Es war Ihr Parteivorsitzender, Ihr Ministerpräsident Franz Josef Strauß, der diese Mischfinanzierung eingeführt hat.
Ich sage das nur, weil das gerne vergessen wird und so getan wird, als hätten Rot-Grün oder wer auch immer diese Geißel über das Land gebracht.
Grundsätzlich, Herr Glück – das sage ich hier auch –, ist nichts gegen eine Entflechtung von Bundes- und Länderaufgaben einzuwenden. Allerdings muss man sich schon anschauen, wie die Aufgaben verteilt werden und wie die Finanzierung geregelt wird. Was wir nicht möchten, ist, dass letztlich die Ungleichheit in der Bundesrepublik noch einmal verschärft wird. Wir sind zum Beispiel bei der Kofinanzierung der Auffassung, dass man den Ländern mehr pauschale Mittel geben sollte, über die sie dann auch selber bestimmen.
Wenn Sie, Herr Glück, vorhin gesagt haben: Dann kann weder der Bund noch der Wissenschaftsrat noch sonst jemand mehr mitreden, dann sage ich – –
Doch, ich habe es mir aufgeschrieben. Das ist auch ein Vorteil, weil es schneller geht. Ich meine das gar nicht als Vorwurf. Wichtig ist aber, Herr Glück, dass Sie den Finanzminister dann auch dazu bringen, für den Hochschulbau das nötige Geld bereitzustellen.
Zum Wettbewerb. Wir hätten gerne, dass Sie zum Beispiel mit Rheinland-Pfalz in Wettbewerb treten, um eine bessere Flächenbahn, um eine bessere Kinderbetreuung, um innovative Schulsysteme.
Auch hier wünschen wir uns, dass Bayern in Wettbewerb tritt, und auch hier wünschten wir uns, dass Bayern vorne wäre.
Nun zum eigenen Steuerfindungsrecht. Hier müssen Sie sich schon entscheiden, was Sie wollen. Diese Staatsregierung, diese CSU-Fraktion verweigert den Kommunen mit großem Beharrungsvermögen eigenes Steuerfindungsrecht, zum Beispiel die Zweitwohnungssteuer – wie oft haben wir hier herinnen darüber diskutiert –, zum Beispiel eine Spielautomatensteuer. Hier schauen Sie sehr genau darauf, dass Sie ja alles in Ihrer Hand behalten, aber für sich selbst wollen Sie natürlich viel mehr Rechte beanspruchen. Da sage ich Ihnen, das passt nicht zusammen.
(Beifall der Frau Abgeordneten Christine Stahl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Leeb (CSU): Katzensteuer einführen!)
Man kann nicht sagen, die Länder sollen ein Steuerfindungsrecht erhalten, und gleichzeitig im eigenen Land die Kommunen extrem schurigeln, sobald sie irgendeinen Anspruch stellen.
Abschließend, Kolleginnen und Kollegen von der CSU, Kolleginnen und Kollegen von SPD und GRÜNEN: Wir GRÜNEN diskutieren gerne über den Länderfinanzausgleich und den Föderalismus in der gebotenen Form und in der angemessenen Sachlichkeit. Gerne, Herr Glück, streiten wir in der Sache. Die unerträgliche Überheblichkeit und den Populismus aber, den Staatsregierung und CSU dabei an den Tag legen, lehnen wir entschieden ab.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist Punkt 1 der Tagesordnung erledigt.
Gesetzentwurf der Abgeordneten Glück und Fraktion (CSU), Maget und Fraktion (SPD), Dr. Dürr und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Der Gesetzentwurf wird vonseiten der Antragsteller nicht begründet. Gibt es Wortmeldungen? – Keine. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Widerspruch erhebt sich nicht. Dann ist das so beschlossen.
zur Änderung des Bayerischen Rundfunkgesetzes und des Bayerischen Mediengesetzes (Drucksache 14/5499)
Dann kommen wir zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf, Drucksache 14/5499, und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Hochschule, Forschung und Kultur, Drucksache 14/6939 zugrunde.
Der federführende Ausschuss für Hochschule, Forschung und Kultur empfiehlt die unveränderte Annahme. Der Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen stimmt bei seiner Endberatung ebenfalls zu, allerdings mit der Maßgabe von Änderungen. Ich verweise insoweit auf die Drucksache 14/6939.
Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? – Zwei Stimmenthaltungen.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, treten wir gemäß § 60 der Geschäftsordnung unmittelbar in die Schlussabstimmung ein. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind die Fraktionen der CSU und der SPD. Gegenstimmen bitte ich auf die gleiche Weise anzuzeigen. – Keine. Stimmenthaltungen? – Das ist die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN.
Das Gesetz ist damit so angenommen. Es hat den Titel: „Gesetz zur Änderung des Bayerischen Rundfunkgesetzes und des Bayerischen Mediengesetzes“.
Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Berlin über die Zugehörigkeit der Mitglieder der Baukammer Berlin zur Bayerischen Ingenieurversorgung-Bau (Drucksache 14/5926)
Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Saarland über die Zugehörigkeit der Mitglieder der Kammer der Beratenden Ingenieure des Saarlandes zur Bayerischen Ingenieurversorgung-Bau (Drucksache 14/5927)
Ich lasse zunächst über den Tagesordnungspunkt 4 abstimmen. Der Abstimmung liegen der Staatsvertrag, Drucksache 14/5926, und die Beschlussempfehlung mit