Protokoll der Sitzung vom 27.06.2001

Und wenn Herr Beckstein noch einen Funken Glaubwürdigkeit haben soll, dann müssen Sie Ihre Entscheidung wieder umdrehen. Es war sogar die Drohung im Raum, auch bei Diskussionen in Mittelfranken, dass Mittel der Städtebauförderung dann von den Kommunen zurückgezahlt werden müssten, wenn gleichzeitig die Stadtratsgremien innenstadtfeindlichen Ansiedlungswünschen nachgeben.

Wo ist denn jetzt diese Politik? Sie wurde sang- und klanglos beerdigt, um hier Großhandelsinteressen nachzugeben. Wir fordern Sie auf, aus Gründen der Nahversorgung, aus Gründen lebendiger Innenstädte, aus Gründen auch der Erhaltung dieser Räume und räumlicher Traditionen in Bayern hier noch einmal einen Schwenk zu machen, nämlich den Schwenk zurück zum Konsens, den wir in Bayern in dieser Frage bereits erreicht hatten.

(Beifall bei der SPD und beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es ist schon interessant, wenn man im „Donaukurier“ nachlesen kann, wer sich denn für die großzügigere Handhabung ausgesprochen hat: der Herr Stoiber, der Herr Huber – und die Gegenfront: der Herr Wiesheu und Herr Beckstein.

Wir sind sicher unverdächtig, große Fans von Herrn Dr. Wiesheu oder Herrn Dr. Beckstein zu sein. Aber wo sie Recht haben, haben sie Recht. Wir bitten Sie, die Diskussionen und Anhörungen, die Sie angekündigt haben, für einen nochmaligen Schwenk um 180 Grad nutzen. Damit wäre der Kreis vollzogen und Sie stünden wieder am Ausgangspunkt. Der Berliner Regierende Bürgermeister würde sagen: Das ist gut so. Das wäre auch gut für Bayern. Deshalb bitten wir Sie um eine weitere 180-Grad-Drehung. Diese Drehung könnten wir heute beginnen, indem wir dem Antrag des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN zustimmen.

(Beifall bei der SPD und beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Jetzt hat noch Herr Staatsminister Dr. Schnappauf ums Wort gebeten.

Herr Präsident, Hohes Haus, meine Damen und Herren! Frau Kollegin Paulig, Sie haben sich auf den Beschluss des Kabinetts bezogen, den Sie ganz offensichtlich nicht richtig verstanden haben. In diesem Beschluss wurde zum Ausdruck gebracht, dass wir mit Hilfe des Planungsrechtes nur das leisten können, was das Planungsrecht leisten kann. Frau Kollegin Paulig, wir können mit Hilfe des Planungsrechts nicht alle Probleme der Innenstädte, des Einzelhandels oder des Mittelstandes lösen. Wenn ich mir ansehe, was heute in den Innenstädten für Quadratmetermieten verlangt werden, habe ich den Eindruck, dass mancher Vermieter in einer Generation reich oder superreich werden will. Diese Probleme können wir mit Hilfe des Planungsrechts nur sehr bedingt und peripher lösen.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die GRÜNEN haben in ihrem Antrag zum Ausdruck gebracht, dass Fabrikverkaufszentren nicht mit den Zielen der Landesplanung vereinbar seien. Dies würde auf ein Verbot von FactoryOutlet-Centern in Bayern hinauslaufen. Das wäre mit der Verfassung nicht in Einklang zu bringen. Wir dürfen über das Planungsrecht keine Berufsausübungsverbote verhängen. Das überschreitet die Grenzen des verfassungsrechtlich Zulässigen.

(Dr. Scholz (SPD): Diese Argumentation ist doch überzogen!)

Wir haben mit diesem Kabinettsbeschluss – im Rahmen des verfassungsrechtlich Zulässigen – zum Ausdruck gebracht, dass es unser Ziel ist, lebendige Innenstädte zu erhalten. Dabei messen wir Einzelhandelsgroßprojekte und Factory-Outlet-Center an der gleichen Elle. FOCs sind nämlich nichts anderes als Einzelhandel in einer modernen neuen Form. Wir wollen FOCs nicht dadurch begünstigen, dass wir an sie geringere Anforderungen als an sonstige Einzelhandelsgroßprojekte stellen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Baumärkte oder Gartencenter handelt.

Da die Zeit knapp ist, möchte ich die Kernaussage des Kabinettsbeschlusses auf den Punkt bringen: Der Kabinettsbeschluss sieht vor, dass Leute, die in der Innenstadt investieren, mehr Verkaufsfläche als an jeder anderen Stelle bekommen. Damit wollen wir Anreize für Neuinvestitionen in der Innenstadt schaffen. Wir wollen eine lebendige Innenstadt. Das ist unser Ziel. Es bleibt dabei: Einzelhandelsgroßprojekte und Factory-OutletCenter sind auch in Zukunft nicht in jeder Größe und nicht überall möglich.

(Dr. Scholz (SPD): Sie sind der Weichmacher!)

Sehen Sie sich einmal an, welche Voraussetzungen wir festgeschrieben haben: Wir fordern einen Stadtratsbeschluss. Wir fordern eine landesplanerische Abstimmung, also ein Raumordnungsverfahren. Wir fordern den Nachweis einer ÖPNV-Anbindung. Wir fordern außerdem die städtebauliche Integration als Regelfall. Jedes Einzelhandelsgroßprojekt soll städtebaulich integriert sein. Es gibt nur eine Ausnahme: Wenn eine städtebaulich integrierte Lage nachweislich nicht vorhanden ist, kommt ausnahmsweise auch eine städtebauliche Randlage in Betracht. Meine sehr verehrten Damen und Herren, auf keinen Fall wird ein FOC auf der grünen Wiese oder an einem Autobahnkreuz errichtet. Morgen werden die Konsultationen zwischen BadenWürttemberg und Bayern über die Errichtung eines Factory-Outlet-Centers in Wertheim beginnen. Dieses Projekt hält die Staatsregierung für städtebaulich nicht integriert. Es kommt auch nicht für eine städtebauliche Randlage in Betracht. Das FOC Wertheim soll an der BAB-Anschlussstelle Wertheim/Lengfurt der A 3 errichtet werden. So etwas wird es in Bayern nach dem Kabinettsbeschluss nicht geben. Deshalb verstehe ich die Aufregung nicht.

Wir haben die städtebauliche Verantwortung der Kommunen und der gewählten Mandatsträger verstärkt. Niemand, weder der Staat noch die Kommunen, wollen eine Störung der lebendigen Innenstadt. Im Gegenteil: Wir werden alles daran setzen, eine lebendige Innenstadt zu erhalten. Wir gehen mit diesem Projekt ins Anhörungsverfahren. Nach dem Anhörungsverfahren wird das Projekt das Hohe Haus wieder beschäftigen.

(Beifall bei der CSU)

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung, die auf Wunsch der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN in namentlicher Form erfolgen soll. Für die Stimmabgabe sind die entsprechend gekennzeichneten Urnen bereitgestellt. Die Ja-Urne steht auf der Oppositionsseite, die Nein-Urne auf der Seite der CSU-Fraktion. Die Enthaltung-Urne steht auf dem Stenographentisch. Mit der Stimmabgabe kann nun begonnen werden. Hierfür stehen fünf Minuten zur Verfügung.

(Namentliche Abstimmung von 16.36 Uhr bis 16.41 Uhr)

Die Stimmabgabe ist geschlossen. Ich bitte die Kolleginnen und Kollegen, ihre Plätze wieder einzunehmen. Das Abstimmungsergebnis wird außerhalb des Plenarsaals ermittelt. Ich werde das Ergebnis später bekannt geben. Wir fahren in der Tagesordnung fort, da die Beratungszeit für die Behandlung der Dringlichkeitsanträge abgelaufen ist. Die nicht behandelten Dringlichkeitsanträge werden in die dafür zuständigen Ausschüsse überwiesen. Es sind dies: Dringlichkeitsantrag 14/6971 der Abgeordneten Maget, Strasser, Irlinger und Fraktion (SPD) , betreffend Zweiter Nachtragshaushalt 2001/2002 Vorrang für Bildung – Ganztagsschule in ganz Bayern und Dringlichkeitsantrag 14/6975 der Abgeordneten Dr. Dürr, Münzel, Gote, Kellner, Schopper und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) , betreffend Konzept zur flächendeckenden Einführung der Ganztagsschule als Angebotsschule. Dringlichkeitsantrag 14/6972 der Abgeordneten Dr. Dürr, Gote, Kellner und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), betreffend Ja zur Modulation! – Ja zur Agrarwende! Dringlichkeitsantrag 14/6973 der Abgeordneten Maget, Hoderlein, Dr. Heinz Köhler, Möstl und Fraktion (SPD), betreffend Maßnahmenbündel der EU zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Grenzregionen zu neuen Mitgliedsländern und Dringlichkeitsantrag 14/7011 der Abgeordneten Christine Stahl, Dr. Dürr, Gote und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), betreffend EU erweitern – Grenzregionen stärken und Dringlichkeitsantrag 14/7017 der Abgeordneten Willi Müller, Dinglreiter, Zeller und Fraktion (CSU), betreffend EUOsterweiterung – Forderungen im Interesse eines grenznahen Raumes. Dringlichkeitsantrag 14/6974 der Abgeordneten Dr. Dürr, Kellner, Schopper und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) , betreffend Keine Entschuldung des Deutschen Ordens zulasten der Patientinnen und Patienten, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und mittelständischen Unternehmen. Besteht damit Einverständnis? – Es erhebt sich kein Widerspruch. Es wird so verfahren.

Ich rufe auf:

Tagesordnungspunkt 16

Eingaben

betreffend die Abwasserentsorgung in der Gemeinde Schönberg; Ortsteile Hanging und Eschlbach (KI.0184.14 und KI.0188.14)

Mit den Eingaben hat sich der Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit in seiner Sitzung am 19. Juni 2001 befasst und beschlossen, diese gemäß § 84 Nummer 4 der Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag aufgrund der Stellungnahme der Staatsregierung für erledigt zu erklären. Die SPD-Fraktion hat fristgerecht gemäß Artikel 5 Absatz 2 Satz 2 des Bayerischen Petitionsgesetzes beantragt, die Eingaben auf die Tagesordnung des Plenums zu setzen. Ich eröffne die Aussprache. Die Fraktionen haben, abweichend vom üblichen Verfahren, eine Redezeit von zehn Minuten vereinbart. Der erste Redner ist Herr Kollege Volkmann.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst möchte ich voraus

schicken, dass es natürlich nicht alltäglich ist, dass wir über eine Petition in der Vollversammlung debattieren. Ich glaube aber, dass es in diesem Falle ausnahmsweise wegen der grundsätzlichen Bedeutung dieser Frage gerechtfertigt ist. Es geht bei diesen beiden Petitionen darum, dass in zwei Ortsteilen der Gemeinde Schönberg im Landkreis Mühldorf, nämlich in Hangling und Eschlbach Pflanzenkläranlagen errichtet werden sollen, wobei der Gemeinderat beschlossen hat – teilweise wurde dieser Beschluss sogar schon vollzogen –, eine Kläranlage für die Gemeinde insgesamt zu errichten.

Diese Eingaben haben insofern eine erhebliche Bedeutung, weil es in Bayern ungefähr 20000 Streusiedlungen gibt, bei denen diese Frage eine Rolle spielen kann und in der Regel auch spielt. Die Sache hat auch deswegen eine ganz erhebliche Bedeutung – deswegen will unsere Fraktion über diese Eingabe im Landtag noch einmal diskutieren –, weil das, was der Kommunalausschuss beschlossen hat und was er Ihnen, insbesondere den Kolleginnen und Kollegen aus der CSU, welche nicht dem Kommunalausschuss angehören, empfiehlt zu beschließen, eindeutig dem widerspricht, was auch mit den Stimmen Ihrer Fraktion am 15. Februar 1996 hier im Landtag beschlossen wurde.

Ich muss ganz kurz an den Beschluss auf Drucksache 13/4024 erinnern. Am 15. Februar 1996 hatte der Landtag Folgendes beschlossen – wenn es etwas leiser wäre, wäre ich dankbar dafür, denn ich werde hier leicht nervös. Ich bin in solchen Fragen nicht so routiniert.

(Glocke der Präsidentin)

Ich bedanke mich ganz ausdrücklich.

Der Landtag hatte also Folgendes beschlossen:

Die Staatsregierung wird gebeten darauf hinzuwirken, dass künftig – gerade in Ortsteilen – verstärkt kostengünstige dezentrale Einrichtungen der Abwasserentsorgung zugelassen werden, soweit sie wirtschaftlich sind. In solchen Fällen soll die Gemeinde den Wunsch des Ortsteils nach einer rechtlich selbständigen Einrichtung, soweit möglich und vertretbar, entsprechen.

Jetzt sage ich Ihnen ganz kursorisch, dass die Schilfkläranlage in Eschlbach, um welche es hier geht, genau diese Voraussetzungen erfüllt. Trotzdem soll der Petition nicht stattgegeben werden, weil Sie meinen, der Gemeinderat habe rechtlich nicht nur vertretbar, sondern auch zulässig gehandelt, indem er diese zentrale Anlage für – wohl gemerkt! – nicht mehr als 700 Einwohnerwerte geschaffen hat.

Meine Damen und Herren, ich meine, bei dieser Petition verstoßen Sie gegen das, was Sie selbst im Februar 1996 beschlossen haben. Ohne Ihre Stimmen wäre ein solcher Beschluss ohnehin nicht zustande gekommen. Nach meiner Kenntnis wurde dieser Beschluss damals auch einstimmig gefasst.

Eschlbach hat für drei Anwesen eine Schilfkläranlage errichtet, und dies zugegebenermaßen – das erwähne ich ausdrücklich – ohne Genehmigung. Nach allem, was wir bei den Vordiskussionen und beim Fachgespräch im Rahmen der Behandlung dieser Petition gehört haben, ist diese Schilfkläranlage offenkundig genehmigungsfähig. Von Ihrer Fraktion wird jetzt abverlangt, dass diese kostengünstige und ökologisch sinnvolle Anlage wegen des Anschluss- und Benutzungszwangs für zentrale Abwasseranlagen im Prinzip stillgelegt wird. Unvernünftiger können Sie sich eigentlich nicht verhalten.

(Beifall bei der SPD)

Mir geht es bei dieser Petition auch noch um eine andere zentrale Frage, nämlich darum, wie die Verwaltung des Freistaates Bayern mit Beschlüssen des Landtags umgeht.

(Mehrlich (SPD): Umweltminister!)

Diese Kritik richtet sich an den Umweltminister, an das Wasserwirtschaftsamt und an das Landratsamt in Mühldorf, dafür ist dann das Innenministerium zuständig. Im Rahmen des Fachgespräches, welches Kollege Reisinger ausgesprochen fair und sachkundig geführt hat und welches uns sehr viel weitergeholfen hat, hat der Vertreter des Landratsamtes zu Protokoll erklärt, dass Pflanzenkläranlagen dann nicht gewünscht seien, wenn ein Anschluss an eine zentrale Anlage ohne Probleme möglich sei. Das ist genau das Gegenteil dessen, was der Landtag am 15. Februar 1996 beschlossen hat. Der Landtag hatte damals genau andersherum beschlossen. Deshalb frage ich mich schon, ob Sie als Mehrheitsfraktion es sich gefallen lassen, dass die Verwaltung auch noch in einer Veranstaltung des Landtages zu Protokoll erklärt, dass sie das Gegenteil von dem macht, was in diesem Landtag hier beschlossen worden ist. Der Vertreter des Wasserwirtschaftsamtes hat erklärt, dass bei einer Pflanzenkläranlage eine Fläche von 10 qm pro Einwohnerwert notwendig sei. Dieser Behauptung bin ich natürlich noch einmal nachgegangen, und auch durch die Petenten bin ich sehr gut informiert worden. Es gibt ein Schreiben des Landesamtes für Wasserwirtschaft vom 16. Oktober 2000, in dem ausdrücklich erwähnt wird, dass für solche Anlagen eine Flächen von 4 qm in der Regel ausreicht. Natürlich spielt die Fläche eine zentrale Rolle in der Frage, ob eine solche Anlage genehmigt werden kann oder nicht.

Ganz stark fand ich es, dass der Vertreter des Umweltministeriums behauptet hat, es sei fraglich, ob die Wiederverwendung von Abwasser sinnvoll, praktikabel und notwendig sei. Dazu muss man wissen, dass diese Schilfkläranlage keine Abwasserbeseitigungsanlage ist. Das Wasser, welches aus dem Abwasser gewonnen wird, verwendet der Landwirt, um damit seine Ställe zu säubern und es später als Gülle wiederzuverwenden. Das heißt, diese Schilfkläranlage ist eine echte Recycling-Anlage. Der Vertreter des Umweltministeriums aber wirft die Frage auf, ob die Wiederverwendung des Wassers sinnvoll sei. Ich darf darauf hinweisen, dass das Innenministerium am 23. August 1992 eine Verordnung erlassen hat, in der es unter § 3 ausdrücklich heisst:

Gereinigtes Abwasser soll nach Möglichkeit wiederverwendet werden.

Es ist wirklich sehr stark, wenn in solchen Beratungen Beschlüsse des Landtages ganz offensichtlich nicht nur nicht beachtet, sondern buchstäblich konterkariert werden und wenn auch noch weitere Verordnungen des Freistaates Bayern ignoriert werden, so dass letztlich ein Ergebnis erzielt wird, welches Sie selbst nicht wollen.

Die CSU hat wiederholt ausdrücklich erklärt, dass sie pflanzliche kleine Kläranlagen wünsche. Der Beschluss vom 15.02.1996 war in 12 oder 14 weitere Beschlüsse eingebettet. Ich denke, das ist von erheblicher Bedeutung.

Am Schluss muss ich noch etwas sagen, was ich im Ausschuss bereits ausgeführt habe. Ihr Verhalten hat vermutlich den Hintergrund – dafür habe ich ein gewisses Verständnis –, dass Sie den CSU-Bürgermeister in der Gemeinde Schönberg nicht im Regen stehen lassen wollen. Die Petenten haben aber Anspruch darauf, dass ihre Petition nicht nur nach einer solchen Frage behandelt wird und auch nicht nur danach, ob die Gemeinde rechtswidrig gehandelt hat – das behaupte ich gar nicht –, sondern sie haben Anspruch darauf, mit der ordnungsgemäßen, wesentlich kostengünstigeren pflanzlichen Kläranlage Beachtung vor diesem Gremium zu finden.

(Vereinzelter Beifall bei der SPD)

Deswegen hat die SPD im Ausschuss beantragt, die Eingaben an die Staatsregierung zur Berücksichtigung zu überweisen mit der Maßgabe, dass die Angelegenheit in sechs bis acht Jahren überprüft werden solle. Meinetwegen könnte das auch in vier bis fünf Jahren sein. Ich wäre bereit, soweit nachzugeben und Ihnen entgegenzukommen, was Sie wahrscheinlich nicht vom Stuhl reißen wird. Ich möchte damit deutlich machen, dass ich sicher bin, dass in vier bis fünf Jahren auch in Ihrer Fraktion darüber wesentlich konsequenter nachgedacht werden wird, Sie das beachten werden, was Sie beschlossen haben, und dass Sie sich nicht länger von der Verwaltung vorführen lassen werden, wie das hier der Fall ist. Ich bitte Sie, bei dem Beschluss, den Sie am 15.02.1996 gefasst haben, zu bleiben und der Petition mit der von mir genannten Maßgabe Rechnung zu tragen.

(Beifall bei der SPD und bei Teilen des BÜNDNIS- SES 90/DIE GRÜNEN)

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Das Wort hat Herr Reisinger. Bitte.

Frau Präsidentin, Hohes Haus! Die beiden Petitionen der Interessengemeinschaft Abwasser von Herrn Stecher und Herrn Mayrhofer – beide aus der Gemeinde Schönberg, eignen sich nicht, der CSU-Fraktion Nichtbeachtung von Beschlüssen und eigenen Anträgen vorzuwerfen. Tatsache ist vielmehr, dass wir uns bei den beiden Petitionen – Ausschussvorsitzender

Dr. Kempfler ist anwesend – intensiv mit der Thematik beschäftigt haben. Wir haben eingehend – wie selten zuvor – eine Petition in zwei Ausschusssitzungen behandelt, ein Fachgespräch angeregt, beschlossen, durchgeführt und zweieinhalb Stunden über die Thematik mit den Petenten und allen beteiligten Fachstellen gesprochen. Die Petenten hatten die Möglichkeit, mit den Fachstellen noch einmal ihre Probleme zu diskutieren. Es kann ein 35-seitiges Protokoll nachgewiesen werden. Das heißt, auf neutralem Boden im Bayerischen Landtag gab es die Möglichkeit einen Kompromiss herbeizuführen. Den haben wir nicht gefunden und nicht erreicht. Wobei ich das bürgerschaftliche Engagement der beteiligten Petenten und die ökologischen Gedanken, die man sich in der Gemeinde gemacht hat, durchaus positiv sehe.

Tatsache ist auch, dass die von den Petenten beabsichtigte dezentrale Abwasserbehandlung – die Pflanzenbeetanlage – in den Ortsteilen Eschlbach und Hanging – darauf kommt es an – weder fachlich, wirtschaftlich noch kostenmäßig die günstigste Lösung ist. Das ist Inhalt der Anträge, die von uns eingereicht wurden. Danach müssen Alternativen geprüft werden, die Gemeinden müssen mehrere Planungen ausschreiben, die finanziert und gefördert werden. Das haben wir mit den Beschlüssen erreichen wollen. Die Gemeinde Schönberg hat sehr intensiv abgewogen. Es kam keine fachlich, wirtschaftlich oder kostengünstigere Lösung heraus. Deshalb hat die große Mehrheit des Ausschusses für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit am 19. Juni 2001 die beiden Petitionen mit Erklärung der Staatsregierung als erledigt betrachtet. Auch muss festgehalten werden, dass die Gemeinde Schönberg ihrer Pflichtaufgabe nachgekommen ist. Sie musste nicht gedrängt werden. Die Gemeinde hat bereits 1998 von sich aus ein Konzept erstellt, in dem etwa neun verschiedene Orte – kleine Weiler mit etwa zehn Anwesen – an die zentrale Kläranlage angeschlossen werden. Dies wurde mit großer Mehrheit im Gemeinderat verabschiedet, und man hat die Alternativen nicht nur erstellen lassen sondern auch entsprechend öffentlich – nicht in Hinterzimmern sondern in Bürgerversammlungen – geprüft und erörtert.