Vor diesem Hintergrund der eigentlichen Aufgabe des Untersuchungsausschusses, nämlich in jedem Fall Schaden von Stoiber abzuwenden, muss man natürlich auch Schuld oder Nichtschuld des langjährigen Aufsichtsratsvorsitzenden Herrn Sauter beurteilen. Für uns steht fest, dass Herr Sauter als Aufsichtsratsvorsitzender nicht alles getan hat, um bei der LWS das Ruder herumzureißen. Im Nachhinein, so sagen Sie, wird man das wohl so sehen dürfen. Auch wenn es stimmt, dass die größten Fehlentwicklungen bereits eingeleitet waren, als er sein Amt antrat, bleibt dennoch festzustellen, dass Herr Sauter gewiss keinen optimalen, keinen guten Job als Aufsichtsratsvorsitzender gemacht hat. Zu leichtfertig hat er agiert. Warnsignale hat er übersehen. Zu dürftig waren seine Anstrengungen als doch sonst so tatkräftiger Mann in dieser Angelegenheit.
Angesichts der viel beschriebenen Defizite und Fehler der wechselnden Geschäftsführungen drängt sich geradezu die Frage nach mangelnder Kompetenz und Entscheidungsfreudigkeit beim Aufsichtsrat und bei seinem Vorsitzenden auf – eine Frage, die auch Sie sich so gestellt haben. Deshalb ist es jetzt vollkommen unangebracht, meine ich, so etwas wie eine Rehabilitation Sauters zu verlangen. Er ist ja kein Märtyrer, der unschuldig gewesen wäre.
Seine Fehler sind unübersehbar. Dafür muss er – und dazu ist er auch bereit – die Verantwortung tragen. Doch diese Fehler in Ausübung des Amtes waren nicht der Grund für seine Entlassung bzw. für seinen Rücktritt.
Das ist der Punkt , wo ich Herrn Sauters Ärger über diese Entscheidung des Ministerpräsidenten verstehe. Es wäre ja noch schöner, wenn in Bayern ein Minister wegen seiner Fehler zurücktreten müsste.
Herr Miller nickt schon. Das wäre ja noch schöner! Sauters Gespräch mit Stoiber, auf das er selbst hier noch einmal verwiesen hat, im Juli 1999 führte zwischen den beiden zu dem Ergebnis, dass man trotz aller Fehler und Schuld diese Affäre gemeinsam durchstehen wollte. Das war die Verabredung zwischen den beiden im Juli 1999. Also nicht die Bewertung der Fehler stand damals im Vordergrund bei der Entscheidung Stoibers, dass Sauter im Amt bleibt, sondern die Verabredung, das gemeinsam politisch durchstehen zu wollen.
Aber die Dinge änderten sich schlagartig, als die Affäre LWS ungeahnte Ausmaße annahm, die vom Krisenmanagement in der Staatskanzlei nicht mehr in den Griff zu bekommen waren. Dann wurde plötzlich die LWS zur Belastung für den bayerischen Ministerpräsidenten. Das ist die Regel, die in einem solchen Fall gilt: Wenn für Stoiber Gefahr erwächst, muss ein Bauernopfer her, das gefälligst alle Schuld auf sich zu nehmen hat – zum Schutz des Ministerpräsidenten.
Deshalb hat man Sauter auch zugemutet, die Wahrheit zu leugnen und gefälligst so zu tun, als habe er Stoiber nicht oder zumindest nicht ausreichend über die Vorgänge bei der LWS in Kenntnis gesetzt.
Sie und jeder andere werden verstehen, auch wenn er kein einziges Mal in einem Parlamentsausschuss war, dass niemand, auch Sauter nicht, ein willfähriges Opferlamm spielen möchte. Das verstehe ich. Dafür zolle ich ihm auch Respekt. Denn das Rückgrat, das er gezeigt hat auch in der direkten Auseinandersetzung mit Stoiber selbst, hat leider nicht jeder in diesem Hause und haben nicht alle in der Mehrheitsfraktion.
Wir ziehen zwar daraus nicht den Schluss, dass Sauter unschuldig wäre. Wir haben aber vollstes Verständnis dafür, dass er nicht auch noch die Fehler Stoibers in die Schuhe geschoben bekommen wollte.
Zusammenfassend stelle ich Folgendes fest. Erstens. Die entscheidenden Fehler, welche zum LWS-Debakel führten, wurden auf der politischen Ebene gemacht. Ein Bericht des Obersten Rechnungshofes aus den Jahren 1988/1989, welcher bereits die Schwächen der LWS offenlegte, wurde von Stoiber angeblich nicht zur Kenntnis genommen. Dass er diesen Bericht nicht kannte, ist
für uns nicht glaubhaft, zumindest zeigt dies eine extreme Nachlässigkeit. Ich weiß nicht, welches Urteil schlimmer ist.
Zweitens. 1990/1991 trieb Stoiber höchstpersönlich das Schiff LWS in schwerste Gewässer und Untiefen, in denen es letztlich untergegangen ist. Der damalige Finanzminister hatte zusammen mit anderen eindringlich davor gewarnt; wie so oft war Stoiber unbelehrbar. Einmal in Not geraten, wäre Mitte der 90er Jahre zur Umkehr und zum vorsichtigen Rückzug aus dem riskanten Bauträgergeschäft noch Zeit gewesen. Doch dort, wo Stoibers Mannen einmal stehen, gibt es kein Zurück. Vielmehr musste erst recht Gas gegeben werden, nicht zuletzt deshalb, um den Wert des Unternehmens zu steigern und einen für ein anderes öffentliches bayerisches Unternehmen, in dem Fall die LfA, nachteiligen Aktientausch möglich zu machen. Ein Auftragsgutachten, das im Übrigen erst nachträglich erstellt worden ist – ein höchst ungewöhnlicher Vorgang -,
(Dr. Bernhard (CSU): Das ist ein unglaublicher Vorwurf! Haben Sie das der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft schon mitgeteilt? Die verklagen Sie morgen sofort, wenn Sie hier behaupten, die hätten Zahlen manipuliert! Ein unglaublicher Vorwurf ist das!)
Drittens. Warnungen wurden stets ignoriert. Die Versuchung, alles zu vertuschen und unter den Teppich zu kehren, war wie fast immer zu groß. Deshalb wurden Parlament und Öffentlichkeit auch über das Sinken des Schiffes im Unklaren gelassen. Für alle diese Fehler gibt es einen Hauptverantwortlichen; es ist der Bayerische Ministerpräsident. Dafür darf er nicht anderen, auch nicht einem ehemaligen Kabinettskollegen, die Schuld zuschieben. Dafür muss er selbst geradestehen.
Dies, meine sehr geehrten Damen und Herren, wird auch das zusammenfassende Fazit in der Bewertung der Vorgänge und des Debakels der staatlichen LWS durch die Öffentlichkeit bleiben. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Maget, Ihre Darstellung der Arbeit der CSU-Mitglieder im Untersuchungsausschuss steht in krassem Kontrast zu dem, was Herr Professor Gantzer zuvor über die Qualität der Zusam
menarbeit und über die Sachlichkeit, welche die Arbeit im Untersuchungsausschuss geprägt haben, dargestellt hat. Sie haben aber auch eine beziehungsreiche Einleitung für Ihre Rede gewählt: Vorher gab es eine Sachdarstellung, jetzt kommt die politische Bewertung. Das heißt also, bei der politischen Bewertung interessiert Sie nicht die Sache, sondern es interessiert Sie nur, wie man daraus – und wenn es sein muss, durch Verfälschung der Wahrheit – politisch Kapital ziehen kann. Dies ist zutiefst unseriös.
Sie haben gerade in der Zusammenfassung Ihrer Rede eine Reihe von Unwahrheiten verbreitet. Kollege Dr. Bernhard wird dazu noch einmal Stellung nehmen. Sie haben Sachverhalte unrichtig dargestellt, was Sie vermutlich sogar wussten.
Dass diese Sachverhaltsdarstellungen nicht richtig waren, interessierte Sie aber gar nicht; denn es musste für Sie so sein, damit Sie die gewünschte Schlussfolgerung ziehen konnten.
Die Ausführungen von Herrn Maget entsprechen der Haltung der SPD-Fraktion von Anfang an. Ihr ging es zu keinem Zeitpunkt um eine Aufklärung der Sachverhalte, sondern sie arbeitete von Anfang an mit der Strategie der Unterstellung, der Diffamierung und möglichst auch der Beschädigung der Person des Ministerpräsidenten. Diese Art von Oppositionspolitik ist aber ein Offenbarungseid im Hinblick auf inhaltliche Kompetenzen. Sie ist ein Armutszeugnis für den politischen Stil.
Der Offenbarungseid, Herr Wahnschaffe, besteht darin, dass Sie substanziell nichts zu sagen haben, weder bei diesem Thema noch bei anderen Themen der Landespolitik. Einige Kommentatoren haben Ihnen dies im Zusammenhang mit Ihrem Landesparteitag wieder bescheinigt.
Meine Damen und Herren, Sie haben dem Ministerpräsidenten vorgeworfen, dass er dafür plädiert habe, angesichts der veränderten Möglichkeiten im Steuerrecht die Geschäftstätigkeit der LWS auszuweiten. Hintergrund dieser Ausweitung war damals tatsächlich noch nicht das Ostgeschäft, sondern die Überlegung, wie die LWS wichtige und interessante städtebauliche Modellprojekte
realisieren könnte, welche von privaten Bauträgern nicht durchgeführt wurden. Diese Entscheidung kann man für richtig oder für falsch halten; sie war jedenfalls ein bedenkenswerter Ansatz.
Aus diesem Grundsatzbeschluss können Sie jetzt nicht ableiten, dass der Ministerpräsident deswegen für alle Fehler haften muss, die aufgrund dieser Ausweitung durch Teilbeschlüsse der Geschäftsführung gemacht wurden, mit welchen aber der Ministerpräsident nichts zu tun hat. Diese Schlussfolgerung käme etwa dem gleich, wenn wir Frau Schmidt für alle polemischen – geschickten oder dummen – Äußerungen von Herrn Maget oder Herrn Hoderlein haftbar machen würden, weil sie es durch ihren Rücktritt ermöglicht hat, dass die beiden ihre Ämter übernehmen konnten. So eine Argumentation wäre doch absurd.