Wir lassen uns aber nicht abschrecken. Wir wollen die Vorgänge aufklären und dafür sorgen, dass das Vertrauen in eine unabhängige Justiz wiederhergestellt wird und diese Unabhängigkeit auch tatsächlich gewährleistet ist.
Die Instrumente des Untersuchungsausschusses sind sehr wirksam. Ich bin neugierig darauf, wie die CSU-Vertreter mit ihrer Verfahrensmehrheit umgehen werden; denn bei den Ermittlungen des Untersuchungsausschusses wird es auch darum gehen, ob und inwieweit das alte Strauß-Amigo-System fortexistiert, welche Rolle Ministerpräsident Edmund Stoiber hierbei spielt und wie lange das Land Bayern die Alleinregierung einer Partei verträgt, bis es vom Filz überwuchert ist. Der Untersuchungsausschuss wird Bestandteil eines Politkrimis, dessen Ausgang im Einzelnen noch ungewiss ist. Eines
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich will eine Vorbemerkung für das Protokoll machen. Vorher hieß es, es seien sieben ehemalige Kabinettsmitglieder anwesend gewesen. Zeitweise habe ich vorhin zehn gezählt.
Da wir uns entgegen der Äußerung eines Journalisten nicht als erloschene, sondern nur als schlafende Vulkane betrachten,
Sie fragen nicht nur nach der Verantwortung von gegenwärtigen, sondern auch nach jener von früheren Mitgliedern der Staatsregierung. Deshalb müssen Sie die Zahlen addieren.
Als ich vor 26 Jahren in das Parlament kam, habe ich gelernt: Die schärfste Waffe des Parlaments ist der Untersuchungsausschuss. Während meiner 26 Jahre im Parlament war ich auch Vorsitzender eines Untersuchungsausschusses. Außerdem habe ich festgestellt, dass ich unter meinem früheren Chef Hermann Leeb schon einmal Mitglied eines Untersuchungsausschusses über die Nebentätigkeit der Hochschulprofessoren war. Vielleicht haben wir damals sogar einige Millionen für den Staat herausgeholt. Ansonsten waren Untersuchungsausschüsse meistens eine relativ stumpfe Waffe,
weil meistens vorher schon andere Institutionen versucht haben, Licht ins Dunkel zu bringen, Institutionen, die in der Regel über einen größeren kriminalistischen Spürsinn und auch über bessere Instrumente verfügen als die Parlamentarier.
So wird es wohl auch im Falle des Untersuchungsausschusses Karlheinz Schreiber sein: Staatsanwaltschaften, Gerichte, ein Untersuchungsausschuss in Berlin. Momentan könnte man fast sagen: Außer Spesen nichts gewesen, jedenfalls nicht viel.
Seit Jahren versuchen Staatsanwälte, Kriminalbeamte und auch Geheimdienstler, Licht ins Dunkel zu bringen.
Dieser Personenkreis steht nicht so im Rampenlicht wie ein Untersuchungsausschuss. Ein Misserfolg eines Untersuchungsausschusses wirkt doppelt negativ, zumindest für das Image der Politiker. Wir sollten uns deshalb genau überlegen, ob wir einen Untersuchungsausschuss einsetzen und zu welchen Themen.
Nun wundere auch ich mich als ehemaliger Angehöriger der Justiz – ich bin mit dem Dienstgrad „Staatsanwalt als Gruppenleiter“ ausgeschieden; dank der Vorkommnisse der letzten Wochen wissen sogar einige in der Bevölkerung, was das ist – ein bisschen darüber, wie ein relativ bekannter Mann, der Präsident eines Amtes und Staatssekretär gewesen ist, der seit Jahren mit einem internationalen Haftbefehl gesucht wird, einfach untertauchen kann, auch wundere ich mich darüber, wie die Hauptperson diese Untersuchungsausschusses allen auf der Nase herumtanzen kann. Diese Fragen wird meines Erachtens auch der Untersuchungsausschuss nicht klären.
Damit keine Missverständnisse aufkommen, stelle ich fest, dass auch die CSU der Einsetzung dieses Untersuchungsausschusses zustimmt. Herr Kollege Güller, ich kann mich nicht daran erinnern, dass wir gesagt haben, dass wir das meiste Interesse daran hätten. Sie müssten sich ins Zeug legen und sagen, ein „noch meisteres“ Interesse an Aufklärung haben wir von der Opposition.
Da Sie wollen, dass noch Fragen beantwortet werden, obwohl Justizminister Dr. Weiß sie schon zweimal im Verfassungsausschuss beantwortet hat, steht dem nichts im Wege. Wir haben am Katalog der über 70 Fragen nichts Gravierendes beanstandet. Ich weise allerdings darauf hin, dass wir in früheren Jahren bei der Zulässigkeitsprüfung von Fragen genauer waren.
(Frau Elisabeth Köhler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Das muss der Untersuchungsausschuss rechtzeitig ändern!)
Kollege Dr. Wilhelm hat uns seinerzeit, als wir bei ihm zu lernen angefangen haben, beigebracht, dass wir das Wort „gegebenenfalls“ in den Fragenkatalog hineinzuschreiben haben, weil das Verfassungsgericht das so gefordert hat. Wir können das Wort „insbesondere“ nicht im Katalog stehen lassen, weil damit einer Ausuferung des Untersuchungsauftrags Tür und Tor geöffnet ist. Deshalb müssen die Fragen so bestimmt wie möglich sein, damit der Untersuchungsgegenstand so bestimmt wie möglich ist. Wir tun das nicht aus Jux und Tollerei. Kollege Welnhofer war im Verfassungsausschuss zu Recht gegen eine dieser Formulierungen, weil sie zu unbestimmt ist.
Wir müssen überlegen: Liegt in der Fragestellung eine Vorverurteilung? Wir müssen fragen, ob dem Bestimmtheitsgrundsatz Genüge getan worden ist. Wir müssen fragen, ob diese Fragestellung eine reine Ausforschung ist. Deshalb besteht auch ein Unterschied, ob wir fragen, ob etwas zutrifft, oder fragen, ob Berichte zutreffen. Aus der letzten Formulierung können Sie nämlich genau entnehmen, dass eine Frage aus irgendeinem Zeitungsbe
Aber nun wollten wir jeden Anschein vermeiden, dass wir Ihre Fragen verhindern wollten. Deshalb haben wir im Wesentlichen – mit diesen von mir genannten Einschränkungen – zugestimmt. Denn immer wenn wir sagen, dass etwas nicht hierher gehöre – ich denke an die letzten zwei Fragen, an das angebliche Gespräch zwischen Herrn Froschauer und Herrn Riedel –, sagen Sie sofort: Aha, ihr habt etwas zu verbergen!
Und dann sagen Sie: Wenn ihr nichts zu verbergen habt, warum lasst ihr das und das nicht zu? Ich will es jetzt nicht in die Länge ziehen, aber darauf hinweisen, dass Sie dann alles X-Beliebige fragen können, was mit dem Untersuchungsgegenstand nichts zu tun hat.
Wenn wir die Gegenfrage stellen, was Sie mit Ihrer Frage wollen, und Ihnen sagen, dass Ihre Frage nicht hierher gehört, dann sagen Sie: Aha, Sie haben etwas zu verbergen. Aber da muss ich Ihnen vorhersagen: Der Fragenkatalog, wie wir ihm jetzt zustimmen werden, verspricht eine lange Verfahrensdauer. Karl-Heinz Schreiber verschafft den Ausschussmitgliedern möglicherweise eine Reise nach Kanada und den Landtagsberichterstattern nach jeder Sitzung eine große headline, allerdings wohl mit jeweils wenig neuem Inhalt.
Ein Journalist hat mich, als ich damals einen Untersuchungsausschuss leitete, gebeten: Sagen Sie mir halt irgend etwas. Ich antwortete ihm: Da war heute nichts. Darauf er: Das ist egal; aber meine Redaktion wirft jede andere Meldung raus, wenn ich ihr sage, dass ich einen Satz – ganz wurscht, welchen – aus dem Untersuchungsausschuss habe.
Wenn das die richtige Berichterstattung ist, dann bin ich der Meinung, dass man bei den vielen Sitzungen manches zu berichten haben wird. Aber ob das dann einen Neuigkeitsinhalt haben wird, ist eine ganz andere Frage.
Meine Damen und Herren, mögen die Interessen auf den beiden Seiten dieses Hauses politisch auch nicht ganz identisch sein, so ist im Interesse des Parlaments zur Imageaufbesserung, zur Rückgewinnung von Glaubwürdigkeit aber doch ein gemeinsames Ziel zu erkennen, nämlich das ehrliche Bemühen um Aufklärung, soweit es nur irgendwie mit dem uns zur Verfügung stehenden Instrumentarium möglich ist. Denn – da schließt sich der Kreis – wenn sich die schärfste Waffe des Parlaments als stumpf erweist, besteht die Gefahr, dass auch unsere weniger scharfen Waffen immer mehr an Glaubwürdigkeit einbüßen.
Deshalb ziehe ich das Fazit: Wo etwas dran ist, soll lückenlos aufgeklärt werden. Und dann soll es auch so genannt werden. Wo nichts dran ist, soll das aber ebenfalls zum Ausdruck kommen; es muss dann von allen Seiten dieses Hauses eingeräumt und zugestanden werden. So gesehen hätte der Untersuchungsausschuss auch etwas Gutes, nämlich dass das Vertrauen in das Parlament vielleicht wieder ein bisschen besser wird.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will nur eine ganz kurze Bemerkung zu dem vorhin laut gewordenen Ruf nach der Staatsregierung machen.
Lieber Herr Kollege Müller, erstens ist die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses sicherlich ein ganz typischer parlamentsinterner Vorgang. Er liegt in den Händen des Parlaments. Allein von dem Charakter dieses Vorgangs her ist nicht ersichtlich, weshalb dazu Mitglieder der Staatsregierung gebraucht werden.
Ja, das ist ein typischer parlamentsinterner Vorgang. Da geht es überhaupt nicht um Inhalte, sondern um die Einsetzung des Untersuchungsausschusses.
Zweitens. Wenn überhaupt, dann kann es hier allenfalls um den Staatsminister der Justiz gehen. Er ist aber klar entschuldigt, weil er beim Richterwahlausschuss in Berlin ist. Das haben Sie gewusst.
Drittens. Nachdem der Ausschuss einstimmig votiert hat und es völlig klar ist, dass es auch hier zu einem einstimmigen Votum kommt, kann ich überhaupt nicht verstehen, weshalb man ein solches Spektakel macht.
Viertens. Wäre es Ihnen recht, wenn ich die Bedeutung, die Sie diesem Ausschuss beimessen, an der Präsenz Ihrer Fraktion und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN zum gegenwärtigen Zeitpunkt bemesse?
Wir kommen nun zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen empfiehlt eine Neufassung des Antrags. Ich verweise insoweit auf Drucksache 14/5736. Nach dem Antrag und der Beschlussempfehlung soll der Untersuchungsausschuss aus insgesamt acht Mitgliedern bestehen. Die CSU-Fraktion hat das Vorschlagsrecht für fünf Mitglieder, die SPD-Fraktion für zwei Mitglieder und die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN für ein weiteres Mitglied. Für jedes Mitglied ist von den jeweils vorschlagsberechtigten Fraktionen ein stellvertretendes Mitglied zu benennen.
Wer dem Antrag in der vom Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen vorgeschlagenen Neufassung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist das gesamte Hohe Haus. Gegenstim