Rainer Volkmann

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Herr Staatssekretär, darf ich Sie so verstehen: Immer wenn Ihnen jemand nicht widerspricht, werten Sie das so, dass derjenige von vornherein begeistert ist?
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst darf ich feststellen, dass der Präsident des Bayerischen Städtetagtages wie der Städtetag insgesamt dem sozialistischen Gedanken und dem eben zitierten Würgegriff hold ist. Sie sollten sich da in Zukunft etwas besser erkundigen, Herr Haedke, bevor Sie hier Ihre eigenen Parteifreunde in dieser Art und Weise beschimpfen. Und wenn Sie uns sozialistisches Gedankengut vorwerfen, halte ich Ihnen entgegen, dass wir in der geschichtlichen Entwicklung schon sehr viel weiter sind, wenn wir auch grundsätzlich ein anderes Verhältnis dazu haben als Sie. Das ist mir schon klar, obwohl ich mir sicher bin, dass Sie aus Ihrer bisherigen Lebenserfahrung heraus noch etwas wenig Erkenntnis und wahrscheinlich auch Wissen haben.
Ich möchte kurz auf Ihr Beispiel mit dem Polizeibeamten eingehen. Ich fände es schön, wenn sich die Bayerische Staatsregierung um diese Problematik in der Stadt München in einer Art und Weise kümmern würde, die die Polizeibeamten zufriedenstellen würde. Die Polizeibeamten, die von Unterfranken nach München versetzt werden, wollen alle möglichst schnell wieder zurück. Dafür gibt es viele Gründe, aber dieses Problem über die Ablehnung der Zweitwohnungssteuer lösen zu wollen, ist absurd.
Sie sollen ja nicht die Initiative ergreifen, sondern Sie sollten etwas tun.
Herr Haedke, Sie brauchen doch die Polizisten nicht als Grund zu nehmen, die Zweitwohnungssteuer ablehnen zu wollen.
Interessant waren auch die Ausführungen von Herrn Ettengruber. Herr Kollege Ettengruber hat ein schönes Beispiel dafür geliefert, wie man einen Beitrag in der Vollversammlung gestaltet, wenn es in der eigenen Fraktion ganz offenkundig gegen das Abstimmungsverhalten der Fraktion, das Sie jetzt zu vertreten haben, erhebliche Widerstände gibt.
Wir haben das auch im Ausschuss erlebt. Sie haben im Ausschuss nicht geschlossen abgestimmt, sondern sich zum Teil der Stimme enthalten. Wir wissen es aus Gesprächen der Abgeordneten untereinander, dass es für die Zweitwohnungssteuer – ich spreche jetzt nur zur Zweitwohnungssteuer –, weil ich den Antrag der GRÜNEN für zu weitgehend halte – in Ihrer Fraktion sehr viel Sympathie gibt. Sehr viele Ihrer Fraktionsmitglieder wissen, dass es für viele Gemeinden und auch für die großen Städte zum Teil ein Segen wäre, wenn Sie die Zweitwohnungssteuer wieder erlauben würden, wenn Sie also nicht dieses Verbot der Zweitwohnungssteuer im Kommunalabgabengesetz festgeschrieben hätten.
Herr Ettengruber, insofern war das unterhaltsam. Die Definition des falschen Zeitpunkts ist wirklich hübsch.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Herr Volkmann, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Haedke?
Herr Haedke, ehrlich gesagt, habe ich mir von Ihnen eine bessere Zwischenfrage erwartet.
In diesem Punkt habe ich es erwartet, weil wir dies schon im Kommunalausschuss so besprochen hatten. Damals haben Sie genau das, was Sie hier fälschlicherweise als Frage wiedergaben, auch schon gesagt. Ich komme am Ende auf diese Frage nochmals zurück, um sie zu beantworten. Ich weiche Ihrer Frage bestimmt nicht aus.
Herr Ettengruber sagte, jetzt sei deshalb der falsche Zeitpunkt, weil im ganzen Land die Stimmung ganz schlecht sei, man müsse die Reform der Gemeindefinanzen abwarten. Nachdem Sie über den Bundesrat an der Reform mitarbeiten, bin ich davon überzeugt, dass da nur etwas Positives, jedenfalls etwas, das Sie verteidigen, herauskommen kann. Danach sagen Sie, jetzt brauche man keine Zweitwohnungssteuer, weil eine gute
Reform der Gemeindefinanzen herbeigeführt werde. Das heißt, es ist aus Ihrer Sicht in jedem Fall nur eine Frage des Zeitpunkts. In Wirklichkeit definiert sich der Zeitpunkt nach Ihrer Auffassung immer danach, wer gerade den Antrag stellt. Kommt der Antrag von der SPD-Fraktion, ist er möglicherweise zwar richtig formuliert, aber vom Zeitpunkt her falsch gestellt. Wenn Sie den Antrag selbst stellen, ist der Zeitpunkt natürlich richtig. Dies sollte nicht gemacht werden.
Herr Ettengruber, es ist nicht wahr, dass die Studenten unter der Zweitwohnungssteuer leiden; denn – Frau Tausendfreund hat bereits darauf hingewiesen – ein Student, der an einen Studienort zieht, hat dort seinen Lebensmittelpunkt, und muss deshalb dort seinen Erstwohnsitz anmelden. Daher betrifft ihn die Zweitwohnungssteuer überhaupt nicht.
Ich darf abschließend vor allen Dingen auf die großen Städte Bezug nehmen. Es ist allgemein bekannt, dass es in München zu tausenden Zweitwohnungen von Leuten gibt, die sich eine Zweitwohnung wirklich leisten können. Es ist für eine bestimmte Schicht der Bevölkerung chic, in München eine Zweitwohnung zu haben und etwa nach einem Opernbesuch nicht in das Hotel, sondern in eine Zweitwohnung zu gehen. Das mag so sein. Aber wenn in einer Stadt wie München eine solche Knappheit an Wohnungen herrscht, ist es doch nur gerecht zu sagen, dass diejenigen, die sich einen solchen Luxus erlauben können, auch zu einem erhöhten Beitrag herangezogen werden. Warum das nicht der Fall sein soll, ist nicht nachvollziehbar.
Herr Haedke, reden Sie keinen solchen Schmarren. Wenn Sie nicht mehr weiterwissen, was in der Regel der Fall ist, sprechen Sie von einer Neid-Debatte. Früher sagten Sie immer, es sei sozialistisches Gedankengut; auch das haben Sie heute schon gesagt. Sie operieren heute nur mit Ausdrücken, die Ihre Hilflosigkeit in der Sache wiedergeben.
Herr Ettengruber, erstens bitte ich Sie, nochmals zu bedenken, es ist in einer Stadt wie München eindeutig so: Viele der Leute sind so wohlhabend, dass sie sich eine Zweitwohnungssteuer locker leisten können, und diese sollen eine Zweitwohnungssteuer entrichten. Damit hat Berlin im vergangenen Jahr immerhin 4 Millionen e eingenommen. Sie können sagen, das sei nicht viel. Bei einem Gesamthaushalt der Stadt München in der Größenordnung von etwa 4 Milliarden e ist das zwar richtig, aber 4 Millionen e ist ein Betrag, mit dem eine ganze Reihe von Wohnungen im sozialen Bereich oder im Rahmen von Eigentumsförderungsmaßnahmen errichtet werden könnte. Warum kann man dann in diesem Bereich nicht wieder eine Zweitwohnungssteuer einführen?
Zweitens. Es gibt in München Genossenschaften, die sich darüber beschweren, dass manche Mieter die billige Genossenschaftswohnung als Zweitwohnung nutzen und sich draußen irgendwo ein Haus bauten und dort wohnen. Wer eine so billige Wohnung in Anspruch nimmt, soll entweder eine Zweitwohnungssteuer zahlen oder die Wohnung kündigen.
Wenn er diese Wohnung aufgibt, steht sie zur anderweitigen Vermietung zur Verfügung.
Herr Huber, von einem Mitglied der Bayerischen Staatsregierung erwarten die Leute normalerweise, dass es die Zusammenhänge wenigstens in den Grundzügen erkennt.
Sehr geehrter Herr Huber, ich erkläre es Ihnen, vielleicht können Sie es in der Ministerratssitzung einmal verwerten. Die Fehlbelegungsabgabe ist eine Abgabe, die derjenige bezahlt, der eine Sozialwohnung innehat. Der Bewohner einer Genossenschaftswohnung hat in der Regel keine Sozial-, sondern eine Genossenschaftswohnung. Eine Sozialwohnung hat er nur dann, wenn die Genossenschaft die Wohnung mit öffentlichen Mitteln errichtet hat, zum Beispiel nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz oder jetzt nach dem Wohnraumförderungsgesetz. Sie sehen, die Vollversammlung im Bayerischen Landtag ist – selbst für Mitglieder der Bayerischen Staatsregierung – eine echte Bildungsveranstaltung. Eigentlich sollten Sie uns dafür schon ein bisserl dankbarer sein, davon habe ich noch nichts gemerkt.
Wir können uns in München von einer Zweitwohnungssteuer mit gutem Recht erwarten, dass eine ganze Reihe dieser Wohnungen freigegeben würde und damit in München auf dem Wohnungsmarkt eine echte Entspannung einträte.
Sie sollten diese Gelegenheit wirklich beim Schopfe ergreifen; denn sie kostet den Freistaat nicht einen Cent. Sicher nicht allen, aber vielen Gemeinden in Bayern würden Sie damit helfen. Da gilt der alte Grundsatz: Es gibt nichts Gutes, außer man tut es. Deshalb sage ich: Tun Sie das, damit tun Sie vielen Gemeinden einen Gefallen und schaffen Sie eine größere Gerechtigkeit. Damit trügen Sie in diesem Bereich zu einer gewissen Entspannung bei. Ich bedanke mich für Ihre ungewöhnliche Aufmerksamkeit.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Das Wort hat Herr Staatssekretär Regensburger.
Die Ausschüsse haben die Gesetzentwürfe derzeit – ich betone: derzeit – abgelehnt. Ich darf die Diskussion um die kleinen Gemeindesteuern ins Gedächtnis rufen, die derzeit zurückgestellt werden und bei Bedarf wieder aufgenommen werden sollte, wenn die umfassenden und für die Kommunalfinanzen sicherlich wesentlich bedeutsameren Ergebnisse der derzeitigen Reformbestrebungen auf Landes- und Bundesebene, vor allem der Kommission des Bundes zur Reform der Gemeindefinanzen, vorlegen. Eine derzeit isolierte Behandlung empfiehlt sich nicht, da sie einerseits zu Belastungen der Bürger führen, andererseits die Finanzprobleme der Kommunen allein sicher nicht lösen kann. Meine Damen und Herren von der Opposition, hiermit waren auch die kommunalen Spitzenverbände einverstanden. Sie haben also im Moment nicht einmal die Kommunen – jedenfalls nicht deren Vertreter – auf Ihrer Seite.
Im Gegensatz zu Ihnen war ich bei den Gesprächen dabei, daher müssen Sie mir glauben, dass mit dieser Verfahrensweise Einverständnis bestand.
Wenn die Abgeordneten der SPD zur Begründung auf die finanziellen Lasten durch Zweitwohnungen insbesondere in Kur- und Heilbädern sowie in Ballungsräumen, insbesondere in München, verweisen, so ist dem im Übrigen die Möglichkeit der Erhebung von Kur- und Fremdenverkehrsbeiträgen sowie die Berücksichtigung von Zweitwohnungen bei der Berechnung der Schlüsselzuweisungen entgegenzuhalten.
Zudem würden nach Ihrem Gesetzesvorschlag nur bestimmte Gemeinden diese Gestaltungsmöglichkeit bekommen.
Da Kollege Boutter von einer Gerechtigkeitslücke und vom Gerechtigkeitsprinzip gesprochen hat, darf ich aus eigener Erfahrung berichten. Ich oute mich als Zweitwohnungsinhaber, allerdings ist die Wohnung nicht in Bayern, sondern in Österreich. Ich werde also nicht erfasst, bin daher nicht betroffen und nicht befangen. Wissen Sie, was ich dort für diese Zweitwohnung alles zahle, die ich ganz selten nutze? – Natürlich Grundsteuer, natürlich Müllabfuhrgebühren, und zwar für das ganze Jahr, obwohl ich nur 14 Tage oder drei Wochen dort bin. Ich zahle Kurabgabe und Grundbeträge für Wasser und Kanal. Das heißt, in Relation zu denen, die
ständig dort wohnen, zahle ich wesentlich mehr, als es meiner Inanspruchnahme dieser kommunalen Leistungen entspricht. Ich bitte, zur Kenntnis zu nehmen, dass Zweitwohnungsinhaber erhebliche Leistungen erbringen müssen. Das ist ein Beispiel aus der Praxis, und deswegen ein gutes Beispiel.
Ich nehme gerne Spenden entgegen, Herr Kollege Müller; ich komme dann sofort vorbei.
Die Kommunen haben es auch mit in der Hand, ob Zweitwohnungsgebiete entstehen werden oder nicht, und können deshalb nicht nachträglich über Riesenbelastungen jammern. Sie können das selbst gestalten. Die Gemeinden haben die Möglichkeit, in bestimmten Gebieten eine Zweitwohnungsnutzung einzudämmen; das ist mit Hilfe des Baurechts durchaus möglich.
Herr Kollege Volkmann, Sie haben auch noch das Thema „Polizei“ in die Zweitwohnungsdebatte eingeführt.
Gut, Sie haben das auch angesprochen. Ich kann das ohnehin nicht nachvollziehen. Selbstverständlich haben wir Probleme mit Polizeibeamten, die gegen ihren Willen für eine gewisse Zeit Dienst in München verrichten müssen. Wir haben versucht, diese Probleme zu lösen, und das ist auch weitgehend gelungen. Dank des Sonderprogramms München und dem Altbewerberprogramm München haben wir zwischenzeitlich mehr Bewerber aus dem Großraum München, als wir im Großraum München tatsächlich brauchen. Das Problem wird sich also in Kürze entschärfen, wenn nicht sogar lösen. Ich darf Ihnen auch sagen, dass wir mehr Staatsbedienstetenwohnungen für die Polizeibeamten, die in München Dienst tun, anbieten können, als tatsächlich in Anspruch genommen werden. Mit dem Problem der Polizeibeamten hat das Ganze also wirklich nichts zu tun. Deshalb bitte ich noch einmal darum, dass Sie diese Gesetzentwürfe ablehnen.
Herr Staatssekretär, ich mache von dem Recht der Zwischenintervention Gebrauch und interpretiere Ihre letzten Ausführungen so, dass das, was Herr Haedke zu den Polizeibeamten gesagt hat, im Hinblick auf die Zweitwohnungssteuer völlig fehlgeht.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Dazu werden die Tagesordnungspunkte wieder getrennt. Ich lasse
Gegenstimmen? – Das ist die CSU-Fraktion. Stimmenthaltungen? – Keine. Der Gesetzentwurf ist damit abgelehnt.
Nun lasse ich über den Tagesordnungspunkt 10 abstimmen. Dieser Abstimmung liegt der Initiativgesetzentwurf der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 14/10907 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit empfiehlt wiederum die Ablehnung des Gesetzentwurfs. Wer entgegen der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Das sind die Fraktionen der SPD und der CSU. Stimmenthaltungen? – Das sind Kollege Hartenstein, Kollegin Peters und Kollegin Kronawitter. Der Gesetzentwurf ist damit ebenfalls abgelehnt.
Ich rufe auf:
Tagesordnungspunkt 11
Abstimmung über Anträge etc., die gemäß § 63 Absatz 6 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden.
Über die Listennummern 2, 11 und 31 soll gesondert abgestimmt werden, da zu den der Abstimmung zugrunde zu legenden Beschlussempfehlungen kein Votum der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorliegt.
Ich lasse zunächst über die Listennummer 2 – das ist der Antrag des Abgeordneten Gartzke betreffend „Änderung des Gesetzes über die Kostenfreiheit des Schulweges bzw. der Verordnung über die Schülerbeförderung“, Drucksache 14/8533 –, abstimmen. Der federführende Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport empfiehlt die Ablehnung des Antrags. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Das ist die Fraktion der CSU. Stimmenthaltungen? – Kollege Hartenstein. Der Antrag ist damit abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über die Listennummer 11. Das ist der Antrag des Abgeordneten Hartenstein betreffend „Weitergehende Auswertung der Suizi
draten in Bayern – Suche nach möglichen ortsabhängigen Auslösefaktoren“, Drucksache 14/11320. Der federführende Ausschuss für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik empfiehlt die Ablehnung des Antrags. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und Kollege Hartenstein. Gegenstimmen? – Das ist die Fraktion der CSU. Stimmenthaltungen? – Keine. Der Antrag ist damit abgelehnt.
Jetzt lasse ich noch über die Listennummer 31 abstimmen. Das ist der Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Glück, Zeller und anderer und Fraktion (CSU) betreffend „Europäischer Verfassungsvertrag“, Drucksache 14/12307. Der federführende Ausschuss für Bundesund Europaangelegenheiten empfiehlt die unveränderte Annahme. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD und Kollege Hartenstein. Gegenstimmen? – Das ist die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Keine. Dem Antrag ist zugestimmt worden.
Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlagen mit den einzelnen Voten der Fraktionen zur Verfassungsstreitigkeit und zu den übrigen Anträgen verweise ich auf die Ihnen vorliegende Liste. Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. dem jeweiligen Abstimmungsverhalten seiner Fraktion entsprechend der aufgelegten Liste einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist das gesamte Hohe Haus. – Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Damit übernimmt der Landtag diese Voten.
Ich rufe auf:
Tagesordnungspunkt 12
Mündliche Anfragen
Dafür stehen heute 45 Minuten zur Verfügung. Ich bitte Herrn Staatsminister Zehetmair um die Beantwortung der ersten Frage.
Ich bitte die Kollegen, die gehen wollen, den Saal rasch zu verlassen, damit wir mit der Fragestunde beginnen können. – Die erste Frage stellt Frau Dr. Kronawitter. Bitte.
Trifft es zu, dass die Staatsregierung beabsichtigt, bei Sozialwohnungen die Zinsen für Darlehen von null auf 2 oder 3% zu erhöhen mit der Folge von Mieterhöhungen bis zu 1,50 e/qm Wohnfläche oder kann davon ausgegangen werden, dass solche Pläne nicht bestehen und auch in Zukunft nicht verwirklicht werden, und geht auch die Staatsregierung davon aus, dass die Geltendmachung von Zinsen für öffentliche Darlehen in der Regel zu einem vorzeitigen Wegfall der Sozialbindung führen und damit eine vom Finanzministerium erhoffte Mehreinnahme nicht eintreten würde?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben diesen Antrag bereits zweimal verschoben. Wir werden uns jetzt deshalb bemühen, es möglichst kurz und prägnant zu machen. Aber ein klein wenig Auseinandersetzung muss in dieser Frage sein. Es geht darum, die Bürokostenentschädigung für Gerichtsvollzieher neu zu regeln. Wir müssen davon ausgehen, dass die Gerichtsvollzieher bei der Bürokostenentschädigung zu schlecht behandelt werden.
Ich darf zunächst in Erinnerung rufen, dass die Gerichtsvollzieher eine ausgesprochen undankbare Arbeit leisten, die aber ungewöhnlich wichtig ist. Ich muss des Weiteren darauf hinweisen, dass es Bereiche gibt, in denen die Vollstreckungsaufträge von Gerichtsvollziehern erst nach sechs Monaten erledigt werden; das ist leider keine Seltenheit. Sie alle wissen natürlich, dass das beste Urteil eines Gerichtes nichts hilft, wenn keine Vollstreckung erfolgt. Gerade für das Handwerk und für
den gesamten Mittelstand ist es von erheblicher Bedeutung, dass die Tätigkeit der Gerichtsvollzieher möglichst ungehindert und zügig vonstatten geht.
Unser Antrag vom 12. 11. 2002 stellt darauf ab, dass die Bürokosten, die die Gerichtsvollzieher zu tragen haben, ausreichend erstattet werden. Die Gerichtsvollzieher sind Beamte im Mittleren Dienst, und die absolute Besonderheit gegenüber allen anderen Beamten besteht darin, dass sie selbst ein Büro unterhalten und hierfür eine Entschädigung bekommen.
Die Gerichtsvollzieher tragen vor – ich komme am Ende darauf zurück –, dass sie eine Unterdeckung von ungefähr 6000 e pro Jahr selbst zu tragen hätten. In der gegenwärtigen Situation werden die Gerichtsvollzieher sogar aufgefordert, für das Jahr 2001 Beträge zurückzubezahlen. Besonders pikant ist dabei, dass diese Rückforderungen für das Jahr 2001 erst im Januar 2002 angekündigt wurden und dass die Ankündigung erst im September realisiert bzw. näher präzisiert wurde. Erst im Dezember 2002 wurden Bescheide mit Rückforderungen zulasten der Gerichtsvollzieher erlassen. Was hier die Staatsregierung macht, ist schon fast unanständig.
Sie haben zu einem Zeitpunkt, zu dem kein Gerichtsvollzieher mehr die Möglichkeit hatte, seine eigenen Bürokosten – egal auf welche Weise – zu reduzieren, Bescheide über Rückzahlungen angekündigt und erst ein Jahr später zukommen lassen. So kann man mit einem solchen Organ der Rechtspflege nicht umgehen. Sie haben Bescheide – zum Teil mit, zum Teil ohne Rechtsmittelbelehrung, zum Teil sogar mit Sofortvollzug – erlassen.
Als Zwischenergebnis darf ich zunächst einmal festhalten: Es liegen deutlich über 300 Widersprüche vor. Zurzeit sind 220 Klagen anhängig. Da fragt man sich natürlich schon, ob in Bayern die Gerichtsvollzieher nichts Besseres zu tun hätten, als sich mit ihrer eigenen vorgesetzten Behörde darüber zu streiten, wie hoch in jedem einzelnen Falle ihre Bürokostenentschädigung sein solle.
An dieser Stelle würde ich Ihnen gerne sagen, dass es die Diskussionsfreudigkeit eines Redners sicher deutlich erhöhen würde, wenn im Saal kein solch hoher Lärmpegel herrschte, sodass man das Gefühl hat, es hört– außer Ihnen, Herr Leeb – überhaupt niemand zu. Aber das bin ich von Ihnen, Herr Leeb, und einigen wenigen anderen schon aus dem Ausschuss gewohnt. Ich schlage vor, dass, wer sich unterhalten will, hinausgeht, er hat draußen genügend Platz.
Die Frage ist wirklich, ob die Gerichtsvollzieher nichts anderes zu tun haben. Wir sind hier in einer Situation, die bundesweit ähnliche Probleme aufwirft. Sie dürfen ruhig einen Blick darauf werfen, wie andere Bundesländer mit diesem Problem umgehen. Nordrhein-Westfalen
will im Prinzip genauso vorgehen, wählt aber eine völlig andere Art und Weise. Nordrhein-Westfalen verhandelt mit den jeweiligen Gerichtsvollziehern darüber. Der Freistaat Sachsen hat auf die Rückforderungen vollständig verzichtet. Die extrem harte Linie wird nirgendwo in der Bundesrepublik – außer im Freistaat Bayern – durchgehalten. Ich finde, es gibt keinen Grund, darauf stolz zu sein.
Ausgangspunkt unseres Antrags war ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 4.07.2002, wonach die Entschädigung für Sach- und Personalkosten der Gerichtsvollzieher realitätsnah festzusetzen ist.
Die Entscheidung wurde an das nachgeordnete Gericht zurückverwiesen, um dieses im Einzelnen zu ermitteln.
Es wäre, meine Damen und Herren, doch erkennbar das Vernünftigste, mit den Gerichtsvollziehern in einen konstruktiven Dialog mit dem Ziel einer einvernehmlichen Regelung einzutreten. Genau dieses geschieht bedauerlicherweise nicht. Nach Auffassung des Staatsministeriums der Justiz müssen die Gerichtsvollzieher ein Büro mit zwei Räumen, einem Warteraum und einem Parkplatz unterhalten. Allein die räumliche Ausstattung in diesem Umfang ist nötig, weil seit nicht allzu langer Zeit die Gerichtsvollzieher verpflichtet sind, die sogenannte eidesstattliche Versicherung gemäß § 807 ZPO den Schuldnern abzunehmen. Früher haben das die Amtsgerichte gemacht. Jetzt müssen es die Gerichtsvollzieher machen. Ergebnis ist, dass die Amtsgerichte entlastet werden und die Gerichtsvollzieher belastet.
Da die gesamte Büroeinrichtung mit Mobiliar, Kopierer, Faxgerät, EDV, Software und all diesen Dingen unterhalten werden muss, fallen erhebliche Kosten an, die festgehalten worden sind. Am Rande bemerkt: Die Abschreibungszeit für Computer wird vom Freistaat auf 10 Jahre, für Software auf 15 Jahre festgelegt. Man muss sich also nicht wundern, dass man zu zu geringen Beträgen kommt.
Die Frage ist, welches der richtige Betrag ist. Wir beziehen uns auf ein Gutachten, das die Gerichtsvollzieher von der Firma Roland Berger haben erstellen lassen. Die Firma Roland Berger hat auch bei der CSU ein sehr hohes Ansehen. Da Sie sich in anderen Fällen auf diese Firma berufen und realisieren wollen, was diese vorschlägt, sollten Sie sich nicht scheuen, es in diesem Falle auch zu tun. Die Firma Roland Berger kommt zu dem Ergebnis, dass ein Betrag von 61000 DM bzw. von etwa 31000 e pro Jahr der richtige Betrag wäre. Gingen Sie davon aus, hätten die Gerichtsvollzieher keine Schwierigkeiten mehr und das Problem wäre erledigt.
Ich darf Sie deshalb sehr nachdrücklich bitten, unserem Antrag zuzustimmen. Sie würden nicht nur den Gerichtsvollziehern sondern auch der Rechtspflege in Bayern und der Möglichkeit des Vollziehens zivilgerichtlicher Entscheidungen einen wirklich guten Dienst erweisen.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Das Wort hat Frau Stahl.
Herr Staatssekretär, nachdem die CSU-Fraktion im Rahmen der Debatte über den Transrapid in der Plenarsitzung am 28. Januar 2003 argumentierte, der geplante Transrapid habe unter anderem die Aufgabe, die Fahrgäste, die mit dem Zug nach München kommen, vom Bahnhof zum Flughafen zu befördern, frage ich, ob es bei der Staatsregierung jemals Pläne gegeben hat, den Fernverkehr der Bahn direkt an den Flughafen anzubinden, ob es derzeit noch solche Pläne gibt, und wenn ja, ob sie auch in Zukunft verfolgt werden sollen oder ob die Staatsregierung davon ausgeht, solche Pläne nicht mehr weiter zu verfolgen, damit der Transrapid nicht seine dringend benötigten Fahrgäste verliert.
Herr Staatssekretär, heißt das dann im Ergebnis, dass die Staatsregierung davon ausgeht, dass eine echte Anbindung des Flughafens an den Eisenbahnfernverkehr nicht angestrebt und geplant wird?
Herr Staatssekretär, Sie gehen ja auch davon aus, dass die Strecke Salzburg – Mühldorf über Erding geführt werden kann. Auch Herr Wiesheu hat das heute früh so dargelegt. Weiter besteht eine sehr gute Anbindung des Flughafens an die Strecken aus Niederbayern und der Oberpfalz. Von diesen beiden Prämissen können wir bereits ausgehen. Ich würde aber
gerne noch von einer dritten Prämisse ausgehen. Man könnte doch von Pasing aus eine nach Norden abbiegende Schleife in die S-Bahn-Linie 1 führen, sodass auch Züge aus Richtung Stuttgart und Augsburg direkt den Flughafen anfahren können. Mit welcher Reduzierung des Fahrgastaufkommens zwischen Hauptbahnhof und Flughafen müsste man rechnen, wenn man alleine von diesen drei Prämissen ausgeht?
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Herr Staatssekretär.
Dafür möchte ich mich bedanken. Als Letztes möchte ich Sie zusammenfassend wie folgt fragen: Verstehe ich Sie richtig, dass die Anbindung des Münchner Flughafens an die Fernbahn nicht die Qualität erreichen kann wie die Anbindung des Flughafens Frankfurt, welcher an den Fernverkehr unmittelbar angebunden ist?
Mir genügt die schriftliche Antwort. Ich habe keine Zusatzfrage.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Lieber Herr Wahnschaffe, es gehört zum echten Konservativen, dass er immer verspätet auf den Zug aufspringt. Herr Söder hat noch nicht gemerkt, dass der Wahlkampf zu Ende ist. Aber das ist seine Sache.
Das ist nicht witzig Herr Dr. Söder. Ihre aggressive Art ist schon wirklich schwer zu ertragen.
Ich komme auf den Dringlichkeitsantrag auf der Drucksache 14/10797 zu sprechen, den Sie gestellt haben. Sie sagen: die Baukonjunktur nicht abwürgen, wohnungspolitischen Kahlschlag der Bundesregierung verhindern.
Ich nehme dazu zunächst Bezug auf eine Presseerklärung des Staatsministeriums des Innern vom 4. November 2002. Die ist noch relativ frisch. Darin wird lauthals beklagt, das die Bauentwicklung, die Bauwirtschaft, unter dem Rückgang bei der Zahl der Neubauten zu leiden hat. Ich nehme aber gleichzeitig Bezug auf eine E-Mail des Innenministeriums – genauer gesagt: der Obersten Baubehörde – an sämtliche Landratsämter und kreisfreien Städte. Darin wird laut einem Bericht der „Nürnberger Nachrichten“ vom vergangenen Wochenende ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Freistaat etwas gemacht hat, was unglaublich ist. Die Eigenheimförderung im sozialen Wohnungsbau wird bei Leuten, denen bereits eine Zusage erteilt worden ist, schlichtweg wieder einkassiert. Die Leute werden vor eine völlig neue Situation gestellt. Das heißt, diejenigen, die das beantragt haben, die bereits im Begriff waren, etwas zu bauen, werden das vielfach nicht tun können.
Die Baubehörde sagt selbst, die schwierige Haushaltslage verbiete eine moderate Übergangsregelung, wie sie in der Vergangenheit bei Programmänderungen vorgesehen waren. Neue Förderhöchstbeträge seien deshalb ab sofort zugrunde zu legen.
Das heißt, Sie würgen genau das ab, was Sie einen Tag zuvor in einer Presseerklärung des Innenministeriums noch lauthals eingefordert haben. Ich finde, das ist unglaublich.
Ich finde, es ist auch unglaublich, dass Sie bezüglich der Eigenheimförderung ständig auf die Bundesregierung schimpfen und gleichzeitig in Ihrem eigenen Haushaltsentwurf die Mittel für den sozialen Wohnungsbau von 286 Millionen auf 200 Millionen Euro reduzieren. Das ist eine Reduzierung um 30%.
Das ist das Kontrastprogramm.
Ich weise darauf hin: Mit der Kürzung der Mittel für den sozialen Wohnungsbau treffen Sie den Teil der Bevölkerung, der auf Wohnungsbaumittel mehr angewiesen ist, als es vielfach bei denen der Fall ist, die im frei finanzierten Wohnungsbau Eigenheimförderung in Anspruch nehmen können.
Mich würde interessieren – ich habe das heute zum ersten Mal gehört –, ob es zutrifft, dass es eine Untersuchung der Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer – die hat ganz allgemein wohl ein sehr hohes Ansehen, und völlig zurecht – über Nordrhein-Westfalen gibt. Die ist in einem Gutachten zu dem Ergebnis gekommen, dass fast die Hälfte der Antragsteller für die Eigenheimzulage – also im frei finanzierten Wohnungsbau – aus dem Einkommenssegment der oberen 20% kommen. Das muss man sich einmal vorstellen. Nur drei Prozent der Antragsteller gehörten zum einkommensschwächsten Fünftel der Bevölkerung. Ich werfe zunächst diese Frau auf, weil diese Information auch für mich neu ist. Ich finde, es ist unglaublich, dass Sie einen solchen Antrag stellen.
Ich sage Ihnen zum Schluss noch eines: Sie haben hier beantragt, auf die Absenkung der linearen Gebäudeabschreibung solle verzichtet und die degressive Gebäudeabschreibung im bisherigen Umfang beibehalten werden. Sie wissen ganz genau, dass das, was Sie hier schreiben, nicht mehr stimmt. Die Meinung in Berlin hat sich geändert. Man geht nicht auf 2% Abschreibung, sondern auf 3% für die ersten acht Jahre.
Das Allerhöchste an der Geschichte ist: Glauben Sie, wir haben vergessen, was Sie vor sechs oder sieben Jahren noch selbst beantragt haben? Damals hatten Sie eine Steuerreform gemacht, bei der Sie genau das forciert haben, was Sie jetzt dieser Regierung vorwerfen. Das ist unlauter. Ihre Steuerreform sah vor, dass die Abschreibung für den Mietwohnungsbau auf jährlich 2% reduziert wird. Das kritisieren Sie jetzt lauthals und machen das der Bundesregierung zum Vorwurf.
Damit habe ich das Wesentliche gesagt.
Wenn Sie sagen, es reicht, dann müsste ich eigentlich weiterreden. Ich erspare Ihnen das, damit Sie geschont werden.
Ich finde, es ist unlauter, dass Sie diesen Dringlichkeitsantrag stellen. Ich fände es ausgesprochen hilfreich, wenn Sie diesen Antrag zurückziehen würden. Damit wäre der Sache eher gedient.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Das Wort hat Herr Pschierer.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es ist schade, dass der Innenminister nicht mehr da ist.
Herr Kollege, ich finde das sehr interessant, wenn Sie sagen, der Herr Minister habe Wichtigeres zu tun. Wenn wir eine Plenarsitzung haben, haben alle Abgeordneten gemäß § 3 der Geschäftsordnung dieses Landtags die Verpflichtung, anwesend zu sein. Alle Minister – außer Herrn Dr. Schnappauf – sind Abgeordnete. Wenn es um eine Debatte geht, an der sich der Innenminister beteiligt hat, darf ich doch wohl von ihm verlangen, dass er wenigstens anwesend ist.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Herr Kollege Volkmann, bitte geben Sie jetzt Ihre persönliche Erklärung ab.
Frau Präsidentin! Ich bitte um Entschuldigung, der Kollege hat mich geradezu dazu aufgefordert, etwas zu ihm zu sagen. Ich möchte zur Eigenheimförderung Folgendes erklären: Herr Innenminister Dr. Beckstein hat mir eine Aussage unterstellt, die ich nicht gemacht habe. Ich habe lediglich die Frage aufgeworfen, ob es stimmt, was in der „Süddeutschen Zeitung“ über ein Gutachten der Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer steht. Ich habe gebeten, das zu klären. Daraus eine Unterstellung zu machen, halte ich nicht für richtig.
Ich habe außerdem zu dem CSU-Antrag auf Drucksache 14/10797 gesprochen und Sie aufgefordert, diesen Antrag zurückzuziehen, weil die CSU im Jahre 1995 genau die Anträge gestellt hat, die sie in diesem Antrag der Bundesregierung vorwirft. Herr Dr. Beckstein hat zu meinem Bedauern daraus den Schluss gezogen, ich hätte die Wohnungsbaupolitik für gut befunden. Ich denke, wir sollten uns abgewöhnen, dem anderen etwas zu unterstellen, was er nicht gesagt hat.
Schließlich möchte ich klarstellen, dass sich der Vorwurf nicht, wie mir das von Herrn Dr. Beckstein unterstellt wurde, auf seine Änderung bei der Eigenheimförderung im sozialen Wohnungsbau bezogen hat. Wir wollten nur erreichen, dass diese nicht so abrupt erfolgt, dass Leute, die darauf vertraut haben, nicht mehr damit rechnen können. Das sind schließlich mehrere hundert Menschen in Bayern.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Damit ist der Tagesordnungspunkt 1 erledigt. Ich rufe auf:
Tagesordnungspunkt 2
Haushaltsplan 2003/2004;
Einzelplan 07 für den Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Technologie
Das Wort hat der Staatsminister für Wirtschaft, Verkehr und Technologie.
Haben Sie die Machos jetzt deswegen erwähnt, weil Sie bedauerlicherweise nicht mehr für den Landtag kandidieren?
Herr Staatsminister! In Ergänzung zu meiner Schriftlichen Anfrage vom 24.05.2002 – Aktenzeichen AIG-4251-2/1154 – frage ich, welche staatlichen kulturellen Einrichtungen in staatlichen Gebäuden untergebracht sind und mit welcher Nutzfläche, wobei eine ungefähre Angabe genügt.
Herr Minister, sind Sie mit mir der Meinung, dass der Alte Hof, um den es bei der Frage damals auch schon ging, eine so hohe geschichtliche und kulturelle Bedeutung nicht nur für die Stadt München, sondern auch für Bayern und seine Staatlichkeit besitzt, dass es wünschenswert wäre, wichtige kulturelle staatliche Einrichtungen dort unterzubringen?
Darf ich dann weiter die Frage an Sie richten – –
Herr Staatsminister, würden Sie mir darin zustimmen, dass es bei gutem Willen möglich sein müsste, kulturelle Einrichtungen in den Alten Hof kostenneutral zu verlagern, damit es dort nicht zu einer übermäßigen Kommerzialisierung kommt und damit die Kontinuität öffentlicher staatlicher Nutzung dieses historischen Gebäudes gewahrt bleibt?
Herr Minister, wenn man staatliche Einrichtungen im Alten Hof ansiedelt, dann würden andere Gebäude frei und könnten vermietet werden. Unter diesem Gesichtspunkt könnte der Alte Hof nahezu kostenneutral in größerem Umfang staatlich genutzt werden. Würden Sie sich dafür einsetzen?
Herr Staatsminister Dr. Beckstein, würden Sie mir darin zustimmen, dass die Einbrüche bei der Gewerbesteuer auf steuerliche Änderungen zurückzuführen sind, die bereits im Jahr 1996 vorgenommen worden sind, und dass sich die Kritik des Münchner Oberbürgermeisters lediglich darauf gerichtet hat, dass diese Änderungen später nicht revidiert worden sind, dass also die Ursache im Jahr 1996 zu suchen ist und nicht in der Zeit ab 1998?
Herr Staatsminister, ich frage die Bayerische Staatsregierung, ob sie bereit ist, die Einkommensgrenzen, die zum Bezug einer Sozialwohnung berechtigen, gemäß § 9 des Wohnraumförderungsgesetzes wenigstens dort für Wohnungssuchende mit Kindern im schulpflichtigen Alter spürbar zu erhöhen, wo der Anteil der Schüler mit nicht deutscher Muttersprache bei Schulanfängern über 40% liegt?
Herr Dr. Beckstein, wenn es Ihnen, wie ich weiß, die Vermeidung einseitiger Bewohnerstrukturen wichtig ist, können Sie mir dann zustimmen, dass wir in München am Hasenbergl das Indiz einer einseitigen Bewohnerstruktur haben, da 77% der Kinder in der ersten Klasse Deutsch nicht als Muttersprache sprechen? Wäre es wohl ausgesprochen hilfreich, im Sprengel solcher Schulen die Einkommensgrenze für Sozialwohnungen spürbar zu erhöhen, damit in Zukunft wieder mehr Eltern dorthin ziehen, deren Kinder Deutsch als Muttersprache sprechen? Durch eine Erhöhung der Einkommensgrenze würden die Wohnungen dort billiger und damit attraktiver, was bisher nicht der Fall ist. Könnten Sie sich einen solchen Lösungsweg vorstellen, oder muss ich davon ausgehen, dass die Bayerische Staatsregierung die Erhöhung der Einkommensgrenze nach § 9 des Wohnraumförderungsgesetzes grundsätzlich ablehnt?
Herr Minister Dr. Beckstein, ich will nicht die Leute im Bestand von der Fehlbelegungsabgabe freistellen. Das betrifft nur die Eltern von Kindern, die bereits in diesem Quartier wohnen. Vielmehr will ich wieder einen Zuzug von deutschen Eltern mit Kindern in Quartiere, die einen besonders hohen Anteil an Kindern mit nicht deutscher Muttersprache haben, ermöglichen. Das ist eine etwas andere Zielrichtung als die, die Sie jetzt genannt haben. Mir geht es – das halte ich rechtlich für machbar – um eine generelle Regelung. Sie müssen sich nicht an die 40% Kinder mit nicht deutscher Muttersprache halten, sie können auch sagen, ab 50% – –
Dort, wo wir einen solchen Schulsprengel haben – das ist objektiv feststellbar – könnte nach meinen Vorstellungen eine Sozialwohnung auch dann vergeben werden, wenn die Bewerber die Einkommensgrenze, sagen wir um 40% oder 50% – immer nur Bewerber, die Kinder im schulpflichtigen Alter haben – überschreiten.
Herr Staatsminister Dr. Beckstein, verstehe ich Sie richtig: Sie würden einer Freistellung von Belegungsbindungen unter solchen Voraussetzungen grundsätzlich zustimmen?
Herr Kollege Unterländer, ist Ihnen erinnerlich, dass sich die CSU in den Siebzigerjahren im Münchner Stadtrat gegen Kindertagesstätten und Kindergärten gewandt hat, weil dadurch die Familie zerstört würde? Ist Ihnen erinnerlich, dass in den Neunzigerjahren alle 14 Tage in München eine Kindertagesstätte eröffnet worden ist? Das war ein beispielloser Klimmzug, der auch Ihre Anerkennung als Münchner finden sollte.
Herr Staatsminister, wann und in welchem Umfang beabsichtigt die Staatsregierung die seit 1980 fast unveränderten Einkommensgrenzen gemäß dem nunmehrigen § 9 des Wohnraumförderungsgesetzes, die zum Bezug einer Sozialwohnung berechtigen, zu erhöhen?
Den letzten Satz habe ich vom Sinn her nicht ganz verstanden.
Ist diese Verordnung denn bereits erlassen? Beziehen Sie sich auf die Verordnung, die im Gesetz- und Verordnungsblatt vom 31. Mai veröffentlicht ist, die allerdings auf die Einkommensgrenzen bei der Bewilligung gemäß § 13 des Wohnraumförderungsgesetzes Bezug nimmt, aber nicht explizit auf den Bezug einer Sozialwohnung, vor allen Dingen nicht einer solchen aus dem Bestand? Oder gibt es eine neue Verordnung, die noch nicht veröffentlicht ist?
Herr Staatsminister, diese Förderungshöhen bei der Einkommensorientierten Förderung – EoF – sind mit plus 30 und plus 60% schon seit langem üblich. Meine Frage bezog sich aber darauf, ob Sie eine Möglichkeit sehen, die Einkommensgrenzen im Bereich des Wohnungsbestandes insbesondere auch beim ersten Förderweg, der ja in Städten wie München und Nürnberg eine besonders große Rolle spielt, zu erhöhen. Sehen Sie weiterhin eine Möglichkeit, diese Grenzen gegebenenfalls auch zu regionalisieren, etwa in den größeren Städten, ähnlich der Regionalisierung der Beträge, wie wir sie beim Wohngeldgesetz haben?
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten – soweit vorhanden – Damen und Herren! Zu allererst möchte ich meiner ganz großen Freude Ausdruck verleihen, dass es Herrn Staatssekretär Regensburger gelungen ist, zur Debatte zu erscheinen.
Das richtet sich überhaupt nicht gegen Sie, Herr Regensburger. Ich will das gleich noch erläutern.
Es kommt mir darauf an zu sagen: Es befremdet natürlich sehr, wenn Kollege Schreck in dieser Debatte mit seinem Redebeitrag anfängt und die gesamte Regierungsbank völlig leer ist. Das ist nicht untypisch für den Bayerischen Landtag und bringt die Geringschätzung der Staatsregierung gegenüber dem Landtag zum Ausdruck. Das halte ich für ausgesprochen schlecht.
Bei der Debatte über das EUG war die Frau Kultusministerin – wie wir gehört haben – beim Essen. Der Ministerpräsident hatte sich kürzlich darüber geäußert, was er vom Bundestag hält. Wenn das seine Meinung ist, so fürchte ich, ist es gegenüber dem Landtag nicht viel bes
ser. Dieser Einschätzung entspricht auch die Tatsache, dass er fast nie da ist.
Am morgigen Freitag ist es exakt auf den Tag genau zwei Jahre her, dass der Bayerische VGH die Entwässerungssatzung der Stadt Coburg in Teilen für nichtig erklärt hat. Nach dieser Entscheidung ist es auf der Grundlage des bisherigen Artikel 9 Absatz 1 KAG nicht zulässig, im öffentlichen Straßengrund befindliche Grundstücksanschlüsse von der öffentlichen Einrichtung auszunehmen und den jeweiligen Grundstückseigentümer mit den Kosten für die Herstellung und den Unterhalt des Anschlusses zu belasten, wie dies bisher gehandhabt worden ist. Der Bayerische VGH hatte im Rahmen einer Popularklage gegen die Entwässerungssatzung der Stadt Coburg entschieden, dass Artikel 9 KAG verbietet, die im öffentlichen Straßengrund verlegten Teile der Hausanschlüsse als Teil einer öffentlichen Einrichtung zu behandeln.
In den bayerischen Städten und Gemeinden sorgte diese Entscheidung für größte Unruhe, denn zum einen würde eine Änderung eine spürbare Erhöhung der Entwässerungsgebühren zur Folge haben und zum anderen war die Rechtslage in zahlreichen Entwässerungssatzungen anderer Städte und Gemeinden ebenso wie in Coburg. Wenn sie den rechtlich bedenklichen Zustand hätten beseitigen wollen, hätten diese Städte und Gemeinden die Anschlussleitungen von der Grundstücksgrenze bis zum jeweiligen, in der Straße gelegenen Hauptsammler in eigener Regie übernehmen müssen, und zwar mit der Folge einer erheblichen Erhöhung der Entwässerungsgebühren.
Eine Erhebung bei verschiedenen Städten hat ergeben, dass die zu erwartenden Erhöhungen zwischen 11 und 25 Prozent, in den meisten Fällen zwischen 20 und 25 Prozent, gelegen wären. Nachdem den Städten diese Problematik bewusst geworden war, hatten sich die kommunalen Spitzenverbände an das Innenministerium gewandt und dringend gefordert, Artikel 9 KAG so zu ändern, dass die Satzungen der bisherigen Sachlage entsprechen würden und eine Erhöhung der Entwässerungsgebühren vermieden werden könne. Zu unserer großen Überraschung ist das Innenministerium völlig untätig geblieben. Auch aus der Fraktion der CSU kam keinerlei Initiative.
Aus diesem Grunde hatte unsere Fraktion, nachdem ein Jahr lang nichts passiert war, im Juli 2001 einen Antrag auf Änderung des Artikel 9 KAG in das Parlament eingebracht. Dieser Gesetzentwurf entsprach exakt dem Wunsch der kommunalen Spitzenverbände, den diese bereits im Februar 2001 an das Innenministerium herangetragen hatten.
Es ist völlig unverständlich, warum die Staatsregierung auf dieses für die Kommunen so dringende Anliegen überhaupt nicht reagiert hat. Es ist umso unverständlicher, als die Staatsregierung sonst bekanntlich keine Gelegenheit auslässt, sich selbst zu loben und zu sagen, sie seien die besten, wenn nicht in der Welt so doch zumindest in Europa. In diesem Falle allerdings hat die CSU erkennbar auf die Möglichkeit des Eigenlobes ver
zichtet. Sie hat vielmehr diese wichtige Angelegenheit liegen lassen.
Es kam noch schlimmer: Als unser Gesetzentwurf im November 2001 im zuständigen Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit behandelt werden sollte, wurde zwei Tage vorher an unsere Fraktion die Bitte herangetragen, ihn von der Tagesordnung abzusetzen, weil die Staatsregierung an einem eigenen Entwurf arbeite. Man wolle die Angelegenheit dann gemeinsam behandeln. Das war immerhin bereits eineinhalb Jahre nach der Entscheidung des VGH vom 12. Juli 2000.
Wer nun erwartet hatte, dass das Innenministerium zur Weihnachtszeit oder kurz danach einen Gesetzentwurf vorlegen würde, wurde auf das heftigste enttäuscht. Es dauerte bis zum April dieses Jahres, bis die Staatsregierung endlich einen Gesetzentwurf in den Landtag einbrachte, der den berechtigten Anliegen bzw. den Sorgen der Städte und Gemeinden Rechnung getragen hat. Wir halten diese Art des Umgangs mit den Interessen der Kommunen geradezu für eine Zumutung, zumal sich einige von ihnen bereits mit ähnlichen Rechtstreitigkeiten wie damals die Stadt Coburg konfrontiert gesehen haben.
Aber: Was lange währt, wird endlich gut: Auch wenn zwischen Einbringung des Gesetzentwurfes der Staatsregierung und der Entscheidung des VGH genau eindreiviertel Jahre vergangen sind, so wurde vom Innenministerium ein Vorschlag zur Neufassung des Artikel 9 KAG vorgelegt, dem auch wir unsere Zustimmung nicht verweigern, und zwar deshalb, weil der jetzige Entwurf unseren Vorschlag in vollem Umfang aufnimmt und darüber hinaus den Spielraum für die Städte und Gemeinden zusätzlich erweitert. Dies ist zu begrüßen; wir haben daher unseren eigenen ursprünglichen Gesetzentwurf vom 27. Juli 2001 für erledigt erklärt.
Der heutigen Beratung für die zweite Lesung liegt der Gesetzentwurf zugrunde, der – wie Kollege Schreck schon gesagt hat – nicht nur Artikel 9 KAG, sondern auch weitere Vorschriften dieses Gesetzes ändert. Darüber hinaus ist in die jetzige Beschlussfassung ein Änderungsantrag der CSU auf Drucksache 14/9362 mit eingearbeitet, der nach unserer Auffassung äußerst problematisch ist.
Zunächst zum Gesetzentwurf der Staatsregierung: Auf die zahlreichen Einzelheiten, die von Ihnen bereits vorgetragen wurden und denen wir zustimmen wollen, möchte ich nicht weiter eingehen. Exemplarisch erwähnt sei die Neufassung des Artikels 2 Absatz 3 KAG, der die Genehmigungspflicht für kommunale Satzungen deutlich reduziert. Schon aus diesem Grunde verdient die Änderung Zustimmung. Sie ist verwaltungsvereinfachend und daher ohne Frage sinnvoll.
Etwas auseinandersetzen muss man sich aber mit dem Änderungsantrag der CSU-Fraktion auf Drucksache 14/9362, der zwischenzeitlich als zweite Ziffer in Ziffer 2 in die Beschlussempfehlung eingearbeitet ist. Bei diesem Änderungsantrag geht es um eine weitere Privilegierung landwirtschaftlicher Anwesen, und zwar mit der zusätzlichen Einführung einer meist auf viele Jahre
gerichteten Möglichkeit der Stundung. Während in den vergangenen Jahren bereits wiederholt diese Vorschrift verbessert wurde, wurde zuletzt eine Privilegierung landwirtschaftlicher Anwesen in das Gesetz mit aufgenommen, die jene landwirtschaftlich genutzten Grundstücke betraf, die überdacht sind und auf denen Pflanzenproduktion betrieben wird. Mit ihrem Änderungsantrag will die CSU nun auch solche landwirtschaftlichen Grundstücke in die zeitlich praktisch unbefristete Stundungsregelung aufnehmen, die bebaut sind, nimmt jedoch von der Stundung die auf das Wohnen entfallenden Beitragsteile aus.
Der Gemeindetag hat sich heftig gegen diese Regelung gewehrt, weil sie den Gemeinden eine zusätzliche Belastung auferlegt, die gerade in finanziell schwierigen Zeiten für die Gemeinden unzumutbar ist. Ich darf in diesem Zusammenhang auf das Schreiben des Präsidenten des Bayerischen Gemeindetages, Heribert Thallmair, vom 19. Juni dieses Jahres, d.h. nach der ausführlichen Debatte im Kommunalausschuss, verweisen. In diesem Schreiben vom 19. Juni heißt es wörtlich:
Insbesondere bittet der Bayerische Gemeindetag den Bayerischen Landtag eindringlich darum, keine gesetzliche Regelung zu treffen, die im Ergebnis dazu führt, dass die aus vermehrten Stundungen resultierenden Beitragsausfälle mit Mitteln des allgemeinen Haushalts zu bestreiten sind. Dies halten wir in Zeiten, in denen Gemeinden nicht mehr wissen, wie sie ihren Verwaltungshaushalt ausgleichen sollen, für unverantwortlich. Dementsprechend plädieren wir nach wie vor dafür, es beim Gesetzentwurf der Bayerischen Staatsregierung und damit bei der derzeitigen Fassung des Artikels 13 Absatz 3 KAG zu belassen und die Stundungsmöglichkeiten für landwirtschaftliche Betriebe nicht nochmals zu erweitern.
Unabhängig davon halten wir eine so weitgehende Privilegierung schon deshalb für mehr als bedenklich, weil sie mit ganz erheblicher Wahrscheinlichkeit gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt. Wieso sind eigentlich Grundstücke, die der Landwirtschaft dienen, privilegiert und andere gleichermaßen betroffene Grundstücke nicht? Das werden Sie doch nicht durchhalten.
Wieso soll eigentlich ein Gewerbetreibender, eine Schreinerei, ein Baugeschäft, das ebenfalls große Flächen in Anspruch nimmt, die nicht bebaut sind, anders behandelt und weniger privilegiert werden als diejenigen, die eine Landwirtschaft betreiben?
Genau dieser Vorgang wurde Ihnen im Haushaltsausschuss von unserer Fraktion vorgeschlagen. Dass Sie den Änderungsantrag, bei Gewerbetreibenden und dem Mittelstand ebenso wie bei der Landwirtschaft zu verfahren, mehrheitlich abgelehnt haben, ist überhaupt nicht zu verstehen. Die von Ihnen hierzu vorgeschlagene Regelung provoziert geradezu spätere Streitigkeiten.
Interessant ist in diesem Zusammenhang übrigens auch, dass uns der Bayerische Bauernverband mitgeteilt hat,
er habe in zwei Gesprächen mit dem Herrn Innenminister die Zusage erhalten, dass er sich in diesem Sinn verwenden werde. In den Ausschussberatungen hat die CSU vorgetragen, der Staatsminister habe natürlich keine Zusage gegeben, sondern lediglich Derartiges in Aussicht gestellt; das ist einigermaßen plausibel. Aber interessant ist, dass Herr Dr. Beckstein offenkundig wiederholt mit dem Bauernverband über diese Sache gesprochen hat – was ohne Frage nicht zu beanstanden ist –, dass er sein Wohlwollen signalisiert, aber diese Regelung nicht in das Gesetz mit aufgenommen hat. Dies ist einerseits sehr erfreulich; denn es handelt sich um den äußerst ungewöhnlichen Fall, dass die Fraktion der CSU, die sich sonst der Staatsregierung gegenüber ausgesprochen devot verhält, allen Ernstes einen eigenen Gesetzentwurf einbringt, der von der Auffassung der Staatsregierung abweicht. Das ist für mich völlig neu und könnte den Eindruck erwecken, als gehe die CSU-Fraktion neuerdings davon aus, dass sie als das vom Volk gewählte Parlament tatsächlich mehr zu sagen hätte als die Staatsregierung, die immerhin dem Parlament gegenüber verantwortlich ist.
Auch wenn dieser Vorgang insoweit sehr erfreulich ist, können wir ihm inhaltlich nicht zustimmen, da eine solche Regelung, wie bereits ausgeführt, offenkundig Gefahr läuft, dem Gleichheitsgrundsatz zu widersprechen. Zudem ist damit eine nicht zumutbare Belastung für die Gemeinden verbunden. Die zweite Ziffer in Ziffer 2 der vorläufigen Beschlussempfehlung wird daher von uns abgelehnt.
Ich darf Sie auch auffordern, Ziffer 3 der vorläufigen Beschlussfassung abzulehnen. Sie ist ebenfalls Teil des Änderungsantrags der CSU auf Drucksache 14/9362. Ziffer 3 nimmt Bezug auf die eben angesprochene Begünstigung. Die Fraktion der CSU will nun in das Gesetz aufnehmen, dass die Stundungsregelung und die Begünstigung auch auf Beitragsforderungen Anwendung finden, die vor dem In-Kraft-Treten dieses heute von uns zu beschließenden Gesetzes entstanden sind, wenn der Beitrag noch nicht entrichtet ist oder entrichtet wurde, aber der Beitragsbescheid oder die Entscheidung über eine Stundung vor dem In-Kraft-Treten des Gesetzes noch nicht unanfechtbar geworden sind.
Das heißt im Klartext Folgendes: Ein Bürger in Bayern, der glaube, er könne eine ihn belastende Regelung über den Weg eines Parlamentariers zu Fall bringen, werde geradezu dazu aufgefordert, nicht zu bezahlen und die Sache bis zum Letzten auszustreiten. Dagegen werde derjenige Bürger, der sich getreu der geltenden Gesetzeslage verhalten hat, geradezu abgestraft, weil er nunmehr anders behandelt wird und seine geleisteten Zahlungen nicht mehr zurückfordern kann. Auch wenn man dagegen einwenden mag, das werde vermutlich auch aufgrund der Rechtsprechung so gehandhabt, möchte ich Sie bitten, den Antrag nicht so zu beschließen; denn dass der Bürger ausdrücklich verbal aufgefordert werde, sich in Zukunft so zu verhalten, finde ich alles andere als klug.
Von diesen beiden Ablehnungen abgesehen, werden wir dem Gesetzentwurf vor allem deshalb zustimmen, weil Sie unseren Antrag, der nun ein Jahr zurückliegt, lange
genug gebraucht hat und bei dem Sie viel früher hätten tätig werden müssen, um Ihrer Verantwortung gegenüber den Gemeinden gerecht zu werden, erfreulicherweise in vollem Umfang übernommen haben. In diesem Sinne darf ich bei der Schlussabstimmung auf Zustimmung plädieren.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Das Wort hat Frau Tausendfreund.
Mir ist gesagt worden, ich käme nach Herrn Welnhofer.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Aber so steht es da. Er hat mich gerade gebeten, nach Ihnen reden zu dürfen.
Und wenn Herr Welnhofer darum bittet, dann machen Sie das?
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Ich bitte Sie jetzt um Ihren Beitrag.
Wenn Sie mir das Wort erteilen, dann nehme ich mir das natürlich auch. Aber ich muss sagen, Frau Präsidentin, dass ich das überhaupt nicht in Ordnung finde. Wenn mir von meiner Fraktionskollegin Johanna Werner-Muggendorfer, die diese Dinge regelt, mitgeteilt wird, sie habe mit Ihnen ausgemacht, dass nach Frau Tausendfreund Herr Welnhofer spricht und danach ich, dann gehe ich natürlich davon aus. Ich finde es nicht in Ordnung, dass, wenn Herr Welnhofer sagt, er möchte nach mir reden, Sie dann das machen, was der Herr Welnhofer möchte.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Herr Volkmann, Frau Werner-Muggendorfer hat mit mir gar nichts besprochen.
Die war doch bei Ihnen oben.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Aber sie hat mit Frau Münzel gesprochen und nicht mit mir. Die Abfolge der Redner ist eine Sache zwischen den Fraktionen. Mir werden die Redner so gemeldet und so werden sie aufgerufen.
Jetzt bitte ich Sie um Ihren Beitrag.
Das möchte ich wirklich einmal geklärt haben. Ich halte es auch, ehrlich gesagt, für die Lebhaftigkeit einer Debatte nicht für sinnvoll, dass erst die GRÜNEN reden, dann wir und am Schluss die CSU. Ich kann verstehen, dass Ihnen das – –
Ja, natürlich. Sie regen sich jetzt an der falschen Stelle auf, Frau Kollegin. Das richtet sich nicht gegen Sie. Sie dürfen davon ausgehen, wenn ich am Rednerpult bin, dann wende ich mich nicht in erster Linie gegen Sie, sondern in erster Linie gegen die CSU.
Sehr geehrter Herr Kollege, ich habe die Sitzungsleitung dann zu kritisieren, wenn ich das Gefühl habe – und nicht nur das Gefühl, sondern ich habe die Mitteilung bekommen –, wie die Reihenfolge der Redner ist. Wenn davon abgewichen wird, weil der Herr Welnhofer einen Wunsch äußert, dann finde ich das nicht okay.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Sehr geehrter Herr Volkmann, da möchte ich nun doch eingreifen. Es war in der letzten Sitzungsperiode ausgerechnet Ihr Kollege Hiersemann,
der gesagt hat, dass die Sitzungsleitung alleine dem amtierenden Präsidenten oder der Präsidentin obliegt.
Und wenn ich Sie aufrufe, bitte ich Sie, das Wort zu nehmen.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, ich habe eingangs als Erstes gesagt: Wenn Sie mir das Wort erteilen, nehme ich das Wort selbstverständlich. Das ist überhaupt keine Frage.
Aber ich habe eben auch dazugesagt, dass ich diesen Ablauf nicht für okay halte, und dabei bleibe ich. Ich halte es auch insgesamt nicht für sinnvoll, dass wir diese Reihenfolge so wählen, wie sie jetzt gewählt worden ist.
Das wissen wir doch, dass die Mehrheit das beschließt. Das erleben wir bei jeder Vollversammlung und in jedem Ausschuss, manchmal schmerzvoll, das muss ich zugeben. So langweilige Mehrheitsverhältnisse wie hier im Bayerischen Landtag sind eben nicht lustig. Gehen Sie mal nach Schleswig-Holstein mit einem Sitz Vorsprung, da ist was los, da ist sehr viel mehr Spannung.
Seien Sie mir doch dankbar, dass es mal ein bisschen lebhafter ist. Die Leute schlafen doch sonst ein.
Meine Damen und Herren, jetzt noch einmal – nein, nicht noch einmal, sondern erstmals
Lieber Herr Kreuzer, wie ich meine Redezeit einteile, ist meine Sache.
Das geht Sie gar nichts an.
Ich rede zu dem aufgerufenen Tagesordnungspunkt 8 – falls Sie das nicht mitbekommen haben.
Da schau her. Der denkt sogar mit.
Er redet nicht bloß dazwischen, sondern er denkt sogar mit. Wunderbar.
Meine Damen und Herren, die GRÜNEN haben einen Antrag eingebracht mit der Zielsetzung, den Artikel 83 Absatz 7 der Bayerischen Verfassung in einer, wie wir meinen, durchaus sinnvollen Art und Weise zu erweitern. Es geht schlicht und einfach darum, dass die kommunalen Spitzenverbände nicht mehr, wie es jetzt in der Verfassung steht, nur von der Staatsregierung angehört werden, wenn es beispielsweise um Gesetzgebungsvorhaben geht, sondern auch vom Landtag, dass sie auch dem Landtag gegenüber berichten.
Das ist für mich jetzt wieder so eine Frage, bei der ich einigermaßen überrascht bin, dass Sie als Abgeordnete nicht selbst Wert darauf legen, in diese Beratung bzw. Information von den kommunalen Spitzenverbänden mit einbezogen zu werden, sondern dass Sie das ganz schlicht und einfach von vornherein der Staatsregierung insgesamt überlassen wollen. Ich finde, das ist eine schlechte Auffassung von Parlamentarismus. Ich finde, Sie sollten aus Ihrem eigenen Selbstverständnis heraus – – ich habe das in meinem Beitrag zum vorigen Tagesordnungspunkt bereits gesagt – als Parlamentarier, die unmittelbar vom Volk gewählt sind und selbst die Regierung erst wählen, sodass die Regierung von ihnen abhängig ist – diesem Vorschlag auf Änderung der Verfassung des Freistaat Bayern zustimmen. Ich denke, Sie würden sich damit selbst einen Gefallen tun. Ich bitte Sie, diesem Antrag zuzustimmen.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Nun hat Herrn Welnhofer das Wort.
Nachdem der Freistaat Bayern das einzige Bundesland ist, in dem die Kommunen einen erheblichen Teil – etwa 50% – der Personalkosten für Lehrer an kommunalen Gymnasien, Realschulen und berufsbildenden Schulen tragen, während dagegen in den anderen Bundesländern die Lehrerkosten in der Regel unabhängig von der Trägerschaft der Schulen vollständig oder nahezu vollständig aus dem jeweiligen Landeshaushalt bezahlt werden, frage ich die Staatsregierung: Wie hoch wäre die Entlastung für die betreffenden Kommunen, wenn der Freistaat diese Kosten zur Gänze übernehmen würde, wie das auch in anderen Bundesländern üblich ist?
Herr Kollege, halten Sie es wirklich für hilfreich, bei dieser Debatte ständig der anderen Seite zu unterstellen, es gehe um die Frage, welcher Partei der Oberbürgermeister angehört,
oder glauben Sie nicht vielmehr, dass es ein ehrliches Anliegen des gesamten Hauses sein kann, dass der gesamte Vorgang in Dachau – mit Verlaub gesagt – zum Himmel stinkt?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Seit dem Jahr 1956 gibt es das Zweite Wohnungsbaugesetz, das den sozialen Wohnungsbau geregelt hat. Am Beginn meiner Ausführungen möchte ich feststellen, dass das im vergangenen Jahr verabschiedete Wohnraumförderungsgesetz des Bundes einen erfreulichen Fortschritt in der sozialen Wohnraumförderung darstellt. Dieses Gesetz hat eine Reihe von Veränderungen gebracht. Ich möchte beispielhaft nur eine erwähnen, nämlich einen Paradigmenwechsel, der parteiübergreifend stattgefunden hat. Nach dem alten Wohnungsbaugesetz aus dem Jahre 1956 wurden breite Schichten der Bevölkerung gefördert. Künftig wird die Förderung auf Haushalte eingeschränkt, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können. Diese Entwicklung war seit den Achtzigerjahren zu beobachten. Diese Veränderung resultiert aus der Verbesserung der Wohnraumversorgung in den vergangenen Jahrzehnten.
Eine wesentliche Änderung, die sich durch dieses Gesetz ergeben hat, ist die Erweiterung des Spielraumes für die Länder. Herr Staatssekretär Regensburger, Sie sollten es sich nicht einfach machen und bei jedem Punkt kritisieren, dass der Bund nicht in ausreichendem Maße politisch gehandelt hätte. Der Bund hat – weitgehend in Übereinstimmung mit den Ländern – ganz bewusst einen weiten Rahmen für die Länder geschaffen. Die Länder selbst haben die Möglichkeit, diesen Spielraum auszuschöpfen oder nicht auszuschöpfen. Das ist der zentrale Punkt.
Der Landtag ist jetzt aufgerufen, den Rahmen, der mit diesem neuen Gesetz vorgegeben worden ist, auszuschöpfen. Dies ist Gegenstand dieser Ersten Lesung und des Gesetzes, das jetzt auf den Weg gebracht wird. Sie haben die beiden wesentlichen Punkte erwähnt. Die Freistellung von der Fehlbelegungsabgabe zum Erhalt oder zur Schaffung von sozialen Bewohnerstrukturen ist ohne Frage ein wichtiges Anliegen. In den Sechzigerjahren wurden große Sozialwohnungsanlagen gebaut, die damals sehr „durchmischt“ belegt wurden, weil damals breite Schichten der Bevölkerung gefördert worden sind. Damals wurden Sozialwohnungen von normalen Handwerkern und von Sozialhilfeempfängern bewohnt, wobei damals die Zahl der Sozialhilfeempfänger sehr viel geringer war, als das heute der Fall ist.
Die Möglichkeit der Freistellung von der Fehlbelegungsabgabe kann ein sehr hilfreiches Instrument sein. Wir begrüßen das ausdrücklich.
Ebenfalls zu begrüßen ist, dass man bei der Berechnung der Fehlbelegungsabgabe den Schwerbehinderten mit Freibeträgen von 2100 e bzw. 4500 e pro Jahr je nach dem Grad der Behinderung entgegenkommt. Der Vollständigkeit halber will ich aber darauf hinweisen, dass eine solche Regelung bereits früher möglich gewesen wäre. Eine Reihe von Bundesländern hat von der bestehenden Möglichkeit Gebrauch gemacht, allerdings nicht der Freistaat Bayern. Dass die Staatsregierung dem Ansinnen jetzt näher treten will, ist erfreulich. Der Sinneswandel ist wohl auch das Ergebnis einer Reihe von Petitionen, die hier im Eingabenausschuss behandelt wurden. Die Schwerbehinderten haben es als ungerecht empfunden, dass es die Freibetragsregelung, die es – wie gesagt – in mehreren Bundesländern gibt, in Bayern bislang nicht gegeben hat. Dass eine solche Regelung jetzt geschaffen wird, ist ohne jede Frage als erfreulich zu bezeichnen.
Damit bin ich am Ende meiner Ausführungen. Wir werden den Gesetzentwurf in den Ausschüssen beraten.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zunächst: Der vorgelegte Gesetzentwurf, der dem Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit zur federführenden Behandlung überwiesen wird, ist insgesamt zu begrüßen. Ich möchte auf die einzelne Teile des Gesetzentwurfs nicht eingehen, jedoch auf einen, der von der zeitlichen Abfolge her besonders ärgerlich ist.
Sie wissen – Herr Staatsminister Beckstein hat es bereits erwähnt – dass es bei der Regelung der Entwässerungssatzungen der Gemeinden um eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs vom 12. Juni 2000 geht, die er also vor fast zwei Jahren erlassen hat. Seit dieser Zeit sind die Entwässerungssatzungen zahlreicher Städten und Gemeinden im Streit. Sie sind ständig in Gefahr, mit Popularklagen überzogen zu werden, was zur Folge hätte, dass die Satzungen für nichtig erklärt werden würden.
Aus diesem Grunde wurde bereits im Februar 2001 in einem gemeinsamen Schreiben des Bayerischen Städtetages und des Bayerischen Gemeindetages heftig an das Staatsministerium des Innern appelliert, zur früheren gesetzlichen Regelung zurückzukehren. Darüber hinaus gibt es ein gemeinsames Schreiben der vier Oberbürgermeister aus Nürnberg, Erlangen, Fürth und Schwabach vom 6. März 2001, welche sich – unter anderem auch wegen der räumlichen Nähe – an den Innenminister
gewandt haben mit der dringenden Bitte, diese rechtlich unbefriedigende Situation zu ändern.
Für unsere Fraktion darf ich darauf hinweisen, dass wir am 27. Juli vergangenen Jahres einen Gesetzentwurf eingebracht haben, nachdem zu unserer Überraschung nichts geschehen ist. Wir hatten schließlich erwartet, dass das Innenministerium selbst tätig wird. In unserem Gesetzentwurf haben wir schlicht und einfach den Wortlaut des Vorschlags übernommen, den Städtetag und Gemeindetag bereits in ihrem gemeinsamen Schreiben an das Innenministerium gemacht haben. Im Oktober war dann die erste Lesung dieses Entwurfs. Ende November sollte das Gesetz im Kommunalausschuss beraten werden. Jetzt muss ich aber wirklich Kritik ausüben, Herr Dr. Beckstein: Zwei Tage vor der Beratung im Kommunalausschuss ist unserer Fraktion gesagt worden, dass unser Entwurf jetzt nicht beraten werden sollte, weil Sie selbst einen Gesetzentwurf einbringen wollten, auf welchen wir schon Monate, eigentlich fast ein Jahr lang gewartet haben. Es hat dann fast wieder fünf Monate gedauert, bis wir zur ersten Beratung gekommen sind.
Dieses Gesetz ist dringend. Das war übrigens schon bei der ersten Lesung unseres Gesetzentwurfes am 10. Oktober 2001 unstrittig. Auch Kollege Schreck von der CSU hat damals ausdrücklich darauf hingewiesen und gesagt:
Es ist eindeutig Handlungsbedarf gegeben. Wir sehen das auch so, da die neue Rechtslage, welche durch den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs zustande gekommen ist, nicht praxistauglich ist.
Es hat sehr lange gedauert, es hat fast zu lange gedauert, bis dieser Entwurf jetzt vorgelegt wurde, weil die Rechtsunsicherheit für die Städte und Gemeinden zu groß geworden ist. Deswegen appelliere ich an Sie alle, dass wir jetzt die Beratungen dieses Entwurfes zügig zu Ende führen, um zu einem Ergebnis zu kommen.
Ich danke Ihnen für Ihre – soweit vorhanden – Aufmerksamkeit.
Im Hinblick darauf, dass unsere Abiturienten – mit Ausnahme des SozialwissenschaftlichenGymnasiums – in ihrer gesamten Schulzeit von 13 Jahren lediglich ein Jahr lang 1½ Stunden Sozialkundeunterricht haben, frage ich an, wie sich die Zahl der Sozialkundestunden an unseren Gymnasien seit 1960 entwickelt hat. Wie viele Jahre wurde Sozialkundeunterricht früher erteilt und mit wie vielen Wochenstunden?
Herr Staatssekretär, aus der Stundentafel ergibt sich, dass die Schüler in der 10. Jahrgangsstufe im ersten Halbjahr eine Stunde und im zweiten Halbjahr zwei Stunden Sozialkunde haben. Sie haben ausgeführt, dass dieser Unterricht durch andere Fächer ergänzt werde, die Teile der Sozialkunde übernähmen. Darauf bezieht sich meine Zusatzfrage: Würden Sie die