Protokoll der Sitzung vom 14.12.2000

Dennoch wird der Stellenbestand des Freistaats im nächsten Doppelhaushalt per Saldo um über 1600 Stellen sinken – das ist ein politisches Ziel, das wir uns gesetzt haben –, da wir in anderen Bereichen aufgrund von Aufgabenabbau und Reformmaßnahmen Personaleinsparungen vornehmen können. In diesem Zusammenhang ist es mir ein ehrliches Bedürfnis, den vielen Beschäftigten im öffentlichen Dienst Dank zu sagen für ihr Engagement und ihre Bereitschaft, Veränderungen in ihrer täglichen Arbeit mitzutragen und mitzugestalten.

Wenn Sie, Herr Kollege, nun versuchen, mit dem Stichwort „Arbeitszeitverkürzung“ Unfrieden in den öffentlichen Dienst hineinzutragen, so muss ich Ihnen sagen, das ist Ihr parteipolitisches Problem. Die meisten Bundesländer haben inzwischen für ihre Beamten die 40-Stunden-Woche eingeführt. Noch etwas: Sie sagen, wir sind dankbar, dass wir für die Besoldungserhöhung keine 250 Millionen DM ausgeben konnten. So ist es aber nicht. Es ist bekannt, dass Bayern im Bundesrat einen Antrag eingebracht hat, um die Erhöhung so zu vollziehen, wie sie im Rahmen des Tarifrechts vollzogen wurde. Die Mehrheit der anderen Bundesländer hat diesen Antrag aber abgelehnt. Es ist doch völlig legal, ehrlich und redlich, wenn ich Geld, das ich für eine Sache

nicht ausgeben konnte, einer anderen zuführe. Ihre Aufregung hierüber verstehe ich deshalb nicht. Wir haben die 250 Millionen DM sinnvoll in andere Bereiche investiert, weil der Bundesrat unserem Antrag nicht folgte.

Fazit: Die Leistungen für die Schulen und für den öffentlichen Dienst sind ein beispielloser Kraftakt. Wir nehmen diesen Kraftakt auf uns, weil wir meinen, dass eine gute Bildung Grundlage für eine starke Wirtschaft und ein modernes Gemeinwesen ist und langfristig allen – ich betone: allen – zugute kommt.

Lassen Sie mich noch auf einige Akzente meiner Fraktion im Rahmen der parlamentarischen Beratungen hinweisen. Ein Schwerpunkt waren die Investitionen. Ich freue mich, dass es hierzu einen parteiübergreifenden Konsens gibt; das gilt vor allem für Frau Kollegin Kellner und im Hinblick auf die Bereiche, die ich jetzt ansprechen werde.

Die Sanierung der bayerischen Universitätskliniken muss in den nächsten Jahren nachhaltig vorangetrieben werden. Die Mittel für den staatlichen Hochbau im Wissenschaftsetat werden im Doppelhaushalt 2001/2002 von 577 Millionen DM auf 610 Millionen DM bzw. 600 Millionen DM angehoben. Binnen fünf Jahren entspricht dies einer Erhöhung von 50%. Von diesem gewaltigen Mitteleinsatz sind für die Jahre 2001 und 2002 insgesamt 450 Millionen DM für die Kliniksanierungen eingeplant. Um die Sanierung der Unikliniken weiter zu beschleunigen, bei denen ein großer Nachholbedarf besteht, haben wir, die Mehrheitsfraktion, ein Kliniksanierungsprogramm aufgelegt, das für die nächsten vier Jahre die Bereitstellung von jährlich 50 Millionen DM vorsieht. Das bedeutet allein für die Jahre 2001 und 2002 insgesamt 550 Millionen DM an Sanierungsmitteln.

(Beifall bei der CSU)

Ferner hat die Fraktion in enger Abstimmung mit der Staatsregierung beschlossen, ein Sonderprogramm mit einem Volumen von insgesamt 50 Millionen DM für den Bau von Vereinssportstätten in den Jahren 2001 und 2002 aufzulegen. Ich weiß, dass es den Kolleginnen und Kollegen von der Opposition weh tut, dass wir auf die Bedürfnisse so schnell reagiert haben.

(Güller (SPD): Das hat kaum zehn Jahre gedauert! – Frau Werner-Muggendorfer (SPD): Kaum wartet man zehn Jahre, schon kommt Geld!)

Darauf komme ich später noch zu sprechen. Das, was Sie immer über die Schulden sagen, ist falsch. Es ist einfach nicht richtig, wenn Sie draußen immer behaupten, wir hätten Schulden. Darauf komme ich aber später noch einmal.

In enger Abstimmung mit der Staatsregierung hat die Fraktion also ein Sonderprogramm mit jährlich 25 Millionen DM für die nächsten beiden Jahre beschlossen.

(Beifall des Abgeordneten Neumeier (CSU))

Der Präsident des Bayerischen Landessportverbandes hat sich bei mir bedankt, dass die Wartefristen beim Vereinssportstättenbau deutlich verkürzt werden können.

(Frau Werner-Muggendorfer (SPD): Soll er sich denn nicht dafür bedanken?)

Frau Kollegin, die Wartezeiten können deutlich verkürzt werden. Sie sprechen von sieben bis acht Jahren. Der Präsident des BLSV spricht von drei bis vier Jahren. Das ist doch ein Zeichen, dass wir mit unserer Entscheidung richtig gelegen sind. Hören Sie endlich auf, die Leute für dumm zu verkaufen; sie sind nicht so dumm, wie Sie meinen.

(Beifall bei der CSU)

Wir werden auch in Zukunft unserer Verantwortung für den Sportstättenbau gerecht werden. Dabei haben wir aber die gesamte finanzpolitische Situation im Auge, anders als Sie, die Sie immer nur ausgeben wollen, egal, wo das Geld herkommt.

(Zuruf eines Abgeordneten der CSU: Richtig!)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein weiteres Beispiel dafür, wie Sie zum Sport stehen: Die bayerische SPD verkündet auf dem Land immer wieder mehr oder weniger vollmundig, nicht nur Teil der Bundes-SPD zu sein, sondern auch Wahrer von Landesinteressen. Deshalb frage ich Sie, wo ist Ihr Engagement für Landesinteressen geblieben, als es um die Frage von Stadionum- bzw. -neubauten für die Fußballweltmeisterschaft im Jahr 2006 ging? Wo waren Sie, als es darum ging, dass der Bund Finanzhilfen nur für Berlin und Leipzig gibt, nicht aber für München und Nürnberg? Dabei betonen Sie doch immer, dass Franken so benachteiligt wird. Wo bleiben die Mittel für München und Nürnberg? Das frage ich Sie. Welche Unterstützung erfährt Bayern durch die Bundesregierung im Hinblick auf den Sport? – Keine, überhaupt keine.

(Zurufe von Abgeordneten der CSU – Unruhe bei der SPD)

Hinzu kommt, dass auch der Bund seine Mittel für den Sport gekürzt hat. Die Gelder für die Leistungszentren beispielsweise wurden um 40 Millionen DM verringert. Darüber verlieren Sie aber kein Wort, denn Ihr Motto heißt: Früh, Mittag und Abend – Rot-Grün loben, loben, loben. Sie kommen auf gar keine eigenen Gedanken mehr. Was immer Rot-Grün macht, das muss für Sie richtig sein. Sie sollten deshalb nicht ständig unrealistische und ungerechte Forderungen an den Freistaat stellen.

Ich komme nun zur Verkehrsinfrastruktur. Im Gegensatz zum Bund steht Bayern zu seiner Verantwortung. Die Verfechter des Staatsstraßenbaus sind, von Herrn Kollegen Strasser abgesehen, im Moment leider nicht da. Für 2001 und 2002 ist für die Staatsstraßen jeweils gegenüber dem Jahr 2000 eine Aufstockung der regulären Haushaltsansätze um 23,9 Millionen DM bzw. 26,8 Millionen DM eingeplant.

(Neumeier (CSU): Wer hat das veranlasst?)

Sicher nicht die Opposition.

(Beifall bei der CSU)

Aus den Steuermehreinnahmen aufgrund der Novemberschätzung stellen wir für 2001 zusätzlich 20 Millionen DM für den Staatsstraßenbau ein, und zwar gegen den ausdrücklichen Einspruch von Frau Kollegin Kellner. Einschließlich der Mittel aus der Hightech-Offensive – jetzt kommt die Wahrheit, jetzt kommen Zahlen, die Sie einfach zur Kenntnis nehmen müssen – sind damit insgesamt deutlich über 1,4 Milliarden DM oder jährlich über 700 Millionen DM für den Staatsstraßenbau in diesem Doppelhaushalt veranschlagt. Das ist eine Summe, die früher in Teilansätzen vielleicht höher war; das will ich nicht verkennen, Herr Kollege Strasser. Insgesamt aber werden über 1,4 Milliarden DM in zwei Jahren für den Staatsstraßenbau in Bayern bereitgestellt. Das ist eine Summe, für die Sie dem Freistaat eigentlich Dank sagen müssten. Sie müssten sich für das Engagement der Staatsregierung und der Mehrheitspartei bedanken, die hier verantwortlich arbeitet. Sie beanstanden, dass die Mittel gekürzt worden sind. Dem muss ich entgegenhalten, dass die GRÜNEN noch weniger Geld veranschlagen wollten. Sie wollten mehr, wir sind die Partei der Mitte und gehen den Mittelweg. So sind wir unserer Verantwortung auf einer mittleren Ebene gerecht geworden und haben die Ausgaben so festgesetzt, wie ich es dargestellt habe.

(Beifall bei der CSU – Zurufe von Abgeordneten der SPD)

Ich komme nun zu den sozialen Leistungen, die von Ihnen heute nur durch eine rot-grüne Brille gesehen wurden und nicht im Hinblick auf den Freistaat Bayern.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die sozialen Leistungen haben eine besondere Priorität. Neben deutlichen Mittelaufstockungen in Höhe von rund 60 Millionen DM für familienpolitische Leistungen und Leistungen zugunsten Behinderter sowie 45 Millionen DM für freiwillige Leistungen im Sozialbereich legen wir für die kommenden drei Jahre ein Sonderprogramm zur Behindertenbetreuung in einer Größenordnung von 75 Millionen DM auf und setzen damit ein deutliches Signal für den geänderten Bedarf unserer Heime. Liebe Kolleginnen und Kollegen, loben Sie uns doch einmal, wenn Sie das innerlich tun wollen!

Ich komme zu einem ein zentralen Eckpunkt des Haushalts, dem kommunalen Finanzausgleich. Es ist immer interessant, wie die Opposition den kommunalen Finanzausgleich betrachtet. Nach wie vor ist zentraler Eckpunkt des bayerischen Staatshaushalts der kommunale Finanzausgleich. Dieser Doppelhaushalt dokumentiert wieder einmal, dass der Freistaat ein verlässlicher Partner seiner Kommunen ist. Die finanziellen Rahmenbedingungen für den Staatshaushalt aufgrund der reformbedingten Steuermindereinnahmen sind enger geworden. Das müssen wir alle zugeben. Zudem müssen wir sparen. Aber wir sparen, liebe Kolleginnen und

Kollegen, im Gegensatz zum Bund nicht zulasten der Kommunen.

Die Leistungen aus dem kommunalen Finanzausgleich wachsen im Jahr 2001 gegenüber dem Nachtragshaushalt 2000 um 302,3 Millionen DM auf rund 11,3 Milliarden DM. Herr Kollege Meyer wird nachher sicher näher auf den kommunalen Finanzausgleich eingehen. Ich will mir deshalb weitere Ausführungen ersparen und dazu nur einen abschließenden Satz sagen. Die Gesamtschau des kommunalen Finanzausgleichs zeigt: Kaum ein Land gibt so viel Geld für seine Kommunen aus wie Bayern. Die gesamten Leistungen des Freistaates an seine Kommunen betrugen in den letzten zehn Jahren 140 Milliarden DM. Wir leisten den höchsten Pro-Kopf-Beitrag an unsere Kommunen. Es ist auch erfreulich, dass die kommunalen Spitzenverbände mit diesem Ergebnis – das können Sie in den Fachzeitschriften der Verbände nachlesen – sehr zufrieden sind, wobei ich nicht verkenne, dass wir natürlich darüber nachdenken müssen, ob der kommunale Finanzausgleich in seiner bisherigen Form noch aktuell ist oder ob er aufgrund der Entwicklung zu aktualisieren ist.

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen von der SPD, jetzt muss ich doch noch einmal auf Sie zurückkommen, weil Sie immer die lange Dauer der Abfinanzierung der Leistungen des Freistaats Bayern beklagen. Es wäre schön, wenn Sie einmal die Leistungen des Freistaats für seine Kommunen objektiv zur Kenntnis nehmen würden. Hören Sie doch endlich damit auf – ich wiederhole mich; es macht mich langsam schon ärgerlich –, die Mär von den Schulden des Freistaates bei den Kommunen zu verbreiten. Was Sie da behaupten, ist schlichtweg unwahr. Für die Juristen: Das sind keine Schulden, das sind freiwillige Leistungen. Ich verwahre mich dagegen, dass Sie immer wieder von Schulden sprechen, obwohl es keine Schulden sind. Das wissen Sie aber genauso gut wie wir, weil Sie den Artikel 44 der Bayerischen Haushaltsordnung betreffend die vorzeitige Baugenehmigung etc. auch lesen können. Aber Sie interpretieren das halt so, wie Sie es gerade brauchen, weil Sie alles nur einseitig und nicht gesamtorientiert betrachten.

Ich gebe zu, dass wir einen Antragstau haben.

(Güller (SPD): Auch wenn man es jetzt nicht mehr „Schulden“ nennen soll; Fakt bleibt, das Geld fehlt den Kommunen!)

Herr Kollege Güller, Sie sind, glaube ich, auch Jurist. Setzen Sie sich einmal mit dem Artikel 44 auseinander! Sie werden vielleicht andere Erkenntnisse gewinnen, wenn Sie ihn objektiv und sachlich interpretieren.

Ich gebe zu, dass wir einen Antragstau in verschiedenen Bereichen haben; das ist nicht zu verkennen. Aber in aller Regel – das betone ich, und das wissen Sie so gut wie ich – ist dieser Antragstau auf Vorhaben zurückzuführen, die im Wege der vorzeitigen Baugenehmigung realisiert werden. Wie Sie alle wissen oder wissen sollten – ich drücke mich vorsichtig aus –, ist Voraussetzung für die Genehmigung des vorzeitigen Baubeginns, dass die Kommunen erklären, die Maßnahme einschließlich des Staatszuschusses auch über einen längeren Zeit

raum vorfinanzieren zu können. Das sind die Fakten. Den Kommunen ist also von Anfang an bekannt, dass sie in einem solchen Fall nicht – ich betone: nicht – mit einer bauzeitgleichen staatlichen Mitfinanzierung rechnen können. Dies hält viele später – Sie lassen sich vor deren Karren spannen – freilich nicht davon ab, über die angeblich zögerliche Auszahlung von Zuwendungen zu klagen. Das sind die Fakten. Alles andere, was Sie erzählen, ist schlichtweg falsch.

Nachdem es, wie ich zugebe, einen Antragstau gibt, muss man Prioritäten setzen. Wir werden deshalb alles tun – darauf können Sie sich verlassen; beim nächsten Doppelhaushalt werden wir darüber reden –, um die Wartezeiten so gering wie möglich zu halten oder zu reduzieren. Ich nenne Beispiele.

Bis zum Frühjahr 2002 sollen alle derzeit laufenden Kindergartenbaumaßnahmen abfinanziert sein. Zu diesem Zweck sind im Jahr 2001 60 Millionen DM und zusätzlich 60 Millionen an Verpflichtungsermächtigungen vorgesehen, die Anfang 2002 zur Auszahlung kommen sollen.

Um durch die Einführung der sechsstufigen Realschule gegebenenfalls notwendig werdende Baumaßnahmen zügig finanzieren zu können und die Abfinanzierungszeiten bei Schulbaumaßnahmen zu verkürzen, sieht der Doppelhaushalt eine weitere Aufstockung der Mittel für den kommunalen Schulausbau um 33,2 Millionen DM auf 425,7 Millionen DM im nächsten Jahr vor.

Jetzt zur RZWas. Es ist einfach nicht wahr, dass die Kommunen überrascht worden sind. Es hat über eineinhalb Jahre – Herr Kollege Hofmann wird das bestätigen – Gespräche mit den Spitzenverbänden über die Änderung der RZWas gegeben. Betroffene sind eingeladen worden. Gespräche mit den Bürgermeistern haben vor Ort stattgefunden. Die Behauptung, es hätte die Kommunen kalt erwischt, ist schlichtweg unwahr; sie wird auch von unserer Seite in dieser Form ausdrücklich zurückgewiesen. Redlich sollen wir schon miteinander umgehen.

(Hofmann (CSU): So ist es!)

Ich betone noch einmal: Mit der neuen RZWas haben wir eigentlich alles getan, was aufgrund der finanzpolitischen Möglichkeiten darstellbar ist, und auch alle Maßnahmen getroffen, um die Wartezeit bis zur Förderung auf künftig voraussichtlich zwei Jahre zu verkürzen. Die Fördermittel sind in diesem Jahr und auch in den kommenden Haushaltsjahren mit jährlich 750 Millionen DM – Herr Kollege Strasser, nicht 700 Millionen DM – so hoch wie nie.

Kein anderes Land gewährt Zuschüsse in gleicher Höhe. Warum machen wir immer alles so schlecht, wenn wir gut sind? Das begreife ich einfach nicht mehr. Gibt es denn da keinen Konsens über die Parteigrenzen hinweg? Wenn wir gut sind, sollen wir das parteiübergreifend gemeinsam tragen und nicht immer sagen: Was von der CSU kommt, muss automatisch schlecht sein, weil wir in Bayern die Opposition sind.

(Frau Werner-Muggendorfer (SPD): Das könnte man aber umgekehrt genauso verlangen!)

Hinzu kommt: Neben den Zuschüssen werden für die Bereiche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung zinsgünstige Darlehen von insgesamt 345 Millionen DM bereitgestellt. Es ist eine Tatsache, dass durch die zinsverbilligten Darlehen die Zwischenfinanzierungskosten spürbar gesenkt werden können. Sehen Sie, meine Damen und Herren, das ist ein Kontrastprogramm der bayerischen Politik gegenüber der des Bundes, über die man sich nicht nur ärgern, sondern auch täglich nur noch wundern kann.

Der Bund verabschiedet sich schleichend aus gemeinsamen Finanzierungen wie zum Beispiel beim sozialen Wohnungsbau. Investitionen in der Verantwortung des Bundes für Schienen und Fernstraßen, Bildung und Forschung bleiben auf der Strecke. Da, liebe Kolleginnen und Kollegen, müssten Sie sich in Berlin engagieren; denn dies schwächt die Wirtschaft und muss von den Ländern und Kommunen beispielsweise in Form von niedrigeren Steuereinnahmen und möglicherweise auch steigenden Sozialhilfelasten ausgebadet werden.

Die Bundesregierung – auch dies ist heute schon gesagt worden; aber man muss es draußen im Land immer wieder deutlich machen – will die Zinsersparnis aus den rund 100 Milliarden DM aus der Versteigerung der UMTS-Lizenzen ausschließlich für den Bundeshaushalt verwenden. Dabei steht dieses Geld nicht allein dem Bund zu. Finanzpolitisch richtig und vernünftig und auch von der Verfassung her geboten wäre es gewesen, dass Länder und Kommunen einen Anteil an den 100 Milliarden DM bekommen. Länder und Gemeinden – das ist der Grund, warum ich das behaupte – haben aufgrund der Abschreibungen der Lizenzausgaben über die Laufzeit verteilt Steuerausfälle in Höhe von rund 27 Milliarden DM. Allein in Bayern ist voraussichtlich mit Mindereinnahmen von jährlich bis zu einer halben Milliarde DM oder 500 Millionen DM zu rechnen. Deshalb, meine ich, wäre es richtig gewesen, den Fonds Deutsche Einheit zu tilgen, wie wir das gefordert haben. Damit wäre ein erheblicher Teil der Altschulden aus der Wiedervereinigung erledigt gewesen.

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ausfluss der Bundespolitik in der Kasse des Freistaats ist auch die Rentenreform. Diese Rentenreform verschiebt munter alles auf Länder und Kommunen, soweit es nur irgendwie geht. Ein Beispiel: Die Länder und Kommunen sollen die steuerliche Begünstigung der privaten Altersvorsorge nicht nur entsprechend ihrem Anteil an der Einkommensteuer mittragen; auch die geplanten Zulagen sollen nach diesem Schlüssel finanziert werden. Das bedeutet, dass die Länder und Gemeinden 57,5% der Maßnahmen zahlen müssen. Hinzu kommt, dass die Finanzverwaltungen der Länder die Last der Abwicklung der Zulagen übernehmen sollen. Hier sieht man deutlich, wohin die Reise der Bundesregierung mit ihren versteckten Maßnahmen geht, die der Öffentlichkeit gar nicht bewusst sind.