Ein Zweites. Sie haben behauptet, die Lohnkosten seien in Deutschland sowieso zu hoch. Warum bekämpfen Sie dann die Ökosteuer, die zu einer erheblichen Senkung der Lohnnebenkosten geführt hat?
Es ist kein Wunder, dass Sie die Wirtschaft kaputt reden, wenn Sie nicht einmal die Auswirkungen der Ökosteuer errechnen können.
Wir sehen die Betriebsräte als Partner der Unternehmen. So soll das Gesetz auch ausgefüllt werden. Frau Ministerin, Sie haben beklagt, dass es keine Möglichkeit gebe, dass Betriebsräte auf besondere Dinge im Betrieb reagieren können – sei das eine finanzielle Schräglage oder eine Notlage. Frau Ministerin, dies beweist Ihre soziale und betriebliche Inkompetenz. Sie sollten in das tägliche Leben des Betriebsrates sehen. In Notfällen und problematischen Fällen wird mit dem Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung ausgehandelt. Ich verrate kein Geheimnis, wenn ich sage, dass gelegentlich gegen Tarifverträge verstoßen wird. Dagegen wurde nie vorgegangen. Das Recht war immer und ist noch da.
Man sollte nicht drum herumreden und so tun, als hätte es dieses Recht nie gegeben und als würde es jetzt durch den Einfluss der Gewerkschaften verhindert. Ich behaupte das Gegenteil. Die Betriebsräte – ich war lange Zeit einer – sind genügend selbstbewusst, zu wissen, wie sie handeln müssen. Sie brauchen keinen Einflüsterer. Was die Betriebsräte bräuchten – das hat man jetzt zugestanden –, ist mehr sachkompetente Beratung. Ein Unternehmer, der nicht weiter weiß oder die „Schweinerei“ nicht selbst betreiben will, holt sich einen
Unternehmensberater. Wen darf sich der Betriebsrat holen? Diese Ecke wurde gestärkt. Das finde ich gut.
Ich meine, das ist der richtige Weg, um die gemeinsame Partnerschaft zu pflegen. Meine Damen und Herren, hier sitzen Betriebsratskollegen von Audi. Sie haben für Ihre Argumente ein müdes Lächeln, weil sie wissen, dass das, was in Berlin beschlossen wird, in den großen Unternehmen längst praktiziert wird. Was Sie weghaben wollen, ist in den großen Unternehmen längst Realität.
Sie können doch nicht behaupten, dass die großen Unternehmen, die alle erfolgreich sind, den völlig falschen Weg gehen. Sie sollten sich besinnen und nicht an dem uralten Dogma der zwanziger Jahre im 19. Jahrhundert festhalten.
Sie sollten Ihre Meinung überdenken. Sie sollten gemeinsam mit uns die partnerschaftliche Zusammenarbeit der Unternehmen mit den Betriebsvertretungen fördern. Frau Ministerin, Sie können damit anfangen. Sie können in Ihrem Ministerium den Anstoß für mehr Mitbestimmung geben.
Sie könnten im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes und nicht im Sinne des vorhin schon genannten schäbigen bayerischen Personalvertretungsgesetzes etwas tun.
Frau Ministerin, ich bedanke mich für den freundlichen Akt, uns Gelegenheit zu geben, noch einmal in die Bütt zu gehen und den einen oder anderen Punkt richtig- bzw. klarzustellen.
Punkt 1: Zur demokratischen Legitimierung und zum Mehrheits- und Verhältniswahlrecht, da ging in ihrer Rede einiges durcheinander. Die Rednerinnen und Redner der CSU haben die Entwürfe nicht gelesen, was aus den Beiträgen hinreichend hervorgegangen ist.
Wir haben immer gesagt, dass ein Quorum mit 30 oder 35% durchaus vorstellbar wäre. Es war vor allem auf § 14 a gerichtet, weil sonst die Einrichtung im HauruckVerfahren gedroht hätte. Hier ist durch die Zweistufigkeit das größte Problem genommen. Durch den Wegfall des Gruppenprinzips entsteht bei der Besetzung der Betriebsausschüsse ein Problem. Solche Probleme
kann man auf dem parlamentarischen Wege lösen. Man muss im Bundestag versuchen aufzuzeigen, was schiefläuft. Unsere Bundestagsfraktion wird das sicherlich machen.
Zu den Kosten: Eingangs wurde ein bisschen abgeschwächt. Dann hat aber der eine oder andere CSU-Vertreter wieder von seriösen Schätzungen und von Berechnungen gesprochen. Kollege Dr. Scholz hat bereits aufgeführt, wie vorgegangen wird. Zunächst wird berechnet, was ein voll frei gestellter Betriebsrat kostet. Aber es wird nicht abgezogen, wie viele Kosten er verursacht hat, wenn er vorher zu 50 oder 70% frei gestellt war. Herr Breitschwert, Sie haben von seriösen Schätzungen gesprochen und 7,6 Milliarden DM genannt. Ich kann Ihnen sagen, wie gerechnet wurde: Es wurde da davon ausgegangen, dass sämtliche Betriebe in Deutschland ab fünf Mitarbeitern sofort einen Betriebsrat installieren, und dieses Betriebsratsmitglied ist zu 70% nur noch für den Betriebsrat zuständig und nur zu 30% für den Betrieb. So etwas nennen Sie seriös. Ich meine, das ist ein Schmarrn.
Außerdem wurde die erweiterte Zuständigkeit der Betriebsräte kritisiert. Dabei wurde der Umweltschutz genannt. Herr Fischer hat gemeint, man könne mit den Betriebsräten nicht über Umweltpolitik diskutieren. Darum geht es nicht. Sehen Sie sich § 89 an. Er wurde um nicht mehr und nicht weniger als den betrieblichen Umweltschutz erweitert. Es geht also nicht um ein Mandat, um über Umweltpolitik generell zu diskutieren. Frau Ministerin, Sie müssten über den Gesetzentwurf froh sein. Sie sagten, 30% der Unternehmen – oder auch mehr – die nach EMAS validiert sind, kämen aus Bayern. Die Beteiligung der Mitarbeiter ist hier ein wichtiger Baustein. Um nichts anderes geht es in diesem Gesetzentwurf.
Frau Ministerin Stewens, uns ist bewusst, dass auch Sie zuständig sind. Ich habe Sie in meinem Redebeitrag zweimal zitiert. Leider haben Sie, was wir an Müller und Riester loben, nicht getan und sich nicht mit der Sache auseinandergesetzt. Sie haben das Spiel nachvollzogen, sich nicht für Ihre Klientel einzusetzen und für einen Gegenstand zu kämpfen, sondern Sie haben sich zum Büttel der „Weltspitze-Fraktion“, des Mainstreams in der Staatsregierung machen lassen. Ich habe von Ihnen noch keine Vorschläge gehört. Ich habe noch keine organisatorischen Vorschläge gehört, wie wir künftig damit umgehen sollen, dass die Betriebe durchschnittlich kleiner geworden sind und dass die Arbeitsverhältnisse gebrochener sind. Diese Probleme sollen mit dem neuen Gesetz gelöst werden.
Sie haben am Schluss das gute Investitionsklima angesprochen. Daran arbeitet die neue Bundesregierung seit zwei Jahren mit großem Erfolg. Sie wird auch weiter daran arbeiten, ohne sich von Ihnen stören zu lassen.
Frau Präsidentin, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Wörner, ich möchte Sie persönlich ansprechen. Es wäre gut, wenn Sie nicht ständig Ablenkungsmanöver fahren würden. Sie haben das bei Ihrem ersten Beitrag und auch beim zweiten getan. Ich habe Ihnen eine konkrete Frage zugerufen: Was ist mit der Mitbestimmung beim DGB bisher gewesen, und wann wird der DGB das, was er den Unternehmen verordnet, künftig einführen? Das hätte ich gern von Ihnen gewusst, weil Sie nicht nur SPD-Mann, sondern auch DGB-Vertreter sind.
Ich denke, Sie sollten sich darum kümmern und dazu eine klare Aussage machen, bevor Sie über die Betriebe reden und was dort sinnvoll und vernünftig ist. Wir haben deutlich gemacht – –
(Wörner (SPD): Sind Sie mit mir der Meinung, dass man das bei den Kirchen und der Presse auch tun sollte?)
Ich bin der Meinung, dass man das dort auch machen sollte. Wenn man etwas für vernünftig hält, sollen es alle machen.
Was wir für richtig und notwendig hielten – daran werden wir Sie messen – ist, wie Sie es mit der Erweiterung des Günstigkeitsprinzips halten; ob Sie bereit sind, das Arbeitsvertragsgesetz so zu ändern, um den Betriebsräten mehr Mitbestimmungsmöglichkeiten einvernehmlich mit den Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu geben.
Unternehmer, die übrigens in diesem Bereich hervorragend arbeiten, sagten uns, dass das Arbeitsteilzeitgesetz, welches Sie gemacht haben, Sprengstoff für das ist, was an betrieblichen Vereinbarungen besteht. Das sind Ihre Lösungen. Sie wollen keine individuellen Vereinbarungen, die auf die Arbeitnehmer ausgerichtet sind, sondern Lösungen, die der Gewerkschaft und dem DGB helfen.