man bei voller Wahrung der Wahlgleichheit nicht hätte andere Modelle finden können, Modelle, die nicht diesen Kahlschlag bei den Stimmkreisen erforderlich gemacht hätten.
Ich weise darauf hin, dass beispielsweise NordrheinWestfalen ein Wahlrecht hat, bei dem sehr viel mehr an Unterschieden in den Stimmkreisen vorhanden ist, was allerdings dann durch Ausgleichsmandate und eventuell auch Überhangmandate im Wahlrecht berücksichtigt wird. Aber ich will hier nicht nachkarten. Es war eine Vereinbarung der Fraktionen in der letzten Legislaturperiode, an die wir uns zu halten hatten und, wie ich feststelle, auch gehalten haben.
Jede Veränderung von Stimmkreiszuschnitten greift in bestehende Beziehungen politischer Repräsentanz ein und begegnet nahezu zwangsläufig einer aus meiner Sicht durchaus verständlichen Kritik vor Ort. Denn Repräsentanz und politische Arbeit vor Ort werden durch solche Veränderungen erschwert. Was für Veränderungen von Stimmkreiszuschnitten generell gilt, gilt in noch viel stärkerem Maße für die Auflösung einzelner Stimmkreise.
Insgesamt ist doch über die Grundzüge des Landeswahlgesetzes mehr an Konsens vorhanden, als momentan der Eindruck erweckt wird. Aus meiner Sicht ist hervorzuheben, dass in den Ausschussberatungen nur vier Abänderungsanträge gestellt wurden, von denen nur zwei eine Mehrheit gefunden haben. Umgekehrt sind auch nur zwei Abänderungsanträge abgelehnt worden. Das heißt, in der großen Mehrzahl der Fälle – Oberpfalz, Oberfranken, Mittelfranken und Unterfranken – sind überhaupt keine Abänderungsanträge gestellt worden. Das heißt auch, dass uns die Opposition hier keine vorzugswürdigen Alternativen vorgestellt hat. Das ist auch nahe liegend, wenn man weiß, wie schwer das ist, weil man zwangsläufig in Besitzstände und unterschiedliche Interessen eingreifen muss.
Was ich für mich und mein Haus in Anspruch nehme, ist, dass wir frühzeitig eine ganz transparente Verfahrensweise gesucht haben. Wir haben mit der Veröffentlichung der ersten Vorschläge im letzten Jahr in einer bisher nie da gewesenen Weise ein Forum für eine breite Diskussion eröffnet. Zahlreiche Gespräche mit Betroffenen, mit Vertretern aller Fraktionen und örtlichen Repräsentanten von Parteien und Kommunen haben uns bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfs geholfen. Ich bitte um Nachsicht, wenn ich Folgendes feststelle: Wenn ich feststelle, wie im Moment bei der Veränderung der Bundestagswahlkreise zum Beispiel in Oberfranken vorgegangen wird, wo die betreffenden Gemeinden nicht einmal dann gefragt werden, wenn Verwaltungsgemeinschaften durchschnitten werden, nehme ich für uns in Anspruch, dass wir in einer viel transparenteren, viel vernünftigeren und offeneren Weise diese Reform durchgeführt haben.
Ich möchte deutlich machen, dass es dadurch nicht unbedingt leichter wird. Auf der Ebene des Bundes sagt mancher: Solche Änderungen muss man schnell und
ohne großes Aufsehen machen, dann kann nicht groß darüber diskutiert werden. Ich habe ganz gute Drähte in den Bereich des Bundestages und höre: In dem Augenblick, da man die Leute mitreden lässt, gibt es andere Meinungen; deshalb muss man so etwas ohne Beteiligung der vor Ort betroffenen Leute machen, dann wird es nicht so viele Auseinandersetzungen geben. – Ich halte dies für falsch. Ich meine, unser Weg war der richtige.
Ich räume ein, Herr Kollege Hahnzog, dass unser erster Entwurf von in sehr starkem Maße arithmetischen Überlegungen geprägt war und dass die örtlichen Gegebenheiten damit sehr bewusst nur eine sekundäre Rolle spielten. Ich hebe aber hier hervor, dass das nicht etwa die Zustimmung der SPD-Fraktion gefunden hatte, sondern es war geprägt von einem Herumnörgeln an all den Einzelheiten, all den zwangsläufigen Schwierigkeiten. Man hat nicht gesagt: Wenn wir die 15%-Grenze einhalten wollen, muss man in Ansbach zwangsläufig eine Aufteilung auf drei Stimmkreise hinnehmen, sondern es war beispielsweise Herr Hoderlein, der nach Ansbach gegangen ist und mit sehr scharfen Worten gegeißelt hat, dass ein noch dazu aus Mittelfranken stammender Minister, der eigentlich die örtlichen Verhältnisse kennen müsste, so theoretische Werte vorlegt und ausdrücklich selber erklärt: In einem solchen Fall muss man auch über die 15%-Abweichung hinausgehen. Herr Hoderlein, stimmt das oder bestreiten Sie das?
Dazu kann ich nur sagen: Dann ist es nicht seriös zu fragen: Warum seid Ihr nicht beim ersten Vorschlag geblieben? Ich gebe zu, dass es so ist, wie Sie gesagt haben: Es waren Leute, die keine Ahnung von dem Thema Stimmkreis haben, die sich öffentlich erklärten. Aber es sind Ihre Repräsentanten gewesen, wie zum Beispiel der Landesvorsitzende, der für Ansbach eine Lösung verlangt hat, die die Aufteilung auf drei Stimmkreise vermeidet, um den örtlichen Gegebenheiten mehr nachzukommen, als es die sehr stark von Arithmetik gekennzeichneten Vorschläge am Anfang waren. Ich verhehle auch nicht, dass ich selber trotz mancher Widerstände am Anfang die Frage der 15% sehr massiv voranzubringen versucht habe. Das ist aber dann von Ihren eigenen Repräsentanten in Frage gestellt worden.
Es machte auch große Schwierigkeiten, die Protokolle zur Verfassungsänderung und von den Begleitgesprächen zu bekommen. Ich hatte die Fraktionen angeschrieben und um Vorlage der Protokolle gebeten. Sie selbst sind eines Tages gekommen und haben mir gezeigt, wo dies in einer gemeinsamen Erklärung Niederschlag gefunden hat. Wir haben wirklich alle Anstrengungen unternommen, einerseits die Arithmetik zu bewältigen, aber andererseits auch den örtlichen Gegebenheiten in höherem Maße Rechnung zu tragen, als es im ersten Entwurf der Fall war, der gerade deswegen, weil er die Arithmetik in den Vordergrund gestellt hat, auch von Repräsentanten der SPD vor Ort schärfstens kritisiert worden ist. Deswegen haben wir Konsequenzen gezogen und eine ganze Reihe von Durchschneidungen der Landkreisgrenzen gegenüber den ursprünglichen
In Oberbayern gibt es keine Durchschneidung des Landkreises Bad Tölz-Wolfratshausen und nur geringere Durchschneidungen in Weilheim-Schongau und Rosenheim, in Oberfranken keine Durchschneidung von Lichtenfels, in Mittelfranken keine Dreiteilung von Ansbach, in Unterfranken herrscht völlige Deckungsgleichheit, in Würzburg Stadt und Land, und gibt es eine geringere Durchschneidung in Rhön-Grabfeld.
Die Folge dieser Veränderungen gegenüber den im April veröffentlichten Vorschlägen ist, dass 7 der 92 Stimmkreise über 20% vom Wahlkreisdurchschnitt abweichen. In jedem dieser 7 Fälle gibt es für diese Abweichung hinreichend gewichtige Gründe. In jedem dieser Fälle sind Lösungen gewählt worden, die dem Grundsatz der Deckungsgleichheit entsprechen oder doch möglichst nahe kommen sollen. Wir wollten im Ergebnis die analoge Umsetzung der Grundsätze des Bundeswahlrechts. Die Vorgabe war, dass wir in weniger Fällen Abweichungen von der 15%-Grenze haben, als es dem Bundeswahlrecht entspricht. Das heißt, wir haben uns präziser an die arithmetische Gleichheit gehalten, wie es nach den jetzigen Vorschlägen auf der Ebene des Bundestages gemacht wird, nicht nur bezogen auf die Basis von damals.
Natürlich war bei der Verabredung der Verfassungsreform das damalige Bundeswahlrecht Grundlage. Nur auf das konnten wir uns damals beziehen.
Die Absenkung der Obergrenze für zulässige Abweichungen von bisher 33 1/3% auf 25% ist ins Gesetz aufgenommen worden, nachdem von Ihnen dazu eine Vorlage gemacht wurde. Wir wollten natürlich die zwischen den Fraktionen getroffenen Vereinbarungen einhalten. Eine Absenkung auf 25% schließt aber Abweichungen von über 20% nicht aus. Solche Abweichungen bedürfen natürlich der Rechtfertigung. 20% ist aber auch keine Grenze, deren Überschreitung nur bei Vorliegen weiterer besonderer Voraussetzungen zulässig wäre.
Auch wenn die Opposition diesem Gesetz ihre Zustimmung versagt und die SPD auch schon eine Klage angekündigt hat, soll nicht unerwähnt bleiben, dass in vielen Punkten grundsätzlich Einvernehmen besteht. Das gilt vor allem für die Kriterien, die bei der Stimmkreiseinteilung zugrunde zu legen sind. Wir sind uns darin einig, dass die Grundsätze der Deckungsgleichheit und der Wahlgleichheit zu beachten sind. Wenn diese Grundsätze zueinander in Widerstreit treten, ist dieser Widerstreit nur durch Abwägung im Einzelfall zu lösen. Wir sind uns ferner darin einig, dass die Wahlgleichheit gegenüber der bisherigen Praxis stärker gewichtet werden soll. Die Absenkung der Obergrenze für zulässige Abweichungen von 33 1/3% auf 25% ist mit Blick auf die Folgen für den Grundsatz der Deckungsgleichheit ein Schritt von erheblicher Bedeutung.
Der Grundsatz, die notwendige Einsparung von Stimmkreisen bei solchen Stimmkreisen anzusetzen, die aufgrund ihrer Größe ohnehin nicht fortbestehen können, ist unwidersprochen geblieben. Herr Hahnzog, Sie haben
uns nur vorgeworfen, dass wir diesen Grundsatz nicht ausnahmslos umgesetzt hätten. Wenn ich jedoch Mittelfranken als Beispiel nehme, dann ist dieser Grundsatz dort in der Praxis schlichtweg nicht umzusetzen, denn angesichts der verfassungsrechtlichen Prinzipien könnte Erlangen als kreisfreie Stadt einfach nicht aufgeteilt werden. Sie sehen, dass wir in solchen Fragen immer wieder sehr schnell Abwägungen treffen müssen.
Auch hat die Opposition uns – wie ich meine, zu Unrecht – vorgeworfen, dass wir diesen Grundsatz nicht bayernweit befolgt hätten. Sie selbst aber hat die Anwendung dieses Grundsatzes auch für Oberbayern-Süd abgelehnt und dafür einen von diesem Grundsatz abweichenden Vorschlag unterbreitet. Auch die SPD kommt nicht darum herum, die Grundsätze, die wir aufgestellt haben, im Einzelfall zu modifizieren. Sonst müssten Sie sich nicht fragen lassen, nach welchen anderen Grundsätzen Sie hätten bayernweit vorgehen wollen. In Bad Tölz jedenfalls weichen Sie von dem Grundsatz ab, dort einen Stimmkreis aufzulösen, wo er sowieso am kleinsten ist. In anderen Bereichen fordern Sie dagegen solche Maßnahmen ein. Es wird Ihnen auch nicht gelingen, hierzu eine überzeugendere Alternative für ein bayernweit einheitliches Vorgehen zu finden. Es war richtig, die Probleme dort zu lösen, wo sie auftreten. Auf die Einzelheiten werde ich noch eingehen.
Die Beratungen haben gezeigt, dass sich die Auseinandersetzungen auf die konkreten Stimmkreiszuschnitte wie auch auf die Anwendung der allgemeinen Kriterien konzentriert haben. Dennoch bleibt festzuhalten – das möchte ich hier in der Öffentlichkeit ausdrücklich feststellen –, dass die SPD nur in zwei Fällen, nämlich in Oberbayern Süd und in München konkrete Änderungsvorschläge gemacht hat. Weitere Alternativen zu unseren Vorschlägen haben sich ganz offenbar auch der Opposition als nicht so vorzugswürdig aufgedrängt, dass sie dafür in der öffentlichen Diskussion mit einem entsprechenden Änderungsantrag politisch einstehen wollten. Es ist jedoch billig, nur herumzunörgeln und Kritik zu üben. Sie müssen auch sagen, wofür Sie einstehen. Nur dann kann man ernsthaft einen Abwägungsprozess durchführen, welchen wir alle durchzuführen haben. Weder für Niederbayern noch für die Oberpfalz, für Oberfranken, für Mittelfranken, für Unterfranken und für Schwaben sind konkrete Änderungsanträge gestellt worden. Ihre Kritik hat sich darauf beschränkt, auf die Nachteile der vorgeschlagenen Lösung hinzuweisen. Eine solche Kritik führt aber nicht weiter.
Jede Lösung, mit welcher die Zahl der Stimmkreise verringert wird, hat Nachteile. Deshalb kommt es darauf an, die Nachteile der verschiedenen Lösungen zu gewichten und sich dann für eine Lösung zu entscheiden. Ich habe Sie immer wieder darum gebeten, konkrete Änderungsvorschläge zu unterbreiten. In den Fällen, in welchen Änderungsvorschläge erfolgt sind, werde ich dazu auch Stellung nehmen. Zu den Bereichen, zu denen keine Änderungsvorschläge erfolgt sind, will ich nur feststellen, dass mehrfache Aufforderungen sowohl an die SPD als auch an die gesamte Opposition und auch an die Öffentlichkeit, konkrete Änderungsvorschläge zu unterbreiten, keinen Erfolg gehabt haben. Deshalb muss ich feststellen, dass auch die SPD für konkrete andere Lösungen
keine Verantwortung übernehmen will. Wenn das nicht der Fall sein sollte, dann fordere ich Sie auf, hier konkrete Abänderungsvorschläge zu unterbreiten.
(Beifall bei der CSU – Dr. Hahnzog (SPD): Das machen wir alles vor dem Verfassungsgerichtshof! – Maget (SPD): Und was ist mit München?)
Ich will festhalten: Bei der überwiegenden Zahl der Regierungsbezirke und damit Wahlkreise ist nur an den allgemeinen Nachteilen, die wir auch kennen, Kritik geübt worden, ohne dass eine andere Lösung vorgeschlagen wurde. Zu anderen Lösungen hätten wir ohne weiteres Berechnungs- und Formulierungshilfen angeboten. Meine Mitarbeiter hatten eine umfangreiche Power-Point-Präsentation erarbeitet, so dass die Opposition jederzeit mit Leichtigkeit hätte darstellen können, für welche anderen Lösungen sie einsteht.
Herr Hahnzog, Sie haben vorhin Passau erwähnt. Sie könnten heute noch darstellen, wie Sie das Auseinanderfallen der beiden Stimmkreise geändert haben wollen. Sie machen es nur deswegen nicht, weil Sie dann mit Ihren eigenen Kollegen vor Ort Schwierigkeiten bekommen würden. Ganz abgesehen davon haben die Leute vor Ort in aller Regel identische Interessen. Hier gibt es keine Unterschiede zwischen CSU und SPD. Wenn ich weiß, woher jemand kommt, weiß ich auch, welchen Inhalt seine Äußerungen haben. Deswegen haben Sie auch keine Abänderungsanträge gestellt.
Wer solche Entscheidungen unterlässt und sich auf Ablehnung beschränkt, mag sich Ärger und Kritik in den eigenen Reihen ersparen. Zur Lösung der politischen Aufgabe, die 1998 vom Volk beschlossene Verkleinerung des Landtages umzusetzen, trägt er nichts bei.
Zu München komme ich noch. Weichen Sie aber nicht immer auf München aus, wenn ich zunächst die anderen Regierungsbezirke darstelle. Ich habe Ihnen versprochen, dass ich zu Oberbayern und München gesondert Stellung nehmen werde. Wir wissen aber auch alle, dass nicht allein München der Kern Bayerns ist.
Deshalb fordere ich Sie auf, auch etwas zu Mittelfranken zu sagen. Ich kann es nicht akzeptieren, dass uns Ihr Landesvorsitzender in Ansbach auffordert, die Dreiteilung zu vermeiden und Abweichungen von über 20%
hinzunehmen. Im Plenum des Bayerischen Landtags wird dies vom Sprecher der SPD aber kritisiert. Das ist doppelzüngig und unehrlich.
So können wir miteinander nicht umgehen. Der Landesvorsitzende hat diese Maßnahme mehrfach ausdrücklich gefordert,
Jetzt zu den Abänderungsanträgen. Zunächst zu Oberbayern-Süd. Die SPD will den Stimmkreis Bad Tölz-Wolfratshausen auflösen, und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat sich dieser Forderung angeschlossen. Natürlich behaupten Sie, dass Ihre Forderung nichts damit zu tun hätte, dass es sich in diesem Fall um den Stimmkreis des Ministerpräsidenten handelt. Ganz abgesehen davon wird es niemand in diesem Hause geben, der glaubt, dass es dem Ministerpräsidenten nicht gelingen würde, einen anderen Stimmkreis zu bekommen oder auch ohne Stimmkreis wieder in den Landtag gewählt zu werden. Ich empfehle der SPD einmal, die Zahl der Stimmen nachzuzählen, welche Edmund Stoiber bei der Wahl 1998 über die Oberbayernliste bekommen hat. Wahrscheinlich hat er mehr bekommen als alle SPD-Abgeordneten zusammen. Er bräuchte ganz bestimmt nicht Angst um seinen Einzug in den Bayerischen Landtag zu haben. Er hat bestimmt nicht die Probleme wie Frau Vogt in Baden-Württemberg, welche nicht mehr in den Landtag gekommen ist.
Bei Bad Tölz-Wolfratshausen ging es nur darum, einen Stimmkreis, welcher nahezu die Idealgröße hatte und daher keinen Anlass für eine Auflösung gab, auch nicht aufzulösen. Auch die SPD im dortigen Landkreis sagt ganz eindeutig, dass die Lösung, die wir vorschlagen, die einzig sinnvolle ist. Sie hat sich deswegen ganz knallhart von den Vorschlägen und Abänderungsanträgen der übrigen SPD distanziert, wie man den Zeitungen entnehmen kann.
Wir haben eine Lösung gefunden, die auf einen breiten Konsens vor Ort stößt. Dass Sie im Landtag die Sache anders sehen, spricht genau für das, was Herr Kollege Welnhofer gesagt hat, nämlich dass es Ihnen nicht um sachgemäße örtliche Lösungen geht, sondern um ein billiges politisches Spielchen.
ich will nur die Grundlagen unserer Argumentation darstellen. Wir gehen davon aus, dass man bei der notwendigen Einsparung von zwei Stimmkreisen bei den eher zentral gelegenen Stimmkreisen – München-Altstadt
und Laim – ansetzen sollte. Wenn man Stimmkreise in der Mitte der Stadt auflöst, ist es wesentlich leichter, die Kontinuität zu wahren, als wenn man Randbezirke auflöst. Wir wussten, wir müssen zwei Stimmkreise auflösen. Bei der Auflösung haben wir in der Mitte der Stadt angefangen, weil wir wissen, dass die Innenstädte in der Regel über die geringste Eigenständigkeit verfügen. Wir haben also in der Innenstadt begonnen, um dem Grundsatz der Kontinuität in möglichst großem Umfang Rechnung zu tragen.
Gerade in der Großstadt – ich weiß, wovon ich spreche – ist es besonders schwierig, eine Identität von Stimmkreisen herbeizuführen. Die Medien in der Stadt gehen in aller Regel über Stimmkreisgrenzen hinweg. Deshalb wollten wir der Kontinuität besondere Bedeutung beimessen. Aus acht Stimmkreisen sind durch die Erweiterung bisheriger Stimmkreise sechs Stimmkreise gebildet worden. Ein weiterer Stimmkreis – Ramersdorf – bleibt unverändert. Lediglich ein Stimmkreis – Altstadt-Hadern – wurde aus Teilen von drei bisherigen Stimmkreisen völlig neu zugeschnitten.
Ich will deutlich herausstellen, dass wir uns fraktionsübergreifend darin einig sind, dass die Stadtbezirksgrenzen anders als kommunale Außengrenzen keine für die Einteilung von Stimmkreisen bindenden Grenzen sind. Es überrascht deshalb, wie viel Aufhebens von der Beachtung der Stadtbezirksgrenzen in der Diskussion gemacht wurde.