Protokoll der Sitzung vom 31.01.2001

Ich will ausdrücklich hervorheben, dass die Polizei und das Landesamt die vorhandenen Möglichkeiten zur Bekämpfung rechtsextremistischer Gewalttaten wirklich in vollständigem Umfang wahrnehmen. Wir bemühen uns durch jede nur mögliche Tätigkeit, rechtsextremistische Gewalttaten zu bekämpfen. Ich begrüße deshalb auch ausdrücklich, dass heute vom Bundesinnenminister im Namen der Bundesregierung der Antrag eingereicht worden ist, die NPD zu verbieten. Ich selber habe diesen Antrag mit auf den Weg gebracht – entgegen den ersten kritischen Ausführungen der beiden Oppositionsparteien in diesem Hause. Ich freue mich, dass GRÜNE und SPD ihre Meinung dazu geändert und sich der Beurteilung der Bayerischen Staatsregierung und meiner Beurteilung angeschlossen haben.

(Beifall bei der CSU – Zurufe von Abgeordneten Hoderlein (SPD): Und der des Bundesministers!)

Ich verhehle nicht, dass ich es lieber gehabt hätte, wenn auch in sämtlichen Bereichen meiner eigenen Schwesterpartei die Beurteilungen so vollständig übereinstimmend gewesen wären.

Wir unternehmen konsequent alle Möglichkeiten des Einsatzes von Polizei und Verfassungsschutz. Ich weise aber auch darauf hin – was ich schon mehrfach in diesem Hause getan habe –, dass es gerade im Skinhead

bereich außerordentlich schwierig ist, die konkreten Taten zu verhindern. Denn die Lage bei den Skinheads ist dadurch gekennzeichnet, dass sie nicht tage- und wochenlang im Voraus planen, sondern alle Sachkundigen sagen, dass selbst ein bis zwei Stunden vorher noch kaum jemand die Möglichkeit gehabt hätte, mit Sicherheit zu sagen, dass es zu einem derartigen Gewaltexzess kommt, dessen Brutalität man fassungslos gegenübersteht, dieser unglaublichen Menschenverachtung, dass mehrere Menschen mit Stiefeln einem auf dem Boden liegenden Opfer ins Gesicht springen, ins Gesicht treten. Diese unglaubliche menschenverachtende Gewalttat ist aber nicht geplant und deswegen umso schwieriger vorauszusehen.

Obwohl wir der Meinung sind, dass wir an der Skinheadszene in Bayern sehr dicht dran sind und gute Erkenntnisquellen haben, sind solche einzelnen Taten praktisch nicht vorherzusehen und entsprechend schwierig zu bekämpfen. Ich möchte deswegen ausdrücklich Ihre Unterstützung erbitten, auch die der GRÜNEN-Fraktion, und bitte Sie, den Maßnahmen, die wir auf den Weg bringen, um beispielsweise jüdische Einrichtungen mit Videoanlagen zu überwachen und zu schützen, zuzustimmen, und zwar ausdrücklich in der Version, wie wir sie uns vorstellen: dass nicht nur das Gelände im privaten Bereich von der Videokamera erfasst wird, sondern auch zum Beispiel die öffentlichen Straßen. Ich hatte in Düsseldorf ein Gespräch mit Herrn Spiegel, dem Vorsitzenden des Zentralrates der Juden in Deutschland, der ausdrücklich hervorhob, dass das nur in der Weise Sinn mache, wie wir es konzipieren. Bei dem Anschlag in Düsseldorf wurde von den Videokameras nur aufgenommen, dass Molotowcocktails an der Wand zerplatzen und dadurch Schaden anrichteten. Aber es ist nicht zu sehen, wer Molotowcocktails wirft, während wir beispielsweise bei der Synagoge in Erms auf den Aufnahmen der Videokamera, die wir dort versuchsweise aufgebaut hatten, genau gesehen haben, wer die vier oder fünf Zentimeter große Hakenkreuzzeichnung dort angebracht hat, so dass man auch die Täter entsprechend feststellen konnte.

Ich bitte ausdrücklich um die Zustimmung des gesamten Hauses in diesem Bereich, wo wir auch auf entsprechende Anforderungen der jüdischen Gemeinden stoßen, hier bessere Schutzvorkehrungen zu treffen.

Anfügen möchte ich noch eines zu dem Fall der türkischen Mitbürger, die die Polizei alarmiert haben, die jetzt mehrfach in den Medien präsent sind und sich im Internet in einer niederträchtigen Verdrehung der Situation wiederfinden, wobei sie jetzt als die Schläger dargestellt werden. Das Landeskriminalamt hat sich mit dem Bundeskriminalamt in Verbindung gesetzt und das Bundeskriminalamt wieder mit den amerikanischen Stellen.

(Allgemeine Unruhe – Glocke des Präsidenten)

Denn ein Server, der sich in Amerika befindet, hat diese Mitteilungen in das Internet eingestellt, das Thule-Netz wird von dort aus bearbeitet, so dass wir auf Landesebene leider nicht weiterkommen, sondern nur über das Bundeskriminalamt an die Amerikaner und an die dortigen Stellen herantreten konnten, um dies im Internet zu

verändern. Ich selber habe im Übrigen keinerlei Zweifel, dass es sich hier um eine auch strafrechtlich relevante Aktion handelt.

Entschuldigung, Herr Innenminister. Darf ich die Kollegen bitten, ihre Gespräche draußen zu führen und hier nicht unentwegt zu stören. Danke.

Ich bedanke mich sehr herzlich. Es ist nämlich nicht ganz einfach, hier über die ersten Reihen hinweg nach hinten zu reden.

(Zurufe von der SPD)

Frau Kollegin Tausendfreund, wenn ein solcher Dringlichkeitsantrag gestellt wird, schulden wir es selbstverständlich der Öffentlichkeit in Bayern, solche Fragen ernst zu nehmen. Es wäre doch absurd, an einem Tag, wo der NPD-Vebotsantrag eingereicht wird, die Frage, ob eine fremdenfeindliche Gewalttat ordentlich bekämpft wird, nicht miteinander zu behandeln. Dann, so meine ich, würden wir unsere Aufgaben nicht ernst nehmen. Dann würde ich mir selber auch Vorwürfe machen lassen müssen. Deswegen muss man wenigstens einige Ausführungen dazu machen.

Wir haben einerseits versucht, über LKA und BKA an die Interneteinstellung im Thule-Netz heranzukommen. Jeder von Ihnen weiß, wie schwierig das ist. Wir haben auch – ich will das deutlich machen – mit den beiden jungen Türken Kontakt aufgenommen und eine Sicherheitsberatung durchgeführt und weitere Sicherheitsmaßnahmen mit ihnen getroffen. Ich selber habe mit beiden zweimal Kontakt im Rahmen von Fernsehsendungen, die in München gelaufen sind, gehabt und habe den Eindruck, dass sie auch mit der polizeilichen Begleitung ihrer Tätigkeit außerordentlich zufrieden sind. Jedenfalls haben sie lobende Worte auch über die nachfolgende Begleitung durch die Polizei mir gegenüber gefunden und nicht im leisesten irgendwelche Andeutungen gemacht, dass sie sich nicht ordentlich betreut fühlten.

Ich möchte als abschließende Bemerkung dazu sagen, dass ich auch in diesem Hohen Hause meine Hochachtung vor der Haltung der beiden türkischen Mitbürger zum Ausdruck bringen will.

(Allgemeiner Beifall)

Es wäre eine rechtliche Verpflichtung gewesen, wenn man so etwas sieht, die Polizei zu holen, um nicht wegen unterlassener Hilfeleistung belangt zu werden. Aber es hätte ihnen niemand einen Vorwurf machen können, wenn sie Angst gehabt und nicht selber eingegriffen hätten. Denn es ist tatsächlich so gewesen, dass die beiden und ihre Freunde dann angegriffen worden sind. Sie haben sich selber in Gefahr gebracht. Dazu möchte ich auch sagen: Ich habe großen Respekt, dass man hier nicht an die Animositäten zwischen Türken und Griechen oder sonstige Dinge denkt, sondern dass man in ursprünglicher Mitmenschlichkeit einem lebensbedro

hend Angegriffenen zu Hilfe kommt. Diese beide Leute verdienen Respekt.

(Allgemeiner Beifall)

Die Zwischenfrage von Frau Paulig ist offenbar genehmigt. Bitte schön.

Herr Staatsminister, haben Sie Kenntnis darüber, ob den beiden türkischen Mitbürgern tatsächlich gekündigt wurde und, wenn ja, sehen Sie Möglichkeiten einer Unterstützung für diese beiden Mitbürger?

Herr Staatsminister.

Ich habe keine Erkenntnisse über diese Frage. Meinen Sie Kündigung der Wohnung oder Kündigung des Arbeitsplatzes?

(Zuruf von Frau Paulig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Des Arbeitsverhältnisses.)

Ich hatte in der letzten Woche – ich glaube, es war Mittwoch oder Donnerstag – eine Diskussion mit den beiden beim Bayerischen Rundfunk. Da war von Kündigung nicht die Rede, sondern der eine hat davon gesprochen, dass er am Arbeitsplatz sehr kühl aufgenommen und nicht etwa zu seiner mutigen Haltung beglückwünscht worden sei. Aber er hat nicht darüber gesprochen, dass es eine Kündigung gegeben habe, so dass ich davon weder Kenntnis habe noch dies für wahrscheinlich halte. Das müsste in den letzten Tagen erfolgt sein, sonst hätte der Betreffende sicher eine Bemerkung dazu gemacht.

Ich habe Hochachtung vor den beiden. Ich will auch ausdrücklich das Eingreifen der Polizei loben. Das gilt übrigens auch für die Verfolgung des Täters. Eine große Sonderkommission versucht, den untergetauchten Haupttäter in Haft zu nehmen. Ich habe auch an Nordrhein-Westfalen appelliert, die Fahndung mit derselben Intensität zu betreiben, denn der Betreffende ist in Nordrhein-Westfalen bekannt. Ich hoffe, dort wird entsprechend gehandelt.

Die Tätigkeit des Verfassungsschutzes kann ich nach sorgfältiger Überprüfung nicht kritisieren. Ich halte es für naheliegend, dass es nicht besonders dargestellt wird, wenn nur ein Treffen ohne irgendwelche Besonderheiten wie viele andere Treffen auch verabredet wird. Ich bin gerne bereit, über das hinaus, was heute in der Plenarsitzung dargestellt werden konnte, minutiös und detailliert im zuständigen Ausschuss zu berichten. Wir werden von uns aus auch die Gelegenheit ergreifen, bei der nächsten Sitzung der parlamentarischen Kontrollkommission über die Tatsachen zu berichten, die einer öffentlichen Erörterung nicht zugänglich sind. Wir haben nichts zu verbergen. Es liegt mir daran, dass das Parlament und die Öffentlichkeit wissen, dass die Sicherheitsbehörden alle Anstrengungen unternehmen.

Das wird auch in Zukunft so bleiben, dass Ausländer in unserem Land sicherer leben können als anderswo. Die Sicherheitsbehörden werden alle Anstrengungen unternehmen, um fremdenfeindliche Gewalttaten zu unterbinden. Wo solche Taten passiert sind, werden sie alles unternehmen, um die Straftäter aufzuspüren. Ich hoffe darauf, dass auch alle Behörden mit der gebotenen Härte vorgehen. Manchmal ist eine harte Strafe auch die einzig gerechte. Darüber wird aber später durch die zuständigen Staatsanwälte und Richter zu entscheiden sein.

(Beifall bei der CSU)

Vielen Dank, Herr Staatsminister. Die Fraktionen sind übereingekommen, den Antrag in den zuständigen Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit zu überweisen. Ich nehme an, dass das Hohe Haus damit einverstanden ist. Das gilt insbesondere für jene Fraktionen, die ihre Redezeiten bei der Bundeswehrdebatte verbraucht haben. Ich sehe keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen.

Das war der letzte zu behandelnde Dringlichkeitsantrag. Der dritte Antrag, nämlich der Dringlichkeitsantrag der CSU-Fraktion auf Drucksache 14/5621 zu den BSESchnelltests und zu den Futtermitteln wird an den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten überwiesen. Der vierte Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 14/5622 – ebenfalls von der CSU-Fraktion –, betreffend Hilfen für in Existenznot geratene Betriebe der Fleischwirtschaft, wird an den Ausschuss für Wirtschaft, Verkehr und Technologie überwiesen. Ich sehe, dass damit alle einverstanden sind.

Ich rufe nun auf Tagesordnungspunkt 7:

Gesetzentwurf der Abgeordneten Renate Schmidt, Lochner-Fischer, Werner-Muggendorfer und Fraktion (SPD)

zur Änderung des Bayerischen Schwangerenberatungsgesetzes (Drucksache 14/3335)

Zweite Lesung –

Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Es wurde eine Redezeit von 30 Minuten pro Fraktion verabredet. Erste Rednerin ist Frau Werner-Muggendorfer.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will über die Schwangerenberatung nicht mehr inhaltlich diskutieren. Ich glaube, das haben wir in diesem Haus schon sehr ausführlich getan. Allerdings muss ich eine Vorbemerkung machen. Es ist schon erstaunlich, wie unbürokratisch momentan Beratungsstellen genehmigt werden und Finanzierungszusagen erhalten, wenn sie denn zu einem rechtgläubigen Träger gehören. Mir ist natürlich klar, dass eine katholische Bevölkerung eine katholische Beratung braucht. Ich möchte in diesem Zusammenhang aber auch auf die Schwierigkeiten hinweisen, die zum Beispiel Pro Familia bei der Finanzierung hatte.

Dazu sage ich aber noch etwas, wenn ich auf das plurale Angebot zu sprechen komme.

Jetzt zu unserem Gesetzentwurf. Ich kann es wirklich nicht verstehen, dass die CSU ihm nicht nähertreten kann, denn die Ausgangslage ist doch eigentlich klar. Bisher ist gesetzlich festgelegt, dass bei der Konfliktberatung vom Staat ein Zuschuss von 50% gewährt wird. Die Kommunen gewähren 30%, und der Eigenanteil der Träger beträgt 20%. Wir alle wissen, welche enorme Belastung es für die Vereine und die Verbände bedeutet, diese Beträge aufzubringen, vor allem dann, wenn sie über kein Vermögen und über keine Eigenmittel verfügen. Eigentlich bieten diese Vereine doch eine Leistung an, die der Staat erbringen müsste, wofür er die Mittel auch zu 100% aufbringen müsste. Die Träger müssen und wollen für den Staat diese Beratungsleistung anbieten. Deshalb müssten sie auch in die Lage dazu versetzt werden, dass sie diese Leistung erbringen können.

Bisher mussten wir feststellen, dass das Problembewusstsein im Hinblick auf eine höhere Bezuschussung bei der Bayerischen Staatsregierung nicht sehr hoch ausgeprägt war. Deshalb bin ich sehr dankbar dafür, dass es bei der Staatsregierung inzwischen einen Sinneswandel gegeben hat. Bisher hatten nur die Beratungsstellen von Pro Familia Finanzierungsprobleme. Jetzt gibt es aber auch andere Träger, die Probleme haben. Die Sachlage hat sich geändert, und auch die Einstellung der CSU und der Staatsregierung hat sich geändert. Auch andere Träger sind jetzt auf den Plan gekommen, und deshalb haben wir geglaubt, dass unser Gesetzentwurf von der CSU vielleicht angenommen werden könnte, damit auch die Finanzierung der neuen Beratungsstellen, wie zum Beispiel der von Donum Vitae, sichergestellt werden kann.

Ich mache es noch einmal deutlich: Es ist Aufgabe der Länder und damit auch dieses Freistaates, ein flächendeckendes, plurales Beratungsangebot zu gewährleisten. Damit ist es aber auch Aufgabe des Freistaates, die Finanzierung der Beratungsstellen sicherzustellen. Insofern erkenne ich auch die Bemühungen von Frau Kollegin Stamm an, die sie auf diesem Gebiet unternommen hat. Sie hat zuerst von über 65% Förderung geredet, dann hat sie den Zuschuss sogar auf 70% erhöht. Sie hat in ihrer Fraktion auch dafür gekämpft, dass dieser Zuschuss im Haushalt verankert werden konnte.

Bisher sind diese 70% nur im Haushalt verankert. Dafür sind wir sehr dankbar, das ist auch in Ordnung. Das reicht aber nicht aus, damit die Träger Planungssicherheit bekommen. Ich kann es nicht ganz nachvollziehen, warum jetzt im Gesetz nur 50% und nicht 70% stehen. Wenn es schon nicht notwendig ist, die 70% aufzunehmen, weil es in Verwaltungsvorschriften und in den Haushaltsansätzen so geregelt ist, müssten auch die 50% nicht im Gesetz stehen. Meine Sorge und sicher auch die Sorge der Träger besteht darin, dass das Angebot von 70% nur auf Gnad und Barmherzigkeit erfolgt, so dass bei allen Haushaltsberatungen wieder neu um die 70% gekämpft werden muss. In der Diskussion zuvor war von Flexibilität die Rede. Ich hoffe, es ist damit nicht gemeint, dass jedes mal neu geprüft wird, ob man im Haushalt 50, 65 oder 70% anbieten kann. Deshalb

fordern wir Sie auf, zum einen alle Träger gleich zu behandeln, zum anderen aber auch allen Trägern Planungssicherheit zu gewähren. Es sollten alle Träger finanziell gleich ausgestattet werden, und deswegen sollten die 70% im Gesetz festgeschrieben werden.

Wir werden sehr aufmerksam verfolgen, wie die Finanzierung in der nächsten Zeit geregelt wird. Wir haben natürlich Verständnis für das Anliegen der Träger, auf der sicheren Seite zu stehen. Den Trägern wäre es lieber, wenn die 70% im Gesetz stünden, denn dann hätten sie Planungssicherheit.

Ich will noch einen weiteren Aspekt in die Diskussion bringen, es ist ein kommunalpolitischer. Was wird denn sein, wenn die Träger mit ihren finanziellen Möglichkeiten nicht zurande kommen? Sie werden sich an ihre Kommune wenden, und die Kommune wird das Defizit tragen müssen. Das kann nicht in Ordnung sein, und deshalb wollen wir, dass die 70% im Gesetz verankert werden. Ich könnte mir vorstellen, dass es auch ein Anliegen der CSU und der Staatsregierung ist, dass die 70% im Gesetz verankert werden und nicht bei den Haushaltsverhandlungen jedes Mal erneut auf Gnad und Barmherzigkeit ausgehandelt werden müssen.

(Beifall bei der SPD)

Nächste Wortmeldung: Frau Kollegin Dr. Fickler.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Gegensatz zur Antragstellerin ist die CSU-Fraktion der Meinung, dass wir diesen Gesetzentwurf ablehnen müssen. Wir sind uns einig in der Zielsetzung, dass die Finanzierung der Schwangerenberatungsstellen sichergestellt werden muss.

(Frau Werner-Muggendorfer (SPD): Dann verstehe ich Sie erst recht nicht!)