentliche oder nichtöffentliche Stellen. Diese Regelung trägt dem Umstand Rechnung, dass die Beihilfebearbeitung bei Beachtung aller gesetzlicher Bestimmungen für die Kommunen wirtschaftlich sein muss, und zwar unabhängig vom Ort der Bearbeitung.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ein kleiner Exkurs in den Preußischen Landtag der Vergangenheit: Bereits im Jahr 1847 stellte David Hansemann im Preußischen Vereinigten Landtag fest: „Bei Geldfragen hört die Gemütlichkeit auf.“ Das kann sinngemäß auch für den folgenden Sachverhalt gelten. Mit Wirksamkeit des Versorgungsreformgesetzes 1998 hat der Bund die Ruhegehaltsfähigkeit von bundesrechtlich geregelten Stellenzulagen mit ganz wenigen Ausnahmen abgeschafft. In Zeiten steigender Pensionslasten war das ein durchaus nachvollziehbarer Schritt, da die Stellenzulagen eben nur für die Dauer der Wahrnehmung einer herausgehobenen Funktion vorgesehen sind. Mit Eintritt oder Versetzung in den Ruhestand entfällt die Grundlage für eine Gewährung. So kann man sagen, dass mit der Streichung der Ruhegehaltsfähigkeit der Stellenzulage auch in Bayern jetzt eine Gleichbehandlung mit dem Bund besteht.

Ruhegehaltsfähige Amtszulagen bleiben von dieser Änderung ohnehin unberührt. Bei den ausgewiesenen großzügigen Übergangsfristen bis zum Jahr 2010 für die Besoldungsgruppen A 1 bis A 9 und bis 2007 für die Besoldungsgruppen, die A 9 überschreiten, kann man sagen, dass die neue Regelung verträglich ist. Einsparungen von bis zu 3,4 Millionen Mark ab dem Jahr 2007 belegen die Notwendigkeit dieser Maßnahmen.

Einen, zugegeben, zeitlich und inhaltlich breiten Raum nahm bei den Ausschussberatungen die Frage des Anspruchs der Arbeitnehmer auf Beihilfe ein. Dieser Beihilfeanspruch bezog sich hierbei lediglich auf den beihilfefähigen Kostenanteil, der nach Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung verbleibt. Hier liegt nach Ansicht von Experten und der Mehrheit im Ausschuss ein Privileg aus dem Beamtenrecht für den Tarifbereich im öffentlichen Dienst vor. Je nach Betrachtungsweise kann auch von einer Benachteiligung der Angestellten in der Privatwirtschaft gesprochen werden.

Die Argumentationslinie der Staatsregierung, Beihilfe und Tarifbereich seien aufgrund der völlig unterschiedlichen Rechtsstellung von Beamten und Angestellten klar zu trennen, ist logisch begründet und in der Sache stimmig. Das harte und konstruktive Ringen um die bestmögliche und angemessene Lösung zeigt der Beratungsverlauf. Schließlich wurde durch einen intensiven Austausch der unterschiedlichen Standpunkte und Lösungsansätze der Beihilfeanspruch für bereits im öffentlichen Dienst stehende Arbeitnehmer weiterhin belassen. Nur bei Neueinstellungen wird hierauf künftig verzichtet.

Die Schwerpunkte bei den Änderungen des Gesetzes über die Bildung von Versorgungsrücklagen sind in zwei Sachverhalten zusammenzufassen: Erstens, die Verschiebung des Termins der Spitzabrechnung vom 15. Januar auf den 15. Februar. Das beruht auf den Erfahrungen aus dem Jahr 1999. Hiermit können die umfangreichen und notwendigen EDV-Arbeiten problemloser vollzogen werden. Zweitens. Die mögliche Aufteilung der Abschlagszahlungen soll die marktgerechte Anlage der zuzuführenden Mittel erleichtern, da diese Mittel in den kommenden Jahren ein steigendes jährliches Volumen aufweisen werden. Damit wird auch die effizientere Verteilung der Anlagen auf einen größeren Zeitraum ermöglicht. Negative Auswirkungen auf den Wertpapiermarkt bzw. Kollisionen mit dem Bund und anderen Ländern mit deren Anlagen können vermieden werden.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, zusammenfassend stelle ich für die CSU-Fraktion fest, dass ein sachgerechter, ausgewogener und zukunftsorientierter Gesetzentwurf vorliegt. Er dokumentiert den Facettenreichtum des öffentlichen Dienstes in Bayern. Wichtige Felder des öffentlichen Dienstes bleiben mit diesem Gesetzentwurf finanzierbar, auf hohem Leistungsstand und damit weit in die Zukunft hinein handlungsfähig.

Gestatten Sie mir zum Schluss einen Vergleich. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf erhält der Gesetzesrahmen für den öffentlichen Dienst in Bayern den zeit- und sachgerechten Schliff vom Diamanten zum Brillanten, der unabhängig vom hohen Wert – ich glaube, das ist hier unbestritten – auch in stürmischen Zeiten mit seiner Härte Garant für Stabilität und Verlässlichkeit für die Menschen in Bayern ist.

Aus den genannten Gründen bitte ich um Zustimmung zu dem vorliegenden Gesetzentwurf, mit den mehrheitlich beschlossenen Änderungen.

(Beifall bei der CSU)

Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Waschler. Der nächste Redner ist Herr Kollege Odenbach. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Entwurf zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften, den wir heute in Zweiter Lesung beraten, ist wohl ein Entwurf, aber wahrlich kein großer Wurf. Herr Kollege Dr. Waschler, Sie reden von Diamanten und Brillanten. Ich glaube, Sie haben da eher Glimmerschiefer gesehen.

(Beifall bei der SPD – Dr. Eykmann (CSU): Glimmerschiefer ist ganz schön hart!)

Dieser Entwurf enthält eine Reihe von Verbesserungen in der Einstufung einzelner Ämter. Diesen Verbesserungen haben wir zugestimmt, weil wir von der Notwendigkeit überzeugt waren. Verwunderlich war nur, dass die CSU-Fraktion mit einem eigenen Antrag eine Reihe von Verbesserungen gefordert hat, und zwar ergänzend zur Vorlage der Staatsregierung. Da die Staatsregierung wohl mit der höheren Weisheit gesegnet ist,

(Grabner (CSU): Das ist richtig! – Dr. Eykmann (CSU): Warum eigentlich, Herr Kollege?)

hätte sie diese Verbesserungen doch eigentlich von sich aus vorschlagen müssen, zumindest aus der genauen Kenntnis der ihr unterstellten Staatsverwaltung, für die sich die Sorge hat. Damit haben wir festgestellt, wo die höhere Weisheit sitzt; das ist klar.

(Ach (CSU): Bei der Mehrheit in diesem Haus!)

Nur lauten für mich die Fragen dazu natürlich: Konnte die Staatsregierung nicht anders? Wollte sie nicht? Oder durfte sie vielleicht nicht anders, damit für die CSU-Fraktion wenigstens noch ein schmaler Pfad zur Eigenprofilierung möglich wurde?

(Beifall bei der SPD – Dr. Kempfler (CSU): Haben wir nicht nötig!)

Was wir mit diesem Gesetzentwurf wieder einmal erleben, sind punktuelle Änderungen: hier ein paar Hebungen, vor allem in den oberen Rängen, auf der anderen Seite Streichungen von Zulagen und Beihilfen, die bisher aus gutem Grund bezahlt wurden.

Die Gründe für die jetzt nach Ihrem Wunsch zu streichende Ruhegehaltsfähigkeit von Zulagen und Beihilfen bestehen nach wie vor. Sie sind für die Bediensteten nicht weggefallen. Aber da geht es wieder einmal nach dem Motto: Was mit der einen Hand gegeben wird, wird von der Staatsregierung mit der anderen Hand an anderer Stelle genommen.