Schön. Vielleicht kriegen wir in diesem Punkt irgendwann auch einmal die Unterstützung der CSU; das wäre noch schöner.
Viertens. Die Selbstständigkeit der bäuerlichen Betriebe soll wieder gestärkt werden. Die Betriebe sollen mehr Betriebsmittel auf eigener Fläche produzieren und unabhängiger vom Zukauf werden. Auch das habe ich gestern zum ersten Mal von Herrn Stoiber gehört; ich hatte
erst gemeint, da wird mein eigener Text gelesen. Es war wunderbar. Nur weiter so!, kann ich da nur sagen.
Fünftens. Eine Fleischproduktion, die sich am gesunkenen Bedarf orientiert, hilft den Tieren, der Umwelt und den Verbraucherinnen. Herr Miller, die Zuchtziele Lebensleistung, Gesundheit und Grünfutterverwertung müssen die bisherigen Ziele ersetzen. Jetzt brauchen Sie nicht zu sagen: Diese Zuchtziele haben wir schon. Denn die Ziele haben wir vielleicht schon, nur tun wir für diese Ziele nichts.
Seit 1973 ist die durchschnittliche Lebensdauer der geprüften Milchkühe von 5,8 auf 5 Jahre gefallen. Wenn das mehr Lebensleistung bedeutet, dann frage ich mich, ob wir noch rechnen können. Auch hier brauchen wir eine Umkehr, Herr Miller – eigentlich müsste ich ja sagen: Herr Stoiber; denn er ist der neue Landwirtschaftsminister. Also, Herr Stoiber, wir brauchen hier eine Umkehr.
Sechstens. Auf den Einsatz der Gentechnik muss in der Lebensmittelproduktion verzichtet werden, solange nicht sicher ist, dass keine Gesundheitsgefährdung von ihr ausgeht.
Siebtens. Die unabhängige Verbraucher- und Gesundheitsberatung in Erziehung und Ausbildung muss gestärkt werden. Auch hierin haben wir seit gestern Rückendeckung. Wir haben Signale aus der Staatsregierung, wonach der Ministerpräsident unsere Forderung unterstützt. Das freut uns.
Achtens. Wir fordern die Gleichberechtigung der ökologischen Landwirtschaft. Wer mehr Leistungen für Gesellschaft, Umwelt und Tierschutz erbringt, muss entsprechend besser belohnt werden. Das ist unsere Forderung.
Zwölftens. Wir fordern eine Imagekampagne für Produkte mit definierten ökologischen und sozialen Standards.
Das alles sind Ziele, denen sich seit gestern auch Ministerpräsident Stoiber angeschlossen hat. Deshalb fordern wir auch von der CSU: Stimmen Sie zu.
Verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich möchte zunächst etwas zu dem Dringlichkeitsantrag der GRÜNEN sagen, bevor ich am Schluss unseren Dringlichkeitsantrag begründen werde.
Herr Kollege Dr. Dürr, ein großer Teil dessen, was Sie in Ihrem Dringlichkeitsantrag in insgesamt zwölf Punkten aufgeführt haben, war Gegenstand von Diskussionen in den letzten zwei Sitzungen des Agrarausschusses. Seitens der Staatsregierung wurden schon viele Maßnahmen auf den Weg gebracht. Vieles wurde eingeleitet, um Vertrauen in die Sicherheit der Lebensmittel wiederherzustellen. Es ist nicht möglich, im Rahmen einer Plenardebatte einen Dringlichkeitsantrag mit insgesamt zwölf Punkten so ausführlich und umfassend zu diskutieren, wie es notwendig wäre, um daraufhin vernünftige und sachgerechte Entscheidungen treffen zu können. Man kann das Instrument der Dringlichkeitsanträge in dieser Weise natürlich auch strapazieren.
Herr Kollege Dr. Dürr, bereits in unserer nächsten Ausschusssitzung am 7. März – das habe ich in Übereinstimmung mit dem Kollegen Starzmann festgelegt – werden wir das Thema behandeln: Was kann getan werden, um den ökologischen Landbau in Bayern weiter voranzubringen? Wir werden zu diesem Tagesordnungspunkt auch Fachleute einladen. Wir werden Vertreter der Ökolandbauverbände und Wissenschaftler einladen. Wir haben ja einen Lehrstuhl für Ökolandwirtschaft in Weihenstephan. Wir werden die CMA-Marketing-Leute einladen; denn ich meine, dass die Dinge vom Markt her wachsen müssen. Weiter werden das Landeskuratorium für pflanzliche Erzeugung und der Einzelhandelsverband eingeladen.
Wir sind natürlich auch für eine Ausdehnung des Ökolandbaus. Der Wert von 10% ist sicher eine richtige Zielsetzung. Aber, ich meine, man kann den Anteil nicht erzwingen. Er muss von sich aus wachsen, auch unter dem Einfluss der Nachfrage, also des Marktes. Sonst würden diejenigen Betriebe, die zurzeit entsprechend wirtschaften – ich könnte Ihnen dazu Beispiele nennen –, in allergrößte Schwierigkeiten kommen.
Ich will Ihnen auch sagen, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen: Die Weichen sind so zu stellen, dass in allen Betriebsformen, also sowohl in herkömmlich wirtschaftenden Betrieben als auch im ökologischen Landbau, Lebensmittel umweltfreundlich produziert werden, die gesund und qualitativ hochwertig sind.
Wir werden am 22. März eine gemeinsame Sitzung mit dem Sozial- und gesundheitspolitischen Ausschuss haben, wo es auch um Fragen des Verbraucherschutzes
und vor allem der Lebensmittelsicherheit gehen wird. Darüber hinaus sind Entscheidungen der Staatsregierung getroffen worden, die Ihren Dringlichkeitsantrag zum großen Teil überholt haben.
Sie müssten eigentlich, Herr Kollege Dürr, einen Dringlichkeitsantrag an die Bundesregierung richten, das heißt an Frau Künast, und sie auffordern, zur Bewältigung der BSE-Krise seitens der Bundesregierung die dafür notwendigen Mittel zusätzlich bereitzustellen.
Ich entnehme der Presse, dass bisher immer nur von Umschichtungen die Rede war. Selbst das Versprechen des Bundesfinanzministers Eichel, die Erhöhung der Agrardieselbesteuerung um 10 Pfennig zurückzunehmen, soll jetzt nicht eingehalten werden. Die Landwirte sehen darin einen klaren Wortbruch gegenüber ihren Forderungen. Wir fordern den Bundeslandwirtschaftsminister auf, zu seinen Zusagen zu stehen. Es geht immerhin um über 200 Millionen DM für die deutsche Landwirtschaft.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, der Wettbewerbsdruck in der Landwirtschaft wird dadurch noch verstärkt. Wir stehen ja auch in einem europäischen Wettbewerb. Schauen Sie sich einmal die Zahlen in den anderen Mitgliedsländern an, um zu sehen, was dort an Agrardieselsteuer gezahlt wird. Wir liegen jedenfalls in der gesamten Europäischen Union in dieser Hinsicht einsam an der Spitze.
Jetzt höre ich und entnehme es auch dem Landwirtschaftlichen Wochenblatt, dass die Gemeinschaftsaufgabe zusätzlich gekürzt werden soll. Das trifft vor allem diejenigen Betriebe, die umstrukturieren müssen oder wollen, aus welchen Gründen auch immer, und beschneidet ein Stück die Wettbewerbsfähigkeit unserer Landwirtschaft. Wir stellen uns die Förderung und Unterstützung der Landwirtschaft etwas anders vor als die Bundesregierung und als die GRÜNEN hier im Bayerischen Landtag.
Wir werden für all die Maßnahmen, die notwendig sind, um die Agrarpolitik neu auszurichten und um Sicherheit und damit Vertrauen zu schaffen, die notwendigen Mittel zusätzlich bereitstellen. Der Ministerpräsident hat das ja gestern verkündet. In den nächsten beiden Jahren macht das immerhin einen Betrag von 600 Millionen DM aus. Das sind jährlich 300 Millionen DM. Ich meine, auch damit sind wir im Vergleich zu den anderen Bundesländern einsam an der Spitze, wenn es also darum geht, Probleme in der Landwirtschaft und in der gesamten Verbraucherschaft zu bewältigen.
Wir sehen drei Schwerpunkte. Der eine betrifft die Sicherheit der Lebensmittel. Der zweite ist eine gesunde Landwirtschaft. Drittens geht es uns um Hilfen zur Bewältigung der BSE-Problematik.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, ich habe ebenso wie meine Kollegen im Ausschuss gesagt: Auch wir sind dafür, dass für die Produktion gewisse Standards und Kriterien festgelegt werden, die einzuhalten sind. Wenn
ich an den Tierbereich denke, dann beginnt das bei der Haltung, der Fütterung und geht über den Medikamenteneinsatz bis zum Transport und zur Schlachtung. Ich meine, die vor- und nachgelagerten Bereiche müssen in gleicher Weise in ein geschlossenes Konzept, in ein geschlossenes Überwachungssystem einbezogen werden. Dafür haben wir die finanziellen Voraussetzungen geschaffen.
Ein großer Teil der Forderungen, die Sie in Ihrem 12-Punkte-Programm zusammengefasst haben, betrifft letztendlich die Bundesregierung. Vieles davon liegt also eindeutig im Zuständigkeitsbereich der Bundesregierung, aber auch in dem der Europäischen Union.
Ich will nur einige Beispiele nennen: die EU-Ökotierverordnung, das Steuer-, Bau- und Immissionsrecht. Das sind eindeutig Zuständigkeiten, die nicht in Bayern liegen, sondern auf Bundes- bzw. europäischer Ebene. Ich will Ihnen auch sagen, Herr Kollege Dürr, dass allein die Umsetzung der Ökotierverordnung mit Sicherheit große Probleme bringt bezüglich der geforderten Auslaufflächen, die festgeschrieben sind. Wenn Sie das auf alle Rinder haltenden Betriebe in Bayern und in Deutschland übertragen wollen, dann müssten zwei Drittel der Betriebe aussiedeln, weil sie die notwendigen Flächen für solche Rinderausläufe nicht bereitstellen können. In den meisten fränkischen Dörfern würde es dann keinen Rinder oder Vieh haltenden Betrieb mehr geben, darüber muss man sich im Klaren sein.
Auf alle diese Fragen möchte ich eine klare Antwort der neuen Bundeslandwirtschafts- und -verbraucherschutzministerin, und darauf bin ich gespannt. Ich habe ihr bereits am 6. Februar einen Brief geschrieben und werde das wieder tun. Sie wird viele Fragen von uns bekommen, zu denen sie klar Stellung nehmen muss.
Einige Fragen will ich kurz anführen. Erstens: Ist vorgesehen, für umstellungswillige Bauern ein Investitionsprogramm für Stallneu- bzw. -umbauten nach den Kriterien der Ökotierverordnung zu schaffen?
Zweitens: Ist seitens der Bundesregierung vorgesehen, für Zahlungen des Bundes und der Europäischen Union Flächen- und Tierprämienobergrenzen festzusetzen oder diese Zahlungen degressiv zu gestalten? – Auch über dieses Thema diskutieren wir immer wieder, Herr Kollege Starzmann. Ich bin gespannt, was uns die Ministerin darauf antworten wird.
Drittens: Ist vorgesehen, die im Rahmen der Kulturpflanzenregelung gewährte Silomaisprämie abzuschaffen und dafür eine Futterbau- bzw. Grünlandprämie einzuführen?
Viertens: Ab welchem Zeitpunkt soll in Deutschland und in der Europäischen Union die Verwendung von Antibiotika und sonstigen Leistungsförderern im Futtermittelbereich verboten werden? Halten Sie es für angebracht, bereits die Herstellung von Leistungsförderern in der Rinder- und Schweinehaltung sowie der Geflügelmast zu verbieten, um eine missbräuchliche Verwendung auszuschließen? – Wir sind der Meinung, wenn solche Mittel nicht mehr eingesetzt werden dürfen, was wir für not
wendig und richtig halten, dann sollten sie auch nicht mehr produziert werden dürfen. Denn wenn sie produziert werden, gelangen sie doch irgendwie in den Handel und letztendlich in die Futtermittel- und Nahrungskette.
Fünftens: Halten Sie es für notwendig und möglich, den Einsatz von Futtermitteln mit gentechnisch veränderten Anteilen in Deutschland und der Europäischen Union zu verbieten? – Ihre Forderungen richten sich eigentlich immer an die Bayerische Staatsregierung. Sie müssen sie schon an die Bundesregierung und die Europäische Union richten. Mir fällt auf, dass es hier eigentlich keine Zusammenarbeit mit der Bundesregierung gibt. In Deutschland ist für die Zulassung das Robert-Koch-Institut in Berlin zuständig und innerhalb der Europäischen Union die Kommission. Wir sind gespannt, welche Antworten uns die Bundeslandwirtschaftsministerin geben wird.
Herr Kollege Dürr, in Ziffer 4 fordern Sie die Ausrichtung der Zuchtziele unter anderem an der Grundfutterverwertung. Das hört sich sehr schön an, aber wie sieht es in der Praxis aus? Lassen Sie mich das auch anhand eines Beispiels sagen – ich will nur das Problem deutlich machen, dass manches eben nicht ganz so einfach zu lösen ist, wie es sich zunächst darstellt oder vielleicht auch anhört.
Unsere Landwirte haben eine Milchquote, die sie auch beliefern wollen. Zum Teil haben sie diese Milchquote mit hohen Kosten erworben. Weniger Leistung heißt mehr Tiere, um letztlich die Quote beliefern zu können. Mehr Tiere heißt mehr Kälber, und mehr Kälber heißt letzten Endes mehr Rindfleisch. Auf diese Problematik will ich nur aufmerksam machen. Darüber müssen wir im Fachausschuss noch diskutieren.
Wenn man gleichzeitig eine Flächenbindung von maximal 2 Vieheinheiten pro Hektar fordert, dann bringt das in den Grünlandgebieten mit intensiver Rinderhaltung schon gewisse Probleme. Wenn jetzt vorgeschlagen wird, diese Grenze sogar auf 1,8 Vieheinheiten pro Hektar zu senken, dann muss man sich im Klaren sein, was das für einen – –
(Dr. Dürr (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wo haben Sie denn das gelesen? – Gegenruf des Abgeordneten Starzmann (SPD): Fischler!)
Fischler. Ich habe gesagt, es besteht die Absicht, die Grenze von 2 auf 1,8 Vieheinheiten abzusenken.