Protokoll der Sitzung vom 14.11.2001

Das ist unparlamentarisch, was Sie da sagen. Wenn sich Herr Minister Huber hier hinstellen kann – –

(Weitere Zurufe von der CSU)

Seien Sie doch einmal ruhig. Das ist am allerbesten. Dass Sie immer so nervös werden, wenn es um Herrn Ministerpräsident Dr. Stoiber geht. Wo ist er eigentlich? Er hat sich wieder – wie immer – in seiner Staatskanzlei versteckt.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Er versteckt sich in der Staatskanzlei, wenn er für die Folgen seiner Fehler geradestehen müsste. Dann ist er nicht da. Er kommt erst wieder aus der Staatskanzlei heraus, wenn er glaubt, dass die Luft rein ist; dann aber mit verdoppelter Tatkraft.

(Zuruf von der CSU: Wenn Dummheit weh täte!)

Diese Seite des Ministerpräsidenten ist uns in Bayern schon allzu vertraut. Wir kennen sie beispielsweise von der LWS-Affäre und der BSE-Krise. Damals hat er es genauso gemacht. Wir glauben, dass es höchste Zeit ist, dass diese Seite des Ministerpräsidenten auch seinen christdemokratischen Parteifreunden bekannt gemacht wird, damit ihnen bewusst wird, welch ein Wunder an Tatkraft und Tapferkeit Angela Merkel im Vergleich dazu ist.

(Freiherr von Rotenhan (CSU): Eine ganz neue Liebe!)

Das zweite Versagen der Staatsregierung und damit auch des Ministerpräsidenten besteht darin, dass den Hinweisen nach Unregelmäßigkeiten nicht mit der gebotenen Sorgfalt nachgegangen wurde. Stattdessen hat sich die Staatsregierung stets auf die Auskunft des Deutschen Ordens verlassen und diese dem Landtag als gesicherte Erkenntnis präsentiert.

So hat es die Staatsregierung bei der Verleihung der Körperschaftsrechte gehalten, und so hat sie es bei allen unseren Anfragen gemacht, und das waren nicht wenige. Selbst im Juli nach all den Erfahrungen hat sie es so gehalten. Immer wieder hat man sich auf den Deutschen Orden verlassen, obwohl man es hätte besser wissen müssen.

Die Staatsregierung hat von Anfang an jeden Willen zur Aufklärung vermissen lassen. Sie hat nie mit offenen Karten gespielt, sondern immer nur die Fakten zugegeben, die nicht mehr zu leugnen waren. Diese Taktik hat die Staatsregierung seit unseren ersten kritischen Anfragen im Februar 1999 – das ist schon eine Zeit her – gewählt, und sie hält diese Taktik bis heute durch.

Als es um die Frage ging, ob sich Ministerpräsident Dr. Stoiber in das Anerkennungsverfahren zur Verleihung der Körperschaftsrechte eingeschaltet hat, hat die Staatsregierung geleugnet. Sie hat behauptet, es gebe kein Anerkennungsverfahren. Als ich an den Ministerpräsidenten geschrieben habe und mir den Brief vorlegen ließ, in dem der Ministerpräsident Minister Zehetmair faktisch angewiesen hat, dem Deutschen Orden die Körperschaftsrechte zu verleihen, redete die Staatsregierung den Vorgang klein. Diese Taktik, nämlich zu verharmlosen und zu vertuschen, hält die Staatsregierung offensichtlich für so erfolgreich, dass sie sie auch heute noch anwendet.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Unter Berufung auf alle möglichen Amtsgeheimnisse, Schweigepflichten und Unzuständigkeiten schweigt die Staatsregierung zu unseren dringenden Fragen. Aber immer wieder blubbert durch ein Leck eine stinkende Blase nach oben. Gerade weil die Staatsregierung wissen müsste, dass eine solche Taktik die Opposition und die Öffentlichkeit erst richtig neugierig macht, ist es kein Wunder, dass wir, Opposition und Öffentlichkeit, vermuten, dass die Staatsregierung mehr zu verbergen hat, als bisher ans Licht kam.

Das Geschäftsgebaren und die Zukunft des Deutschen Ordens liegen immer noch im Dunkeln. Das liegt nicht zuletzt an der Informationspolitik der Staatsregierung. Jede Woche stellt sich eine andere Angabe als falsch heraus. Die Staatsregierung erklärt uns, sie konnte die Angaben nicht nachprüfen. Leichtfertig und leichtgläubig hat sich die Staatsregierung in all den Jahren auf die Angaben des Ordens verlassen und sie ungeprüft und unkommentiert an das Parlament weitergegeben. Dass sich die Staatsregierung für dumm verkaufen läßt, ist schlimm genug; noch schlimmer aber ist, dass sie das Parlament seit Anbeginn für dumm verkauft. Das war der zweite große Fehler.

Es hätte noch einmal die Chance gegeben, steuernd und ordnend in das Geschäftsgebaren des Deutschen Ordens einzugreifen und die Mitarbeiter, Patienten und kleine Gläubiger zu schützen. Im Dezember letzten Jahres, als der Deutsche Orden sich für zahlungsunfähig erklärte, hat die Staatsregierung ihm aus der Liquiditätslücke geholfen, ohne Sicherheiten zu verlangen. Wir haben damals in diesem Hohen Hause und in einem Brief an Ministerpräsident Dr. Stoiber gefordert, keine Vorleistungen zu erbringen, ohne sich Einflussmöglichkeiten zu sichern. Aber statt auf Transparenz und auf einem Treuhänder von außen zu bestehen, hat sich die Staatsregierung zum zweiten Mal die Hände gebunden. Deshalb sind Sie mitverantwortlich dafür, dass die Einrichtungen des Deutschen Ordens bis heute in Unsicherheit und ohne Perspektive ausharren müssen.

Wie wir sehen, hat die Staatsregierung auch im so genannten Sanierungsausschuss versagt. Das war der vierte große Fehler. Aus all den genannten Gründen sehen wir unsere Forderung bestätigt, die Verleihung der Körperschaftsrechte an den Deutschen Orden für nichtig zu erklären. Die Verleihung beruhte auf falschen – um nicht zu sagen: gefälschten – Tatsachen und ist deshalb nichtig. Wir gehen davon aus, dass geordnete Verhältnisse nur hergestellt werden können, wenn das undurchsichtige und aufgeblähte Gebilde des Deutschen Ordens zerschlagen wird. Dann kann man endlich das Insolvenzrecht anwenden. Damit wären die Mitarbeiter und Einrichtungen nicht schutzlos gestellt. Im Gegenteil: Es kommt Licht ins Dunkel, und es werden nicht länger nur die Interessen der Banken berücksichtigt.

Wir haben genug Belege dafür, dass die Voraussetzungen für die Verleihung nicht vorgelegen haben und dass der Orden die Staatsregierung bezüglich seiner tatsächlichen Lage in die Irre geführt hat. Die Kriterien, die Ministerpräsident Dr. Stoiber in seinem Brief an das Kultusministerium erörterte, waren nicht erfüllt. Weder die personelle Dauer noch die finanzielle Dauer war damals gewährleistet. Das haben wir im Haushaltsausschuss schon ausführlich begründet. Auch Kollege Dr. Kaiser hat damals wie heute mit seinem reichen Detailwissen unsere Forderung untermauert. Er hat unseren Antrag so begründet, als wäre es sein eigener; aber das ist nur recht und billig, weil er unseren Antrag auch überall verkauft, als wäre es sein eigener.

(Heiterkeit bei der SPD und beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wenn Sie, Kolleginnen und Kollegen, wie wir davon ausgehen, dass sich die Staatsregierung hinters Licht hat führen lassen und nicht in Komplizenschaft gehandelt hat, wenn Sie nicht wollen, dass die Staatsregierung vom Deutschen Orden weiter an der Nase herumgeführt wird und wir im Landtag nicht von der Staatsregierung, dann müssen Sie unserem Antrag zustimmen und die Verleihung für nichtig erklären. Dann wird der Deutsche Orden endlich so behandelt wie jedes andere zahlungsunfähige Unternehmen. Das ist die beste Hilfe für die Einrichtungen, die Mitarbeiter, Patienten und Geschäftspartner des Ordens.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Das Wort hat Herr Winter.

Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Als Erstes darf ich Frau Staatsministerin Stewens und Frau Staatsministerin Hohlmeier für ihre bisherigen Bemühungen herzlich danken.

(Beifall bei der CSU)

Als Abgeordneter, der die Dinge von Anfang an, Woche für Woche und Tag für Tag, mitverfolgt hat, darf ich aufrichtig Dank sagen. Die Staatsregierung hat die Sache nicht eingebrockt und auch rechtlich keine Möglichkeiten, aber man hat versucht, im Rahmen von Beratung und Unterstützung zu tun, was man tun kann. Dazu möchte ich nur die wichtigsten Stationen aufzeigen. Herr Kollege Dr. Dürr, man muss sich fragen, um was es Ihnen aus Ihrer Perspektive geht. Die Anerkennung der Nichtigkeit, die eine Rechtsfrage ist, hilft uns nicht weiter und löst kein einziges Problem, das der Orden verursacht hat. Das ist doch Ihr Anliegen. Ihrem Anliegen, wie Sie dem Ministerpräsidenten etwas anhängen können, steht unser Anliegen gegenüber, das sich ganz einfach mit den Menschen und den Patienten in den Einrichtungen beschäftigt. Das sind unsere Anliegen.

(Beifall bei der CSU)

Unser Anliegen ist auch, dass die Beschäftigten ihren Arbeitsplatz behalten und ihr Geld bekommen. Das sind unsere Anliegen.

Herr Dr. Dürr, für Sie als Nichtsahnenden darf ich stichwortartig darlegen, was in elf Monaten geschehen ist: Als die Zahlungsunfähigkeit eintrat, wurde rasch geholfen, ohne dass Staatsgeld in die Hand genommen werden musste. Das ist einen Dank wert. Der Prior, der die Verantwortung hatte, wurde ausgewechselt. Der Geschäftsführer Konrad musste gehen, weil er ebenfalls Verantwortung trug. Von den Banken wurde ein Sanierer eingesetzt.

Sodann hat sich bestätigt, was wir immer gesagt haben: Im vorliegenden Fall ist der Vatikan zuständig. Der Orden ist nur der Päpstlichen Kurie in Rom unterstellt. Es wurde ein Visitator eingesetzt, um überhaupt handlungsfähig zu sein. Es musste jemanden geben, der beim Deutschen Orden entscheiden kann, um vorwärts zu kommen. Schließlich kann man keine feindliche Übernahme starten und mit der Bundeswehr eine Besetzung vornehmen. Es muss jemanden geben, der rechtlich zuständig ist; beim Deutschen Orden ist das nun einmal der Vatikan. Deshalb wurde der Visitator eingesetzt.

Nachdem diese Schritte getan waren, die ihre Zeit gebraucht haben – der Weg nach Rom ist bekanntlich weit, und die Mühlen mahlen dort etwas langsamer als bei uns in Bayern –, wurde das Gutachten in Auftrag gegeben, das das von uns erwünschte Ergebnis hatte, dass die Krankenhäuser ausgegliedert werden sollen. Diese Maßnahme ist eine wichtige Voraussetzung für die Sanierung. Das war ein erster Hoffnungsschimmer für die Patienten und Beschäftigten vor Ort, die eine Tren

nung vom Deutschen Orden wollen. Nachdem das Gutachten vorlag, war zu überlegen, wie ein Konzept aussehen könnte. Die Ministerin versucht nun, in freien Gesprächen und Verhandlungen Ergebnisse zu erzielen.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Dr. Kaiser?

Wenn ich mit meiner Rede fertig bin, gern. Im Augenblick nicht, weil ich aus dem Gedächtnis spreche.

Als das Gutachten vorlag, begannen die Bemühungen der Kommunen und des Franziskanerinnenordens, der einen Vertrag geschlossen hatte, als die Häuser an eine Frankfurter GmbH übergeben wurden. In diesem Vertrag ist eine Rückgabeverpflichtung enthalten. Die Franziskanerinnen haben geklagt mit der Folge, dass ein Veräußerungsverbot anerkannt wurde. Dieses wiederum ist in dem bisherigen Gutachten nicht in vollem Umfang beachtet worden. Das heißt, es haben sich nach dem Gutachten Veränderungen ergeben, die den Ablauf eben nicht beschleunigen. Von daher hat es bis in diese Tage hinein gedauert, bis etwas geschehen konnte. Wir haben nun die Hoffnung, dass Frau Staatsministerin Stewens erfolgreich ist bei dem Versuch, die Dinge zu richten. Sie ist dabei als Moderatorin, nicht als Geldgeberin tätig.

In diesem Zusammenhang möchte ich zwei Dinge herausstellen. Der Ministerpräsident ist für vieles zuständig. Manche glauben, er ist für alles zuständig; aber auch wir müssen sagen, er ist nicht für alles zuständig. Es gibt ein Konkordat.

(Zuruf des Abgeordneten Dr. Dürr (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN))

Herr Dr. Dürr, wenn Sie Geschichte studiert haben, müssten Sie wissen, dass es ein Konkordat gibt und dass dieses einen besonderen historischen Hintergrund hat.

Aufgrund des historischen Hintergrunds sind gewisse Besonderheiten festgehalten. Dazu gehört, dass Ordensgemeinschaften nur dem Vatikan unterstellt sind. Dieses kirchenrechtliche Problem können weder Ihre Bundesregierung – solang es sie noch gibt – noch die Staatsregierung lösen. Das muss man klar und eindeutig feststellen. Da bleibt uns der Schnabel sauber. Da sind wir nicht zuständig. Das ist Kirchenrecht. Wir können nur anregen oder meinen oder wünschen, dass die Kirche ihr Recht ändert und Ordensgemeinschaften künftig die Organisationsstruktur gibt, wie sie in Deutschland mit den Diözesen, Bischöfen, Regionaldekanen und ihrer Aufsichtsstruktur besteht, damit sie in die deutsche Struktur eingegliedert werden können. Dann kann so etwas in dieser Form nicht mehr vorkommen. Solange die Orden völlig frei handeln können und Rom weit weg ist, können solche Dinge geschehen. Wir hoffen, dass sich die Kirche dieser Dinge annimmt und die Änderung vornimmt. Das war das eine Problem.

Das andere Problem ist, dass die Banken viel zu viel Geld gegeben haben. Nun stehen sie vor der Erkenntnis, dass es schwierig ist, von Körperschaften das Geld wieder zu holen. Körperschaft ist ein erschwerender Status für die Banken. Er hilft, dass die Banken nicht an das Vermögen kommen. Die Banken können nicht ohne Weiteres den Konkurs vollziehen oder Häuser mit fachlicher Widmung oder für die öffentliche Gelder gegeben wurden veräußern. Das ist eine ganz große Enttäuschung für die Banken. Dafür kann man die Staatsregierung nicht verantwortlich machen. Es ist nicht das erste Mal, dass Banken zuviel Geld ausleihen. Sie müssen sich damit abfinden und müssen Wertberichtigungen vornehmen, weil sie zuviel des Guten getan haben. Sie hätten den Banken wahrscheinlich auch nachgegeben und gemeint, dass man einer Körperschaft so viel Geld geben kann wie nötig ist. Diesem Irrtum sind die Banken unterlegen. Die Banken haben es mittlerweile eingesehen und massive Berichtigungen vorgenommen. Einige wollen diese Berichtigungen nicht vornehmen, weil Sie uneinsichtig sind. Das muss zu dieser Sache festgehalten werden.

Die Nichtigkeit, Herr Kollege Dr. Dürr, haben wir im Ausschuss ausführlich diskutiert. Ich habe dargelegt, dass zum damaligen Zeitpunkt offensichtliche Fehlerhaftigkeit hätte vorliegen müssen. Das wäre etwa, wenn ein Blinder einen Führerschein erhält.

Frau Staatsministerin Hohlmeier und Herr Staatssekretär Freller haben des Öfteren dargelegt, dass es nicht um Zahlen gehe und nirgendwo stehe, dass es 20, 30 oder 40 sein müssten. Dafür gibt es keine Regelung. Auch das haben wir Ihnen oft dargelegt. Sie nehmen das aber nicht zur Kenntnis. Das ist Schnee von gestern. Wie gesagt, es geht nicht um Rechtspositionen, sondern es geht um die Lösung von Angelegenheiten, bei denen wir Außenstehende sind. Banken und Kirche haben ein großes Problem, zu dem wir nur moderieren können. Weil die offensichtliche Fehlerhaftigkeit nicht vorgelegen hat, Frau Präsidentin, müssen wir den Antrag der GRÜNEN ablehnen, falls dieser zur Abstimmung kommen sollte.

Ich habe bereits im Ausschuss gesagt, dass die Opposition das Thema damals zur Sprache gebracht hätte, wenn sie es erkannt hätte. Wir haben das Thema bereits diskutiert, als der Orden noch keine Zahlungsprobleme hatte und noch keine finanziellen Schwierigkeiten bekannt waren. Sie waren damals in Sorge, dass etwas besonderes entstehen könnte. Deshalb haben Sie den Orden zum Thema Universität wiederholt auf die Tagesordnung gebracht. Damals haben Sie diese Dinge nicht angesprochen,

(Zuruf des Abgeordneten Dr. Dürr (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN))

weil Ihnen genauso wenig wie uns die Bankkonten und die Wirtschaftlichkeit bekannt waren.

Herr Kollege Kaiser, Sie wollten eine Frage stellen.

Herr Kollege Winter, kennen Sie die Aussagen des Deutschen Ordens anlässlich des

Umzugs von Frankfurt nach Weyarn? Dort heißt es, der Freistaat Bayern erkenne im Gegensatz zu anderen Bundesländern die Ordensgemeinschaft als Körperschaft des öffentlichen Rechts an. Das bringe einige Vorteile. So fungiere die Landesregierung beispielsweise als Bürge bei allen finanziellen Transaktionen, der Freistaat Bayern erkläre sich so quasi als der Gewährsmann.

Sind Sie auch der Auffassung, dass die Staatsregierung diese irreführenden Äußerungen, die auch zu Bankkrediten geführt haben, hätte dementieren müssen? Sind Sie mit mir der Meinung, dass die Staatsregierung nach einigen Jahren Verhandlungen endlich einmal Ergebnisse auf den Tisch legen sollte?

(Beifall bei der SPD)

Herr Kollege Dr. Kaiser, ich habe gerade auf die Handicaps hingewiesen, die der Status Körperschaft haben kann. Ich habe nicht behauptet, dass es keine Vorzüge gäbe. Die Ordensgemeinschaft wird das sehr wohl gewusst haben. Viele Ordensgemeinschaften sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Deshalb hat sich auch diese Ordensgemeinschaft um den Status der Körperschaft bemüht. Sie wissen, dass der Status für Förderungen und Investitionen bei Krankenhäusern sehr wohl Vorteile haben kann. Ein kommunales Krankenhaus muss die örtliche Beteiligung selbst zahlen. Die Körperschaft oder die Stiftung muss die örtliche Beteiligung nicht bezahlen, diese bekommen 100% staatliche Förderung. Natürlich gibt es Vorteile, und deshalb hat sich die Ordensgemeinschaft darum bemüht.

Sie sind der Meinung, dass sich nach einem Jahr etwas getan haben müsste. Herr Kollege Kaiser, Sie wissen, dass sehr sehr viel geschehen ist. Es ist aber wie bei der deutschen Einheit, die man auch nicht an einem Tag vollziehen kann. Mit einem Orden, der 300 Millionen DM und mehr Schulden hat, kann es nicht schnell vorangehen. Die Schritte habe ich aufgezählt. Gerne kann ich sie wiederholen, obwohl ich das eigentlich leid bin. Schon in der Schule wollte ich keine Klasse wiederholen und habe das auch nicht getan. Ich wiederhole das aber für Sie.