Protokoll der Sitzung vom 05.04.2001

Wenn ich die Berliner Lösung mit unserer Lösung vergleiche, muss ich aus der Sicht des Verbraucherschützers sagen, dass die Berliner Lösung ein Etikettenschwindel ist. Dort wurde nur das Etikett geändert; sonst blieb alles beim Alten. Trotz einiger Änderungen muss ich feststellen, in Berlin ist der Verbraucherschutz Anhängsel der Agrarpolitik. Frau Kollegin Biedefeld, Ihre Aussagen sind völlig unglaubwürdig. Auf der einen Seite verlangen Sie, dass wir die Bereiche Beratung, Förderung und Kontrolle trennen. Das war Ihr zentraler Vorwurf gegen den TGD. Auf der anderen Seite fassen Sie

im Bund alle diese Bereiche in einem Ministerium zusammen. Sie müssen sich entscheiden, was Sie wollen. In Ihren Ausführungen ist nicht die geringste Linie.

Am meisten wundert mich, dass Sie behaupten, wir hätten noch nichts umgesetzt, obwohl wir heute einen Haushalt einbringen. Ich möchte Sie einmal fragen: Was haben Sie eigentlich für ein Verständnis vom Parlament? Soll ich dieses Geld aufgrund eines Beschlusses der Staatsregierung ausgeben oder wollen Sie dabei ein Wörtchen mitreden? Das Verständnis der Opposition vom Parlament ist für mich nicht nachvollziehbar. Sobald das Parlament einen entsprechenden Beschluss fasst, werde ich Stellen besetzen und konsequent handeln. Dafür bitte ich um Verständnis. Sie haben angemahnt, dass bestimmte Dinge noch nicht vollzogen werden. Ich bedanke mich sehr herzlich für Ihren Hinweis. Dass T-bone-Steaks immer noch verkauft werden, ist eine Schlamperei des Münchner Rathauses. Das Rathaus ist nämlich für die Überwachung zuständig. Ich werde den Oberbürgermeister, Herrn Ude, bitten, diese Schlamperei umgehend abzustellen.

(Beifall bei der CSU)

In Bayern gibt es 2042 Schlachtstätten. Ich bin jetzt zwei Monate im Amt. Sie werden nicht erwarten, dass wir 2042 Schlachtstätten von heute auf morgen umstellen. Am Freitag wird das Ingolstädter Modell in Ingolstadt vorgestellt. Dabei wird es um die Absaugmethode, die Einführung innovativer Schlachttechnik durch Metzger usw. gehen. Frau Kollegin Biedefeld, ich spreche gerade zu Ihnen. Es wäre schön, wenn Sie sich die Zeit nähmen, zuzuhören, damit Sie bei Ihrer nächsten Rede besser informiert sind.

(Beifall bei der CSU)

Im Landkreis Starnberg weist ein Metzger heute darauf hin, dass Rindfleisch heute so sicher wie noch nie sei. Er verweist dabei auf die neue Schlacht- und Zerlegetechnik. Diese Technik hat sich bereits herumgesprochen, nur nicht bei der SPD. Meine Damen und Herren von der Opposition, offenbar ist die Frage, wer Fehler begangen hat, für Sie ein Reizthema. Sie heben immer Bayern hervor. Ich habe Brüssel, den Bund und Bayern erwähnt. Dabei fällt uns kein Zacken aus der Krone. Sie werden sich noch an Karl-Heinz Funke erinnern. Er war bis vor kurzem noch Landwirtschaftsminister und ist durch „Funkes gesammeltes Schweigen“ zu BSE aufgefallen. Dem Landwirtschaftsminister a.D. widmet Frau Margaretha Winberg, Sozialdemokratin und zurzeit Sozialsprecherin sowie Vorsitzende des Agrarministerrats in Brüssel, folgenden Nachruf. Ich zitiere:

Er hat einfach nicht auf seine Experten gehört, aber genau das muss man in einer solchen Krise tun. Funke hat noch im Herbst 2000 Deutschland für BSE-frei erklärt, trotz Warnungen seiner Berater.

(Wahnschaffe (SPD): Was hat denn Herr Miller gemacht? Herr Miller ist immer noch im Amt!)

Entscheidend ist, dass sich alle geirrt haben. Bayern hat doch keine Sonderrolle gespielt. Sie haben viele Ini

tiativen im Bayerischen Landtag eingebracht. Merkwürdig ist, dass der frühere Bundeslandwirtschaftsminister Funke oder Bundeskanzler Schröder keine Ihrer Initiativen umgesetzt haben. Sie hätten nicht den Umweg über den Bayerischen Landtag gehen müssen. Sie hätten vielmehr direkt zu Gerhard Schröder oder Herrn Funke gehen können. Der Bund hätte diese Initiativen umsetzen können. Insofern sind Sie mehr als unglaubwürdig.

(Beifall bei der CSU)

Ich möchte noch auf die Themen „Verbraucherschutz“ und „Stellen“ eingehen. Wir haben 3216 Stellen für Gesundheit und Verbraucherschutz zur Verfügung. Wenn Sie meiner Analyse zustimmen, dass es Defizite gibt, frage ich Sie: Wollen Sie keine Stellen mehr? Sie wollen keine zusätzlichen Mittel für den Verbraucherschutz verwenden. Sie wollen also für den Bürger nicht mehr Verbraucherschutz. So stellen Sie sich heute hier dar. Das bedeutet, Sie haben die Zeichen der Zeit nicht erkannt. Wir brauchen in der Tat mehr Personal für den Verbraucherschutz. Deshalb setzen wir dieses Personal an allen Behörden, die dafür zuständig sind, ein.

Eine letzte Bemerkung, die mir besonders am Herzen liegt: Wir versuchen natürlich, Rindfleisch, das in Ordnung ist, an den Verbraucher zu bringen. In diesem Zusammenhang ist der Export nach Moskau zu sehen. Dieser Export ist nicht nur angekündigt, sondern wird auch umgesetzt. Dabei geht es um Jungbullen. Inzwischen haben die Preise wieder angezogen. Das bedeutet, dieser Export ist unter Umständen nicht mehr so interessant. Wir werden aber trotzdem an dieser Sache dranbleiben. Wenn wir nur eine kleinere Menge exportieren, hilft uns dies auch. Ich bin nicht Verbrennungsminister, sondern Verbraucherminister.

(Beifall bei der CSU)

Herr Kollege Sprinkart, Sie haben Recht: Kühe über 30 Monate werden herausgekauft. Diese Kühe kann man auf BSE testen. Wenn diese Kühe BSE-negativ getestet sind, stellen Frau Künast 340 Millionen DM und Herr Fischler noch einmal 300 Millionen DM zur Verfügung, um diese Kühe durch den Kamin zu jagen. Das ist eine tolle Politik. Ich möchte Ihnen dazu einen Kommentar von Frau Michaele Schreyer von den GRÜNEN zur Kenntnis bringen. Sie verlangte ein Umsteuern in der EU-Agrarpolitik. Man könne nicht weiterhin 6 Milliarden Euro für die Rinderaufzucht und eine Milliarde Euro für ihre Vernichtung und Einlagerung ausgeben. Das hat sie am 18. Februar gesagt. Frau Schreyer ist doch Haushaltskommissarin. Warum setzt sie das nicht um und jagt statt dessen 400000 Rinder durch den Kamin?

(Frau Werner-Muggendorfer (SPD): Keiner weiß doch, was man mit diesem Fleisch anfangen soll!)

Ich glaube gerne, dass Sie das nicht wissen. In Bayern beteiligt sich kein Schlachthof an dieser unsinnigen Aktion.

(Frau Werner-Muggendorfer (SPD): Da sind die Bauern sehr dankbar dafür!)

Ich war in Passau. Die „Südfleisch“ hat erklärt, dass keine Kuh im Stall stehen bliebe. Der Markt ist wieder in Gang gekommen. Herr Kollege Dr. Dürr, Sie haben vom „billigen Eberhard“ gesprochen. Ich sage: Lieber ein billiger Eberhard als eine billige Ethik. Sie wollen den Rindfleischüberfluss mit Steuergeldern zu Abfall verarbeiten. Ich halte es für besser, dass die Metzger den Preisvorteil, den sie im Augenblick haben, an die Verbraucher weitergeben und mit einem Sicherheitspaket, wie wir es in Ingolstadt haben, den Rindfleischmarkt entlasten. So wurde im Landkreis Rottal-Inn, im Landkreis Passau, im Landkreis Landshut und in Schwaben verfahren. Dort ist der Rindfleischmarkt wieder in Gang gekommen.

(Dr. Dürr (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie lange?)

Das ist eine sehr gute Frage. Ich habe mir diese Frage auch gestellt. Wir haben diese Frage vor einem großen Forum in Passau diskutiert. Die Metzger dort haben ein bis zwei Aktionswochen durchgeführt und haben dann die gleichen Mengen zu höheren Preisen verkauft. Dies ist ein Ventil für die Bauern. Der Landwirt stellt Lebensmittel her. Herr Kollege Dr. Dürr, glauben Sie, dass der Weg zu einer neuen Agrarpolitik mit einer gigantischen Verschwendung von Steuergeldern beginnt oder mit gigantischen Tötungsaktionen? Glauben Sie, dass eine Kriegserklärung an den Tierschutz der Weg ist, dem Beruf des Landwirts ein lebenswertes Image zu geben? Ich glaube das nicht. Deswegen betreiben wir eine andere Politik.

In dieser Zeit wird für „Brot für die Welt“ oder für „Misereor“ gesammelt. Wenn wir jetzt getestetes, genusstaugliches Rindfleisch durch den Kamin jagen, bieten wir der ganzen Welt damit das Schauspiel, wie eine Überflussgesellschaft mit Brot für die Welt umgeht. Das ist in meinen Augen eine Sünde und Schande für eine Kulturnation.

(Beifall bei der CSU)

Meine Damen und Herren, ich bitte um eine sorgfältige Beratung des Haushaltes. Sie werden erstaunt sein, welche Aspekte Sie dabei noch entdecken werden; Sie haben heute nur einen flüchtigen Blick darauf getan. Die kommenden Wochen bieten Ihnen Gelegenheit, sich mit dem Verbraucherschutz zu beschäftigen. Ich bitte darum, unseren Haushalt sorgfältig zu beraten und zu beschließen. Wir sind gern dazu bereit, diesen Haushaltsentwurf mit der Opposition und der Regierungspartei zu diskutieren. Ich bedanke mich bei der Regierungsfraktion ausdrücklich für die Unterstützung, die wir auch brauchen. Wir werden in Bayern mit unserem Verbraucherschutz in der Bundesrepublik an der Spitze marschieren. Es ist kein Wunder, dass die Opposition das nicht macht, denn sie ist nie an der Spitze gewesen. Wir aber sind an der Spitze.

(Lebhafter Beifall bei der CSU)

Damit ist die Beratung zu Tagesordnungspunkt 1 abgeschlossen. Gemäß § 33 Absatz 7 Satz 1 der Geschäftsordnung ist der Entwurf des Nachtragshaushaltes – Nachtragshaushaltsgesetz –

dem Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen als federführendem Ausschuss zu überweisen. – Damit besteht Einverständnis. Dann ist so beschlossen.

Nun kommen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 3. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 14/5948 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik auf Drucksache 14/6238 zugrunde. Der federführende Ausschuss empfiehlt Zustimmung mit der Maßgabe verschiedener Änderungen. Ich verweise insofern auf die genannte Drucksache 14/6238. Wer dem Gesetzentwurf mit den vom federführenden Ausschuss für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik empfohlenen Änderungen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die CSU-Fraktion. Ich bitte, Gegenstimmen auf die gleiche Weise anzuzeigen. – Das sind die Fraktionen der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und Kollege Hartenstein. Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Dann ist so beschlossen.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, treten wir gemäß § 60 der Geschäftsordnung unmittelbar in die Schlussabstimmung ein. Diese soll, wie in § 135 Absatz 1 der Geschäftsordnung vorgesehen, in namentlicher Form erfolgen. Der Abstimmung liegt der Gesetzentwurf in der Fassung des federführenden Ausschusses für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik zugrunde. Für die Stimmabgabe sind die entsprechend gekennzeichneten Urnen bereitgestellt. Die Ja-Urne befindet sich auf der Seite der CSU-Fraktion, die NeinUrne auf der Oppositionsseite, die Urne für die Stimmenthaltungen auf dem Stenografentisch. Mit der Stimmabgabe kann jetzt begonnen werden. Dafür stehen fünf Minuten zur Verfügung.

(Namentliche Abstimmung von 15.53 bis 15.58 Uhr)

Meine Damen und Herren, die Stimmabgabe ist abgeschlossen. Das Abstimmungsergebnis wird außerhalb des Plenarsaals ermittelt und später bekanntgegeben. Wir fahren in der Zwischenzeit in der Tagesordnung fort.

Ich rufe auf:

Tagesordnungspunkt 4

Mündliche Anfragen

Ich bitte zunächst den Staatsminister für Landesentwicklung und Umweltfragen um die Beantwortung der ersten Fragen. Erster Fragesteller ist Herr Kollege Sackmann. Bitte, Herr Kollege.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich frage die Staatsregierung, was bisher von ihrer Seite bzw. über die Bundesregierung unternommen wurde, um sicherzustellen, dass das störanfällige Kernkraftwerk Temelin deutschen Kernkraftwerksstandards genügt, und welche Möglichkeiten die Staatsregierung sieht, einen weiteren Betrieb dieses Kernkraftwerkes bis zur Erlangung dieses Standards zu verhindern?

Bitte, Herr Staatsminister.

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Staatsregierung hat das für internationale Angelegenheiten der kerntechnischen Sicherheit zuständige Bundesumweltministerium bereits vor vielen Jahren, nämlich 1994, dazu aufgefordert, bei der tschechischen Seite auf die Verwirklichung westlicher Sicherheitsstandards zu drängen. Allerdings ist es weder der Bayerischen Staatsregierung noch der Bundesregierung möglich, in die Genehmigungspraxis bzw. in die Energiepolitik eines souveränen Staates wie der Tschechischen Republik direkt einzugreifen.

Nach der vom BMU unter finanzieller Beteiligung des Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen bei der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit in Auftrag gegebenen vertieften Untersuchung ausgewählter Sicherheitsfragen wurde das Kernkraftwerk Temelin durch umfangreiche Nachrüstmaßnahmen weitgehend an westliche Sicherheitsstandards herangeführt. Offen geblieben ist bislang die nach Auffassung der GRS sicherheitstechnisch bedeutsame Fragestellung zu den Vorsorgemaßnahmen zum Schutz der Dampf- und Speisewasserleitungen.

Mit dem Anliegen, dass westliche Sicherheitsstandards definitiv nachgewiesen werden, hat sich auch Ministerpräsident Dr. Stoiber zweimal schriftlich unmittelbar an den tschechischen Ministerpräsidenten Zeman gewandt. Ministerpräsident Zeman hat dabei und anlässlich eines Treffens mit Ministerpräsident Dr. Stoiber am 23. Januar dieses Jahres versichert, dass es auch der tschechischen Regierung ein großes Anliegen ist, dass das Kernkraftwerk Temelin dem hohen, in westeuropäischen Ländern üblichen Sicherheitsstandard entspricht. Falls Experten zu dem Ergebnis kommen sollten, dass dieses Sicherheitsniveau nicht erreicht wurde, würde das Kernkraftwerk Temelin – so Ministerpräsident Zeman weiter – selbstverständlich nicht in die kommerzielle Dauernutzung übergehen.

Es ist in erster Linie Sache des BMU, gegenüber der tschechischen Seite vorstellig zu werden und definitiv eine befriedigende Abklärung dieser noch offenen Frage herbeizuführen. Ich habe dies dem Bundesumweltminister wiederholt in Schreiben vom 23. Juni 2000, vom 10. Oktober 2000 und vom 23. Oktober 2000 unmissverständlich zum Ausdruck gebracht. Obwohl dieser zunächst auf seiner Haltung beharrte, wonach wegen der zwischenzeitlich erfolgten Inbetriebnahme des Kernkraftwerks Temelin weitere Untersuchungen durch die GRS nicht „sachdienlich“ seien, habe ich den Bundesumweltminister mehrfach mit Schreiben vom 27. Oktober 2000, vom 21. Dezember 2000 und vom 1. Februar dieses Jahres erneut aufgefordert, die Untersuchungen fortzuführen, damit dieser eine noch offenen Punkt, nämlich Frischdampf- und Speisewasserleitungen, ehestmöglich befriedigend geklärt wird.

Nun gibt es einen neuesten Sachstand. Mit Schreiben vom 16. Februar 2001 und nochmals vom 15. März 2001

hat mir der Bundesumweltminister schließlich mitgeteilt, dass eine internationale Expertengruppe auf Einladung des Betreibers des Kernkraftwerks Temelin die vorliegende Lösung bei den Frischdampf- und Speisewasserleitungen und die zwischenzeitlich zusätzlich erzielten Untersuchungsergebnisse bewerten solle. Dazu würden auch deutsche Experten eingeladen. Insofern zeichnet sich hier offensichtlich ein Kurswechsel des Bundesministers Trittin ab. Er hat seine Bereitschaft signalisiert, auch deutsche Experten hinzuzuziehen. Im Sinne der dargelegten Linie ist der Bundesumweltminister auch an den tschechischen Umweltminister Kuzvart mit der dringenden Aufforderung herangetreten, den offenen Sicherheitsfragen nachzugehen und die erforderlichen Verbesserungen unverzüglich vorzunehmen. Damit zeichnet sich summa summarum möglicherweise ein gewisses Einschwenken des BMU auf die bayerische Forderung ab. Ob den Andeutungen die geforderten Taten folgen werden, werden wir sorgfältig beobachten.

Die Sicherheit von Temelin war auch Thema des Gesprächs mit dem tschechischen Umweltminister Kuzvart bei seinem Besuch am 15. März 2001 in München. Kuzvart zeigte Verständnis für die dabei vorgebrachten Sicherheitsanliegen der bayerischen Bevölkerung und sagte seine Unterstützung zu.

Die Bayerische Staatsregierung hat sich bezüglich der Sicherheit des Kernkraftwerks Temelin auch an EUKommissar Verheugen und an die für Fragen der kerntechnischen Sicherheit zuständige Eu-Kommissarin de Palacio gewandt. Zwar gibt es kein rechtliches Junktim zwischen dem EU-Beitritt Tschechiens und der Einhaltung bestimmter Sicherheitsstandards für die Kernkraftwerke. Die Bayerische Staatsregierung ist jedoch der Auffassung, dass die Erfüllung der elementaren, in Westeuropa allgemein geltenden Mindestsicherheitsanforderungen durchaus Gegenstand der im Rahmen der Beitrittsverhandlungen zu führenden politischen Gespräche sein sollte. In einer erweiterten EU dürfen zwischen den Sicherheitsstandards der in Betrieb befindlichen Kernkraftwerke keine gravierenden, aus sicherheitstechnischer Sicht nicht akzeptablen Unterschiede bestehen. Der Bundesumweltminister hat mir hierzu versichert, dass die Bundesregierung alle für das Kernkraftwerk Temelin identifizierten Sicherheitsfragen in die Bewertung der Sicherheit dieses Kernkraftwerkes durch die EU einbringen werde. Das ist der aktuelle Stand der Dinge.

Teilen Sie die Befürchtung vieler Bürgerinnen und Bürger meines Stimmkreises und der ostbayerischen Region, dass bei uns in Deutschland durch den Atomkompromiss der Bundesregierung sichere Kernkraftwerke geschlossen werden und künftig der Strom von e.on und anderen Stromerzeugern von unsicheren Kraftwerken in Osteuropa bezogen werden kann?

(Werner (SPD): Sichere Kernkraftwerke gibt es nicht!)

Herr Staatsminister.

Die Sorge ist durchaus berechtigt, denn die bayerischen Kernkraftwerke gehören zweifellos zu den sichersten Anlagen der ganzen Welt. Das Beispiel Temelin vor der bayerischen Haustür zeigt, dass wir nicht in der Lage sind, in die souveräne Energiepolitik eines Nachbarlandes einzugreifen. Dass dort eine weniger sichere Anlage betrieben wird und die sichersten Anlagen in Bayern und in Deutschland abgeschaltet werden, zeigt die Widersprüchlichkeit der Energiepolitik der Bundesregierung.

(Schindler (SPD): Das ist ein starkes Stück. Unverfroren und falsch!)