Ohne die damit verbundene finanzielle Entlastung der Kommunen muss auch die Gewerbesteuerumlage wegfallen. Ansonsten werden die Kommunen betrogen.
Deswegen haben wir den Antrag im Bundesrat gestellt. Ich habe ihn am vorletzten Freitag im Bundesratsplenum ausführlich begründet. Im Finanzausschuss haben meine Kollegen der großen A-Länder den Antrag leider abgelehnt. Unter vier Augen sagen sie aber: Sie haben
In diesem Zusammenhang will ich noch etwas zu den 6 Milliarden DM sagen, auf die Kollege Strasser mit unglaublichem Mut hingewiesen hat. Der finanzpolitische Experte der SPD-Fraktion – der heißt Güller – hat in einer Presseerklärung, die ich heute gelesen habe, gesagt, dass der Freistaat Bayern den Kommunen 6 Milliarden DM schuldet.
(Heike (CSU): Das ist aber ein Gescheiter!- Hofmann (CSU): Das ist der, den man so selten im Landtag sieht! – Zuruf von der SPD)
Ich habe Sie immer wieder aufgefordert, das einmal mit Zahlen zu belegen. Das haben Sie nie getan. Jetzt lege ich Ihnen einige Zahlen vor: Bei Genehmigung eines vorzeitigen Baubeginns weiß derjenige, der ihn beantragt, logischerweise, dass er das Geld nicht sofort bekommt. Das ist also keine echte Forderung. Jeder Bürgermeister weiß das auch.
Nein, ich bin ein großer Freund einer parlamentarischen Debatte. Es muss aber etwas Substanz dabei sein, damit ich wenigstens darauf eingehen kann.
Bei der kommunalen Hochbauförderung haben wir im Jahr 2001 Anforderungen der Kommunen in Höhe von 453 Millionen DM gehabt. Wir haben Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 435 Millionen DM. Das ist also fast ausglichen.
Auch wenn Sie sich totlachen, Frau Biedefeld: Bei der Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs betrug der gemeldete Bedarf 603 Millionen DM, zur Verfügung standen aber 626 Millionen DM. Wir hatten also mehr Mittel zur Verfügung als Bedarf bestand. Das einzige Feld, bei dem wir noch defizitär sind, ist beim Straßen- und Brückenbau, da sind es ungefähr 300 Millionen DM. Bei der Abwasser- und Trinkwasserversorgung hat der Umweltminister ausdrücklich bestätigt, dass es im Moment weder bei der Zusage der Förderung, noch bei der Förderung selbst einen Stau gibt.
Das heißt, Sie können sämtliche Bereiche der Politik für die Kommunen anschauen, wir haben nur einen einzi
gen Bereich, in dem wir ein Defizit in Höhe von 300 Millionen DM haben. Wo sind die 6 Milliarden DM? – Die haben sich nach dieser Rechnung in Luft aufgelöst.
Wir haben über diesen Nachtragshaushalt mit den Kommunen verhandelt, und die Kommunen haben diesen Nachtragshaushalt akzeptiert.
Die gemeinsam gefundene Lösung wurde sogar gelobt. Das ist die Realität am Ende des Jahres 2001 und zu Beginn des Jahres 2002. Die Kommunen bedanken sich. Sie werden weiter Herumbrüllen, aber die Leute draußen wird das nicht bewegen.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Wir kommen jetzt zur Abstimmung. Ich lasse zunächst über den Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes abstimmen. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 14/7580, der Änderungsantrag auf Drucksache 14/8097 und die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen auf der Drucksache 14/8219 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen empfiehlt Zustimmung mit der Maßgabe von Änderungen. Ich verweise auf die Drucksache 14/8219.
Wer dem Gesetzentwurf mit den vorgeschlagenen Änderungen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion CSU. Gegenstimmen? – Das sind die Fraktionen des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der SPD und Kollege Hartenstein. Stimmenthaltungen? – Sehe ich keine. Dann ist das so beschlossen.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, treten wir gemäß § 60 der Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag unmittelbar in die Schlussabstimmung ein. Diese soll wie in § 135 Absatz 1 der Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag vorgesehen, in namentlicher Form erfolgen. Für die Stimmabgabe sind die entsprechend gekennzeichneten Urnen bereitgestellt. Die Ja-Urne befindet sich auf der Seite der CSUFraktion, die Nein-Urne steht auf der Seite der Opposition im Bereich der Eingangstür. Die Enthaltungs-Urne befindet sich auf dem Stenografentisch. Mit der Stimmabgabe kann begonnen werden. Dafür stehen fünf Minuten zur Verfügung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Stimmabgabe ist abgeschlossen. Die Sitzung wird zur Ermittlung des Abstimmungsergebnisses unterbrochen. Ich gebe aber bekannt, dass noch eine weitere namentliche Abstimmung stattfinden wird. Außerdem gebe ich bis zur Wiederaufnahme der Sitzung, bis das Abstimmungsergeb
nis vorliegt, bekannt, dass die CSU nach dem Ende der Plenarsitzung eine Fraktionssitzung im Konferenzsaal abhalten wird. Ich bitte also die Kollegen von der CSUFraktion, nach Ende der Plenardebatte in den Konferenzsaal zur Fraktionssitzung zu kommen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Sitzung wird wieder aufgenommen. Ich gebe jetzt das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Finanzausgleichsänderungsgesetz 2002 auf Drucksache 14/7580 bekannt. Mit Ja haben gestimmt 95, mit Nein haben gestimmt 65 Abgeordnete. Stimmenthaltungen gab es keine. Damit ist der Gesetzentwurf in der Fassung des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen angenommen. Das Gesetz hat den Titel „Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes (Finanzausgleichsänderungsgesetz 2002“.
Mit der Annahme des Gesetzentwurfes in der Fassung des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen hat der Änderungsantrag der Abgeordneten Ach, Meyer, Sackmann und anderer auf Drucksache 14/8097 seine Erledigung gefunden. Das Hohe Haus nimmt davon zustimmend Kenntnis.
Nun kommen wir zur Abstimmung über den dem 2. Nachtragshaushaltsgesetz 2002 als Anlage beigefügten Nachtragshaushaltsplan 2002.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte die Gespräche draußen zu führen und hier wieder Ruhe einkehren zu lassen. Der Abstimmung liegen der Entwurf des Nachtragshaushaltsplans 2002, die dazu einschlägigen Änderungsanträge sowie die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen auf Drucksache 14/8158 zugrunde.
Der Nachtragshaushaltsplan 2002 wird vom federführenden Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen mit den in der Beschlussempfehlung auf Drucksache 14/8158 enthaltenen Änderungen zur Annahme empfohlen. Wer dem Nachtragshaushaltsplan 2002 unter Berücksichtigung der vom federführenden Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen vorgeschlagenen Änderungen zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Gegenstimmen bitte ich auf die glei
che Weise anzuzeigen. – Stimmenthaltungen ebenfalls. – Der Nachtragshaushalt 2002 ist in der Fassung des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen angenommen.
Die vom federführenden Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen zur Ablehnung vorgeschlagenen Änderungsanträge sind gemäß § 132 Abs. 5 der Geschäftsordnung als erledigt zu betrachten. Insoweit verweise ich auf die Ihnen vorliegende Liste.
den Ansatz bei Kapitel 13 03 Titel 546 49 (Ver- mischte Ausgaben und zum Ausgleich der Schlusssumme des Haushaltsplans) entsprechend anzupassen,
die aufgrund der beschlossenen Änderungen erforderlichen Berichtigungen in den Erläuterungen, der Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen und den sonstigen Anlagen beim endgültigen Ausdruck des Nachtragshaushaltsplans 2002 vorzunehmen.