Tatsache ist auch, dass die von den Petenten beabsichtigte dezentrale Abwasserbehandlung – die Pflanzenbeetanlage – in den Ortsteilen Eschlbach und Hanging – darauf kommt es an – weder fachlich, wirtschaftlich noch kostenmäßig die günstigste Lösung ist. Das ist Inhalt der Anträge, die von uns eingereicht wurden. Danach müssen Alternativen geprüft werden, die Gemeinden müssen mehrere Planungen ausschreiben, die finanziert und gefördert werden. Das haben wir mit den Beschlüssen erreichen wollen. Die Gemeinde Schönberg hat sehr intensiv abgewogen. Es kam keine fachlich, wirtschaftlich oder kostengünstigere Lösung heraus. Deshalb hat die große Mehrheit des Ausschusses für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit am 19. Juni 2001 die beiden Petitionen mit Erklärung der Staatsregierung als erledigt betrachtet. Auch muss festgehalten werden, dass die Gemeinde Schönberg ihrer Pflichtaufgabe nachgekommen ist. Sie musste nicht gedrängt werden. Die Gemeinde hat bereits 1998 von sich aus ein Konzept erstellt, in dem etwa neun verschiedene Orte – kleine Weiler mit etwa zehn Anwesen – an die zentrale Kläranlage angeschlossen werden. Dies wurde mit großer Mehrheit im Gemeinderat verabschiedet, und man hat die Alternativen nicht nur erstellen lassen sondern auch entsprechend öffentlich – nicht in Hinterzimmern sondern in Bürgerversammlungen – geprüft und erörtert.
Ich bin der Meinung, dass man die gemeindliche Planungshoheit und die kommunale Selbstverwaltung berücksichtigen sollte. Dies ist ein hohes Rechtsgut. Der Ausschuss war der Meinung, dass sich der Bayerischen Landtag nicht überall einmischen sollte,
Eine weitere Tatsache ist, dass die Pflanzenkläranlage rechtswidrig erstellt wurde, das heißt, es liegt keine Genehmigung vor. Herr Kollege Volkmann, auch Sie waren der Meinung, dass es ein „Schwarzbau“ sei, den Sie nicht billigen könnten. Außerdem ist die Anlage zu klein.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Kollegen Mehrlich?
Die CSU hat nichts gegen Pflanzenkläranlagen. Nur, eine solche Anlage in 300 bis 500 Metern zur zentralen Kläranlage der Gemeinde zu errichten, sollte man sich gründlich überlegen. Die Gemeinde hat ein Konzept erstellt, trotzdem haben Bürger ohne Genehmigung eine eigene Pflanzenkläranlage in unmittelbarer Nähe erstellt. Würde man der Petition folgen, hätten wir in Eschlbach zwei konkurrierende Abwasserentsorgungssysteme. Es gäbe die Möglichkeit des Anschlusses an die gemeindliche Kläranlage. Ich habe einen Brief erhalten, in dem sich von elf Anwesen fünf für den Anschluss an die zentrale Kläranlage ausgesprochen haben und die anderen für die Pflanzenkläranlage, weil sie bereits teilweise errichtet ist. Es gäbe in dieser Gemeinde also zwei konkurrierende Abwasserentsorgungssysteme. Das kann man nicht befürworten.
Nun zur kostengünstigsten Lösung: In Hanging wurde errechnet, was der Anschluss an die Kläranlage kosten würde. Es wurde ein Betrag von 97000 DM für alle elf Anwesen errechnet, das sind also acht bis neuntausend DM pro Anwesen. Mir sind aus dem Straubinger Bereich wesentlich höhere Anschlusskosten bekannt. Die Kosten sind also auch tragbar.
Die Gemeinde Schönberg will in Eschlbach ein Gewerbegebiet ausweisen, das steht bereits im Flächennutzungsplan. Eine kleine Pflanzenkläranlage reicht nicht. All das muss man bei der Entscheidung berücksichtigen.
Der CSU ist die kommunale Selbstverwaltung, die Planungshoheit der Gemeinden sehr wichtig. Innerhalb der CSU-Fraktion gibt es eine sehr aktive Gruppe unter Leitung des Kollegen Hofmann, der leider nicht anwesend sein kann, weil er sich in Berlin aufhält, die sich mit der Thematik „Abwasserentsorgung“ nicht nur beschäftigt, sondern neue Antragspakete eingereicht hat.
Mit der Umsetzung können wir nicht völlig einverstanden sein. Wir werden uns dazu einen Bericht geben lassen. Wir wollen, dass die staatliche Verwaltung umdenkt.
Im Internetbeitrag des Umweltministeriums wird die Pflanzenkläranlage einschließlich der Fördermöglichkeiten offen dargestellt. Man kann also nicht behaupten, dass man das nicht will, sondern das wird angeboten. Der Gemeinderat dort muss aber entscheiden, was er will, ob die Pflanzenkläranlage oder den Anschluss an die Kläranlage. Wäre ich dort Gemeinderat, würde ich mir vom Bayerischen Landtag nicht dreinreden lassen.
Herr Kollege Volkmann, Sie haben immer wieder bestätigt, dass der Gemeinderat bei seinem Beschluss seinen Ermessensspielraum nicht verletzt hat, so dass man der Gemeinde – das haben auch die Petenten gesagt – nichts anlasten kann. Die Entscheidung der Gemeinde kann nicht beanstandet werden, auch wenn man die Angelegenheit bis in den Landtag hochzieht.
In Bayern sind 92% der Haushalte an die Abwasserentsorgung angeschlossen. Das ist im Vergleich zu anderen Bundesländern vorbildlich. Vorbildlich ist auch die überdurchschnittliche dezentrale Entsorgungsstruktur in Bayern mit etwa 3000 kommunalen Kläranlagen; das ist ein Drittel der im gesamten Bundesgebiet existierenden Anlagen. Davon dienen 1600, mehr als die Hälfte, für Bereiche mit unter 1000 Einwohnern. Wir haben in Bayern eine kleinräumige Struktur, die kleinteiligste Abwasserentsorgungsstruktur aller Bundesländer. Auf diesem Sektor wollen wir weitermachen. Daher wurden im Februar die CSU-Anträge für Kostendämpfung und mehr Flexibilität eingereicht. Damit befinden wir uns auf dem richtigen Weg. Wir helfen den Kommunen auch finanziell. Sie wissen, dass wir jährlich etwa 900 Millionen DM für Trinkwasser- und Abwasserentsorgung ausgeben. Wir helfen den Kommunen auch, wenn sie mit der staatlichen Verwaltung Schwierigkeiten haben, also wenn die staatliche Verwaltung die Wasserwirtschaftsämter „blockt“. Die Gemeinde muss das aber wollen und beschließen; dann stehen wir auf der Seite der Kommunen, anders als die rot-grüne Politik in Berlin, die Politik gegen das flache Land betreibt. – Ich bitte das Hohe Haus, den Beschluss des Kommunalausschusses zu bestätigen.
Herr Kollege Volkmann, in den bisherigen Beratungen waren Sie fair und sachlich und haben uns nicht unterstellt, dass wir den CSU-Bürgermeister unter Umständen bevorzugen wollten. Heute haben Sie dies jedoch behauptet. Ich möchte dies schärfstens zurückweisen. Ich habe beide Seiten zum Ortstermin eingeladen. Sie haben sich draußen aber nur mit den Petenten getroffen.
Sie hielten es nicht für notwendig, den Bürgermeister zu dem Gespräch einzuladen, nur deswegen, weil er der CSU angehört.
Bisher waren Sie in den Ausschussberatungen relativ sachlich, auch beim Fachgespräch. Ich halte es aber für bedauerlich, dass Sie die Eingabe in die Plenarsitzung hochziehen und damit bei den Petenten Hoffnungen erwecken, die Sie nicht erfüllen können. Ich bitte Sie, sich dem Beschluss des Kommunalausschusses anzuschließen.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Ehe ich der nächsten Rednerin das Wort erteile, gebe ich das Abstimmungsergebnis der namentlichen Abstimmung zum Dringlichkeitsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend „Erhalt des mittelständischen Handels in Märkten und Städten – keine FOCs auf der grünen Wiese“ auf Drucksache 14/6970 bekannt. Mit Ja haben 59 Abgeordnete gestimmt, mit Nein 76; es gab 6 Stimmenthaltungen. Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Es reicht nicht aus, ein Fachgespräch von zweieinhalb Stunden zu führen, um alles abzuwägen, wenn man anschließend zu einem falschen Abwägungsergebnis kommt.
Ich war zwar beim Fachgespräch nicht dabei, weil ich an einer anderen Sitzung teilgenommen habe, aber ich habe mir das Protokoll ganz genau zu Gemüte geführt.
Die Entscheidung der Gemeinde Schönberg für eine zentrale Abwasserentsorgung und gegen ein dezentrales Konzept, das sich in dieser Gemeinde wirklich angeboten hätte, mag rein rechtlich nicht zu beanstanden sein, obwohl das ökonomisch und ökologisch die falsche Entscheidung war. Ich gebe Ihnen Recht: Hier bewegt sich die Gemeinde im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung. Dennoch ist für die Petitionen der Interessengemeinschaften Raum, die sich gegen den Anschluss der Ortsteile Hanging und Eschlbach an die zentrale Abwasserversorgung wenden. Wir als Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unterstützen diese Petitionen.
Das Wasserwirtschaftsamt in Rosenheim ist dazu aufgerufen, die bereits existierende Pflanzenkläranlage in Eschlbach – der Betrieb ist momentan geduldet – zu genehmigen bzw. gemeinsam mit den Betreibern Wege zu finden, um sie genehmigungsfähig auszugestalten. Die Betreiber haben ausgeführt, dass die Anlage erweitert werden kann. Es wurde dafür gesorgt, dass das Restwasser nicht mehr in den Eschlbach eingeleitet wird. Damit ist die wesentliche Voraussetzung dafür erfüllt, dass diese Anlage genehmigungsfähig ist, unabhängig davon, ob sie ohne Genehmigung erstellt worden
Das Argument gilt nicht, dass sie angeblich zu klein dimensioniert wäre. Die Anlage weist zwar nicht die geforderte Größe auf – man muss wirklich fragen, ob die geforderte Anzahl der Quadratmeter überzogen ist –, aber sie funktioniert und ist erweiterungsfähig. Auch das Argument zieht nicht, dass der Vorfluter, der Eschlbach, nicht geeignet wäre, um dort das überfließende Wasser einzuleiten, weil es nicht mehr eingeleitet werden muss und auch nicht mehr eingeleitet wird. Das Wasser wurde zwar zu Beginn eingeleitet, was nicht korrekt war, aber das ist inzwischen eingestellt worden. Es ist durchaus positiv, dass das Restwasser von den Landwirten wieder verwertet wird.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Frau Kollegin, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Dr. Kempfler?
Frau Kollegin, wollen Sie in dieser Gemeinde zwei Abwassersysteme haben, und auf welcher Rechtsgrundlage wollen Sie die Pflanzenkläranlage von der Gemeinde fordern? Sie sind normalerweise sehr sachlich und verstehen auch, juristisch zu differenzieren.
In diesem konkreten Fall hielte ich es nicht für problematisch, wenn zwei Systeme nebeneinander existieren würden, da diese Anlage bereits in Betrieb ist.
Über den rechtlichen Aspekt können wir uns im Ausschuss genauer unterhalten, weil ich dafür nicht genügend Redezeit habe.