Protokoll der Sitzung vom 15.02.2001

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Der nächste Redner ist Herr Staatsminister Sinner.

Staatsminister Sinner (Verbraucherschutzministe- rium) : Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich möchte kurz für die Staatsregierung zu diesem Antrag Stellung nehmen. Eine der wichtigsten Aufgaben des neu gegründeten Ministeriums ist die Risikoanalyse, der sich natürlich eine entsprechende Risikobewertung, ein Risikomanagement und eine Risikokommunikation anschließen müssen.

(Starzmann (SPD): Das ist nicht eine Frage des Krokodilbisses in Zürich!)

Herr Kollege Starzmann, wir messen das nicht an der Frage des Krokodilbisses. Das Krokodil ist jedoch ein sehr gutes Beispiel. Wir möchten wissen, wo sich Krokodile befinden und wie schnell sie sich auf uns zubewegen. Damit können wir Risiken wie BSE frühzeitiger abschätzen, frühzeitiger Gegenmaßnahmen einleiten und damit auch Reaktionen, wie sie jetzt erfolgt sind, in Zukunft etwas besser steuern. Deshalb begrüßen wir den Antrag. Ich möchte nur darauf hinweisen, dass wir zunächst einmal eine Risikoanalyse bei BSE machen werden. Dann werden wir dieses Instrumentarium Stück für Stück ausbauen.

Das heißt, eine umfassende Risikoanalyse aller Bereiche auf einen Schlag wird es nicht geben. Ich bitte deshalb um Verständnis. Wenn die Risikoanalyse für BSE vorliegt, dann werden wir sie hier im Landtag vorstellen und über weitere Schritte diskutieren.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 14/5754 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist das gesamte Hohe Haus. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Damit ist der Dringlichkeitsantrag angenommen.

Zur gemeinsamen Behandlung rufe ich auf:

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Maget, Werner, Dr. Schumann und anderer und Fraktion (SPD)

Mengenbegrenzung bei der GSB in Ebenhausen (Drucksache 14/5755)

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Elisabeth Köhler, Dr. Runge, Kellner und anderer und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Obergrenze für die Sondermüllverbrennung einhalten (Drucksache 14/5765)

Dieser Antrag wurde nachgezogen. Ich gebe bekannt, dass die SPD-Fraktion zu ihrem Antrag namentliche Abstimmung beantragt hat. Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Wortmeldungen? – Herr Dr. Runge, bitte.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich hatte eigentlich vor, nur ganz kurz zu reden, nachdem ich bereits heute Vormittag drei Mal in die Bütt steigen durfte.

(Nadler (CSU): Fasching!)

Kollege Nadler hat das anscheinend als Fasching betrachtet. Ich hätte es eher als Fasching bezeichnet, wenn Sie über etwas reden und einen Antrag zu einem Thema stellen, von dem Sie überhaupt keine Ahnung haben, weil sie zu bequem waren, sich die einzelnen Entwürfe zum Betriebsverfassungsgesetz durchzulesen. Ich möchte Sie damit aber nicht weiter quälen, indem ich Ihnen Ihre Saumseligkeiten – man könnte es auch anders bezeichnen – vorhalte. Nachdem der SPD aber keine Redezeit bei ihrem eigenen Antrag zusteht, werde ich wohl ein klein wenig ausholen müssen und dürfen.

(Frau Werner-Muggendorfer (SPD): Danke schön!)

Es liegen zwei relativ ähnliche Anträge vor. Die SPD hat den Antrag gestellt, dass man sich bei der Müllverbrennungsanlage in Ebenhausen endlich an die im Planfeststellungsbeschluss festgelegte Verbrennungsmenge von 100000 Tonnen pro Jahr beschränkt. Wir haben einen vergleichbaren Antrag gestellt, der allerdings etwas weiter geht. Auch in diesem Antrag werden die 100000 Tonnen pro Jahr angemahnt. Daneben wird aber auch gefordert, dass Importe aus anderen Bundesländern und aus anderen Ländern unterbunden werden, mit Ausnahme der Mengen, die im Rahmen von Verträgen zum Abfallaustausch längerfristig zugesagt wurden. Wir haben diesen Antrag schon vor längerer Zeit gestellt, und er wäre eigentlich für die Beratungen im Ausschuss gedacht gewesen. Nachdem die SPD ihren Dringlichkeitsantrag aber heute behandelt wissen will, haben wir unseren Antrag dazugenommen.

Ich hole ein wenig aus. Vor etwa einem halben Jahr haben wir einen Berichtsantrag über die Situation der Sondermüllentsorgung in Bayern gestellt. Der Antrag hat eine schöne Geschichte. Zunächst wurde er nämlich im Umweltausschuss mit der Begründung abgelehnt, man könne doch alles in Broschüren nachlesen. Herrn Kollegen Hofmann habe ich heute Morgen schon gelobt, hier kann ich ihn aber nicht loben. Damals wurde also dargelegt, man könne in den Broschüren alles nachlesen, es stehe genug darin. Wir müssten uns mit der Broschüre der GSB und damit zufrieden geben, was wir beispielsweise im Beteiligungsbericht zu diesem Thema finden. Es wurde behauptet, diese Angaben müssten ausreichen. Das ist aber selbstverständlich nicht richtig, denn

die Firmen werden in ihren Broschüren weder auf Probleme hinweisen noch von Störfällen berichten. Ganz aktuell hat es in der GSB in Ebenhausen wieder Probleme mit dem Ausstoß von Quecksilber gegeben.

Erfreulicherweise hat der Wirtschaftsausschuss dann den Beschluss des Umweltausschusses gekippt und der Antrag ist im Plenum dann auch verabschiedet worden. Wir werden den Bericht also bekommen.

Nun aber zur Müllverbrennungsanlage in Ebenhausen. Dort sind seit Jahren kleinere und größere Zwischenfälle zu beobachten. Ich zähle kurz auf, was allein im letzten Jahr alles vorzufinden war: Es gab Schlampereien bei der Anlieferung und der Deklarierung des Mülls, es wurde ein Auslaufen von Silanresten auf dem Werksgelände festgestellt, des Weiteren gab es Schredderbrände auf der Bunkervorfläche. Es gab Beschickungsbrände im Bunker, unerlaubtes, offenes Verfüllen von giftigen Filterrückständen und Störungen in der Rauchgasreinigungsanlage. Es gab Überdosierung in der Dosierungsstation. Messgeräte wurden herausgezogen, so beispielsweise im Falle des Quecksilbers. Es war die unsachgemäße Handhabung mit Stäuben und Flüssigkeiten festzustellen, die Vorwärmer waren verstopft. Die Notkaminöffnungen wurden für mehr als acht Stunden im Jahr genutzt. Ein Problem liegt darin, dass der Kamin für eine Verbrennungsanlage relativ niedrig ist. Er bemisst sich auf nur 28 Meter, was damit zusammenhängt, dass die Anlage in der Einflugschneise des Manchinger Militärflughafens liegt.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Herr Dr. Runge, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Kollegen Hans-Joachim Werner?

Damit habe ich ein großes Problem, obwohl ich eigentlich ein Fan von Zwischenfragen bin. Allerdings nehme ich an, dass es sich hier um eine rhetorische Frage handelt, um etwas zum Antrag sagen zu können. Da unser Ausschuss aber eine sehr wichtige Besprechung in Saal 2 abhält, möchte ich so schnell wie möglich fertig werden, um wieder dazustoßen zu können. Ich empfehle Ihnen, Herr Kollege, die Möglichkeit der Kurzintervention.

(Kobler (CSU): Unfreundlicher Akt!)

Die Bevölkerung im Ingolstädter Talkessel ist stark belastet. Das grundsätzliche Anliegen beider Anträge ist es, dass die Verbrennungsmenge von insgesamt 100000 Tonnen pro Jahr endlich eingehalten wird. Wir haben recherchiert. Im Jahr 1991 wurden 114000 Tonnen verbrannt, im Jahr 2000 waren es 117000 Tonnen. Der Aufsichtsrat hat sich nach verschiedenen Berichten geweigert, sich an die vom Planfeststellungsbeschluss vorgegebenen Verbrennungsmengen zu halten. Dabei muss man anmerken, dass es schon eine seltsame Konstellation ist, dass die gleichen Leute im Aufsichtsrat sitzen, die auf der anderen Seite die Rechtsaufsicht über die Anlage innehaben.

Es gab Befriedungsgespräche, über die man die eine oder andere pointierte Botschaft nachlesen kann. Auch

die Rolle von Kabinettsmitglieder bei diesen Sitzungen ist sehr interessant, der Höflichkeit halber will ich sie hier aber nicht weiter vertiefen. Diese Gespräche sind aber gescheitert. Deshalb ist unser Antrag und auch der von der SPD gerechtfertigt. Es muss dafür Sorge getragen werden, dass die Verbrennungsmengen, wie sie im Planfeststellungsbeschluss genehmigt wurden, tatsächlich eingehalten werden.

Was unsere zweite Forderung im Hinblick auf den Müllimport anbelangt, so gibt es, so weit ich weiss, Verträge mit drei Bundesländern. Es handelt sich dabei um Hessen, das Saarland und ich glaube Rheinland-Pfalz oder Niedersachsen. Dabei geht es um einen Mengenaustausch. Das bedeutet, ein Teil kommt auf die Deponie, während wir dafür Sonderabfälle nehmen, die dann in Ebenhausen verbrannt werden. Das ist zu akzeptieren, darüber hinaus muss aber dafür Sorge getragen werden, dass es keine weiteren Importe gibt. Das gilt zumal in Anbetracht der Tatsache, dass immer wieder von illegalen Importen die Rede ist. Sie müssen unterbunden werden. Ich bitte um Zustimmung zu unseren beiden Anträgen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Das Wort hat Herr Staatsminister Dr. Schnappauf.

Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Zu den beiden Anträgen möchte ich wie folgt kurz Stellung nehmen. Wenn es richtig wäre, wie Sie das formuliert haben, Herr Dr. Runge, dass im Planfeststellungsbeschluss 100000 Tonnen Sondermüll festgeschrieben wären, dann hätten sie Recht, dass diese Mengen einzuhalten sind. Im verfügenden Teil des Planfeststellungsbeschlusses steht im Tenor aber keine Mengenbegrenzung.

In der Begründung des Planfeststellungsbeschlusses ist ein Hinweis auf 100000 Tonnen im Jahr ausgebracht. Die Aufnahme von 100000 Tonnen pro Jahr im begründenden Teil geht zurück auf Angaben der Antragsteller bei der Vorhabensbegründung. Dort wurde eine Schätzung angestellt, deren Datengrundlagen auf verschiedenen Parametern beruhen: Heizwert der Abfälle, Jahreslaufzeit der Anlage und anderes mehr, die naturgemäß gewissen Schwankungen unterliegt. Das heißt konkret: Die Gesellschaft für Sondermüllbeseitigung hat eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung, die im verfügenden Teil, also im Tenor des Planfeststellungsbeschlusses keine Mengenbegrenzung enthält. Deshalb ist auch der Antrag der SPD schlicht abzulehnen, weil es dafür keine Rechtsgrundlage gibt.

Der Aufsichtsrat der GSB hat sich im Dezember des vergangenen Jahres mit der Frage befasst, ob freiwillig eine Mengenbegrenzung vorgenommen wird. Der Aufsichtsrat hat am 14. Dezember 2000 beschlossen, dass er keinen Spielraum sehe, freiwillig Kapazitätsbeschränkungen vorzunehmen.

Zum zweiten Punkt, zur Annahme von Abfällen außerhalb Bayerns. Meine sehr verehrten Damen und Herren, werte Kolleginnen und Kollegen, wir haben folgende Situation: Im vergangenen Jahr wurden rund 84000 Tonnen Sondermüll aus Bayern entsorgt, rund 28000 Tonnen aus anderen Bundesländern und rund 2000 Tonnen aus dem Ausland. Ich glaube, allein an diesen Mengenverhältnissen wird deutlich, dass im Mittelpunkt die Entsorgungsaufgabe für unser eigenes Land steht. Aus anderen Bundesländern sind zwar 28000 Tonnen in die Sondermüllentsorgung Bayern hereingekommen. Man muss aber sehen, dass im Gegenzug wesentlich mehr aus Bayern hinaus in andere Bundesländer gegangen ist. Insbesondere die Untertage-Deponie Herfa-Neurode wurde als Beispiel genannt. In Bayern verfügen wir über keine Untertage-Deponie, sodass wir auf Gegenseitigkeit und Nachbarschaftshilfe zusammenarbeiten. Die Annahme von Abfällen von außerhalb Bayerns ist planfeststellungsrechtlich geregelt. Die Regierung von Oberbayern hat den Planfeststellungsbeschluss vom September 1992 mit Bescheid vom 14.09.1999 dahin gehend modifiziert, dass freie Beseitigungskapazitäten auch für Abfälle von außerhalb Bayerns zur Verfügung gestellt werden können, sofern der bayerische Entsorgungsbedarf gedeckt ist. Die praktizierte Vorgehensweise steht also im Einklang mit dem Planfeststellungsbeschluss.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, Kollege Dr. Runge hat in seinen Worten darauf hingewiesen, dass ein Berichtsauftrag vom Landtag an die Bayerische Staatsregierung mit Beschluss vom 9. November 2000 gegeben worden sei. Dieser Bericht über die Sondermüllentsorgung in Bayern wird am 10. Mai 2001 vor Ort in Ingolstadt-Ebenhausen stattfinden. Ich denke, dass alle weiteren Detailfragen in diesem Bericht zur Sondermüllentsorgung enthalten sein sollten, sodass diesem Bericht mit der heutigen Befassung des Dringlichkeitsantrags nicht vorgegriffen werden sollte. Es wird dort auf die Immissionssituation, die Umweltauswirkungen und auf betriebliche Störungen und Vorkommnisse im Einzelnen en détail eingegangen werden. Es gibt überhaupt nichts zurückzuhalten, zu verheimlichen oder zu verniedlichen. Die Dinge sind gegenüber allen Beteiligten vor Ort offen gelegt. Es finden intensive Kommunikationen im Umweltbeirat und in eigenen runden Tischen statt, die vor Ort gebildet worden sind. Dem zuständigen Ausschuss des Parlaments wird in gleicher Weise am 10. Mai 2001 Bericht erstattet.

Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich bitte, die beiden Dringlichkeitsanträge abzulehnen. Die Berichterstattung zu dem Antrag vom 09.11.2000 wird ausführlich am 10. Mai dieses Jahres stattfinden.

(Beifall bei der CSU)

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Die Aussprache ist damit geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung.

(Zuruf von der SPD: Es gibt eine Intervention!)

Entschuldigung. Herr Werner beantragte eine Zwischenintervention. Sie können sie auch vom Platz aus stellen.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich kann nicht verstehen, Herr Minister Schnappauf, warum Sie auf Biegen und Brechen den Konflikt mit den in der Nachbarschaft der GSB wohnenden Menschen suchen und austragen wollen. – Offensichtlich bis hinauf in die höchsten gerichtlichen Instanzen.

(Beifall bei der SPD und beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Noch vor drei Jahren wurden die Grenzwerte 350-mal überschritten. Aufgrund der hochqualifizierten Tätigkeit und des Engagements der Bürgerinitiative mit ihren mehr als 3000 Mitgliedern, ist es gelungen, diese Zahl drastisch zu reduzieren. Im vergangen Jahr waren es Gott sei Dank gerade einmal 13. Warum Sie nicht bereit sind, eine ebenso besonnene Forderung der Bürgerinitiative zu erfüllen, kann ich nicht verstehen. Ich könnte Ihre Haltung verstehen, wenn die Bürgerinitiative fordern würde, den Laden dicht zu machen. Sie fordern aber lediglich, um eine Perspektive für eine bessere Zukunft zu haben, dass eine Mengenbegrenzung auf 100000 Tonnen vorgenommen wird. Das reicht allemal, um den bayerischen Sondermüll zu verbrennen. Das reicht allemal. Warum also tun Sie es nicht? Das werden Sie den Bürgern erklären müssen.

Es ist Ihnen am 1. Februar 2001 nicht gelungen, den Menschen, die voller Sorgen zu Ihnen ins Ministerium gekommen sind, dies zu erklären. Wenn Sie so weitermachen, werden Sie weiterhin Misstrauen schüren. Das ist auch für dieses Hohe Haus schlecht. Deswegen habe ich die herzliche Bitte: Stimmen Sie dem Dringlichkeitsantrag zu und geben Sie den Menschen eine Perspektive.

(Beifall bei der SPD und beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Herr Staatsminister, bitte.

Frau Präsidentin, Hohes Haus! Ich muss kurz darauf erwidern, weil es überhaupt nicht um den Ansatz geht, auf Biegen und Brechen eine bestimmte Quantität durchzusetzen. Die Gesellschaft hat einen rechtlich gültigen Planfeststellungsbeschluss über eine immissionsschutzrechtlich genehmigte Anlage. Es gilt, die gegebenen Bestimmungen und die Grenzwerte einzuhalten. Es muss das Anliegen sein, dass die Emissionen, die aus der Anlage kommen, die Bürgerinnen und Bürger nicht an Gesundheit und die Umwelt und die Natur nicht belasten. Die Grenzwerte dürfen nicht überschritten werden.

Welche Ausgangssituation hatten wir? – Wir haben zwei neue Linien mit einem Volumen von 300 Millionen DM

verwirklicht. 1997 sind die Anlagen in Betrieb gegangen, 1999/2000 dann der neue Elektrofilter. In den ersten Monaten des Betriebs sind „Kinderkrankheiten“ zu beklagen gewesen: Die Anlage hatte in den ersten Jahren eine ganze Reihe von Störungen. Darüber ärgert sich die GSB ebenso wie wir – das dürfen Sie uns abnehmen. Bitte berücksichtigen Sie aber: In der Anlage wird mit schwierigen Stoffen gearbeitet und sie war komplett neu. 1998 gab es in der Summe 207 Störungen. 1999 waren es 84, im Jahr 2000 noch 13, aber keine Störfälle im Sinne der Störfallverordnung. Das zeigt, dass die Verantwortlichen – die Geschäftsführung und der Aufsichtsrat als Kontrollorgan – sich alle Mühe geben, um den ordnungsgemäßen Betrieb zu gewährleisten.

Als Letztes darf ich Ihnen die Zahl der Quecksilberemissionen nennen. Im vergangenen Jahr sind 27900 Halbstundenwerte gemessen worden.

Bei 27970 Halbstundenwerten wurden die Grenzwerte fünfmal überschritten. Wenn man diese Entwicklung zur Kenntnis nimmt, dann ist es nicht berechtigt, das eine isolierte Thema der Mengenbegrenzung in den Vordergrund zu stellen. Es geht um den ordnungsgemäßen Betrieb. Wir legen allergrößten Wert darauf, dass dieser gewährleistet ist. Man muss anerkennen, dass die Gesellschaft erhebliche Anstrengungen unternommen hat und immer noch unternimmt. Unter der damaligen Aufsichtsratsvorsitzenden, Kollegin Stewens, sind erhebliche Fortschritte erzielt worden, sodass der ordnungsgemäße Betrieb sichergestellt ist. Deshalb möchte ich noch einmal dafür plädieren, die Anträge abzulehnen, zumal es auch keine Rechtsgrundlage gibt.